1. Grundsätzliches: Die nachstehenden Transport- und Verpackungsvorschriften sind unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen. 1.1 Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben mit der vereinbarten Versandkondition zu erfolgen. Hiervon unberührt bleibt die Gefahrentragung nach Punkt 3 unserer Einkaufsbedingungen. 1.2 Beförderungskosten werden gegebenenfalls von uns entsprechend der vereinbarten Lieferkondition übernommen. 1.3 Diese Transport- und Verpackungsvorschriften haben keine Gültigkeit, wenn von uns im Einzelfall etwas anderes vorgeschrieben wird. 1.4 Höhere Transportkosten bei Veränderung der durch diese Vorschrift erteilten Versandart, z. B. Luftfracht, Bahn-Express, Schnellpakete, Kurierdienste etc. erkennen wir nur an, wenn eine solche Versandart ausdrücklich von uns vorgeschrieben wird. 1.5 Es steht dem Verkäufer frei, die Sendungen auf eigene Kosten zu versichern. Uns etwa in Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an. 1.6 Alle früheren Transport- und Verpackungsvorschriften verlieren ab 01.08.2003 ihre Gültigkeit. 2. Versandarten: Die für unsere Unternehmen bestimmten ab Werk/unfrei Lieferungen unterliegen den nachstehenden Richtlinien für die Versendung. 2.1. Paketdienstfähige Sendungen von Lieferanten der Bundesrepublik Deutschland sind durch unseren Vertragspartner UPS (United Parcel Service) zu versenden: Paketdienstfähige Sendungen sind: max. Gesamtgewicht pro Sendung: 31,5 kg bis 3 m Gurtmaß/Paket (doppelte Breite + doppelte Höhe + einfache Länge) bis 1,75 m Länge/Paket Der Lieferant verpflichtet sich im Interesse von b&m zur optimalen Paketauslastung Lieferanten die nicht in Deutschland ansässig sind, erfragen unseren Vertragsspediteur bei dem für Sie zuständigen Einkäufer. 2.2. Nicht paketdienstfähige Sendungen sind ausschließlich dem von uns benannten Vertragsspediteur-DHL Freight Worms- zu übergeben. Lieferanten die nicht in Deutschland ansässig sind, erfragen unseren Vertragsspediteur bei dem für Sie zuständigen Einkäufer. 3. Versandabwicklung 3.1 Höhere Transportkosten infolge Beförderung durch einen anderen als unseren 1/5
Vertragsspediteur sind vom Lieferanten zu tragen. 3.2 Alle Sendungen sind ohne Vorkosten unseren Vertragsspediteuren zu übergeben, dies gilt insbesondere auch für Direktlieferungen an unsere Niederlassungen. 3.3 Versicherungs- und Verpackungsanteile, Lager- und Übernahmekosten, sowie evtl. Vorfrachtkosten werden nicht anerkannt. 3.4 Vorausbezahlte Leistungen unter Anrechnung der Kosten in der Warenrechnung werden abgelehnt und der Kostenbetrag in Abzug gebracht. 3.5 Frankierte (freigemachte) Übergabe unserer Sendungen unter Anrechnung der Fracht in der Warenrechnung wird ebenfalls abgelehnt und der ausgewiesene Frachtbetrag in Abzug gebracht. 3.6 Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen. 3.7 Soweit Eigenanlieferungen vorgenommen werden, erfolgt Anerkennung von Beförderungsentgelten höchstens in Höhe der von uns mit den Vertragsspediteuren vereinbarten Übernahmekosten. 4. Begleitpapiere Dem Vertragsspediteur sind ordnungsgemäße Fracht- und Begleitpapiere zu übergeben. 4.1 Frachtbrief 4.1.1 Jede Sendung ist dem Spediteur mit einem Transportauftrag zu übergeben. 4.1.2 Dem Transportauftrag müssen nachstehende Sendungseinzelheiten zu entnehmen sein. Absender (Lieferanten) Anschrift baier & michels Empfangsanschrift baier & michels Bestellnummer (zugleich Signum der Sendung) Lieferkonditionen gemäß unserem Auftrag Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke Gesamtgewicht der Sendung Übergabe bzw. Versandtag der Sendung 4.2 Lieferschein 4.2.1 Jeder Sendung ist ein Original - Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut sichtbar mittels einer Lieferscheintasche an der Stirnseite des Packstücks anzubringen. 4.2.2 Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist das Packstück, das den Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 4.2.3 Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen sein: Bestell- (Auftrags-) Nummer 2/5
baier & michels Sachbearbeiter-Nummer Lieferanten-Nummer baier & michels Artikel-Nummer Diese Angaben sind alle unserem Auftragsformular zu entnehmen. 4.3 Packliste 4.3.1 Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, muß dem Lieferschein für jede Transporteinheit eine Packliste mit nachstehenden Auftragsinformationen beigefügt werden. Packstück- oder Paletten - Nummer baier & michels Artikel - Nummer Artikel - Menge Anzahl und Inhalt der Einzelverpackungen Diese Informationen müssen ebenfalls aus den Markierungen der Einzelverpackungen ersichtlich sein. 4.3.2 Der Inhalt der Einzelverpackungen muß den Beschriftungen entsprechen. 5. Versand von gefährlichen Gütern Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind zwingend zu beachten. Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden. 5.1 Für die Verpackung von begrenzten Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4 ADR müssen die Voraussetzungen für zusammengesetzte Verpackungen und deren Kennzeichnung beachtet werden. 5.2 Für die Verpackung von Gefahrgut sind ausschließlich bauartzugelassene Verpackungen (z. B. Kartonagen, Kanister) zu verwenden, nach der Regelung der einzelnen Klassen im ADR und bei See nach den Vorschriften des IMDG. 5.3 Der Frachtbrief oder Lieferschein ist mit den entsprechenden Gefahrgutangaben (u. a. Kennzeichnungsnummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe) nach dem ADR zu versehen. 5.4 Alle Versandstücke mit Gefahrgutinhalt sind gut sichtbar mit den vorgeschriebenen Gefahrgutzetteln nach Kapitel 5.2 ADR zu versehen. 5.5 Angaben zur Wassergefährdung sind zwingend erforderlich. 5.6 Bei Artikel mit bedingter Haltbarkeit muss auf dem Lieferschein das Herstell- bzw. Verfalldatum aufgeführt sein. 5.7 Für den Transport sind nur entsprechend qualifizierte Unternehmen einzusetzen. 6. Lieferanschrift 3/5
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, lautet die Empfangsanschrift: baier & michels GmbH & Co. KG, Automotive Tor D3, D4, D5 Carl-Schneider Str. 1 64372 Ober-Ramstadt ACHTUNG: Weitere Empfangsanschriften können vereinbart werden. Auf getrennte Anlieferung ist zu achten! 7. Verpackungsanweisung Für alle Versandarten ist eine ausreichende und der Ware angemessene, beförderungssichere Verpackung zu wählen. Transportschäden, die wegen unzureichender Verpackung von Versicherern nicht anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten. 7.1 Alle Sendungen sind grundsätzlich auf unbeschädigten Euro- Flachpaletten (Grundmaß 800 x 1200 mm) mit DB-Gütezeichen RAL RG 993 zu verladen. 7.2 Lose oder geschüttete Ware muß grundsätzlich mit Packstücken in Form von stabilem Karton - max. 20 kg mit Ausweisung der Stückzahl ausgeliefert werden. Gleiche Artikel sind nicht über mehrere Packstücke zu verteilen. 7.3 Packstücke sind ohne Überstände auf der Palette zu einer kompakten, gesicherten Transporteinheit zusammenzufügen, so daß keine Umpackmaßnahmen durch die Fa. baier & michels notwendig sind. 7.4 Die Paletteneinheiten müssen mit Folie eingeschweißt oder mit Kunststoff- oder Stahleisenband gesichert sein. 7.5 Palettisierte Transporteinheiten dürfen durch Zusammenfügen von Einzelpackstücken die nachstehenden Ladehöhen und Gesamtgewichte nicht überschreiten. bei chemischen Produkten Ladehöhe incl. Euro-Flachpalette 1500 mm Gesamtgewicht incl. Euro-Flachpalette 800 kg alle anderen Produkte Ladehöhe incl. Euro-Flachpalette 750 mm, in Ausnahmefällen max. 1600 mm Gesamtgewicht incl. Euro-Flachpalette 1000 kg Diese Vorschriften haben keine Gültigkeit, wenn von uns im Einzelfall etwas anderes vorgeschrieben wird. 7.6 Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat Auftrags- und Artikelbezogen zu erfolgen. Aufträge und Artikel dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten und Packstücke verteilt werden. 7.7 Ware ist grundsätzlich etikettiert mit baier & michels-artikel-nummer auszuliefern. 8. Schlussvermerk 4/5
8.1 Bei Rückfragen, die in Zusammenhang mit der Transport- und Verpackungsabwicklung bestehen, setzen Sie sich bitte vor Versand der Ware mit unserer Abteilung Wareneingang - Telefon (06154) 6960-170, Fax (06154) 6960-500 in Verbindung. 8.2 Bei Nichteinhaltung unserer Transport- und Verpackungsvorschriften werden anstehende Mehrkosten dem Lieferanten belastet; gegebenenfalls die Ware unfrei zurückgesandt. 8.3 Für uns entstandenen Mehraufwand im Verwaltungsbereich erheben wir eine Kostenpauschale von 100,00 Euro pro Lieferung. 5/5