PARVEST GLOBAL BOND Teilfonds der SICAV PARVEST, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital



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PARVEST GLOBAL BOND Teilfonds der SICAV PARVEST, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Vereinfachter Verkaufsprospekt April 2008 Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält allgemeine Informationen über Parvest ( die SICAV ) und den Teilfonds. Für alle zusätzlichen Informationen stehen Ihnen die aktuellen Versionen des vollständigen Verkaufsprospektes sowie der Jahres- und Halbjahresberichte am Sitz der SICAV oder auf der Internetseite www.bnpparibas-am.com jederzeit kostenlos zur Verfügung. VERWALTUNG UND REFERENZWÄHRUNG Fondsmanager Beauftragter Fondsmanager Referenzwährung BNP Paribas Asset Management U.K. Limited, London, Vereinigtes Königreich Fischer Francis Trees & Watts, London, Vereinigtes Königreich USD ANLAGEPOLITIK UND RISIKEN Anlageziel: Mittelfristige Wertsteigerung des investierten Vermögens. Anlagepolitik: Der Teilfonds Parvest Global Bond investiert in erster Linie in auf alle Währungen lautende Inlands- und Auslandsanleihen (Indexund nachrangige Anleihen sowie Anleihen mit Warrants), die von Emittenten aller Länder ausgegeben sind, deren Emissionen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs ein hohes Rating ( Investment Grade ) aufweisen. Der restliche Teil des Vermögens kann in Anleihen, die nicht in der Hauptanlagepolitik vorgesehen sind, sowie in Wandelanleihen (höchstens 25 %), Aktien und sonstige Wertpapiere sowie Genussrechte (höchstens 10 %), Geldmarktinstrumente (höchstens 33 %) oder flüssige Mittel (höchstens 33 %) investiert werden. Risikoniveau: 3 Das Risikoniveau der einzelnen Teilfonds der SICAV wird anhand einer Skala von 1 bis 5 angegeben (1 = niedrigstes Risikoniveau; 5 = höchstes Risikoniveau). Das Risikoniveau eines Teilfonds spiegelt seine Volatilität im Dreijahresvergleich, mindestens jedoch für ein Jahr wider, wenn die Performance-Aufstellung weniger als drei Jahre zurückreicht. Für Teilfonds, deren Auflegung weniger als ein Jahr zurückliegt oder die zu einem späteren Zeitpunkt aufgelegt werden, erfolgt eine provisorische Ermittlung des Risikoniveaus. Das Risikoprofil eines Teilfonds berücksichtigt die Möglichkeit, dass dieser Finanztechniken und derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins- oder Devisen- oder Volatilitätsswap-Kontrakte, Terminkontrakte, Optionen auf Wertpapiere oder Zinssätze) zur Optimierung des Portfoliomanagements oder für Anlagezwecke einsetzen kann. Anlegerprofil: Die Anteile der Teilfonds der SICAV richten sich an Privatanleger und institutionelle Investoren, wobei letztere ab einem bestimmten Anlagebetrag eine spezielle Anteilskategorie zeichnen können. 1

VERFÜGBARE ANTEILSKATEGORIEN Anteilskategorie Thesaurierende Anteilsklasse Ausschüttende Anteilsklasse Zeichnungsberechtigte Personen Classic Ja Ja Natürliche und juristische Personen Institutions Ja Nein Institutionelle Kunden und OGA Privilège Ja Nein Natürliche und juristische Personen L Ja Nein Natürliche und juristische Personen M Ja Nein Vermögensverwalter, zugelassene institutionelle Kunden und OGA Vorstehende Begriffe sind wie folgt definiert: Institutionelle Kunden : juristische Personen, die Anteile i) für eigene Rechnung oder ii) im Rahmen kollektiver Sparanlagesysteme oder vergleichbarer Systeme für natürliche Personen zeichnen. Vermögensverwalter : Vermögensverwalter, ihre verbundenen Unternehmen und Portfoliomanager, die ausschließlich im Rahmen des individuellen Portfoliomanagements mit Verwaltungsmandat für ihre institutionellen Kunden zeichnen. Diese Einheiten und ihre institutionellen Kunden müssen ausdrücklich von der SICAV zugelassen sein. Zugelassene institutionelle Kunden : institutionelle Kunden, die ausdrücklich von der SICAV zugelassen sind. Zugelassene OGA : OGA, die ausdrücklich von der SICAV zugelassen sind. PERFORMANCE-ENTWICKLUNG Die Performance-Daten werden für das Kalenderjahr berechnet und verstehen sich zuzüglich Kosten. Sie berücksichtigen jedoch nicht die etwaigen Gebühren und Provisionen, die bei der Ausgabe oder der Rücknahme von Anteilen erhoben werden können. Die Anlagen der SICAV unterliegen Schwankungen; Investoren erhalten deshalb möglicherweise nicht ihr gesamtes ursprünglich investiertes Kapital zurück. In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Gewähr für zukünftige Renditen. Wertentwicklung zum 31.12. (zzgl. Kosten) Anteilskategorie 2004 2005 2006 2007 Classic 9.56 % -8.26 % 3.47 % 8.88 % Institutions 10.11 % -7.75 % 4.24 % 9.70 % Privilège 10.01 % -7.71 % 3.94 % 9.38 % L 9.02 % -8.69 % 2.94 % 8.33 % M 10.91 % -8.03 % 3.42 % 8.33 % Performance-Daten werden nur für die thesaurierenden Anteilskategorien angegeben. 2

PORTFOLIOUMSCHLAGSHÄUFIGKEIT Portfolioumschlagshäufigkeit zum 28. Februar 2007: 384,51 % Die Portfolioumschlagshäufigkeit wird im Einklang mit der luxemburgischen Gesetzgebung anhand folgender Formel berechnet: ( Summe der Wertpapierkäufe und -verkäufe im Portfolio Summe der Zeichnungen und Rücknahmen im Teilfonds ) Durchschnittlic hes Nettovermögen des Teilfonds = Portfolioumschlagshäufigkeit Die aktuelle Portfolioumschlagshäufigkeit ist kein Hinweis auf ihre zukünftige Entwicklung. MINDESTZEICHNUNGSBETRÄGE UND MINDESTANTEILSBESITZ Anteilskategorie Classic Institutions Mindestbetrag für Erstzeichnungen und Mindestanteilsbesitz (Mindesteinheit auch für Umtausche) EUR 3 Millionen pro Teilfonds oder EUR 10 Millionen für die gesamte SICAV Mindestbetrag für alle weiteren Zeichnungen Keiner (vorbehaltlich der Einhaltung des Mindestanteilsbesitzes) Privilège EUR 1 Million pro Teilfonds Keiner (vorbehaltlich der Einhaltung des Mindestanteilsbesitzes) L (Mindesteinheit auch für Umtausche) M (Mindesteinheit auch für Umtausche) GEBÜHREN UND PROVISIONEN Gebühren und Provisionen für Zeichnung, Rücknahme und Umtausch: Diese Gebühren und Provisionen sind von den Investoren für die vorgenannten Transaktionen zu entrichten. Die Umtauschgebühr ist gegebenenfalls zusätzlich zu den eventuellen Ausgabeaufschlägen und/oder Rücknahmegebühren zahlbar. Dem Teilfonds zustehende Gebühren Classic Institutions Privilège L M Ausgabeaufschlag Keiner Keiner Keiner Keiner Keiner Maximale Rücknahmegebühr bei Rücknahmen/Umtauschen über 10 % der Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds an einem bestimmten Bewertungsstichtag Maximale Rücknahmegebühr für alle anderen Transaktionen 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % Keine Keine Keine Keine Keine 3

Den Vertriebsgesellschaften zustehende Gebühren Classic Institutions Privilège L M Maximale Zeichnungsgebühr 5 % 5 % 5 % Keine 5 % Maximale Rücknahmegebühr Keine Keine Keine 5 % Keine Maximale nachträgliche Zeichnungsgebühr (CDSC) Umtauschgebühr innerhalb eines Teilfonds zwischen Anteilskategorien/ -klassen Maximale Umtauschgebühr zwischen Teilfonds, innerhalb einer oder zwischen den zugelassenen n Maximale jährliche Gebühr für die Vertriebsgesellschaft Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine i) 2 % oder ii) die Differenz zwischen dem Höchstsatz und dem bei der Erstzeichnung gezahlten Ausgabeaufschlag Keine Keine Keine 0.50 % Keine Jährliche Gebühren und Provisionen (Total Expense Ratio, TER): Diese Gebühren und Provisionen beziehen sich auf das durchschnittliche Nettovermögen eines Geschäftsjahres und sind in Prozent ausgedrückt. Anteilskategorie Maximale Verwaltungsgebühr 1 Leistungsprovision Maximale sonstige Kosten 2 TER Geschäftsjahr 2006-2007 Classic 0.75 % Nein 0.50 % 1.08 % Institutions 0.30 % Nein 0.50 % 0.33 % Privilège 0.40 % Nein 0.50 % 0.68 % L 0.75 % Nein 1.00 % 1.58 % M 0 % Nein 0.50 % 0.00 % 1 2 Ihre Berechnung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens jeder Anteilskategorie für den abgelaufenen Monat. Die Vergütungen der Vermögensverwalter und beauftragten Vermögensverwalter sind in der Gebühr enthalten. Enthalten sind alle sonstigen Kosten (Kosten für die Abschlussprüfung, die Veröffentlichung des Nettoinventarwerts, Abonnementsteuer usw.) und Provisionen (Depotbank, Verwaltungsgesellschaft, ggf. eine jährliche Vertriebsgebühr usw.) mit Ausnahme der durch die Transaktionen entstehenden Kosten und Gebühren. Das TER wird nur für Anteilskategorien angegeben, die seit mindestens einem kompletten Geschäftsjahr existieren. MODALITÄTEN FÜR TRANSAKTIONEN Nettoinventarwert: Jedem Wochentag, der in Luxemburg ein Bankarbeitstag ist (der Bewertungsstichtag) entspricht ein Nettoinventarwert, der an diesem Bewertungsstichtag datiert und am auf diesen Bewertungsstichtag folgenden Bankgeschäftstag (der Bewertungstag ) ermittelt und mitgeteilt wird. Die Ausführung der Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgt zu einem unbekannten Nettoinventarwert, der gemäß den nachfolgenden Regeln ermittelt wird, ausschließlich an den in Luxemburg geltenden Bankgeschäftstagen, wobei die angegebene Uhrzeit die Luxemburger Ortszeit ist: 4

Zentralisierung der Aufträge 1 NIW-Datum für die Ausführung der Aufträge Datum der NIW-Berechnung und -mitteilung Zahlungsdatum 15 Uhr, am Bewertungsstichtag Bewertungsstichtag (J) Tag nach dem Bewertungsstichtag (J+1) Maximal vier Werktage nach dem Bewertungsstichtag (J+4) 1 Die Zentralisierung der Aufträge für den Umtausch aus und in Teilfonds, deren Aufträge um 15 Uhr am Vortag des Bewertungsstichtags zentralisiert werden, müssen um 15 Uhr am Tag vor dem Bewertungsstichtag eingegangen sein. Die Anteile des Teilfonds werden zum Nettoinventarwert des geltenden Bewertungsstichtags gezeichnet oder zurückgenommen. Der für Zeichnungen anwendbare Nettoinventarwert kann sich um einen Ausgabeaufschlag und/oder eine Zeichnungs- oder Vertriebsgebühr erhöhen. Von dem für Rücknahmen anwendbaren Nettoinventarwert kann eine Rücknahmegebühr zu Gunsten der Vertriebsgesellschaft und/oder eine Rücknahmegebühr zu Gunsten der SICAV abgezogen werden. Alle Nettoinventarwerte sind am Sitz der SICAV, bei der Verwaltungsgesellschaft und bei den Finanzinstituten, die als Zahlstelle fungieren, sowie auf der Internetseite www.bnpparibas-am.com verfügbar. Umtausch von Anteilen in Anteile anderer Teilfonds: Die Bedingungen für Zeichnungen und Rücknahmen gelten auch für den Umtausch von Anteilen. Ein Umtausch entspricht einer gleichzeitig stattfindenden Rücknahme und Zeichnung von Anteilen. Aus diesem Grund kann diese Art von Transaktion erst am ersten Bewertungsstichtag durchgeführt werden, an dem beide Nettoinventarwerte der von der Transaktion betroffenen Teilfonds ermittelt worden sind. Der Umtausch von Anteilen ist nur dann möglich, wenn die für die neu gezeichnete Anteilskategorie/- klasse geltenden Anlagebeschränkungen (Mindestzeichnungsbeträge, zeichnungsberechtigte Personen, usw.) eingehalten werden. BESTEUERUNG Aufgrund der geltenden Gesetze und Vorschriften unterliegt die SICAV zur Zeit einer Abonnementsteuer (taxe d abonnement). Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Prospektes beträgt die jährliche Abonnementsteuer 0,05 %, mit Ausnahme der Geldmarktfonds, der Anteilskategorie M und der ausschließlich institutionellen Investoren und OGA vorbehaltenen Anteilskategorien (wie in Kapitel IV.1.A. des vollständigen Verkaufsprospektes angegeben), die einem jährlichen Steuersatz von 0,01 % unterliegen. Diese Steuer ist vierteljährlich zahlbar und wird auf der Grundlage des Nettovermögenswertes der SICAV am Ende des jeweiligen Quartals errechnet. Die von der SICAV vereinnahmten Einkünfte unterliegen im Ursprungsland möglicherweise einer Quellensteuer und werden deshalb von der SICAV nach Abzug dieser Steuer, die weder abzugsfähig noch beitreibbar ist, vereinnahmt. Im Einklang mit dem luxemburgischen Gesetz vom 21. Juni 2005, das die Richtlinie des Rates der Europäischen Union 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen vom 3. Juni 2003 in luxemburgisches Recht umsetzt, gilt seit dem 1. Juli 2005 eine Quellensteuer auf Zinserträge, die von einer in Luxemburg ansässigen Zahlstelle in Form von Zinszahlungen zu Gunsten von effektiv begünstigten natürlichen Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union steuerpflichtig sind, ausgezahlt werden. In Luxemburg unterliegen diese Zinserträge einer Quellensteuer in Höhe von 15 % bis zum 30. Juni 2008, 20 % bis zum 30. Juni 2011 und 35 % ab dem 1. Juli 2011. Die Anteilinhaber müssen selbst die in dem Land, in dem ihr Steuerwohnsitz liegt, obligatorischen Steuererklärungen abgeben. 5

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Rechtsform Teilfonds von PARVEST. PARVEST ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und mehreren Teilfonds, die von der BNP Paribas- Gruppe nach luxemburgischem Recht gegründet wurde. Die SICAV wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das Gesetz ) zugelassen. Die SICAV wurde am 27. März 1990 in Luxemburg auf unbestimmte Dauer gegründet. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am letzten Tag des Monats Februar eines jeden Kalenderjahres. Gesellschaftssitz 33, rue de Gasperich, L-5826 Howald-Hesperange, Initiator BNP Paribas S.A. 16, boulevard des Italiens, F-75002 Paris, Frankreich Verwaltungsgesellschaft BNP Paribas Asset Management Luxembourg, 33, rue de Gasperich, L-5826 Howald-Hesperange, Fondsmanager BNP Paribas Asset Management U.K. Limited 10 Harewood Avenue, London NW1 6AA, Vereinigtes Königreich Beauftragter Fondsmanager Fischer Francis Trees & Watts 2, Royal Exchange, London EC3V 3LS, Vereinigtes Königreich Depotbank BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg, 33, rue de Gasperich, L-5826 Howald-Hesperange, Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers, 400, route d Esch, L-1014 Luxemburg, Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier, 110, route d Arlon, L-2991 Luxemburg, www.cssf.lu 6

Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Als Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland fungiert die: BNP Paribas Grüneburgweg 14 60322 Frankfurt am Main (im Folgenden: deutsche Zahl- und Informationsstelle) Rücknahme- und Umtauschanträge für die Anteile können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle eingereicht werden. Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen an die Anteilinhaber können auf deren Wunsch über die deutsche Zahl- und Informationsstelle geleitet werden. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle sind der ausführliche Verkaufsprospekt und die vereinfachten Verkaufsprospekte, die Satzung des Fonds sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos in Papierform erhältlich. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle sind die Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber ebenfalls erhältlich. Außerdem können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle folgende Unterlagen bezogen und eingesehen werden: - die Vereinbarung über die Depotbank und die Hauptzahlstelle, die zwischen der SICAV und der Depotbank - die Vereinbarung über die Verwaltungsgesellschaft, die Verwaltungsund Domizilstelle, den Registerführer und die Übertragungsstelle, die zwischen der SICAV und der Verwaltungsgesellschaft geschlossen - die Vereinbarung über die Hauptvertriebsgesellschaft, die zwischen der SICAV und der Verwaltungsgesellschaft - die Vereinbarung über die beauftragte Übertragungsstelle und den beauftragten Registerführer, die zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank - die Vereinbarung über die Zahlstelle in Luxemburg, die zwischen der Depotbank und BNP Paribas Luxembourg geschlossen Asset Management, Paris, geschlossen Asset Management U.K. Limited, London, Asset Management Japan Ltd., Tokio, Asset Management Brasil Ltda, Sao Paulo, Verwaltungsgesellschaft und Fischer Francis Trees & Watts, London, Asset Management SGR S.P.A., Mailand, Paribas Asset Management U.K. Limited, London, und Fischer Francis Trees & Watts, London, Neuberger Berman LLC, New York, IT Asset Management, Paris, geschlossen WHTM Asset Management Limited, (die am 13. Oktober 2004 in Hyperion Asset Management Limited umbenannt wurde) Brisbane, MFS 7

International (UK) Limited, London, Paribas Asset Management Japan Ltd., Tokio, und Sumitomo Mitsui Asset Management Company Limited Pzena Investment Management, LLC, geschlossen Alliance Bernstein L.P., New York, Overlay Asset Management geschlossen Optimum Investment Advisors, LLC, FundQuest IMPAX Asset Management Limited Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG CooperNeff Alternative Managers, Paris, Shinhan BNP Paribas Investment Trust Co. Ltd., - die Vereinbarung über die Beratung für die Auswahl der beauftragten Fondsmanager, die zwischen der Verwaltungsgesellschaft, FundQuest, BNP Paribas Asset Management, Paris, BNP Paribas Asset Management Japan Ltd. und BNP Paribas Asset Management U.K. Limited, London, - die Garantievereinbarung für den Teilfonds PARVEST Step 90 Euro, die zwischen dem Initiator und der SICAV - Zeichnungsformulare. Die Mitteilungen an die Anleger werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ferner werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise in Deutschland börsentäglich im Handelsblatt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. 8