Informationen zur Neuordnung

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Transkript:

Informationen zur Neuordnung der Ausbildungsberufe - Rechtsanwaltsfachangestellte/r - Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r zum 01. August 2015 Veränderungen durch schulische Rahmenlehrpläne

Stundentafel der Berufsschule

Woran orientieren sich die neuen Rahmenlehrpläne für die Berufsschule? schulische Rahmenlehrpläne sind mit dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplänen abgestimmt ( Entsprechendsliste ) Förderung und Vermittlung beruflicher Handlungskompetenz => handlungslogische Struktur statt fachlogische Struktur => Orientierung am Prinzip der vollständigen Handlung Zielsetzung: Erwerb von Fachkompetenz sowie von personalen Kompetenzen => d. h. Kompetenzen zur selbstständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld (DQR Niveau 4).

Anzustrebende Kompetenzen Fachkompetenz: Allgemeines und fachtheoretisches Wissen, praktische Fertigkeiten, Transferleistungen Selbstkompetenz: Sich selbst Lern- und Arbeitsziele setzen, diese reflektieren, realisieren und verantworten Sozialkompetenz: Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit Methodenkompetenz: Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen. Kommunikationskompetenz: Arbeitsabläufe und ergebnisse begründen und dokumentieren können Lernkompetenz: Fähigkeit, sich selbst Wissen und Fertigkeiten anzueignen

Der Lernprozess: Die vollständige Handlung

Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres insgesamt 320 Std. Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren (80 Std.) Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren (40 Std.) Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 Std.) Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 Std.)

Lernfelder des 2.Ausbildungsjahres insgesamt 240 Std. LF 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 Std.) LF 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten (40 Std. ) LF 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 Std.) LF 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden (40 Std.) Für Rechtsanwaltsfachangestellte: LF 9: Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten (40 Std.) LF 10: Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten (80 Std.) Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: LF 9: Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden (40 Std.) LF 10: Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen (80 Std.) Problem: Differenzierung nach Ausbildungsberufen ist gefordert Lösung: gegenseitige Zusatzqualifikation für LF9

Lernfelder des 3.Ausbildungsjahres insgesamt 240 Std. LF 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten (40 Std.) Für Rechtsanwaltsfachangestellte: LF 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (120 Std.) LF 13: In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden (80 Std.) LF 14: Besondere Verfahren bearbeiten (40 Std.) Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: LF 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten (40 Std.) LF 13: Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln (40 Std.) LF 14: Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten (40 Std.) LF 15: Grundstückskaufverträge und Grundschuldbestellungen vorbereiten und abwickeln (80 Std.) LF 16: Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln (40 Std.)

Problematik im 3. Ausbildungsjahr Die Auszubildenden der beiden Ausbildungsberufe müssen bezogen auf die berufsspezifischen Inhalte zum großen Teil getrennt beschult werden. Voraussetzung: genügend Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr

Organisatorische Veränderungen des Berufsschulunterricht - 2 Berufsschultage im 1. Ausbildungsjahr je 1 Berufsschultag im 2. und 3. Ausbildungsjahr - Textverarbeitung als Zusatzqualifikation im 1. Ausbildungsjahr - Wechselseitige Zusatzqualifikationen für beide Ausbildungsberufe im 2. Ausbildungsjahr - Zum großen Teil differenzierter berufsbezogener Unterricht für beide Ausbildungsberufe im 3. Ausbildungsjahr - Englischunterricht im 1. und im 3. Ausbildungsjahr auch in Hinblick auf die Anforderungen in der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer