2. Allgemeine Informationen

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1 2. Allgemeine Informationen

2 Zusammenfassung der Gesetze 1. Schwangerschaft 1.1. Meldepflicht / 90/5 - Meldepflicht des Soldaten ( 1 MuSchSoldV, 7, 13, 17 SG) o beim Disziplinarvorgesetzten und TrpArzt Tatbestand der Schwangerschaft Mutmaßlicher Termin der Entbindung o Erst nach der Meldung greifen die Schutzvorschriften o Ziel: Gewährleistung des Schutzes von Mutter und Kind Sicherstellung der Einsatzbereitschaft SK o Ausnahme: Unzumutbarkeit - Meldepflicht Disziplinarvorgesetzten o Was? Schwangerschaft ohne Namen Dienstposten Dienststellung / Einheit Eingangsdatum Gefährdungsbeurteilung Festgelegten Maßnahmen o Wann? Nach Kenntniserlangung - 90/5 über den Truppenarzt o Erstellung sollte beim GrpLtr durchgeführt werden 1.2. Die Vaterschaftsanerkennung - Für unverheiratete Paare o Vor und nach der Geburt möglich ( Nachträglich = Zusatzkosten) o Beantragung beim Jugendamt PersAusw & Geburtsurkunde mitn. o WICHTIG: Dadurch erhalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Sollte z.b. der Mutter tödlich verunglücken, hat der Vater ohne Anerkennung KEINE Rechte und muss diese einklagen! 1.3. Das relative Dienstleistungsverbot - besteht bis 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin o Schutzvorschriften / Beschäftigungsverbote 3,4,6,8 MuSchG Es gibt kein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Bildschirmarbeit. Dieses ist in Einzelfällen zu entscheiden o Kontrolle des Arbeitsschutzes? Durch Aufsichtsbehörde der zuständigen WBV

3 1.4. Ansparen von Erholungsurlaub - gemäß ZDv 14/5 Teil F, Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung, kann ein Antrag zum Ansparen von Erholungsurlaub nach Nr. 32, Abs. 1, gestellt werden, wenn dieser einen Zeitraum von vier Wochen übersteigt, sofern die Personensorge eines Kindes gemäß 1626 ff. BGB vorliegt. 2. Das absolute Dienstleistungsverbot: der Mutterschutz 2.1. Mutterschutz - beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin o zivil: Einschränkung auf eigene Erklärung ist möglich o militärisch: keine Verkürzung möglich Es gibt keine Möglichkeit, innerhalb des Mutterschutzes Klausuren zu schreiben - nach der Entbindung o Einzelkindsgeburt, normal: 8 Wochen o Früh-/Mehrlings-/Todgeburt: 12 Wochen - Bei Frühgeburten oder sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich der Zeitraum des Mutterschutzes um die nicht genommene Zeit 2.2. Ordnungswidrigkeit und Straftat 21 MuSchG - Eine Nichtbeachtung der Beschäftigungsverbote durch Arbeitgeberseite wird als Ordnungswidrigkeit, unter Umständen als Straftat verfolgt 2.3. Erholungsurlaub - Nicht Inanspruchnahme der gesamten Urlaubszeit vor Beschäftigungsverbot kann nach Ablauf der Fristen im gleichen oder im nächsten Jahr genommen werden - Eine Kürzung des Erholungsurlaubs ist nicht zulässig 2.4. Wiederaufnahme Arbeit: Stillpausen / Stillzeit 7 MuSchG - mindestens: 2x täglich 30 min / 1x täglich 60 min

4 - bei durchgängiger Arbeitszeit (= ohne Ruhezeit von min. 2 Std.) von mehr als 8 Std.: 2x 45 min, 1x 90 min 3. Elternzeit 3.1. Anwendungsbereich - Nach Ende des Mutterschutzes schließt sich in der Regel die Elternzeit an - Nach geborene / adoptierte Kinder - Wer ist berechtigt? o Eltern o Adoptiveltern o Pflegeeltern - Zeitraum? o Bis Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes o Inobhutnahme: max. bis zum 8. Lebensjahres des Kindes o Unterteilung max. in 4 Zeitabschnitte o!anrechnung des Mutterschutzes an die Elternzeit! 3.2. Antragstellung o 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Disziplinarvorgesetzten o Inhalt: Geplante Zeitraum Dienstliche Erklärung Kind im Haushalt lebt Eigenbetreuung und Erziehung durch den Antragssteller erfolgt Ggf. Nachweis über Mutterschutz Ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils Nach Geburt: beglaubigte Geburtsurkunde

5 3.3. Dienst-, gebührnis- und versorgungsrechtliche Auswirkungen - Geld- und Sachbezüge entfallen - Kein Anspruch auf vorherigen Dienstposten - Dienstzeitverlängerung um Elternzeit - Anrechnung des Resturlaubs - Monatliche Zwölftelkürzung des Erholungsurlaubs - Beförderung möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt - Anrecht auf Sonderzahlungen und Gehaltserhöhungen - Keine Kürzung der Dienstversorgung und der BFD-Ansprüche - KEINE vermögenswirksamen Leistungen 3.4. Ausnahmen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit - Zustimmung der Entlassungsdienststelle - Vorzeitige Beendigung des Wehrdienstverhältnisses - Tod des Kindes - Geburt eines weitern Kindes o Bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit führt dieses nicht zu einer Unterbrechung o Nach Geburt beginnt die Elternzeit erneut 3.5. Elterngeld - Einkommensersatzlösung - Auszahlung erfolgt über das Jugendamt - 67 % des bereinigten Einkommens (durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate) - Min. 300, max Möglichkeit eines Geschwisterbonus - Steuerfrei - 1 Elternteil o Max. 12 Monate o Zahlungen können gestreckt werden o Ausnahme / Verlängerung auf 14 Monate angenommene / behinderte Kinder Alleinerziehendes Elternteil - 2 Elternteile o Max. 14 Monate o Zahlungen können gestreckt und gestaucht werden o Min. 2 Partnermonate

6 4. Betreuungsurlaub - unabhängig von der Elternzeit - Dauer 3 Jahre, max. Verlängerung auf 12 Jahre - Dienst-, gebührnis- und versorgungsrechtliche Auswirkungen o Kürzung der Dienstversorgung o Keine Nachversicherung der Rentenversicherung o Kürzung der BFD-Ansprüche 5. Teilzeitbeschäftigung - Erziehung des Kindes unter 18 Jahren - Antragstellung o Erst nach 4 Dienstjahren möglich o 3 Monate vor Beginn - Ausschluss bei speziellen Verwendungen 6. Eltern-Kind-Dienstzimmer im Geb. W4/ DB - Pilotprojekt - Schlüsselempfang an Wache DB 7. Still- und Ruheraum - im Geb. H1/ DB Raum Geb. H1, R1171a - immer geöffnet 8. IG-Eltern - IG-Leitung: Lt Ronny Peters (C) - Kontakt zur IG Leitung: eltern@hsu-hh.de oder über HSU- Board unter Community/ Interessengemeinschaften - Aufgaben der IG: o Die IG vertritt eure Interessen als (werdende) Eltern und steht euch mit Rat und Tat zur Seite o Zusammenarbeit zw. militärischen und zivilen Angehörigen der HSU o Projektbezogene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten, als auch zur Verbesserung der Studien- und Prüfungsbedingungen des Studium-mit-Kind an der HSU o Egal was es für Fragen oder Probleme gibt, zusammen finden wir eine Lösung.

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