2015 KURZFILMWETTBEWERB REGIONALFILMPREIS NÖ



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Transkript:

2015 KURZFILMWETTBEWERB REGIONALFILMPREIS NÖ Das Internationale FRONTALE Filmfestival (#IFFF) findet zum 5. Mal in Wiener Neustadt (Österreich) statt. Für den FRONTALE Kurzfilm- und Regionalfilmpreis NÖ gelten folgende Teilnahmebedingungen: 1. VERANSTALTER Das FRONTALE Filmfestival wird von megafon, der Jugendinitiative der Stadt Wiener Neustadt, veranstaltet. megafon ist Teil der Magistratsabteilung 7, Referat Kinder- und Jugendhilfe. 2. DATEISPEZIFIKATIONEN Dateiformat: ausschließlich MP4 oder MOV Videocodec: ausschließlich H.264 Audiocodec: komprimiert, vorzugsweise AAC oder AC3 Bildformat: 1080p oder 720p Bildwiederholrate (fps): 24, 25, 30 Seitenverhältnis: 16:9 (1.77:1); auch möglich: 4:3 (1.33:1) Filmlänge: Maximal 30 Minuten (inkl. Credits) Dateigröße: Maximal 5GB Alle nicht deutschsprachigen Filme benötigen zwingend deutsche oder englische Untertitel! Sollte euer Film Untertitel benötigen, dann müssen diese bereits in die Filmdatei eingearbeitet sein und können nicht als externe File mitgesandt werden. Siehe dazu Punkt 12. Mit ausschließlich meinen wir wirklich ausschließlich. Filmdateien, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Die eingereichte Filmdatei wird sowohl für die Jurysitzung

als auch für die Projektion am Festival verwendet. Schickt uns daher bitte gleich den finalen, endgültigen Cut. Keine Screener, keine Wasserzeichen! 3. FILMARTEN Alle Filmarten sind zugelassen. Dokumentationsfilme, Informationsfilme, Animationsfilme, Stummfilme, Amateurfilme oder professionelle Filmproduktionen; alles ist erlaubt. Es gibt auch keine Genreeinschränkungen. 4. MUSIKVIDEOS Musikvideos sind nicht zugelassen. 5. FILMLÄNGE Die Maximallänge beträgt 30 Minuten. Es gibt keine Mindestlänge. 6. ALTERS- und HERKUNFTSBESCHRÄNKUNG Es gibt keine Alters- und Herkunftsbeschränkung für EinreicherInnen. Die eingesandten Filme dürfen jedoch nicht älter als 2 Jahre sein. Es gilt das Fertigstellungsdatum der Filme welches nicht vor 2013 liegen darf. 7. EINREICHUNGSBESCHRÄNKUNG Es dürfen mehrere Produktionen gleichzeitig eingereicht werden. Für jede Produktion muss jedoch eine separate Online-Anmeldung durchgeführt werden. Bitte keine Sammelanmeldungen. Es dürfen keine Filme eingereicht werden, die bereits in den Vorjahren eingereicht (und abgelehnt) wurden. 8. THEMA Es gibt kein vorgeschriebenes Thema. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unpassende und diskriminierende Filme (Rassismus, Sexismus, Frauenfeindlichkeit, unreflektierte Gewalt, etc.) unkommentiert nicht zu berücksichtigen. 9. ANMELDUNG UND FILMEINREICHUNG Zuerst muss der Film mittels Online-Anmeldung auf www.frontale.at registriert werden. Zur Bestätigung erhalten die FilmemacherInnen eine Email mit den Anmeldedaten. Dann muss eine Filmdatei an das Festivalkomitee übermittelt werden. Filmdateien können mittels Upload oder per Post an uns gesendet werden. Die Emailadresse für Einreichungen lautet: frontale@wiener-neustadt.at Bei Fragen (bzw. Troubleshooting bei Uploads etc.) könnt ihr ebenfalls an diese Adresse schreiben. Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2015.

10. UPLOADBESTIMMUNGEN u. DATEIBENENNUNG Die eingereichte Filmdatei muss folgende Nomenklatur aufweisen. Filmtitel, Name des/der Einreichers/in, Fertigstellungsjahr Zum Beispiel: mein_filmtitel_max_mustermann_2011 die_entenfarm_josef_jaeger_2005 Bitte Kleinbuchstaben verwenden. Keine Umlaute/Sonderzeichen. Allfällige Leerzeichen sind durch Unterstriche zu ersetzen. 11. FILMMUSIK Die Filmmusik muss lizenzfrei/rechtefrei sein bzw. müssen sämtliche Rechte vom Filmschaffenden geklärt worden sein, sodass keine Kosten für die FRONTALE anfallen. Die FRONTALE übernimmt keine Kosten der AKM, GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft. Sollten Kosten anfallen werden diese an das Filmteam oder den/die EinreicherIn weitergegeben. Der/Die EinreicherIn verpflichtet sich, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen sollte die Filmmusik nicht lizenz- bzw. rechtefrei sein. 12. SPRACHE UND UNTERTITEL Alle Filme können in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Filme in deutscher Sprache benötigen keine Untertitel. Sämtliche anderssprachigen Filme benötigen zwingend englische oder deutsche Untertitel. Nicht deutschsprachige Filme ohne Untertitel werden nicht berücksichtigt! Untertitel müssen bereits in die Filmdatei eingearbeitet sein (hardcoded) und können nicht als externe File mitgeschickt werden. 13. WETTBEWERBSJURY Nach Sichtung aller eingereichten Filme trifft die Jury die Auswahl für das FRONTALE Kurzfilmprogramm und bestimmt den Gewinnerfilm des Kurzfilmwettbewerbes und des Regionalfilmpreises NÖ. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar und muss zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt werden. Eine Begründung für die Nicht-Programmierung eines Filmes kann angefragt werden. Es besteht jedoch keine Antwortverpflichtung. 14. PREISE Die Auswahl der PreisträgerInnen ist Sache der Wettbewerbsjury. Für den besten Kurzfilm wird ein Förderpreis in Höhe von 1000.- vergeben und die vergoldete FRONTALE-Statuette verliehen. Für den Regionalfilmpreis NÖ wird eine Summe von 500.- verliehen und ebenfalls die Statuette überreicht. Der Publikumspreis wird direkt am Festival vom Publikum bestimmt. Der Gewinnerfilm erhält die FRONTALE Statuette und eine im Vorhinein unbestimmte Geldsumme, die sich aus freiwilligen Spenden des Festivalpublikums zusammensetzt. In jeder Kategorie kann nur 1 Film gewinnen. Es ist jedoch möglich, dass ein und derselbe Film in mehreren

Kategorien gewinnt. Der Preis wird im Rahmen der Prämierungsveranstaltung persönlich überreicht. 15. RECHTE DER VERANSTALTER Die Veranstalter haben das Recht, von eingereichten Filmen, Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Beitragsarchivierung und für Werbezwecke zu erstellen. Zudem dürfen die Veranstalter für das Internet, TV/Radio und für andere Medien Filmausschnitte und Bildmaterial der eingereichten Filme zur Festival- Promotion herstellen und verwenden. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, eingesandtes Material zurück zu senden. 16. PFLICHTEN DER VERANSTALTER Die Veranstalter erheben keinen Anspruch auf die AutorInnenenrechte der eingesandten Filmbeiträge. Die AutorInnenenrechte bleiben durch die Teilnahme am Wettbewerb unberührt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs und in diesem Rahmen durchgeführter Veranstaltungen o.ä. verwendet und ohne Einverständnis des/der Einreichers/in nicht an Dritte weitergegeben. 17. PFLICHTEN DER EINSENDER/INNEN Der/Die EinsenderIn überträgt den Veranstaltern das Recht zur öffentlichen Vorführung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des FRONTALE Filmfestivals und der damit in Verbindung stehenden Prämierung-, Presse-, Informations-, und Wettbewerbsveranstaltungen. Dies beinhaltet auch das Recht einer vollständigen Präsentation der eingereichten Filme auf der Veranstaltungshomepage www.frontale.at und dem angeschlossenen Youtube-Kanal www.youtube.com/megafonwn, bis zu 7 Tage nach Ende der Veranstaltung. Gegen dieses Recht der Veröffentlichung kann schriftlich Einspruch erhoben werden bzw. kann ein Zeitraum festgelegt werden, in dem die Produktionen gezeigt werden dürfen. Der/Die EinsenderIn der Produktionen/Beiträge stellt die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. Die in den eingereichten Filmbeiträgen auftretenden Personen/SchauspielerInnen müssen mit den Vorführungen im Rahmen des Wettbewerbs einverstanden sein. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann der Beitrag jederzeit aus dem Festivalprogramm genommen werden. Der/Die EinsenderIn verpflichtet sich, das digitale Anmeldeformular auf www.frontale.at wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. 18. EINSENDESCHLUSS Einsendeschluss für Briefsendungen ist der 29. Mai 2015. Bis dahin müssen alle Produktionen in korrekter Form bei uns eingelangt sein. Einsendeschluss für Uploads ist der 29. Mai 2015, 23:59 Uhr.

19. FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ Der FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ ist mit einer Geldsumme von 500.- dotiert. Ein eingereichter Film kann sich für den FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ qualifizieren, wenn er eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt: ein wesentlicher Teil des Filmes wurde in Niederösterreich gedreht der Großteil der Crew stammt aus Niederösterreich der Regisseur / die Regisseurin wurde in Niederösterreich geboren Erfüllt der Film eine oder mehrere dieser Bedingungen, kann im Online- Anmeldeformular der Haken bei FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ gesetzt und weitere Infos angegeben werden. Der eingereichte Film wird dann für den Kurzfilmwettbewerb und den Regionalfilmwettbewerb in Betracht gezogen. Für den FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ gelten dieselben Einreichund Dateibedingungen wie für den Kurzfilmwettbewerb. 20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die FilmemacherInnen die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen! Das FRONTALE FILMFESTIVAL ist ein Projekt von megafon, der Jugendinitiative der Stadt Wiener Neustadt. www.megafon-wn.at www.facebook.com/megafonwn www.frontale.at www.facebook.com/frontalewn