Bestattungsbroschüre



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Transkript:

Bestattungsbroschüre

Inhaltsverzeichnis Vorwort des Oberbürgermeisters 1 Auch das Sterben gehört zum Leben 2 Was ist zu tun? 6 Im Falle des Todes... 7 Sterbefallanzeige beim Standesamt 8 Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus? 9 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 10 Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren 12 Nachlass- und Vorsorgeregelungen 14 Die verschiedenen Formen der Bestattung 17 Friedhöfe in Waiblingen 21 Lageplan 22 Branchenverzeichnis 24 Impressum U3 U = Umschlagseite

Vorwort des Oberbürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gedanke an den Tod wird in unserer Gesellschaft häufig verdrängt. Aber Leben und Sterben, Geburt und Tod gehören untrennbar zusammen. Einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen nicht selten ratlos und hilflos gegenüber. Sie haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Im Trauerfall ist es oft schwierig, sich Gedanken darüber zu machen, was zu tun ist und an wen man sich zu wenden hat, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Es kann in einer solchen Situation hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der zumindest eine erste Orientierung bietet. Die vorliegende Broschüre der Stadt Waiblingen Ratgeber für den Trauerfall kann hierfür eine wertvolle Hilfe sein. Sie soll bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten helfen und den Angehörigen die Entscheidungen erleichtern. Diese Broschüre bündelt Informationen und nennt Ansprechpartner und Adressen. Vielleicht kann sie auch dazu anregen, selbst frühzeitig Formalitäten und Entscheidungen im Hinblick auf das eigene Sterben zu überdenken. Den menschlichen Trost kann diese Broschüre nicht ersetzen. Diese Aufgabe kann nur von Mensch zu Mensch geleistet werden, im Kreis der Familie und Freunde, im direkten Umfeld, von den Kirchen oder anderen Einrichtungen. Ich lade Sie ein, die Broschüre in einer stillen Stunde in die Hand zu nehmen, um sich zu informieren. Andreas Hesky Oberbürgermeister 1

Auch das Sterben gehört zum Leben Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Viele hundert Jahre lang war der Tod für unsere Vorfahren ein vertrauter Begleiter, ein Bestandteil ihres Lebens; er wurde akzeptiert und häufig als Erfüllung der letzten Lebensphase empfunden. Heute ist er für viele Angst einflößend und unfassbar. So gehört das Sterben zu den Themen, die viele Menschen am meisten meiden. Friedhöfe und Beerdigungen im Wandel Die Ehrung der Verstorbenen jedoch gehört zu den ältesten kulturhistorischen Überlieferungen aus vorchristlicher und christlicher Zeit. Bestandteil des Umgangs mit dem Leben und dem Tod ist es, diese Verehrung nach außen in Form von Grabstätten zu zeigen. Die Gestaltung der Gräber erfordert natürlich das Einhalten bestimmter Regeln, um den Friedhof als einen Ort des Friedens, der Ausgewogenheit und der Geborgenheit erleben zu können. Ein Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich aber in dem immer individueller werdenden Grabsteinen und dem dazugehörigen Grabschmuck, der ein Zeichen für die Einmaligkeit des Verstorbenen und die Verbundenheit der Hinterbliebenen mit ihm ist. Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Das Wort Friedhof bezeichnete früher einen eingefriedeten Raum um eine Kirche, in dem Verfolgte Schutz also Frieden fanden. Heute ist er eine Stätte des Gedenkens und der Erinnerung, aber auch ein Treffpunkt für die Bevölkerung der unserer Stadt. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung unserer Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. 2

Friedhof Hohenacker, Raithelhuberstraße Neuer Friedhof Neustadt, Sörenberweg Grabmale Asche verweht, Steine erinnern ein alter Friedhof, vor etwa 60 Jahren fluchtartig verlassen von den Menschen, die einst hier lebten. Das Gras steht kniehoch, Bäume und Büsche sind zu einem dichten Dschungel verwachsen. Bodendecker haben die Wege zum verschwinden gebracht. Einzelne Grabsteine sind schräg in den Boden eingesunken, einige umgestürzt. Trotzdem kommen immer wieder Besucher hierher, die sich noch an die Menschen erinnern, denen hier ein Grabmal gesetzt wurde. Der Blick auf diesen verlassenen Friedhof zeigt, welche elementare Bedeutung das Grabmal in unserer Kultur als letztes Denkmal für einen geliebten Menschen hat. Und auch, wenn das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, in den Herzen der Mitmenschen steht (Albert Schweitzer), ist das Grabdenkmal eine Ehrung des Verstorbenen. Auf Friedhöfen in Südfrankreich finden Besucher oft Gegenstände, die eine Verbindung zum Leben des Verstorbenen haben. So stehen zum Beispiel Tanzschuhe auf dem Grabsims einer leidenschaftlichen Tänzerin oder ein Siegerpokal thront auf dem Grabstein eines erfolgreichen Sportlers. Der Grund dafür ist sehr einleuchtend: Der Tod ist kein Abschied, sondern der Anfang der Erinnerung. Es dient nicht nur dem Zweck den Verstorbenen zu ehren, es ist auch ein wichtiger Teil der Trauerarbeit und später ein Ort der inneren Zwiesprache mit einem geliebten Menschen. Insofern macht es sicher Sinn, wenn ein gestaltender Handwerker die Besonderheiten des Verstorbenen in seine Arbeit einfließen lässt und ihn so aus der Anonymität der Masse heraushebt. Denn heute gibt es eine große Fülle an verschiedenen Materialien, die sich für eine Begräbnisstätte eignen. Farbe und Form sind dabei nur ein Kriterium, der eigene Geldbeutel sicherlich ein zweites. In jedem Fall aber gilt: Je mehr der Gestalter über den Verstorbenen weiß, desto leichter fällt ihm eine individuelle Gestaltung. Also erzählen sie dem Künstler ruhig von Leistungen des Verstorbenen oder seinen Hobbys. War er ein Mineraliensammler oder ein erfolgreicher Sportler, eine wichtige Achse in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. All diese Dinge können in die Gestaltung einfließen. Manchmal aber reicht auch ein vor langer Zeit gegebenes Versprechen, wie das eines kleinen Jungen an seine Mutter: Ich werde dir einen richtigen Hünenstein aufs Grab legen denn Asche verweht. Ihr Steinmetzmeister Bernd Hambach Im Unterdorf 11 71336 Waiblingen-Neustadt Telefon 0 71 51-84 42 Telefax 0 71 51-8 31 46 www.naturstein-hambach.de info@naturstein-hambach.de 18 Grabdenkmäler der besonderen Art fertigen wir wir nach nach Ihren Ihren Wünschen Wünschen und helfen Ihnen bei Ihrer Auswahl. und helfen Ihnen bei Ihrer Auswahl. Außerdem: Nachbeschriftungen, Restaurierung, Reinigung und Außerdem: Imprägnierung von Grabsteinen. Nachbeschriftungen, Restaurierung, Reinigung und Imprägnierung von Grabsteinen. Nach terminlicher Absprache beraten wir Sie auch gerne am Wochenende! Ihr Steinmetzmeister Bernd Hambach Im Unterdorf 11 71336 Waiblingen-Neustadt Telefon 0 71 51-84 42 www.hambach-naturstein.de info@hambach-naturstein.de 3

Individuelle Grabgestaltung durch Steinmetz und Steinbildhauer Die Handwerkskunst von Steinmetzen und Steinbildhauern überdauert Generationen und ist somit beinahe unvergänglich. Das Material des Natursteins kommt in vielen Bereichen zum Tragen. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Erstellung von Grabdenkmälern, welche individuell gestaltet, beschriftet und aufgestellt werden. Aufgabe des Steinmetzes und des Steinbildhauers ist es nunmehr ein Grabmal zu schaffen, welches Ihren Wünschen entspricht und etwas über den Verstorbenen aussagt. Zur Gestaltung werden verschiedene Materialien herangezogen, so zum Beispiel Hart- oder Weichgestein. Durch unterschiedliche Bearbeitungstechniken werden die Faszination und Schönheit des Natursteins sichtbar. nenfalls Restaurierung bereits vorhandener Grabanlagen. Weitere Betätigungsfelder in diesem Beruf sind Arbeiten an Neubauten, Denkmalpflege, Restaurierung alter Bausubstanzen, Bildhauerarbeiten oder auch die Gestaltung von Gärten oder Außenanlagen. Mit Ausdauer, Geschick und viel Kreativität schaffen die Steinmetze und Steinbildhauer ein schönes und aussagekräftiges Grabmal. Natürlich werden sie dabei von modernen Maschinen unterstützt. Des Weiteren kümmern sich Steinmetzen um die Erhaltung, Ergänzung und gegebe- 4

Grabdenkmale Thomas-Mann-Straße 40 70734 Fellbach Telefon 0711 / 58 99 33 Telefax: 0711 / 5 78 03 31 E-Mail: mack@breierundmack.de www.breierundmack.de Häfner Natursteine & Fliesen E. & Th. Häfner GmbH Natursteine & Fliesen Gottlieb-Daimler-Straße 27 71334 Waiblingen-Hegnach Telefon (0 71 51) 5 17 21 Telefax (0 71 51) 5 75 37 email info@et-haefner.de Internet www.et-haefner.de Grabmale Simsen Wandbeläge Bodenbeläge Treppenanlagen Waschtische Küchenarbeitsplatten 5

Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen. Daher ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend der an sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalls kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Extremsituation zu meistern in Ihrem Sinne. Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde 6

Im Falle des Todes sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren Was ist später zu erledigen? Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden Post umbestellen Was muss ich sofort regeln? Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) Pfarrer oder Trauerredner Informationen über über die verstorbene Person zukommen lassen Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen Rentenanspruch geltend machen Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) Wohnung kündigen, Übergabe regeln Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen Mitgliedschaften und Abonnements kündigen Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Das Sichtbare ist vergangen, es bleibt die Liebe und die Erinnerung. Sarg und Ausstattung auswählen An Trauerkleidung denken Gewerbe abmelden 7

Sterbefallanzeige beim Standesamt Von dem Menschen, den du geliebt hast, wird immer etwas in deinem Herzen zurückbleiben: etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für Sie zuständig ist das Standesamt im Rathaus, Waiblingen, Zimmer: 301 Kurze Straße 33 71332 Waiblingen Telefon: 07151 5001-291, -292, -514, -515 Öffnungszeiten des Standesamts Waiblingen sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:30 Uhr - 18:30 Uhr E-Mail: standesamt@waiblingen.de Standesamt in Bittenfeld Rathaus, Zimmer 2 Schulstaße. 3 71336 Waiblingen Telefon: 07146 8747-19 E-Mail: rathaus-bittenfeld@waiblingen.de Standesamt in Hohenacker Rathaus, Zimmer 11 Karl-Ziegler-Straße 17 71336 Waiblingen Telefon: 07151 98703-751 E-Mail: rathaus-hohenacker@waiblingen.de Standesamt in Neustadt Rathaus, Zimmer 7 Beim Rathaus 1 71336 Waiblingen Telefon: 07151 98702-716 E-Mail: rathaus-neustadt@waiblingen.de Ein Sterbefall, der nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eingetreten ist, ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer spätestens am dritten Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Todesbescheinigung des Arztes bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden Nachweis über den letzten Wohnsitz Geburtsurkunde Ehe-oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe- oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Alter Friedhof, Beinstein Standesamt in Hegnach Rathaus, Zimmer 5 Hauptstraße 64 71334 Waiblingen Telefon: 07151 56817-641 E-Mail: rathaus-hegnach@waiblingen.de 8

Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus? Familientradition und regionale Gesichtspunkte waren früher entscheidend, wenn Angehörige bei einem Todesfall einen Bestatter auszuwählen hatten. Heutzutage wird diese Entscheidung mit dem Einzug in ein Seniorenheim getroffen. Wenn das Heim Empfehlungen ausspricht, sollten sie neutral und fachlich fundiert sein. Keinesfalls darf auf eine Art örtliche Zuständigkeit oder gar Zusammenarbeit hingewiesen werden. Jeder hat hier das Recht, selbst zu entscheiden und auszuwählen. Und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich jeder im Bestattungsinstitut informieren und seine Festlegungen treffen. Auch per Internet können Vorinformationen eingeholt werden. In jedem Fall aber sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine Qualitätsprüfung vor Ort stattfinden. Die Anforderungen an die Bestattungsinstitute sind gerade durch die Vorsorgegespräche und Veranstaltungen zur Vorsorge in den letzten Jahren stark gestiegen. Hinzu kommen andere Bestattungsformen wie z.b. die anonyme Bestattung, die Seebestattung und die Bestattung in einem Friedwald. Viele individuelle Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier gilt es ebenfalls zu besprechen. Solche Festlegungen zu den Abschiedsriten sind in der Regel viel wichtiger als die Frage der Sargauswahl. So bleiben später Erinnerungen wach unabhängig von der Bestattungsart und dem Bestattungsort. Entscheiden sollte man sich daher für einen seriösen Bestatter mit transparentem Preis-Leistungsverhältnis und menschlicher sowie fachlicher Kompetenz. Diesem kann man vertrauen, dass er alle festgelegten Inhalte umsetzt. Vereinbaren und gestalten Sie mit ihm die für Sie wichtigen Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. (Immanuel Kant) Neuer Friedhof, Beinstein 9

Trauerfeiern bis 80 Personen Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Unsere Öffnungszeiten: Mo. und Mi. Fr. von 11.30 23.00 Uhr Sa. von 17.00 23.00 Uhr So. von 11.30 21.00 Uhr Dienstag Ruhetag Restaurant Brunnenstuben Thorsten Beyer Quellenstraße 14 71334 Waiblingen Tel. 0 71 51 / 9 44 12 27 info@brunnenstuben.de www.brunnenstuben.de Wir beraten Sie gerne, auch in schweren Stunden. War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung zu vereinbaren. Blumen Lent Danziger Platz 10 Waiblingen-Rinnenäcker Tel. 07151/59844 Zeitgemäße Floristik Trauerschmuck und Grabpflege Individueller Blumenschmuck für jeden Anlaß Bahnhofstr. 81 71332 Waiblingen Telefon: +49 (0) 7151 958 32 0 Fax: +49 (0) 7151 958 32 42 E-Mail: info@hotel-koch.de www.hotel-koch.de 10

Blumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Grabbetreuung Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Grabbetreuer können dies für sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Grabbetreuer wählen in Absprache mit ihnen eine Rahmenbepflanzung aus. Dabei achten Sie auf die Lage des Grabes (Sonnen- oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählt auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe, und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt bedarf aus auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichenden Bewässerung bis und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden. moderne Floristik für alle Anlässe Trauerschmuck und Grabpfl ege Karl-Ziegler-Str. 23 71336 Waiblingen Tel. 0 71 51-98 78 83 Fax 0 71 51-98 78 84 www.mergenthaler-blumen.de Unsere Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00-12.30 Uhr 14.30-18.00 Uhr Sa. 8.00-13.00 Uhr Di.-Nachmittag geschlossen 11

Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Rentenund Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Friedhof Bittenfeld, Kleewiesenweg 2 Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrecht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und bei besonders verdienstvoller Tätigkeit eine Trauerrede gehalten wird. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. 12

Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erinnerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem einen Antiquar hinzu zu ziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlaßgericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungsoder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. 13

Wenn sich Immobilien im Nachlass befinden Nachlass- und Vorsorgeregelungen Das Ableben eines geliebten Menschen triff uns oft unerwartet und unvorbereitet. In dieser so schwierigen Situation versuchen wir, Sie bestmöglichst zu unterstützen. Dazu gehört auch das Thema Immobilien. Lassen Sie uns Ihnen zur Seite stehen und Sie auf das Notwendigste hinweisen. Die Immobilie im Nachlass Ihr Fachmann unterstützt Sie Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz können wir Ihnen weiterhelfen bei Wertermittlung Verkauf Vermietung Gerne sind wir für Sie da! Rufen Sie uns unverbindlich an unter: 07151/ 5 20 35 Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, emp- www.riker-immobilien.de WAIBLINGEN SCHORNDORF WELZHEIM 71332 Waiblingen Fronackerstraße 19 Tel. 07151/5 20 35 14

fiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen.wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie Ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt gegen einen geringen monatlichen Betrag alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. Ihr Ansprechpartner: Bernd Mergenthaler IHRE IMMOBILIE IN GUTEN HÄNDEN Überlassen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht dem Zufall, sondern vertrauen Sie auf Ihren erfahrenen und seriösen Partner aus der Region! Mayenner Straße 7 71332 Waiblingen Richard Wagner Str. 1/1 71686 Remseck Brucknerstraße 44 71691 Freiberg Rabenwiesenstr. 38 73079 Süßen Telefon: (07151) 966 58-0 www.mergenthaler-online.de 15

Tag und Nacht erreichbar 07151/961959 Kein Weg ist lang mit einem Freund an der Seite www.mlanghammer.de Familienbetrieb in dritter Generation. Seit über 60 Jahren Ihr Bestatter des Vertrauens für Fellbach und Umgebung. Wir sind im Trauerfall rund um die Uhr für Sie da Wir erledigen alle Formalitäten Erd-, Feuer-, Seebestattungen sowie alternative Bestattungsarten Wir beraten Sie zu Bestattungsvorsorge und -finanzierung Vertrauen Sie dem einzigen Meisterbetrieb für Bestattungen in Fellbach, Waiblingen, Kernen und Umgebung. Schwabstraße 6, 70734 Fellbach 0711/58 24 68 August-Brändle-Straße 42, 70734 Fellbach 0711/34 24 39 33 Haus der Begegnung Anton-Schmidt-Straße 21, 71332 Waiblingen 07151/956 50 50 www.bestattungsinstitut-hofmeister.de 16

Die verschiedenen Formen der Bestattung Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen haben im Bestattungswesen der Städte und Gemeinden zu umfangreichen und nachhaltigen Veränderungen geführt. Friedhofsträger mussten und müssen sich verstärkt auf neue Gegebenheiten und Wünsche der Angehörigen einstellen und ihre Anlagen dahingehend neu ausrichten. Wesentliche Veränderungen ergeben sich beispielsweise aus dem stärker in Erscheinung tretenden Individualismus, dem demographischen Wandel, anderen familiären Strukturen, beruflich bedingter Mobilität. Neben ihrer eigentlichen Bestimmung nehmen die Friedhöfe, zumin- dest in größeren Städten, zusätzliche Aufgaben wahr, beispielsweise als Grün- und Erholungsräume, ja sogar als ökologische Ausgleichsflächen. Neben den traditionellen und bekannten Grabarten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen wird auf dem Friedhof Waiblingen (Kernstadt), Baumgräber und seit 2013 ein Urnengemeinschaftsgrabfeld durch die Arbeitsgemeinschaften der Friedhofsgärtner betreut. In diesem gärtnerbetreuten Grabfeld sind sowohl Reihen- als auch Wahlgräber angelegt. Gärtnerbetreute Grabfelder Friedhof Waiblingen, Kolumbarienhain 17

Friedhof Waiblingen, Alte Rommelshauser Straße Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren ist die Friedhofsverwaltung, Abt. Grünflächen und Friedhöfe, Kurze Str. 24, 71332 Waiblingen (Marktdreieck). Die Friedhofsverwaltungen in Waiblingen und den Ortschaften können Sie wie folgt erreichen: Kernstadt u. Rathaus Beinstein Zimmer 101 Telefon: 07151 5001-222 Rathaus Bittenfeld Schulstr. 3, Zimmer 2 Telefon: 07146 8747-19 Rathaus Hegnach Hauptstr. 64, Zimmer 5 Telefon: 07151 56817-646 Rathaus Hohenacker Karl-Ziegler-Str. 17, Zimmer 3 Telefon: 07151 98703-762 Rathaus Neustadt Beim Rathaus 1, Zimmer 7 Telefon: 07151 98702-716 Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur bei Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Baumgräber und Urnennischen verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. Die Ruhezeiten für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 15 Jahre Die Ruhezeit für Leichen beträgt in der Kernstadt und Ortschaft Beinstein von Personen über 10 Lebensjahre 15 Jahre von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre in den Übrigen Ortschaften von Personen über 10 Lebensjahre 20 Jahre von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 12 Jahre 18

Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Waiblingen. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Gebührenordnung zur Friedhofssatzung. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden in Waiblingen folgende Grabstätten unterschieden: Reihengrabstätten Wahlgrabstätten Urnenreihengrabstätten Urnenwahlgrabstätten Urnennischen Kindergräber Baumgräber für Urnen (Kernstadt) Anonymes Urnengemeinschaftsfeld (Kernstadt) Urnenwahlgrabstätten u. Urnenreihen grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld / Pflegegräber der Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner eg betreute Gemeinschaftsgrabanlagen (Kernstadt) Es besteht hierbei kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten, an Ehrengrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Reihengrabstätten Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Wahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten als Tiefgräber wie auch zwischen Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften sowie ohne besonderen Gestaltungsvorschriften im Feld 25A, Friedhof Waiblingen. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausge- Friedhof Hohenacker, Raithelhuberstraße Neuer Friedhof Neustadt, Sörenbergweg 19

stellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Urnenreihengrabstätten Urnenreihengräber sind Grabstätten für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. In jedem Urnenreihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich. Urnenwahlgrabstätten, Urnennischen und Baumgräber Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte für Urnennischen und KREMA BONHOLZ KREMA BONHOLZ Baumgräber werden auf die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) eingeräumt. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls erworben werden. Ausnahmen können in besonders gelagerten Fällen von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Der erneute Erwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag um jeweils 10 weitere Jahre möglich, in Ausnahmefällen, insbesondere zur Abrundung von Ruhezeiten, kann um einzelne Jahre verlängert werden, soweit keine zwingenden Gründe entgegen stehen. Ein Anspruch auf Einräumung oder erneuten Erwerb von Nutzungsrechten besteht nicht. Aschen dürfen auch in Wahlgrabstätten beigesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, bis zu vier Urnen je Grabstelle beizusetzen. Vergangen ist nicht vergessen, denn die Erinnerung bleibt. 20

Friedhöfe in Waiblingen Die Stadt Waiblingen betreibt insgesamt 6 Friedhöfe, auf denen Bestattungen stattfinden: Ein Friedhof befindet sich in der Kernstadt. Dazu kommen noch die Friedhöfe in den Ortschaften, Bittenfeld, Hohenacker und Neustadt, Beinstein und Hegnach. Planung, Bau und Unterhaltung der Friedhöfe obliegt der Abt. Grünflächen und Friedhöfe, deren Friedhofsverwaltung erledigt das gesamte Bestattungswesen. Neben der Durchführung von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu erfüllen. Nicht zu vergessen ist der geregelte Winterdienst, der auch an Sonn- und Feiertagen wahrgenommen werden muss. Verwaltungsaufgaben wie die Vergabe der Bestattungstermine, die Arbeits- und Einsatzplanung, das Führen und Ergänzen der Bücher und Friedhofspläne, die Beratung und Betreuung der Angehörigen sowie das Erstellen der Gebührenbescheide und Grabmalgenehmigungen runden das Aufgabenspektrum ab. Die Gesamtfläche aller Friedhöfe beträgt 14,34 ha Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten. Friedhof Kirchstaße, Hegnach Friedhof Langwies, Hegnach 21

2A 6 10 9A 9B 14A 20 21 17 20A 22 29 18 23 15 19 16 25A 24 24A 32 28 37 31 30 27 34 36 33 13 14 35 5B 5A 7 11 UR 26A 25 23 UW 23A Stand 2013 Alte Rommelshauser Str. 23 Friedhof Waiblingen 71332 Waiblingen 4 3 8 9 UF 23 1 2A Leichenhalle Kapelle

Ansprechpartner Arge Waiblinger Friedhofsgärtnerei Blumen Winkler Christel Linsenmaier Max-Eyth-Straße 52 71332 Waiblingen Fon 07151/ 56 56 67 info@blumen-winkler.de Roland Kuhrt Gartenbau Schmidener Straße 138 71332 Waiblingen Fon 07151/ 56 14 46 info@blumen-kuhrt.de Rainer Grüninger Max-Eyth-Straße 14 71332 Waiblingen Fon 07151 / 5 13 97 blumenoase-grueninger@gmx.de Rolf Gräter Lützestraße 38 71384 Weinstadt Fon 07151/ 6 54 31 info@blumen-graeter.de Filiale am Friedhof Filiale Tel. am Friedhof 52140 Tel. 52140 Gärtnerei im Schmidener Gärtnerei im Feld Schmidener Feld Alte Rommelshauser Filiale Alte am Rommelshauser Friedhof Str. 19 Tel. Fronackerstr. 52140 Str. 19 Max-Eyth-Str. 24 Waiblingen Gärtnerei Max-Eyth-Str. 52 Tel. im 565667 Schmidener 52 Tel. 565667 Feld Alte Rommelshauser Str. 19 Max-Eyth-Str. 52 Tel. 565667 Tel. 53495 Fax 58495 Fronackerstr. 24 Fronackerstr. Waiblingen 24 Waiblingen Tel. 53495 Fronackerstr. Fax Tel. 58495 53495 24 Waiblingen Fax 58495 Filiale am Friedhof Tel. 52140 Tel. 53495 Fax Gärtnerei 58495 im Schmidener Feld Filiale am Friedhof Alte Rommelshauser Tel. 52140 Str. 19 Max-Eyth-Str. Gärtnerei 52 Tel. im 565667 Schmidener Feld Alte Rommelshauser Str. 19 Max-Eyth-Str. 52 Tel. 565667 Fronackerstr. 24 Waiblingen Tel. 53495 Fax 58495 Inh. Christel Linsenmaier Inh. Christel Linsenmaier Inh. Christel Linsenmaier Wahl-Heuschele Inh. Brigitte Wahl Beinsteiner Straße 4 71334 Waiblingen Fon 07151/ 2 11 76 Wahl-Heuschele@t-online.de Filiale am Friedhof Tel. 52140 Gärtnerei im Schmidener Feld Alte Rommelshauser Str. 19 Max-Eyth-Str. 52 Tel. 565667 Filiale am Friedhof Tel. 52140 Gärtnerei im Schmidener Feld Alte Rommelshauser Str. Fronackerstr. 19 24 Waiblingen Max-Eyth-Str. 52 Tel. 565667 Tel. 53495 Fax 58495 Fronackerstr. 24 Waiblingen Tel. 53495 Fax 58495 Inh. Christel Linsenmaier Inh. Christel Linsenmaier Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eg Haus des Gartenbaues Neue Weinsteige 160 70180 Stuttgart Fon 0711/ 6 44 95-22, -23, -25 Inh. Christel Linsenmaier Blumen für alle Anlässe Beet- und gestalten hegen pflegen Balkonpflanzen Schönes FLORISTIK GARTENBAU FLORISTIK zum FLORISTIK GRABPFLEGE GARTENBAU GARTENBAU GARTENBAU Verschenken Filiale am Friedhof www.blumen-winkler.de Tel. 52140 www.blumen-winkler.de info@blumen-winkler.de info@blumen-winkler.de Gärtnerei im Schmidener Feld Grabpflege www.blumen-winkler.de info@blumen-winkler.de Inh. Christel Linsenmaier Trauerfloristik Dekorationen Grabgestaltung Alte FLORISTIK Rommelshauser Str. 19GRABPFLEGE Max-Eyth-Str. GARTENBAU 52 Tel. 565667 Grabpflege Dauergrabpflege info@blumen-winkler.de in Waiblingen, Weinstadt, Remshalden, Aichwald in Waiblingen, Weinstadt, Remshalden, Aichwald www.blumen-winkler.de info@blumen-winkler.de Fronackerstr. 24 Waiblingen Lützestraße 38 71384 Weinstadt-Schnait FLORISTIK www.blumen-winkler.de GRABPFLEGE info@blumen-winkler.de GARTENBAURoland Kuhrt FRIEDHOFSGÄRTNEREI Lützestraße 38 71384 Weinstadt-Schnait Tel. 53495 Fax 58495 Telefon 07151/6 54 31 Telefax 07151/99 65 70 Schmidener Straße 138 71332 Waiblingen Telefon 07151/6 54 31 Telefax 07151/99 65 70 info@blumen-graeter.de www.blumen-graeter.de www.blumen-winkler.de info@blumen-winkler.de Tel.: 07151/56 14 46 Fax: 07151/ 50 73 46 info@blumen-graeter.de www.blumen-graeter.de

Branchenverzeichnis Liebe Leserinnen, liebe Leser! Als wertvolle Einkaufshilfe finden Sie hier eine Auflistung leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Die alphabetische Anordnung ermöglicht Ihnen ein schnelles Auffinden der gewünschten Branche. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de. Branche Seite Arbeitsgemeinschaft Waiblinger Friedhofsgärtner 23 Bestattungen 16, 24 Bestattungsinstitute 16, 24 Blumenfachgeschäfte 10, 11, 23 Gärtnereien 23 Grabmale 3, 5 Grabpflege 10, 11, 23 Hotel 10 So einzigartig wie jeder Mensch ist so individuell sollte seine Bestattung sein. Ihr Helfer in schweren Stunden Maija Hinderlich Bahnhofstraße 64/1 71332 Waiblingen Telefon 07151 966950 Notruf 0171 7977747 info@horizontbestattungen.de www.horizontbestattungen.de Immobilien 14, 15 Krematorium 20 Rechtsanwälte 6 Restaurants 10 Steinmetzbetriebe 3, 5 24

IMPRESSUM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 10852 USt-IdNr.: DE 811190608 Geschäftsführung: Markus Trost, Dr. Otto W. Drosihn Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info in Zusammenarbeit mit: Stadt Waiblingen, Fachbereich Infrastruktur, Grünflächen und Friedhöfe Friedhofsverwaltung, Kurze Str. 24, 71332 Waiblingen Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Waiblingen, Fachbereich Infrastruktur, Grünflächen und Friedhöfe Friedhofsverwaltung, Kurze Str. 24, 71332 Waiblingen Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt: mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh Jochen Müller Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Waiblingen Plan auf Seite 22: Stadt Waiblingen 71332031/2. Auflage/2014 Druck: Halberstädter Druckhaus GmbH Osttagente 4, 38820 Halberstadt Auflage: 1400 Exemplare Papier: Umschlag: Tauro Offset 150 g/m 2 Inhalt: Tauro Offset 150 g/m 2 Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind auch auszugsweise nicht gestattet.

Trauern heißt: Nicht lautes Klagen, trauern heißt: liebevolles Erinnern.