Betreuungsvertrag über die nachschulische Betreuung am Rhein-Gymnasium in Köln

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Transkript:

Betreuungsvertrag über die nachschulische Betreuung am Rhein-Gymnasium in Köln Zwischen dem Trägerverein Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbh (JugZ), Christianstr. 82, 50825 Köln und dem/der/den Erziehungsberechtigten: Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: Straße: Postleitzahl: Stadt: Telefon privat: Handy: dienstlich: Emailadresse: (für Elterninformationen) wird folgender Vertrag über die nachschulische Betreuung des Kindes: Name, Vorname des Kindes: Geburtstag: Klasse: für das Schuljahr 2019/2020 abgeschlossen. Bei den außerschulischen Angeboten handelt es sich um schulische Veranstaltungen auf der Grundlage des RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 23.12.2010. 1 Vertragsdauer Der Betreuungsvertrag wird für die Dauer von einem Schuljahr abgeschlossen. Er beginnt mit dem 01.08.2019 (Beginn des kalendarischen Schuljahres) und erlischt automatisch am 31.07.2020. Die Betreuung beginnt am 02.09.2019. Eine Probezeit ist nicht vorgesehen. Die unterjährige Aufnahme eines Kindes ist möglich. 2 Umfang der Betreuung Die Nachmittagsbetreuung findet dienstags und freitags von 13.15 Uhr bis 15.50 Uhr, die Randstundenbetreuung montags, mittwochs und donnerstags von 15:05 Uhr bis 15:50 Uhr statt. Für diese Zeit wird eine kontinuierliche Betreuung des Kindes gewährleistet. An Tagen, an denen der Unterricht früher endet, z.b. vor den Ferien und an Elternsprechtagen, kann in Absprache mit der Schulleitung die Betreuung entfallen. An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Schulferien findet keine Betreuung statt. Seite 1 von 7

Bitte geben sie an, an welchen Tagen Ihr Kind die Betreuung besuchen soll (zutreffendes bitte ankreuzen): Mein Kind nimmt dienstags an der Nachmittagsbetreuung teil (15,00 monatlich). Mein Kind nimmt freitags an der Nachmittagsbetreuung teil (15,00 monatlich). Mein Kind nimmt dienstags und freitags an der Nachmittagsbetreuung teil (20,00 monatlich). Zusätzlich oder einzeln kann eine Randstundenbetreuung (15:05 Uhr -15:50 Uhr) montags, mittwochs und/oder donnerstags gebucht werden: Mein Kind nimmt an der Randstundenbetreuung an einem Tag teil (5,00 monatlich) Bitte ankreuzen: Montag, Mittwoch, Donnerstag Mein Kind nimmt an der Randstundenbetreuung an zwei Tagen teil (10,00 monatlich) Bitte ankreuzen: Montag, Mittwoch, Donnerstag Mein Kind nimmt an der Randstundenbetreuung an drei Tagen teil (15,00 monatlich) Bitte ankreuzen: Montag, Mittwoch, Donnerstag Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Vertragsabschluss während der in 2 angegebenen Zeit verpflichtend, da wir die Aufsichtspflicht über die Kinder zu dieser Zeit gewährleisten. Der/die Erziehungsberechtigte/n können wählen, ob das Kind bis zum Ende der Betreuungszeit bleiben soll oder vorzeitig nach Beendigung der Wochenplanarbeit oder zu einer bestimmten Zeit gehen kann. Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffende Möglichkeit an: Mein Kind soll bis zum Ende der Betreuungszeit bleiben (15:50 Uhr). Mein Kind kann direkt nach Beendigung der Wochenplanarbeit nach Hause gehen. Mein Kind soll um Uhr die Betreuung verlassen. Änderungen der individuellen Betreuungszeit sind jederzeit möglich und müssen schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Kann die Betreuung nicht wahrgenommen werden, muss eine Entschuldigung für die Betreuungszeit im Voraus schriftlich von den Erziehungsberechtigten erfolgen (ganztagsbetreuung@rhein-gymnasium.de). In Notfällen kann im Sekretariat unter der Telefonnummer 0221/35533690 angerufen werden. Seite 2 von 7

Tritt eine Erkrankung in der Betreuung auf, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Diese sind verpflichtet, falls erforderlich, das Kind abzuholen. 3 Ausschluss Ein Schüler/eine Schülerin kann von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn das Verhalten des Kindes eine nachhaltige Störung der Betreuung verursacht und sich auch trotz Benachrichtigung des/der Erziehungsberechtigten keine Änderung einstellt. 4 Gebühren Für die Übermittagsbetreuung wird ein monatlicher kostendeckender Betrag erhoben. Die Höhe des monatlichen Betrags entspricht 1/12 des Jahresbetrags und richtet sich nach der Anzahl der Betreuungstage pro Woche. Es wird ein Betrag in Höhe von 15,00 monatlich für die Nachmittagsbetreuung an einem Tag und von 20,00 monatlich für die Nachmittagsbetreuung von zwei Tagen und für die Randstundenbetreuung 5,00-15,00 je nach Anzahl der gebuchten Betreuungstage erhoben. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt per Einzugsermächtigung. Der/Die Erziehungsberechtigte verpflichtet sich den Kostenbeitrag in der jeweiligen Höhe monatlich vom Trägerverein einziehen zu lassen. Das Einzugsermächtigungsformular liegt diesem Vertrag bei und muss mit dem Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben werden. Bei Verträgen, die nach dem 30.6.2019 bei uns eingehen wird aus verwaltungstechnischen Gründen der Einzug für die Monate August 2019 und September 2019 gemeinsam Anfang September 2019 erfolgen. 5 Kündigung des Betreuungsvertrags Eine Kündigung des Betreuungsvertrags kann frühestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen. Die Kündigung muss bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beim Träger vorliegen (d.h. in diesem Schuljahr bis zum 31.12.2019). Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen und muss bis zum 15. eines Monats erfolgen. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Kind die Schule auf Dauer verlässt. wenn sich die Elternbeiträge um mehr als 15% erhöhen. die Betreuungsmaßnahme am Rhein-Gymnasium von einem anderen Träger übernommen wird. Der Trägerverein kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Kind dauerhaft die Betreuung stört und sich auch trotz Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten keine Änderung einstellt, die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der Beiträge mehr als 8 Wochen im, Rückstand sind, eine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich ist, die Fördermittel als finanzielle Grundlage der Betreuungsmaßnahme entfallen. 6 Verlassen des Schulgeländes während der Betreuung Die Erziehungsberechtigten sind einverstanden, dass das oben genannte Kind, mit den Mitarbeiter/innen der Ganztagsbetreuung das Schulgelände für kleine Ausflüge in der Nähe des Rhein-Gymnasiums verlassen darf. 7 Schweigepflichtentbindung Die Erziehungsberechtigten gestatten den pädagogisch verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Übermittagsbetreuung zur Beratung pädagogischer und schulischer Fragen Gespräche mit den Lehrkräften der Schule zu führen. Seite 3 von 7

8 Fotos Einverständniserklärung Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Abbildungen des oben genannten Kindes unentgeltlich für schulinterne Zwecke wie z.b. Tag der offenen Tür, Präsentationen bei Projektwochen und Schulfesten, verwendet werden. Bei der Veröffentlichung von Abbildungen für außerschulische Zwecke, sowie auf der Homepage des Rhein-Gymnasiums bzw. der Jugendzentren Köln ggmbh wird eine separate Einverständniserklärung eingeholt. 9 Datenschutzregelung Zur Abwicklung dieses Vertrages bitten wir um gesonderte Einwilligung in die hierfür notwendige Datenverarbeitung: Bitte kreuzen Sie beide Punkte im nachfolgenden Fenster an und unterschreiben sie gesondert. Ohne Ihre Einwilligung und Kenntnisnahme Ihres Widerspruchsrechts können wir leider keinen Vertrag mit Ihnen schließen. O Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner hier erhobenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung stimme ich zu. Die Datenschutzinformation der JugZ habe ich zur Kenntnis genommen. O Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jeder Zeit widerrufen kann. Die Rechtsmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. Köln, den Unterschrift: 10 Änderungen und Gültigkeit Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit anderer Regelungen des Vertrags nicht berührt. Die vorgenannten Grundlagen des Betreuungsvertrags erkenne/n ich/wir an. (Ort, Datum) (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) (Ort, Datum) (Unterschrift des Trägervereins) Seite 4 von 7

SEPA-Lastschriftmandat Elternbeitrag Name und Anschrift des Zahlungsempfängers: Jugendzentren Köln ggmbh, Christianstraße 82, 50825 Köln Einrichtung: Ganztagsbetreuung am Rhein-Gymnasium, Düsseldorfer Str. 13, 51063 Köln Gläubiger-Identifikationsnummer: DE96ZZZ00000040533 Mandatsreferenz (vom Zahlungsempfänger auszufüllen): Rheingy SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige/wir ermächtigen (A) den Zahlungsempfänger (Name siehe oben), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (Name siehe oben) auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name des Kindes/ der Kinder: Seite 5 von 7

Zahlungsart: Monatlich wiederkehrende Zahlung Ab Monat: August 2019 - Schlj. 2019/20 Gesamtbetrag: Nachmittagsbetreuung: Ein Betreuungstag = 15,00 monatlich Zwei Betreuungstage = 20,00 monatlich Randstundenbetreuung: Ein Betreuungstag = 5,00 monatlich Zwei Betreuungstage = 10,00 monatlich Drei Betreuungstage = 15,00 monatlich Kontoinhaber: Geburtsdatum: Straße und Hausnr.: Postleitzahl und Ort: Bank: IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22 Stellen): DE BIC (8 oder 11 Stellen): Ort/Datum: Unterschrift(en) des/der Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber):. Seite 6 von 7

Angaben zu, für die Betreuung relevanten, Allergien und chronischen Erkrankungen des zu betreuenden Kindes, hat keine Allergien oder Erkrankungen, die in der Betreuung Name, Vorname des Kindes berücksichtigt werden müssen., hat folgende Allergien, die in der Betreuung berücksichtigt Name, Vorname des Kindes werden müssen: 1. 2. 3. 4. hat folgende Erkrankung/en, die bei der Betreuung Name, Vorname des Kindes berücksichtigt werden muss/müssen: Einwilligung (Bitte ankreuzen) O Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der hier erhobenen Daten stimme ich zu. Die Datenschutzinformationen der JugZ habe ich zur Kenntnis genommen. O Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jeder Zeit widerrufen kann. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. Köln, den Unterschrift: Seite 7 von 7