Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich TIERSCHUTZ
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- Ferdinand Voss
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1 Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich TIERSCHUTZ Wahrnehmung des Amtstierarztes in der Öffentlichkeit Podiumsveranstaltung "Tierschutz im Tierheim" , 18:00 Uhr Ministerium f. Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Dagmar Emmert im Auftrag der 1
2 Gliederung 1. Einführung 2. Die Fakten 3. Zusammenfassung 2
3 1. Einführung "Tierschutz als Schutzauftrag" Amtliche Stellen - Veterinärverwaltungen - Zoll - Gemeinden - Polizei - Gerichte - Strafverfolgungsbehörden Sonstige Personengruppen - Privatpersonen - Tierschutzvereine - praktizierende Tierärzte
4 1. Einführung Motive Anthropozentrismus Ethik Religion... Kombination versch. Motive Kenntnisse Emotion Wissenschaft Recht/Gesetz 4
5 1. Einführung Dienstherr Privatpersonen Amts- tierarzt Andere Behörden Tierschutzorganisationen Interessengruppen Medien Praktizierende Tierärzte 5
6 1. Einführung Häufig geäußerte Kritik an der Arbeit der AmtsTÄ... Nichteinschreiten trotz Kenntnis Ungleichbehandlung gewerbl. / privater Tierhaltungen Ungleichbehandlung von Heim- u. Wildtieren vs. Nutztieren zweifelhafte Kontrollmodalitäten mangelhafte Personaldecke / Ausstattung 6
7 Gliederung 1. Einführung 2. Die Fakten 3. Zusammenfassung 7
8 2. Die Fakten Rechtsbereiche, in denen der "Amtstierarzt" Aufgaben zu erfüllen hat: Tierseuchenrecht (einschl. Tierkörperbeseitigungsrecht) Lebensmittelrecht Arzneimittelrecht Tierschutzrecht 8
9 2. Die Fakten a. Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich "Tierschutz" (Amts-)Tierärzte sind berufene Schützer der Tiere (Bundes-Tierärzteordnung) Tierärzte haben (...) eine besondere ethische Verantwortung für das empfindungs- und leidensfähige Tier (TVT e.v.) Das Tierschutzrecht begründet die Schutzpflicht der Veterinärbehörde für die Tiere, die Handlungspflicht der Behörde wird zur Dienstaufgabe des einzelnen Amtstierarztes. 9
10 2. Die Fakten a. Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich "Tierschutz" Grundlagen amtstierärztlichen Handels sind Kenntnisse des: rechtlichen Tierschutzes und wissenschaftlichen Tierschutzes 10
11 2. Die Fakten b. Welche Aufgaben hat der Amtstierarzt im Tierheim? Was verstehen wir unter "Tierheim" und "tierheimähnlichen Einrichtungen"? Ein Tierheim ist eine Einrichtung, deren wesentliche Aufgabe die Aufnahme, pflegliche Unterbringung und ggf. Weitervermittlung von Fund- und Abgabetieren ist. Ein "tierheimähnliche Einrichtung" erfüllt eine der Funktionen, die bei Tierheimen geläufig sind (z. B. vorläufige Unterbringung von Tieren). Anmerkung: Bei Gnadenhöfen, die ausschließlich dazu dienen, alten oder kranken Tieren eine Heimat zu geben und deren Tiere dem Gnadenhofbetreiber vor oder bei ihrer Aufnahme übereignet werden, handelt es sich nicht um tierheimähnliche Einrichtungen. 11
12 2. Die Fakten b. Welche Aufgaben hat der Amtstierarzt im Tierheim? Erlaubnis(pflicht) [ 11 Abs.1 Nr.2 Tierschutzgesetz ] Aufsicht [ 16 Abs.1 Nr.4 Tierschutzgesetz]. Verfolgung von tierschutzrelevanten Tatbeständen (Aufnahme von Tieren aus tierschutzwidrigen Tierhaltungen)...!!! 12
13 2. Die Fakten b. Welche Aufgaben hat der Amtstierarzt im Tierheim? Erlaubnis(pflicht) [ 11 Abs.1 Nr.2 Tierschutzgesetz ] Antrag erforderlich Behörde prüft... Sachkunde der verantwortlichen Person (Kenntnisse und Fähigkeiten) Zuverlässigkeit Räume und Einrichtungen [ 2 TierSchG] 13
14 2. Die Fakten b. Welche Aufgaben hat der Amtstierarzt im Tierheim? Aufsicht [ 16 Abs.1 Nr.4 Tierschutzgesetz]. Tierheime sind vom Gesetzgeber unter besondere Aufsicht gestellt und unterliegen damit routinemäßigen Kontrollen! "andere Tierhaltungen" werden nur anlassbezogen, d.h. bei konkreten Verdachtsmomenten überprüft 14
15 2. Die Fakten b. Welche Aufgaben hat der Amtstierarzt im Tierheim? Verfolgung von tierschutzrelevanten Tatbeständen (Aufnahme von Tieren aus tierschutzwidrigen Tierhaltungen) Maßnahmen nach 16a TierSchG Einleitung eines Tierschutzstrafverfahrens [ 17 TierSchG] Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens [ 18 TierSchG] 15
16 2. Die Fakten Maßnahmen nach 16a TierSchG Anordnung v. Maßnahmen Fortnahme d. Tieres u. anderweitige Unterbringung (Tötung als ultima ratio) Tierhalteverbot 16
17 Gliederung 1. Einführung 2. Die Fakten 3. Zusammenfassung 17
18 4. Zusammenfassung Tierschutz als Schutzauftrag wird einerseits von amtlichen Stellen, andererseits von anderen Personengruppen erfüllt tierschützerischen Handels liegen unterschiedliche Motive und Kenntnisse zugrunde Amtstierärzte dürfen nur unter Beachtung von Gesetzmäßigkeit [Gesetzesvorrang kein Handeln gegen das Gesetz; Gesetzesvorbehalt kein Handeln ohne Gesetz] und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ["Übermaßverbot" geeignet, erforderlich, angemessen] tätig werden Wissen und Kenntnisse bezüglich der Grundlagen des tierschützerischen Handels sowie der Dialog zwischen den einzelnen Personengruppen fördert den Tierschutz 18
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