St. Pölten, 21.12.2014 Führerscheinklassen & Ausbildungsmodelle der Fahrschule Sauer Oberstes Ziel der Fahrschule Sauer ist, dass die Kunden die Prüfung bestehen. Damit trage ich, Richard Mader, als Fahrschulinhaber meinem wirtschaftlichen Auftrag Rechnung. Dieser Grundsatz ist es, der bei der Weiterempfehlung (m)einer Fahrschule noch immer am meisten zählt. Darüber hinaus wichtig sind: Kundenorientierung und Flexibilität. Diese Ziele haben sich seit dem 65-jährigen Bestehen der Fahrschule nicht verändert, doch der Weg dorthin ist heutzutage ein ganz anderer. Während damals das Auswendiglernen von Gesetzestexten und das sture Eintrichtern von technischen Systemen zum Ziel führten, lassen heute moderne, pädagogische Unterrichtsmethoden das Lernen zum Erlebnis werden. Das Team der Fahrschule Sauer bekennt sich zu einem Unterricht, der von Menschen durchgeführt wird, denn das Verständnis für den Straßenverkehr, der sogenannte Verkehrssinn, kann nur durch Diskussion und das Erarbeiten von Mensch zu Mensch nachhaltig geprägt werden. Vortragssysteme: Ja! Aber stures Fragen auswendig Lernen im Unterricht: Nein! Kundenservice hat ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert in unserer Fahrschule: sms-service, Internetportal, online Lernen, Garantieversprechen wie die Sauer-7-fach-Garantie bringen dem Kunden einen Mehrwert bei der Führerscheinausbildung. In der Praxis gibt es die klare Linie, dem Kunden mit ehrlichen Worten gegenüber zu treten und Empfehlungen abzugeben. Wir haben hier die Regel: Die Wahrheit zu sagen ist besser, als etwas zu beschönigen. Das Prüfungsniveau bei der praktischen Prüfung ist sehr hoch und es wird streng beurteilt, insofern ist hier eine systematische Vorgangsweise nötig, um die Prüfung zu bestehen. Durch unser neues Fahrstunden-Qualitätsmanagement schaffen wir absolute Transparenz in der Ausbildung. Unser Team ist unsere Basis: Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter laufend weitergebildet werden und versuchen auch, unser Zusammengehörigkeitsgefühl ständig zu stärken. Jeder soll bei uns seinen Hafen finden. Wenn ich spüre, dass sich ein Mitarbeiter bei uns wohl fühlt, dann fühle ich mich auch wohl. Es stehen Ausbildungsmodelle für alle Klassen zur Auswahl, die folgende Eckpfeiler haben: Klasse AM Moped, Quad Ausbildungsbeginn / Mindestalter: 14 ½ Jahre Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 15 Jahre Bis zum 16. Geburtstag braucht man eine Einverständniserklärung der Eltern.
Klasse A Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Dreirädrige-KFZ, Mopeds, Vierrädrige Leicht-KFZ A1 bis 11kW (125 ccm) Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 16 Jahre A2 bis 35 kw ab 18 Jahren A unbeschränkt ab 20 Jahren Ausbildungsbeginn / Mindestalter: 19 ½ J., wenn A2 vorhanden ohne A2: 23 ½ J. Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 20 J., wenn A2 vorhanden ohne A2: 24 J. Wenn A2 bereits absolviert ist, kann der A-Schein schon mit 20 Jahren gemacht werden. Der Aufstieg in die nächsthöhere Klasse erfolgt durch einen Kurs oder eine Prüfung. Außerdem ist eine Mehrphasenausbildung (siehe Mehrphasenausbildung ganz unten) zu absolvieren. B L17 Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, Kraftfahrzeuge mit drei Rädern ab 21 J. (Beispiel: Trikes), Motorfahrräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge, Quads Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 17 Jahre Mit (höchstens zwei) Begleiter/innen sind nach der Grund- und Hauptschulung in der Fahrschule insgesamt 3000 km zu fahren. Nach jeweils 1000 km werden Schulungen in der Fahrschule absolviert. Parallel dazu kann man den Führerschein für die Klasse A1 mitmachen. Klasse B Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, Kraftfahrzeuge mit drei Rädern ab 21 J. (Beispiel: Trikes), Motorfahrräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge, Quads Die Praxis kann entweder gänzlich in der Fahrschule oder teilweise privat mit (höchstens zwei) Begleiter/innen absolviert werden. B-voll Die gesamte Ausbildung wird in der Fahrschule absolviert.
B-dual Die praktische Hauptschulung wird vollkommen privat ausgebildet, mind. 1000 km mit Begleiter/in verpflichtend B-dual profi Wie B-dual, aber nach 500 km zusätzliche Überprüfungsfahrt in der Fahrschule. B-kombi Wie B voll, aber zusätzlich zur Vollausbildung in der Fahrschule wird privat geübt. B + Code 111 (national gültig) Motorräder bis zu 125 ccm und bis max. 11 kw Nach 5 Jahren B-Praxis (man darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden) kann die Prüfung für den Code 111 absolviert werden. B + Code 96 Anhänger mit max. 4250 kg (Summe der höchstzulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger) Da die Code 96 -Ausbildung mit L17 gleich mitgemacht werden kann, ist ein früher Ausbildungsbeginn möglich! in Kombination mit L17 mit B: 17 ½ J. Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 17 Jahre in Kombination mit L17 mit B: 18 J. Klasse BE Anhänger mit max. 7000 kg (Summe der höchstzulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger) Klasse C1 Kraftwagen ab 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse ohne schwere Anhänger
Klasse C Kraftwagen ab 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse ohne schwere Anhänger, Sonderkraftfahrzeuge, FZ der Klasse D mit Sonderregelung (!) in Kombination mit C95 sonst 20 ½ J. in Kombination mit C95 sonst 21 J. Für gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse ist eine Berufskraftfahrergrundqualifikation nötig (siehe Klasse D95 / C95) Klasse CE erlaubt das Ziehen aller schweren Anhänger Klasse D1 ( kleiner Bus-Schein ) Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beforderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer hochsten Gesamtlange von max. 8 m Ausbildungsbeginn / Mindestalter: 20 ½ Jahre Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 21 Jahre Klasse D ( Bus-Schein ) Kraftwagen ohne Einschränkung der Sitzplätze zur Personenbeförderung plus Sonderkraftfahrzeuge Ausbildungsbeginn / Mindestalter: 23 ½ Jahre Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 24 Jahre Klasse D1E erlaubt das Ziehen aller Anhänger in Kombination mit einer D-Klasse (siehe Klasse D und D1) Klasse F Zugmaschinen/Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger mit max. 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse, Transportkarren bis 50km/h, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger, Einachszugmaschinen bis 25 km/h, Sonderkraftfahrzeuge und Anhänger mit max. 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse Erteilung der Lenkberechtigung / Mindestalter: 16 Jahre Klasse D95 / C95 Berufskraftfahrerqualifikation Diese Lenkberechtigung ist nötig um einen Bus / LKW gewerblich fahren zu dürfen (Ablegung der Prüfung ab dem 18. Lj. möglich). Infos: Ing. Manfred Steininger / manfred@sauer.at Hubstapler-Führerschein Ausbildungsbeginn / Mindestalter: vor dem 18. Lj.
Kran-Führerschein 1. ohne Kran-Führerschein, aber nach vorheriger Unterweisung dürfen in Betrieb genommen werden: Fahrzeug- und Ladekrane bis 50 kn (5 Tonnen) Tragfähigkeit und max. Lastmoment von 100 knm (10 Metertonnen) 2. mit Kran-Führerschein: bei Überschreitung der oben genannten Angaben bis zu 300 knm Lastmoment 3. Zusatzausbildung: für das Lenken und Steuern von Fahrzeug- und Ladekrane über 300 knm Lastmoment Mehrphasenausbildung Nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse A, Klasse L17 oder Klasse B schließt die zweite Ausbildungsphase, die so genannte Mehrphasenausbildung. Bei den Klassen A und L17 müssen innerhalb eines Jahres zwei Module (Fahrsicherheitstraining und Perfektionsschulung) absolviert werden, bei der Klasse B drei Module (Perfektionsschulung Fahrsicherheitstraining Perfektionsschulung). Weitere Schulungsangebote: Radfahrausbildung Sprit sparendes Fahren Verkehrs-Verhaltenstraining www.sauer.at berufskraftfahrerausbildung.at