Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch. Anspruchsgrundlage für Urlaub Es gibt drei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für Urlaub, die Sie in dieser Reihenfolge prüfen sollten, um Ihren konkreten Urlaubsanspruch festzustellen: 1. Tarifvertrag In vielen (Mantel-) Tarifverträgen ist geregelt, wie viel Anspruch die einzelnen Mitarbeiter haben. Dies ist häufig mehr als der gesetzliche Mindesturlaub. Von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. 2. Arbeitsvertrag Wenn Sie in Ihrem Tarifvertrag keine Regelungen finden oder für Ihr Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag anwendbar ist, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Es ist nicht möglich, im Arbeitsvertrag weniger Urlaub zu vereinbaren als in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Wohl aber ist es möglich, mehr Urlaub zu vereinbaren. 3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Der gesetzliche Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer beträgt nach 3 BUrlG jährlich mindestens 24 Werktage (alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind). Das Bundesurlaubsgesetz geht von einem vierwöchigen Urlaub bei einer Sechs- Tage-Woche aus. So rechnen Sie, wenn Sie mehr oder weniger Tage pro Woche arbeiten Wenn Sie mehr oder weniger als die gesetzlich vorgesehenen sechs Tage pro Woche arbeiten, muss ihr Urlaubsanspruch umgerechnet werden. Es gilt dann folgende Formel: Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Beispiel: Sie haben laut Tarifvertrag 30 Tage Urlaubsanspruch Im Jahr. Der Tarifvertrag geht aber von einer 6-Tage-Woche aus. Sie arbeiten laut Arbeitsvertrag nur 4 Tage pro Woche, nämlich an den Tagen Montag bis Donnerstag. 1
Dann ergibt sich folgende Rechnung: 30 (Nominale Zahl der Urlaubstage) X 4 (Pflichtarbeitstage pro Woche) / 6 Werktage = 20 Tage Sie haben also 20 Urlaubstage im Jahr. Als Urlaubstage gelten dann die Tage, die Sie sonst gearbeitet haben. Im Beispiel werden als Urlaub immer nur die Tage Montag Donnerstag gezählt. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub. Dieser beträgt eine Woche. ( 125 Abs. 1 SGB IX). Als Arbeitnehmer können sie auf den gesetzlichen Urlaub genauso wenig verzichten, wie auf einem ihnen zustehenden tariflichen Urlaub. Und wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert Besteht Ihr Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr, haben Sie für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 1/12 des Ihnen zustehenden Jahresurlaubes. Dabei sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Beispiel: Laut Arbeitsvertrag haben Sie einen Jahressurlaub von 30 Tagen. Sie beginnen Ihre Tätigkeit am 01.10.2009, arbeiten in diesem Jahr also 3 Monate. Damit ergibt sich folgende Rechnung: 30:12 = 2,5 Tage Urlaub pro Beschäftigungsmonat 2,5 x 3 = 7,5 Tage Urlaub 2009, da Sie nur 3 Monate beschäftigt waren. Dies wird auf 8 Tage aufgerundet. Diese Auswirkungen hatte die Wartezeit des 4 Bundesurlaubsgesetz Nach dieser Regelung wird der volle Urlaubsanspruch (d.h. der gesamte Jahresurlaub) erstmalig fällig, wenn Ihr Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Während der ersten sechs Monate haben Sie jeweils nur einen Anspruch auf den bereits anteilig erworbenen Jahresurlaub. Sie können aber noch keinen Urlaub für die Folgemonate (quasi im Voraus) verlangen. Beispiel: Sie nehmen am 01.10.2009 die Tätigkeit auf. Ihnen stehen für dieses Jahr 2,33 Urlaubstage pro Monat (Berechnung siehe oben) zu. Wenn Sie jetzt im November 2009 6 Tage Urlaub verlangen, ist dies mehr als Ihnen zusteht. Ihr Arbeitgeber kann insoweit den Anspruch ablehnen. 2
Urlaub in der Probezeit Immer wieder heißt es, der Arbeitnehmer hätte während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub. Das ist falsch. Aus 5 BUrlG ergibt sich, dass Sie für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs haben. Etwas anderes ist die Frage, ob ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub während der Probezeit auch gewähren muss. Nach 7 BUrlG muss der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers bei Gewährung von Urlaub grundsätzlich berücksichtigen. Die Gewährung des anteiligen Urlaubes während der Probezeit ist mithin durchaus möglich. 3
Checkliste Berechnung des Urlaubsanspruchs Die richtige Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs ist wichtig. Gerade bei Teilzeitkräften und Aushilfen ist sie nicht immer ganz einfach vorzunehmen. Diese Checkliste hilft Ihnen, keine Positionen zu vergessen. So viel Urlaub steht Ihnen zu Ja Nein Haben Sie einen Urlaubsantrag gestellt? Haben Sie noch Resturlaub aus dem vergangenen Kalenderjahr? Verfällt dieser Urlaub am 31. März? Wird Ihnen Ihr Urlaub zusammenhängend gewährt? Gibt es überschneidende Urlaubswünsche vom Kollegen und sind diese sozialverträglich geregelt? Haben Sie als Jugendlicher oder Schwerbehinderter Zusatzurlaub? Prüfen Sie, woraus sich Ihr Urlaubsanspruch ergibt: Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarungen Bundesurlaubsgesetz Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Zahl an Urlaubstagen, ist das Ihr Anspruch. Es sei denn, diese Zahl liegt unter der Zahl des Bundesurlaubsgesetzes. Im Gesetz steht, dass Ihnen bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage pro Jahr zustehen. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage 4-Tage-Woche 16 Tage 3-Tage-Woche 12 Tage 2-Tage-Woche 8 Tage 1-Tag-Woche 4 Tage Haben Sie schon Anspruch auf Ihren vollen Urlaub? Den erhalten Sie erst nach einer 6-monatigen Wartezeit. Anspruch auf ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs haben Sie, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder Sie nach der Wartezeit im ersten Halbjahr ausscheiden. Waren Sie im Urlaub krank? Sie dürfen keine Krankheitstage auf den Urlaub anrechnen. Diese Tage gehen Ihnen nicht verloren! 4