Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)



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Transkript:

Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) A. Problem Anfrage in der Fragestunde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu den gemeinsamen Anleihen von Bund und Ländern vom 10.01.2013. Die Fraktion hat folgende Anfrage für die Fragestunde gestellt: 1. Entsprechen die aktuellen Pläne des Bundesministers für Finanzen für die Emission von Deutschlandbonds den Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den europäischen Fiskalpakt 2012 zwischen Bund und Ländern getroffen wurden? 2. Welches Verfahren für gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern hatte die Finanzministerkonferenz entwickelt und vorgeschlagen? 3. Nach welchen Gesichtspunkten wird der Senat über eine Beteiligung Bremens an der jetzt vom Bund vorgeschlagenen Emission entscheiden?

2 B. Lösung Frage 1: Entsprechen die aktuellen Pläne des Bundesministers für Finanzen für die Emission von Deutschlandbonds den Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den europäischen Fiskalpakt 2012 zwischen Bund und Ländern getroffen wurden? Am 24.06.2012 wurde im Rahmen des Fiskalpaktes zwischen dem Bund und den Ländern ein Intelligentes Schuldenmanagement gem. Presseerklärung der Bundesregierung vom 24. Juni 2012 vereinbart: Angesichts des Fiskalpakts und des Verschuldungsverbots für die Länder ab 2020 können zukünftig gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern vernünftig sein. Vor diesem Hintergrund wird der Bund zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern ( Huckepackverfahren ) möglich ist. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden. Die Mehrheit der Länder ging von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bundes im Außenverhältnis aus, die allgemein unter dem Begriff des Huckepack-Verfahrens verstanden wird. Der Bund und einige anderen Länder verfolgten dagegen die teilschuldnerische Haftung. Die darauffolgende Pressemitteilung des Bundes vom 25.06.2012 lautete: Ziel ist ein intelligentes Schuldenmanagement. Bund und teilnehmende Länder haften bei den Emissionen jeweils nur für ihre eigenen Anteile. D.h. es gibt keine gesamtschuldnerischen Haftung. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Rechtsauffassung, wonach eine gesamtschuldnerische Haftung des Bundes gegen die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern verstoße, wird mit dem Art. 109 (1) GG begründet; diese Auffassung wurde aber nicht weiter erläutert. Der Senat sieht daher keinen Grund dieser Rechtsauffassung zu folgen.

3 Frage 2: Welches Verfahren für gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern hatte die Finanzministerkonferenz entwickelt und vorgeschlagen? Am 09. November hat der Bund die Kreditreferenten der Länder zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Den Kreditreferenten wurde mitgeteilt, dass der Bund einen Deutschlandbond mit teilschuldnerischer Haftung im Außenverhältnis in 2013 plant. Die Länder wurde gebeten, ihre Bedarfe aufzugeben; Bremen hat hierzu einen Bedarf von 500 Mio. Euro angemeldet. Die Mehrzahl der Kreditreferenten (einschl. Bremen) sprach sich aber weiter für einen Deutschlandbond mit gesamtschuldnerischer Haftung des Bundes im Außenverhältnis aus; dem sog. Huckepackverfahren. Zuletzt hatten die Länder HH, RP und SH am 29.11.2012 einen Antrag im Finanzausschuss gestellt, die gemeinsame Kreditaufnahme über eine gesamtschuldnerische Haftung des Bundes im Außenverhältnis umzusetzen, da nur so erhebliche wirtschaftliche Vorteile für die beteiligten Länder zu erreichen sind; Zinsvorteil momentan rd. 0,4% p.a. bei 10 Jahren Laufzeit. Am 14. Dezember 2012 gab es zum Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes im Bundesrat keine Mehrheit. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mit Hinweis auf das Huckepackverfahren fand ebenfalls keine Mehrheit. Das Gesetz wird jetzt neu - in 2 Gesetze aufgeteilt im Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

4 Frage 3: Nach welchen Gesichtspunkten wird der Senat über eine Beteiligung Bremens an der jetzt vom Bund vorgeschlagenen Emission entscheiden? Bremen wird sich am geplanten Deutschlandbond beteiligen, da mit einem wirtschaftlichen Vorteil bei der Kreditaufnahme zu rechnen ist. Des Weiteren wird Bremen andere Investoren erreichen und somit die Finanzierungsbasis in unruhigen Märkten erweitern. Das angestrebte Volumen liegt bei 500 Mio. Euro in 2013. Auch setzt sich Bremen dafür ein, dass der Bund im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch haftet und der Bund die Kredite/Schulden anteilig im Innenverhältnis an die beteiligten Länder weitergibt. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Der Deutschlandbond mit gesamtschuldnerischer Haftung des Bundes hat bei einer Laufzeit von 10 Jahren einen finanziellen Vorteil von voraussichtlich 0,4% p.a. Bremen hat eine Beteiligung von 500 Mio. Euro für 2013 angemeldet; der Zinsvorteil über 10 Jahre beträgt rd. 20 Mio. Euro. Der Deutschlandbond hat keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Anfrage und die Antwort enthalten keine Gender-Aspekte. E. Beteiligung und Abstimmung Die Abstimmung mit der Senatskanzlei wurde eingeleitet. F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet. Gegen eine Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehen keine Bedenken.

5 G. Beschluss Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Finanzen vom 16.01.2013 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft zu.