KANALMEISTER MEINE AUFGABEN UND PFLICHTEN
Meine Tätigkeit als Kanalmeister/Betriebsmeister umfasst die Einsatzleitung und Einsatzplanung von 34 Kanalunterhaltungsarbeitern und 4 Auszubildenden im Bereich Fachkraft für Rohr Kanal und Industrieservice.
Mein Profil Fachkaufmann Handwerkswirtschaft
Personal Anwesendheitslisten ( Schichtenbuch ) Urlaubsplanung Krankheitsbedingte Ausfälle, Gesundheitszustand der Mitarbeiter Planung von Sondereinsätzen Durchführung von Unterweisungen praktisch / theoretisch Einsatzplanung Zusammenstellung der Arbeitskolonnen Ausbildung der Mitarbeiter Gesundheitszustand Unterweisungen Seminare Einsatzüberwachung / Kontrolle Kontrolle der einzelnen Kolonnen Durchführung der Arbeiten Einhaltung von Vorschriften Pausenregelung
Grundsätzlich ist für den Einstieg in abwassertechnische Anlagen folgende Vorschrift zu beachten. GUV R 126 / DGUV Regel 103 004 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
Schichtenbuch
Anforderungsprofile Kanalunterhaltungsarbeiter Voraussetzungen: Grundvoraussetzung ist die Gesundheitliche Eignung Abgeschlossene Berufsausbildung als: Fachkraft für Rohr Kanal und Industrieservice Kanalbauer / Tiefbauer Maurer Garten und Landschaftsbauer Elektriker Schlosser Installateur ( Klempner ) Zusätzliche Qualifikationen Führerschein Klasse B oder B C E und die Bereitschaft zur Weiterbildung
Personal Aufgabengebiet Kraftfahrer Service Kfz: Ausbildung: Durchführung von Überprüfungen nach SüwAbw. Kontrolle der Schmutzwasserläufe Auftragsarbeiten, Rattenbekämpfung, usw Kfz Mechaniker Weiterbildungen: Seminar Sicherheitsbeauftragter UK NRW Erst Helfer DRK Gelsenk. LKW Fahrer / Sicherheitstraining UK NRW Ladungssicherung UK NRW Rattenbekämpfung i. d. Kanalisation DEULA Untersuchungen: G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung G 25 Fahr, Steuer, Überwachungstätigkeit G 26.3 Atemschutzgeräte G 20 Lärm G 37 Bildschirmarbeitsplatz
Aufgabengebiet Gerätewart: Ausbildung: 3. Deutscher Tag der Kanalreinigung Personal Der Gerätewart ist zuständig für die Pflege und Wartung der Unfallschutzausrüstung. Dazu gehören Kopflampen, Gaswarngerät, Selbstretter, Rettungsgurt, Atemschutzmasken, Atemschutzgerät und Höhensicherungsgerät. Elektriker Weiterbildungen: Seminar Sicherheitsbeauftragter UK NRW Erst Helfer DRK Gelsenk. Brandschutzhelfer FW Gelsenk. PSA gegen Absturz, Halten und Retten BG Bau Ausbildung Gerätewart / Atemschutzgeräte Dräger Ausbildung Tragbare Messgeräte MSA Auer Untersuchungen: G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung G 25 Fahr, Steuer, Überwachungstätigkeit G 26.3 Atemschutzgeräte G 37 Bildschirmarbeitsplatz
Beschäftigungsbeschränkungen Für Arbeiten in u.r.a.a. dürfen nur Personen eingesetzt werden, die vom Unternehmer ausdrücklich bestimmt sind. Sie müssen für diese Arbeiten nach Körperbeschaffenheit und Gesundheitszustand geeignet sein. Das eingesetzte Personal muss durch Kenntnisse und Unterweisungen in der Lage sein mögliche Gefahren zu erkennen und diese abwenden. Die gesundheitliche Eignung wird vorzugsweise durch einen Betriebsarzt festgestellt. Hierbei sind die Vorgaben der GUV I 8521 zu beachten. Nach folgenden Kriterien wird bei der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen / GELSENKANAL untersucht: G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung G 25 Fahr, Steuer, Überwachungstätigkeit G 26.3 Atemschutzgeräte G 20 Lärm G 37 Bildschirmarbeitsplatz Jugendliche über 15 Jahren dürfen mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziel erforderlich ist. Ihr Schutz ist durch die Aufsicht eines Fachkundigen zu gewährleisten ( 22 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Durchführung von Unterweisungen Die theoretische Unterweisung ist vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen. Die Rettung von in Not geratenen Personen ist ebenfalls in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich praxisnah zu üben. Eine Unterweisung hat ebenfalls bei der Anschaffung neuer Geräte, sowie Umstellung von Arbeitsabläufen zu erfolgen.
Vorschriften GUV V C5 DGUV Vorschrift 22 Abwassertechnische Anlagen GUV V A4 DGUV Vorschrift 7 Arbeitsmedizinische Vorsorge GUV R A1 DGUV Regel 100 002 Grundsätze der Prävention GUV R 189 DGUV Regel 112 989 Benutzung von Schutzkleidung GUV R 190 DGUV Regel 112 190 Benutzung von Atemschutzgeräten GUV R 191 DGUV Regel 112 192 Benutzung von Fuß und Knieschutz GUV R 192 DGUV Regel 112 992 Benutzung von Augen und Gesichtsschutz GUV R 193 DGUV Regel 112 993 Benutzung von Kopfschutz GUV R 194 DGUV Regel 112 194Benutzung von Gehörschutz GUV R 195 DGUV Regel 112 995 Benutzung von Schutzhandschuhen GUV R 198 DGUV Regel 112 198Benutzung v. persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz GUV R 126 DGUV Regel 103 004 Arbeiten i. umschl. Räumen abwassertech. Anlagen DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung GUV = Gesetzliche Unfallversicherung (nrw)
ENDE