Nationale Qualitätsmessungen Kinder- und Jugendpsychiatrie

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Transkript:

Nationale Qualitätsmessungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Manual für Erfassende 10. Mai 2013 / Version 2 Dieses Dokument besteht auf Französisch und Deutsch. Eine italienische Version besteht darum nicht, als in der italienischen Schweiz keine stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote bestehen. Sollte Bedarf nach einer italienischen Version dieses Dokuments bestehen, so erstellt der ANQ dieses gerne.

Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 1.1 Hintergrund der nationalen Qualitätsmessungen Kinder- und Jugendpsychiatrie... 3 1.2 An wen richtet sich dieses Manual?... 3 2. Überblick Messdesign (was wird gemessen?)... 4 3. Erfassungszeitpunkte... 5 3.1 Messung bei Eintritt... 5 3.2 Messung bei Austritt... 6 3.3 Freiheitsbeschränkende Massnahmen... 6 4. Erfassungsinstrumente... 6 4.1 Fremdbeurteilung mittels HoNOSCA... 6 4.2 Selbstbeurteilung mittels HoNOSCA-SR... 8 4.3 Erfassung Freiheitsbeschränkender Massnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (EFM KJP)... 9 4.4 Umgang mit fehlenden Werten...10 5. Datenqualität... 10 5.1 Datenqualität als wichtige Grundlage für die Datenauswertung...10 5.2 Benchmark Datenrücklaufquote...10 5.3 Schulungen für die Erfassung...11 5.4. Inital-, Wiederholungsschulungen...11 5.5 Controlling der Datenqualität klinikintern und seitens ANQ...11 5.6 Unterstützungsmöglichkeiten für Erfassende...11 6. Auswertung und Qualitätsbericht... 12 7. Datenschutz... 12 2

1. Einführung 1.1 Hintergrund der nationalen Qualitätsmessungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Das schweizerische Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die psychiatrischen Kliniken, Qualitätsmessungen durchzuführen. Auf dieser Grundlage werden vom ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken nationale Qualitätsmessungen festgelegt und eingeführt. Die Umsetzung nationaler, ergebnisorientierter Qualitätsmessungen in der stationären Erwachsenenpsychiatrie startete per 1. Juli 2012. Per 1. Juli 2013 werden die Qualitätsmessungen nun auch innerhalb der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeführt. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Per 1. Juli 2013 sind der Outcome-Indikator Symptombelastung mittels der Messinstrumente HoNOSCA und HoNOSCA-SR sowie die BFS-Basisdaten inklusive der Zusatzdaten Psychiatrie zu messen. Per 1. Januar 2014 folgt zusätzlich die Erfassung der Freiheitsbeschränkenden Massnahmen mittels einer für die Kinder- und Jugendpsychiatrie adaptierten Version des bereits in der Erwachsenenpsychiatrie eingesetzten Instruments EFM (EFM KJP). Die Qualitätsmessungen in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie basieren auf dem Umsetzungskonzept Kinder- und Jugendpsychiatrie des ANQ und stellen einen Konsens seitens der Kliniken (Spitalverband H+ sowie Psychiatrie-Verbände, insbesondere SGKJPP) und der Finanzierer (Kantone, Versicherer) dar. 1.2 An wen richtet sich dieses Manual? Das vorliegende Manual richtet sich an Personen, welche im Rahmen des Behandlungsprozesses die ANQ-Qualitätsmessungen innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie vornehmen (Fremdbeurteilung), sowie an Personen, welche die Patientinnen und Patienten informieren, motivieren und sie beim Ausfüllen qualitätsbezogener Fragebogen unterstützen (Selbstbeurteilung). Es ist kurz gehalten um einen raschen Überblick zu gewährleisten. Weiterführende Informationen sind folgendermassen verfügbar: Dokumentname Thema Zielgruppe Webdownload Umsetzungskonzept Kinder- und Jugendpsychiatrie - Nationale Messungen stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie gesetzlichen Rahmenbedingungen, Hintergründe, Finanzierung der Messungen von allgemeinem Interesse http://www.anq.ch/psychiatrie/kin der-und-jugendpsychiatrie/ Schulungskonzept KJP Schulung Trainer http://www.anq.ch/psychiatrie/kin der-und-jugendpsychiatrie/ Datendefinition technische Vorgaben zur Da- Projektleitende, IT- Spezialistinnen / http://www.anq.ch/psychiatrie/kin 3

Dokumentname Thema Zielgruppe Webdownload KJP tenlieferung Spezialisten der-und-jugendpsychiatrie/ Instrumente: Ho- NOSCA, HoNO- SCA-SR, EFM KJP Projektleitende, IT- Spezialistinnen / Spezialisten http://www.anq.ch/psychiatrie/kin der-und-jugendpsychiatrie/ Datenreglement Umgang mit Daten von allgemeinem Interesse www.anq.ch/fileadmin/redaktion/d eutsch/20111005_datenreglement_a NQ_V10definitiv_de.pdf Grundsätze & Abrechnungsmodalitäten für die stationäre Psychiatrie (Umsetzung Nationaler Qualitätsvertrag) Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten nationale Messungen Projektleitende, Finanzabteilung http://www.anq.ch/psychiatrie/ Tabelle 1: Dokumente zu den nationalen Qualitätsmessungen Kinder- und Jugendpsychiatrie ANQ 2. Überblick Messdesign (was wird gemessen?) Die Messvorgaben gelten für alle Patientinnen und Patienten aller Bereiche der stationären Kinderund Jugendpsychiatrie. Ausgenommen ist dabei einzig die Erhebung des Selbstratings zur Symptombelastung (HoNOSCA-SR) bei Patient/innen jünger als 14 Jahre. Minderjährige Patientinnen und Patienten, die in Einheiten der Erwachsenenpsychiatrie behandelt werden, werden im Rahmen der Messungen der Erwachsenenpsychiatrie erfasst und demgemäss wie Erwachsene gehandhabt (vgl. Manual: Nationale Qualitätsmessungen in der stationären Psychiatrie für Erwachsene, www.anq.ch/psychiatrie/). Ergänzend zu den Erhebungen der Minimal- und Psychiatriezusatzdaten gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Statistik BFS wird für die Qualitätsmessung bei Ein- und Austritt je eine Fremd- und Selbstbeurteilung der Symptombelastung vorgenommen. Allfällige Freiheitsbeschränkenden Massnahmen müssen während der gesamten Hospitalisationsdauer kontinuierlich erfasst werden. 4

Eintritt Austritt Psychiatrische Hospitalisation HoNOSCA Selbstbericht (HoNO- SCA-SR) EFM KJP - Erfassung allfälliger Freiheitsbeschränkender Massnahmen bei Kindern und Jugendlichen HoNOSCA Selbstbericht (HoNOSCA-SR Abbildung 1: Überblick Messdesign nationale Qualitätsmessungen KJP ANQ Zusätzlich wird in den meisten Kliniken bei Austritt die Patientenzufriedenheit erhoben. Voraussichtlich wird per 2015 eine teilweise Vereinheitlichung der Patientenzufriedenheitsmessungen sowohl in der Erwachsenenpsychiatrie wie auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen. Das entsprechende Konzept befindet sich derzeit in Erarbeitung. Bis dahin wird empfohlen, die bisherigen Messungen zur Patientenzufriedenheit, wo vorhanden, weiterzuführen. Der ANQ steht im engen Kontakt mit der SGKJPP betreffend die Piloterhebungen zur Patientenzufriedenheit KJP (mit Befragung von Kindern/ Jugendlichen und Eltern). 3. Erfassungszeitpunkte Die Routine-Erfassungen bei Ein- und Austritt erfolgen grundsätzlich möglichst zeitnah beim effektiven Klinikeintritt resp. Klinikaustritt. Die Beurteilung (sowohl die Fremd- als auch die Selbstbeurteilung) wird immer im Hinblick auf die letzten 7 Tage vor Klinikeintritt vorgenommen (der Beurteilungszeitraum bezieht sich also auf die Symptome vor Hospitalisierung) und erfolgt innerhalb von zwei Wochen unter Berücksichtigung fremdanamnestischer Angaben wo sinnvoll (spätestens nach 14 Tagen). Bei einer Verlegung von einer Station auf die andere innerhalb derselben Einrichtung sowie innerhalb der kinder- und jugendpsychiatrischen Einheit wird keine erneute Messung vorgenommen. Eine Verlegung von der kinder- und jugendpsychiatrischen Einheit in eine erwachsenenpsychiatrische Einheit innerhalb derselben Einrichtung bedingt eine erneute Messung mit den entsprechenden Erhebungsinstrumenten, die in der Erwachsenenpsychiatrie angewendet werden. Bei einem Urlaub wird keine Aus- /Eintrittsmessung gemacht. Wird hingegen eine Abwesenheit von der Klinik als Austritt (Fallabschluss und Neueröffnung) gehandhabt, so sind Aus-/ und Eintrittsmessungen wie beschrieben vorzunehmen. Hier gilt die Wiedereintrittsregelung gemäss SWISS DRG. Bei einem rein administrativen Fallwechsel (z.b. aufgrund eines Wechsels des Kostenträgers) wird keine Aus-/ Eintrittsmessung durchgeführt. 3.1 Messung bei Eintritt HoNOSCA: Bei der Eintrittsmessung wird der Status des Patienten im Zeitraum der letzten 7 Tage vor Eintritt erfasst. Das bedeutet, dass ausschliesslich die Tage vor dem Eintritt für das Rating berücksichtigt werden. Die Fremd- und Selbstbeurteilung erfolgt zeitnah zum Eintritt, möglichst im Anschluss an das Erstgespräch mit der fallführenden Behandlerin / dem fallführenden Behandler, spätestens jedoch 5

innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt unter Berücksichtigung sämtlicher vorliegender Informationen, auch fremdanamnestischer Informationen. HoNOSCA-SR: Der HoNOSCA-SR soll möglichst zum gleichen Zeitpunkt abgegeben werden wie der HoNOSCA ausgefüllt wird, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Es gilt ebenfalls der Beobachtungszeitraum der letzten sieben Tage vor Eintritt. 3.2 Messung bei Austritt Die Fremd- und Selbstbeurteilungen HoNOSCA und HoNOSCA-SR bei Austritt werden möglichst im Anschluss an das Austrittsgespräch (das letzte Gespräch mit der fallführenden Behandlerin / dem fallführenden Behandler) vorgenommen. In der Regel ist dies am Austrittstag. Die Erfassung darf in jedem Fall frühestens sieben Tage vor Austritt erfolgen. Als Beobachtungszeitraum gelten 7 Tage, d.h. es wird der Status des Patienten im Zeitraum der letzten 7 Tage vor Ausfüllen des Fragebogens erfasst. Bei ungeplanten Austritten soll die Fremderfassung (HoNOSCA) möglichst sofort, spätestens jedoch bis 3 Tage nach Austritt nachgeholt werden (d.h. in der Regel in Abwesenheit der Patientin/ des Patienten). Als Beobachtungszeitraum gelten die letzten sieben Tage vor Austritt. Diese Regel kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Patient, die Patientin verstorben ist. 3.3 Freiheitsbeschränkende Massnahmen Freiheitsbeschränkende Massnahmen werden während der Hospitalisation kontinuierlich und zeitnah erfasst. Die detaillierten Bestimmungen hierzu werden zusammen mit dem Messinstrument EFM KJP definiert und voraussichtlich im Herbst 2013 den Kliniken bekannt gegeben. 4. Erfassungsinstrumente 4.1 Fremdbeurteilung mittels HoNOSCA Die Fremdbeurteilung mit dem HoNOSCA misst verschiedene Problembereiche mit Bezug auf die 7 Tage vor Eintritt. Häufig bestehen innerhalb dieser 7 Tage Zustandsänderungen. In diesem Fall wird kein Mittelwert gebildet, sondern es soll der jeweils schlechteste Zustand (schwerste Ausprägung) innerhalb des Beurteilungszeitraums abgebildet werden. Für die Fremd-Erfassung mittels HoNOSCA ist die/der Fallverantwortliche zuständig. In Frage kommen entweder die fallführende Ärztin/Psychologin respektive der fallführende Arzt/Psychologe oder die fallführende Pflegefachperson (nur zulässig, wenn in der Klinik Pflegende die Fallführung übernehmen). Nicht zulässig ist das Assessoren-Modell (Durchführen der Messungen seitens Personen, die keine Fallverantwortung tragen und nicht weiter in den Behandlungsprozess involviert sind). Eine Fremdbeurteilung ist grundsätzlich bei allen Patient/innen - unabhängig von Diagnose, Alter, momentaner Verfassung, aktueller Situation usw. - immer möglich und obligatorisch. Für die Eintritts- HoNOSCA-Messung gibt es keine legitimen Ausfallgründe. Einzig im Fall eines Austritts innerhalb von 7 Tagen nach Eintrittsmessung ist kein Austritts-HoNOSCA zu erheben, da sich die Referenzzeiträume der Befragung (letzte 7 Tage) überlappen würden. 6

Insbesondere bei nachfolgenden Situationen ist zu beachten: unvorgesehener Austritt Nicht-Rückkehr aus Urlaub Todesfall keine Dropoutgrund der fallführende Behandler (oder, sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, andere Mitarbeitende, welche über die notwendigen Informationen verfügen) trägt den HoNOSCA innerhalb 3 Tagen nach Austritt/Todesfall nach Codierung von Ausfallgründen beim HoNOSCA bei Austritt (Dropoutcodes): 1 Austritt innerhalb von 7 Tagen nach Eintritts- HoNOSCA-Messung nur hinsichtlich Austritts-HoNOSCA zulässig 2 Andere soll nur in Ausnahmefällen verwendet werden, muss mit erläuterndem Freitext ergänzt werden Tabelle 2 Codierung von Ausfallgründen beim HoNOSCA Zu beachten ist, dass die zulässigen Dropout-Gründe beim HoNOSCA bewusst kleiner gehalten sind als beim HoNOSCA-SR. Dies darum, als der ANQ davon ausgeht, dass ein Fremdrating, also ein Rating durch die Behandelnden, grundsätzlich immer möglich ist. Allgemeine Ratingkonventionen zum HoNOSCA Wenn Sie sich beim Schweregrad bei einem Item nicht klar entscheiden können (bspw. 2 oder 3 ), dann ist im Zweifelsfalle immer die stärke Ausprägung zu markieren (im Beispiel die 3 ). Im HoNOSCA sind die Graduierungen sprachlich beschrieben. Dabei finden Sie verschiedentlich mehrere Beschreibungen. Es handelt sich bei diesen Beschreibungen immer um oder - Verbindungen, d.h. eine einzige von mehreren Beschreibungen pro Graduierung reicht, um diese Graduierung zu erfüllen. Es ist immer deskriptiv zu raten, d.h. unabhängig von einer Störungsgruppe oder einer medizinischen Behandlung oder dem Aufwand, der zur Verhinderung eines problematischen Verhaltens erforderlich ist. Die betrifft insbesondere folgende Items: - Item 3 Absichtliche Selbstverletzung, hier wird 0 kodiert, wenn das Verhalten nicht auftritt unabhängig vom Aufwand zu dessen Verhinderung in der Behandlung, 3 wird dann kodiert, wenn der Vorsatz und somit eine Absicht zum Suizid besteht (akute Suizidgefährdung). - Item 4 Probleme mit Suchtmittelkonsum : dito, es wird ausschliesslich der effektive Konsum kodiert, nicht der Aufwand zu dessen Verhinderung. Beim HoNOSCA-Rating sollen immer alle zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt werden, also nicht nur das, was vom Patienten selber kommt, sondern auch, was von anderer Quelle her (Eltern / Angehörige, Sozialarbeitende, zuweisende Ärztin, Psychologe, etc.) bekannt ist. Der Behandelnde macht sich dabei Gedanken über die Plausibilität und entscheidet darauf basierend das konkrete Rating. Sollten aus verschiedenen Quellen kontroverse, wenig plausibilisierbare Informationen bestehen, so sind die Widersprüche zu klären. Widersprüche, welche innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt nicht geklärt werden, werden als unbekannt 9 geratet. 7

Item 13 Geringe Beteiligung an der Schule : hier wird ausschliesslich die Schulverweigerung oder das Schwänzen kodiert, unabhängig von der Form der (Klinik-)Schulung. Andere Gründe (z.b. Psychosen), die zur Schulabsenz führen, werden hier mit 0 kodiert. 4.2 Selbstbeurteilung mittels HoNOSCA-SR Für die Abgabe 1 des HoNOSCA-SR und die Motivation der Patientin resp. des Patienten ist - gleich wie beim HoNOSCA - die Fallverantwortliche zuständig. In Frage kommen entweder die fallführende Ärztin/Psychologin respektive der fallführende Arzt/Psychologe oder die fallführende Pflegefachperson (nur zulässig, wenn in der Klinik Pflegende mit der Fallführungen übernehmen). Nicht zulässig ist auch hier die Abgabe des HoNOSCA-SR (inklusive Motivation) durch Personen, die keine Fallverantwortung tragen und nicht weiter in den Behandlungsprozess involviert sind. Die Abgabe und Motivation soll möglichst ins Erstgespräch respektive Austrittsgespräch der fallführenden Behandlerin / des fallführenden Behandlers integriert werden. Hilfestellung beim Ausfüllen soll - sofern notwendig (z.b. bei Sprach- oder Verständnisproblemen) - angeboten werden. Sie soll auf eine nicht-beeinflussende Weise geschehen. Zur Motivation bei Eintritt soll sinngemäss folgende Formulierung verwendet werden: «Die Selbsteinschätzung Ihrer/Deiner Beschwerden, Probleme und Symptome mit diesem Fragebogen liefert wichtige Informationen für die Therapieplanung und dient auch der Kontrolle der Behandlung. Sie ist deshalb sehr wichtig. Ich bitte Sie/Dich, den Bogen unmittelbar nach diesem Erstgespräch auszufüllen und mir persönlich oder im Stationsbüro abzugeben. Bitte wenden Sie sich /wende Dich an jemanden vom Team, wenn beim Ausfüllen Probleme auftauchen. Wir helfen Ihnen/Dir gerne. Vielen Dank!» Zur Motivation bei Austritt soll sinngemäss folgende Formulierung verwendet werden: «Die nochmalige Selbsteinschätzung Ihrer/Deiner Beschwerden, Probleme und Symptome bei Klinikaustritt mit dem Ihnen/Dir bereits bekannten Fragebogen dient der Kontrolle des Behandlungserfolges. Sie ist deshalb sehr wichtig. Ich bitte Sie/Dich, den Bogen unmittelbar nach diesem Austrittsgespräch auszufüllen und mir persönlich oder im Stationsbüro abzugeben. Bitte wenden Sie sich/ wende Dich an jemanden vom Team, wenn beim Ausfüllen Probleme auftauchen. Wir helfen Ihnen/ Dir gerne. Vielen Dank!» Grundsätzlich soll bei allen Patienten und Patientinnen - unabhängig von Diagnose, momentaner Verfassung, aktueller Situation usw. - versucht werden, sie zum Ausfüllen des HoNOSCA-SR zu bewegen, ausser es ist offensichtlich, dass eine aussagekräftige Selbstbeurteilung aussichtslos ist. Systematisch ausgenommen sind von der Selbstbeurteilung einzig Patient/innen jünger als 14 Jahre (vgl. Dropoutgrund 5). 1 In der Regel wird der HoNOSCA-SR der Patientin / dem Patienten als Fragebogen in Papierform ausgehändigt. Falls eine direkte patientenseitige Eingabe an einem IT-System vorgesehen ist - was nur zulässig ist, wenn das System sehr benutzerfreundlich ist (Touchscreen!) - so ist die Patientin / der Patient sinngemäss entsprechend zu motivieren und instruieren. 8

Kann keine HoNOSCA-SR-Selbstbeurteilung erreicht werden, so ist zwingend immer einer der folgenden Ausfallgründe (Dropoutgründe) zu codieren. 1 Ablehnung durch die Patientin, den Patienten (trotz Motivation und Unterstützung) 2 Nicht ausreichende Sprachkenntnisse (es stehen Fragebogen in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung) die Patientin / der Patient ist zu schwer krank für eine Selbstbeurteilung (schwere Psychose, sehr 3 schwere körperliche Erkrankung) 4 Todesfall 5 die Patientin / der Patient ist zu jung (<14 J.) um den Fragebogen zu verstehen 6 Austritt innerhalb von 7 Tagen nach Eintritts-HoNOSCA-SR-Messung 7 spontaner, unvorhergesehener Austritt oder Nicht-Rückkehr aus Urlaub 8 andere: mittels Freitext zu spezifizieren Tabelle 3: Codierung von Ausfallgründen beim HoNOSCA-SR 4.3 Erfassung Freiheitsbeschränkender Massnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (EFM KJP) Freiheitseinschränkende Massnahmen werden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie selten und nur in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt, nämlich dann, wenn durch die psychische Krankheit vom Patienten/von der Patientin eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht. Rechtliche Grundlagen für die Erfassung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen sind die schweizerischen und kantonalen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das neue Kinds- und Erwachsenenschutzgesetz sowie die diesbezüglichen kantonalen Einführungs- und Ausführungsbestimmungen. Überdies liegen der Erfassung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW zugrunde. Die in der nationalen Ergebnismessung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu berücksichtigenden Freiheitsbeschränkenden Massnahmen werden im Jahr 2013, mit Bezug und in Anlehnung an die Vorgaben der Erwachsenenpsychiatrie (Isolationen, Fixierungen und Zwangsmedikationen sowie gerontotypische Sicherheitsmassnahmen wie Steckbretter vor dem Stuhl, Bettgitter, ZEWI-Decken etc.), in einer spezifischen Arbeitsgruppe der SGKJPP definiert. Dabei gilt insbesondere auch die Abgrenzung pädagogischer Massnahmen von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen zu klären (und zwar sowohl betreffend medizinischer als auch bewegungseinschränkender Massnahmen). Der Messbeginn für die Freiheitsbeschränkenden Massnahmen ist auf den 1. Januar 2014 vorgesehen. Instrument und Manual- Vorgaben werden im Herbst 2013 publiziert. Im Manual werden geregelt sein: - Zuständigkeit und Erfassungszeitpunkt - Spezifische Erläuterungen zu einzelnen Massnahmen - Häufige Erfassungsprobleme - Umgang mit fehlenden Werten. 9

4.4 Umgang mit fehlenden Werten Fehlende Werte können verschiedentlich vorkommen, insbesondere bei: Erfassungsversäumnissen, Nicht-Vorhandensein dieser Ausprägung (z.b. es gibt keine Nebendiagnose, weil der Patient nur an einer einzigen Erkrankung leidet), bei Selbstrating Fragebogen: Leerlassungen seitens des Patienten / der Patientin (aus verschiedenen nicht weiter eruierbaren Gründen) In allen diesen Fällen soll die entsprechende Variable leer gelassen werden ( missing ). Dies bedeutet, dass es keine Information zu dieser Variablen gibt. Zu unterscheiden ist dieser Missing -Wert von den Werten 0 und 9. Diese tragen bestimmte Bedeutungen: der Wert 0 bedeutet beim HoNOSCA und auch beim HoNOSCA-SR, dass der Patient, die Patientin in diesem Bereich keine Probleme hat; der Wert 9, der im HoNOSCA zulässig ist, bedeutet nicht beurteilbar/nicht anwendbar, was z.b. auftreten kann, wenn sich ein Patient oder eine Patientin zu einer bestimmten Frage nicht äussern kann. 5. Datenqualität 5.1 Datenqualität als wichtige Grundlage für die Datenauswertung Um aussagekräftige Resultate zu erreichen, ist eine genügende Datenqualität Voraussetzung. Die wichtigsten Grundlagen dafür sind das Erreichen einer ausreichenden Rücklaufquote/Vollständigkeit der Daten, eine gute Schulung jener Personen, die die Beurteilungen vornehmen respektive die Patientinnen / Patienten für die Selbstbeurteilung motivieren und instruieren und klinikinterne Plausibilisierung der erfassten Daten. 5.2 Benchmark Datenrücklaufquote Zum Messstart werden, analog der Erwachsenenpsychiatrie, hohe Datenrücklaufquoten erwartet, welche die Motivation zur Erfassung zum Ausdruck bringen sollen: Fremdbeurteilung: 80-100% Selbstbeurteilung: 70-100% Basierend auf den konkreten Messergebnissen passt der ANQ die erwartbaren Datenrücklaufquoten an und informiert die Kliniken über eine allfällige Anpassung der hier festgelegten Datenrücklaufquote. Erstmals wird eine datenbasierte, erwartbare Datenqualität im ersten Semester 2014 festgelegt, basierend auf den Datenqualitätsberichten betreffend die Daten 2013. Die erreichten Datenrücklaufquoten der Kliniken werden einem Benchmark unterzogen und publiziert. 10

5.3 Schulungen für die Erfassung Die Grundsätze zu den Schulungen sind im Schulungskonzept KJP ANQ Psychiatrie festgehalten. Die Schulungen erfolgen nach dem Multiplikatorenprinzip. Die Experten und Expertinnen schulen mindestens 2 Trainer / Trainerinnen pro Klinik, welche wiederum alle Behandelnden / Erfassenden der betreffenden Klinik instruieren: Experten / Expertinnen Trainer / Trainerinnen mind. je 2 pro Klinik Abbildung 2 Schulungsorganisation nach dem Multiplikatorenprinzip Es werden train the trainers - Schulungen in deutscher und französischer Sprache durchgeführt. Mehr Informationen finden sich im Dokument Schulungskonzept KJP. 5.4. Inital-, Wiederholungsschulungen Behandelnde / Erfassende alle Die Kliniken haben sicher zu stellen, dass alle fallverantwortlichen Mitarbeitenden, die Messungen durchführen, ausreichend durch die klinikinternen Trainer/Trainerinnen initial und danach kontinuierlich in der Anwendung der Messinstrumente sowie dem Durchführen des Messprozesses geschult werden. Auf Wunsch und nach Möglichkeiten kann der ANQ im Angebot von Interraterschulungen unterstützend tätig sein. Empfohlen sind ebenfalls intern regelmässige Fallbesprechungen und/oder Intervisionen. 5.5 Controlling der Datenqualität klinikintern und seitens ANQ Damit die Datenqualität ein befriedigendes Niveau erreicht, sollen die erfassten Qualitätsdaten bereits klinikintern frühzeitig und gründlich überprüft werden. Bei Problemen bei der Erfassung sollen in den betroffenen Bereichen wirksame Gegenmassnahmen getroffen werden. Die gelieferten Daten der Kliniken werden ebenfalls vom Auswertungsinstitut, welches vom ANQ beauftrag ist (Universitäre Psychiatrische Dienste Basel UPK; Abteilung Evaluation), hinsichtlich Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Es besteht neben den offiziellen Lieferterminen auch die Möglichkeit, Testlieferungen an die UPK vorzunehmen, um frühzeitig Rückmeldungen zu allenfalls erforderlichen Optimierungen zu erhalten. 5.6 Unterstützungsmöglichkeiten für Erfassende Als erste Anlaufstelle bei Problemen in der Erfassung dienen die klinikinternen Trainer/Trainerinnen, sowie die klinikinternen Projektleitenden. 11

Bei Problemen betreffend die Datenqualität und/oder technischen Erfassung stehen auch die UPK und die ANQ Geschäftsstelle, Leiterin Psychiatrie, zur Verfügung. 6. Auswertung und Qualitätsbericht Es sind pro Jahr ein nationaler Vergleichsbericht wie auch pro Klinik ein klinikindividueller Bericht vorgesehen. In den ersten zwei Messjahren ist überdies ein Methodenbericht erwünscht, sodass hinsichtlich des kritischen Erfolgsfaktors Datenqualität Erkenntnisse und mögliche Lernfolgen eruiert werden können. Abbildung 1 Vorgesehene Berichte 7. Datenschutz Die an den ANQ gelieferten Qualitätsdaten ermöglichen keine Rückschlüsse auf die Identität der Patientinnen und Patienten. Der Umgang mit Daten ist im ANQ-Datenreglement geregelt. 12