Lehrgang: Befähigte Person für den Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203, Teil 1 11. Februar 2010 in Fürth 15. April 2010 in Göttingen Einladung und Programm Anmeldevordruck Anmeldung bitte mailen oder faxen bis spätestens 02. 02. 2010 für Fürth 06. 04. 2010 für Göttingen an Fax 0 60 21/ 505-102 oder claudia.hugo@tokheim-goehler.de Hiermit melde ich mich verbindlich zu den in der Einladung genannten Bedingungen an (bitte Zutreffendes ankreuzen / ausfüllen): am 11. 02. 2010 in Fürth am 15.04. 2010 in Göttingen Teilnahmegebühr 340, + MWSt. ermäßigte Teilnahmegebühr für Tokheim-Kunden: 210, + MWSt. Wir sind Tokheim-Kunde An dem Gedankenaustausch am Vorabend mit Abendessen nehme ich teil. 10. 02. (Fürth), 14. 04. (Göttingen) Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Vorname: Name: Firma: Straße: Postfach: PLZ / Ort: E-Mail: Telefon: Telefax: Für die Sicherheit von Tankstellen für Otto-Kraftstoffe LPG-Betankungsanlagen laut BetrSichV und TRBS Anlagen für brennbare Flüssigkeiten Firma: Abweichende Rechnungsanschrift: Straße / Postfach: Anerkannter Lehrgang mit Prüfung in Zusammenarbeit mit PLZ / Ort: Datum / Unterschrift
Programm 08.15 08.30 Eintreffen der Teilnehmer Ausgabe der Lehrgangsunterlagen Kaffee und Snacks für Früh-Anreisende 08.30 09.00 Begrüßung und Einführung Grundkenntnisse im technischen Recht (BetrSichV) Wer muss die Vorschriften beachten? Wer ist verantwortlich? Warum das neue technische Recht? Weshalb brauchen alte Ex-Geräte eine ATEX-Bestätigung? Was steht in der BetrSichV? Wie die BetrSichV umsetzen? Was sind brennbare Flüssigkeiten? Edmund P. A. Brück, Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg 09.00 09.45 Erlaubnispflicht für überwachungsbedürftige Anlagen Was sind überwachungsbedürftige Anlagen für brennbare Flüssigkeiten und LPG-Betankungsanlagen? Welche Erlaubnis muss für die Anlage vorliegen? Was ist eine wesentliche Veränderung, Änderung oder Instandsetzung? 09.45 10.15 Kaffeepause Diskussion und Einzelgespräche mit den Referenten 10.15 11.00 Die wichtigsten Pflichten der Anlagen-Betreiber Weshalb müssen Anlagen-Betreiber eigentlich...? Das Wichtigste zum Verständnis der BetrSichV + TRBS Was muss der Anlagen-Betreiber gegen Unfälle und deren Folgen tun? Mindest-Anforderungen für Arbeiten an der Tanktechnik Was muss der Anlagen-Betreiber bei der Reparatur von Ex-Geräten tun? Mindest-Anforderungen an Instandsetzer von Ex-Geräten Welche Prüf-Nachweise braucht der Betreiber für Reparaturen? Prüfanforderungen für die Instandsetzung an Ex-Geräten am Beispiel Tankstelle Edmund P. A. Brück, Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg 11.00 11.40 Die befähigten Personen laut BetrSichV / TRBS Was ist eine befähigte Person? Welche Arten von befähigten Personen gibt es? Wer kann befähigte Person im Ex-Schutz werden? Wer benennt eine befähigte Person? Notwendigkeit der behördlichen Anerkennung - 14 (6) BetrSichV Welche Verantwortung trägt eine befähigte Person? Notwendige Versicherung für befähigte Person? Was nutzt die Prüfung am Ende des Lehrgangs? 11.40 12.00 Mindest-Qualifikation für Service- und Prüfarbeiten Welcher Monteur/Techniker ist für was qualifi ziert? Edmund P. A. Brück, Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg 12.00 13.00 Gemeinsames Mittagessen Diskussion und Einzelgespräche 13.00 14.15 Wissens-Update für Ex-Schutz-Verantwortliche Praxisbeispiele für Nr. 3- und Nr. 4-Anlagen Abgrenzung von Nr. 3- zu Nr. 4-Anlagen Auswahl und Betrieb elektrischer Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfpfl ichten bei Ex-Anlagen Prüfung elektrischer Geräte und Systeme in Ex-Bereichen im Sinne der BetrSichV Fehlerbeispiele aus der Praxis 14.15 14.30 Kurz-Pause für Schnell-Raucher und Kaffee-Trinker
Programm 14.30-14.50 Fristen für instandhaltungsbegleitende Prüfungen Fallbeispiel: Mindest-Voraussetzungen für ein Tankstellen- Instandhaltungskonzept 14.50-15.30 Prüfungen durch befähigte Personen Fall-Beispiel für Tankstellen: Instandhaltungs-/Prüfbericht zum Instandhaltungskonzept* Fall-Beispiel für LPG-Tankstellen 3-jährige Elektro-Prüfung Edmund P. A. Brück, HSEQ-Verantwortlicher der Tokheim Göhler GmbH 15.30 15.45 Kurze Pause zur Prüfungsvorbereitung von TÜV Hessen GmbH 15.45 16.30 Beantwortung der Prüfungsfragen Prüfungsteilnehmer füllen Multiple-Choice-Fragebogen aus 16.30 17.00 Auswertung der Fragebogen Besprechung der Antworten Mitteilung der Ergebnisse 17.00 17.15 Zusammenfassung und Schlusswort Edmund P. A. Brück 17.15 Verabschiedung Ende des Lehrgangs Hinweis für Geschäftsführer und Führungskräfte In jüngster Zeit sind verschiedene Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Darüber hinaus sind zum 31.12.2007 Übergangsfristen für die Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß BetrSichV abgelaufen. Betreiber, die ihre seit 2002 bestehenden Pfl ichten jetzt nicht erfüllen, müssen nach Prüfungen mit Bußgeldern und Aufl agen durch die Behörden rechnen. setzen ihre Geschäftsführung und die für die Sicherheit der Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter der erhöhten Gefahr aus, für Schäden persönlich haftbar gemacht werden zu können. können nach einem Unfall ein Ordnungswidrigkeits- und gar Strafverfahren auf sich ziehen. verpassen die Chance, die Kosten und den Zeitaufwand für die kommende wiederkehrende Prüfung im Vorfeld zu reduzieren. Anlagen für brennbare Flüssigkeiten und Ex-Anlagen Die Schwerpunkte des Lehrgangs beziehen sich auf die so genannten Nr. 3- und Nr. 4-Anlagen gemäß 1 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV, d. h. Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen Lageranlagen mit einem Volumen > 10.000 Liter soweit mit entzündlichen, leicht entzündlichen oder hoch entzündlichen Flüssigkeiten umgegangen wird, oder Anlagen mit Ex-Bereichen, die nicht unter die TRbF fallen, wie Flüssiggas-Betankungsanlagen Unter dem Sammelbegriff Prüfungen werden nachstehend und im Lehrgang die Prüfungen verstanden, die durch unterwiesene oder befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen an obigen überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß BetrSichV/TRBS durchzuführen und vom Betreiber zu beauftragen sind. Zum besseren Verständnis Zum besseren Verständnis der neuen Betreiber-Pflichten und -Rechte lesen Sie bitte unter www.tokheim-goehler.de Über uns Zertifizierte Qualifikation Ex-Schutz-Qualifikation und die Antworten auf die häufi gsten Fragen zur BetrSichV, die wir unter Newsticker veröffentlichen. *gemäß EK ZÜS Beschluss vom 28.05.2008 Kriterien für die Ermittlung von Prüffristen von Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV in Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV
Teilnehmerkreis Dieser Lehrgang ist bestimmt für Personen im Mineralöl- oder Flüssiggas-Handel oder in mittelständischen Betrieben, die verantwortlich sind für die Einhaltung der Vorschriften im Explosionsschutz, die vorschriftengerechte Bereitstellung, Benutzung oder den sicheren Betrieb von Tankstellen für Otto-Kraftstoff Flüssiggas-Betankungsanlagen Anlagen für brennbare Flüssigkeiten Ziele des Lehrgangs sind rechtsverbindliche einfache praxistaugliche kostenorientierte Antworten auf Fragen, die eine befähigte Person für den Explosionsschutz kennen muss und in nachstehendem Tagesprogramm zusammengestellt sind. Inhaltsübersicht Die Referate beinhalten Grundwissen zum Verständnis des neuen technischen Rechts Referenten Dipl. Ing. Ingolf Müller mit jahrzehntelanger Erfahrung als Berater und Sachver ständiger im Kompetenzcenter Explosionsschutz der TÜV Hessen GmbH, Frankfurt Edmund P. A. Brück Mitglied in verschiedenen AK zur Entwicklung der aktuellen Vorschriften und deren kostenbewussten Um setzung in die Praxis. Obmann in der Gütegemeinschaft Tank -schutz e.v.; HSEQ-Verantwortlicher der Tokheim Göhler GmbH. Umfassende persönliche Beratung Die im Vortragsteil gewonnenen Kenntnisse werden diskutiert oder im persönlichen Gespräch entsprechend den Teilnehmerwünschen vertieft. Konkrete Fragen, die Sie erörtern möchten, können Sie uns gerne auch vorab an edmund.brueck@tokheim-goehler.de mailen. Veranstalter Die Tokheim Göhler GmbH organisiert diese Veranstaltung. Die Tokheim- Fachbetriebe betreuen bundesweit ca. 5.000 Tankstellen. Mit über 800 Beschäftigten an 13 Standorten ist die Tokheim Service-Gruppe führend in Planung, Bau und Instandsetzung von Tankstellen jeder Art und Größe. Ergänzend zu den Dienst leistungen bietet die Tokheim Service-Gruppe einen umfassenden Info-Dienst zur praxisorientierten und kostenbewussten Um setzung der einschlägigen Bestimmungen im technischen Recht. Mehr unter www.tokheim-goehler.de Die Prüfung und deren Auswertung im Anschluss an den Lehrgang erfolgt durch die TÜV Hessen GmbH. Mehr unter www.tuev-hessen.de Begriffe und Zuständigkeiten gemäß BetrSichV und TRBS Anforderungen an befähigte Personen Art und Umfang der Pfl ichten einer befähigten Person Art und Umfang der notwendigen Prüfungen für den Ex-Schutz an Anlagen für brennbare Flüssigkeiten und LPG-Betankungsanlagen.
Gedankenaustausch am Vorabend Teilnehmern, die eine weite Anreise haben, empfehlen wir, bereits am Vorabend zum Tagungshotel anzureisen, damit sie ausgeschlafen dem umfangreichen Lehrstoff folgen können. Gegen 19.30 Uhr am Vorabend lädt die Tokheim Service-Gruppe zu einem gemeinsamen Abendessen ein, so dass über den Lehrgangsverlauf hinaus aus reichend Zeit zum Gedankenaustausch besteht. Übernachtung Zur direkten Zimmerreservierung im Tagungshotel steht ein begrenztes Kontingent mit Stichwort Tokheim-Lehrgang zum Vorzugspreis zur Verfügung. Die Angaben zum Hotel/Tagungsort erhalten die Teilnehmer umgehend nach ihrer Anmeldung mit der Teilnahmebestätigung/Rechnung. Vorkenntnisse der Teilnehmer Die Teilnehmer sollten mindestens eine einjährige Berufserfahrung und zeitnahe Berufspraxis in Planung, Herstellung, Zusammenbau oder Instandsetzung von Anlagen für brennbare Flüssigkeiten, Ex-Geräten oder Flüssiggas-Betankungsanlagen haben. Die Durchsicht der Betriebs sicherheitsverordnung und TRBS 1203, Teil 1 vor dem Lehrgang ist sinnvoll, um bereits einen Überblick zu erhalten und Verständnisfragen während des Lehrgangs beantwortet zu bekommen. Termine und Orte Der Lehrgang fi ndet mit gleichem Inhalt statt am Dienstag, 11. 02. 2010 in Fürth Dienstag, 15. 04. 2010 in Göttingen Anmeldung Bitte pro Person einen Anmeldevordruck (siehe Rückseite) ausfüllen. Bitte beachten Sie umseitigen Anmeldeschluss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tokheim Göhler GmbH Zentrales Marketing Frau Claudia Hugo Mo Do 08.00 15.00 Uhr Telefon 0 60 21/505-181 E-Mail: claudia.hugo@tokheim-goehler.de Die Teilnahmekosten betragen 340, + MWSt. Für Tokheim-Kunden 210, + MWSt., wenn Sie dies im Anmeldevordruck ankreuzen. Mit der Zahlung der Teilnahmegebühr nach Rechnungseingang erklären Sie sich einverstanden. Die Zahlung ist auch bei Nichtteilnahme fällig, sofern die Stornierung nicht schriftlich bis 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfassende Tagungsunterlagen, Getränke und Speisen im Tagungsverlauf. Das Programm gilt vorbehaltlich Änderungen. Tagungsort / Hotelreservierung Zur direkten Zimmerreservierung im Tagungsort steht ein Kontingent mit Stichwort Tokheim-Lehrgang zum Vorzugspreis jeweils bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin zur Ver fügung. Die Angaben zum Hotel erhalten die Teilnehmer umgehend nach Ihrer Anmeldung mit der Teilnahmebestätigung/ Rechnung. Organisation Tokheim Göhler GmbH Zentrales Marketing Brühlweg 63768 Hösbach www.tokheim-goehler.de