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Transkript:

3288/AB vom 03.06.2019 zu 3312/J (XXVI.GP) bmnt.gv.at 1 von 6 Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Herrn Mag. Wolfgang Sobotka Präsident des Nationalrats Parlament 1017 Wien Geschäftszahl: BMNT-LE.4.2.4/0072-RD 3/2019 Ihr Zeichen: BKA - PDion (PDion)3312/J-NR/2019 Wien, 3. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, die Abgeordneten zum Nationalrat Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben am 10.04.2019 unter der Nr. 3312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ukrainisches Hühnerfleisch in Österreich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 7 und 8: Wie viel Hühnerfleisch wird aus der Ukraine nach Österreich importiert? Von welchen Produzenten wird Hühnerfleisch aus der Ukraine nach Österreich importiert? Wird ukrainisches Hühnerfleisch über Umwege (zb. Slowakei oder die Niederlande) nach Österreich importiert? Gelangt Hühnerfleisch des MHP-Konzerns nach Österreich? a. Falls ja: Welche Menge an Hühnerfleisch? Gelangt Hühnerfleisch des MHP-Konzerns unter Umgehung von EU- Importbestimmungen und ohne Gültigkeit von EU-Regelungen für Tierschutz nach Österreich?

2 von 6 3288/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Österreich importierte im Jahr 2018 insgesamt 103.000 Tonnen Geflügelfleisch (Fleisch- und Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, frisch, gekühlt oder gefroren; Kombinierte Nomenklatur (KN) 0207), davon 98 Prozent aus Staaten der Europäischen Union. Aus den Niederlanden und der Slowakei kamen im Jahr 2018 4.894 Tonnen oder 4,8 Prozent und aus der Ukraine 148 Tonnen Geflügelfleisch oder 0,14 Prozent der gesamten Geflügelimporte nach Österreich. Dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus liegen keine Daten vor, wieviel von den Importen aus den Niederlanden oder der Slowakei ursprünglich aus der Ukraine stammen. Einfuhr von Geflügelfleisch (Kombinierte Nomenklatur (KN) 0207) nach Österreich, Menge in Tonnen (Quelle: Statistik Austria Außenhandel): Jahr insgesamt EU 28 davon Ukraine Niederlande Slowakei 2014 100.056 98.093 5.477 746 0 2015 102.657 100.945 3.858 2.987 0 2016 113.962 111.665 3.356 4.222 40 2017 104.510 102.205 2.099 3.728 56 (Werte vorläufig) 2018 102.553 100.030 2.464 2.430 148 Zu den Fragen 4 bis 6, 10 bis 13 sowie 15 bis 17, 20 und 25: Welche Kontrollen gibt es für Importe von Hühnerfleisch aus der Ukraine? Welche Importbestimmungen gelten für Hühnerfleisch aus der Ukraine? Welche Kriterien in Bezug auf Tierschutz gelten für den Import von Hühnerfleisch aus der Ukraine? Ukrainisches Hühnerfleisch wird ohne Beschränkungen in die EU importiert, da beim Zerlegen ein Knochen an der Hühnerbrust bleibt. In die EU eingeführt wird der Knochen entfernt und somit gilt das Fleisch als EU-Produkt. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass die Herkunft des Geflügels trotzdem für KonsumentInnen nachvollziehbar wird? Welche Maßnahmen setzen Sie, um eine Gesundheitsgefährdung der österreichischen KonsumentInnen durch den Import von Hühnerfleisch aus der Ukraine, welches nicht den österreichischen Qualitätsstandards entspricht, zu verhindern? Welche Maßnahmen setzen Sie, um die österreichischen KonsumentInnen in der Gastronomie, in Kantinen, Großküchen oder öffentlichen Einrichtungen (Seniorenheime, Krankenhäuser, Kasernen,...) über die Herkunft von Tierprodukten zu informieren? 2 von 6

3288/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung 3 von 6 Welche Maßnahmen setzen Sie, um die österreichischen KonsumentInnen in der Gastronomie, in Kantinen, Großküchen oder öffentlichen Einrichtungen (Seniorenheime, Krankenhäuser, Kasernen,...) über die Haltungsform bei der Produktion von Tierprodukten zu informieren? Werden Sie sich auf europäischer Ebene aktiv für einen Schutz der heimischen Landwirtschaft, die nicht unter Verletzung sämtlicher Auflagen produziert und daher einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen muss, einsetzen? a. Wenn ja, wie genau? b. Mit wem werden Sie in dieser Causa auf europäischer Ebene Gespräche führen? Welche nationalen Maßnahmen werden Sie setzen, sollte es aus EU-rechtlicher Sicht zu einer Erhöhung der Hühnerfleischimporte aus der Ukraine kommen? Planen Sie eine umfassende Kennzeichnungspflicht zu Herkunft, Haltungsform der Tiere und Ort der Schlachtung bei Tierprodukten? a. Wenn ja, ist eine solche Kennzeichnungspflicht auch bei verarbeiteten Produkten (tierischen Ursprungs) geplant? Welche Maßnahmen setzen Sie, um den heimischen Geflügelbauern angesichts der Billigimporte mit niedrigeren Qualitätsstandards (z.b. aus der Ukraine) einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen? Planen Sie die Einführung eines einheitlichen Qualitätsgütesiegels für Lebensmittel, um eine fairen Vergleich der Qualität und der Herkunft zu ermöglichen? Die Lebensmittelsicherheitsregeln der Europäischen Union und tierschutzrelevante Umstände sind grundsätzlich auch beim Import aus der Ukraine (so wie aus allen anderen Drittländern) einzuhalten und werden von der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Sante) bearbeitet und verhandelt. Ukrainische Betriebe (sowie Betriebe in anderen Drittländern) werden regelmäßig durch die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auditiert (Ukraine-Geflügelfleisch-Audit zuletzt 2018, Bericht veröffentlicht: http://ec.europa.eu/food/audits-analysis/audit_reports/details.cfm?rep_id=4002; weiteres Audit auch 2019 im Arbeitsprogramm). Bei Beanstandungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Tierschutz werden die betroffenen Betriebe erfahrungsgemäß für den Export in die Europäischen Union gesperrt. Im Handelsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine wurde eine Strategie im Bereich sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen inklusive höhere Tierschutzstandards für die Ukraine vereinbart. 3 von 6

4 von 6 3288/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Eine durchgängige Herkunftskennzeichnung von landwirtschaftlichen Rohstoffen kann dabei helfen, den Konsumentinnen und Konsumenten die hohe Qualität heimischer Produkte näherzubringen und fördert direkt die heimische und regionale Produktion. Daher ist eine klare Herkunftskennzeichnung der Rohstoffe elementar und auch unterstützenswert, um schlüssig nachvollziehen zu können, woher landwirtschaftliche Rohstoffe in der Verarbeitung und in der Gemeinschaftsverpflegung kommen. Darüber hinaus gibt es schon jetzt sowohl für Verpflegungseinrichtungen, als auch für die Gastronomie freiwillige Systeme zur Herkunftskennzeichnung, bei denen man sich wenn die Herkunft der eingesetzten Rohwaren zum Beispiel Österreich ist darauf verlassen kann, dass auch die entsprechenden Tierschutzstandards eingehalten wurden. Es handelt sich dabei um das Gastrosiegel der Agrarmarkt Austria (siehe https://amainfo.at/ama-siegel/amagastrosiegel/) sowie die Richtlinie Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung (siehe zum Beispiel: http://admin.lkevent.at/app/media/download/27991/). Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und deren Kontrolle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Zur Frage 9: Welchen Standpunkt vertritt die österreichische Bundesregierung, wenn wie von der EU- Kommission angekündigt, die Importbeschränkungen für Hühnerbrustfleisch aus der Ukraine erhöht werden sollen? Ein Vorschlag der Europäischen Kommission liegt seit einigen Wochen vor, wird derzeit auf Ebene der Europäischen Union diskutiert (Kommission, Rat, Europäisches Parlament) und soll demnächst beschlossen werden. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat bei der diesbezüglichen interministeriellen Koordinierung (Handelspolitischer Ausschuss der Europäischen Union) im zuständigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine rasche Umsetzung zur Schließung der Umgehung der Mengenbeschränkungen bei Hühnerfleisch aktiv unterstützt. Zu den Fragen 14 und 24: Werden Sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass es zu generellen Einfuhrbeschränkungen von Hühnerfleisch unabhängig von Qualitätskriterien kommt, um der Trickserei rund um Ukrainisches Hühnerfleisch entgegenzuwirken? Welche Konsequenzen werden seitens des Ministeriums gezogen, um künftig Fleischskandale, wie im "Kurier"-Artikel geschildert, zu verhindern? 4 von 6

3288/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung 5 von 6 Eine generelle Einfuhrbeschränkung von Hühnerfleisch ist durch die Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) nicht möglich. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus tritt aber im Rahmen von Handelsabkommen für eine beschränkte Agrarmarktöffnung durch Mengenbeschränkungen ein (zollfreie oder zollbegünstigte Kontingente bei sensiblen Waren). Beim Import in die Europäischen Union werden sensible Agrarprodukte (z.b. Fleisch, Milch, Zucker) weiterhin durch Zölle und Mengenbeschränkungen geschützt. Dadurch gelangen nur begrenzt sensible Waren aus Drittstaaten auf den österreichischen Markt, beziehungsweise den der Europäischen Union. Detaillierte und regelmäßige Analysen sind hier notwendig, um die Marktbedingungen für die Europäische Union bestmöglich zu gestalten. Zu den Fragen 18 und 19: Sind seitens des Ministeriums Maßnahmen geplant, um den Import von tierischen Produkten aus Drittstaaten (zb Ukraine) an die Einhaltung der EU- Tierschutzbestimmungen bzgl Haltung etc zu knüpfen? a. Wenn ja, welche bzw wie soll dabei vorgegangen werden? Werden Sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass beim Import von Schlachttieren oder tierischen Produkten aus Drittstaaten auf die Einhaltung der EU- Bestimmungen zum Schutz der Tiere (sowohl bei der Haltung, also auch beim Transport und der Schlachtung) Wert gelegt wird? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 14 und 24, 15 und 20 verwiesen. Zu den Fragen 21 bis 23: Wie wird sich die österreichische Bundesregierung als Anteilseigner der EBRD im Gouverneursrat verhalten, wenn es um eine zukünftige Kapitalvergabe für den MHP- Konzern geht? Haben sich die österreichischen Vertreter im Gouverneursrat der ERBD in der Vergangenheit für die Kapitalvergabe an den MHP-Konzern ausgesprochen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig keine österreichischen Steuergelder über die ERBD an den MHP-Konzern fließen? Diese Fragen betreffen den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. 5 von 6

6 von 6 3288/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Zur Frage 26: Welche Rechtslücken sind Ihnen auf europäischer Ebene zur Umgehung von Herkunftsangaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich noch bekannt? Dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sind aktuell keine Rechtslücken auf Ebene der Europäischen Union zur Umgehung von Herkunftsangaben bekannt. Elisabeth Köstinger 6 von 6