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Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen

Transkript:

Sozialpädagogische Arbeitsfelder Ein Überblick in wesentliche Festlegungen des KJHG Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 1 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 1. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Förderung der Entwicklung junger Menschen neben Familie, Schule und Berufsausbildung Schutz vor Gefährdung des Kindeswohls Entlastung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten 2. Leistungsberechtigte ( 7 KJHG): Kinder (bis 14 Jahre) Jugendliche (14-18 Jahre) junge Volljährige (18-27 Jahre) Erziehungsberechtigte (Personensorgeberechtigte gem. BGB und andere von ihnen beauftragte Personen über 18) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 2 1

Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 3 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 3. Wichtige Prinzipien: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen nach 8: - Beteiligung entsprechend des Entwicklungsstands - sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte hinzuweisen - Kinder und Jugendliche können sich ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten an das JA wenden Voraussetzung: Beratung ist wegen Not- und Konfliktlage erforderlich und durch die Kenntnis würde der Beratungszweck vereitelt werden! also nur in Ausnahmesituationen, weil es ein Eingriff in die elterliche Sorge ist. Elternrecht ist vom Grundgesetz geschützt. Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen Politische Aufgabe Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten bei Auswahl des Trägers Beachtung des Willens der Personensorgeberechtigten bei Bestimmung der Grundrichtung der Erziehung Kein eigener Erziehungsauftrag der Jugendhilfe (Handeln nur nach Auftrag) Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang freier vor öffentlichen Trägern) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 4 2

Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 4. Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe ( 2 KJHG): Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Familienförderung Kindertagesbetreuung Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Inobhutnahme Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption Beurkundung und Beglaubigung Mitwirkung nach JGG Jugendgerichtshilfe Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung WER MACHT DAS ALLES? Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 5 Sozialpädagogische Arbeitsfelder Frage: Was braucht es an Wissen, Qualifikation + Profession und Haltung um diesen Aufgaben gerecht werden zu können? Erarbeiten Sie sich in Kleingruppen Stichworte Versuchen Sie diese Stichworte diesen 3 Anforderungen zuzuordnen! Wissen Qualifikation + Profession Haltung Wo sehen Sie bei sich Bedarfe, wie können Sie diese erfüllen? Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 6 3

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Sozialisationsfeld für junge Menschen Angebote sollen an Interessen der Jugendlichen anknüpfen Ziel: Selbstbestimmungsfähigkeit / gesellschaftliche Mitverantwortung (siehe 1) Schwerpunkte der offenen Jugendarbeit ( 11 KJHG): außerschulische Jugendbildung (allgemein, politisch, sozial, gesundheitlich, kulturell) Freizeiteinrichtungen, Verbände, Gruppen oder Initiativen ( Förderung auf Antrag) Ferienfreizeiten, internationale Jugendarbeit Jugendberatung Angebote auch für Personen bis zu 27 Jahren Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 7 Jugendsozialarbeit ( 13 KJHG): Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wegen sozialen Benachteiligungen oder psychischen / physischen Beeinträchtigungen z.b. sozialpädagogische Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Jgdl. ohne Schulabschluss) Auch: sozialpädagogisch begleitete Unterkünfte (Internate) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 14 KJHG): Angebote zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen Z.B. "Jugendschutzwochen im Rahmen der offenen Jugendarbeit Präventionsangebote z.b. zum Jugendschutzgesetz oder Medien Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 8 4

Jugendmedienschutz Teilbereich des Jugendschutzes mit zunehmender Bedeutung Aufgabe: Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Spannungsverhältnis zwischen Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit Aufgaben und Ziele des Jugendschutzes Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind rechtliche Rahmenbedingungen für Trägermedien und Online-Medien. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 9 Förderung der Erziehung in der Familie "Familienarbeit ( 16 KJHG): Allgemeine Familienbildung (Befähigung zu Selbst- und Nachbarschaftshilfe, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe) z.b. WE-Seminare mit sozialen Trainingsangeboten, Voraussetzung: Bereitschaft zur Teilnahme Beratung in Fragen der Erziehung z.b. Elternabende in KiTas (mit Trägern der Jugendhilfe) Familienfreizeit und Familienerholung Auch für Stiefeltern, Pflegepersonen, nichteheliche Lebenspartner Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17) : V.a. präventive Beratung, Ziele: Konfliktbewältigung Elternverantwortung bei Trennung / Scheidung Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 10 5

Förderung der Erziehung in der Familie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ( 18 KJHG): V.a. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (bei Alleinerziehenden) Unterstützung von Kindern / Jgdl. bei Ausübung des Umgangsrechts nach Trennung / Scheidung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder ( 19 KJHG): Unterstützung für Schwangere oder Alleinerziehende z.b. Wohnheime für minderjährige oder psychisch überforderte Mütter Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 11 Förderung der Erziehung in der Familie Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ( 20 KJHG): Ausfall des betreuenden Elternteils (Krankheit, Strafhaft) Betreuung in KiTas, Tagespflege oder eigenem Haushalt (Kostenbeteiligung der Eltern) Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht ( 21 KJHG): Unterstützung einer kontinuierlichen Schulausbildung z.b. Kinder von Schaustellern, Artisten, Binnenschiffern usw. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 12 6

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege Förderung in Tageseinrichtungen ( 22 KJHG): KiTas, Horte, Krippen, Krabbelstuben, Kinderläden Ziel: "Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und Familien Beteiligung der Erziehungsberechtigten an wesentlichen Entscheidungen (Elternvertretung, Elternabende und -gespräche) Tagespflege ( 23 KJHG): Betreuung von (Klein-)Kindern durch "Tagespflegeperson" Bei Notwendigkeit Kostenbeteiligung durch JA (z.b. fehlendes Platzangebot in KiTas) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 13 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege Rechtsanspruch auf KiTa-Platz ( 24 KJHG): Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt (Thüringen: 2 1/2 Jahre) Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern ( 25 KJHG): Beratung und Unterstützung von Elterninitiativen zur Kinderbetreuung Landesrechtsvorbehalt ( 26 KJHG): Genauere Regelungen im Landesrecht Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, Ausstattungsverordnung, Finanzierungsverordnung Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 14 7

Hilfen zur Erziehung 27 KJHG: Leistungsberechtigte, Voraussetzungen Personensorgeberechtigte bei Gefährdung des Kindeswohls durch mangelnde Erziehung Art und Umfang der Hilfe je nach Einzelfall Erstellen eines Hilfeplanes ( 36 KJHG) Für alle, die Hilfe zur Erziehung bekommen, muss ein differenzierter Hilfeplan erstellt werden. Das macht das Jugendamt, braucht dazu aber die Zuarbeit von allen an der Hilfe und Erziehung beteiligten. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 15 28 Erziehungsberatung Erziehungsberatung soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen Diese Hilfe kann jeder, auch ohne Hilfeplanung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen. Sie ist niederschwellig. Auslöser können sein: - emotionale Probleme (Angst, Depression, Traumatische Erlebnisse) - soziale Verhaltensauffälligkeiten (Rückzug od. Aggressivität) - Schulprobleme (Leistungsstörung, Schulabstinenz) - Beziehungsprobleme in der Familie (Streit, Gewalt, Kontaktverweigerung) - psychosomatische Störungen (Enuresis, Enkopresis, Selbstverletzung) Erziehungsberatung bewegt sich an der Schnittstelle von erzieherischer Hilfe und heilkundlicher Behandlung. Bei Bedarf wird an psychotherapeutische Hilfe weitervermittelt. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 16 8

29 Soziale Gruppenarbeit Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden. Dies findet z.t. pauschal finanziert in Kinder- und Jugendeinrichtungen statt und ist niederschwellig als offenes Angebot zu verstehen. Eher als Ausnahme wird diese Hilfe tatsächlich spezifisch installiert, um mit meist verhaltensauffälligen Jugendlichen in Projekten positive Entwicklung zu erreichen. Angebote können sein: - kreative Gruppenangebote (Theater, Tanz, Graffiti ) - erlebnispädagogische Gruppenarbeit (Kommunikations- und Teamfähigkeit) - sportlich Angebote zum Einüben von Fairness und Regeln - spezielle Trainings zum sozialen Lernen (Umgang mit Aggressionen, Kommunikations- und Konflikttraining) - Konfrontationsarbeit (Der heiße Stuhl) Diese Angebote stellen ein Bindeglied zwischen Hilfen zur Erziehung und allgemeiner Kinder- und Jugendarbeit dar. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 17 30 Erziehungsbeistand Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer soll das Kind oder den Jugendlichen darin unterstützen, seine Entwicklungsprobleme unter Einbezug des sozialen Umfeldes und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie zu bewältigen. Beides wird durch sozialpädagogische Fachkräfte angeboten, die hier als Einzelfallhelfer tätig werden. Es ist deutlich weniger zeitaufwendig als die ISE 35 KJHG (intensive sozialpäd. Einzelbetreuung) Oft sind es 1-5 x wöchentliche Treffen mit dem Sozialarbeiter. Es werden die zurückliegenden Ereignisse reflektiert und ausgewertet, neue Vorhaben besprochen und verabredet. Es geht also um Unterstützung und Begleitung, aber auch um Kontrolle bis hin zu Sanktionierungen. Zwischen Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer gibt es aber deutliche Unterschiede. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 18 9

31 Sozialpädagogische Familienhilfe Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive Hilfe- und Unterstützungsform für die gesamte Familie. Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen die Familie in festgelegtem zeitlichen Umfang bei allen alltäglichen Aufgaben: - Bewältigung der Erziehungsaufgaben - Bewältigung und Organisation von Haushalt und Abläufen - Kontakt und Kommunikation mit Ämtern und Behörden - Lösen von Alltagsproblemen, Förderung der internen Kommunikation Ein multiperspektiver Blick auf die gesamte Familie und ihre Beziehungen Die Fachkräfte sind vor Ort direkt bei der Familie tätig. Diese Hilfe gibt es nur auf Basis von Freiwilligkeit. Die hilfeempfangende Familie muss sich darauf einlassen, dass sie extern gecoacht wird. Es ist ein sehr intimer Blick bis tief in das Innere der Familie. Eine große Herausforderung für Fachkräfte, die leicht zwischen die Fronten geraten, oder als Haushaltshelfer missverstanden werden. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 19 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein deutlich intensiverer Eingriff in die Familie, bei der in kompensatorischer Absicht eine ergänzende Lebenswelt angeboten wird, in der das Kind und seine Eltern darin unterstützt werden, die anstehenden schulischen, familiären und individuellen Anforderungen so zu bewältigen, dass ein Verbleib in der Familie möglich ist. Aufgaben in einer Tagesgruppe sind im Besonderen: - intensive Betreuungs- Bildungs- und Therapieangebote für das Kind - Elternberatung und Familienbildung Wichtig in Tagesgruppen ist ein gut strukturierter Tagesablauf Betreuungsschlüssel ist unterschiedlich aber oft eine Fachkraft auf 3 Kinder. Betreuungszeiten sind in der Regel nach der Schule bis zum Abend. In einer Tagesgruppe werden in der Regel 8 bis 10 Kinder betreut. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 20 10

33 Vollzeitpflege Vollzeitpflege ist eine befristete oder auf Dauer angelegte Erziehung in einer Pflegefamilie. Es ist eine wichtige Alternative zur Heimerziehung. Sie wird insbesondere bei Babys und Kleinkindern angewendet, aber nicht ausschließlich. Sie kann auch installiert werden, wenn das Kind oder der Jugendliche mit einem Gruppenalltag im Heim überfordert sein würde. Die Entscheidung muss stets gut begründet werden. Die Kinder erleben so Familie; Vater, Mutter, evtl. Geschwister, mit denen sie in familiärer Atmosphäre aufwachsen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu der Rolle von Mitarbeitern in der Heimerziehung, die dort zur Arbeit kommen. Finanziert wird über Pflegesätze. Dass es sich bei der Vollzeitpflege trotz familiärer Struktur um eine Form der öffentlichen Erziehung handelt, führt nicht selten zu einem unlösbaren Widerspruch, der dann Relevanz erhält, wenn zwischen Pflegeeltern und Pflegekind Konflikte auftreten. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 21 34 Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen Heimerziehung ist Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie. Durch eine Kombination von pädagogischen und therapeutischen Angeboten soll ihre Entwicklung positiv beeinflusst werden, so dass - eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie, - die Erziehung in einer Pflegefamilie oder - die Verselbständigung des Jugendlichen erreicht wird. Die Formen in denen Heimerziehung geschieht sind sehr vielfältig. Große Anstalten wie noch vor 60 Jahren gibt es nicht mehr. Familiäre Strukturen reichen soweit, dass z.t. Mitarbeiter direkt mit den Kindern zusammenwohnen. Bei betreuten Wohnformen, gibt es Gemeinschaftsunterkünfte oder auch Einzelwohnungen, in denen die Jugendlichen bei ihrer Verselbständigung begleitet werden. Eine Sonderform der Heimerziehung sind heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppen, in denen neben der Erziehungsarbeit therapiert wird. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 22 11

35 ISE Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ISE versucht eine Negativspirale in der Entwicklung junger Menschen abzuwenden. Sie wird angewendet bei meist Jugendlichen, die aus der Heimerziehung heraus fallen und für die ein Erziehungsbeistand zu wenig und zu offen ist. Häufig geht es um die Erreichung eines Schulabschlusses oder eine Integration in die Arbeitswelt. Wenn der Begriff Hilfen zur Erziehung als Unterstützung der Eltern bei der Erziehung verstanden werden kann, indem begleitet, ergänzt oder kompensiert wird, ist hier nicht mehr von einer Unterstützung der Eltern auszugehen, sondern vielmehr von einer Begleitung und Anregung von Selbsterziehung des Jugendlichen. Es ist oft das letzte Mittel, um einem Jugendlichen noch zu helfen, wenn er stationäre Wohnformen ablehnt oder einfach nicht bereit ist sich einzufügen. ISE ist der Letzte Versuch der Jugendhilfe. Wenn er scheitert, bleibe nur noch das Sozialamt, die Justiz, oder die Feststellung einer Behinderung, die dann Angebote der Behindertenhilfe möglich macht. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 23 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Je nach Einzelfall ambulant in Tageseinrichtungen in Heimen oder anderen Wohnformen Aufgaben und Ziele gemäß Eingliederungshilfe für Behinderte im SGB XII (Sozialhilfe) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 24 12

Wo sind hier Tätigkeitsfelder für Erzieher/innen? Vieles braucht die Qualifikation als Sozialarbeiter. Dies wird immer dort vorausgesetzt, wo Fachkräfte eigenständig und alleine tätig werden. Erzieher/innen können eingesetzt werden, wo Aufgaben von einem (multiprofessionellen) Team wahrgenommen werden: - Kinderkrippe, Kindergarten, Horte o.ä. - Mitarbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (nicht Leitung) (Fachkräftegebot in Thüringen) - Betreuung in einer Tagesgruppe - als Gruppenerzieher in Heimen und Betreutem Wohnen (ohne Leitungsverantwortung) Eine gute Chance haben Erzieher/innen, die eigene Familie als Pflegefamilie anzubieten und dann Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege zu nehmen. Hier ist der Bedarf fast überall höher als es bereitgestellte Plätze gibt. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 25 Fachkräftegebot in Thüringen: Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 26 13