Jahresbericht. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung



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Transkript:

sbericht Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sbericht 2011

2 sbericht 2011

Inhalt 4 Neuerungen und Schwerpunkte im Jahr 2011 4 Einrichtung 4 Mitarbeiterinnen 5 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit 5 Räumliche Ausstattung 5 Aufgabenbereiche Beratungstätigkeit nach 5 SchKG Beratungstätigkeit nach 2 SchKG 5 Statistische Auswertung Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangerenberatung 9 Erfahrungen aus der Beratungspraxis 11 Sexualpädagogik und Informationsveranstaltungen 11 Fachliche Weiterqualifizierung und Supervision 11 Mitarbeit in Arbeitskreisen sbericht 2011 3

1. Neuerungen und Schwerpunkte im Jahr 2011 Seit Oktober 2011 hat die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung mit Diplom-Psychologin Frau Christina Seum eine neue Leitung. Unverändert ist die Beratungsstelle mit zwei Mitarbeiterinnen (je 50 %) besetzt. Im Berichtsjahr wurde die Kooperation mit dem Angebot früher Hilfen im Landkreis (ProjuFa Frühe Beratung und Hilfen) verstärkt und erste Schritte für eine bessere Vernetzung wurden umgesetzt. Die Schwangerenberaterinnen nehmen regelmäßig an den Kooperationsgesprächen mit dem Kernteam von ProjuFa Esslingen und Filderstadt teil. Neben dem schon bestehenden Kooperationstreffen Esslinger Runder Tisch für Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und Schwangerenberaterinnen unter der Federführung von Mitarbeiterinnen von ProjuFa, soll im kommenden Jahr ein vergleichbarer Runder Tisch in Filderstadt entstehen, an dem wir gleichfalls beteiligt sein werden. Die Schwangerenberatung bietet im Rahmen der Eltern-Treffs von ProjuFa sexualpädagogische Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Verhütung an, woraus sich ein leichterer Zugang dieser Frauen zur Schwangerenberatung ergibt. Die Kooperation und Zusammenarbeit in Einzelfällen wurde ebenfalls intensiviert und verbessert. Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2010 (Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz im Zusammenhang mit der Einführung des Gendiagnostikgesetzes) kam es im Berichtsjahr zur fallspezifischen Kooperation mit der neu ausgewiesenen regionalen Informations- und Vernetzungsstelle für Pränataldiagnostik (IuV-Stelle) in Stuttgart. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Regionaltreffen der IuV-Stelle Stuttgart. Außerdem beteiligte sich die Beratungsstelle an der Überarbeitung und Neuauflage der Schwangerschaftskonfliktbroschüre des AK 219 für den Landkreis Esslingen. Der Druck dieser Broschüre wurde von der Frauenbeauftragten der Stadt Esslingen übernommen. 2. Einrichtung Die Schwangerenberatungsstelle des Landkreises Esslingen ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB. Sie ist der Psychologischen Beratungsstelle für Familie und Jugend zugeordnet. Die Zuordnung zur Psychologischen Beratungsstelle ermöglicht die Zusammenarbeit bei schwerwiegenderen Problemen, die in der Beratung sichtbar werden. Oftmals werden durch den Schwangerschaftskonflikt weitere Konflikte deutlich, so dass unkomplizierte Weitervermittlungsmöglichkeiten z. B. zur Erziehungsberatung oder Paarberatung von großem Vorteil sind. Des Weiteren besteht durch diese Zuordnung die Möglichkeit, schwierige und komplexe Fragestellungen mit den Fachkräften der Beratungsstelle zu besprechen. Die Beratungsstelle befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums, ca. zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, im Landratsamt Esslingen. Adresse Landkreis Esslingen Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend - Schwangerenberatung - Pulverwiesen 11 73726 Esslingen a. N. Telefon 0711 3902-2508 3. Mitarbeiterinnen Petra Post, Dipl. Sozialpädagogin (FH), 50%, Zusatzausbildung in Systemischer Familientherapie und Gesprächsführung, Ausbildung zur Gruppenleiterin nach dem Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP). Simone Glohr, Dipl. Sozialpädagogin (BA), 50 %, Zusatzausbildung in Systemischer Familientherapie. Seit 1. Januar 2011 gibt es Änderungen im Elterngeld. Das Grundelterngeld von 300 wird als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und entfällt damit für Frauen, die schon vor der Geburt Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten haben, als zusätzliches Einkommen für das erste Lebensjahr. Dadurch wird für viele Frauen die finanzielle Situation weiter erschwert. Dies betrifft vor allem Frauen mit mehreren Kindern. Außerdem ist das Elterngeld für Elterngeldbezieher/-innen mit einem Nettoeinkommen über 1.240 um 2 % gesunken. 4 sbericht 2011

4. Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Montag bis Freitag Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag 8:00 12:00 Uhr 13:30 16:00 Uhr 13:30 18:00 Uhr Mit der Beratungsstelle kann auch über E-Mail Kontakt aufgenommen werden: PsychoEs@LRA-ES.de Die Beraterinnen sind persönlich über E-Mail zu erreichen unter: Glohr.Simone@LRA-ES.de Post.Petra@LRA-ES.de 5. Räumliche Ausstattung Die Beraterinnen teilen sich ein Büro. Die Räumlichkeiten der Psychologischen Beratungsstelle wie Wartezimmer, Gruppenraum und Besprechungszimmer befinden sich ein Stockwerk höher und können mit genutzt werden. Das Sekretariat ist sowohl für die Psychologische Beratungsstelle als auch für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. 6.2 Beratungstätigkeit nach 2 SchKG Jede Frau und jeder Mann hat nach dem Gesetz ein Recht auf Beratung in Bezug auf Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und alle eine Schwangerschaft berührenden Fragen, unabhängig davon, ob eine Schwangerschaft bereits besteht. Die Beratung umfasst ein großes Spektrum unterschiedlicher Themen wie familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien einschließlich besonderer Rechte im Arbeitsleben, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere sowie insbesondere finanzielle Hilfen. Außerdem können Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen, Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und alle Fragen in Verbindung mit einer Adoption Beratungsinhalt sein. Die Schwangerenberatung bietet Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder dem Arbeitgeber, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz und zur Fortsetzung der Ausbildung bzw. des Studiums. Das Angebot der Beratung umfasst auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines Kindes. 6. Aufgabenbereiche 6.1 Beratungstätigkeit nach 5 SchKG Für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Sie soll ergebnisoffen geführt werden und von der Verantwortung der Frau ausgehen. Die Beratung soll die Klientin nicht bevormunden oder belehren und vornehmlich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Inhaltlich sollen die Gründe, die für die Klientin einen Schwangerschaftsabbruch notwendig erscheinen lassen, näher betrachtet werden. Es wird in der Beratung sowohl über finanzielle als auch über rechtliche Fragen informiert. Je nach Problemlage werden praktische Hilfen, z. B. bei der Wohnungssuche oder der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz, angeboten. Die Betroffenen können Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Kostenübernahme erhalten. Auf Wunsch werden auch Verhütungsfragen besprochen. Die Beratung umfasst zudem das Angebot der Nachbetreuung sowohl nach einem Abbruch als auch nach der Entscheidung für das Kind. 7. Statistische Auswertung 7.1 Schwangerschaftskonfliktberatung Anzahl der Fälle: Im Jahr 2011 wurden 128 Frauen im Schwangerschaftskonflikt beraten, davon waren 121 Einmalberatungen. In 7 Fällen fanden Folgeberatungen statt. Die Gesamtzahl der im Schwangerschaftskonflikt geführten Gespräche betrug 135. Im Vergleich zum Jahr 2010 (134 Frauen) ist die Zahl der Frauen im Schwangerschaftskonflikt um 5 % gesunken, im Vergleich zu 2009 um 58 % gestiegen: Diese Zahl steht allerdings unmittelbar in Zusammenhang mit der im Jahr 2009 reduzierten Personalkapazität. Im Jahr 2011 war, wie auch schon 2010, die Anzahl der Frauen, die zur Schwangerschaftskonfliktberatung kamen, höher als die Anzahl der Frauen, die eine Hilfenberatung in Anspruch nahmen. Wie viele Frauen sich nach dem Beratungsgespräch letztendlich für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden, kann statistisch nicht erhoben werden. Viele Frauen wünschen die Beratungsbescheinigung, um freie Entscheidungsmöglichkeiten zu haben, wenn ihr Entschluss nach erfolgter Beratung noch nicht feststeht. Auf Wunsch der Schwangeren werden weitere Gespräche angeboten. sbericht 2011 5

Alter der Ratsuchenden unter 15 15 17 18 20 21 25 26 30 31 35 36 40 über 40 2 3 19 26 17 31 21 9 2010 kam eine Jugendliche unter 15 n zur Beratung; im Jahr 2011 waren es zwei Jugendliche. Insgesamt ist die Altersgruppe der unter 18-jährigen aber seit n relativ stabil. Der Rückgang der ungewollten Schwangerschaften bei der Altersgruppe von 26 bis 40 n hat sich, wie schon 2010, auch in diesem Jahr weiter fortgesetzt: 7 % weniger als im Vorjahr. Entsprechend ist die Zahl der ungewollt schwangeren Frauen zwischen 18-25 n um 7 % gestiegen. Herkunftsland (Anzahl der Fälle) 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 82 Deutschland 15 sonstige EU- Länder 13 9 4 4 Andere Türkei Osteuropa Afrikan. Länder Familiensituation verheiratet/ zusammenlebend ledig getrennt/ geschieden verwitwet Anzahl 48 61 17 2 Kinder keine 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder Anzahl 50 32 32 12 2 6 sbericht 2011

Gesprächssituation Während die meisten Frauen (58 %) alleine zum Gespräch kamen, kamen 20 % in Begleitung ihres Partners, 8 % mit ihrer Freundin oder einem Freund. Manche Frauen wurden von einem Elternteil, Geschwistern oder einer anderen Vertrauensperson zum Gespräch begleitet. Gründe für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch Wie schon in den n zuvor nannten die meisten Frauen mehrere Gründe für ihren Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch. Die Gewichtung ist ähnlich geblieben: Die psychische und physische Belastung steht an erster Stelle, gefolgt von der Lebensplanung. Die eigene berufliche Zukunft ist wichtiger geworden (eine Berufsausbildung soll begonnen oder zu Ende geführt werden, ein beruflicher Wiedereinstieg nach der Familienpau- se steht an oder ist schon geglückt), dafür werden die finanzielle Situation, die Beziehung zum Partner und die Angst vor Alleinerziehung etwas seltener genannt als noch in den n zuvor. Die Anzahl der Gründe hat sich in der Schwangerschaftskonfliktberatung insofern geändert, dass die Frauen häufiger von multiplen Problemen sprechen, weshalb eine Schwangerschaft und Geburt für sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht tragbar erscheint. Sonstiges 3 Kultureller Hintergrund 5 Gewalterfahrung 7 Gesundheitl. Risiko fürs Kind 10 Gesundheitszustand 16 Wohnungsproblem 31 Angst vor Alleinerziehung 34 Alter 37 Beziehung zum Partner 39 finanzielle Situation 47 Berufliche Gründe 58 Lebensplanung 70 Psych. und phys. Belastung 75 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Spielt die finanzielle Situation eine tragende Rolle, können die Leistungen der Bundes- und Landesstiftung Familie in Not und das unkomplizierte Verfahren der Eilentscheidungen überaus hilfreich sein, sie stellen aber in der Regel auch nicht die alleinige Lösung dar. Im Jahr 2011 wurden im Schwangerschaftskonflikt zwei Eilentscheidungsanträge bei der Bundesstiftung Familie in Not gestellt, bei der Landesstiftung Familie in Not war es ein Eilentscheidungsantrag. Alle Eilentscheidungsanträge wurden bewilligt. sbericht 2011 7

7.2 Schwangerenberatung Anzahl der Fälle Im Jahr 2011 wurden 122 Frauen nach 2 SchKG beraten, davon 8 Frauen ausschließlich per E-Mail und Telefon. Insgesamt fanden 293 Beratungsgespräche im Rahmen der Schwangerenberatung statt. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist die Anzahl der Fälle somit um 21 angestiegen, was den Trend der vergangenen vier weiter fortsetzt. Der hohe Beratungsbedarf der Frauen hat verschiedene Gründe: Die Arbeit der Beratungsstelle ist durch Flyer und Internetauftritt bekannter geworden. Außerdem kommen die Frauen mit immer komplexeren Problemlagen in die Hilfenberatung (z. B. psychische Probleme, Traumatisierungen, Suchtproblematik), was wiederum zu zeitaufwändigen Kooperationen mit verschiedenen Institutionen führt. Des Weiteren fällt auf, dass die Schwierigkeiten der Frauen mit der Antragsstellung bei Ämtern zunehmen (Arbeitslosengeld-, Elterngeld-, Kindergeld-, Sozialhilfeantrag etc.) und die Frauen diesbezüglich einen großen Unterstützungsbedarf haben. Anzahl der Gespräche Anzahl der Frauen 1 2-3 4-5 6-10 über 10 69 33 9 8 3 Alter der Frauen unter 15 15-17 18-20 21 25 26 30 31 35 36 40 über 40 Anzahl 1 5 7 24 42 32 9 2 Bei den weiblichen Jugendlichen bzw. jüngeren Frauen zwischen 14 und 20 n stellte sich die Entwicklung in den letzten drei n wie folgt dar: Im Jahr 2009 waren 20 % der Frauen in der Schwangerenhilfeberatung in diesem Alter, 2010 waren es 13 % und 2011 nur 11 %. In dieser Altersgruppe gab es folglich einen deutlichen Rückgang an Beratungsfällen. Wie schon 2009 und 2010 waren die meisten Frauen im Alter zwischen 21 und 35 n. Bei den Frauen ab 36 n gab es im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang von 11 % auf 9 %. Familienstand verheiratet/ zusammenlebend ledig geschieden/ getrennt Anzahl 69 44 9 8 sbericht 2011

Herkunftsland (Anzahl der Fälle) 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 84 12 Deutschland Türkei Andere sonstige EU- Länder 9 7 7 Afrikan. Länder 3 Osteuropa Anliegen in der Schwangerenberatung Zur Schwangerenberatung kommen Klientinnen mit unterschiedlichen, oft vielfältigen Fragestellungen: Rechtliche Fragen zum Mutterschutz, Ausländerrecht, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Krankenversicherung etc. Informationen zu finanziellen Hilfen wie Elterngeld, Unterhalt, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld etc. Fragen zum Verlauf der Schwangerschaft Fragen zur Verhütung Fragestellungen zur Problematik von Alleinerziehung Fragen zur Kinderbetreuung, Familienpflege, Tagespflege etc. Fragen zum Thema Adoption oder Pflegefamilie Möglichkeiten von Mutter - Kind - Wohnen Vereinbarkeit von Ausbildung/Beruf und Kind etc. Fragen zum Thema Pränataldiagnostik 8. Erfahrungen aus der Beratungspraxis Aufgabenstellungen in der Schwangerenberatung (mit Mehrfachnennung) Beratung bei Fragen zu Pränataldiagnostik 4 Kooperation mit ProjuFa 4 Umgang mit Gewalterfahrung 4 Vermittlung an ProjuFa 10 Schuldenproblematik 10 Hilfe bei der Wohnungssuche 18 Kooperation mit and. Institutionen 35 Unterstützunmg bei der Lebensplanung 39 Rechtliche Fragen 57 Finanzielle Hilfen 112 0 20 40 60 80 100 120 sbericht 2011 9

Der Bedarf an Beratungen zum Thema Pränataldiagnostik hat sich, im Vergleich zum Vorjahr, nicht verändert (4 Fälle). Dabei wurde die Beratung vor der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen ebenso nachgefragt wie die Beratung nach einem auffälligen Befund. Die Vermittlung von Frauen an ProjuFa wurde dieses Jahr zum ersten Mal erfasst. 10 Frauen, die die Schwangerenberatung aufsuchten, wurden auf Wunsch der Frauen bei ProjuFa schriftlich angekündigt. Im Berichtsjahr gab es 4 Kooperationsfälle mit ProjuFa, wobei jeder dieser Fälle eine umfangreiche Beratung mit vielen Terminen beinhaltete. Die Kooperation mit anderen Institutionen ist im Berichtsjahr um 9 % gestiegen (2010: 23 %; 2011: 32 %). Wie schon unter Punkt 7.2 erwähnt, machen die oft sehr komplexen Problemlagen der Frauen eine verstärkte Kooperation mit anderen Diensten notwendig. Kooperationen fanden insbesondere mit den Sozialen Diensten und der Beistandschaft des Landkreises, den Hebammen aus der Region, den Jobcentern Esslingen und Leinfelden-Echterdingen sowie mit der IuV-Stelle Stuttgart statt. Im Jahr 2011 fällt vor allem die Zunahme der Kooperationen mit dem Sozialen Dienst auf. Dabei handelt es sich um Frauen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, minderjährige Frauen und um Frauen, die geistig behindert sind und sich in keiner Einrichtung befinden. Da sich nach dem Wegfall des Elterngeldes (nach 12-14 Monaten) viele Familien in einem finanziellen Engpass befinden, wird es für die Frauen häufig schwierig, die gewünschten ersten zwei oder drei Lebensjahre des Kindes zu Hause zu bleiben. Einerseits müssten sie durch ihren beruflichen Wiedereinstieg zur finanziellen Absicherung der Familie beitragen, andererseits können viele Frauen es sich nicht vorstellen, ihr Kind schon im Alter von einem Jahr in eine Fremdbetreuung zu geben. Dadurch nehmen in der Beratung bezüglich der weiteren Lebensplanung Themen wie Kinderbetreuung, beruflicher Wiedereinstieg, finanzielle Absicherung der Familie sowie die Bedürfnisse von Kleinkindern einen größeren Stellenwert als bisher ein. Der Bedarf an Beratung bezüglich rechtlicher Fragen ist im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr (27 %) wieder deutlich gestiegen. 47 % der Frauen hatten rechtliche Fragen. Rechtliche Fragen der Klientinnen bezogen sich hauptsächlich auf den Mutterschutz, die elterliche Sorge und Mieterschutz. In diesen manchmal strittigen Fällen konnten sehr gute und detaillierte Auskünfte beim Regierungspräsidium Stuttgart eingeholt werden; einige Frauen wurden an Rechtsanwälte oder den Mieterschutzbund verwiesen. Die finanzielle Hilfenberatung nimmt in der Schwangerenberatung einen sehr breiten Raum ein. 92 % der Frauen hatten Fragen zu finanziellen Hilfen. Dies entspricht dem Stand von 2009 und 2010. Unter Finanzielle Hilfen fielen Fragen zum Thema Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Unterhalt, Wohngeld etc.. Außerdem wurden im Rahmen der finanziellen Hilfenberatung im Jahr 2011 für Schwangerschaftsbekleidung und die Erstausstattung des Kindes 30 Anträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt (davon 2 Eilanträge). Genehmigt wurden 29 Anträge (1 Antrag wurde abgelehnt), wodurch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 31.770 möglich wurde. Somit wurden im Berichtsjahr bei 25 % aller Frauen, die Schwangerenberatung in Anspruch nahmen, Bundesstiftungsgelder ausbezahlt. Zudem konnten 7 Anträge bei der Landesstiftung Familie in Not gestellt werden (davon 1 Eilantrag). 5 Anträge wurden in Höhe von insgesamt 9.414 genehmigt. 2 Anträge wurden abgelehnt. Frauen bzw. Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, kommen mit einem hohen Informationsbedarf bezüglich der Arbeitslosenbescheide des Jobcenters und der Beantragung einmaliger Beihilfen wie Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung in die Schwangerenberatung. Mit einigen Frauen wurde ein Antrag auf einmalige Beihilfe aufgrund sprachlicher Probleme u. Ä. in der Beratungsstelle formuliert. Andere Frauen wurden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem Jobcenter unterstützt, indem sie Hilfestellung bei der Formulierung von Widersprüchen erhielten. In manchen Fällen wurde auch persönlich Kontakt zum/r jeweiligen Sachbearbeiter/-in aufgenommen. Bei der Weihnachtsspendenaktion der Esslinger und Stuttgarter Zeitung wurde 1 Antrag gestellt. Dieser Familie konnte mit Spendengeldern in Höhe von insgesamt 700 geholfen werden. Allgemein ist zu sagen, dass der Zeitaufwand in der Schwangerenberatung erheblich zugenommen hat, da die einzelnen Gespräche mit intensiven Nacharbeiten wie Telefonaten und Schriftverkehr mit Behörden und Einrichtungen (z. B. Jobcenter, L-Bank, Krankenkasse, Sozialer Dienst, Kreissozialamt, Ausländeramt, Regierungspräsidium, Hebammen, Ärzten, Mutter-Kind-Heim) verbunden sind. Durch die immer komplexer werdenden Problemlagen der schwangeren Frauen ist hier ein stetiger Anstieg an Kooperation und Abstimmung erforderlich. 10 sbericht 2011

9. Sexualpädagogik und Informationsveranstaltungen Auch in diesem Jahr fanden zwei sexualpädagogische Veranstaltungen in der Fritz-Ruoff-Schule in Nürtingen statt. Beide Veranstaltungen hatten einen zeitlichen Umfang von je zwei Schulstunden und fanden in zwei verschiedenen Klassen mit 15 bzw. 18 Schüler/-innen statt. Dabei wurde über folgende Themen informiert und mit den Schüler/-innen diskutiert: Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Verhütungsmittel, Schwangerschaftsabbruch, körperliche Entwicklung, der weibliche Zyklus und individuelle Fragestellungen zur Sexualität. Aus einer Plochinger Realschule besuchten drei Schülerinnen an zwei Terminen die Beratungsstelle: Sie informierten sich zunächst über die Aufgaben und Tätigkeiten der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, um darüber eine Projektarbeit zu schreiben. Beim zweiten Termin machte eine Mitarbeiterin der Schwangerenberatung mit einem der Mädchen ein Rollenspiel, in dem eine Sequenz aus einer Konfliktberatung nachgespielt wurde, die von den anderen Mädchen gefilmt wurde. Diese Filmsequenz wurde im Rahmen der Projektarbeit gezeigt. Drei Schülerinnen aus einer Esslinger Realschule besuchten ebenfalls die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, um sich für ihre Abschlussprüfung zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Im Rahmen der verstärkten Kooperation mit ProjuFa bietet die Schwangerenberatung seit Sommer 2011 in ProjuFa-Elterntreffs Sexualpädagogik mit dem Schwerpunkt Verhütung an. Dies wurde im Berichtsjahr einmal im Elterntreff Esslingen-Brühl durchgeführt. Im Juli 2011 kamen 6 angehende Fachlehreranwärter des Pädagogischen Fachseminars Kirchheim/ Teck für einen Vormittag in die Beratungsstelle und informierten sich umfassend über folgende Themen: Schwangerschaftsabbruch, Babyklappe, Adoption und Hilfen für Schwangere. Dabei wurden an 3 Fallbeispielen exemplarisch Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere näher betrachtet. Die Ergebnisse dieses Vormittags wurden von den Studentinnen im Rahmen des Tags der offenen Tür des Fachlehrerseminars präsentiert. 10. Fachliche Weiterqualifizierung und Supervision Im Jahr 2011 nahmen die Beraterinnen an folgenden Fortbildungen teil: 3-tägige Basisfortbildung: Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik (Pro familia) 5-tägige Fortbildung: Gesprächsmethodik der Schwangerschaftskonfliktberatung mit einzelnen Frauen (Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung) 1-tägige Fortbildung: Aktuelle Änderungen im SGB II (KVJS) 1-tägige Fortbildung: Psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik (KVJS) Die Beraterinnen nahmen im Jahr 2011 an sechs Terminen Supervision im Stuttgarter Institut für Systemische Therapie, Beratung und Supervision e. V. (StIF) in Anspruch. 11. Mitarbeit in Arbeitskreisen Arbeitskreis 219 StGB im Landkreis Esslingen (3-mal jährlich) Arbeitskreis Allein Erziehende in Esslingen (4-mal jährlich) Fachtag der kommunalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (2-mal jährlich) Kooperationsgespräche mit dem Kernteam von ProjuFa Esslingen und Filderstadt (2-mal jährlich) Teilnahme am Kooperationstreffen Esslinger Runder Tisch für Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen, Schwangerenberaterinnen unter Federführung von Mitarbeiterinnen von ProjuFa (2-mal jährlich) Teilnahme am Regionaltreffen der IuV-Stelle Stuttgart (1-mal jährlich) Petra Post Simone Glohr Leitung: Dipl.-Psychologin Christina Seum sbericht 2011 11

Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend Schwangerenberatung Pulverwiesen 11 73726 Esslingen a. N. www.landkreis-esslingen.de 12 sbericht 2011