Leistungskonzept der Fachschaft Französisch



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Leistungskonzept der Fachschaft Französisch Antoniuskolleg Pfarrer-Schaaf-Str. 1 53819 Neunkirchen-Seelscheid Richtlinien und Vereinbarungen für die Leistungsbewertung im Fach Französisch Stand: 02.02.2015 1

Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze... 3 I. 1. Rechtliche Grundlagen... 3 I. 2. Konsequenzen für die pädagogische Arbeit... 3 II. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe I... 4 II. 1. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten... 4 II. 2. Klassenarbeiten in den Klassen 6 bis 9 (G8) bzw. 6 bis 10 (G9)... 4 II. 2.1. Standards in Klassenarbeiten... 4 II. 2.2. Bewertung in Klassenarbeiten... 4 II. 3. Klassenarbeiten ab Klasse 9... 5 II. 3.1. Standards in Klassenarbeiten... 5 II. 3.2. Bewertung in Klassenarbeiten... 5 II. 4. Parallelarbeiten... 5 II. 5. Alternativen zu Klassenarbeiten (z.b. Mündliche Prüfung)... 5 III. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe II... 7 III. 1. Anzahl und Dauer der Klausuren... 7 III. 2. Klausuren in der Einführungsphase: Standards und Bewertung... 7 III. 2.1. Standards in Klausuren... 8 III. 2.2. Bewertung in Klausuren... 9 III. 3. Klausuren in der Qualifikationsphase: Standards und Bewertung... 11 III. 3.1. Standards in Klausuren... 11 III. 3.2. Bewertung in Klausuren... 11 III. 4. Mündliche Leistungsüberprüfungen... 11 IV. Sonstige Mitarbeit (SoMi)... 13 IV. 1. Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen... 13 IV. 2. Bewertung und Gewichtung der Leistungsbereiche... 13 IV. 3. Kriterien zur Notenfindung... 14 IV. 3.1. Tests... 14 IV. 3.2. Präsentationen und Referate... 14 IV. 3.3. Individuelle mündliche Beiträge im Unterricht... 14 V. Facharbeit... 16 VI. Schul- und Hausaufgabenkonzept... 17 VI. 1. Bedeutung der Grundsätze für das Fach Französisch... 17 VI. 1.1. Anknüpfung und Einbettung in den Regelunterricht... 17 VI. 1.2. Adäquater Schwierigkeitsgrad und Umfang... 17 VI. 2. Fachspezifische Regelungen... 18 VI. 2.1. Vokabellernen... 18 VI. 2.2. Längerfristige Lektüreprojekte... 18 2

I. Grundsätze I. 1. Rechtliche Grundlagen Es gelten die allgemeinen rechtlichen Grundsätze der Leistungsbewertung (Sekundarstufe I): 1. das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (hier: 48: Grundsätze der Leistungsbewertung) 2. die APO S I und die für den jeweiligen Jahrgang gültige APO S II 3. der Kernlehrplan Französisch für das Gymnasium Sekundarstufe I und sowie der Lehrplan Französisch für die Sekundarstufe II bzw. der Kernlehrplan für die Sek II Die Kriterien für die Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht werden. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (vgl. SchulG 48). Dabei dienen folgende Teilkompetenzen als Beurteilungsgrundlage (vgl. KLP Sek I, S. 19): - Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen, Hör-Sehverstehen, zusammenhängendes Sprechen, an Gesprächen teilnehmen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) - Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit (Grammatik, Wortschatz, Orthographie, Aussprache und Intonation) - Interkulturelle Kompetenzen (Orientierungswissen, z. B. zu AusbildungSchule Beruf, Werte, Haltungen und Einstellungen, Handeln in Begegnungssituationen) - Methodische Kompetenzen (z.b. Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen) Während die erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht angemessen - mit gleichem Stellenwert - zu berücksichtigen sind (vgl. KLP Sek I, S. 58), finden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen lediglich ergänzend und in angemessener Form Berücksichtigung (vgl. SchulG 48). I. 2. Konsequenzen für die pädagogische Arbeit Die Lernerfolgsüberprüfung ist so anzulegen, dass sie den rechtlichen Grundlagen sowie den hier beschlossenen Grundsätzen, Richtlinien und Vereinbarungen für die Leistungsbewertung entspricht, die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können (vgl. KLP Sek I, S. 58-59). 3

II. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe I II. 1. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten Anzahl der Klassenarbeiten Klasse 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt Zeit pro Klassenarbeit 6 (G8, G9) 2* 3 5 45 Minuten 7 (G8, G9) 2* 3 5 45 Minuten 8 (G8, G9) 2 3 5 45 90 Minuten 9 (G8, G9) 2 2* 4 45 90 Minuten 10 (G9) 2 2* 4 45 90 Minuten *Abweichung von den offiziellen Vorgaben des Schulministeriums zur Entlastung der Schülerinnen: in Klassen 6 und 7 normalerweise 3 Klassenarbeiten im 1. Halbjahr und 2 bis 3 im zweiten Halbjahr der Klassen 9 bzw. 10 II. 2. Klassenarbeiten in den Klassen 6 bis 9 (G8) bzw. 6 bis 10 (G9) II. 2.1. Standards in Klassenarbeiten Insbesondere die Regelungen im KLP S. 58-59 sind integrativer Bestandteil dieser Standards und bilden daher auch die Basis für den Standard in Klassenarbeiten. Darüber hinaus bzw. ergänzend werden die folgenden Vereinbarungen getroffen: 1. Im Laufe eines Schuljahres sollten in den Klassenarbeiten alle zentralen, im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen (s. KLP Sek I, S. 19) in ihren schriftlichen Teilaspekten zumindest jeweils ein Mal pro Schuljahr abgeprüft werden: Grammatik (Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln), Leseverstehen, Hörverstehen, Textproduktion (Schreiben). Der Bereich Sprachmittlung kann in Klassenarbeiten schriftlich geprüft werden. 2. Der Anteil der reinen Grammatikaufgaben (geschlossen oder halboffen) in den Klassenarbeiten sollte im Verhältnis zu den anderen Aufgabenbereichen (vor allem zugunsten der Textproduktion) schrittweise so abnehmen, dass er in 8.2. nicht mehr als 50% der schriftlichen Leistungen eines Halbjahres ausmacht. 3. Am Ende von 8.2. sollten durch dieses Verfahren folgende Kompetenzen im Bereich der - Textproduktion gesichert sein: - einfache Textverständnisfragen (compréhension) - einfache Formen des commentaire - produktive Textformate (z.b. Brief, Tagebucheintrag, Dialog) 4. Die Verteilung der Aufgabenformate auf die einzelnen Klassenarbeiten ist freigestellt (reine Grammatikarbeit im Wechsel mit reiner Leseverstehens- und Textproduktionsarbeit oder Mischarbeiten ). II. 2.2. Bewertung in Klassenarbeiten 1. Zur Sicherung von Transparenz und Akzeptanz bei Schülern und Eltern sollte grundsätzlich mit einem Punktesystem gearbeitet werden. 50% der Punkte ergeben eine Note im ausreichenden Bereich. 2. Bei der Textproduktion sollten nicht mehr als 40% der Punkte für Inhalt vergeben werden. Bei den Sprachpunkten sollte schrittweise die Kategorie Ausdruck mitberücksichtigt werden (z. B. Verwendung von charnières wie puis, en plus, d'autre part, differenziertes Vokabular, Komplexität und Variation im Satzbau (Konjunktionen)). 3. Grundlage der Notenfindung ist folgende Bewertungstabelle: 4

Tabelle für Klasse 6 bis 8 Punkte 100 96 92 95 88 91 83 87 79 82 75 78 71 74 67 70 63 66 58 62 54 57 50 53 38 49 25 37 13 24 0 12 Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 4-5+ 5 5-6 II. 3. Klassenarbeiten ab Klasse 9 II. 3.1. Standards in Klassenarbeiten 1. Im Laufe des Schuljahres sollten in den Klassenarbeiten abgeprüft werden: Leseverstehen, Sprachmittlung und Textproduktion. Hörverstehen wird nach Ermessen der Lehrkraft abgeprüft. 2. Der Anteil der reinen Grammatikaufgaben in den Klassenarbeiten sollte im Verhältnis zu den anderen Aufgabenbereichen in 9.1. in der Regel unter 50% betragen, in 9.2. bzw. gesamte 10 nicht mehr als ein Drittel. 3. Am Ende von 9.2. bzw. 10 sollten durch dieses Verfahren folgende Kompetenzen im Bereich der Textproduktion gesichert sein: - compréhensionrésumé - alle Formen des commentaire - produktive Textformate (z.b. Brief, Tagebucheintrag, Dialog) - einfache Formen der analyse (inklusive einfache Formen des Zitierens) - Sprachmittlung (médiation) II. 3.2. Bewertung in Klassenarbeiten 1. Zur Sicherung von Transparenz und Akzeptanz bei Schülern und Eltern sollte grundsätzlich mit einem Punktesystem gearbeitet werden. 50% der Punkte ergeben eine Note im ausreichenden Bereich. 2. Grundlage der Notenfindung ist folgende Bewertungstabelle: Tabelle für die Klassen 9 bis 10 Punkte 100 97 94 96 90 93 86 89 82 85 78 81 74 77 69 73 65 68 60 64 55 59 50 54 42 49 33 41 25 32 0 24 Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 4-5+ 5 5-6 3. Bei der Textproduktion sollten nicht mehr als 40% der Punkte für Inhalt vergeben werden. Bei den Sprachpunkten wird die Kategorie Ausdruck angemessen berücksichtigt. II. 4. Parallelarbeiten Parallelarbeiten sind möglich, aber nicht vorgeschrieben. Parallel unterrichtende Kolleginnen und Kollegen können Parallelarbeiten schreiben, wenn beide zu der damit einhergehenden parallelen Arbeitsweise bereit sind und die Voraussetzungen in den Klassen nicht zu unterschiedlich sind. II. 5. Alternativen zu Klassenarbeiten (z.b. Mündliche Prüfung) Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden (APO SI 6 Abs. 8 Neufassung 2011). 5

Die Durchführung alternativer Klassenarbeitenmündlicher Leistungsüberprüfungen liegt im Ermessen der einzelnen Lehrkraft, die diese in allen Klassenstufen der Sekundarstufe I einmal pro Schuljahr an die Stelle einer schriftlichen Klassenarbeit setzen kann. 6

III. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe II III. 1. Anzahl und Dauer der Klausuren Klausuren im G8-Modell Anzahl der Klausuren Zeit pro Klausur Stufe 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt im LK im GK 10 2 2 4 180 Minuten 135 Minuten 11 2 2 4 225 Minuten 135 Minuten 12 2 1 3 265 Minuten 180 Minuten (im LK; im GK (= 4,25 Stunden) (= 3 Stunden) nur bei Französisch als 3. Abiturfach) Klausuren im G9-Modell Anzahl der Klausuren Zeit pro Klausur Stufe 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt im LK im GK 11 2 2 4 180 Minuten 135 Minuten 12 2 2 4 225 Minuten 135 Minuten 13 2 1 3 265 Minuten 180 Minuten (im LK; im GK (= 4,25 Stunden) (= 3 Stunden) nur bei Französisch als 3. Abiturfach) Klausuren im Grundkurs Französisch neu ab Stufe 10 (G8) bzw. ab Stufe 11 (G9) Anzahl der Klausuren Stufe 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt Zeit pro Klausur 10 (G8) bzw. 11 (G9) 2 2 4 60 Minuten 11 (G8) bzw. 12 (G9) 2 2 4 135 Minuten 12 (G8) bzw. 13 (G9) 2 1 (alle Schülerinnen schreiben; evtl. Differenzierung bei Schwierigkeit und Länge bei f10f11 als 3. Abiturfach) 3 180 Minuten (= 3 Stunden) III. 2. Klausuren in der Einführungsphase: Standards und Bewertung Vorrangiges Ziel der Einführungsphase ist die methodische Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Qualifikationsphase. Dementsprechend sind auch die Schwerpunkte in den Klausuren auszurichten. 7

Inhaltlich sollen die Schülerinnen und Schüler gemäß des Kernlehrplans für die Sekundarstufe II (KLP Sek II) und des schulinternen Curriculums vorbereitet werden. Thematische Berührungspunkte mit Themen, die in Q1 und Q2 behandelt werden, sollten auf für Q1 und Q2 nützliches Basiswissen beschränkt bleiben (z.b. Politik, Gesellschaft, Umwelt). Die Behandlung von literarischen Werken oder Filmen, die in Q1 und Q2 Gegenstand der Abiturvorgaben sind, ist in der EF ausgeschlossen. Die in der Einführungsphase unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen sollten sich über die jeweils relevanten Abiturvorgaben ihres Jahrgangs im Internet (http:www.standardsicherung.nrw.deabitur-gostfaecher.php) informieren. Zeit punkt Thema Schreiben Integriertes Lesen 1.Q Ma vie et les autres x 2.Q Entrer dans le monde du travail 3. Q A la recherche de son identité Isoliertes Lesen x Hör- Hörsehverstehen x x x 4. Q Le Maroc x x x Q1 : Zeitpunkt Thema Schreiben Integriertes Lesen Isoliertes Lesen 1.Q Vivre dans un pays francophone x x 2.Q Paris et le Midi 3.Q Entrer dans le monde du travail x x x Q 2 Zeit punkt Hör- Hörsehverstehen l avenir x x x Thema Schreiben Integriertes Lesen Isoliertes Lesen 4. Q. Défis et visions de Hör- Hörsehverstehen 1.Q Evolutions historiques et culturelles x x x x x x x x x Sprechen Sprachmittlung Zusätzliche Bemerkungen x Sprechen Sprachmittlung Zusätzliche Bemerkungen x Ggf. Facharbeit Sprechen Sprachmittlung Zusätzliche Bemerkungen 2.Q Identités et questions existentielles 3. Q Identités et questions existentielles 4. Q Révisions, sujets individuels Klausur Abiturbedingungen unter III. 2.1. Standards in Klausuren 1. Die Klausuren in der Einführungsphase sollten die Formate der im Abitur relevanten Aufgabenstellungen mit den aktuell gültigen Operatoren (http:www.standardsicherung.nrw.de abiturgostfaecher.php), die mit den Schülerinnen und Schülern vorab besprochen und geübt werden müssen, enthalten: - compréhension (Leseverstehen, Hörverstehen) - analyse - commentaire (bzw. kreative Textformate) - Sprachmittlung (médiation). 2. Sowohl Sachtexte (Zeitungsartikel etc.) als auch literarische Texte müssen in der Einführungsphase als Klausurtexte verwendet werden. 8

Aufgabe 3 analyse Aufgabe 2 analyse Aufgabe 1 compréhension 3. Grammatikaufgaben sind in den Klausuren der Einführungsphase nicht zulässig, Grammatikkenntnisse können jedoch in Tests schriftlich überprüft werden. 4. Den Schülern ist in den Klausuren der Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern zu gestatten. Es wird jedoch allen Kolleginnen und Kollegen dringend empfohlen, den sinnvollen Gebrauch der Wörterbücher ausführlich mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und auf die Gefahren eines unsachgemäßen Umgangs (falscher Kontextgebrauch der Wörter, Wörterbuch als Ersatz für das systematische Lernen von thematischen Vokabular, Zeitverlust bei exzessivem Gebrauch etc.) hinzuweisen. III. 2.2. Bewertung in Klausuren 1. Unabhängig vom angewandten Bewertungsschema muss die Verteilung der Punkte für Inhalt (40%) und Sprache (60%) gegeben sein. Die Kriterien müssen mit den Schülerinnen und Schülern explizit besprochen werden, bevor sie in der Bewertung einer Klausur angewandt werden. 2. Die Bewertungskriterien für den Inhalt werden für jede Klausur von dem unterrichtenden Kollegen selbst erarbeitet (unter Berücksichtigung der in der Einführungsphase gültigen Anforderungen). 3. Es bleibt dem unterrichtenden Kollegen überlassen, ob jeder Schüler einen kompletten Bewertungsbogen bei der Rückgabe der Klausur erhält oder ob die Punkteverteilung lediglich nach den 4 Kategorien Inhalt, Kommunikative Textgestaltung, Ausdruck und Sprachrichtigkeit angegeben wird. Name des Schülersder Schülerin: Fach: Französisch Stufe: Kurs: Klausur Nr.: Lehrkraft: Datum der Klausur: inhaltliche Leistung (gesamt max. 60 P) Der Prüfling Punkte (max. 10) erfüllt ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium (2). 2 Der Prüfling Punkte (max. 16) nennt und erläutert ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium (3) 3 Der Prüfling Punkte (max. 16) 9

Sprachrichtigkeit AusdrucksvermögenVerfügbarkeit sprachlicher Mittel Kommunikative Textgestaltung commentaire nennt und erläutert ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium (5) 5 Der Prüfling Punkte (max. 18) Aufgabe 3 erfüllt ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium (5) 5 Darstellungsleistung sprachliche Leistung (gesamt max. 90 P) Der Prüfling Punkte (max. 30) richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus (Aufgabenbezug). 6 beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Zieltextformate (Textformate). 6 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text (Textaufbau). 8 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten (Ökonomie). 6 belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten (Belegtechnik). 4 Der Prüfling Punkte (max. 30) löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig (Eigenständigkeit). 6 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes (allgemeiner und thematischer Wortschatz). 8 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatzes (Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatz). 6 bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbau (Satzbau). 10 Der Prüfling Punkte (max. 30) beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit - im Bereich Wortschatz (max. 12 P). - im Bereich Grammatik (max. 12 P). - im Bereich Orthographie (Rechtschreibung und Zeichensetzung) (max. 6 P). 30 Wortschatz (W, ) 10-12 P Der Wortgebrauch (Struktur- und Inhaltswörter) ist fast über den gesamten Text hinweg korrekt. 6-9 P Vereinzelt ist eine falsche Wortwahl feststellbar. Abschnitte bzw. Textpassagen sind weitgehend frei von lexikalischen Verstößen. 2-5 P Einzelne Sätze sind frei von lexikalischen Verstößen. Fehler beim Wortgebrauch beeinträchtigen z.t. das Lesen und Verstehen. 0-1 P In nahezu jedem Satz sind Schwächen im korrekten Gebrauch der Wörter feststellbar. Die Mängel im Wortgebrauch erschweren das Lesen und Textverständnis erheblich und verursachen Missverständnisse. sehr gut plus (1+) 15 Punkte Grammatik (Gr, Acc, T, Art, Präp, Pron, Num) 10-12 P Der Text ist weitgehend frei von Verstößen gegen Regeln der Grammatik. Wenn Grammatikfehler auftreten, betreffen sie den komplexen Satz und sind ein Zeichen dafür, dass die Schülerin der Schüler Risiken beim Verfassen des Textes eingeht, um sich dem Leser differenziert mitzuteilen. 6-9 P Es sind vereinzelt Verstöße gegen die Regeln der Grammatik feststellbar. Jedoch sind Abschnitte bzw. Textpassagen weitgehend frei von Grammatikfehlern. Das Lesen des Textes wird durch die auftretenden Grammatikfehler nicht erschwert. 2-5 P Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der Grammatik. Grammatikfehler beeinträchtigen z.t. das Lesen und Verstehen. 0-1 P In nahezu jedem Satz ist wenigstens ein Verstoß gegen die grundlegenden Regeln der Grammatik feststellbar. Diese erschweren das Lesen erheblich und verursachen Missverständnisse. Notenverteilung 143-150 befriedigend plus (3+) 9 Punkte Orthographie (R, Z) 5-6 P Der gesamte Text ist weitgehend frei von Verstößen gegen orthographische Normen. Wenn vereinzelt Orthographiefehler auftreten, haben sie den Charakter von Flüchtigkeitsfehlern, d.h. sie deuten nicht auf Unkenntnis von regeln hin. 3-4 P Es sind zwar durchaus Orthographiefehler feststellbar, jedoch sind Abschnitte bzw. Textpassagen weitgehend ohne Verstoß gegen orthographische Normen. Das Lesen des Textes wird durch die auftretenden Orthographiefehler nicht wesentlich beeinträchtigt. 1-2 P Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen orthographische Normen; Orthographiefehler beeinträchtigen z. T. das Lesen und Verstehen. 0 P In nahezu jedem Satz ist wenigstes ein Verstoß gegen die Regeln der Orthographie feststellbar. Die Orthographiefehler erschweren das Lesen erheblich und verursachen Missverständnisse. 98-104 mangelhaft plus (5+) 3 Punkte 49-57 10

sehr gut (1) 14 Punkte sehr gut minus (1-) 13 Punkte gut plus (2+) 12 Punkte gut (2) 11 Punkte gut minus (2-) 10 Punkte 135-142 befriedigend (3) 8 Punkte 128-134 befriedigend minus (3-) 7 Punkte 120-127 ausreichend plus (4+) 6 Punkte 113-119 ausreichend (4) 5 Punkte 105-112 ausreichend minus (4-) 4 Punkte 90-97 Mangelhaft (5) 2 Punkte 83-89 mangelhaft minus (5-) 1 Punkt 75-82 ungenügend (6) 0 Punkte 68-74 58-67 40-48 30-39 0-29 Gesamtpunktzahl Bereich Inhalt: 60 Gesamtpunktzahl Bereich Sprache: 90 Gesamtpunktzahl: 150 Gesamtnote: III. 3. Klausuren in der Qualifikationsphase: Standards und Bewertung III. 3.1. Standards in Klausuren 1. Die Klausuren in der Qualifikationsphase müssen die Formate der im Abitur relevanten Aufgabenstellungen mit den aktuell gültigen Operatoren (http:www.standardsicherung. nrw.deabiturgostfaecher.php), die mit den Schülerinnen und Schülern vorab besprochen und geübt werden müssen, enthalten: - compréhension (Leseverstehen, Hörverstehen) - analyse - commentaire (bzw. kreative Textformate) - Sprachmittlung (médiation). 2. Sachtexte (Zeitungsartikel, politische Reden etc.) als auch literarische Texte müssen in der Qualifikationsphase möglichst im Wechsel als Klausurtexte verwendet werden. Für den Gebrauch der Wörterbücher gelten die Regelungen für die Einführungsphase (III.2.1.5). 3. Darüber hinaus müssen die Bestimmungen des aktuell gültigen Lehrplans Französisch für die Sekundarstufe II, die aktuellen Abiturvorgaben (Internetadresse s.o.) sowie die Vorgaben des schulinternen Curriculums für die Oberstufe berücksichtigt werden. III. 3.2. Bewertung in Klausuren Es ist das aktuell gültige Bewertungsschema für das Abitur in allen Klausuren anzuwenden. Die Bewertungskriterien für den Inhalt werden für jede Klausur von dem unterrichtenden Kollegen selbst erarbeitet. III. 4. Mündliche Leistungsüberprüfungen Eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt verpflichtend die zweite Klausur in der Q1. Bewertungsbogen mündliche Prüfungen Französisch Q1 Rückmeldungsbogen Name des Prüflings: Kurs: Datum: Prüfungsteil 1: Zusammenhängendes Sprechen Prüfungsteil 2: An Gesprächen teilnehmen Inhaltliche Leistung Inhaltliche Leistung Inhalt Aufgabenerfüllung: sich in dem geforderten thematischen Zusammenhang sach- 30 Inhalt Aufgabenerfüllung: sich in dem geforderten thematischen Zusammenhang 30 11

gerecht und aufgabengemäß mitteilen Darstellung Sprachliche Leistung Kommunikative Strategien: sich in dem geforderten thematischen Zusammenhang adressaten- und aufgabengemäß, anschaulich, logisch strukturiert äußern, weitgehend flüssig darstellen, ggf. auch mit Unterstützung von Gestik und Mimik und Formulierungsschwierigkeiten möglichst selbständig überwinden Ausdrucksvermögen: die Kommunikationsabsicht wird, der Niveaustufe angemessen kohärent und variabel, mithilfe ggf. auch differenzierter und reichhaltiger sowie angemessener Wortwahl und auch situationsbezogener Wendungen ausgedrückt Sprachliche Korrektheit: mit Hilfe der zur Verfügung stehenden sprachlichen Mitteln thematische Zusammenhänge verständlich und der Niveaustufe sprachlich angemessen darstellen Aussprache Intonation: die Kommunikationsabsicht wird durch Intonation unterstützt, die Aussprache ist klar und deutlich, auch wenn ein Akzent erkennbar ist. Aussprachefehler können vorkommen, sind aber bezogen auf das Anforderungsniveau des Lehrplans tolerierbar Gesamt: 150 Note: sachgerecht und aufgabengemäß mitteilen Darstellung Sprachliche Leistung 12 Kommunikative Strategien: sich in dem geforderten thematischen Zusammenhang adressaten- und aufgabengemäß, anschaulich, logisch strukturiert äußern, weitgehend flüssig darstellen, ggf. auch mit Unterstützung von Gestik und Mimik und Formulierungsschwierigkeiten möglichst selbständig überwinden 12 Ausdrucksvermögen: die Kommunikationsabsicht wird, der Niveaustufe angemessen kohärent und variabel, mithilfe ggf. auch differenzierter und reichhaltiger sowie angemessener Wortwahl und auch situationsbezogener Wendungen ausgedrückt 12 Sprachliche Korrektheit: mit Hilfe der zur Verfügung stehenden sprachlichen Mitteln thematische Zusammenhänge verständlich und der Niveaustufe sprachlich angemessen darstellen 9 Aussprache Intonation: die Kommunikationsabsicht wird durch Intonation unterstützt, die Aussprache ist klar und deutlich, auch wenn ein Akzent erkennbar ist. Aussprachefehler können vorkommen, sind aber bezogen auf das Anforderungsniveau des Lehrplans tolerierbar 12 12 12 9 Fachprüfer: Beisitzer: Datum: Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Punkte 143-150 135-142 128-134 120-127 113-119 105-112 98-104 90-97 83-89 75-82 68-74 58-67 49-57 40-48 30-39 0-29 12

IV. Sonstige Mitarbeit (SoMi) IV. 1. Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen Die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Bereich Sonstige Leistungen im Fach Französisch zeigen sich grundsätzlich in allen Aspekten der im KLP genannten Kompetenzen, insbesondere in den Kompetenzbereichen Sprechen (an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen), Sprachmittlung, Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen sowie in der Verfügbarkeit von sprachlichen Mittel, insbesondere bei Aussprache, Intonation, Wortschatz und Grammatik. Die produktive mündliche Sprachverwendung hat ebenso ihren Platz wie die traditionelle Überprüfung von Vokabel- und Grammatikkenntnissen. Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Fach Französisch zählen daher insbesondere Leistungen in den folgenden Bereichen, sowohl in Sek I als auch in Sek II: 1. Kontinuierliche Leistungen im Unterricht, z.b.: - verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen und kommunikatives Handeln - mündliche und auch schriftliche Sprachproduktion. Diese Leistungen können erbracht werden durch: - individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch - kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und GruppenarbeitProjektarbeit (konstruktive Beiträge, Integrationsfähigkeit, Organisation und Steuerung des Gruppenprozesses, methodische Kompetenzen, Evaluationskompetenz) 2. Punktuelle Überprüfungen einzelner Kompetenzen (schriftlich und mündlich), z.b.: - schriftliche Tests und mündliche Überprüfungen: Vokabel- und Grammatikkenntnisse - Hör-Leseverstehen - vorgetragene oder abzuliefernde Hausaufgaben - Protokolle einer Einzel-Gruppenarbeitsphase 3. Längerfristige Aufgaben, z.b.: - längerfristig gestellte komplexere Aufgaben in Einzel- oder Gruppenarbeit (z.b. Portfolio) - Heft-Ordnerführung - Referate und Präsentationen im Rahmen von Projekten (in Gruppen und individuell) - Lesetagebuch - Vortragen eines längerfristig vorbereiteten DialogsRollenspiels Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass dem einzelnen Schüler ein möglichst breites Spektrum an Aufgabentypen und Situationen geboten wird, in denen er seine Fähigkeiten erfolgreich anwenden kann. IV. 2. Bewertung und Gewichtung der Leistungsbereiche 1. Die Teilnote im Bereich Sonstige Mitarbeit ist grundsätzlich unabhängig von der Teilnote im Bereich Schriftliche Arbeiten zu ermitteln und hat den gleichen Stellenwert. 2. Die Gewichtung der Einzelleistungen im Bereich Sonstige Mitarbeit liegt im Ermessen und damit in der pädagogischen Verantwortung des einzelnen Kollegender einzelnen Kollegin. Eine Festlegung 13

auf ein spezifische Leistungen gewichtendes Schema wird den Leistungen der einzelnen Lerngruppen bzw. Schülerinnen und Schülern nicht gerecht. Dennoch sind zwei Grundsätze zu beachten: - Den Schülern muss aus Gründen der Transparenz die Gewichtung von Einzelleistungen am Anfang des Halbjahres oder spätestens Anfang des Quartals dargelegt werden (in Sek I und Sek II, z. B. die Gewichtung von Tests oder Präsentationen). - Die Schüler müssen über die im folgenden Abschnitt dargelegten Grundsätze der Notenfindung aufgeklärt sein, insbesondere über Durchführungsvoraussetzungen und Beurteilungskriterien für Projekte und Präsentationen. - Der besondere (...) Stellenwert der produktive(n) mündlichen Sprachverwendung (KLP, S. 58) muss bei der Gewichtung von Einzelleistungen, z.b. von schriftlichen Tests, berücksichtigt werden. IV. 3. Kriterien zur Notenfindung IV. 3.1. Tests Schriftliche Überprüfungen der Wortschatzkenntnisse (Vokabeltests) sind kein obligatorischer Bestandteil der Sonstigen Leistungen, jedoch ist sich die Fachschaft Französisch einig, dass diese zumindest in der Sekundarstufe I notwendig und sinnvoll sind. Ob Vokabeltests in der Sekundarstufe II geschrieben werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kollegen und Kolleginnen. IV. 3.2. Präsentationen und Referate Für die Bewertung von Präsentationen und Referaten legt die Fachschaft keine Kriterien zur Notenfindung fest, ist sich jedoch einig, dass in jedem Bewertungssystem für Präsentationen und Referate in der Fremdsprache in der Sekundarstufe I und II Sprachrichtigkeit und Ausdrucksfähigkeit sehr viel stärker gewichtet werden muss als bei Präsentationen und Referaten in anderen Fächern. IV. 3.3. Individuelle mündliche Beiträge im Unterricht Grundsätzlich wird den Schülerinnen und Schülern vermittelt, dass Kontinuität ebenso wie sprachliche und inhaltliche Qualität ihrer eingebrachten Beiträge bei der Gesamtbeurteilung ihrer Leistungen in bei der mündlichen Mitarbeit im Unterricht angemessen berücksichtigt werden. Bewertungskriterien für die sonstige Mitarbeit im Unterricht Für den jeweils höheren Notenbereich werden die Leistungen aus dem unteren Notenbereich vorausgesetzt! Notenbereich Kriterien 1 - in jeder Unterrichtsstunde (ohne Aufforderung) intensiv mitarbeiten - selbstständige, sachlich fundierte und angemessene Auseinandersetzung mit den Unterrichtsgegenständen (eigene Ideen, wie z.b. weiter mit Texten zu verfahren ist; eigene Vergleiche, Aufspüren von Problemen und kritischen Aspekten ohne Anleitung) - Beiträge zum Fortgang des Themas leisten; gedankliche StringenzLogik der Aussagen - Standpunkte gewinnen (Urteile fällen und überzeugend begründen und vermitteln können; auch in abstrakteren Zusammenhängen) - sehr gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - sehr konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 14

2 - regelmäßige Beiträge (aus Eigenleistung) leisten - Kernaussagen formulieren; gedankliche StringenzLogik der Aussagen - Fragen, Aufgaben und Problemstellungen schnell und klar erfassen - Zusammenhänge angemessen und deutlich erklären können - eigene Beiträge zusammenhängend, präzise und anschaulich formulieren - auf Beiträge der Mitschülerinnen eingehen - Mitschülerninnen Hilfe geben - gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 3 - sich öfter zu Wort melden - Fragen und Problemstellungen erfassen - fachspezifische Kenntnisse wiedergeben bzw. sachgerecht ins Gespräch einbringen (Kenntnisse inhaltlicher und formaler Art; auch Fachbegriffe) - Zusammenhänge erkennen können - Unterrichtsergebnisse selbst zusammenfassen können - sich um Klärung von Fragen bemühen - bereit sein, eigene Ideen und Schlussfolgerungen ins Gespräch einzubringen - Vergleiche anstellen und ansatzweise Kenntnisse auf Sachbereiche übertragen können - gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 4 - sich wenigstens hin und wieder zu Wort melden - Interesse am Unterricht zeigen, zuhören und aufmerksam sein - Fragen bei Verständnisschwierigkeiten stellen - auf direkte Ansprache des Lehrers angemessen antworten - Stoff in der Regel reproduzieren, also wiedergeben, können - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 5 - unkonzentriert und abgelenkt sein - sich nicht von selbst melden - direkte Fragen nur selten beantworten können - wesentliche Ergebnisse des Unterrichts (Inhalte, Begriffe, methodisches Vorgehen, Diskussionsergebnisse, Zusammenfassungen) nicht reproduzieren können - grundlegende Zusammenhänge nicht darstellen können 6 - dem Unterricht nicht folgen - Mitarbeit verweigern - in der Regel keine Fragen beantworten können 15

V. Facharbeit In Q1 wird nach einem von der Schule festgelegten Auswahlverfahren in einem Fach eine Klausur durch eine schriftliche Facharbeit ersetzt. Da die Facharbeitsnote wie eine Klausurnote gewertet wird, müssen die Anforderungen für deren Erstellung mit denen einer Klausur vergleichbar sein. Daher ist die Facharbeit vollständig auf Französisch anzufertigen. Genaue Bestimmungen bezüglich des Umfangs der Arbeit, der wissenschaftlichen Arbeitsweise (Quellenangaben, Bibliographie, Zitierweise, Regelungen zur Verhinderung von Plagiaten etc.) sowie bezüglich allgemeiner Strukturierungsprinzipien werden den Schülerinnen und Schülern von den Jahrgangsstufenleitern ausgehändigt und gelten in vollem Umfang auch für das Fach Französisch. In gleicher Weise sind die zentralen Regelungen für die Themenfindung, die Dokumentation von Beratungsgesprächen über Ziele der Arbeit, Materialgrundlagen, die Grobgliederung und inhaltliche Aspekte sowie die Bestimmungen bezüglich des verbindlichen Abgabetermins auch im Fach Französisch einzuhalten. Die Fachlehrer thematisieren in ihrem Unterricht mögliche Themen für eine Facharbeit und sind verantwortlich für die individuelle Eingrenzung des Themas, um die Gefahr des Plagiats zu verhindern und inhaltlich leistbare thematische Aspekte eines Teilthemas mit den Schülerinnen und Schülern in Einzelgesprächen festzulegen. Die möglichen Facharbeitsthemen im Fach Französisch orientieren sich an den inhaltlichen Schwerpunkten der gesamten Qualifikationsphase laut aktuellen Abiturvorgaben. Dabei sollten die Themen grundsätzlich über im Unterricht behandelte Aspekte hinausgehen, jedoch sinnvoll mit zentralen Aspekten des Basisthemas verknüpft werden. Zwar sind sowohl landeskundlich als auch literaturwissenschaftlich orientierte Facharbeiten im Fach Französisch zulässig, die landeskundlichen Themen der Facharbeit sollten allerdings so individualisiert sein, dass die Schüler keine Möglichkeit haben, aus bereits auf Internet- Datenbanken zugänglichen Arbeiten Teile zu übernehmen. Gleiches gilt für die literaturwissenschaftlich orientierten Arbeiten, in denen eine Beschränkung auf im Unterricht bereits behandelte Filme oder Literatur nicht zulässig ist. 16

VI. Schul- und Hausaufgabenkonzept VI. 1. Bedeutung der Grundsätze für das Fach Französisch Für Schul- und Hausaufgaben im Fach Französisch gelten die Bestimmungen des Hausaufgabenerlasses NRW (zuletzt geändert durch den Runderlass vom 31.07.2008). VI. 1.1. Anknüpfung und Einbettung in den Regelunterricht Dies gilt insbesondere für den Grundsatz, dass sowohl Schul- als auch Hausaufgaben unmittelbar aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen, was die Wertschätzung der Aufgaben im Unterricht als notwendige und sinnvolle Konsequenz beinhaltet. Gerade im Fach Französisch ist es von großer Bedeutung, dass eine kontinuierliche Überprüfung der Hausaufgaben im Regelunterricht erfolgt, damit die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Lücken erkennen, aber auch ihre Lernfortschritte positiv und bewusst erleben. Korrekte Lösungen werden bestätigt, Fehler berichtigt und eigenständige Leistungen anerkannt. Traditionell hat das Vortragen der Hausaufgaben im Fach Französisch einen hohen Stellenwert, da es eine direkte Rückmeldung über den Leistungsstand der Schüler liefert und so Lehrkraft und Schüler ermöglicht, gemeinsam individualisierte Förderung sinnvoll zu planen und einzuleiten. Auf diese Weise werden Fähigkeiten und Fertigkeiten besonders im Bereich der Sprachrichtigkeit gefestigt, Sicherheit beim mündlichen Vortrag in der Fremdsprache wird gewonnen und Kompetenzen im Bereich der schriftlichen und mündlichen Sprachproduktion werden erweitert beziehungsweise durch den Vortrag von Mitschülern kritisch reflektiert. VI. 1.2. Adäquater Schwierigkeitsgrad und Umfang Schul- und Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ohne fremde Hilfe gelöst werden können. Dies schließt einerseits Aufgaben zu noch nicht im Regelunterricht behandelten grammatikalischen Strukturen oder Textproduktionstechniken aus. Andererseits können jedoch eine selbstständige Erarbeitung neuen Vokabulars oder die Erschließung unbekannter Texte, außer im Anfangsunterricht, durchaus Bestandteil einer sinnvollen Schul- oder Hausaufgabe sein, die selbstständig zu bewältigen ist. Bei komplexeren Aufgaben kann eine zusätzliche Erläuterung der Arbeitsanweisungen und der Anforderungen bei der Stellung der Haus- oder Schulaufgabenstellung sicherstellen, dass die Aufgabe auch von allen Schülern selbstständig bearbeitet werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufgaben in häuslicher Arbeit oder in zusätzlichen Übungsstunden während der Schulzeit erledigt werden. Der Umfang der Schulaufgaben ist so zu bemessen, dass sie in der für die Französisch-Aufgaben zur Verfügung stehenden Zeit während der Übungsstunde(n) bei voll konzentriertem und kontinuierlichem Arbeiten angemessen bewältigt werden kann. 17

VI. 2. Fachspezifische Regelungen VI. 2.1. Vokabellernen Der moderne Französischunterricht stellt die Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer ebenso wie die Schülerinnen und Schüler vor große Herausforderungen, insbesondere beim Erlernen, Memorieren und Einüben neuen Vokabulars. Während vor allem Übungsaufgaben zur Grammatik, mit oder ohne auto-contrôle -Steuerung, sowie Textproduktionsaufgaben verschiedenster Art sinnvoll auch teilweise in den Regelunterricht oder als Schulaufgaben in die zur Verfügung stehende Lernzeit während der Übungsstunden integriert werden kann, ist dies für das Erlernen von Vokabular nur bedingt möglich. Die überwiegende Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler braucht die Ruhe und die Abgeschiedenheit ihrer häuslichen Umgebung, um in voller Konzentration, ohne Ablenkung durch äußere Faktoren, neues Vokabular in der Fremdsprache dauerhaft, sicher, und damit erfolgreich zu memorieren, sei es durch traditionelle Methoden des Vokabellernens, oder durch den Einsatz von Computerprogrammen. Aufgaben, die der Anwendung und vertiefenden Einübung des Vokabulars in der Fremdsprache dienen, oder das Eintragen von Vokabeln in Vokabelhefte bzw. auf Karteikarten, können selbstverständlich auch in der an der Schule zur Verfügung stehenden Lernzeit erledigt werden. Das Lernen von Vokabeln ist daher Bestandteil kontinuierlicher, täglicher häuslicher Arbeit unabhängig von in Lernzeiten zu erledigenden Schul- oder Hausaufgaben. Es obliegt der einzelnen Lehrkraft, die geeignete organisatorische Form zu finden, in der Vokabeln einer Lektion schrittweise gelernt und überprüft werden. Konzepte, die den Schülern bei der Einteilung größerer Vokabelkontingente über einen längeren Zeitraum mehr Eigenständigkeit gewähren, aber auch abverlangen, können ebenso zum Einsatz kommen wie Konzepte, die das Memorieren von Vokabeln in kleineren Einheiten über einzelne Tage verteilen. VI. 2.2. Längerfristige Lektüreprojekte Längerfristige Konzepte, zum Beispiel Wochenplanarbeit, können auch bei der eigenständigen Lektüre in der Fremdsprache, die einen unverzichtbaren Bestandteil erfolgreichen Sprachenlernens darstellt, zum Einsatz kommen. Bei einer Erstlektüre einer meist adaptierten Ganzschrift in Französisch in der Sekundarstufe I ist es sinnvoll, den Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur selbstständigen Einteilung des Lesepensums Hilfestellungen zu geben, damit sichergestellt wird, dass alle Schüler nach einer längeren, sich über mehrere Wochen erstreckenden Zeitspanne trotz individualisierter Lesestrategien die erforderliche Leseleistung erbringen können. Quelle: in Anlehnung an das Leistungskonzept der Kaiserin-Augusta-Schule, Köln 18