Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover



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Transkript:

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 17.03.2014 Nr. 04/2014 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung (KAM) an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Auf Grund 36 Abs. 3 in Verbindung mit 37 Abs. 1 und 44 Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11.12.2013 (Nds.GVBl. Nr.22/2013 S. 287), ist die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Künstlerische Ausbildung am 15.01.2014 vom Senat der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover beschlossen und am 21.01.2014 vom Präsidium genehmigt worden. Herausgeber: Das Präsidium der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Emmichplatz 1 30175 Hannover

Studien- u. Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Rahmenordnung... 3 3 Zweck der Masterprüfung; Studienziele... 3 4 Studienstruktur: Modularisierung und Prüfungsaufbau... 3 5 Studieninhalte: Gliederung und Lehrformen... 3 6 Prüfende und Beisitzende... 3 7 Bildung der Abschlussnote... 4 8 Masterarbeit... 4 9 In-Kraft-Treten und Übergangsregelung... 4 Anlage 1: Studienplan Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung... 5 Anlage 2: Modulbeschreibungen Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung... 6 SPO KAM 04/2014 Seite 2 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) 1 Geltungsbereich Die Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudiengangs Künstlerische Ausbildung an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover sowie die Anforderungen und Verfahren der dazugehörigen Prüfungsleistungen. 2 Rahmenordnung Sofern die Regelungen dieser Ordnung nicht davon abweichen, gelten die Regelungen der Rahmenordnung für künstlerische Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover in der jeweils geltenden Fassung. 3 Zweck der Masterprüfung; Studienziele 1 Die Masterprüfung bildet einen weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. 2 Mit dem Masterabschluss wird eine vertiefte Beherrschung des Instruments, der Interpretationsfähigkeit und der Stilistik nachgewiesen, die über die üblichen, an Orchesterstellen oder vergleichbaren Berufsbildern geknüpften Anforderungen hinausweist. 3 Ziel ist eine herausragende künstlerische Persönlichkeit, die für eine Solistenlaufbahn oder herausgehobene Position im Orchester- oder Ensemblespiel geeignet ist. 4 Studienstruktur: Modularisierung und Prüfungsaufbau 1 Die Masterprüfung setzt sich aus einer benoteten und zwei unbenoteten Modulprüfungen zusammen. 2 Folgende Module müssen belegt werden: Modul 1: Hauptfach (benotet) Modul 2: Orchesterspiel, Kammermusik, Alte und Neue Musik Modul 3: Individueller Ergänzungsbereich 3 Näheres zu den Prüfungen ist in den Modulbeschreibungen geregelt (Anlage 2). 5 Studieninhalte: Gliederung und Lehrformen 1 Im Masterstudium steht der Einzelunterricht im Hauptfach zur individuellen Vervollkommnung des Instrumentalspiels besonders im Vordergrund. 2 Begleitet wird der Hauptfachunterricht durch eine Anzahl an Orchester- und Kammermusikprojekten. 3 In einem individuellen Ergänzungsbereich kann die oder der Studierende seinen Schwerpunkten entsprechend zahlreiche künstlerische und analytisch-wissenschaftliche Fächer belegen. 4 Näheres zu Studienaufbau und Studieninhalten erläutern Studienplan und Modulbeschreibungen (Anlagen 1 und 2). 6 Prüfende und Beisitzende 1 Wird in Modul 1 mit einem Blasinstrument als Hauptfach das Lecture-Recital als erste Prüfung gewählt, so muss einer der Prüferinnen und Prüfer den Bereich der Musikvermittlung vertreten. 2 Die Prüfungen in Kammermusik in Modul 2 (Orchesterspiel, Kammermusik, Alte und Neue Musik) werden von der Kammermusik-Kommission abgenommen. SPO KAM 04/2014 3

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) 7 Bildung der Abschlussnote Die Abschlussnote entspricht der benoteten Modulprüfung von Modul 1 (Hauptfach). 8 Masterarbeit 1 Die Masterarbeit ist die Abschlussprüfung des jeweiligen Hauptfachs. 2 Näheres zur Abschlussprüfung ist der Modulbeschreibung (Teilmodul 1.2) in Anlage 2 zu entnehmen. 9 In-Kraft-Treten und Übergangsregelung (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 01. April 2014 in Kraft. (2) Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2013/14 im Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung (KAM) aufgenommen haben. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung Verkündungsblatt Nr. 25/2011 vom 04.11.2011 oder Verkündungsblatt Nr. 02/2011 vom 10.01.2011, können jedoch auf schriftlichen Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses unwiderruflich in diese neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln. Anlage 1: Studienplan Anlage 2: Modulbeschreibungen SPO KAM 04/2014 4

Beispiele Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 1 Anlage 1: Studienplan Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Nr. Modul LV 1 Hauptfach (inkl. Korrepetition) SWS pro Sem. Leistungspunkte pro Semester 1. 2. 3. 4. Σ 1.1 Hauptfachunterricht E 1,5* 21 21 21 6 1.2 Masterarbeit Selbststudium 15 84 2 Orchesterspiel, Kammermusik, Alte/Neue Musik 3 Individueller Ergänzungsbereich Je nach Instrument und individueller Profilbildung sind nach Beratung mit der Hauptfach-Lehrkraft grundsätzlich alle Angebote der Hochschule nutzbar. Einzelunterricht kann nur auf Antrag, bei freien Kapazitäten und ausreichender Eignung belegt werden. Die Vergabe der LP ist nicht schematisiert, sondern richtet sich nach der jeweiligen Intensität des Selbststudiums. HF-Lehrkraft und Studierender vereinbaren pro Studienjahr Studienziele bzw. die zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich sind für die betreffenden Lehrveranstaltungen die zugehörigen Modulbeschreibungen hininsichtlich Prüfungsleistungen, Vorleistungen und Leistungspunkte zu beachten. Individuelle, davon abweichende Lösungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden Fachlehrkraft. Probespieltraining Wettbewerbsvorbereitung Generalbasspraxis Historische Aufführungspraxis Notationskunde Selbstmanagement Werkanalyse Musikvermittlung Interpretationskunde/Aufführungspraxis Neue-Musik-Seminare geleitete und ungeleitete Proben 4 4 4 4 16 freie Wahl Ø 5 LP pro Semester 20 Σ LP 30 30 30 30 120 Abkürzungen: E (künstlerischer Einzelunterricht), LV (Lehrveranstaltungsform), SWS (Semesterwochenstunden) * Zzgl. 0.75 SWS Korrepetition pro Semester für Streich- und Blasinstrumente SPO KAM 04/2014 Seite 5 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 2 Anlage 2: Modulbeschreibungen Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Einleitende Erläuterungen: Prüfungen sind individuelle Leistungsnachweise, die benotet oder unbenotet sein können, aber in jedem Fall bestanden werden müssen. Das endgültige Nichtbestehen hat das endgültige Nichtbestehen der Masterprüfung zur Folge. Das Studium kann dann nicht mehr fortgesetzt werden. Vorleistungen sind Studienleistungen, die dem Nachweis eines ernsthaft geführten Studiums dienen und Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung bzw. ihren Teilprüfungen sind. Nr. 1 Modul Hauptfach (inkl. Korrepetition) Qualifikationsziele Siehe Nr. 1.1 Teilmodule Lehrformen Teilnahmevoraussetzungen Verwendbarkeit 1.1 Hauptfachunterricht 1.2 Masterarbeit 6 SWS künstlerischer Einzelunterricht Zulassung zum Studium Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Prüfungen und Vorleistungen Benotete Prüfung in 1.2 Arbeitsaufwand Dauer Häufigkeit des Angebots 84 LP 4 Semester Beginn jeweils zum Wintersemester möglich Nr. 1.1 Teilmodul Hauptfachunterricht Qualifikationsziele Lehrinhalte Lehrformen Prüfungen und Vorleistungen Arbeitsaufwand Dauer Vertiefte Beherrschung des Instruments, der Interpretationsmöglichkeiten und der Stilistik, die über die üblichen an Orchesterstellen oder andere Berufsbilder geknüpften Anforderungen hinausweist; eine herausragende künstlerische Persönlichkeit, die für eine Solistenlaufbahn oder herausgehobene Positionen im Orchester- oder Ensemblespiel geeignet ist Instrumentale Weiterentwicklung und Integration aller spieltechnischen Inhalte; vertiefender Unterricht auf den gängigen Nebeninstrumenten; intensives Studium des Orchesterrepertoires für die entsprechenden Instrumente; Ausbildung der künstlerischen Vielfalt und Kompetenz (u.a. durch große Repertoirebreite ) um den hohen Anforderungen des Berufslebens und dem Einstieg dahin gerecht zu werden; Vorspiele, Konzerte in den Orchesterinstrumenten vielfältige Probespielvorbereitung; Probespieltraining 6 SWS künstlerischer Einzelunterricht Vorleistung: Regelmäßige Teilnahme 69 LP 4 Semester SPO KAM 04/2014 Seite 6 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 2 Nr. 1.2 Teilmodul Masterarbeit Qualifikationsziele / Lehrinhalte Lehrformen Die Masterarbeit ist die Abschlussprüfung des Studiums auf Grundlage der Qualifikationsziele und Lehrinhalte in Nr. 1.1. Selbststudium Prüfungen (benotet): Akkordeon: Ein öffentliches Recital von 80 Minuten Spielzeit (zzgl. Konzertpause) mit freier Wahl des Repertoires, wobei mindestens ein Kammermusik-Werk zu spielen ist. Prüfungen und Vorleistungen Bläser: 2 Prüfungen 1. Die erste Prüfung kann ab dem 2. Modulsemester entweder als Lecture-Recital, als Themen-Recital oder als erweitertes Orchesterprobespiel von je ca. 60 Minuten Dauer abgelegt werden. Das Lecture-Recital wird nur zugelassen, wenn in Modul 3 ein vermittlungsorientiertes musikwissenschaftliches Seminar im Umfang von mind. 2 LP belegt wurde: Lecture-Recital: Besteht etwa zu zwei Dritteln aus Musik und zu einem Drittel aus Moderation. Das Musikprogramm kann frei gewählt werden. Die Moderation muss sich auf die vorgetragenen Musikwerke beziehen und historische, wissenschaftliche oder theoretische Erläuterungen in leicht verständlichem Stil einschließen. Der Prüfungskommission muss eine Prüferin bzw. ein Prüfer angehören, die bzw. der Lehrveranstaltungen im Bereich der Musikvermittlung anbietet. Themen-Recital (z.b. Neue Musik, Literatur einer Epoche o.a.): Das Programm kann frei gewählt werden und auch Kammermusik oder Solokonzerte mit Klavierbegleitung zum Inhalt haben. Erweitertes Orchesterprobespiel: Es besteht aus dem repräsentativen Probespielkonzert für das jeweilige Instrument, aus einem weiteren Wahlstück, aus insgesamt 12 großen Orchester-Solostellen, aus einer Vom-Blatt-Prüfung (Dauer des vorgelegten Werkes oder Auszuges mind. 3 Minuten) und einem Klausurstück, das eine Gesamtdauer von 8 Minuten nicht unterschreiten sollte und dem Kandidaten 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin zur selbständigen Erarbeitung übergeben wird. 2. Die zweite Prüfung findet am Ende des Moduls statt. Sie besteht aus einem ca. 70 Minuten langen Recital, nach Wunsch aufgeteilt in zwei Hälften mit einer dazwischenliegenden Pause von bis zu 20 Minuten. Das Programm kann frei gewählt werden, Kammermusik und/oder Solokonzerte sind möglich. Eine inhaltliche Überschneidung mit der ersten Prüfung ist nicht zulässig. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Prüferinnen und Prüfern. Bei der Berechnung der Note zählen beide Prüfungen gleichwertig. Blockflöte: Öffentlicher Solo-/Kammermusikabend von ca. 90 Minuten Dauer (einschl. Pause). Werke aus allen für das Instrument relevanten Stilbereichen: Mittelalter/Renaissance; Frühbarock; Hoch- und Spätbarock (italienisch und französisch); Musik des sog. "Csakan"-Repertoires; Neue Musik (nach 1965). Drei verschiedene Besetzungen und Flötentypen sind obligatorisch; Kenntnisse in der Ornamentierungspraxis sind nachzuweisen. Die Prüfung kann auch als Lecture -Recital gestaltet werden. Dabei muss sich die Moderation auf die vorgetragenen Werke beziehen und historische/instrumentenkundliche Erläuterungen einschließen. Das Lecture-Recital wird nur zugelassen, wenn in Modul 3 ein vermittlungsorientiertes musikwissenschaftliches Seminar im Umfang von mind. 2 LP belegt wurde. Der Prüfungskommission muss eine Prüferin bzw. ein Prüfer angehören, die bzw. der Lehrveranstaltungen im Bereich der Musikvermittlung anbietet. Gitarre: Ein öffentliches Rezital von 70-80 Minuten Spielzeit (zzgl. Konzertpause) mit freier Wahl des Repertoires. Harfe: Ein öffentliches Recital von 70 bis 80 Minuten Spielzeit (zzgl. Konzertpause) mit freier Wahl des Repertoires SPO KAM 04/2014 Seite 7 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 2 Fortsetzung Teilmodul 1.2 Kontrabass: Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die in der Regel an zwei aufeinander folgenden Tagen abgelegt werden. Der erste Teil (60 Min.) umfasst mind. drei vollständige Werke aus verschiedenen Epochen, darunter ein romantisches und ein nach 1960 komponiertes Werk. Der zweite Teil (30 Min.) beinhaltet ein klassisches Konzert in einer gekürzten Probespielfassung sowie zehn vom Prüfling aus folgender Liste ausgewählter Orchesterstellen: Beethoven, Eroica, 3. Satz; Beethoven, 5. Sinfonie, 2. + 3. Satz; Beethoven, 9. Sinfonie, 4. Satz; Bruckner, Sinfonie Nr. 7; Ginastera, Konzertante Variationen (Solo); Haydn, Sinfonie Nr. 31 "Hornsignal" (Solo); Mahler, Sinfonie Nr. 1 (Solo); Mozart, KV 550, 1. Satz; Mozart, Die Zauberflöte (Ouvertüre); Schubert, Sinfonie C-Dur; Smetana, Verkaufte Braut; Strawinsky, Pulcinella-Suite (Solo); Verdi, Othello (Soli); Verdi, Rigoletto (Solo); Wagner, Die Walküre, 1. Akt Laute: Ein öffentliches Rezital von 70-80 Minuten (zzgl. Konzertpause) auf zwei Instrumenten der Lautenfamilie mit freier Wahl des Repertoires aus den Stilbereichen Renaissance, Früh- und Hochbarock. Das Programm soll Solowerke wie Kammermusik enthalten. Schlagzeug: Die Prüfung ist im vierten Semester abzulegen. Sie besteht alternativ aus: Prüfungen und Vorleistungen a) einem öffentlichen Recital von 75 Minuten Spielzeit (zzgl. Konzertpause) mit freier Wahl des Repertoires, wobei mindestens ein Kammermusik-Werk zu spielen ist. Eine Moderation, die Bezug auf das Programm des Recitals nimmt, kann Bestandteil der Aufführung sein. Sie kann zusammenhängend oder aufgeteilt vorgetragen werden und insgesamt bis 15 Minuten dauern. Eine Pause von ca. 20 Minuten Dauer kann hinzugefügt werden. b) einem erweiterten Orchesterprobespiel aus 5 x 12 Orchesterstellen (Pauke, Kleine Trommel, Xylophon, Glockenspiel, Accessoires), aus einer Vom-Blatt-Prüfung (Dauer des vorgelegten Werkes oder Auszuges mind. 3 Minuten) und einem Klausurstück, das eine Gesamtdauer von 8 Minuten nicht unterschreiten sollte und dem Prüfling 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin zur selbstständigen Erarbeitung übergeben wird. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Prüferinnen und Prüfern. Zur Besetzung der Prüfungskommission siehe 6 Prüfende und Beisitzende. Violine/Viola: Ein öffentliches Recital von 70-80 Minuten Spielzeit (zzgl. Konzertpause) mit freier Wahl des Repertoires Violoncello: Öffentliches Recital (mit Konzertpause) mit einer regulären Spieldauer von 65 bis 75 Minuten. Das Programm muss ein bedeutendes Solowerk (Bach, Britten, Kodaly, Dutilleux: Trois Strophes sur le nom de Sacher, Ligeti, Crumb, Ginastera, Cassadò etc.) enthalten. Bewertet werden auch die Schlüssigkeit der Programmzusammenstellung und die Schwierigkeit der ausgewählten Werke. Soweit nichts anderes angegeben ist, bestehen die Prüfungskommissionen jeweils aus mindestens 3 Prüferinnen und Prüfern. Arbeitsaufwand Dauer 15 LP 1 Semester SPO KAM 04/2014 Seite 8 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 2 Nr. 2 Modul Orchesterspiel, Kammermusik, Alte und Neue Musik Qualifikationsziele Lehrinhalte Lehrformen Teilnahmevoraussetzungen Verwendbarkeit Prüfungen und Vorleistungen Befähigung zum Ensemblespiel unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Teilbereichen vorhandenen Wesensmerkmalen insbesondere Klanghomogenität, gemeinsames Phrasieren, Erarbeiten einer gemeinsamen Interpretation vor allem auch in dynamischer wie charakterlich-farblicher Hinsicht Um die in den Qualifikationszielen beschriebenen Fähigkeiten zu erlernen, nimmt der Studierende nach Einteilung durch die Hauptfach-Lehrkraft an Projekten der genannten Musikbereiche unter professioneller Leitung teil und wird während der Proben mit den spezifischen Schwierigkeiten und deren Bewältigung vertraut gemacht. Geleitete und ungeleitete Proben Unterricht im Rahmen des Hochschulorchesters gemäß der Orchesterordnung sowie in Kammer-, Alter und Neuer Musik Streicher: 4 SWS künstlerischer Gruppenunterricht in Kammermusik Zulassung zum Studium Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Prüfungen (unbenotet): Mindestens 4 Projekte in den Bereichen Orchesterspiel, Kammermusik, Alte und Neue Musik. Davon müssen 2 Projekte (öffentliche Darbietungen) nach freier Wahl in Kammermusik, Alter Musik oder Neuer Musik durchgeführt werden. Die Gesamtzahl der Projektbeteiligungen richtet sich nach dem Instrument und der Einteilung durch die Hauptfach-Lehrkraft, so dass insbesondere durch den Einsatz im Hochschulorchester mehr als insgesamt 4 Projekte gefordert sein können. Bei Hauptfachinstrumenten, die in einem der genannten Teilbereiche des Moduls wenig bis gar nicht vertreten sind (z. B. Blockflöte, Gitarre, Akkordeon, Harfe, Tuba), ist dann eine höhere Anzahl von Projekten in den jeweils relevanten Bereichen durchzuführen. 6 SPO: Die Prüfungen in Kammermusik werden von der Kammermusik-Kommission abgenommen. Vorleistung: Regelmäßige Teilnahme Arbeitsaufwand Dauer Häufigkeit des Angebots 16 LP 4 Semester Beginn jeweils zum Wintersemester möglich Nr. 3 Modul Individueller Ergänzungsbereich Qualifikationsziele Das Modul dient der individuellen Profilbildung je nach Instrument und zukünftigem Berufsziel. Dabei können unterschiedliche Kombinationen von Lehrveranstaltungen und bspw. Wettbewerbsvorbereitungen nach Beratung des Hauptfachlehrers gewählt werden. Die offene Wahlmöglichkeit berücksichtigt die je nach Talent der oder des Studierenden erreichbare und instrumentenspezifische Marktsituation. Da Musikkarrieren im Solobereich, Orchester oder Ensemble sowohl durch gewonnene Wettbewerbe und Probespiele als auch durch Musiker/in-Netzwerke entstehen, ist es sinnvoll, im Abgleich mit den daraus gewonnenen Erfahrungen, Qualifikationen und zukünftigen Erwartungen die Wahl der Lehrveranstaltungen zu treffen. SPO KAM 04/2014 Seite 9 von 10

Studien- und Prüfungsordnung Künstlerische Ausbildung (M.Mus.) Anlage 2 Fortsetzung Modul 3 Lehrinhalte Lehrformen Teilnahmevoraussetzungen Verwendbarkeit Prüfungen und Vorleistungen Arbeitsaufwand Dauer Häufigkeit des Angebots Je nach Instrument und individueller Profilbildung sind nach Beratung mit der Hauptfach-Lehrkraft grundsätzlich alle Angebote der Hochschule nutzbar. HF-Lehrkraft und Studierende/r vereinbaren pro Studienjahr Studienziele bzw. die zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich sind für die betreffenden Lehrveranstaltungen die zugehörigen Modulbeschreibungen hinsichtlich Prüfungsleistungen, Vorleistungen und Leistungspunkte zu beachten. Individuelle, davon abweichende Lösungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden Fachlehrkraft. Beispiele: Die Fächer Probespieltraining, Wettbewerbsvorbereitung und Mentales Training untermauern die instrumentale Ausbildung durch übergeordnete Aspekte wie Bühnenpräsens, Konzentration, instrumentale und künstlerische Leistungsentwicklung und -Abrufung. Die epochenspezifischen Fächer Generalbasspraxis, Historische Satztechnik zielen auf Spezialisierungen im Bereich der Alte Musik ab. Die Interpretation Neuer Musik ist auf die Kenntnis zeitgenössischer Kompositionstechnik angewiesen, die regelmäßig in Seminaren des Instituts für Neue Musik dargelegt wird. Die Werkanalyse vergangener Epochen kann exemplarisch durch musiktheoretische Betrachtungen von Partituren vorgenommen werden. Zur differenzierten Interpretation verschiedener Musikepochen bedarf es der detaillierten Kenntnis in Notationskunde und Interpretationskunde/Aufführungspraxis. Grundlegende Kenntnisse im Management und Musikvermittlung werden in zahlreichen Musiksparten von ausübenden Musikern erwartet. Einzelunterricht ist nur auf Antrag, bei freien Kapazitäten und ausreichender Eignung möglich. Zulassung zum Studium Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Prüfungen (unbenotet): Pro Studienjahr ist eine Prüfungsleistung zu erbringen. HF-Lehrkraft und Studierende/r vereinbaren pro Studienjahr Studienziele bzw. die zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich sind für die betreffenden Lehrveranstaltungen die zugehörigen Prüfungsleistungen entsprechend den Modulbeschreibungen zu beachten. Individuelle, davon abweichende Lösungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden Fachlehrkraft. Vorleistungen: Beim Besuch von Lehrveranstaltungen gelten grundsätzlich die Vorleistungen, wie sie in den betreffenden Modulbeschreibungen ausgewiesen sind. Individuelle Regelungen zur LP-Vergabe durch Hauptfach-Lehrkraft und betreffende/n Fachlehrende/n (siehe "Arbeitsaufwand") können mit weiteren Vorleistungen verknüpft werden. Blasinstrumente, Schlagzeug: Die erste Prüfung in Teilmodul 1.2 kann nur dann als Lecture-Recital abgelegt werden, wenn in Modul 3 ein vermittlungsorientiertes musikwissenschaftliches Seminar im Umfang von mind. 2 LP belegt wurde. 20 LP Die Vergabe der LP ist nicht schematisiert, sondern richtet sich nach der jeweiligen Intensität des Selbststudiums. Grundsätzlich sind für die betreffenden Lehrveranstaltungen die zugehörigen Leistungspunkte entsprechend den Modulbeschreibungen zu beachten. Individuelle, davon abweichende Lösungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden Fachlehrkraft. 4 Semester Beginn jeweils zum Wintersemester möglich SPO KAM 04/2014 Seite 10 von 10