Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld
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- Birgit Vogel
- vor 7 Jahren
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1 Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld Std Dez. 2014
2 Mutterschutz 1. Gefährdungsbeurteilung ( 2 MuSchG) Der Immunstatus ist zu prüfen Das RP trägt ggf. die Kosten für diese Untersuchung 2. Beschäftigungsverbote vor der Geburt: 6 Wochen ( 3 MuSchG); relatives Verbot nachgeburtlich: 8 Wochen ( 6 MuSchG); 2 Wochen absolut 2
3 Elternzeit 3
4 Rechtsgrundlagen: Tarifbeschäftigte BEEG ( 15 bis 20) Beamte AzUVO ( 40 bis 47) Erlasse KM vom ( /95); ( /235: Übertragung ohne Antrag); ( /95: Vatermonate; insoweit unter Aufhebung d.erl.v ) Mail vom );
5 Was ist Elternzeit (EZ)? Freistellung vom Dienst ohne Bezüge aber mit Beihilfeanspruch Wahlrecht der Eltern Eltern legen fest, ob und wann die Elternzeit genommen wird (Ausn s.u.). Antrag und frist 7 Wochen vor Beginn für 2-Jahres-Zeitraum
6 Ausnahme vom Wahlrecht der Eltern (Zeitlage) (Sonderregelung KM für Lehrer) 41 Abs. 4 Satz 1 AzUVO 1. HS: Unterbrechungen nicht überwiegend auf Ferien
7 Beschäftigungsphase zwischen zwei Elternzeitabschnitten: Unterricht Ferien Unterricht. Elternzeit Unterbrechung Elternzeit Elternzeit A B C Unzulässig ist, dass die Zeit der Unterbrechung der Elternzeit überwiegend in den Ferien liegt ( 41 Abs. 4, 1. Halbsatz AzUVO) Das bedeutet: Die Unterbrechungszeit, die in den Ferien liegt, darf nicht länger sein als die Unterbrechungszeit, die auf die Unterrichtszeit fällt (es muss also gerechnet werden: B darf nicht größer sein als A+C) Für alle Ferien und beweglichen Ferientage (!); nicht für Vater monate
8 Ausnahme vom Wahlrecht der Eltern (Zeitlage) (Sonderregelung KM für Lehrer) 41 Abs. 4 Satz 1 AzUVO 2. HS: Aussparensverbot Wortlaut Auslegung KM
9 Kein Aussparen von Ferien bei Elternzeit c) Beginn der Beschäftigung vor Ferienbeginn bzw. der Elternzeit nach Ende der Ferien Unterricht Ferien Unterricht zulässig, wenn über 3 Wochen Elternzeit B e s c h ä f t i g u n g s p h a s e zulässig, wenn über 3 Wochen B e s c h ä f t i g u n g s p h a s e Elternzeit Ein unzulässiges Aussparen bei Beginn oder Ende der Elternzeit ( 41 Abs. 4, 1. Halbsatz AzUVO) liegt auch vor, wenn die Beschäftigung innerhalb von 3 Wochen vor Beginn der Ferien aufgenommen oder nach den Ferien enden soll. Das bedeutet: Dieser Teil der Beschäftigungsphase muss über 3 Wochen umfassen.
10 Einschränkungen Aussparen - KM: Kein Aussparen der Ferien, wenn Missbrauch ausgeschlossen z.b.: - 3-Jahres-Frist wird voll beansprucht - volle 1-Jahres-Frist ( bei Mutter ggf. ab Geburtstermin) - nur mind. 2-wöchige Ferien (wegen 3-Wochen-Abstands-Frist; - bei (2) Partnermonaten sonst wäre keine kurzfristige EZ möglich; bewegliche Ferientage sind hier unerheblich) - wenn Höchstbezugsdauer von Elterngeld ausgeschöpft wird (d.h. 12 Monate + 2 Monate)
11 praktische Fälle (mit bisheriger/zukünftiger Handhabung) - 3 Monate für Partner: keine Anwendung der Partnermonatsregelung, wenn vom 2- Monats-Zeitraum abgewichen wird. - Elternzeit für ein komplettes Jahr wird gewährt - 2 Partner wollen direkt abwechselnd EZ: Unterbrechungsbeschränkung /Aussparensverbot? Die Partner werden getrennt beurteilt - mehrere Kinder innerhalb der EZ-Fristen (Anrechnung und Übertragung von Elternzeit) - Anrechnung der Mutterschutzfrist - Unterbrechung bereits bewilligter und Übertragung überschneidender Elternzeitabschnitte
12 praktische Fälle (mit bisheriger/zukünftiger Handhabung) -Übertragung von EZ: - nicht aus Arbeitsverhältnis mit anderem Arbeitgeber (z.b. Privatschulen) - aber bei Wechsel innerhalb des Landes oder erneuter Beschäftigung beim Land -Deputatsumfang nach Rückkehr aus EZ? Umfang wie ohne EZ -befristete Teilzeit sind nicht ausgelaufen oder unbefristete Teilzeit: Teilzeit-Deputat -Vollzeitdeputat oder abgelaufene Frist für Teilzeit: Volldeputat -auch bei Teilzeit nach EZ - 41 Abs. 3 Satz 2 AzUVO (Verteilungszustimmung) bei Verteilung von EZ auf 2 Zeitabschnitte plus Übertragung? - mehr als 2 Zeitabschnitte liegen erst bei Inanspruchnahme der Übertragungszeit vor.
13 Änderungen durch Erlasse KM - Freigabe für (die zwei!) Partnermonate für alle Zeitlagen * keine Unterbrechungsbeschränkung * kein Aussparensverbot - Antrag auf Übertragung von Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes? Übertragbarkeit, soweit nicht genommen; kann auch später erklärt werden (durch Antrag); maximal 12 Monate übertragbar - 44 Abs. 1 Satz 3 AzUVO (keine Unterbrechung der EZ für erneute Mutterschutzfrist) ist außer Vollzug gesetzt
14 Offene Fragen? 1. Anwendbarkeit auf TVB (ja: 242 BGB: Treu und Glauben; gleiche Einschränkungen des Wahlrechts) 2. Teilzeit während Elternzeit ( 42 AzUVO: Zu Beginn der EZ ist eine Reduzierung des Teilzeitumfang frei wählbar; spätere Änderung erfolgen jeweils nach allgemeinen Regelungen, also nach Wahl zu Jahresbeginn zum Schuljahresbeginn) 3. Unterbrechung der Elternzeit für Inanspruchnahme von Mutterschutz ist jetzt möglich (Aussetzung 44 Abs. 1 Satz 3 AzUVO)
15 Weitere Regelungen: 1. Durchführungshinweise des FM vom ( /5) 2. Dienstbefreiungen im öffentlichen Dienst (IM BW) 3. VwV Teilzeitbeschäftigung.im Bereich der Kultusverwaltung ( /231)
16 Elterngeld Rechtgrundlage: BEEG (auch für Beamte) Zuständigkeit LBBW - Bindung an Lebensmonat; aber - Aussparensverbot für Schulferien 16
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