Berliner Tierschutz-Bündnis

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Transkript:

Berliner Tierschutz-Bündnis 01 Katzenkastration- und Kennzeichnung: In Berlin leben mehrere Zehntausend Katzen auf der Straße. Sie wurden ursprünglich ausgesetzt, sind entlaufen oder stammen zum Teil von privaten Haltern. Dadurch vermehren sich die freilaufenden Katzen ständig und das Elend der Tiere potenziert sich ein gesamtstädtisches Tierschutzproblem, das uns alle angeht. Nur durch eine Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Besitzer-Katzen, wie es sie in Verden, Delmenhorst und Paderborn gibt, kann das Problem wirksam und langfristig gelöst werden. Bislang übernehmen Tierschutzorganisationen das kostspielige Einfangen, die Kastration sowie die Betreuung und Versorgung der Katzen, doch der Bestand füllt sich ständig auf. Mit den Kosten sind die Tierschützer überfordert. Das Land Berlin ist gefordert, zum einen bei der Finanzierung der Katzenkastration, zum anderen bei der Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht. Frage: In welchem finanziellen Umfang wird sich das Land Berlin an der Versorgung und Betreuung freilebender Katzen beteiligen? Wie setzt sich Ihre Partei für eine Kastrationsund Kennzeichnungspflicht für Berlin ein? Eine Pflicht zur Kastration von Katzen ist aus unserer Sicht erstrebenswert. Wir wollen aber die praktischen Erfahrungen aus den genannten Städten abwarten. Katzenbesitzer zahlen im Gegensatz zu Hundehaltern keine spezielle Steuer. Deshalb kann man von ihnen erwarten, dass sie ihre Tiere auf eigene Kosten kastrieren und mit einem elektronischen Chip versehen lassen. Viele Katzenbesitzer tun das bereits jetzt ohne eine gesetzliche Pflicht. 02 Hundegesetz: Seit 2004 gibt es in Berlin ein Gesetz zum Halten und Führen von Hunden. Dieses Gesetz enthält unter anderem eine Liste so genannter gefährlicher Hunde. Die jährliche Beißstatistik des Landes Berlin allerdings widerspricht den im Hundegesetz enthaltenen und von vornherein als gefährlich eingestuften Rassen. Neueste wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass eine gesteigerte Aggressivität im Einzelfall entschieden werden muss und nicht pauschal für ausgewählte Rassen gelten kann. Gleichzeitig sollte jeder Hundehalter vor der Aufnahme eines Tieres einen Sachkundenachweis erbringen, der ihm Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Hundehaltung bescheinigt. Damit kann gewährleistet werden, dass Hunde nur von verantwortungsvollen Menschen gehalten werden. Hier liefert der Entwurf für das neue niedersächsische Hundegesetz gute Ansätze. Frage: Ist eine so genannte Rasseliste eingedenk neuerlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse tragbar? Wie stehen Sie zur Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter als gesetzlich vorgeschriebene Bedingung, einen Hund unabhängig seiner Rassezugehörigkeit zu halten? (Vgl. Entwurf Hundegesetz Niedersachsen)

- 2 - Das Berliner Hundegesetz hat sich eindeutig bewährt und zu deutlich weniger Beißvorfällen geführt. Die Liste gefährlicher Hunde im Berliner Hundegesetz hat vorwiegend präventiven Charakter und erfüllt eine Lenkungsfunktion. Wir werden prüfen, ob alle Hundehalter verpflichtet werden sollen, einen amtlich anerkannten Hundeführerschein" zu machen. Das würde nicht nur die Akzeptanz von Hunden in unserer Stadt verbessern, sondern auch der Sauberkeit auf den Straßen dienen und vielen Hunden gut tun. Allerdings würde mit solch einer Pflicht auch eine erhebliche finanzielle Hürde für das Halten eines Hundes in Berlin entstehen. 03 Verbandsklage: Das Berliner Tierschutzbündnis setzt sich für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine in Berlin ein. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder tierschutzrechtliche Bestimmungen müssen Tierschutzorganisationen direkt vor Gericht klagen dürfen, weil Tiere die ihnen zugestandenen Rechte selbst nicht durchsetzen können. Vorbild ist das Klagerecht für anerkannte Naturschutzverbände nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Eine solche Tierschutzklage auf Länderebene wäre geboten, den in der Berliner Verfassung und durch Art. 20a im Grundgesetz verankerten Tierschutz in Berlin ein Stückweit umzusetzen. Frage: Wird es mit Ihnen bzw. Ihrer Partei in Berlin das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine geben? Am besten wäre ein bundeseinheitliches, im Tierschutzgesetz verankertes Verbandsklagerecht für nach strengen Regeln anerkannte Tierschutzorganisationen. Die Berliner SPD setzt sich dafür ein. Es bleibt zu klären, ob das über eine erfolgreiche Bundesratsinitiative geschehen kann oder eine separate Initiative im Berliner Abgeordnetenhaus erforderlich ist. 04 Tierversuche: Mit mehr als 370 000 Versuchstieren jährlich Tendenz steigend ist Berlin die Hauptstadt der Tierversuche. Lt. Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur genehmigt werden, wenn sie unerlässlich sind und die daraus resultierenden Erkenntnisse nicht durch andere Methoden gewonnen werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die tierversuchsfreie Forschung verstärkt und vorrangig ausgebaut und gefördert werden. Frage: Setzen Sie sich dafür ein, dass Fördermittel in tierversuchsfreie Forschung fließen? Wenn ja, wie? Setzen Sie sich für die weitere jährliche Vergabe eines Tierschutzforschungspreises ein? Werden Sie für eine Erhöhung des Preises eintreten, um mehr Anreize für die Wissenschaftler zu schaffen? Setzen Sie sich dafür ein, dass in Berlin ein Kompetenzzentrum für Alternativen zu Tierversuchen entsteht?

- 3 - Die SPD wird den Kampf gegen Tierversuche auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. Wir haben dazu in den letzten Jahren bereits wichtige Punkte erreicht. Erstmals gab es ein großes Symposium über Alternativen zu Tierversuchen und die Vergabe eines Tierschutz- Forschungspreises, beides ist fortzusetzen. Gemeinsam mit den Berliner Universitäten wollen wir Initiativen ergreifen, damit spezielle Lehrangebote für Alternativen zu Tierversuchen an den medizinischen Fakultäten eingerichtet werden (auch über eine Stiftungsprofessur) sowie Anreize und ggf. Förderungen zur verstärkten Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden in Berlin geschaffen werden. 05 Hundeauslaufgebiete: Berlin hat 32 Freilaufflächen bzw. Hundeauslaufgebiete für Hunde. Untersuchungen des Tierschutzvereins für Berlin ergaben, dass 20 davon in einem katastrophalen Zustand sind bzw. für das von Hundehaltern geforderte Gebot der artgerechten Bewegungsfreiheit eines Hundes widerspricht. Vor allem in den Innenstadtbezirken fehlt es an Platz für Hunde, sodass Hundehalter auf Grünanlagen ausweichen. Das führt zu Konflikten mit Joggern, Spaziergängern oder jungen Familien. Die Lösung kann also nur lauten, die Zahl von Hundefreilaufflächen und Hundeauslaufgebieten deutlich zu erhöhen und bestehende Gebiete zu erneuern. Frage: Inwiefern werden Sie sich als Partei dem Thema annehmen? Welche Vorstellungen haben Sie zu Hundeauslaufgebieten in Berlin? Wir unterstützen die Forderung nach mehr Hundeauslaufgebieten. Wo geeignete Flächen vorhanden sind, sollen die Bezirke Auslaufgebiete schaffen. Zuletzt sind allein auf dem Tempelhofer Feld drei neue Auslaufgebiete eingerichtet worden. Gleichzeitig unterstützen wir die Einführung von sog. Hundegärten, wie sie bereits einige Bezirke in innerstädtische Grünanlagen integriert haben. 06 Wildtierverbot in Zirkussen: Eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung von Wildtieren ist unter den Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens nicht möglich. Die bundesweit tätigen Tierschutzverbände, aber auch die Bundestierärztekammer fordern ein gänzliches Verbot des Mitführens von Wildtieren in Zirkussen. Eine entsprechend vom Bundesrat 2003 gestartete Initiative wurde von der Bundesregierung bislang nur fragmentarisch umgesetzt, ein rechtlich verankertes Mitführverbot von Wildtieren ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht. Frage: Werden Sie dafür sorgen, dass auf den städtischen Flächen des Landes Berlin Zirkusse mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigung erhalten? Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches Verbot des Mitführens und Vorführens von Wildtieren in Zirkussen ein. Berlin hat dazu bereits mehrere Initiativen gestartet, im Bundesrat sind die Aussichten auf einen Erfolg zurzeit recht gut. Bis dahin sollen die Berliner Bezirke ihre Möglichkeiten nutzen und ein Verbot auf städtischen Flächen strikt durchsetzen.

- 4-07 Versorgung von verletzten Wildtieren in Berlin: Die Aufnahme und Versorgung von verletzt aufgefundenen Wildtieren in Berlin ist unzureichend geregelt. Zwar existiert eine entsprechende Aufnahmestelle des NABU, doch arbeitet diese Einrichtung bereits jetzt an ihrer wirtschaftlichen Grenze. Frage: Das Berliner Tierschutzbündnis fordert daher vom Senat eine zentrale Anlaufstelle, die die Unterbringung und Versorgung verletzter Wildtiere koordiniert. Gleichfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass diese (behördlich anerkannte) Stelle über geeignete Finanzmittel verfügt. Tragen Sie unsere Forderung mit? Die Versorgung von verletzt aufgefundenen Wildtieren ist in Berlin gesetzlich geregelt, aber wirtschaftlich nicht ausreichend unterstützt. Eine verbindliche Finanzierung über den kommenden Landeshaushalt 2012/2013 kann angesichts der Haushaltsnotlage des Landes derzeit leider nicht zugesagt werden. Als tierschutzpolitischer Sprecher meiner Fraktion werde ich mich aber dafür einsetzen, keine Frage. 08 Tierheimfinanzierung: Das Land Berlin beteiligt sich an der Versorgung von Fundtieren in Berlin. Abgerechnet wird nach Tagessätzen, maximal jedoch für 19 Tage bei Hunden und zwei Tage bei Katzen. Ein Tier verbleibt allerdings im Schnitt mindestens 75 Tage im Tierheim Berlin, d.h. dass der Tierschutzverein für Berlin für die restliche Zeit Mittel aus Spenden aufwänden muss. Vor allem bei beschlagnahmten so genannten Listenhunden sind die Kosten immens. Weil die Tiere wegen des Berliner Hundegesetzes nur schwer vermittelbar sind, verbleiben sie teilweise über mehrere Jahre in der Obhut des Tierschutzvereins. Frage: Wie wird das Land Berlin die teilweise vom Gesetzgeber verursachten Mehrkosten, aber auch die teilweise vom Tierschutzverein übernommenen kommunalen Aufgaben finanzieren? Das bürgerschaftliche Engagement bei der Versorgung von Fundtieren durch die Tierheime ist nicht hoch genug zu würdigen. Ob die Herausnahme der Listenhunde aus dem Hundegesetz eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation in den Tierheimen bringen würde oder ob für diese Tiere eine andere Versorgung gefunden werden kann, sollte untersucht werden. Aber für eine bessere finanzielle Ausstattung der Tierheime mit staatlichen Mitteln gilt das bereits zu 7. ausgeführte. 09 Aufnahme des Tierschutzes in die Förderrichtlinie des Lottogesetzes: Nach dem Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 3.06.1974, zuletzt geändert 03.05.1996, werden Umsatzerlöse auch über die Stiftung Deutsche Klassenlotterie für gemeinnützige Zwecke verwendet. Hierbei werden im Gesetz aufgeführt: soziale, karitative, dem Umweltschutz

dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben. Der Tierschutz ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht förderfähig. - 5 - Frage: Unterstützen Sie die Forderung des Berliner Tierschutzbündnisses, dass der Tierschutz als wichtige gesellschaftliche Aufgabe als weiteres Förderziel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie in das DKLB-Gesetz aufgenommen wird? Die Idee finde ich gut, gleichzeitig muss ich als gebranntes Kind leider vor allzu großen Hoffnungen warnen. Selbst die bereits im Gesetz genannten umweltpolitischen Vorhaben werden in der Praxis nur unzureichend gefördert. Meine entsprechende Kritik daran ist leider weitestgehend verpufft. 10 Heimtiergesetz: Die Haltung von Heimtieren in Deutschland ist außer den allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und allgemeinen europarechtlichen Empfehlungen rechtlich nicht speziell geregelt. So gibt es bspw. keine bundeseinheitlichen Regelungen, die Vorgaben an eine tierschutzgerechte Zucht der Tiere oder eine ausreichende Sachkunde des Tierhalters konkretisiert. Frage: Werden Sie sich auf Bundesebene für die Erarbeitung eines Heimtiergesetzes einsetzen, indem u.a. Anforderungen an Zucht, Ausbildung, Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Sachkunde des Tierhalters und Handel mit Heimtieren umfassend näher geregelt sind? Die SPD setzt sich für die Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes ein, der dem leidensfähigen Mitgeschöpf Tier gemäß Grundgesetzartikel 20a und der Berliner Landesverfassung gerecht wird. Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz ist überfällig und durch eine Bundesratsinitiative auch aus Berlin von der Bundesregierung zu fordern. Notwendige gesetzliche Arbeiten zur Behebung von Tierschutzproblemen wie etwa bei der Massentierhaltung, sollten die Schaffung eines Heimtiergesetzes, zu dem schon viele gute Vorschläge von den Tierschutzorganisationen vorliegen, nicht behindern.