Förderprogramm zur Strukturverstärkung



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Transkript:

Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Bericht über Entstehung, Ablauf und Ergebnisse Jetzt entscheide ich selbst! Bonn/Berlin, Referat Va 3 im Juli 2012 Rolf Hamacher-Heinemann

- 3 - Inhalt Seite Einleitung 9 1 Entstehung des Bedarfs für ein Förderprogramm zum 11 Persönlichen Budget 2 Programmbeschreibung (wie veröffentlicht) 15 2.1 Was ist Grundlage des Programms 15 (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage)? 2.2 Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? 16 2.3 Welche Inhalte sind Schwerpunkte des Programms 17 (Fördergegenstand)? 2.4 Was ist bei Projekten des Programms zu beachten? 17 2.5 Wer kann Anträge auf Förderung stellen 18 (Zuwendungsempfänger)? 2.6 Zuwendungszeitraum 18 2.7 Antragstellung 18 2.8 Zuwendungsvoraussetzungen, Antragstellung 19 2.9 Welche Bedingungen sind bereits bei dem Projektantrag 20 zu berücksichtigen? 2.10 Barrierefreiheit 21 2.11 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 21 2.12 Welche Logos sind zu verwenden? 24 2.13 Verfahren 25 3 Auswahl der Förderprojekte 27 4 Ergebnisse, Aus- und Bewertung des Förderprogramms 31 4.1 Ergebnisse und Bewertung der Einzelprojekte 31 4.1.1 Kurzübersichten zu den 30 Projekten 31 zusammen mit 4.1.2 Projektkurzbeschreibungen-/bewertungen/ 31 BMAS-Stellungnahmen Projekt Nr. 1 Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz 33 Organisations-, Vermittlungs-, Koordinierungsund Vernetzungsstelle Persönliches Budget des Landkreises Neumarkt/Oberpfalz Projekt Nr.2 Lebenshilfeeinrichtungen ggmbh Worms 41 Verfahrensentwicklung und Vernetzung zu (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets - 4 -

- 4 - Inhalt Seite Projekt Nr. 3 Intra ggmbh 49 KoBaB - Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung insbesondere für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus Projekt Nr. 4 Der PARITÄTISCHE Gesamtverband 57 Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Projekt Nr. 5 In der Gemeinde leben ggmbh 65 Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets Projekt Nr. 6 Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben 73 Deutschland e. V. Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget Projekt Nr. 7 Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e. V. 81 Persönliches Budget - Fortbildung für Betreuer/-innen Projekt Nr. 8 Deutsch-Israelischer Verein für Rehabilitation 87 und soziale Eingliederung für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen Gießen e. V. InDiPro - Praxisbegleitung zum Persönlichen Budget bis hin zur Best-Practice-Dokumentation Projekt Nr. 9 Theater Sycorax e. V. 95 Budgetkultour Projekt Nr. 10 Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein 101 Unsere Chance - Das Persönliche Budget Projekt Nr. 11 ArGe Rein-ins-Leben e. V. 107 Budgetpartys - Kontaktaufnahme zu Menschen mit Psychiatrieerfahrung sowie Einführung in das Persönliche Budget Projekt Nr. 12 DEAFCOM GmbH 111 Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die hörbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen Projekt Nr. 13 Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte 117 Menschen Schleswig-Holstein e. V. Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget - gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und regionalen Verwaltungen Projekt Nr. 14 ForseA - Bundesweites, verbandsübergreifendes 125 Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V. Schulung für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget - 5 -

- 5 - Inhalt Seite Projekt Nr. 15 Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben 131 schwerstbehinderter Menschen e. V. Fortbildung insbesondere behinderter Berater/-innen und Unterstützer/-innen zum Budgetassistenten/zur Budgetassistentin Projekt Nr. 16 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V. 137 EIGEN!Häuser Projekt Nr. 17 Technische Universität Dortmund, Fakultät 145 Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationssoziologie Persönliches Budget im Leistungsmix - Neues Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zwischen stationärem Setting, ambulanten Leistungen und informellen Hilfen (PerLe 3) Projekt Nr. 18 Stadt AG Hilfe für Behinderte e. V. 151 Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden: Alle für Einen und Einer kann Alles Projekt Nr. 19 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. 159 Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen ProBudget Projekt Nr. 20 Transfer GmbH & Co. KG 167 Info-Mobil zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets insbesondere in der Metropolregion Nürnberg Projekt Nr. 21 Josefsheim ggmbh 173 An die Arbeit - mit Persönlichem Budget Projekt Nr. 22 ARINET GmbH 181 Multiplikatoren-Projekt BudgetMitArbeit zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets - Schwerpunkt Arbeit - Projekt Nr. 23 Wegweiser e. V. 189 Berufsstart Fo(e)rdern Projekt Nr. 24 Gesellschaft für Integration, Sozialforschung 195 und Betriebspädagogik - ISB ggmbh Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben Projekt Nr. 25 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für 201 behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V. Werkstatt Budget - ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte - Projekt Nr. 26 Verein zur sozialen und beruflichen Integration 209 (VSBI) e. V. ARBEIT.SELBST.BESTIMMT. - 6 -

- 6 - Inhalt Seite Projekt Nr. 27 Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben 217 - gemeinsam lernen e. V. Projekt zum Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften Projekt Nr. 28 Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte 225 Beschäftigung (BAG UB) Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe, Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung Projekt Nr. 29 Berufsbildungswerk St. Franziskus 231 Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischen Syndromen anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation Projekt Nr. 30 Ohne Barrieren e. V. 239 Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt - Ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Arbeit - 4.2 Auswertung des Gesamtprogramms 247 4.2.1 Entwicklung der Bewilligungszahlen 247 4.2.2 Positive Erkenntnisse aus dem Förderprogramm 249 4.2.2.1 Zufriedenheit, passgenaue Hilfen 249 4.2.2.2 Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein 249 4.2.2.3 Personenzentriertere Unterstützung - ggf. auch ohne Wechsel 250 der Leistungsform - 4.2.3 Erkenntnisse aus dem Förderprogramm, die eine Inanspruch- 250 nahme von Persönlichen Budgets hemmen können 4.2.3.1 Fehlende Kenntnis und Informationen 250 4.2.3.2 Budgetbemessung und Deckelung 252 4.2.3.3 Unterstützung von Betreuungspersonen 252 4.2.3.4 Beratung und Unterstützung beim Antragsverfahren 253 4.2.3.5 Bedenken der Leistungserbringer 254 4.2.3.6 Unsicherheiten der Leistungsträger beim Verwaltungsverfahren 254 und der Qualitätskontrolle 4.2.3.7 Fehlende oder nicht ausreichende Angebotsstrukturen 255 4.2.3.8 Pauschale Bedarfsfeststellung 257 4.2.3.9 Komplexleistung bei Frühförderung 257 4.2.3.10 Trägerübergreifende Persönliche Budgets 258 4.2.3.11 Umsatzsteuerpflicht von Sozialdienstleistern 259-7 -

- 7 - Inhalt Seite 4.2.4 Fazit 260 5 Zusammenfassung 263-8 -

- 8 - - 9 -

- 9 - Einleitung Das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets sollte bei der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets Ideen wecken, wie und wo das neue Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. In den Jahren 2008 bis 2010 wurde das Persönliche Budget bundesweit in 30 Projekten erprobt. Hierfür stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Fördervolumen von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Projekte, deren Entstehung und organisatorische sowie haushalterische Rahmenbedingungen. Er enthält für jedes einzelne Projekt einen Hinweis, auf welcher Internetseite des BMAS Berichte, Handlungsempfehlungen, Seminarunterlagen, Inhalte von Videoclips etc. publiziert wurden und eingesehen werden können. Eine Kurzfassung der Ergebnisse jedes einzelnen Projektes und Kurzstellungnahmen sind aber neben einer Gesamtbewertung des Programms mit entsprechenden Hinweisen Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. - 10 -

- 10 - - 11 -

- 11-1 Entstehung des Bedarfs für das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 wurden erstmals die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in einem eigenen Gesetzbuch zusammengefasst. Gemeinsam mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt stehen nicht mehr behinderte Menschen als Objekte der reinen Fürsorge, sondern selbstbestimmende, selbstständige und selbstbewusste Menschen mit Behinderungen, die ihr Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen eines individuellen Anspruchs auf Rehabilitation und Teilhabe verwirklichen und somit - wie es die UN-Behindertenrechtskonvention 1 fordert - mitten in der Gesellschaft stehen, also inklusiv leben. Besonderer Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag - anstelle von Dienst- und Sachleistungen - eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache können den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, also das inklusive Leben, zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des rein fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen erstmalig konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere ihrer Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 war die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers 1 VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - BRK -) Am 25. August 2006 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ihre Verhandlungen zum Entwurf eines Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeschlossen. Die Generalversammlung hat den Entwurf am 13. Dezember 2006 angenommen. Deutschland hat das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2007 mit den anderen deutschsprachigen Staaten auf eine einheitliche deutsche Sprachfassung des Übereinkommens geeinigt. Das Übereinkommen ist am 3. Mai 2008 international in Kraft getreten. Das Gesetz zur Ratifikation des Übereinkommens ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 24. Februar 2009 bei den Vereinten Nationen wurde das Übereinkommen am 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. - 12 -

- 12 - beschränkt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die abschließenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung eines in den Jahren 2004 bis 2007 durchgeführten Modellversuchs in acht ausgewählten deutschen Regionen 2 und weitere zur Verfügung stehende Erkenntnisquellen (u. a. Gutachten zu Rechtsfragen des Persönlichen Budgets, erstattet von Dr. jur. habil. Felix Welti 3 ) machten deutlich, dass das Persönliche Budget der Schritt in die richtige Richtung ist und die bestehenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich des mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geltenden Rechtsanspruchs, zum Persönlichen Budget grundsätzlich ausreichen. Während des Modellversuchs wurden rd. 850 Persönliche Budgets bewilligt, registriert und wissenschaftlich ausgewertet. Daneben gab es in Rheinland-Pfalz im Rahmen eines dem bundesweiten Modellversuch zum Persönlichen Budget zeitlich vorgeschalteten Programms zu einer alternativen Leistungsform zur Sachleistung Hilfe nach Maß 4 eine größere Anzahl von Budgets. Zusammen mit einigen wenigen Budgets in Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 4, wo kleine regionale Modelle erprobt wurden, musste Ende 2007 von weniger als 4.500 laufenden Persönlichen Budgets oder Leistungen in ähnlicher Form im gesamten Bundesgebiet ausgegangen werden. Der Modellversuch läuft nun aus, jetzt beginnt die Experimentierphase, so die Leiterin der wissenschaftlichen Begleitforschung, Frau Dr. Heidrun Metzler von der Universität Tübingen im Jahr 2007. Viele innovative Ideen zur praktischen Umsetzung des Rechtsanspruchs in tatsächlich bewilligte Persönliche Budgets galt und gilt es zu wecken und bundesweit zu publizieren, denn die neue Leistungsform Persönliches Budget ist ein lernendes System. Im Interesse der Bundesregierung war es also jetzt, diese Ideenfindung zu fördern und damit die Anzahl der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform noch erheblich zu steigern. Zu diesem Zweck wurde in den Jahren 2007 bis 2010 eine gezielte Öffentlichkeitskampagne durchgeführt. Bestandteil war das 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgelegte Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets, mit dem Ideen geweckt werden sollten, wie und wo das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. Dies erfolgte bis grundsätzlich Ende 2010 in 30 verschiedenen Modellprojekten bundesweit. Eine geringe Anzahl von Projekten wurde kostenneutral einige Monate verlängert, da es durch unvorhersehbare Umstände zu Verzögerungen kam. Die Abschlussbe- 2 Forschungsbericht Nr. 366 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Juli 2007 3 Forschungsbericht Nr. 367 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Juni 2007 4 s. Bericht der Bundesregierung zur Einstufung der Leistung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX, BR-Drucksache 16/3983-13 -

- 13 - richte aller Projekte sind u. a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie z. B. einfach-teilhaben.de, publiziert. Dem gesamten Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Strukturverstärkung von Persönlichen Budgets vom 23. Januar 2007 hatte der damalige Staatssekretär im BMAS, Herr Heinrich Tiemann, bereits am 25. Januar 2007 zugestimmt. Bestandteil dieses Konzeptes war auch das Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets. Das Bundeskabinett hatte dann am 4. Juli 2007 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf zum Bundeshaushalt 2008 und die Finanzplanung des Bundes bis 2011 beschlossen. In der Haushaltsaufstellung 2008 waren für das Haushaltsjahr 2008 750.000 Euro, für das Haushaltsjahr 2009 750.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2010 600.000 Euro, insgesamt also 2,1 Mio. Euro, für die Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets nach 17 SGB IX in einem eigens hierfür geschaffenen Titel (Kapitel 1102, Titel 68462) eingestellt. Ein Schwerpunkt des v. g. Förderprogramms war das Persönliche Budget für Arbeit. Hierfür hatte der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen im November 2007 - zusätzlich zu den Bundeshaushaltsmitteln - Gelder des Ausgleichsfonds in Höhe von 1,4 Mio. Euro für die Förderung entsprechender Projekte von 2008 bis 2010 bereit gestellt, so dass aus Bundeshaushalt und Ausgleichsfonds insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung standen. Ziele des Programms waren insbesondere: Modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, medizinische Leistungen, die nicht Leistungen der Rehabilitation sind, Arbeit, Frühförderung, behinderte Frauen), wobei ein Schwerpunkt auf die Persönlichen Budgets, die sich aus Leistungen mehrerer Leistungsträger zusammensetzen (trägerübergreifend), gelegt werden soll, um die Hilfe aus einer Hand zu realisieren. Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung von Persönlichen Budgets oder/und Schwierigkeiten bei Beantragung und Verwaltung der Budgets sowie die modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme. Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und von Detailwissen über dieses Instrument (z. B. Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen, Beratungsinstrumente). Das Programm unterstützte Aktivitäten, die geeignet sind, das Erreichen dieser Ziele zu fördern. - 14 -

- 14 - Durch eine im Rahmen des Programms erfolgende öffentliche Darstellung sollte ein höherer Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets erreicht werden. Darüber hinaus sollten weitere Akteure zu entsprechendem Handeln veranlasst werden (Schulungen, Multiplikations- und Nachahmungseffekt). Die Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung zielführender Aktivitäten, die als Projekte des Programms finanziell gefördert werden konnten, wurden bewusst nicht festgelegt. Vielmehr war im Rahmen des Programms Raum für die Vielfalt praktisch umsetzbarer Ideen, die Initialwirkung einer messbaren Verstärkung des Bekanntheitsgrades und der Beantragung (trägerübergreifender) Persönlicher Budgets haben könnten und geeignet erschienen, in vergleichbaren Situationen für andere Unternehmungen Anregungen für Erfolg versprechende Vorgehensweisen zu schaffen. - 15 -

- 15-2 Programmbeschreibung (wie 2007 veröffentlicht) Information zu Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Rahmen des Programms 2.1 Was ist Grundlage des Programms (Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage)? Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge sondern der selbstbestimmte behinderte Mensch mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe. Besonderer Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Sach- und Dienstleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen sowie der Budgetverordnung. Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 ist die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um insbesondere die Einführung in Modellregionen zu erproben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des Modellprojekts und aus anderen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen machen deutlich, dass das Persönliche Budget der Schritt in die richtige Richtung ist und die bestehenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich des mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geltenden Rechtsanspruchs, zum Persönlichen Budget grundsätzlich ausreichen. - 16 -

- 16 - Allerdings ist die Anzahl der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform noch erheblich steigerungsfähig. Zu diesem Zweck wird in den Jahren 2007 und 2008 eine gezielte Öffentlichkeitskampagne durchgeführt. Daneben sollen mit dem Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets Ideen geweckt werden, wie und wo das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. Dies sollte in verschiedenen Modellprojekten erprobt und die Ergebnisse sollten publiziert werden. Für die Jahre 2008 bis 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Fördermittel zur Durchführung dieses Programms aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Ausgleichsfonds (für Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben) beantragt. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für Zuwendungen an Projektträger, die aus den für das Programm eventuell zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushalts und ggf. des Ausgleichsfonds (Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die dem Bund zur Verfügung stehen) geleistet werden können. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Förderung im Einzelfall, die als so genannte Projektförderung erfolgen wird, entscheidet das Bundesverwaltungsamt, Köln (Zuwendungsgeber) nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Zielsetzung des Programms und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. 2.2 Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, medizinische Leistungen, die nicht Leistungen der Rehabilitation sind, Arbeit, Frühförderung, behinderte Frauen), wobei ein Schwerpunkt auf die Persönlichen Budgets, die sich aus Leistungen mehrerer Leistungsträger zusammensetzen (trägerübergreifend), gelegt werden sollte. Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung von Persönlichen Budgets oder/und Schwierigkeiten bei Beantragung und Verwaltung der Budgets sowie die modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme. Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und von Detailwissen über dieses Instrument (z. B. Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen, Beratungsinstrumente). - 17 -

- 17-2.3 Welche Inhalte sind Schwerpunkte des Programms (Fördergegenstand)? Das Programm unterstützt Aktivitäten, die geeignet sind, die Erreichung der zuvor genannten Ziele zu fördern. Die drei Ziele sind gleichwertige Schwerpunkte des Programms und sollen deshalb insgesamt möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden, bei den einzelnen Aktivitäten jedoch auf eines der Ziele konzentriert sein. Durch eine im Rahmen des Programms erfolgende öffentliche Darstellung kann ein höherer Bekanntheitsgrad ebenso erreicht werden wie eine größere Wahrscheinlichkeit, dass weitere Akteure zu entsprechendem Handeln veranlasst werden. Die Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung zielführender Aktivitäten, die als Projekte des Programms finanziell gefördert werden können, sind nicht festgelegt. Vielmehr soll im Rahmen des Programms Raum für die Vielfältigkeit praktisch umsetzbarer Ideen sein, die Initialwirkung einer messbaren Verstärkung des Bekanntheitsgrades und der Beantragung (trägerübergreifender) Persönlicher Budgets haben können und geeignet erscheinen, auch in vergleichbaren Situationen für andere Unternehmungen Anregungen für Erfolg versprechende Vorgehensweisen zu bieten. Insbesondere sollen daher Beispiele für Vorgehens- und Verfahrensweisen beim Umgang mit dem Persönlichen Budget, die Vorbildcharakter haben (können), gefördert werden. Selbstverständlich gilt das auch für den Vorbildcharakter im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung behinderter und schwerbehinderter Frauen. 2.4 Was ist bei Projekten des Programms zu beachten? Die Projekte müssen Modellcharakter haben. Das bedeutet, dass sie innerhalb der dargestellten Zielsetzungen erst- und einmalig angelegt sein müssen und ihre zu erarbeitenden Ergebnisse eine bundesweite Umsetzung möglich machen. Die Projekte sollen grundsätzlich nicht nur Einzelveranstaltungen sein. Erwünscht sind Projekte, mit denen die Potenziale zur Verstärkung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets geweckt und nachhaltig erschlossen werden können. Erwünscht sind Projekte, mit denen für behinderte Menschen Einsatzmöglichkeiten für das Persönliche Budget erschlossen werden können, die die Informationen über das Persönliche Budget verbreiten helfen und die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten modellhaft entwickeln können. - 18 -

- 18 - Ggf. können auch Aktivitäten gefördert werden, mit denen die Ergebnisse bereits durchgeführter oder bereits begonnener Projekte im Hinblick auf die Auswirkungen für behinderte Menschen im Rahmen der Zielsetzung des Programms evaluiert werden. Für diese Projekte selbst ist eine ergänzende oder nachträgliche Förderung aus Mitteln des Programms nicht möglich, die (zusätzliche) Evaluierungsmaßnahme könnte jedoch als Projekt des Programms gefördert werden. 2.5 Wer kann Anträge auf Förderung stellen (Zuwendungsempfänger)? Antragsberechtigt sind juristische Personen, wie z. B. Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Gesellschaften; auch öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen oder Körperschaften. Natürliche Personen sind antragsberechtigt, wenn sie im Handels- oder Vereinsregister eingetragen sind. Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie z. B. Arbeitsgemeinschaften, können im Einzelfall antragsberechtigt sein, wenn mindestens eine der hinter den Mitgliedern stehende juristische Person eine Bürgschaft in Höhe der beantragten Fördermittel übernimmt. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen. 2.6 Zuwendungszeitraum Die Projekte des Programms sind grundsätzlich im Zeitraum von Januar 2008 bis Ende Dezember 2010 durchzuführen. Die Durchführung der Projekte sollte nicht für den gesamten Zeitraum geplant werden, vielmehr sind Projekte mit kürzerer Laufzeit in dem genannten Zeitraum erwünscht. 2.7 Antragstellung Wie sind Projekte in einem Antrag auf Förderung darzustellen? Für zu fördernde Projekte ist die Umsetzung eines der Ziele des Programms in dem Antrag schlüssig darzulegen. Dazu gehört die Darstellung des/der Antragstellers/Antragstellerin und ggf. weiterer an dem Projekt Beteiligter, des Programmziels, das verfolgt wird, - 19 -

- 19 - der Konzeption, mit der die Zielführung erreicht wird, der Auswirkungen auf die Teilhabe behinderter oder schwerbehinderter Menschen, ob und inwiefern eine Berücksichtigung der Belange behinderter und schwerbehinderter Frauen vorgesehen ist, des Modellcharakters, der Ausgaben, die bei der Durchführung voraussichtlich entstehen und wie diese Ausgaben finanziert werden (Einsatz eigener Mittel, Finanzierungsbeiträge Dritter) und der Methode, wie Ergebnisse möglichst dauerhaft gesichert und ggf. veröffentlicht werden sollen/können. die geplanten förderpolitischen Ziele (z. B. Bezug des Vorhabens zu den Programmzielen) und Arbeitsziele (z. B. in wissenschaftlicher und/oder technischer Hinsicht). 2.8 Zuwendungsvoraussetzungen, Antragstellung Welche Angaben sind zur Beurteilung der Förderung im Projektantrag erforderlich? In dem Antrag wird eine Zuwendung zur Erfüllung eigener Aufgaben des Antragstellers (z. B. satzungsgemäße Aufgaben) also keine Vergütung beantragt. Entgelte auf Gewinnerzielungsbasis als Gegenleistung für eine unternehmerische Leistung, an welcher der Antragsteller - außer einem wirtschaftlichen kein fachliches, weil zu seinen Aufgaben gehörendes Interesse hat, sind nicht Antragsgegenstand. Antragsteller müssen ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtfinanzierung der Projekte ausweislich eines Finanzierungsplanes gesichert ist. Aus den Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin muss deutlich hervorgehen, um welche Art von Antragsteller(in) es sich handelt (Rechtspersönlichkeit) und welche Ziele er/sie sonst verfolgt. Handelt es sich z. B. um ein Unternehmen oder um eine Selbsthilfegruppe? Besteht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG? Ist der Antragsteller/die Antragstellerin ein öffentlich-rechtlich organisierter Träger oder ein privater Verein? Diese Angaben dienen dazu, die Anträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Höhe des Förderbedarfs zu differenzieren. Um überprüfen zu können, ob ein Antragsteller/eine Antragstellerin als juristische Person im Vereins-, Genossenschafts- oder Handelsregister als Gesellschaft oder als Natürliche Person - 20 -

- 20 - eingetragen ist, muss die Registernummer angegeben, die Eintragung vom Registergericht bestätigt, ggf. die gültige Satzung übersandt und die Besetzung der gesetzlichen Gremien (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat) mitgeteilt werden. Ist die GmbH oder Genossenschaft gemeinnützig, ist der Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beizufügen. Dieser Bescheid darf nicht älter als 3 Jahre sein. Stellen mehrere Partner zusammen einen Antrag, muss einer der Partner als verantwortliche/r Antragsteller(in) benannt werden. Die anderen Partner haben in ihren jeweiligen Verpflichtungserklärungen unmissverständlich zu erklären, dass sie ebenfalls die gemeinsamen Verpflichtungen, die mit der Zuwendung verbunden sind, erfüllen und auch hierfür einstehen. In den Anträgen auf Projektförderung ist genau anzugeben, aus welchen anderen Quellen eventuelle Kofinanzierungen bestritten werden sollen. Es muss ein schlüssiger Plan vorgelegt werden, aus dem die Quellen der Finanzierung des Projekts ebenso zu erkennen sind wie die Erreichung der Kostendeckung (Kosten- und Finanzierungsplan). Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss erklären, dass er/sie für die Durchführung des Projekts nicht anderweitig Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, dem Haushalt des Bundes oder eines Landes erhalten hat, erhalten oder beantragen wird, die zur Finanzierung des Projekts dienen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist das Bundesverwaltungsamt, Köln berechtigt, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und schon geleistete Zahlungen zurückzuverlangen. Das Bundesverwaltungsamt erlässt den Zuwendungsbescheid über die Höhe der Förderung ggf. auf der Grundlage eines Vorschlags des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen. Mittel der Ausgleichsabgabe und damit auch die Mittel des Ausgleichsfonds dürfen nur verwendet werden für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Dagegen kann die Verwendung der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Programm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auch für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen in anderen Lebensbereichen erfolgen. 2.9 Welche Bedingungen sind bereits bei dem Projektantrag zu berücksichtigen? Die Projekte des Programms sind durch die Verwendung des Logos der Kampagne zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget zu kennzeichnen und werden dadurch dieser Kampagne zugeordnet. - 21 -

- 21 - Zusätzlich ist bei einer Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. des Ausgleichsfonds das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verwenden. Bereits in dem Projektantrag ist zu klären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin das Logo der Kampagne und das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmungsgemäß verwenden wird. Außerdem ist bereits in dem Projektantrag zu erklären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mit einer Darstellung des Projekts und seiner Ergebnisse in Publikationen des Bundes sowie in Veröffentlichungen im Rahmen des Programms bzw. der Öffentlichkeitskampagne zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget einverstanden ist. Ebenfalls ist die Bereitschaft zu erklären, dass der Antragsteller/die Antragstellerin Vor-Ort- Kontrollen, Prüfungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. das Bundesverwaltungsamt und/oder den Bundesrechnungshof zulässt. 2.10 Barrierefreiheit Alle Örtlichkeiten, Materialien, Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Rahmen des Programms sollen möglichst für alle behinderten Menschen barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit wird dabei entsprechend 4 Behindertengleichstellungsgesetz in einem umfassenden Sinne verstanden. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Fahrzeuge, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen und alle anderen gestalteten Lebensbereiche, wenn sie unabhängig von der Form der Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei der Durchführung der Projekte ist der Barrierefreiheit soweit möglich Rechnung zu tragen. 2.11 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich auf Ausgabenbasis gewährt. - 22 -

- 22 - Was muss ein Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten? Jeder Antrag auf Gewährung von Fördermitteln ist schriftlich zu stellen, mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen und muss sich auf einen Kosten- und Finanzierungsplan stützen (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben). Aus diesem müssen sämtliche Ausgaben ersichtlich sein, die der/die potenzielle Begünstigte für die Durchführung des Projekts benötigt. Dem Finanzierungsplan ist eine Erklärung darüber beizufügen, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG berechtigt ist. In diesem Fall hat er im Finanzierungsplan die sich ergebenden Vorteile auszuweisen. Außerdem ist eine Erklärung darüber beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Von diesem Plan wird erwartet, dass er hinreichend detailliert ist, so dass die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) zu erkennen sowie deren Überwachung und Kontrolle möglich ist (sind); auf der Ausgabenseite die förderfähigen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) aufgeschlüsselt nach Ausgabenarten und Höhe, erscheinen; die nicht förderfähigen Ausgaben, ggf. in geschätzter Höhe, angegeben werden. Eingebrachte Sachleistungen wie bebaute oder unbebaute Grundstücke, Werk- oder Rohstoffe (wie z. B. Klebematerial, Holz), Büromaterialien oder unbezahlte wie ehrenamtliche Arbeit können nicht berücksichtigt werden, da deren Wert nur schwer zu ermitteln ist, eine anderweitige Finanzierung dieser Sachleistungen bereits erfolgt sein kann und die Kosten dem zu fördernden Projekt häufig nur ungenau zugerechnet werden können. Solche Sachleistungen sollen in dem Kosten- und Finanzierungsplan zwar zu ihrem Schätzwert aufgeführt werden, sie stellen aber keine förderfähigen Kosten dar. Auf der Einnahmenseite sind auszuweisen: der Beitrag des/der Begünstigten aus eigenen Mitteln sowie ggf. Beiträge weiterer Finanzierungsbeteiligter; ggf. aus dem Projekt zu erwartende Einnahmen wie z. B. Teilnehmergebühren, erzielte Entgelte für Waren und Dienstleistungen, Kostenerstattungen; die beantragten Fördermittel, geschätzte eigene Beiträge des Projektträgers (Eigenmittel) für nicht förderfähige Sachleistungen in der Höhe der als Ausgaben berücksichtigten Sachleistungen. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, also Einnahmen und förderungsfähige Ausgaben müssen am Ende die gleiche Gesamtsumme ergeben. - 23 -

- 23 - Werden andere Einnahmen (Drittmittel) aus der finanziellen Beteiligung privater Unterstützer (zum Beispiel Unternehmen, Privatpersonen oder Stiftungen) und/oder öffentlich-rechtlicher Träger (zum Beispiel Länder, Kommunen, Rehabilitationsträger oder andere Leistungsträger) erwartet, ist der Stand des Entscheidungsprozesses und der/die genaue Ansprechpartner(in) unter Angabe seiner/ihrer Adresse, Rufnummer und Faxnummer anzugeben. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn eine ausreichende Finanzierung (Kostendeckung) plausibel dargelegt wird. Welche Ausgaben sind förderfähig? Die Ausgabenseite des mit dem Antrag einzureichenden Ausgaben- und Finanzierungsplans muss so weit aufgeschlüsselt sein, dass sich förderfähige Ausgaben von nicht förderfähigen Ausgaben (soweit vorhanden) unterscheiden lassen. In Zusammenhang mit Fördermitteln kommen für eine Finanzierung nur die Ausgaben in Betracht, die nachfolgende Kriterien erfüllen: Aus der Höhe der Gesamtausgaben muss hervorgehen, dass bei der Organisation des Projekts die Grundsätze eines effizienten Finanzmanagements, insbesondere die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, beachtet sowie ein angemessenes Kosten-Nutzen- Verhältnis berücksichtigt wurde. Die Kosten müssen für die Umsetzung des Projekts notwendig sein und den marktüblichen Preisen entsprechen. Hinsichtlich der Marktüblichkeit wird auf die folgenden, bindenden Regelungen hingewiesen: - Personalausgaben werden bis zu einer vergleichbaren Höhe der Entgelte für Bundesbedienstete nach dem TVÖD (Besserstellungsverbot) erstattet. - Werden bei der Durchführung eines Projekts Aufträge an Dritte vergeben, reicht - - bei einem Auftragswert bis 1.000 Euro die Einholung mündlicher Angebote aus. Die Preisermittlung braucht nicht aktenkundig gemacht zu werden. - - Bei einem Auftragswert bis 5.000 Euro ist die Preisermittlung aktenkundig zu machen. Es sind in der Regel mindestens drei Angebote unterschiedlicher Anbieter mündlich oder schriftlich einzuholen. - - Bei einem Auftragswert bis 12.500 Euro sind in der Regel drei schriftliche Angebote unterschiedlicher Anbieter einzuholen. Die Preisermittlung ist aktenkundig zu machen. Im Übrigen sind die für den Bund gültigen Vergabe- und Ausschreibungsregelungen zu beachten. - 24 -

- 24 - Was kann nicht gefördert werden? Projekte, die außerhalb des Geltungsbereichs des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder von einem Antragsteller/einer Antragstellerin mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. Projekte, mit deren Durchführung bereits vor Antragstellung begonnen worden ist, können nicht kofinanziert werden. Ausgeschlossen ist jeder Antrag, der von einer als Mittler(in) fungierenden Stelle für einen Dritten eingereicht wird; Ausnahme: z. B. die Einreichung zusammengefasster Anträge. Kostenzuschüsse für den Erwerb von Immobilien können nicht erbracht werden. Natürliche (Einzel-)Personen können keine Zuwendungen erhalten. Wie hoch kann die maximale Förderung von Projektkosten sein? Bei dem Programm wird vorausgesetzt, dass sich der Antragsteller/die Antragstellerin angemessen an der Finanzierung der Gesamtprojektkosten beteiligt. Als grundsätzlich nicht angemessen werden Eigenmittelanteile von unter 15 % der Gesamtkostenfinanzierung angesehen. Die maximale Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte daher grundsätzlich 85 Prozent der Gesamtprojektkosten nicht überschreiten. Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Projektanträge und der begrenzt verfügbaren Haushalts- bzw. Ausgleichsfondsmittel sind grundsätzlich nur solche Projekte förderfähig, die darlegen, dass die Restfinanzierung und damit die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Bei der Bewilligung der im Rahmen des Programms zur Verfügung stehenden Mittel sind teilweise differenzierte Verwendungszwecke zu beachten. So dürfen z. B. Mittel des Ausgleichsfonds nur für Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden. Aus den dem Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Förderung von Projekten zur Teilhabe behinderter Menschen (außerhalb des Arbeitslebens) erfolgen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass eine beantragte Maximalförderung in Höhe von bis zu 85 Prozent der Gesamtprojektkosten bewilligt werden kann. 2.12 Welche Logos sind zu verwenden? Bei allen Projekten ist das für das Programm vorgesehene Logo auf allen Materialien, Unterlagen und ähnlichem zu verwenden. - 25 -

- 25 - Zusätzlich ist bei einer Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder aus Mitteln des Ausgleichsfonds das Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verwenden. Wenn ein Farbdruck nicht oder nur unter unzumutbaren Aufwendungen möglich ist, kann auch die Schwarz-Weiß-Ausführung des/der Logos verwendet werden. Bei allen Veröffentlichungen im Rahmen des Projektes ist auf die Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in geeigneter Form hinzuweisen. 2.13 Verfahren Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Bis wann sind die Projektanträge einzureichen? Grundsätzlich können Anträge laufend eingereicht werden. Allerdings sollen Projektanträge mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Projektdurchführung gestellt werden. Für Projekte, mit deren Durchführung im Jahr 2008 begonnen werden soll, sind die Anträge bis spätestens zum 15. November 2007 einzureichen. Wie und wann erfolgt die Auszahlung genehmigter Fördermittel? Eine erste Zahlung kann nach Bewilligung der Zuwendung, aber nicht vor Rechtskraft des Bewilligungsbescheides vorgenommen werden. Eine Abschlusszahlung kann bis zur Vorlage der Endabrechnung durch den/die Antragsteller(in) und des Berichtes über das durchgeführte Projekt ganz oder teilweise zurückgestellt werden. Im Übrigen gilt Folgendes: ausgezahlte Gelder sind in Höhe des Zwei-Monats-Bedarfs anzufordern und innerhalb von zwei Monaten einzusetzen, angeforderte Teilzahlungen sind zu begründen und zu belegen. - 26 -

- 26 - Was ist bei der Endabrechnung zu beachten? Der/Die Begünstigte ist verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projektes für das gesamte Projekt eine Endabrechnung (Verwendungsnachweis) der förderfähigen Ausgaben vorzulegen, die vom Bundesverwaltungsamt geprüft wird.. Gleichzeitig mit dem Verwendungsnachweis ist auch der Sachbericht über das Projekt vorzulegen. Ergibt die Prüfung der Endabrechnung, dass die Gesamteinnahmen, einschließlich der Fördermittel und Vorauszahlungen, die Gesamtausgaben übersteigen, wird die Zuwendung um den überschüssigen Betrag gekürzt. Die Kürzung der Zuwendung erfolgt durch eine Minderung des nach Projektabschluss auszuzahlenden Restbetrags oder führt zu einer teilweisen Rückforderung des im voraus gezahlten Teils der Fördermittel. Eine Rückforderung gezahlter Zuwendungsmittel erfolgt auch dann, wenn sie für Projektausgaben geleistet wurden, die nicht förderfähig sind. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung wegen Überschreitung der Kostenansätze im Finanzplan ist nicht möglich. An welche Stelle muss ich mich wenden, um einen Projektantrag zu stellen? Der Projektantrag ist schriftlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter dem Stichwort Programm zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget, Referat Va 3, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, zu stellen. Bei Fragen in Zusammenhang mit einer Projektantragstellung wenden Sie sich bitte an Herrn Rolf Hamacher-Heinemann unter der Telefonnummer 022899/527-2769. Vorbehalt der Förderung Die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms zur Struktur-Verstärkung und Verbreitung von trägerübergreifenden Persönlichen Budgets steht unter dem Vorbehalt, dass dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden bzw. der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen die Förderung des Programms und der Einzelprojekte der Teilhabe am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorschlägt. - 27 -

- 27-3 Auswahl der Förderprojekte Unmittelbar nach Veröffentlichung des Programms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets im Herbst 2007 wurden weit über 100 Anträge oder Anfragen (schriftlich und telefonisch) potenzieller Projektträger - zumeist mit entsprechenden Konzeptbeschreibungen - beim BMAS gestellt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Reduzierung der ohnehin knapp bemessenen Personalressourcen im zuständigen Fachreferat wurden bereits im Programmtext Kriterien benannt, die als Mindestvoraussetzung von den Antragstellern zu beachten waren. Diese Kriterien waren: - Modellcharakter (im Wesentlichen erst- und einmalig, z. B. keine reinen Beratungsstellen). - Erkennen und/oder Erarbeiten von Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets (mitteloder unmittelbar aus dem Projekt). - Erkennen von eventuellen Hemmschwellen zur Beantragung oder Verwaltung von Persönlichen Budgets und Benennung/Erarbeitung von Möglichkeiten zur Lösung der Probleme. - Bundesweite Ausstrahlung des Projektes, zunächst durch die Umsetzungsmöglichkeit der Ergebnisse im gesamten Bundesgebiet. - Keine Einzelveranstaltung. - Erwünscht war darüber hinaus, dass die Projekte Potenziale zur Verstärkung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets wecken und nachhaltig erschlossen werden können sowie - Projekte, mit denen für behinderte Menschen Einsatzmöglichkeiten für das Persönliche Budget erschlossen werden können, die die Informationen über das Persönliche Budget verbreiten helfen und die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten modellhaft entwickeln können. Außerdem stand die Projektförderung unter dem Vorbehalt ausreichender Haushalts- bzw. Ausgleichsfondsmittel. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass mit einer Vielzahl von Projektanträgen zu rechnen sei und somit sollte auch für eine größere Anzahl von Projekten eine Förderung zur Verfügung stehen. Dies bedeutete im Umkehrschluss, dass Projekte, deren Finanzierung den Rahmen des Programm-Finanzvolumens sprengen oder überproportional belasten würde, nicht gefördert werden konnten, auch, weil dadurch die Möglichkeit der Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets (z. B. Wohnen, Freizeit, Pflege, Arbeit, Frühförderung, ggf. medizinische Leistungen) für möglichst alle Behinderungsarten und für alte und junge Menschen sowie für Frauen und Männer genommen oder zumindest erheblich eingeschränkt worden wäre. Darüber hinaus waren Eigenmittel von grundsätzlich mindestens 15 % der Gesamtkosten zu erbringen. - 28 -

- 28 - Projekte, die diese v. g. Kriterien erfüllten, galten als grundsätzlich förderbar und lagen im erheblichen Interesse des Bundes, da das Förderprogramm Bestandteil der Planung des BMAS zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung und Strukturverstärkung Persönliches Budget war. Die Erfüllung der v. g. Kriterien konnte ohne größeren Verwaltungsaufwand mittels eines Abgleiches des Projektkonzeptes mit dem Programm geprüft werden und ist revisionssicher dokumentiert. Erfüllte ein Projekt eines oder mehrere der zwingend notwendigen Kriterien nicht, kam eine Förderung nicht in Betracht. Der Antragsteller oder Anfragende wurde hierüber unterrichtet. Für die Projekte, die grundsätzlich die Kriterien erfüllten, war - nicht zuletzt, um ein weiterhin transparentes Auswahlverfahren zu gewährleisten - zunächst ein weiteres Qualitätsranking vorgesehen. Auf dieses konnte aber verzichtet werden, da sich abzeichnete, dass alle Projekte, die die Programmvoraussetzungen erfüllten, auch finanziell gefördert werden konnten. Der Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushalts- und Ausgleichsfondsmittel wurde nicht überschritten. Das v. g. Vorauswahlverfahren war also bereits ausreichend für die Förderentscheidungsfindung. Schließlich konnten in den Jahren 2008 bis 2010 30 Projekte, die die Programmkriterien erfüllten, gefördert werden. Gegen die Projektförderungs-Ablehnungen gab es - mit Ausnahme einiger kleiner Nachfragen - keine Einwände. Das lässt darauf schließen, dass die Ablehnungsgründe nicht nur schlüssig waren, sondern auch verstanden und vor allem akzeptiert wurden. 2008 und 2009 standen für das Förderprogramm im Bundeshaushalt jeweils bis zu 750.000 Euro und 2010 nochmals bis zu 600.000 Euro, zusammen somit bis zu 2.100.000 Euro zur Verfügung. Tatsächlich belasteten die Zuwendungen für die 20 Modellprojekte, die für eine Förderung aus dem Bundeshaushalt in Betracht kamen, diesen in den Jahren 2008 bis 2010 wie folgt: 2008 628.000 Euro 2009 715.000 Euro 2010 596.000 Euro zusammen 1.939.000 Euro Die weiteren 10 Projekte, die für eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds in Frage kamen (Budget für Arbeit), erhielten in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt Zuschüsse von 1.342.000 Euro. Der Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds sah in diesem Zeitraum Fördermittel für die Projekte des Programms zum Persönlichen Budget in Höhe von bis zu 1.400.000 Euro vor. - 29 -

- 29 - Insgesamt wurden aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushalts und des Ausgleichsfonds von zusammen bis zu 3,5 Mio. Euro für alle entsprechend dem Förderprogramm als zu fördernde Projekte in Betracht kommende Maßnahme 3,263 Mio. Euro in Anspruch genommen. Je Projekt wurden im Durchschnitt annähernd 109.000 Euro als Zuwendung benötigt. - 30 -

- 30 - Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets: 3,5 Mio. Euro (2008-2010). 1,4 Mio. Ausgleichsfonds 2, 1 Mio Bundeshaushalt 30 Projektanträge kamen nach den Kriterien des Programms für eine Förderung in Betracht. Alle 30 Projekte konnten aus den vorhandenen Mitteln gefördert werden. 10 Projekte aus dem Ausgleichsfonds für insgesamt 1,342 Mio. 20 Projekte aus dem Bundeshaushalt für insgesamt 1,939 Mio. Bundesmittel insgesamt: 3,263 Mio. Euro Durchschnittliche Zuwendung je Projekt: Rd. 109.000 Euro. - 31 -

- 31-4 Ergebnisse und Bewertung des Förderprogramms 4.1 Ergebnisse und Bewertung der Einzelprojekte 4.1.1 Kurzübersichten der 30 Projekte zusammen mit 4.1.2 Projektkurzbeschreibungen/-bewertungen/BMAS-Stellungnahmen - 32 -

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- 33 - Projekt Nr. 1 Organisations-, Vermittlungs-, Koordinierungsund Vernetzungsstelle Persönliches Budget des Landkreises Neumarkt/Oberpfalz Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderproj ekte/abschlussbericht_informationsstelle.html?nn=725002-34 -

- 34 - Lfd. Nr. 1 Az.: Va 3-58330/ 6 Projektbezeichnung/Name Organisations-, Vermittlungs-, Koordinierungs- und Vernetzungsstelle Persönliches Budget des Landkreises Neumarkt/Oberpfalz Projektträger Laufzeit 1.2.2008 bis 31.7.2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt 46.332,18 (36.576,44 aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Ein Landkreis schafft neue Strukturen für die Bekanntmachung und Verbreitung Persönlicher Budgets und nutzt dabei die ihm bereits zur Verfügung stehende Vernetzung und baut diese aus. Drei Projektsäulen: - Öffentlichkeitsarbeit - Vernetzung - modellhafte Erprobung Erkannte Hemmnisse, Probleme Fehlende Kenntnisse bei behinderten Menschen, mangelhafte Beratung durch Leistungsträger. Ängste der Leistungserbringer vor Flexibilisierung der Einsatzzeiten und Finanzierungskürzungen, fehlende zusätzliche Finanzierung der Betreuer für PB-Unterstützung/Verwaltung. Fehlende Sicherheit bei den Leistungsträgern bezüglich Verwaltungsverfahren und Qualitätssicherung, größerer Zeitaufwand Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Erarbeitetes Verfahren der Beantragung Persönlicher Budgets im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz: Wird eine Anfrage nach einem Persönlichen Budget an die Informationsstelle gestellt, wird dort abgeklärt, welcher Leistungsträger zuständig ist und ob die Anspruchsvoraussetzungen für einen Budgetantrag überhaupt vorliegen. Wenn ja, wird je nach Behinderung des Anfragenden eine neutrale Beratung über die in Frage kommenden Hilfsangebote gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, einer Einrichtung der OBA oder den Suchtberatungsstellen angeboten. An dem Gespräch nehmen außer dem Klienten ein Vertreter der Informationsstelle PB und der gesetzliche Betreuer/in teil. Ziel ist die neutrale Feststellung des Hilfebedarfs. Anschließend wird der Antrag mit Hilfe der Infor- Bemerkungen (BMAS) Weitere Öffentlichkeitsarbeit, gerichtet an Leistungsempfänger, -erbringer und -träger bleibt notwendig. Vernetzung regional, aber auch bundesweit (z. B. der Beratungsstellen durch das Kompetenzzentrum PB des PARITÄTISCHEN) ist sinnvoll und oftmals notwendig. Eine Lösung der Finanzierung von PB-Unterstützung/Verwaltung auch für Betreuer muss gefunden werden (BMAS, BMJ; SGB IX-Fortschreibung). - 35 -

- 35 - Kurzbeschreibung des Projekts Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit mationsstelle formuliert und mit begleitenden Stellungnahmen, Preisangeboten etc. an den jeweiligen Leistungsträger geschickt. Sollten sich bei der Überprüfung des Hilfebedarfs weitere Unklarheiten ergeben, wird von der Informationsstelle zusätzlich eine Fallkonferenz mit allen Anbietern und Stellen organisiert, die mit dem Klienten bereits zu tun hatten. Ziel dieser Fallkonferenz ist die differenzierte Hilfebedarfsabklärung, eine Entwicklung von gemeinsamen Hilfsangeboten und eine Festlegung, welche Einrichtung oder Person welche Angebote in welchem Umfang übernehmen kann. So vorbereitet wird der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger weitergereicht. In einer anschließenden Budget-Konferenz kann dann über die beantragte Leistung und die Bedingungen verhandelt werden. Bemerkungen (BMAS) Die Informationsstelle soll in öffentlicher Trägerschaft fortgeführt werden. - 36 -

- 36 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 1 Projektträger: Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt (Postfach 14 05, 92304 Neumarkt) Projekttitel: Organisations-, Vermittlungs-, Koordinierungs- und Vernetzungsstelle (kurz: Informationsstelle) Persönliches Budget des Landkreises Neumarkt/Oberpfalz Schwerpunkt: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts schafft neue Strukturen für die Bekanntmachung und Verbreitung Persönlicher Budgets und nutzt dabei die ihm bereits zur Verfügung stehende Vernetzung und baut diese aus. Hemmschwellen zur Nutzung des Persönlichen Budgets sollen erkannt und Lösungen erarbeitet werden. Ein Musterverfahren zur Beantragung Persönlicher Budgets in der Region Neumarkt soll erstellt werden. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend dem Konzept bzw. dem Zuwendungsbescheid: Das Modellprojekt in Neumarkt verfolgt die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen im Landkreis Neumarkt durch direkte Kontakte zu Betroffenen und Einrichtungen als primäres Medium der Arbeit. Die drei Säulen des Modellprojektes waren - Öffentlichkeitsarbeit - Vernetzung - modellhafte Erprobung in der Regel verbunden mit einer den behinderten Menschen aufsuchenden persönlichen Beratung und Unterstützung. - 37 -

- 37 - Projektlaufzeit: 1.2.2008 bis 31.7.2009 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 5.2.2008 betragen die Gesamtkosten 48.534,46 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 38.778,72 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes laut Zuwendungsbescheid/Konzept: - Modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets im Landkreis Neumarkt - Erkennen von evtl. Hemmschwellen zur Beantragung von Persönlichen Budgets und/oder Schwierigkeiten bei Beantragung und Verwaltung der Budgets sowie die modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme - Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget und von Detailwissen über dieses Instrument Ergebnisse des Modellprojektes laut Sachbericht: - In zahlreichen Einzelfällen wurden die Einsatzmöglichkeiten von Persönlichen Budgets für Menschen mit psychischer Behinderung, Körperbehinderung bzw. geistiger Behinderung ausgelotet und ggf. erprobt. - Hemmschwellen wurden ermittelt bei Budgetnehmern, Leistungserbringern und Leistungsträgern. Zum Abbau dieser Hemmschwellen wurde als Lösungsentwurf ein Verfahren zur Beantragung Persönlicher Budgets im Landkreis Neumarkt entwickelt. - Die weitere Bekanntmachung des Persönlichen Budgets wurde durch eine Pressekonferenz, Informationen in den Medien des Landkreises, Erstellung und Verteilung eines Flyers sowie den Aufbau eines E-Mail-Verteilers innerhalb der sozialen Einrichtungen zum Thema Persönliches Budget erreicht. Ziel/Ergebnisabgleiche: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. - 38 -

- 38 - Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die aufsuchende Information bei behinderten Menschen, die unabdingbare Vernetzung von Beteiligten in der Region Neumarkt und darüber hinaus die Tätigkeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden trotz der relativ kurzen Projektlaufzeit umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch die Bekanntmachung des Persönlichen Budgets in der Region Neumarkt wurden auch angrenzende Regionen in Bayern auf die Möglichkeiten, die die neue Leistungsform Persönliches Budget bietet, aufmerksam. Für den Bund ist es wichtig, dass Strukturen erarbeitet werden, die den Umgang mit dem Persönlichen Budget mittelfristig für alle Beteiligten, Leistungsträger, Leistungserbringer und Budgetnehmer, zum routinemäßigen Alltag werden lassen. Der Projektträger hat sich hier um die Entwicklung eines Musterverfahrens bei der Beantragung Persönlicher Budgets im Landkreis Neumarkt verdient gemacht. Dieses Verfahren könnte auch - entsprechend modifiziert - in anderen Regionen Deutschlands zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund wird der Abschlussbericht des Projektträgers vom BMAS auf der entsprechenden Webseite bundesweit publiziert. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist es wichtig, dass es in einer weiteren Region Deutschlands zu Strukturen gekommen ist, die Information, Antragstellung und Bewilligung Persönlicher Budgets auch künftig ermöglichen. Die mittels der vom BMAS geförderten Informationsstelle erfolgte Unterstützung soll nach Möglichkeit auch nach Auslauf des Förderprojektes im Landkreis Neumarkt angeboten werden. Hierzu haben sich die verantwortlichen Stellen in dieser Region zu Gesprächen zusammengesetzt. Das Modellprojekt in Neumarkt war auch einer der Motoren für die bundesweite Vernetzung von Beratungsstellen (bisher bereits ca. 300), die als eines der wesentlichen Ergebnisse des Förderprogramms zum Persönlichen Budget angesehen werden muss. Diese Beratungsstellen dienen bereits jetzt als Sprungfeder zur Verbreitung Persönlicher Budgets durch ihre Beratung und Unterstützung ortsnah in vielen Regionen Deutschlands. - 39 -

- 39 - Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Informationsstelle in Neumarkt hat modellhaft Möglichkeiten zur Nutzung Persönlicher Budgets für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten erprobt. Die dabei erkannten Hemmschwellen haben dazu geführt, dass ein Musterverfahren zur Beantragung Persönlicher Budgets entwickelt wurde. Deshalb ist Fazit des Projektträgers, dass Budgetberatung und -unterstützung für die stärkere Inanspruchnahme Persönlicher Budgets auch für die Zukunft unerlässlich ist. Projektziel: Erreicht - 40 -

- 40 - - 41 -

- 41 - Projekt Nr. 2 Verfahrensentwicklung und Vernetzung zu (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets Lebenshilfeeinrichtungen ggmbh Worms Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderproj ekte/abschlussbericht_fruehe_hilfen.html?nn=725002-42 -

- 42 - Lfd. Nr. 2 Az.: Va 3-58330/ 8 Projektbezeichnung/Name Verfahrensentwicklung und Vernetzung zu (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets Projektträger Lebenshilfeeinrichtungen ggmbh, Kurfürstenstraße 1-3, 67549 Worms Laufzeit 1.1.2008 bis 30.6.2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 79.556,00 (67.556,00 aus Bundeshaushaltsmitteln) Kurzbeschreibung des Projekts a) Frühförderung - Beratung und Hilfe bei der Beantragung und Inanspruchnahme eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (Klärung der Ansprüche gegenüber dem Sozialhilfeträger und der zuständigen Krankenkasse) incl. Antragsvorbereitung und auf Wunsch Begleitung in den Verfahren als Person der Wahl. - Unterstützung bei der Formulierung des Unterstützungsbedarfs. - Unterstützung der Familien bei der Leistungswahl und Schulung ihrer Kompetenz zu Preisgestaltung und Abrechnung (im Einzelfall und in Seminaren). - Erkennung, Bearbeitung und Überwin- Erkannte Hemmnisse, Probleme Gutscheinleistungen der Pflegekassen verhindern klassische trägerübergreifende Persönliche Budgets. Die Versorgung als Komplexleistung hat zunächst die Nutzung von Persönlichen Budgets bei anderen Anbietern als den SPZ verhindert. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Aus dem Projekt hervorgegangen ist eine Vereinbarung zwischen einer für die Komplexleistung Frühförderung von den Leistungsträgern beauftragten SPZ und einem anderen Anbieter, damit z. B. mittels Persönlichem Budget eine rasche Therapie auch in ländlichen Bereichen möglich wird. Neue Wohnformen mittels trägerübergreifendem Persönlichen Budget wurden gestartet und werden vom Projektträger auch weiterhin begleitet. Die Projektarbeiten werden auch nach Ablauf der Projektlaufzeit fortgesetzt. Bemerkungen (BMAS) Auch die Leistungen der Pflegekassen sollten mittelfristig als echte Geldleistung möglich sein (BMG- Pflege), damit gerade das klassische trägerübergreifende Persönliche Budget (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege der Sozialverwaltung und Leistungen der Pflegekasse) möglich wird. Die Komplexleistung Frühförderung darf nicht dazu führen, dass z. B. in ländlichen Bereichen eine andere Versor- - 43 -

- 43 - Kurzbeschreibung des Projekts dung der Hemmschwellen bei den Eltern, den erforderlichen Leistungserbringern und den zuständigen Leistungsträgern. - In direktem Kontakt zur Familie und den zuständigen Leistungsträgern ist die Entwicklung und der Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes notwendig. - Therapeutische, pädagogische und medizinische Dienste und Einrichtungen vor Ort werden motiviert, die notwendigen Hilfen zu erbringen und unterstützt, neue Instrumente der Leistung und Leistungsabrechnung zu entwickeln. b) Verbindung von Eingliederungshilfe, Pflege und medizinische Leistungen in Persönlichen Budgets Betreuung und Unterstützung von Menschen, die die selbstbestimmte Gestaltung ihrer Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen mit einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget erproben wollen. Dabei sollen die beteiligten behinderten Personen nicht nur beraten und im Antragsverfahren unterstützt, sondern insbesondere in ihren Kompetenzen, sich mit der neuen Rolle als Budgetnehmer/in zu identifizieren, geschult und gestärkt werden. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) gung als in Förderzentren ausgeschlossen wird. (Lange Fahrtzeiten und ggf. schwierige Terminfestlegungen mit Wartezeiten, die gerade für Kleinkinder einen ungünstigen Therapieverlauf heraufbeschwören können. Kooperation - wie inzwischen aufgrund der Projekterfahrungen in der Region Worms erreicht - zwischen anerkannten Zentren und sonstigen Anbietern erscheinen hier sinnvoll, ohne den Gedanken der Komplexleistung negativ zu tangieren.) - 44 -

- 44 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 2 Projektträger Träger des v. g. Projektes ist die Lebenshilfeeinrichtungen ggmbh, Kurfürstenstraße 1-3, 67549 Worms. Projekttitel Verfahrensentwicklung und Vernetzung zu trägerübergreifenden Persönlichen Budgets Schwerpunkt Angebot in Frühförderung, Verbindung von Eingliederungshilfe, Pflege und medizinischen Leistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation hierzu. Insbesondere für behinderte Kinder sowie alle behinderten Menschen. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept und Zuwendungsbescheid a) Frühförderung - Beratung und Hilfe bei der Beantragung und Inanspruchnahme eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (Klärung der Ansprüche gegenüber dem Sozialhilfeträger und der zuständigen Krankenkasse) incl. Antragsvorbereitung und auf Wunsch Begleitung in den Verfahren als Person der Wahl. - Unterstützung bei der Formulierung des Unterstützungsbedarfs. - Unterstützung der Familien bei der Leistungswahl und Schulung ihrer Kompetenz zu Preisgestaltung und Abrechnung (im Einzelfall und in Seminaren). - Erkennung, Bearbeitung und Überwindung der Hemmschwellen bei den Eltern, den erforderlichen Leistungserbringern und den zuständigen Leistungsträgern. - In direktem Kontakt zur Familie und den zuständigen Leistungsträgern ist die Entwicklung und der Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes notwendig. - Therapeutische, pädagogische und medizinische Dienste und Einrichtungen vor Ort werden motiviert, die notwendigen Hilfen zu erbringen und unterstützt, neue Instrumente der Leistung und Leistungsabrechnung zu entwickeln. - 45 -

- 45 - b) Verbindung von Eingliederungshilfe, Pflege und medizinische Leistungen in Persönlichen Budgets Betreuung und Unterstützung von Menschen, die die selbstbestimmte Gestaltung ihrer Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen mit einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget erproben wollen. Dabei sollen die beteiligten behinderten Personen nicht nur beraten und im Antragsverfahren unterstützt, sondern insbesondere in ihren Kompetenzen, sich mit der neuen Rolle als Budgetnehmer/in zu identifizieren, geschult und gestärkt werden. Projektlaufzeit 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 Projektkosten Rd. 80.000 Euro, davon Förderung aus Bundesmitteln rd. 68.000 Euro. Die genaue Abrechnung erfolgt über den Verwendungsnachweis durch das Bundesverwaltungsamt. Dieser ist, laut Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 30. Januar 2008, bis zum 31. Dezember 2009 vorzulegen. Ziel des Modellprojektes a) Das Ziel besteht darin, Familien und/oder Eltern mit behinderten Klein/-kindern Beratung, Unterstützung, Begleitung und Anleitung zum Erhalt geeigneter, adäquater Hilfen mittels des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, also Hilfen aus einer Hand, anzubieten. Die Eltern sollen bei der Zielfindung zur Vorbereitung des Bedarfsfeststellungsverfahrens für Frühförderungsmaßnahmen sowie einer Formulierung ihrer Vorstellung zur Zielvereinbarung beraten und unterstützt werden. b) Reduzierung des Informationsdefizits bei behinderten in selbstständigen Wohnformen lebenden Menschen im Rahmen der selbstbestimmten Gestaltung ihrer Eingliederungshilfeund Pflegeleistungsansprüche in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets sowie die Kooperation und Motivierung der zuständigen Leistungsträger (insbesondere Sozialhilfeträger und Pflegekassen). - 46 -

- 46 - Ergebnisse des Modellprojektes laut Sachbericht Zu a) Die Umwandlung von Sachleistungen der Frühförderung in Persönliche Budgets hat sich im Raum Worms als ausgesprochen schwierig herausgestellt, da die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz, die grundsätzliche Leistungserbringung durch die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), von den Leistungsträgern strikt eingehalten werden. Die Möglichkeiten der Beauftragung von interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) und die grundsätzlich mögliche wohnortnahe bzw. sogar mobil aufsuchende Hilfe wurden zumindest im Zeitraum des Projektverlaufs von den Leistungsträgern nicht akzeptiert. Dass es hierdurch auch zu verspäteten Aufnahmen von Frühförderungsmaßnahmen kommen kann, ist dies im Sinne der betroffenen Kinder nicht hinnehmbar. Ob aus den Erfahrungen im Raum Worms auf das gesamte Land Rheinland-Pfalz geschlossen werden kann, erscheint eher fraglich, da dem Bearbeiter bekannt ist, dass im Kreis Ahrweiler in Zusammenarbeit mit dem SPZ Neuwied durchaus wohnortnahe und mobile Leistungen angeboten werden. Um zu verhindern, dass es in Regionen von Rheinland-Pfalz zu verspätetem Beginn von Frühförderungsmaßnahmen und somit möglicherweise zu irreparablen Schäden bei behinderten Kindern kommen kann, wird das rheinland-pfälzische Sozialministerium um eine Stellungnahme zu dem Abschlussbericht der Lebenshilfe Worms gebeten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Problematik nicht um Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets handelt. Auch bei der Bewilligung von Sachleistungen war eine ausschließliche Anbindung an ein SPZ offensichtlich vorgegeben. Dass es sich bei rein medizinischen Leistungen (Rezeptierung) im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht um Geldbudgets handeln kann, liegt in der Natur der Sache. Außerdem werden bestimmte Leistungen der Pflegekassen noch nicht budgetiert. Dies darf aber nicht bedeuten, dass grundsätzlich auch keine Teilbudgets von den zuständigen Leistungsträgern bewilligt werden. Auch hierzu ist die Stellungnahme des Sozialministeriums abzuwarten. Zu b) Zu dem zweiten kleineren Teilbereich des Projektes, dem unterstützten Wohnen (UWO) mittels Persönlichem Budget, ist es zu Anträgen auf Persönliche Budgets gekommen. Die noch be- - 47 -

- 47 - stehende Problematik bei der Umsetzung der Pflegedienstleistungen wird auch nach Ablauf des Projektes von der Lebenshilfe versucht, abzubauen. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen Die vorgesehenen Maßnahmen, wie die Information und Gewinnung von Leistungsträgern, Leistungsanbieten, Leistungsnehmern und die daran anschließende Koordinierungs- und Beratungstätigkeit und die Erfassung des benötigten Hilfsangebotes sowie der Versuch der passgenauen Bedarfsdeckung wurden im Rahmen des Projektes umgesetzt bzw. aufgrund der v. g. Schwierigkeiten versucht umzusetzen. Die Lebenshilfe wird auch nach Ablauf des Projektes weiterhin Familien mit behinderten Angehörigen dabei unterstützen, möglichst flexibel und selbstbestimmt die notwendigen Leistungen erhalten zu können. Im Bereich der Frühförderung wird sie versuchen, in Kooperation mit einem SPZ wohnortnahe/mobile Hilfen anbieten zu können. Auch im Bereich des Wohnens von Menschen mit hohem und sehr hohem Betreuungsund Unterstützungsbedarf wird die Lebenshilfe versuchen, ambulante Strukturen insbesondere mit Hilfe des Persönlichen Budgets auch in Zukunft voranzubringen und die Beteiligten zu unterstützen. Fazit Für das BMAS wurde erkennbar, dass die vom Bund angeregte und inzwischen umgesetzte Komplexleistung für Frühförderung offensichtlich in einigen Regionen Deutschlands (hier: Worms) so umgesetzt wird, dass nur für SPZ und nicht für oftmals auch zwingend notwendige wohnortnahe/mobile Hilfen Platz ist. Dies würde der mit der Einführung der Komplexleistung eigentlich beabsichtigten schnellen Hilfe aus einer Hand zumindest für den Zeitfaktor entgegenstehen. Nach Vorliegen der Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums ist daher zu überlegen, ob ggf. weitere bundesweite Informationen an die entsprechenden Leistungsträger herausgegeben werden sollten. Das Projektziel konnte mit Abstrichen, aufgrund der v. g. Problematik, erreicht werden. Die Tatsache, dass die Lebenshilfe Worms auch nach Projektende die Arbeiten fortsetzt, macht deutlich, dass das Projekt die Betroffenen für die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets sensibilisiert hat und es als Anschub für eine nachhaltige Unterstützungsarbeit bei der Umsetzung Persönlicher Budgets durch die Lebenshilfe Worms angesehen werden kann. - 48 -

- 48 - Nachtrag vom 12.07.2010 Inzwischen wurde erreicht, dass zwischen dem Zweckverband Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein und der Lebenshilfe Einrichtungen ggmbh, Worms, eine Vereinbarung über die Kooperation im Bereich der Hausfrühförderung abgeschlossen wurde. Damit dürften auch der neuen Leistungsform Persönliches Budget in der Frühförderung Raum gegeben werden, insbesondere aber wohnortnahe und schnelle Hilfen möglich sein. - 49 -

- 49 - Projekt Nr. 3 KoBaB - Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung insbesondere für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus Intra ggmbh (Gemeinnützige Bonner Gesellschaft zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation behinderter Menschen) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderproj ekte/abschlussbericht_%20kobab.html?nn=725002-50 -

- 50 - Lfd. Nr. 3 Az.: Va 3-58330/ 14 Projektbezeichnung/Name KoBaB - Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung insbesondere für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus Projektträger Intra ggmbh (Gemeinnützige Bonner Gesellschaft zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation behinderter Menschen), Joachimstraße 10-12, 53113 Bonn Laufzeit 1.4.2008 bis 15.6..2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 166.076,00 (124.553,00 aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Modellhafte Erprobung der Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus, vor allem als Basis für die bedarfsgerechte Unterstützung beim selbstständigen Leben dieses Personenkreises. Als weiteres Ziel war die Zusammensetzung eines Projektkompetenzteams (runder Tisch) vorgesehen, welches sich insbesondere aus dem Kreis der Leistungsträger zusammensetzt, um von Beginn an eine Unterstützung der Erkannte Hemmnisse, Probleme Fehlende Informationen bei potenziellen Budgetnehmern/-innen und der vermutete hohe Aufwand. Falsche Informationen der Leistungsträger. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Frühzeitige und umfassende Beratung von potenziellen Budgetnehmern/-innen hilft informieren und Ängste abbauen. Vernetzung von Leistungserbringern und Leistungsträgern unter Einbeziehung von betroffenen behinderten Menschen (hier: Gründung eines Runden Tisches ) schafft gegenseitiges Vertrauen und Zug um Zug mehr Routine bei Beratung, Beantragung und Bewilligung. Der Runde Tisch wird auch weiter tagen und wurde inzwischen Bestandteil des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn. Bemerkungen (BMAS) Die intensive Vernetzung der Leistungsträger im Rahmen des Runden Tisches hat zur erfolgreichen Zusammenarbeit auch bei der Erstellung des Aktionsplans der Stadt Bonn Behindertenpolitischer Teilhabeplan geführt. Der Runde Tisch wird fester Bestandteil dieses Plans und mittelfristig will die Stadt Bonn die Kosten bei der Beratung zum Persönlichen Budget durch Gründung von (trägerunabhängigen) Beratungsstellen übernehmen und bei allen Reha-Trägern darauf hinwirken. - 51 -

- 51 - Kurzbeschreibung des Projekts entsprechenden Geldgeber zu gewährleisten und auch von diesen projektbegleitend beraten zu werden. Gewünschtes Ziel war auch die Fortführung dieses runden Tisches nach Ende der Projektlaufzeit. Mit dem Projekt sollten insbesondere für den schwierigen Personenkreis der Menschen mit autistischen Symptomen Hürden auf dem Weg zum Persönlichen Budget überwunden werden, indem die Betroffenen und Angehörigen beraten und bestärkt werden, als auch möglichst viele Beteiligte an einen Tisch geholt werden, um zu erwartende Hemmnisse frühzeitig auszuräumen. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) - 52 -

- 52 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 3 Projektträger: INTRA ggmbh (Gemeinnützige Bonner Gesellschaft zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation behinderter Menschen), Joachimstraße 10 12, 53113 Bonn Projekttitel: Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung (KoBaB) Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Anwerbung mittels Erstberatung und Begleitung von behinderten Menschen (insbesondere Autisten) und ihren Angehörigen während aller Phasen der Beantragung und in der Erprobungszeit des Budgets. Darüber hinaus war ein Kooperationsteam (runder Tisch), in dem insbesondere die potenziellen Leistungsträger eingebunden sind, ins Leben zu rufen. Das Projekt wurde außerdem wissenschaftlich begleitet von der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich. Der Abschluss-Sachbericht wurde im Auftrag der INTRA von dieser Gesellschaft gefertigt. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Bonn verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen im Raum Bonn und der besonderen Bedarfssituation von Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus. (siehe Schwerpunkt) Schwerpunkte waren die Arbeit für und mit Menschen mit Formen von Autismus und die unmittelbare Einbindung von Leistungsträgern. Projektlaufzeit: 1.4.2008 bis 15.6.2010-53 -

- 53 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 21.4.2008, 27.1.2009, 21.1.2010 und 3.5.2010 betragen die Gesamtkosten 166.076 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 124.556 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war die modellhafte Erprobung der Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Autismus, vor allem als Basis für die bedarfsgerechte Unterstützung beim selbstständigen Leben dieses Personenkreises. Als weiteres Ziel war die Zusammensetzung eines Projektkompetenzteams (runder Tisch) vorgesehen, welches sich insbesondere aus dem Kreis der Leistungsträger zusammensetzt, um von Beginn an eine Unterstützung der entsprechenden Geldgeber zu gewährleisten und auch von diesen projektbegleitend beraten zu werden. Gewünschtes Ziel war auch die Fortführung dieses runden Tisches nach Ende der Projektlaufzeit. Mit dem Projekt sollten insbesondere für den schwierigen Personenkreis der Menschen mit autistischen Symptomen Hürden auf dem Weg zum Persönlichen Budget überwunden werden, indem die Betroffenen und Angehörigen beraten und bestärkt wurden, als auch möglichst viele Beteiligte an einen Tisch geholt werden, um zu erwartende Hemmnisse frühzeitig auszuräumen. Die Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes sollen wissenschaftlich erfasst, ausgewertet und veröffentlicht werden, um somit einen Transfer in andere Städte und Regionen Deutschlands zu ermöglichen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: - 42 Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen bzw. 13 Menschen mit einer anderen Behinderung wurden im Laufe des Projektes beraten und auf dem möglichen Weg zum Persönlichen Budget begleitet. - Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung wurden neun Experten sowie 17 Eltern interviewt. - Gerade für Menschen mit autistischen Beeinträchtigungen ist eine beratende und begleitende Anlaufstelle von besonderer Bedeutung. - 54 -

- 54 - - Selbstständige ambulant betreute Wohnformen kommen für diesen Personenkreis eher nicht in Betracht. Besondere stationäre Wohnformen müssen jedoch noch für diesen Personenkreis bedarfsgerecht konzipiert werden. - Der runde Tisch hat das Projekt von Beginn an begleitet und setzt sich im Wesentlichen aus Vertretern von Leistungsträgern zusammen. Dieser Zusammenschluss ist auch nach Abschluss des Projektes vorhanden und unterstützt die positive Entwicklung des Persönlichen Budgets im Raum Bonn weiterhin. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die unterstützende Begleitung von potenziellen Budgetnehmern mit primären Behinderungsformen im Bereich des Autismus und die Errichtung eine runden Tisches wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Bonner INTRA-Projekt wurde erstmals in einer Region eine größere Anzahl von Menschen mit autistischen Beeinträchtigungen für das Persönliche Budget interessiert und abgeklopft, inwieweit diese neue Leistungsform auch für diesen zum Teil besonders beratungs- und unterstützungsbedürftigen Personenkreis und im Rahmen welcher Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen eingesetzt werden kann. Die Erkenntnisse des Projektes machen deutlich, dass auch für diesen doch recht schwierigen Personenkreis ein Persönliches Budget unter bestimmten Umständen in Frage kommen kann. Dieses Ergebnis ist umso wichtiger, als grundsätzlich alle behinderten Menschen, egal mit welcher Behinderungsart, an der neuen Leistungsform partizipieren sollen. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget für Menschen mit autistischen Symptomen durchaus zum Einsatz kommen kann. Der Bericht wird vom Projektträger und dem BMAS auf die entsprechenden Internetseiten gestellt und somit bundesweit - 55 -

- 55 - verbreitet. In dem Bericht wird auch über die Erfahrungen mit dem mit Leistungsträgern besetzten runden Tisch berichtet. Die Zusammensetzung eines solchen Kompetenzteams könnte auch in anderen Regionen Deutschlands die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets erheblich befördern. Auch die Fortführung eines solchen runden Tischs nach Projektablauf könnte für andere Regionen in Deutschland Vorbildfunktion haben. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt KoBaB Koordinierungsstelle Budgetassistenz und Beratung hat die Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets insbesondere für Menschen mit autistischen Symptomen aufgezeigt. Wahrscheinliche Grenzen werden aber auch benannt. Insbesondere braucht dieser Personenkreis - neben einer fundierten Erstberatung - eine enge Begleitung auf dem Weg zum Persönlichen Budget. Völlig selbstständiges Wohnen wird mit klassischer ambulanter Unterstützung in vielen Fällen nicht möglich sein. Allerdings erscheinen kleinere Wohngruppen mit starker ambulanter Unterstützung oder gar stationärem Charakter durchaus denkbar. Mit diesem Thema werden sich der Projektträger und die Teilnehmer am runden Tisch auch nach Ablauf des Projektes weiter beschäftigen und nach Lösungen suchen. Das Projekt ist für das BMAS bezüglich der Erkenntnisse im Bereich des Personenkreises der Menschen mit autistischen Beeinträchtigungen von besonderer Bedeutung. Da die weit verbreitete Meinung, dass Menschen mit autistischen Symptomen für diese neue Leistungsform des Persönlichen Budgets grundsätzlich nicht in Betracht kämen, durch die Projektergebnisse widerlegt wird. Projektziel: Erreicht - 56 -

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- 57 - Projekt Nr. 4 Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Der PARITÄTISCHE Gesamtverband Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_kompetenzzentrum_pb.html;jsessionid=73c7a651a48 1FC7530AEF2C5A1B49D16.1_cid250?nn=725002-58 -

- 58 - Lfd. Nr. 4 Az.: Va 3-58330/ 1 Projektbezeichnung/Name Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Projektträger Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin Laufzeit 1.1.2008 bis 31.12.2010 (kostenneutrale Verlängerung bis 28.2.2011) Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 570.660,00 (402.195,00 aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Telefonische Beratung von allen am Persönlichen Budget Interessierten. Hierbei handelte es sich insbesondere um eine erste Basis-Beratung. Daneben führte das Kompetenzzentrum in Abstimmung mit dem BMAS die für die Verbreitung des Persönlichen Budgets aus Sicht der Bundesregierung wichtigen Regionalkonferenzen in allen Bundesländern durch. Auch die Planung und Organisation übernahm das Kompetenzzentrum. Die Tagungsthemen wurden in enger Abstimmung mit dem BMAS festgelegt. Darüber hinaus wurde der Erkannte Hemmnisse, Probleme Noch immer fehlende Kenntnisse über das PB bei allen Beteiligten. Budgetunterstützung sollte nach Bescheiderteilung finanziert werden (auch für Betreuer/-innen). Proaktive Beratung der LT ist noch nicht ausreichend. Gutscheinlösung bei den Leistungen der Pflegeversicherung und beschränkte Dienstleisterwahl behindern tpb mit der Eingliederungshilfe. Fehlendes Wunsch- und Wahlrecht bei der Wahl des Beschäftigungsplatzes auf dem Allgemeinen Arbeits- Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fortführen; rechtliche Rahmenbedingungen verändern (Eingliederungshilfe, SGB IX, Werkstattrecht, Pflegereform); Qualität der GS verbessern. Zahlreiche Publikationen zu allen Fragen des PB wurden erstellt und veröffentlicht. Über 300 Beratungsstellen wurden vernetzt, einheitlich informiert und geschult. Beratung, Schulung, Informationen (auch elektronisch) wird auch in Zukunft fortgesetzt. Finanzierung ggf. über Paritätische Landesverbände und Träger der Beratungsstellen. Bemerkungen (BMAS) Im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und einer möglichen Änderung des SGB IX sollten Anregungen des Projektträgers bedacht werden. Veränderungen im Pflegeversicherungsrecht anstoßen (ein Modellprojekt im Auftrag des BMG läuft derzeit) mit dem Ziel des PB für Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (z. B. im Rahmen der Pflegereform). Je höher die Nachfrage, desto größer wird das Angebot der LE werden. Im Grunde müsste der Markt das selbst regeln. Je mehr PB, desto mehr Rou- - 59 -

- 59 - Kurzbeschreibung des Projekts Aufbau von Beratungsstellen zum Persönlichen Budget im gesamten Bundesgebiet forciert, eine Registrierung sowie eine Vernetzung vorgenommen. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde mit der Herausgabe von Flyern, Broschüren und Newslettern sowie der Erstellung einer entsprechenden Website positiv begleitet. Erkannte Hemmnisse, Probleme markt (anstatt WfbM). Fehlende Angebotsstrukturen der LE (insb. auf dem Land). Sehr lange Bearbeitungszeiten der LT. Schlechte Kooperation bei der Festlegung von TPB zwischen den LT untereinander. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) tine und schnellere Bearbeitung und bessere Kooperation (bereits ermittelte Erfahrungswerte). Dennoch sollten die Fristen bei der Beleuchtung des SGB IX auf den Prüfstand. Evtl. sind sie doch zu kurz gefasst. - 60 -

- 60 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 4 Projektträger: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V., Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin Projekttitel: Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Telefonische Beratung von allen am Persönlichen Budget Interessierten. Hierbei handelte es sich insbesondere um eine erste Basis-Beratung. Daneben führte das Kompetenzzentrum in Abstimmung mit dem BMAS die für die Verbreitung des Persönlichen Budgets aus Sicht der Bundesregierung wichtigen Regionalkonferenzen in allen Bundesländern durch. Auch die Planung und Organisation übernahm das Kompetenzzentrum. Die Tagungsthemen wurden in enger Abstimmung mit dem BMAS festgelegt. Darüber hinaus wurde der Aufbau von Beratungsstellen zum Persönlichen Budget im gesamten Bundesgebiet forciert, eine Registrierung sowie eine Vernetzung vorgenommen. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde mit der Herausgabe von Flyern, Broschüren und Newslettern sowie der Erstellung einer entsprechenden Website positiv begleitet. Schwerpunkt: Ein Beratungs- und Informationszentrum zum Persönlichen Budget hatte der PARITÄTISCHE bereits vor 2008 unterhalten. Es wurde von der Aktion Mensch finanziell gefördert. Die von dort im Schwerpunkt vorgenommene Erstinformation in vielen Regionen Deutschlands war Anlass für das BMA, im Rahmen der mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Persönliche Budgets beginnenden Öffentlichkeitskampagne Regionalkonferenzen mit für die einzelnen Regionen passgenauen Themen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung durchzuführen. Hierzu hätte ein Kompetenzzentrum im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne gefördert werden können. Ein im November 2007 eingehender Antrag des PARITÄTISCHEN zur Förderung des Modellprojektes Kompetenzzentrum Persönliches Budget machte aber deutlich, dass die Schwerpunkte dieses Projektes durchaus erstmalig waren und somit Modellcharakter besaßen. Einer Förderung des Projektes im Rahmen des Programms zur Strukturverstärkung und Ver- - 61 -

- 61 - breitung Persönlicher Budgets stand somit nichts im Wege. Die neuen Schwerpunkte waren: Anwerben von (unabhängigen) Beratungsstellen, Registrierung dieser Beratungsstellen und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit für diese sowie landes- und bundesweite Vernetzungen der Beratungsstellen. Außerdem waren das Erstellen einer Website und das Herausgeben eines Newsletters als Schwerpunkte zu identifizieren. Die früher schon angebotenen Konferenzen wurden auf die für die Bundesregierung wichtigen Themen und Präsentationsformen umstrukturiert und für alle Bundesländer angeboten. Erstmals wurden die Themen passgenau auf die Regionen, die Leistungserbringer, Leistungsträger und bestimmte Behinderungsarten zugeschnitten. Projektlaufzeit: 1. Januar 2008 bis 28. Februar 2011 (1. Januar 2011 bis 28. Februar 2011 genehmigte kostenneutrale Verlängerung) Projektkosten: Laut letztem Zuwendungs-Änderungsbescheid vom 23. Juli 2010 betragen die Gesamtkosten 570.660 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 402.195 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Folgende Ziele wurden vorrangig verfolgt: - Alle am Prozess der Verbreitung Persönlicher Budgets Beteiligter erhalten Informationen über das Persönliche Budget. Zu den Informationen gehören auch Berichte über aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. - Die Informationen sollen breit gefächert und unter Einbeziehung von nationalen und internationalen Entwicklungen aufbereitet werden. - Bestehende Unsicherheiten und zum Teil vorhandene Ängste gegenüber der neuen Leistungsform sollen bei Menschen mit Behinderungen, bei Leistungsträgern und Leistungserbringern abgebaut werden. - 62 -

- 62 - - Es soll aktiv Einfluss genommen werden auf eine vermehrte Inanspruchnahme Persönlicher Budgets, auch trägerübergreifender Budgets. - Aufbau eines bundesweiten Netzes niedrigschwelliger Beratungsstellen unter einem Dach zur Erzielung von Synergieeffekten. - Entwicklung und Organisation differenzierter Austauschformen für verschiedene Zielgruppen und die Unterstützung deren Vernetzung. - Intensive Zusammenarbeit mit dem BMAS, insbesondere bei der Themenauswahl, Organisation und personeller Besetzung bei Veranstaltungen (z. B. Regionalkonferenzen). Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Folgende wesentliche Ergebnisse des Modellprojektes sind festzuhalten: a) 5.800 Menschen wurden über das Angebot von telefonischer oder schriftlicher Erstberatung und Information sowie zur Vermittlung an regionale Beratungsstellen erreicht. b) 2.250 Menschen (davon ca. 340 Menschen mit Behinderungen) nahmen an den insgesamt 16 Regionalkonferenzen bundesweit teil. c) Rd. 32.000 Menschen konnten pro Jahr über die Internetseite www.budget.paritaet.org erreicht werden. 173.000 Seiten wurden im Durchschnitt pro Jahr aufgerufen. 2.698 Menschen nutzten als Abonnenten den 14-tägigen Newsletter. d) 317 Beratungsstellen waren bei Projektende in dem ständig aktualisierten Beratungsstellenverzeichnis unter www.budget.paritaet.org aufgeführt. e) 100 Beratungsstellen haben sich am ersten bundesweiten Budgettag am 16. Oktober 2010 unter der Schirmherrschaft von Frau Ministerin Dr. Ursula von der Leyen aktiv beteiligt. f) 5000 Projektflyer Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget wurden erstellt und verteilt. g) Drei erstellte Informationsbroschüren in einer Gesamtauflagenhöhe von 11.000 Stück wurden bundesweit zur Verfügung gestellt. - 63 -

- 63 - Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden alle Zielvorgaben erfüllt. Zusätzlich wurden in Abstimmung mit dem BMAS die Abschlussveranstaltung zum Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets auf der Messe REHACARE in Düsseldorf im Oktober 2010 und begleitend hierzu ein Markt der Möglichkeiten ebenfalls auf der REHACARE und ein erster bundesweiter Budgettag an 100 verschiedenen Orten in der Bundesrepublik Deutschland organisiert und durchgeführt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Alle aus den v. g. Zielen resultierenden und zuvor zugesagten Maßnahmen sowie im Laufe des Projekts darüber hinaus zwischen dem PARITÄTISCHEN und dem BMAS abgesprochene Maßnahmen, wie z. B. die Durchführung der Regionalkonferenzen, der Aufbau eines bundesweiten niederschwelligen Beratungsstellennetzes, die Durchführung eines Budgettages, die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt des PARITÄTISCHEN wurde die politisch geforderte, volkswirtschaftlich und ggf. für die Leistungsträger auch betriebswirtschaftlich sinnvolle verstärkte Verbreitung der neuen Leistungsform Persönliches Budget ein großes Stück nach vorne gebracht. Der Forderung der Interessensverbände der Menschen mit Behinderungen nach niederschwelligen Beratungsangeboten im gesamten Bundesgebiet konnte durch das Kompetenzzentrum mit dem Aufbau eines bundesweiten Netzes von Beratungsstellen erstmals eine überzeugende Aktivität entgegengestellt werden. Auch die positive Wirkung der bundesweit veranstalteten Regionalkonferenzen lässt sich aufgrund stetig ansteigender Budgetbewilligungen mehr als nur vermuten. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist wichtig, dass die positive Bewertung der Bundesregierung zu der neuen Leistungsform Persönliches Budget, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und dem daraus resultierenden Nationalen Aktionsplan bundesweit in Regionalkonferenzen und sonstigen Veranstaltungen mit bundesweiter Wirkung Gehör fand. Auch der Forderung der Behindertenver- - 64 -

- 64 - bände und organisationen nach zusätzlicher unentgeltlicher Beratung konnte durch die Vernetzung von über 300 Beratungsstellen in ganz Deutschland zumindest in Form eines ersten großen Schrittes Rechnung getragen werden. Die Internetpräsentationen und plattformen sowie die im Projekt erstellten Broschüren werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt. Die nach Auffassung der Bundesregierung auch weiterhin notwendige verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für das Persönliche Budget, insbesondere über die neuen elektronischen Medien (die Mehrzahl von Budgetinteressierten ist der jüngeren Generation zuzurechnen), wird in einem neuen Projekt des PARITÄTISCHEN e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! vorangetrieben. Hierbei werden selbstverständlich die Ergebnisse des Projektes Kompetenzzentrum mit herangezogen und zur Bewältigung des Spagates zwischen der virtuellen Welt des Internets und der Realität wird auch die Vernetzung der bisher registrierten und möglichst weiterer Beratungsstellen sowie die Beobachtung in ein oder mehreren Realregionen notwendig sein. Die besondere Bedeutung, die die Bundesregierung in der Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Hilfe von elektronischen Medien sieht, kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass das neue Projekt, welches teilweise Ergebnisse des Projektes Kompetenzzentrum Persönliches Budget implantiert, auch im Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich benannt wird. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN ist aufgrund der Vielzahl der von ihm erledigten Aufgaben, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, per Print- und elektronischer Medien, Schaffung eines bundesweiten Beratungsstellennetzwerkes, Basisberatung und Koordination für alle am Persönlichen Budget Interessierten, als das Leuchtturmprojekt innerhalb des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets anzusehen. Die insgesamt wertvollen Arbeiten haben die Bemühungen der Bundesregierung, die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets weiter voranzutreiben, in erheblichem Maße unterstützt. Auf die Ergebnisse und geschaffenen Strukturen wird das BMAS auch weiterhin bei der Verbreitung Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bauen können. Projektziel: Hervorragend erreicht - 65 -

- 65 - Projekt Nr. 5 Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets In der Gemeinde leben ggmbh Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_alternative_wohnformen.html?nn=725002-66 -

- 66 - Lfd. Nr. 5 Az.: Va 3-58330/ 17 Projektbezeichnung/Name Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets Projektträger Laufzeit 1. Mai 2008 bis 30. April 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - In der Gemeinde leben ggmbh, Erkrather Straße 88, 40233 Düsseldorf 57.950 (49.257,50 aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Information von Menschen mit Behinderungen über alternative Wohnformen mit dem Persönlichen Budget mittels gezielter Öffentlichkeitsarbeit. Entwicklung eines Wohn- und Unterstützungskonzeptes gemeinsam mit den interessierten behinderten Menschen. Modellhafte Erprobung alternativer selbstbestimmter Wohnform, die unter den bisherigen strukturellen Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe und deren Finanzierung grundsätzlich nicht möglich war. Im Rahmen des Projektes sollte insbesondere Menschen mit Erkannte Hemmnisse, Probleme Bearbeitungsfristen werden nicht eingehalten. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Gute Kooperation von Leistungserbringern, Leistungsträgern und potenziellen Budgetnehmern ist sinnvoll und hilfreich. Flyer, Internetblog und Videofilm wurden erstellt. Erste Wohngemeinschaft wurde gegründet. Die Beratungs- und Unterstützungsarbeit des Projektträgers wird fortgesetzt. Bereits bei Projektende wurde die nächste Wohngemeinschaft geplant. Alle Ergebnisse wurden bundesweit veröffentlicht und sind im Wesentlichen übertragbar. Bemerkungen (BMAS) Die Bearbeitungsfristen verringern sich zwar mit zunehmender Routine bei vermehrter PB- Beantragung. Trotzdem sollten sie im Rahmen einer evtl. SGB IX-Änderung auf den Prüfstand. Projektergebnis beweist: Auch geistig behinderte Menschen können mit entsprechender Unterstützung außerhalb eines Heimes selbstbestimmt leben (hier das Beispiel der für den LT kostengünstigen WG). Diese WG s könnten die Wohnform der Zukunft für Menschen mit geistiger Behinderung werden. Bestimmungen von - 67 -

- 67 - Kurzbeschreibung des Projekts schweren Beeinträchtigungen aufgezeigt werden, dass durch die Nutzung von Synergieeffekten des ähnlichen Bedarfes mittels des Persönlichen Budgets eine neue Wohnform, z. B. in einer Wohngemeinschaft erlebt werden kann. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) Landesheimgesetzen dürfen hier jedoch nicht entgegenwirken (eine WG ist eben kein Heim). - 68 -

- 68 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 5 Projektträger: In der Gemeinde leben ggmbh, Erkrather Straße 88, 40233 Düsseldorf Projekttitel: Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des Persönlichen Budgets/Begleitung des Persönlichen Budgets in Wohnformen. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Information von Menschen mit Behinderungen über alternative Wohnformen mittels gezielter Öffentlichkeitsarbeit. Entwicklung eines Wohn- und Unterstützungskonzeptes gemeinsam mit den interessierten behinderten Menschen. Modellhafte Erprobung alternativer selbstbestimmter Wohnform, die unter den bisherigen strukturellen Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe und deren Finanzierung grundsätzlich nicht möglich war. Im Rahmen des Projektes sollte insbesondere Menschen mit schweren Beeinträchtigungen aufgezeigt werden, dass durch die Nutzung von Synergieeffekten des ähnlichen Bedarfes mittels des Persönlichen Budgets eine neue Wohnform, z. B. in einer Wohngemeinschaft erlebt werden kann. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Düsseldorf verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Entwicklung neuer Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und der hieraus entstehenden besonderen Einzel- und Gemeinschaftsbedarfssituationen sowie der Deckung dieser Bedarfe durch das Persönliche Budget. Schwerpunkt war die Entwicklung alternativer Wohnform und die Erprobung gemeinsam mit den beteiligten Menschen mit Behinderungen. Projektlaufzeit: 1. Mai 2008 bis 30. April 2009-69 -

- 69 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 31. März 2008 betragen die Gesamtkosten 57.950 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 49.257,50 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, Frauen und Männern mit Behinderungen und hohem Hilfebedarf mit Hilfe des Persönlichen Budgets Möglichkeiten zu eröffnen, eine weitestgehend selbstbestimmte Wohnform aufzubauen und nutzen zu können. Eine Heimunterbringung sollte damit vermieden bzw. beendet werden. Des weiteren sollten alle Aktivitäten des Projektes und die abschließenden Ergebnisse dokumentiert und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit und somit allen Interessierten (auch zur Nachahmung) zur Verfügung gestellt werden. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Im Rahmen des Modellprojektes wurde eine Wohngemeinschaft mit sechs Menschen mit erworbener Hirnschädigung geschaffen. Mit Unterstützung des Projektträgers und mittels des Persönlichen Budgets haben sie sich eine gemeinsame Assistenzkraft rund um die Uhr eingekauft. Darüber hinaus haben sich die behinderten Menschen individuelle Assistenzleistungen, pädagogische Unterstützung, Angebote zur Tagesgestaltung sowie Gruppenangebote und eine Haushaltshilfe eingekauft. Die gesamte Projektentwicklung sowie die Projektergebnisse sind in einem 10-minütigem Videofilm dokumentiert worden. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Errichtung einer alternativen Wohnform, Dokumentation für die Öffentlichkeit wurden umgesetzt. - 70 -

- 70 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Düsseldorfer Projekt der In der Gemeinde Leben ggmbh wurde deutlich, dass eine sehr kostenaufwendige Heimunterbringung selbst für sehr schwerbehinderte Menschen durch mit ihnen gemeinsam entwickelte Wohnalternativen vermieden werden kann. Hierdurch können auch für den einzelnen behinderten Menschen zum Teil unzumutbare Unterbringungsmaßnahmen beendet werden. So war z. B. einer der an dem Projekt beteiligten schwerbehinderten Menschen, obwohl noch relativ jung, in einem Altenheim mit ausschließlich alten Menschen untergebracht. Obwohl für ihn keine angemessenen Förderungsmaßnahmen in diesem Altenheim angeboten wurden, waren die Unterbringungskosten doch erheblich. Durch die gemeinsam genutzten Assistenzkräfte in der Wohngemeinschaft konnten die Kosten für den einzelnen behinderten Menschen erheblich gesenkt und die Lebensqualität dieser Menschen deutlich gesteigert werden. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget (und hier sogar trägerübergreifend) auch für sehr schwer geistig beeinträchtigte Menschen in alternativen Wohnformen bei entsprechender Unterstützung genutzt werden kann und somit dem Gedanken ambulant vor stationär auch für diesen Personenkreis Nachdruck verliehen werden kann. Die Nachhaltigkeit des Projektes wird dadurch verdeutlicht, dass die Ergebnisse jederzeit und überall übertragbar sind und diese mittels Videofilm dokumentiert wurden. Der Abschluss-Sachbericht und der Videofilm werden auf den Internetseiten des BMAS für jeden Interessierten zugänglich veröffentlicht. Der Projektträger erarbeitet auch nach Ablauf des Projektzeitraums weiterhin alternative Wohnlösungen und hat bereits kurz nach Projektablauf mit der Planung einer weiteren Wohngemeinschaft begonnen. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Entwicklung alternativer selbstbestimmter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des Persönlichen Budgets hat die Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets auch für schwer geistig behinderte Menschen (in diesem Falle schwere Hirnschädigungen) im Rahmen alternativer Wohnformen aufgezeigt. Mit entsprechender Unterstützung und Begleitung können auch für diese Menschen mittels trägerübergreifendem Persönlichen Budget selbstbestimmtes Wohnen und frei gewählte Unterstützung Realität werden. - 71 -

- 71 - Die in einem gut gemachten, interessanten Film festgehaltene Projektdokumentation macht deutlich, dass die Ergebnisse des Projektes grundsätzlich übertragbar sind. Auch Menschen mit anderen Behinderungsarten könnten solche Wohn- und Betreuungsformen nutzen. Projektziel: Sehr gut erreicht - 72 -

- 72 - - 73 -

- 73 - Projekt Nr. 6 Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. - ISL - Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_beratungstelefon.html?nn=725002-74 -

- 74 - Lfd. Nr. 6 Az.: Va 3-58330/ 2 Projektbezeichnung/Name Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget Projektträger Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. - ISL -, Hermann-Pistor-Straße 1, 07745 Jena Laufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 259.144,- (216.399,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Aufbau und Durchführung einer Beratungshotline zum Persönlichen Budget - Werktägige Telefonberatung zum Persönlichen Budget rund um die Uhr (tagsüber) - Beratung über E-Mail- Kontakte (auch für hörbehinderte Menschen) Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort: Das Beratungstelefon geht auf Reisen - Grundsätzliche Beratung zum Persönlichen Budget - Vorstellen des Angebotes des Beratungstelefons Erkannte Hemmnisse, Probleme Weiterhin hoher Informationsbedarf. Hunderte verschiedener Zielvereinbarungskonzepte in Deutschland. Unterstützung und Beratung notwendig bei der Verwaltung des PB. Leistungen der Pflegekassen (Gutscheine) sind nicht budgetfähig. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weiterhin informieren, auch über Best- Practice-Fälle (wie z. B. in diesem Projekt erarbeitet). Nach dem Auslaufen der Förderung werden die Zentren für selbstbestimmtes Leben das Beratungstelefon werktags in der Zeit von 9.00-16.00 Uhr weiterhin anbieten, ebenso wird ein Anrufbeantworter geschaltet, so dass keine Beratungsanfrage verloren geht. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht weiterhin unter: persoenliches.budget@isl-ev.de Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit wird fortgesetzt (s. u. a. Projekt des Kompetenzzentrums PB e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - Online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! ). Im Rahmen des Versuchs, die Bedarfsfeststellungsverfahren zu vereinheitlichen, ist auch über einheitliche Konzepte bei den Zielvereinbarungen nachzudenken (Projekt Bedarfsfeststellung/ICF und Prozess einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe). Es sollte auch weiterhin versucht werden, beim BMG den Gedanken des PB (statt Gutscheinlösung ) durchzusetzen (Modellprojekt im Auftrag des BMG läuft hierzu bereits). - 75 -

- 75 - Kurzbeschreibung des Projekts Aufsuchende Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget in besonderen Einzelfällen Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) - 76 -

- 76 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 6 Projektträger: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V. ISL, Hermann-Pistor-Straße 1, 07745 Jena Projekttitel: Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. - ISL - Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Aufbau und Durchführung einer Beratungshotline zum Persönlichen Budget - Werktägige Telefonberatung zum Persönlichen Budget rund um die Uhr (tagsüber) - Beratung über E-Mail-Kontakte (auch für hörbehinderte Menschen) Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort: Das Beratungstelefon geht auf Reisen - Grundsätzliche Beratung zum Persönlichen Budget - Vorstellen des Angebotes des Beratungstelefons Aufsuchende Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget in besonderen Einzelfällen Schwerpunkt: Ein Schwerpunkt des Projektes war die detaillierte Telefonberatung, die weit über einen einmaligen Telefonkontakt hinaus bis hin zur Unterstützung und Begleitung beim Verfahren zur Beantragung eines Persönlichen Budgets reichte. Hierin unterscheidet sich das Beratungstelefon der ISL vom Bürgertelefon des BMAS (nur Erstkontakt und grundsätzlich Hinweise auf entsprechende Rechtsnormen) und vom telefonischen Beratungsangebot des Kompetenzzentrums des PARITÄTISCHEN (Basisberatung mit grundsätzlicher Verweisung an regionale Beratungsstellen). Darüber hinaus verfügten alle Beraterinnen und Berater an der Hotline über eine Peer Counceling-Ausbildung und die erforderlichen Fachkenntnisse. Das bedeutet, dass hier, anders als bei den anderen v. g. telefonischen Beratungsangeboten, die - 77 -

- 77 - Beratung von Menschen mit Behinderungen durch ebenfalls behinderte Menschen möglich war. Ein weiterer Schwerpunkt war die Informations- und Beratungsarbeit vor Ort, die unter dem Motto Das Beratungstelefon geht auf Reisen bei rund 30 regionalen Veranstaltungen durchgeführt wurde. Hier wurde das Angebot des ISL-Beratungstelefons vorgestellt, aber auch zum Persönlichen Budget informiert und vor Ort beraten. Da davon auszugehen war, dass es in Einzelfällen erforderlich sein würde, persönlich vor Ort Beratung und Unterstützung bei den Behördenkontakten zu leisten, sollte ein dritter Schwerpunkt, die aufsuchende Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget, durch den Projektpartner Forsea e. V. übernommen werden. Das ohnehin auf besondere Einzelfälle beschränkte Angebot musste nochmals reduziert werden, da kurze Zeit nach Projektbeginn die von Forsea für diese Tätigkeit vorgesehene Mitarbeiterin leider verstarb und zeitnah kein adäquater Ersatz gefunden werden konnte. Die reduzierte Aufgabenwahrnehmung bei diesem zunächst vorgesehenen dritten Schwerpunkt spiegelt sich jedoch auch in den gesenkten Gesamtkosten und einer erheblich reduzierten Bundeszuwendung wider. Die beiden ersten Projektschwerpunkte blieben von dem Ereignis unbeeinflusst. Projektlaufzeit: 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 Projektkosten: Laut letztem Änderungsbescheid vom 3. Mai 2010 betragen die Gesamtkosten 259.144 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 216.399 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war die unterstützende und ggf. antragsbegleitende telefonische und elektronische Beratung von behinderten Menschen und/oder ihren Vertrauenspersonen durch ebenfalls behinderte Fachberaterinnen und berater. Im Einzelnen konnte sich eine solche Beratung wie folgt darstellen: - 78 -

- 78 - Allgemeine Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Persönlichen Budgets - Hilfe bei der Antragstellung - Hilfe bei der Formulierung von Anträgen - Unterstützung bei der Bedarfsermittlung - Weitergabe von nützlichen Informationen, so z. B. zum trägerübergreifenden Zusammenwirken - Hilfe und Beratung im Beantragungsverfahren Daneben sollte aber auch in Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort das Persönliche Budget interessierten Personen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands nähergebracht werden. Eine Beratung vor Ort, statt am Telefon, fand im Rahmen dieser Veranstaltungen ebenfalls statt. Ein weiteres Ziel, die aufsuchende Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget, konnte nur bedingt erreicht werden (siehe entsprechenden Hinweis unter Schwerpunkt ), wurde dann aber auch aus dem Projekt und der Finanzierung herausgenommen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Weit über 3.000 Einzelkunden wurden im Laufe des Projektes in oftmals zahlreichen Telefonaten beraten, unterstützt und auf ihrem Weg zum Persönlichen Budget begleitet. Rund 30 regionale Einzelveranstaltungen unter dem Motto Das Beratungstelefon geht auf Reisen wurden durchgeführt. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt (zu aufsuchende Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget, s. Anmerkungen zu Schwerpunkt ). Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie der Aufbau einer Beratungshotline, die Basis-, unterstützende und begleitende telefonische und elektronische Beratung und die Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort, wurden umgesetzt. - 79 -

- 79 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch die ISL wurde erstmals eine bundesweite Beratungshotline zum Persönlichen Budget durch selbst behinderte Menschen aufgebaut und durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass durch gezielte Detailberatungen eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen den Weg zur neuen Leistungsform Persönliches Budget gefunden haben. Eine kleine Auswahl von Beispielen, die aus der Beratung der ISL resultieren, hat diese in der Broschüre Beispiele und Tipps zusammengestellt. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS sind die Ergebnisse aus einer Vielzahl telefonischer und elektronischer Beratungen der ISL wichtig, da Best-Practice-Fälle dokumentiert, aber auch noch bestehende Hemmnisse und Barrieren bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets aufgezeigt wurden, die es gilt, abzubauen oder zumindest zu reduzieren. Der Abschluss-Sachbericht wird auf den entsprechenden Internetseiten des BMAS veröffentlicht und steht somit allen interessierten Personen zur Verfügung. Fälle der Best-Practice-Sammlung der ISL werden demnächst in eine BMAS-Veröffentlichung von guten Beispielen aus zahlreichen Projekten des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets aufgenommen. Das bundesweite Beratungstelefon ist auch nach Ende der Projektlaufzeit aktiv und wird weiterhin, wenn auch mit reduzierten Öffnungszeiten, tätig bleiben. Für das BMAS ist es erfreulich, dass aus einer klassischen Modellprojektförderung nunmehr dem Grunde nach eine Anschubfinanzierung für ein nachhaltiges Projekt geworden ist. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der ISL hat deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an der neuen Leistungsform Persönliches Budget besteht und dass mittels unterstützender und begleitender Detailberatung (auch per Telefon oder E-Mail) eine Verbreitung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets möglich ist. Die Tatsache, dass der Projektträger auch weiterhin den Bedarf für eine solche Beratungshotline sieht und diese auch ohne Bundesförderung weiter aufrechterhält, unterstreicht die v. g. Schlussfolgerung. Das Modellprojekt hat vielen behinderten Menschen, für die das Aufsuchen einer regionalen Beratungsstelle aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich war, eine fachlich qualifizierte - 80 -

- 80 - Beratung und Unterstützung auf ihrem möglichen Weg zum Persönlichen Budget geben können. Die Informations- und Beratungsveranstaltungen vor Ort haben ihr Übriges getan, die Verbreitung Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu forcieren. Projektziel: Gut erreicht. Einschränkung: Siehe Hinweise zu Schwerpunkt - 81 -

- 81 - Projekt Nr. 7 Persönliches Budget - Fortbildung für Betreuer/-innen Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e. V. (BdB) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_pb_fortbildung_fuer_betreuuer.html?nn=725002-82 -

- 82 - Lfd. Nr. 7 Az.: Va 3-58330/ 7 Projektbezeichnung/Name Projektträger Persönliches Budget - Fortbildung für Betreuer/-innen Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e. V. (BdB), Brodschrangen 3-5, 20457 Hamburg Laufzeit 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 122.400,-- (60.840,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Fortbildungsmaßnahmen für rechtliche Betreuer und Betreuerinnen zur Qualifizierung als Berater und Beraterinnen in Fragen des Persönlichen Budgets gegenüber behinderten Menschen, ihren Angehörigen, Leistungsträgern und Leistungserbringern. Hierbei wird die Schlüsselfunktion, die Betreuerinnen und Betreuern bei der Beratung behinderter Menschen in allen Lebenslagen zukommt, genutzt, damit diese zusätzlich als Motoren und Multiplikatoren für die Bekanntmachung Persönlicher Budgets dienen können. Erkannte Hemmnisse, Probleme Ungeklärte Vergütung der Budgetunterstützung für die Betreuer/- innen bei erheblich mehr Zeit- und Arbeitsaufwand Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Vergütung für Budgetassistenz durch Betreuer/-innen muss geregelt und gesichert werden. Rd. 400 im Projekt fortgebildete Betreuer/- innen beantragten eine Vielzahl von PB. Das erarbeitete Curriculum kann als Vorlage für weitere Fortbildungsmaßnahmen bundesweit dienen. Bemerkungen (BMAS) Im Rahmen einer möglichen Änderung des SGB IX sollte i. Z. mit dem BMJ eine Vergütungsregelung für Betreuer/-innen zur PB-Unterstützung erarbeitet werden. Erste Lösungsansätze (z. B. gesonderter VA für diese Vergütung unmittelbar an Betreuer/-innen) sind bereits erstellt und mit dem BMJ abgestimmt. - 83 -

- 83 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 7 Projektträger: Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e. V., Brodschrangen 3 5, 20457 Hamburg Projekttitel: PB-Fortbildung für Betreuer Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Fortbildungsmaßnahmen für rechtliche Betreuer und Betreuerinnen zur Qualifizierung als Berater und Beraterinnen in Fragen des Persönlichen Budgets gegenüber behinderten Menschen, ihren Angehörigen, Leistungsträgern und Leistungserbringern. Hierbei soll die Schlüsselfunktion, die Betreuerinnen und Betreuern bei der Beratung behinderter Menschen in allen Lebenslagen zukommt, genutzt werden, damit diese zusätzlich als Multiplikatoren für die Bekanntmachung Persönlicher Budgets dienen können. Schwerpunkt: Die Weiterbildung der Betreuer und Betreuerinnen erfolgte in Tagesmodulen (drei Tage, 24 Unterrichtsstunden), die einzeln zu belegen waren. Bei Teilnahme an allen drei Bausteinen wurde ein Gesamtzertifikat ausgestellt. Inhalte der Weiterbildung waren: - Grundlagenwissen zum Persönlichen Budget - Persönliches Budget in der rechtlichen Betreuung Schnittstellen und Konfliktfelder -, - Umsetzung und Organisation in der Betreuungspraxis In den Jahren 2008 und 2009 sollten je sechs Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Projektlaufzeit: 1.2.2008 bis 31.12.2009-84 -

- 84 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 6. Februar 2008 betragen die Gesamtkosten 122.400 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 60.840 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren die Befähigung von Betreuern und Betreuerinnen zur Unterstützung von behinderten Menschen in der Realisierung ihres Wunsch- und Wahlrechts im Rahmen der Beantragung eines Persönlichen Budgets, die Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz des Persönlichen Budgets bei den Betreuerinnen und Betreuern und die Erhöhung der Kompetenzen im Umgang mit diesem neuen Instrument. Hierdurch sollte mittelfristig erreicht werden, dass sich die Anzahl der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets und der Bekanntheitsgrad dieser neuen Leistungsform erhöhen und Hemmschwellen bei potenziellen Nutzern abgebaut werden. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Im Zuge der Erarbeitung eines Curriculums für die v. g. Fortbildungsreihe wurden bereits im Juli 2008 erste Weiterbildungsmodule durchgeführt. Zwischen Juli 2008 und August 2009 wurden alle geplanten 12 Qualifizierungsmaßnahmen angeboten und mit durchschnittlich 30 Teilnehmern durchgeführt. Aufgrund der großen Nachfrage fanden weitere drei Fortbildungsmodule zwischen dem September 2009 und November 2009 mit je 17 Teilnehmern statt. Alle Fortbildungsveranstaltungen zusammen zählten 400 Teilnehmer. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben mehr als erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Betreuer und Betreuerinnen wurden nicht nur durchgeführt, sondern durch drei weitere Fortbildungsmodule übertroffen. Darüber hinaus fand außerhalb des Förderprogramms im September 2009 eine Fortbildung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Alsterdorf Assistenz Umland GmbH nach der gleichen Konzeption wie für Betreuer und Betreuerinnen statt. - 85 -

- 85 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Da bereits nach Auswertung der Ergebnisse des Modellversuchs zur Einführung des Persönlichen Budgets in den Jahren 2004 bis 2007 bekannt war, dass bei der Beantragung und Umsetzung Persönlicher Budgets Betreuerinnen und Betreuer eine Schlüsselrolle einnehmen, ist es von großer Bedeutung, diese Betreuer und Betreuerinnen behinderter Menschen als qualifizierte Multiplikatoren zur Verbreitung Persönlicher Budgets zu gewinnen. Hierzu sind Schulung und damit Qualifizierung zu Fragen des Persönlichen Budgets unerlässlich. Der Projektträger hat dies in dem angebotenen und durchgeführten Schulungsprogramm ausgezeichnet umgesetzt, ein Curriculum erarbeitet, das auch bei künftigen Schulungen (auch anderer Schulungsträger) Anwendung finden kann und bietet auch weiterhin entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für Betreuer und Betreuerinnen nach Projektablauf an. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse an Persönlichen Budgets bei betroffenen Menschen mit Behinderungen durch die Informationen und Unterstützung ihrer Betreuer und Betreuerinnen mittel- bis langfristig steigt und es über diesen Weg vermehrt zu Anträgen und Bewilligungen kommen wird. Bereits eine zum Ende der Projektlaufzeit durchgeführte Befragung bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Fortbildungsmaßnahmen hat gezeigt, dass eine Reihe von Persönlichen Budgets durch die Unterstützung dieses Personenkreises bereits beantragt und bewilligt werden konnten. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist es wichtig, dass durch das Projekt eine Vielzahl von Betreuerinnen und Betreuern als Multiplikatoren/-innen für die neue Leistungsform Persönliches Budget gewonnen werden konnten und aufgrund der ausgearbeiteten Schulungsunterlagen auch künftig gewonnen und fortgebildet werden können. Der Abschlussbericht und die Curriculumunterlagen werden auf den entsprechenden Internetseiten des BMAS zur weiteren Verwendung anderer potenzieller Schulungsträger eingestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Persönliches Budget Fortbildung für Betreuer/-innen hat eine für die weitere Verbreitung Persönlicher Budgets wichtige Weiche gestellt. Es hat die Motivation und Qualifizierung von Betreuerinnen und Betreuern behinderter Menschen zu Fragen des Per- - 86 -

- 86 - sönlichen Budgets erstmals erreicht. Neben Familien und Freunden sind Betreuerinnen und Betreuer die wichtigsten Kontaktpersonen behinderter Menschen. Ohne deren Unterstützung würden sich viele Menschen mit Behinderungen nicht an das Persönliche Budget herantrauen, obwohl sie es dem Grunde nach für sich wünschen. Die große Nachfrage nach den Qualifizierungsmaßnahmen zeigt auch, dass sich die Betreuerinnen und Betreuer vermehrt für das neue Leistungsinstrument Persönliches Budget interessieren und eine Umsetzung zum Wohle der von ihnen betreuten behinderten Menschen ins Auge fassen. Diese Entwicklung ist nach der anfänglichen Zurückhaltung der Betreuer und Betreuerinnen zum Thema Persönliches Budget als sehr erfreulich zu bewerten. Die Projektergebnisse zeigen aber auch, dass die noch bestehenden Probleme bei der Finanzierung der evtl. Zusatzleistungen von Betreuerinnen und Betreuern bei der Unterstützung ihrer Klienten in Fragen des Persönlichen Budgets einer befriedigenden Lösung zugeführt werden müssen. Projektziel: Sehr gut erreicht - 87 -

- 87 - Projekt Nr. 8 InDiPro - Praxisbegleitung zum Persönlichen Budget bis hin zur Best-Practice-Dokumentation Deutsch-Israelischer Verein für Rehabilitation und soziale Eingliederung für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen Gießen e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_indipro.html?nn=725002-88 -

- 88 - Lfd. Nr. 8 Az.: Va 3-58330/ 3 Projektbezeichnung/Name InDiPro - Praxisbegleitung zum Persönlichen Budget bis hin zur Best-Practice- Dokumentation Projektträger Deutsch-Israelischer Verein für Rehabilitation und soziale Eingliederung für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen Gießen e. V., Grüninger Weg 29, 35415 Pohlheim Laufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 237.811,-- (198.869,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Akquise und Praxisbegleitung von Kindern, die einen Anspruch auf einen Integrationsplatz im Kindergarten haben und Maßnahmen zur Förderung erhalten, Jugendlichen, die ausgeschult werden und den Berufsbildungsbereich anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsplatz absolvieren wollen, Erwachsenen, die aus dem Elternhaus oder der Wohnstätte ausziehen und ein selbstbestimmteres Leben führen wollen und eine Werkstatt für behinderte Menschen nutzenden Beschäftigten, die die Werkstatt verlassen wollen und auf der Suche nach einer Alternative Erkannte Hemmnisse, Probleme Noch zu geringer Informationsstand bei Menschen mit Behinderungen. Angehörige, Betreuer/ -innen und behinderte Menschen selbst sind oft überfordert. Zu lange Bearbeitungszeiten der LT. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Strukturierte Informationsversorgung (ab Frühförder-Alter). Bei Verlassen von Institution (Kita/Schule) sind PB-Beratungsstellen von diesen Institutionen zu benennen. Antragshilfe und Beratung intensivieren. Schulung der Sachbearbeiter/-innen. Bemerkungen (BMAS) Der Aufbau des bundesweiten Netzes von Beratungsstellen (z. Z. über 300) ist noch voranzutreiben (z. B. durch das Projekt e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - Online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! des PARITÄTISCHEN). LT müssen beraten. Außerdem über 300 vernetzte Beratungsstellen (s. o.) z. Z. in Deutschland. Ggf. ist im Rahmen möglicher Änderungen des SGB IX über - 89 -

- 89 - Kurzbeschreibung des Projekts sind. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) die Fristen nachzudenken. Diese Aktivitäten wurden durch eine breite Öffentlichkeitskampagne und eine werbewirksame Dokumentation von Best-Practice- Fällen begleitet. Nicht nachvollziehbare Budgetbemessung und somit z. T. nicht ausreichende Finanzausstattung. Mehr Kommunikation und Vernetzung von LT untereinander zur Gewinnung von Kostenund Honorarerfahrung Budgets müssen den notwendigen Bedarf decken. Die finanzielle Ausstattung muss ausreichen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. - 90 -

- 90 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 8 Projektträger: Deutsch-Israelischer Verein für Rehabilitation und soziale Eingliederung für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen, Gießen e. V., Grüninger Weg 29, 35415 Pohlheim Projekttitel: IndDiPro Praxisbegleitung zum Persönlichen Budget bis hin zur Best-Practice-Dokumentation Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Akquise und Praxisbegleitung von Kindern, die einen Anspruch auf einen Integrationsplatz im Kindergarten haben und Maßnahmen zur Förderung erhalten, Jugendlichen, die ausgeschult werden und den Berufsbildungsbereich anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsplatz absolvieren wollen, Erwachsene, die aus dem Elternhaus oder der Wohnstätte ausziehen und ein selbstbestimmteres Leben führen wollen und eine Werkstatt für behinderte Menschen nutzende Beschäftigte, die die Werkstatt verlassen wollen und auf der Suche nach einer Alternative sind. Diese Aktivitäten sollen durch eine breite Öffentlichkeitskampagne und eine werbewirksame Dokumentation von einem oder mehreren Best-Practice-Fällen begleitet werden. Schwerpunkt: Das Modellprojekt des Deutsch-Israelischen Vereins legte den Schwerpunkt seiner Tätigkeit zunächst in die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die intensive Zusammenarbeit mit Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie der Begleitung potenzieller Budgetnehmer in der Praxis. Später wurde ein besonderes Augenmerk auf die Dokumentation von Best- Practice-Fällen (Print, Internet, Film) gelegt. Projektlaufzeit: 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010-91 -

- 91 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 8. Februar 2008 betragen die Gesamtkosten 237.811 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 198.869 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Ziel des Projektes war es, Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Behinderungen anzusprechen, zu ermutigen und zu unterstützen, mit Hilfe des Persönlichen Budgets neue Wege der Teilhabe zu gehen, die zu einer größeren Lebenszufriedenheit und Selbstständigkeit führen könnten. Es sollten bis zu 50 potenzielle Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen konkret in der Praxis begleitet werden. Hierbei sollte ggf. auch die Erprobung von trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nicht ausgeschlossen sein. Weitere Ziele waren die Erarbeitung und Dokumentation von Best-Practice-Beispielen sowie das Identifizieren von Hemmnissen und Barrieren und die Erarbeitung von möglichen Lösungsvorschlägen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: - Öffentlichkeitsarbeit -- Erstellung von Website, Flyern, Informationsblättern, Interviews mit Leistungsträgern und -erbringern -- Dokumentation von Best-Practice-Fällen im Abschluss-Sachbericht, auf der Website und Erstellung eines Best-Practice-Films - Praxisbetreuung von behinderten Menschen bei der Beantragung Persönlicher Budgets -- Anschub eines eigenen Berufsvorbereitungsjahrs in der Berufsschule (Helferausbildung) speziell für Schulabgänger/-innen von Förderschulen durch die Handwerkskammer Wiesbaden -- Anschub eines Sonderprojektes Persönliches Budget in der Frühförderstelle und Fortführung auch nach dem Auslaufen des Bewilligungszeitraums. -- Organisation der Berufsbildung einer jungen Frau mit Downsyndrom in einem Supermarkt mittels Persönlichem Budget durch die Arbeitsagentur. -- Unterstützung von 33 Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zum Persönlichen Budget von der Erstinformation über die Antragstellung bis hin zur Anwendung des Persönlichen Budgets. - 92 -

- 92 - -- Begleitung behinderter Menschen zu Alternativbeschäftigungen zur Werkstatt für behinderte Menschen/Tagesförderstätte mit Hilfe des Persönlichen Budgets. Insgesamt entstanden aus 204 intensiven Einzelinformationen und Beratungen 75 Einzelbudgets in den Bereichen Wohnen, Freizeit, Tagesstruktur, Frühförderung, Schule. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die intensive Informationsund Öffentlichkeitsarbeit, die begleitende Unterstützung von behinderten Menschen auf ihrem Weg zum Persönlichen Budget und die Dokumentation von Best-Practice-Fällen wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch die Ergebnisse des Projektes des Deutsch-Israelischen Vereins wird deutlich, dass Persönliche Budgets für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene in den Bereichen Arbeit und Wohnen nach entsprechender gezielter Informationsarbeit und Begleitung der potenziellen Budgetnehmer/-innen mehr oder weniger einfach umzusetzen sind. Die Probleme und Barrieren wurden verdeutlicht, aber auch zum großen Teil Lösungsvorschläge erarbeitet. Auch die Einsatzmöglichkeiten, die für die Nutzung Persönlicher Budgets besonders geeignet sind, wurden ermittelt und aufgezeigt und EinsparPotenzial für die Leistungsträger festgestellt. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget in den v. g. Einsatzbereichen Verwendung finden kann, insbesondere dann, wenn eine gezielte Informationsarbeit bei Leistungsträgern, -erbringern und potenziellen Budgetnehmern vorangeht und zunächst begleitende Unterstützung gewährt wird. Durch die Dokumentation der Best-Practice- Fälle im Abschlussbericht, Internet und zusätzlich als Film werden die guten Ergebnisse des Projektes bundesweit verbreitet und können durch ihre Vorbildfunktion Nachahmung finden. - 93 -

- 93 - Abschluss-Sachbericht und Best-Practice-Film werden auch auf die BMAS-Internetseite gestellt. Dass es insbesondere im Bereich Wohnen bei der Umwandlung von Sachleistungen in Persönliche Budgets zu finanziellen Einsparungen bei den Leistungsträgern kommen kann, ist ein Projektergebnis, dass für die Argumentation des BMAS gegenüber den Leistungsträgern von besonderer Wichtigkeit ist. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt InDiPro Praxisbegleitung bis hin zur Best-Practice-Dokumentation hat Möglichkeiten des breiten Einsatzes von Persönlichen Budgets aufgezeigt. Hemmschwellen wurden ermittelt und Lösungsansätze erarbeitet. Finanzielle Einsparungen konnten bei der Umwandlung von Sachleistungen in Persönliche Budgets festgestellt werden. Bei entsprechender Informationsarbeit in einer bestimmten Region und daran anschließender unterstützender Begleitung von potenziellen Budgetnehmern/-innen lässt sich die Anzahl der Budgetanträge, so zeigen die Projektergebnisse, erheblich steigern. Die sehr gute Dokumentation (Print, Internet, Film) von Best-Practice-Fällen, die innerhalb des Projektes entstanden sind, macht das Projekt auch bundesweit nutzbar und nachahmenswert. Projektziel: Gut erreicht - 94 -

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- 95 - Projekt Nr. 9 Budgetkultour Theater Sycorax e. V. - Verein zur Förderung der Kulturarbeit für Menschen mit Grenzerfahrungen Projekt-Abschluss-Sachberichte im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/sachbericht_i_budgetkultour%20-.html;jsessionid=2dd5b868b328de94c8fa087514548950.1_cid243?nn=725002 http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/sachbericht_ii_budgetkultour%20-.html?nn=725002-96 -

- 96 - Lfd. Nr. 9 Az.: Va 3-58330/ 13 Projektbezeichnung/Name Projektträger Laufzeit 1. März 2008 bis 10. Juni 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 35.900,-- (30.515,--) Budgetkultour Theater Sycorax e. V. - Verein zur Förderung der Kulturarbeit für Menschen mit Grenzerfahrungen, Hoppengarten 22, 48147 Münster Kurzbeschreibung des Projekts Kreative Aktionen in der Öffentlichkeit, wie Theaterstück (Clowneske/Satire mit Botschaft), Powerpoint-Präsentation mit Vortrag und anschließender Diskussion Erkannte Hemmnisse, Probleme Fehlende oder mangelhafte Kenntnisse der LT und nicht ausreichende Beratung und Unterstützung durch die LT Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weiterhin bundesweit informieren. Das erarbeitete Theaterstück wurde auch nach der Projektlaufzeit viele Male aufgeführt. So kam es z. B. bei der Abschlussveranstaltung zum Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets zur Aufführung. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit zum PB - ggf. auch mit nicht herkömmlichen Methoden (wie z. B. Budgettag) - wird auch weiterhin notwendig sein. - 97 -

- 97 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 9 Projektträger: Theater Sycorax e. V. - Verein zur Förderung der Kulturarbeit für Menschen mit Grenzerfahrungen -, Hoppengarten 22, 48147 Münster Projekttitel: Budgetkultour Schwerpunkt: Erarbeitung und Aufführung eines Theaterstücks zum Persönlichen Budget mit allgemeiner Informations- und Diskussionsrunde Kurzbeschreibung des Modells entspr. Konzept und Zuwendungsbescheid: Kreative Aktionen in der Öffentlichkeit wie Theaterstück (Clowneske/Satire mit Botschaft), Powerpoint-Präsentation, Diskussion Projektlaufzeit: 1.3.2008 bis 10.6.2009 Projektkosten: Lt. Zuwendungsbescheid betragen die Gesamtkosten 35.900 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 30.515 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das BVA. Ziele des Modellprojektes Zuwendungsbescheid: Mit kreativen Aktionen wird die Möglichkeit der neuen Leistungsform Persönliches Budget einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. U. a. werden Informationsveranstaltungen des BMAS hierdurch unterstützt und bereichert. - 98 -

- 98 - Ergebnisse des Modellprojektes lt. Sachbericht: Das Theaterstück wurde erarbeitet und geprobt. Eine Powerpoint-Präsentation wurde erstellt und das Konzept für eine anschließende Diskussionsrunde erarbeitet. Es kam und kommt zu zahlreichen Auftritten. Ziel/Ergebnisabgleiche: Im Ergebnis wurden alle Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte Maßnahmen: Aufführungen bei Informationsveranstaltungen/Kongressen u. ä. zum Persönlichen Budget. Durchgeführte Maßnahmen: Bisher wurden in der Zeit vom 6.10.2008 bis 12.12.2009 15 Auftritte bzw. Veranstaltungen in verschiedenen Bundesländern durchgeführt. Auch künftig sind noch Aufführungen vorgesehen. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (Politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Mit dieser (schau-)spielerischen Art des Informationstransfers konnten viele potenzielle Budgetnehmer für das PB interessiert werden und die ansonsten eher trockenen Informationsveranstaltungen zum PB aufgelockert werden. Ein neuer aber durchaus erfolgreicher Weg der Information. Erkenntniswert für das BMAS/Weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Der Erfolg bei den Zuschauern zeigt dem BMAS, dass auch unkonventionelle Wege bei der politischen Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein können. Auch in 2010 soll die Theatergruppe weitere Informationsveranstaltungen zum PB beleben. Die Sachberichte werden unter www.budget.bmas.de ins Netz gestellt. - 99 -

- 99 - Fachl. Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Theaterstück mit Zusatzinformationen hat einen großen Kreis interessierter potenzieller Budgetnehmer, Leistungsträger und -erbringer erreicht und die Grundstimmung für das Persönliche Budget erheblich verbessern geholfen. Projektziel: sehr gut erreicht - 100 -

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- 101 - Projekt Nr. 10 Unsere Chance - Das Persönliche Budget Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_unsere_chance.html?nn=725002-102 -

- 102 - Lfd. Nr. 10 Az.: Va 3-58330/ 15 Projektbezeichnung/Name Unsere Chance - Das Persönliche Budget Projektträger Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein, Kastanienstraße 27, 24114 Kiel Laufzeit 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 122.694,-- (100.704,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Durchführung einer Informationskampagne in allen Kreisen und kreisfreien Städten und an weiteren wichtigen Orten des Landes Schleswig- Holstein zur Aufklärung über das Persönliche Budget. Zur Unterstützung dieser Aufklärungskampagne wurde ein Werbefilm erstellt. Darüber hinaus standen Beratung, Information, Dokumentation und Vernetzungsarbeit als umzusetzende Aufgaben an. Erkannte Hemmnisse, Probleme Informationslücken insbesondere bei LT und LE, aber auch gepaart mit Unsicherheit bei LN. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Werbung und Öffentlichkeitsarbeit helfen, Wissenslücken zu schließen. Qualifizierte Beratung (frühzeitig) gegen Verunsicherung, auch von Seiten der LT und GS sowie natürlich von den (unabhängigen) sonstigen Beratungsstellen. Vernetzung der Beratungsstellen ist sinnvoll und wünschenswert. Der vom Projektträger neben Flyern und Plakaten erstellte Werbe- und Lehrfilm wurde durch das BMAS bundesweit verbreitet. Der Lebenshilfe LV ist auch weiterhin aktiv in der Bestrebung, das PB weiter zu verbreiten. Bemerkungen (BMAS) LT und GS sind rechtlich zur Beratung verpflichtet. Ob eine Verpflichtung zur Pro-aktiven Beratung zum PB zusätzlich noch in das SGB IX oder Leistungsgesetze aufgenommen werden sollte, wäre im Rahmen der Änderungsüberlegungen zum SGB IX zu bedenken. Der PARITÄTISCHE betreibt im Rahmen des vom BMAS geförderten Projektes e- Strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! weiterhin Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das PB und vernetzt mehr und mehr sonstige Beratungsstellen. Auch das BMAS setzt die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf Messen) fort. - 103 -

- 103 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 10 Projektträger: Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein, Kastanienstraße 27 24114 Kiel Projekttitel: Unsere Chance - Das Persönliche Budget Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Durchführung einer Informationskampagne in allen Kreisen und kreisfreien Städten und an weiteren wichtigen Orten des Landes Schleswig-Holstein zur Aufklärung über das Persönliche Budget. Zur Unterstützung dieser Aufklärungskampagne sollte ein Werbefilm erstellt werden. Darüber hinaus standen Beratung, Information, Dokumentation und Vernetzungsarbeit als umzusetzende Aufgaben an. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Kiel verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der bis zum Projektbeginn sehr zögerlichen Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein. Schwerpunktmäßig waren zunächst ein Werbefilm zu erstellen und parallel dazu Informationsveranstaltungen in allen Regionen Schleswig-Holsteins durchzuführen. Projektlaufzeit: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 3. April 2008 und 25. Januar 2010 betragen die Gesamtkosten 122.694 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 100.704 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. - 104 -

- 104 - Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren die weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget und Vermittlung von Details, das Erkennen von evtl. Hemmschwellen und Schwierigkeiten bei den leistungsberechtigten Personen und bei ihren Angehörigen sowie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Leistungsträgern und -erbringern und der Aufbau einer Informationsplattform von nachhaltigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im gesamten Land Schleswig-Holstein. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Im Rahmen des Modellprojektes wurden neben der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit auch notwendige Beratungstätigkeiten sowie Begleitung, Unterstützung und Budgetassistenz durchgeführt. Es wurden 32 Informationsveranstaltungen in Schleswig-Holstein geplant und realisiert. Darüber hinaus wurden sieben Veranstaltungen zum Thema Persönliche Zukunftsplanung (als Einstieg zum Persönlichen Budget) durchgeführt. Zur Unterstützung der Veranstaltungen wurden entsprechende Informationsmaterialien hergestellt und insbesondere der Werbefilm Unsere Chance - Das Persönliche Budget gedreht. Außerdem wurde das Persönliche Budget auf den Internetseiten des Landesverbandes der Lebenshilfe sowie durch Pressetexte in verschiedenen Zeitschriften beworben. Der Landesverband der Lebenshilfe verfolgte mit seiner Arbeit das Ziel, möglichst viele Menschen dauerhaft zu dem Thema Persönliches Budget zu erreichen. Inzwischen gibt es auf Landesebene einen Runden Tisch mit Vertretern von Leistungsträgern, Servicestellen und Verbänden. Dieser Runde Tisch wird auch künftig aktiv bleiben. Er wurde nicht zuletzt durch die Initiative des Lebenshilfelandesverbandes initiiert. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Öffentlichkeitsarbeit mit Erstellung eines Werbefilms und die Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen wurden umgesetzt. - 105 -

- 105 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Kieler Projekt des Lebenshilfe-Landesverbandes Schleswig-Holstein wurde erstmals, gemeinsam mit dem Projekt des Landesverbandes Schleswig-Holstein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, in Schleswig-Holstein landesweit das Persönliche Budget beworben und eine Reihe von Persönlichen Budgets bewilligt. Vor Aufnahme der Arbeiten durch die Projektmitarbeiter gab es in Schleswig-Holstein kaum bewilligte Persönliche Budgets. Dem Projektträger ist es gelungen, in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig- Holsteins nicht nur bei potenziellen Budgetnehmern, sondern auch bei den Leistungsträgern das Interesse für das ggf. für die Leistungsträger kostengünstigere Leistungsinstrument zu wecken. Der erstellte Werbefilm ist von so hoher Qualität, dass er auf die Informations-DVD des BMAS übernommen werden konnte und das BMAS somit keinen eigenen Film erstellen brauchte. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget bei intensiver Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Akteuren auch in einem gesamten Bundesland mit ausgesprochen ländlichen Regionen bekannt gemacht und ein entsprechendes Interesse für diese neue Leistungsform geweckt werden kann. Der Werbefilm zum Projekt ist bereits auf der Informations-DVD des BMAS enthalten. Er wird gemeinsam mit dem Abschluss-Sachbericht des Projektes auf den Internetseiten des BMAS eingestellt. Die in dem Film gezeigten Best-Practice-Fälle können Vorbildfunktion für viele potenzielle Budgetnehmer in der gesamten Bundesrepublik Deutschland haben. Daneben wird die Netzarbeit durch den Runden Tisch in Schleswig-Holstein auch weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus arbeitet die Lebenshilfe bundesweit und mit ihrem Landesverband Schleswig-Holstein sowie vielen Kreis- und Ortsvereinigungen aktiv weiter an der Verbreitung Persönlicher Budgets. Zu dieser Entwicklung innerhalb der für behinderte Menschen bedeutenden Organisation hat das Projekt Unsere Chance - Das Persönliche Budget maßgeblich beigetragen. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Unsere Chance - Das Persönliche Budget hat im Bundesland Schleswig- Holstein mit überwiegend ländlicher Struktur und einer ursprünglich sehr geringen Nachfrage nach Persönlichen Budgets erreicht, dass das Interesse an der neuen Leistungsform erheb- - 106 -

- 106 - lich geweckt wurde, eine Reihe von Persönlichen Budgets während der Projektlaufzeit bewilligt werden konnten und das Thema in allen schleswig-holsteinischen Kommunen und bei den Rehaträgern in Schleswig-Holstein nicht nur bekannt gemacht wurde, sondern auch zunehmend auf Interesse stieß. Der im Projekt erstellte Werbefilm und die erstellten Vernetzungsstrukturen in Schleswig-Holstein sind die bedeutenden Eckpfeiler für die Ergebnisse dieses Modellprojektes und deren Nachhaltigkeit. Projektziel: Sehr gut erreicht - 107 -

- 107 - Projekt Nr. 11 Budgetpartys - Kontaktaufnahme zu Menschen mit Psychiatrieerfahrung sowie Einführung in das Persönliche Budget ArGe Rein-ins-Leben e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_kontaktpartys.html;jsessionid=ca97295e75ecfdc1e CFCF093F8066975.1_cid250?nn=725002-108 -

- 108 - Lfd. Nr. 11 Az.: Va 3-58330/ 9 Projektbezeichnung/Name Budgetpartys - Kontaktaufnahme zu Menschen mit Psychiatrieerfahrung sowie Einführung in das Persönliche Budget Projektträger ArGe Rein-ins-Leben e. V., Wilhelmsaue 132, 10715 Berlin Laufzeit 1. Juni 2008 bis 28. Februar 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 9.480,-- (7.864,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Durchführung von sog. niederschwelligen Kontaktpartys, zu deren Teilnahme psychisch behinderte Menschen angeworben und denen im Rahmen des Party- Verlaufs Informationen zum (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget vermittelt werden. Erkannte Hemmnisse, Probleme Nicht ausreichende Angebote von bestehenden Dienstleistern. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Ein Förderprogramm für Dienstleister könnte aus Sicht der Projektträger Abhilfe schaffen. Die Idee von den Partys wurde inzwischen auch von anderen Anbietern aufgenommen. Bemerkungen (BMAS) Die Nachfrage wird die Angebote mehren. Es zeigt sich, dass dann nicht nur neue (auch private) Anbieter auf den Markt gehen, sondern auch etablierte ihr Angebot entsprechend anpassen. - 109 -

- 109 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 11 Projektträger: Arbeitsgemeinschaft Rein-ins-Leben e. V., Wilhelmsaue 132, 10715 Berlin Projekttitel: Kontaktpartys für Menschen mit Psychiatrieerfahrung sowie Einführung in das Persönliche Budget Schwerpunkt: Durchführung von Partys mit psychischen Behinderungen zur Vorstellung der neuen Leistungsform Persönliches Budget. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept und Zuwendungsbescheid: Durchführung von sog. niederschwelligen Kontaktpartys, zu deren Teilnahme psychisch behinderte Menschen angeworben und bei denen im Rahmen des Verlaufs Informationen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget vermittelt werden. Projektlaufzeit: 1. Juni 2008 bis 28. Februar 2009 Zunächst war die Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen. Sie wurde jedoch kostenneutral mit Zuwendungsbescheid des BVA vom 12. Dezember 2008 bis zum 28. Februar 2009 verlängert. Diese kostenneutrale Verlängerung war vom BMAS genehmigt und zur Durchführung einer abschließenden Vertiefungsveranstaltung sinnvoll. Projektkosten: Die Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsbescheid auf 9.480 Euro. Die Bundeszuwendung wurde in Höhe von 7.864 Euro bewilligt. Die Spitzabrechnung der Gesamtkosten erfolgt z. Z. im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. - 110 -

- 110 - Ziel des Modellprojektes: Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform (trägerübergreifendes) Persönliches Budget und Vermittlung von Detailwissen über dieses Instrument sowie über hieraus evtl. erwachsene neue Dienstleistungsangebote, die für potenzielle Budgetnehmer/-innen interessant und neu sein könnten. Ergebnisse des Modellprojektes: Es haben während der Projektlaufzeit sechs Budgetpartys in unterschiedlichen Bezirken Berlins sowie eine Vertiefungsveranstaltung in Moabit stattgefunden. Der bewusst niederschwellig gestaltete Zugang zu den Budgetpartys hat sich als sinnvoll herausgestellt, da bis zu 21 Partyteilnehmer registriert werden konnten. Die neue Leistungsform wurde vorgestellt und das Interesse der betroffenen psychisch behinderten Menschen hieran geweckt. Der Sachbericht einschließlich der Veranstaltungsbeschreibungen wird veröffentlicht, damit vergleichbare Veranstaltungen zum Persönlichen Budget auch in anderen Regionen Deutschlands angeboten werden können. Ziel/Ergebnisabgleiche: Die erreichten Ergebnisse decken sich im Wesentlichen mit den angestrebten Zielen. Zugesagte Maßnahmen: Sechs Budgetpartys und eine Vertiefungsveranstaltung Durchgeführte Maßnahmen: Sechs Budgetpartys und eine Vertiefungsveranstaltung Fazit: Das Projektziel wurde insgesamt erreicht. Vergleichbare Veranstaltungen lassen sich in allen Regionen Deutschlands organisieren. Psychisch behinderte Menschen lassen sich durch derartige Veranstaltungen anlocken und es kann ein Interesse für das Persönliche Budget geweckt werden, was letztlich zu weiteren Anträgen führen kann. - 111 -

- 111 - Projekt Nr. 12 Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die hörbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen DEAFCOM ggmbh Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_deafcom.html?nn=725002-112 -

- 112 - Lfd. Nr. 12 Az.: Va 3-58330/ 12 Projektbezeichnung/Name Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die hörbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen Projektträger DEAFCOM ggmbh, Persiusstraße 1, 14469 Potsdam Laufzeit 1. Mai 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 147.397,-- (114.923,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Das Modellprojekt beschäftigte sich vorrangig mit der Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die hörbehinderten und mehrfachbehinderten Menschen mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen. Für die Zielgruppe wurden Beratungsangebote in ihrer Sprache bzw. den entsprechenden Kommunikationsformen gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) entwickelt, die die potenziellen Budgetnehmer/-innen optimal abholen und bedienen konnten. Dazu arbeitete ein kommunikativ gemischt aufgestelltes Team mit den Interessenvertretern (Behindertenverbände), den Leistungsträgern und den Gemeinsamen Servicestellen sowie den potenziellen Budgetnehmern/-innen modellhaft im Bundesland Brandenburg zusammen. Erkannte Hemmnisse, Probleme Große Wissenslücken bei dem Personenkreis in diesem Projekt, insbesondere wegen der speziellen Behinderungsart. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Passgenaue Information und Beratung für den Personenkreis der hörbehinderten Menschen anbieten. Die erarbeiteten Materialien (Handbuch und Best-Practice-Video-Film in Deutscher Gebärdensprache) wurden bundesweit verbreitet und können für den Personenkreis der hörbehinderten Menschen jederzeit und allerorts zum Einsatz kommen. Auch bleibt der Projektträger weiterhin in Sachen Verbreitung des Persönlichen Budgets für hörbehinderte Menschen aktiv Bemerkungen (BMAS) Es ist auch vom BMAS im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit stets auf die Einsatzmöglichkeiten des PB für die vielfältigsten und unterschiedlichsten Behinderungsarten hinzuweisen. Das DAEFCOM-Projekt kann hier als sehr gutes Beispiel dienen. - 113 -

- 113 - Kurzbeschreibung des Projekts Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) Dabei wurde keine Beratungsstelle aufgebaut, sondern Mittel und Wege gefunden, die vorhandenen Strukturen im Sinne der Zugänglichkeit für diese besondere Zielgruppe anzupassen. - 114 -

- 114 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 12 Projektträger: DEAFCOM ggmbh, Persiusstraße 1, 14469 Potsdam Projekttitel: Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die Hörbehinderten und Mehrfachbehinderten mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Das Modellprojekt beschäftigte sich vorrangig mit der Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die Hörbehinderten und Mehrfachbehinderten mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen. Für die Zielgruppe sollten Beratungsangebote in ihrer Sprache bzw. den entsprechenden Kommunikationsformen gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) entwickelt werden, die die potenziellen Budgetnehmer/-innen optimal abholen und bedienen werden. Dazu arbeitete ein kommunikativ gemischt aufgestelltes Team mit den Interessenvertretern (Behindertenverbände) den Leistungsträgern und den Gemeinsamen Servicestellen, sowie den potenziellen Budgetnehmern/-innen modellhaft im Bundesland Brandenburg zusammen. Dabei sollte keine Beratungsstelle aufgebaut werden, sondern es sollten Mittel und Wege gefunden werden, die vorhandenen Strukturen im Sinne der Zugänglichkeit für diese besondere Zielgruppe anzupassen. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Potsdam verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen für Menschen mit Hörbehinderungen. Schwerpunkte waren - Informationsveranstaltungen - Unterstützung bei Antragstellungen und Entscheidungen der Leistungsträger - 115 -

- 115 - - Entwicklung einer Checkliste für die erste eigene Bedarfsanalyse und Erstellung einer Hemmschwellendokumentation - Erstellung des Handbuchs Zugang zum Persönlichen Budget für hörbehinderte Menschen und mehrfachbehinderte Menschen mit Hörschädigung - Produktion eines Good-Practice-Films - Verbreitung der Projektarbeit und der Ergebnisse (Öffentlichkeitsarbeit) bei Kreis- und Landesverbänden Hörbehinderter und freien Trägern der Hörbehindertenhilfe. Projektlaufzeit: 1. Mai 2008 bis 31. Dezember 2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 11. April 2008 und 21. Oktober 2009 betragen die Gesamtkosten 152.944 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 119.030 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den vorgenannten Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Informationsund Öffentlichkeitsarbeit, die Entwicklung und Erprobung von Beratungsinstrumenten für eine erste Bedarfsanalyse, die Erstellung eines Handbuchs und eines Videofilms wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Potsdamer Projekt der DEAFCOM wurde erstmals erprobt und nachgewiesen, dass das neue Leistungsinstrument Persönliches Budget auch für den Personenkreis der hörgeschädigten Menschen nutzbar ist und dies auch für gehörlose Menschen gilt, die auf die Gebärdensprache oder vergleichbare Kommunikationsmittel angewiesen sind. Somit können also auch von diesem Personenkreis Persönliche Budgets in Anspruch genommen - 116 -

- 116 - werden, bei entsprechender Unterstützung, z. B. durch Gebärdendolmetscher, und die bei vielen hörbehinderten Menschen grundsätzlich vorhandene Selbstständigkeit gefördert und damit Kosten im Vergleich zu Rundum-Versorgungen in der Sachleistung reduziert werden. Allerdings ist die behinderungsbedingte Unterstützung (z. B. Gebärdendolmetscher) als Bedarf anzusehen und zu finanzieren. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass auch hörgeschädigte und gehörlose Menschen mit entsprechender zu ihrem Unterstützungsbedarf gehörender Leistungen (z. B. Gebärdendolmetscher) Persönliche Budgets in Anspruch nehmen können. Dies wurde vor der Erzielung erster Ergebnisse des Modellprojektes vielfach angezweifelt. Zeigen die Ergebnisse dieses Projektes doch deutlich, dass die Überlegung des Gesetzgebers, ein neues Leistungsinstrument für grundsätzlich alle Behinderungsarten anzubieten, richtig war. Der Abschluss-Sachbericht wird zusammen mit dem Handbuch und dem Videofilm in Gebärdensprache auf die Internetseiten des BMAS gesetzt. Insbesondere Handbuch und Videofilm werden bundesweit zur Beratung und Unterstützung hörbehinderter Menschen in Richtung Inanspruchnahme Persönlicher Budgets beitragen können. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Entwicklung und Erprobung von Systematiken, die Hörbehinderten und Mehrfachbehinderten mit Hörschädigung Zugänge zum Persönlichen Budget ermöglichen hat die Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets für Menschen mit Hörbehinderungen erprobt und deutlich gemacht, dass mit entsprechender behinderungsspezifischer Unterstützung das neue Leistungsinstrument auch für diesen Personenkreis Anwendung finden kann. Die Nachhaltigkeit des Projektes wird dadurch unterstrichen, dass der Projektträger auch weiterhin in Sachen Verbreitung des Persönlichen Budgets für hörbehinderte Menschen aktiv bleibt und die erarbeiteten Materialien bundesweit für diesen Personenkreis zum Einsatz kommen können. Projektziel: Sehr gut erreicht - 117 -

- 117 - Projekt Nr. 13 Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget - gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und regionalen Verwaltungen Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V. (lvkms-sh) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_aufklaerungskampagne_pb.html?nn=725002-118 -

- 118 - Lfd. Nr. 13 Az.: Va 3-58330/ 11 Projektbezeichnung/Name Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget - gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und regionalen Verwaltungen Projektträger Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V. (lvkms-sh), Villenweg 18, 24119 Kronshagen Laufzeit 1. April 2008 bis 30. September 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 101.133,-- (85.383,--) Kurzbeschreibung des Projekts Es wurden in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein Informationsveranstaltungen zum Persönlichen Budget angeboten und durchgeführt. Diese Veranstaltungen erfolgten in Kooperation mit den kommunalen Verwaltungen und den Gemeinsamen Servicestellen, um durch gemeinsame intensive Aufklärungsarbeit den Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets in den Regionen Schleswig-Holsteins zu erhöhen. Daneben fanden individuelle gemeinsame Beratungen statt. Hierbei wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsträger eingebunden und somit gleichzeitig zu Fragen des Persönlichen Budgets geschult (learning by doing). Außerdem wurde eine Handrei- Erkannte Hemmnisse, Probleme Angst vor Mehrbelastung (pot. Budgetnehmer), fehlende Angebote der LE, offene Fragen bei Budget für Arbeit (WfbM), mangelhafte Kenntnisse und Bereitschaft der LT u. d. Servicestellen, tpb scheitern an der mangelhaften Zusammenarbeit der LT Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weitere Informationen anbieten, auch LE bei der Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen, ggf. offene Rechtsfragen klären, Information der LT fortsetzen, Vernetzung der LT/Gemeinsame Servicestellen - wie im Projekt erprobt - notwendig. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit für alle Beteiligten muss fortgesetzt werden. Rechtl. Fragen zur WfbM und Beschäftigung außerhalb einer WfbM stehen z. Z. auf dem Prüfstand. Eine Best-Practice- Broschüre soll vom BMAS herausgegeben werden. - 119 -

- 119 - Kurzbeschreibung des Projekts chung von Fallbeispielen, die sich im Rahmen des Projektes entwickelten, erstellt und bundesweit veröffentlicht. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Erstellung und bundesweite Verbreitung einer Best-Practice-Sammlung, die als Hilfsmittel im Rahmen der Verbreitung Persönlicher Budgets auch weiterhin nutzbar ist. Bemerkungen (BMAS) - 120 -

- 120 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 13 Projektträger: Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V., Villenweg 18, 24119 Kronshagen Projekttitel: Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget: Gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und regionalen Verwaltungen. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Es werden in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein Informationsveranstaltungen zum Persönlichen Budget angeboten und durchgeführt. Diese Veranstaltungen sollen in Kooperation mit den kommunalen Verwaltungen und den Gemeinsamen Servicestellen erfolgen, um durch gemeinsame intensive Aufklärungsarbeit den Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets in den Regionen Schleswig-Holsteins zu erhöhen. Daneben sollen individuelle gemeinsame Beratungen stattfinden. Hierbei sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsträger eingebunden und somit gleichzeitig zu Fragen des Persönlichen Budgets geschult werden (learning by doing). Außerdem wird eine Handreichung von Fallbeispielen, die sich im Rahmen des Projektes entwickeln, erstellt und bundesweit veröffentlicht. Schwerpunkt: Gemeinsame Aufklärung der in Schleswig-Holstein verantwortlichen Akteure zum Persönlichen Budget gegenüber den potenziellen Budgetnehmern. Damit verbundene indirekte Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Leistungsträgern sowie Abbau von Vorurteilen potenzieller Budgetnehmer gegenüber der Verwaltung. Projektlaufzeit: 1.4.2008 bis 30.9.2010-121 -

- 121 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 15.4.2008 und 20.1.2009 betragen die Gesamtkosten 101.133 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 85.383 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren die flächendeckende Information im Land Schleswig- Holstein über die Möglichkeiten der neuen Leistungsform Persönliches Budget bei potenziellen Budgetnehmern, aber auch Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Leistungsträger sollten von Anfang an mit in die Informationsveranstaltungen und die sich anschließenden Beratungen eingebunden und somit zu Kooperationspartnern gemacht werden. Hierbei konnten die Mitarbeiter der Leistungsträger sogleich vor Ort (learning by doing) geschult werden. Insbesondere konnten sie aber für das Persönliche Budget gewonnen werden. Die hieraus zu erwartenden guten Beispielen sollten erfasst und zur Nachahmung im gesamten Bundesgebiet veröffentlicht werden. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: In allen 11 Kreisen und vier kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins wurden Informationsveranstaltungen zu Persönlichen Budgets zusammen mit den jeweiligen Sozialhilfeträgern und unter Beteiligung der Gemeinsamen Servicestellen durchgeführt. Die Erprobung gemeinsamer Beratung vor Ort wurde immer wieder fallspezifisch in einzelnen Hilfeplanverfahren zusammen mit Leistungsträgern durchgeführt. Zum Abschluss des Projektes wurde eine Handreichung mit Fallbeispielen und Erfahrungen von Budgetnehmern in Schleswig-Holstein erstellt. Dabei wurde darauf geachtet, Budgets in unterschiedlichen Lebensphasen und für unterschiedliche Bedarfe zu dokumentieren. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben grundsätzlich erfüllt. Die Erprobung der gemeinsamen Beratung vor Ort zusammen mit den Leistungsträgern wurde dadurch eingeschränkt, dass die Gemeinsamen Servicestellen hierfür grundsätzlich noch nicht bereit waren. Die vor Ort durchgeführte Beratungsveranstaltung in der Gemeinsamen Servicestelle im Kreis - 122 -

- 122 - Rendsburg/Eckernförde macht aber deutlich, dass derartige Beratungskooperationen möglich und sinnvoll sind. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Kooperation des Projektträgers mit den Leistungsträgern bei den Informationsveranstaltungen, gemeinsamen Beratungen und die Erstellung einer Best-Practice -Broschüre wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget unter Mitwirkung der regionalen Servicestellen und Verwaltungen wurde erstmals eine Kooperation bereits bei den Erstinformationsveranstaltungen zwischen einer Behindertenorganisation und den Leistungsträgern erreicht. Dieses frühzeitige Einbinden und Interessieren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leistungsträger führt zu einer Sensibilisierung dieser für das Thema Persönliches Budget. Eine derartige Vorgehensweise kann auch für andere Regionen sinnvoll sein und könnte umgesetzt werden. Erfahrungen in anderen Modellprojekten haben durchgängig gezeigt, dass die beste Motivation für die Beantragung von Persönlichen Budgets das gute Beispiel ist. Das Zusammentragen von Best-Practice-Fällen in Schleswig- Holstein und die Veröffentlichung wird daher ein gern genutztes Hilfsmittel im Rahmen der verstärkten Verbreitung Persönlicher Budgets sein. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass eine frühzeitige Kooperation, bereits während der Informationsphase, mit den Leistungsträgern nicht nur möglich ist, sondern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Leistungsträger gleichzeitig für Fragen des Persönlichen Budgets sensibilisiert und hierzu indirekt auch schult. Damit auch anderen Regionen in Deutschland Anregungen zu solchen Kooperationen gegeben werden können, werden der Abschluss-Sachbericht und die aus dem Projekt resultierende Sammlung guter Beispiele auf den einschlägigen BMAS-Internetseiten eingestellt. - 123 -

- 123 - Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das v. g. Modellprojekt hat die Möglichkeiten aufgezeigt, wie man Leistungsträger auch zunächst grundsätzlich zu Fragen des Persönlichen Budgets negativ eingestellte - für gemeinsame Informations- und Beratungsveranstaltungen gewinnen und deren Mitarbeiter/-innen für die künftigen Aufgaben, die sich aus der Bewilligung von Persönlichen Budgets ergeben, motivieren kann. Die dabei als Nebeneffekt erreichte indirekte Schulung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen des Persönlichen Budgets muss besonders hervorgehoben werden. Vor Start des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets und eines aus diesem Programm geförderten Projektes der Lebenshilfe Schleswig- Holstein und eben dieses Projektes des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen war das Bundesland Schleswig-Holstein was die Bewilligung von Persönlichen Budgets betraf als weißer Fleck zu bezeichnen. Daher ist das Gelingen der v. g. Kooperationen und das vorgesehene künftige weitere kooperative Vorgehen in Sachen Persönliches Budget im Lande Schleswig-Holstein unter Federführung des bisherigen Projektträgers besonders hoch zu bewerten. Inzwischen hört man von Vertretern des Landes Schleswig-Holstein, dass die Zahlen bewilligter Persönlicher Budgets ständig steigen. Projektziel: Gut erreicht - 124 -

- 124 - - 125 -

- 125 - Projekt Nr. 14 Schulung für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget ForseA - Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_forsea.html?nn=725002-126 -

- 126 - Lfd. Nr. 14 Az.: Va 3-58330/ 19 Projektbezeichnung/Name Projektträger Laufzeit 15. April bis 31. Juli 2008 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Schulung für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget ForseA - Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V., Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen 8.579,-- (6.104,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Schulung von hauptund ehrenamtlichen Sozialberatern/-innen in Behinderten- und/oder Selbsthilfeorganisationen zu qualifizierten Budgetberaterinnen und -beratern Erkannte Hemmnisse, Probleme Es gibt noch zu wenig qualifizierte Beratung zum Persönlichen Budget Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weitere Fortbildungsmöglichkeiten anbieten. Schulungskonzept für Beraterseminare wurde erarbeitet und im Internet publiziert. Projektträger und andere Organisationen bieten mehr und mehr entsprechende Fortbildungskurse an. Bemerkungen (BMAS) Die Nachfragen nach qualifizierter Beratung und Schulung für potenzielle PB-Berater/- innen ist groß. Das Schulungsangebot ist auf jeden Fall zu unterstützen, da qualifizierte Beratung bei den potenziellen Budgetnehmern zur Verbreitung der PB-Beratung und -Nutzung führt. - 127 -

- 127 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 14 Projektträger: ForseA - Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V., Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen Projekttitel: Schulung (bundesweit) für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Sozialberatern in Behinderten- und/oder Selbsthilfeorganisationen zu qualifizierten Budgetberaterinnen und -beratern. Schwerpunkt: Schwerpunktthemen der Schulung: - Streifzug durch die Sozialgesetzbücher. - Was ist das Persönliche Budget? - Welcher Zielsetzung dient das Persönliche Budget und was ändert sich durch dieses? - Was bedeutet trägerübergreifend? - Wo kann ich ein Persönliches Budget beantragen? - Chancen und Probleme bei Persönlichen Budgets. - Welche Leistungen sind budgetfähig? - Bedarfsermittlung und Verpreislichung. - Zielvereinbarung. - Bescheidprüfung, Rechtskraft, Widerspruchs-, Klagemöglichkeit. Projektlaufzeit: Zunächst war nur ein Schulungsblock geplant, der eine Projektlaufzeit vom 15. April 2008 bis 31. Juli 2008 bedingte. Wegen der großen Nachfrage nach Seminarplätzen sollte ein themengleicher zweiter Seminarblock folgen, der eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis 31. Oktober 2008 mit sich gebracht hätte. Aufgrund der Tatsache, dass die Projekt- und Se- - 128 -

- 128 - minarleiterin nach Ablauf des ersten Seminars verstorben ist, wurde der zweite Block nicht mehr durchgeführt. Der Verwendungsnachweis für die Durchführung des ersten Seminarblocks wurde bereits mit Schreiben vom 12. Juli 2008 eingereicht. Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 31. März und 2. Juli 2008 betragen die Gesamtkosten 36.000 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 28.050 Euro. Die Spitzabrechnung im Widerrufsbescheid des Bundesverwaltungsamtes schließt mit einem Rückforderungsbetrag in Höhe von 21.946 Euro. In Verbindung mit dem Verwendungsnachweis vom 12. Juli 2008 ergeben sich somit tatsächliche Gesamtkosten in Höhe von 8.579 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich demnach noch auf 6.104 Euro. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Zielgruppe der im Modellprojekt geplanten Schulung waren in der Beratung Tätige aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits unterstützende Beratung als Einzelperson oder in Organisationen für Menschen mit Behinderungen ehren- oder hauptamtlich leisten. Diese sollten nach Absolvieren der Schulung in der Lage sein, kompetente Einzelberatung zum Persönlichen Budget zu leisten, aber auch als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen in ihren (Selbsthilfe-)Organisationen ihr erworbenes Wissen weiterzugeben und somit nachhaltig weitere potenzielle Berater und Beraterinnen zum Persönlichen Budget zu akquirieren und zu schulen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Verwendungsnachweis und eingereichter Zwischennachweis- und Abschlussunterlagen: Schulung von 20 Beraterinnen und Beratern in einem fünftägigen Seminar (11. bis 15. Juni 2008). Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Statt zwei identischer Seminarblöcke konnte aufgrund des v. g. Todesfalles nur ein Seminarblock für 20 Personen durchgeführt werden. Die Bundeszuwendung wurde entsprechend reduziert. - 129 -

- 129 - Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen und die Erarbeitung eines Schulungskonzeptes wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch die starke Nachfrage nach Schulungsplätzen im Rahmen des Modellprojektes wird deutlich, wie hoch der Informationsbedarf auch für professionelle und ehrenamtliche Berater zu Behinderungsfragen in Sachen Persönliches Budget ist. Die Schulung dieser Personen führt zu qualifizierter Beratung potenzieller Budgetnehmer im Einzelfall und kann einen Multiplikationseffekt auf andere Sozialberater und -beraterinnen haben. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Interesse an Schulungen für eine qualifizierte Beratung zum Persönlichen Budget sehr hoch ist. Die im Projekt erarbeiteten Schulungsunterlagen werden auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Inzwischen führen nicht nur der Projektträger, sondern auch andere Anbieter Seminare zur qualifizierten Schulung von Beratern zum Persönlichen Budget in Anlehnung an das Pilot- Seminar von ForseA durch. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Schulung für Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget hat deutlich gemacht, wie hoch die Nachfrage nach qualifizierter Schulung für beratende Personen aus Organisationen, aber auch für Einzelberater und -beraterinnen ist. Dies macht nicht nur die Nachfrage innerhalb des Modellprojektes, sondern auch das z. Z. laufende und stark nachgefragte Angebot von einigen Organisationen deutlich. Da die qualifizierte Schulung nicht nur zu passgenauen Einzelfallberatungen bei den potenziellen Budgetnehmern und Budgetnehmerinnen führt, sondern auch eine Verbreitung des Wissens bei anderen Sozialberatern und -beraterinnen mit sich bringen kann, entsteht so ein Schneeballeffekt, der bundesweit mehr und mehr qualifizierte Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget zur Folge hat. - 130 -

- 130 - Projektziel: Gut erreicht - 131 -

- 131 - Projekt Nr. 15 Fortbildung insbesondere behinderter Berater/-innen und Unterstützer/-innen zum Budgetassistenten/zur Budgetassistentin Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. (ASL) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/asl_abschlussbericht.html;jsessionid=2f5a947b5067945cc81aa7f662 A163F0.1_cid250?nn=725002-132 -

- 132 - Lfd. Nr. 15 Az.: Va 3-58330/ 23 Projektbezeichnung/Name Fortbildung insbesondere behinderter Berater/-innen und Unterstützer/-innen zum Budgetassistenten/zur Budgetassistentin Projektträger Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. (ASL), Oranienstraße 189, 10999 Berlin Laufzeit 1. Dezember 2008 bis 30. November 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 181.008,-- (137.160,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget und Verbreitung von Detailwissen über dieses Instrument z. B. in Form von Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen und weiterer Beratungsinstrumente. Fortbildung insbesondere von behinderten Menschen (Peer-Counseling) zu Budgetassistenten/innen als Multiplikatoren zur Verbreitung des Persönlichen Budgets. Erkannte Hemmnisse, Probleme Ständig wachsender Bedarf an Beratung zum Persönlichen Budget, zum Arbeitgebermodell und an Budgetassistenz (auch in Form des Peer-Counselings). Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weitere Beratungs- und Unterstützungspersonen, auch oder gerade selbst betroffene behinderte Menschen, schulen. Im Anschluss an das v. g. Projekt hat der Projektträger mit der Planung für ein nicht öffentlich gefördertes Folgeprojekt Netzwerk Budgetassistenz (Peer Counseling) begonnen, das Berater/-innen nicht nur weiter schulen, sondern auch in Beratungsfunktionen vermitteln soll. Durch die Erarbeitung der Curricula und der Arbeitsmaterialien, die allesamt im Internet publiziert werden, wird dafür gesorgt, dass vergleichbare Fortbildungsmaßnahmen von anderen interessierten Bildungsträgern oder sonstigen mit dem Persönlichen Budget befassten Organisationen durchgeführt werden können. Das Basiswissen und die Instrumente hierfür liegen nun vor. Bemerkungen (BMAS) Schulung von Beratern und Beraterinnen (auch in Form des Peer Counselings) ist auch weiterhin notwendig und sinnvoll, da es durch qualifizierte Beratung (auch oder gerade durch ebenfalls betroffene Menschen) zur Verbreitung der Beantragung und Nutzung von Persönlichen Budgets kommt. - 133 -

- 133 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 15 Projektträger: Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. (ASL), Oranienstraße 189, 10999 Berlin Projekttitel: Fortbildung insbesondere behinderter Berater/innen und Unterstützer/innen zum Budgetassistenten/zur Budgetassistentin Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Weitere Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget und Verbreitung von Detailwissen über dieses Instrument z. B. in Form von Informations- und Beratungsveranstaltungen, Fortbildungsreihen und weiterer Beratungsinstrumente. Fortbildung insbesondere von behinderten Menschen (Peer-Counseling) zu Budgetassistenten/innen als Multiplikatoren zur Verbreitung des Persönlichen Budgets. Schwerpunkt: Erstellung und Durchführung eines Fortbildungsangebotes aufgrund der langjährigen Erfahrung des Projektträgers im Umgang mit Geldleistungen zur Finanzierung Persönlicher Assistenz im Interesse behinderter Menschen. Das Angebot richtete sich insbesondere an behinderte Menschen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland, die beruflich oder ehrenamtlich in der Beratung von Menschen mit Behinderung tätig sind oder sein wollen. Es sollten Personen zu kompetenten Budgetassistenten/innen fortgebildet werden, damit diese als Multiplikatoren insbesondere in den Zentren für selbstbestimmtes Leben tätig werden können. Projektlaufzeit: 1. Dezember 2008 bis 30. November 2010-134 -

- 134 - Projektkosten: Laut letztem Zuwendungsbescheid (Änderungsbescheid) vom 2.6.2010 betragen die Gesamtkosten 181.008,36 Euro. Die Zuwendung des Bundes beläuft sich auf 137.160,22 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war die Konzipierung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation einer Fortbildungsreihe, einschließlich Praktika, für insbesondere Peer-Counselor, um diesen das notwendige Now how für eine Budgetassistenz zu vermitteln und damit Multiplikatoren bei der Umsetzung und Verbreitung des Persönlichen Budgets zu gewinnen. Die in dem Projekt zu erarbeitenden Arbeitsmaterialien können bundesweit auch für weitere Fortbildungsmaßnahmen anderer Bildungsträger genutzt werden. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Nach der Auswahl der Veranstaltungsorte, der Festlegung der Fortbildungsinhalte, der Verpflichtung der Referenten und Referentinnen und der Terminfestlegung für die Fortbildungsblöcke, wurden in der Zeit vom Juni 2009 bis Mai 2010 jeweils sechs Blöcke a 2 x 3 Tage für je rd. 10 Teilnehmer angeboten und durchgeführt. Die Blöcke befassten sich mit den Themen: - Einführung, rechtliche Grundlagen - Beratungsmethoden Peer Counseling und - Persönliche Zukunftsplanung - Selbstbestimmte Organisation der persönlichen Assistenz Anleitungs- und Personalkompetenz - Selbstbestimmte Organisation der persönlichen Assistenz - Organisations- und Finanzkompetenz - Beratung zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget für Menschen mit Lernschwierigkeiten - Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Zu jedem der Blöcke wurden ein Curriculum und umfangreiche Arbeitsmaterialien (ausgenommen Block 3) erarbeitet. - 135 -

- 135 - Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die in dem Konzept und den Antragsunterlagen zugesagten Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt wurde ein Fortbildungsprogramm erstellt, das in den einzelnen Fortbildungsblöcken auch bereits positiv erprobt wurde, welches bundesweit von anderen interessierten Fortbildungseinrichtungen zur Schulung von Budgetassistenzen/innen genutzt werden kann. Hiermit ist es möglich, durch die Schulung dieses Personenkreises, insbesondere selbst betroffene behinderte Menschen, eine Vielzahl von Multiplikatoren zu finden, die die Verbreitung des Persönlichen Budgets durch kompetente Beratung und Unterstützung voranbringen können. Dies wird bei der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit vor Bewilligung eines Persönlichen Budgets im Wesentlichen in ehrenamtlicher Ausübung stattfinden (Förderung des Ehrenamtes). Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist das erstellte Fortbildungsprogramm mit Curricula und umfangreichen Arbeitsmaterialien zur Fortbildung von Budgetassistenten/innen von besonderer Bedeutung, da es an kompetenter Beratung zum Persönlichen Budget in der Bundesrepublik Deutschland mangelt. Auch die inzwischen beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN vernetzten über 300 Beratungsstellen sind zunächst auf die entsprechende Fortbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angewiesen. Hierfür kann das erarbeitete Fortbildungsprogramm ein ausgezeichnetes Bildungsinstrument werden. Der Abschluss-Sachbericht mit den Curricula und den Arbeitsmaterialien wird auf den entsprechenden Internetseiten des BMAS zur bundesweiten Verwendung eingestellt. - 136 -

- 136 - Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Projekt Fortbildung von insbesondere behinderten Menschen zu Budgetassistenten/zur Budgetassistentin hat nicht nur in der Praxis gezeigt, dass eine derartige Bildungsreihe auch für selbst betroffene behinderte Menschen erfolgreich durchgeführt werden kann, sondern hat auch durch die Erarbeitung der Curricula und der Arbeitsmaterialien dafür gesorgt, dass vergleichbare Fortbildungsmaßnahmen von anderen interessierten Bildungsträgern oder sonstigen mit dem Persönlichen Budget befassten Organisationen durchgeführt werden können. Das Basiswissen hierfür wurde in dem Projekt erarbeitet. Projektziel: Gut erreicht - 137 -

- 137 - Projekt Nr. 16 EIGEN!Häuser Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_eigenhaeuser.html?nn=725002-138 -

- 138 - Lfd. Nr. 16 Az.: Va 3-58330/ 22 Projektbezeichnung/Name Projektträger EIGEN!Häuser Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V., Philipp-Müller-Straße 44, 06110 Halle Laufzeit 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 59.528,30 (49.778,79 aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Entdecken und Erproben von Möglichkeiten, das Persönliche Budget für die Entwicklung selbstbestimmter Lebensund Wohnformen zu nutzen. Insbesondere sollte dies durch die Schaffung eines gemeindeintegrierten Budget- und Schulungszentrums im Rahmen klassischer Netzwerkarbeit umgesetzt werden. Die Schaffung neuer alternativer Wohnformen wurde angeregt und angeschoben. Erkannte Hemmnisse, Probleme Die Landschaft der Leistungsträger war vorwiegend dadurch gekennzeichnet, dass eine Kommunikation bezüglich des Persönlichen Budgets nur zur Bedarfsermittlung in Betracht kam. Über unterschiedliche Leistungsträger der Stadt erfuhr das Projektteam, dass es in diesem Bereich positive als auch negative Beispiele zu berichten gab. Nur weniger Leistungserbringer waren bereit, Klienten mit einem Persönlichen Budget zu betreuen und nur wenige Leistungs- Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Einen Brückenschlag zwischen Leistungsträgern, -erbringern und -empfängern zu erreichen gelang durch den - durch das Projekt EIGEN!Häuser initiiert und mitbegründeten - Arbeitskreis Persönliches Budget der Stadt Halle (Saale). In diesem Arbeitskreis werden generelle Schwierigkeiten und Hürden bei der Durchsetzung der Persönlichen Budgets bis hin zu konkreten Fallbeispielen behandelt. Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure untereinander und die Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Umsetzung des Persönlichen Budgets. Besonders durch die Einbeziehung der Budgetnehmer in den Arbeitskreis Persönliches Budget konnten auch Hemmschwellen und Schwierigkeiten bei der Beantragung und Umsetzung der Persönlichen Budgets aufgezeigt und verringert werden. Der Arbeitskreis Persönliches Budget hat sich mittlerweile als fester Bestandteil in der Hilfelandschaft in Halle (Saale) etabliert. Bemerkungen (BMAS) Die Vernetzung der an der Verbreitung Persönlicher Budgets Beteiligten ist voranzutreiben (z. B. durch das bundesweite Netzwerk der PB- Beratungsstellen). - 139 -

- 139 - Kurzbeschreibung des Projekts Erkannte Hemmnisse, Probleme empfänger waren genügend über das Persönliche Budget informiert. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Bemerkungen (BMAS) Es fehlt an alternativen Wohnformen auch für behinderte Mütter/Väter mit ihren Kindern. Aus dem Projekt entstandene WG s für behinderte Mütter/Väter mit ihren Kindern zeigen, dass unterstützte Elternschaft auch in alternativen Wohnformen (auch mit dem Persönlichen Budget) möglich ist. Diese Entwicklung ist zu unterstützen. Landesheimgesetze dürfen hier keine Barrieren darstellen. - 140 -

- 140 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 16 Projektträger: Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V., Philipp-Müller-Straße 44, 06110 Halle Projekttitel: EIGEN!Häuser Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Entdecken und Erproben von Möglichkeiten, das Persönliche Budget für die Entwicklung selbstbestimmter Lebens- und Wohnformen zu nutzen. Insbesondere soll dies durch die Schaffung eines gemeindeintegrierten Budget- und Schulungszentrums im Rahmen klassischer Netzwerkarbeit umgesetzt werden. Die Schaffung neuer alternativer Wohnformen soll angeregt und angeschoben werden. Die vorzunehmenden Aktivitäten sollen wissenschaftlich begleitet werden. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Halle verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen im Raum Halle und setzte seine Schwerpunkte insbesondere im Bereich der verstärkten Kooperation von Leistungsträgern, -erbringern und -empfängern und der Auslotung von Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets zur Entwicklung selbstständiger Lebens- und Wohnformen. Daneben sollten Budgetnehmer bzw. potenzielle Budgetnehmer auf ihrem Weg mit bzw. zum Persönlichen Budget auch wissenschaftlich begleitet werden. Projektlaufzeit: 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 19. Mai 2008 und 20. Januar 2009 betragen die Gesamtkosten 64.830 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 55.105,50 Euro. Eine Spitzab- - 141 -

- 141 - rechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Projektziele waren der Aufbau eines Budget- und Schulungszentrums als neutraler und unabhängiger Anlaufpunkt für Fragen zum Persönlichen Budget (regionale Netzwerkbildung) sowie die Steigerung des Bekanntheitsgrades Persönlicher Budgets durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Daneben sollten geeignete Instrumente für die Teilhabe in allen Lebenslagen (insbesondere selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung sowie Freizeit) entwickelt und erprobt werden und die potenziellen Budgetnehmer bei der Beantragung und Umsetzung des Persönlichen Budgets unterstützt werden. Hemmschwellen und Schwierigkeiten bei der Beantragung bzw. Umsetzung Persönlicher Budgets sollten aufgezeigt und Lösungswege u. a. durch eine verstärkte Kooperation von Leistungsträgern, - erbringern und -empfängern in Bezug auf das Persönliche Budget erarbeitet werden. Darüber hinaus sollte versucht werden, bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Um eine höhere Bekanntheit des Persönlichen Budgets in Halle zu erreichen, wurde während der gesamten Projektlaufzeit gezielte Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Unter anderem wurden folgende Mittel eingesetzt bzw. Maßnahmen durchgeführt: - Erstellen einer Internetseite und eines E-Mail-Versands - Erstellung von Flyern, Plakaten - Initiieren von Presseartikeln. Durch die Projektmitarbeiter wurden Seminare für Organisationen, Privatpersonen sowie Groß-Informationsveranstaltungen für alle Interessierten zum Thema Persönliches Budget durchgeführt. Bei vorhandenem Interesse an weiterführender Beratung gab es die Möglichkeit einer Fallbegleitung mit Beratung und Unterstützung bei den Leistungsträgern. Ein Kernpunkt des Projektes stellte die Beratung und Schulung von Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonstigen Interessentengruppen dar. Bei den rund 20 Seminaren stellte ein Projektmitarbeiter das Persönliche Budget vor und informierte über die Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets. Daneben wurde das Projekt und das Persönliche Budget bei zahlreichen Informations- und Großveranstaltungen bekannt gemacht und beworben. - 142 -

- 142 - Aus über 130 am Persönlichen Budget interessierten Personen wurden eine Reihe von Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zum Persönlichen Budget von Mitarbeitern des Projektes begleitet. Von diesen Fällen wurden einige auch anonymisiert dokumentiert. Ein Beratungs- und Kooperationsnetzwerk wurde aufgebaut und weitete sich im Laufe des Projektes aus. Die wissenschaftliche Begleitforschung wurde durch Studenten der Fachhochschule Nordhausen übernommen, welche in Interviews Kunden des Projektes befragten. Mit den Ergebnissen der Begleitforschung wurde auch die Evaluation des Gesamtprojektes unterstützt. Ziel/Ergebnisabgleich: Der Soll-Ist-Vergleich der Projektziele wird im Abschluss-Sachbericht unter Ziffer 4 besonders dargestellt. Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben weitestgehend erfüllt. Das Ziel, Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des Persönlichen Budgets ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen Wohnräumen zu ermöglichen, konnte während der Projektlaufzeit nicht im gewünschten Umfang erreicht werden. Der Projektträger verfolgt diesen Punkt jedoch weiter und wird auch nach Ende der Projektlaufzeit in diesem Bereich tätig sein. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt EIGEN!Häuser des Trägerwerks Soziale Dienste, Sachsen-Anhalt, in Halle wurde deutlich, dass neben dem Bekanntmachen des Persönlichen Budgets bei Leistungsträgern, -erbringern und potenziellen Budgetnehmern eine qualifizierte Information und Schulung dieser Personenkreise sowie deren Kooperation zur Verbreitung Persönlicher Budgets von besonderer Bedeutung sein kann. Entsprechende Vernetzungen, wie in diesem Projekt vorgenommen, sind dafür unerlässlich. Hierdurch kann die Anzahl der Budgetbeantragungen, die u. a. neue Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung, aber auch Wegfall von Heimunterbringung zur Folge haben kann, gestärkt werden. Da die Kosten für ambulante Unterstützung insbesondere in Wohngruppen mit mehreren behinderten Menschen grundsätzlich günstiger sind als pauschal abgerechnete Heimunterbringung, wird diese Entwicklung auch im Sinne der Leistungsträger sein. - 143 -

- 143 - Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Vernetzung von Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie die Kooperation von Leistungsträgern, - erbringern und potenziellen Budgetnehmern zu einer verstärkten Nachfrage nach Persönlichen Budgets führen kann. Wie sich solche Netzwerke aufbauen lassen und welche Ergebnisse (Best-Practice-Fälle) daraus resultieren, wird im Abschluss-Sachbericht des Projektträgers und den dazugehörenden Anlagen dokumentiert. Bericht und Anlagen werden auf die entsprechenden Internetseiten des BMAS zur Kenntnisnahme aller Interessierten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gestellt. Besonders interessant für das BMAS ist die Entwicklung bei der Konzeption neuer alternativer Wohnformen. Angestoßen durch das Projekt wurde für die Stadt Halle (Saale) vorrangig ein Bedarf an Wohnformen für geistigund lernbehinderte Mütter mit kleinen Kindern festgestellt. Eine Konzeption und Leistungsbeschreibung für entsprechende Wohngemeinschaften wird derzeit mit dem Jugendamt und der Sozialagentur verhandelt. Ziel ist es hierbei, in einer ambulant unterstützten Wohngemeinschaft eine Elternassistenz und Elternbegleitung für Mütter/Väter mit kognitiven Behinderungen unter Einbeziehung des Persönlichen Budgets im Rahmen von Assistenzdienstleistungen zu schaffen. Hierdurch wird erstmals deutlich, dass das Persönliche Budget auch im Bereich unterstützte Elternschaft zur Anwendung kommen kann. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt EIGEN!Häuser hat deutlich gemacht, wie wichtig Informations- und Kooperationsnetzwerke für die Bekanntmachung und Umsetzung Persönlicher Budgets sind. Das Projekt hat gezeigt, wie man solche Netzwerke aufbaut und die entstandenen Netzwerke werden auch nach Ende der Projektlaufzeit grundsätzlich bestehen bleiben. Die aus dem Projekt entwickelte Erkenntnis, dass insbesondere neue unterstützte Wohnformen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und hier insbesondere für geistig behinderte Mütter und Väter mit ihren Kindern geschaffen werden sollten und der Hilfebedarf mittels des Persönlichen Budgets finanziert werden kann, stellt im Rahmen der aus dem gesamten Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets erarbeiteten Ergebnisse einen besonderen Gewinn dar. Projektziel: Erreicht - 144 -

- 144 - - 145 -

- 145 - Projekt Nr. 17 Persönliches Budget im Leistungsmix - Neues Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zwischen stationärem Setting, ambulanten Leistungen und informellen Hilfen (PerLe 3) Technische Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationssoziologie Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/shareddocs/downloads/de/www.budgetaktiv/2011 _07_15_abschlussbericht_perle_3.html?nn=725002-146 -

- 146 - Lfd. Nr. 17 Az.: Va 3-58330/ 21 Projektbezeichnung/Name Persönliches Budget im Leistungsmix - Neues Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zwischen stationärem Setting, ambulanten Leistungen und informellen Hilfen (PerLe 3) Projektträger Technische Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationssoziologie, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Laufzeit 1. August 2008 bis 30. April 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 30.950,-- (25.080,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Erweiterung bestehender erster Forschungsergebnisse zu einem einmaligen Wohnprojekt, in dem ein Mix aus Sach- und Budgetleistungen in einer stationären Einrichtung zur Anwendung kamen und kommen. Das Projekt eröffnete die Chance, über Lebenseinflüsse durch Persönliche Budgets verlässliche Aussagen zu gewinnen. Das Forschungsprojekt knüpfte an das Projekt der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (PerLe) an und war als Follow-up-Studie konzipiert. Schwerpunkt war die Einschätzung und wissenschaftlich solide Beurteilung der Eignung und Wirkung des Persönlichen Budgets im Rahmen der Ausgangsbasis stationäres Wohnen. Es handelte sich im Wesentlichen um die abschließende Evaluation eines mehrjährigen Reifungs- und Ausgestaltungsprozesses des Persönlichen Budget-Einsatzes im stationären Wohnbereich. Erkannte Hemmnisse, Probleme Leistungsträger und - erbringer in stationären Wohneinrichtungen müssen sich der neuen Flexibilität stellen und diese als Chance der behinderten Menschen für einen sicheren Einstieg in ein (teil-)selbstbestimmtes Leben nach eigenem Tempo begreifen. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Der vom Projekträger erarbeitete und im Internet verbreitete Bericht lässt Leistungsträger und -erbringer bundesweit erkennen, dass das Persönliche Budget auch in klassischen stationären Wohneinrichtungen Schritt für Schritt zum Einsatz kommen kann. Dies ist auch für eine evtl. künftige personenzentrierte Bedarfsfeststellung (abgekehrt von den Begriffen ambulant und stationär ) von besonderer Bedeutung. Inzwischen werden mehr und mehr Fälle bekannt, in denen das Persönliche Budget auch in klassischen stationären Einrichtungen - ähnlich wie in diesem Projekt beschrieben - zur Anwendung kommt. Bemerkungen (BMAS) Im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe können die Projektergebnisse wertvolle Hilfestellung leisten. Diese könnten auch für eine evtl. Anpassung des SGB IX von Bedeutung sein. - 147 -

- 147 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 17 Projektträger: Technische Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationssoziologie, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Projekttitel: PerLe 3 Persönliches Budget im Leistungsmix Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Erweiterung bestehender erster Forschungsergebnisse zu einem einmaligen Wohnprojekt, in dem ein Mix aus Sach- und Budgetleistungen in einer stationären Einrichtung zur Anwendung kamen und kommen. Das Projekt sollte die Chance eröffnen, über Lebenseinflüsse durch Persönliche Budgets verlässliche Aussagen zu gewinnen. Das Forschungsprojekt knüpfte an das Projekt der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (PerLe) an und war als Follow-up-Studie konzipiert. Schwerpunkt: Einschätzung und wissenschaftlich solide Beurteilung der Eignung und Wirkung des Persönlichen Budgets im Rahmen der Ausgangsbasis stationäres Wohnen. Es handelt sich im Wesentlichen um die abschließende Evaluation eines mehrjährigen Reifungs- und Ausgestaltungsprozesses des Persönlichen Budget-Einsatzes im stationären Wohnbereich. Wertvolle Erfahrungen, die mit dieser neuen Form der Leistungsgestaltung bei einem Zeitraum von über vier Jahren gesammelt wurden, sollten gesichert, bewertet und für eine breite Umsetzung aufbereitet werden. Projektlaufzeit: 1. August 2008 bis 30. April 2009-148 -

- 148 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 20.5.2008 und 20.1.2009 betragen die Gesamtkosten 30.950 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 25.080 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Die Nachfragen aus den Reihen stationärer Anbieter hatten sich vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Persönliche Budgets gehäuft. Die Fachwelt wollte wissen, wie man Persönliche Budgets auch in bislang klassischen stationären Einrichtungen, insbesondere Wohnheimen, einsetzen könne. Das Modellprojekt sollte daher in erster Linie Erkenntnisse über die Ausgestaltung und Wirkung von Persönlichen Budgets in klassischen stationären Wohnsituationen liefern und eine Endgrenzung dieser Angebotsform mit Hilfe Persönlicher Budgets voranbringen. Hierzu wurden das Wohnheim der von Bodelschwinghschen Anstalten, in denen der Paradigmenwechsel zum Persönlichen Budget bereits vollzogen wurde, und die Bewohner/innen, die zu Expert/innen für die Umsetzung des Persönlichen Budgets geworden sind, für die Basisinformationen genutzt. Das erklärte Ziel des Projektes war also, die gewonnenen Erkenntnisse wissenschaftlich zu analysieren und bundesweit interessierten Trägern von stationären Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sollte mit dem Projekt mittels einer Befragung der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des bis dahin einmaligen Modells PerLe der von Bodelschwinghschen Anstalten die einmalige Chance ergriffen werden, die Budgetumsetzung nach einer längeren Erprobungsphase zu erfassen. Für den Personenkreis der in dem v. g. Wohnprojekt lebenden Menschen sollte eine bislang nur vermutete eigene Kompetenz zur Nutzung des Persönlichen Budgets belegt werden und die Entwicklung neuer passender Leistungsarrangements vorangebracht werden, die ggf. aus einem Leistungsmix aus stationären, ambulanten und informellen Hilfen bestehen könnten. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Die Ergebnisse der Befragungen bei Budgetnehmern/innen und Mitarbeiter/innen erlauben Hinweise für die Umsetzung Persönlicher Budgets in klassischen stationären Einrichtungen. Diese sind in dem Abschluss-Sachbericht detailliert festgehalten. - 149 -

- 149 - Als wichtigstes Ergebnis ist aber zu bemerken, dass die Erfahrungen des Einsatzes Persönlicher Budgets in stationären Einrichtungen durchweg positiv sind, eine Weiterentwicklung durch konzeptionelle und strukturelle Veränderungen aber dennoch notwendig erscheinen, um die erforderliche Schubkraft für eine verbreiterte Umsetzung des Persönlichen Budgets in stationären Einrichtungen zu entwickeln. Unter der Zielrichtung der Flexibilisierung und Individualisierung wohnbezogener Hilfen und eines neuen Leistungsmixes sollten sich diese Hilfen durchlässiger weiterentwickeln und eine Überwindung starrer ambulanter und stationärer Angebotskategorien mittelfristig ermöglichen. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die im Förderantrag zugesagten Maßnahmen, wie insbesondere Datenerhebung, Auswertung, Ergebnissicherung und Transfer wurden im Zuge des Projektes durchgeführt. Die Empfehlungen zur konzeptionellen Ausgestaltung und Implementierung des Persönlichen Budgets, insbesondere unter dem Blickwinkel des Nutzens für Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Entwicklung praxisnaher Vorschläge zur Gestaltung der geeigneten Rahmenbedingungen mit stationärer Ausgangsbasis wurden in dem umfangreichen Abschluss-Sachbericht zu Papier gebracht. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Die Ergebnisse aus dem Projekt PerLe 3 Persönliches Budget im Leistungsmix machen deutlich, dass die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets auch in klassischen stationären Wohneinrichtungen zur Anwendung kommen kann. Insbesondere ein Leistungsmix aus Sachleistungen und der selbstverantwortlichen Einsetzung von Geldmitteln durch die Menschen mit Behinderungen ist in der am Modellprojekt beteiligten Wohneinrichtung gelungen. Die im Abschluss-Sachbericht festgehaltenen Ergebnisse und Umsetzungshinweise können von an einer Auflockerung des stationären Charakters in Wohneinrichtungen interessierten Einrichtungsträgern grundsätzlich ggf. mit kleineren Veränderungen umgesetzt werden. In der Regel dürfte der Teil der Leistungen in stationären Wohneinrichtungen, der in die Leistungsform Persönliches Budget umgewandelt wird, für die Leistungsträger kostengünstiger sein als die herkömmliche Sachleistung (Angebot und Nachfrage/ggf. Wegfall der Overhead-Kosten). - 150 -

- 150 - Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget auch in den klassischen stationären Wohneinrichtungen zum Einsatz kommen kann. Neben der Möglichkeit, das Gesamtpaket der Wohnheim-Leistung als Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen, was aber grundsätzlich nicht sinnvoll ist, soweit es sich um nur einen Leistungsanbieter handelt, ist insbesondere der Leistungsmix aus Sachleistung und Persönliches Budget als richtungsweisend für die Differenzierung und Individualisierung von stationären Leistungen über ihre Verknüpfung mit ambulanten Diensten und privaten Hilfen anzusehen. Auch im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der evtl. Streichung von klassischen stationären und ambulanten Leistungen sowie der daraus resultierenden personenzentrierten Unterstützung können die Projektergebnisse besonders hilfreich sein. Der Abschluss-Sachbericht mit seinen Ergebnissen und Umsetzungshinweisen wird auf den entsprechenden Seiten des BMAS veröffentlicht und steht somit allen interessierten Leistungserbringern zur Verfügung. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt PerLe 3 Persönliches Budget im Leistungsmix hat die Möglichkeiten des Einsatzes des Persönliches Budgets insbesondere für geistig behinderte Menschen in Wohnheimen aufgezeigt. Die in einem Wohnheim der von Bodelschwinghschen Anstalten bereits erprobten Umsetzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets wurden wissenschaftlich analysiert und im Ergebnis so umgesetzt, dass das Projekt als Modell für andere klassisch stationäre Wohneinrichtungen, die sich einer zunehmenden Ambulantisierung öffnen wollen, dienen kann. Gerade unter dem Gesichtspunkt der aus der Behindertenrechtskonvention erwachsenen Forderungen und den Überlegungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erscheint ein solcher Wegweiser zur Aufsprengung des klassischen Heimcharakters mit nur Sachleistungen der richtige Schritt im Rahmen eines bereits begonnenen Paradigmenwechsels. Es hat sich gezeigt, dass auch in der typischen Sachleistungs-Einrichtung zumindest teilweise durch die behinderten Menschen selbstbestimmte und verwaltete Unterstützung möglich ist. Das Wunsch- und Wahlrecht kann auch in diesen Einrichtungen Einzug halten. Projektziel: Erreicht - 151 -

- 151 - Projekt Nr. 18 Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden: Alle für Einen und Einer kann Alles Stadt AG Hilfe für Behinderte e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_stadt_ag_dresden.html?nn=725002-152 -

- 152 - Lfd. Nr. 18 Az.: Va 3-58330/ 29 Projektbezeichnung/Name Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden: Alle für Einen und Einer kann Alles Projektträger Stadt AG Hilfe für Behinderte e. V., Bernhardstraße 17, 01069 Dresden Laufzeit 1. November 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 58.665,-- (49.865,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Um eine verbindlich geltende, gut abgestimmte und dadurch reibungslos verlaufende Arbeitsweise zwischen potenziellen Budgetnehmern, Leistungsträgern und Leistungsbringern bei der Beantragung und Umsetzung von Persönlichen Budgets zu erreichen, wurden runde Tische für Budgetnehmer und potenzielle Budgetnehmer, für Leistungserbringer sowie für Leistungsträger in Dresden installiert. Alle drei runden Tische wurden darüber hinaus in gemeinsamen Arbeitstreffen miteinander verknüpft. Eine Ausdehnung dieses Modells sachsen- und bundesweit wurde angeschoben. Erkannte Hemmnisse, Probleme Immer noch fehlende Informationen. Fehlende und/oder nicht vergleichbare Instrumente zur Bedarfsermittlung bei den Leistungsträgern. Fehlende Vernetzung der Leistungsträger. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Runde Tische sollten in vielen Kommunen installiert werden. Vereinheitlichte Bedarfsfeststellungsverfahren wären hilfreich. Informationen - auch durch Beratungsstellen - bleiben von großer Wichtigkeit. Projektsachbericht dient als Anleitung für den Aufbau von runden Tischen und ist im Internet veröffentlicht. Erste runde Tische wurden/werden in Sachsen und bundesweit gegründet. Bemerkungen (BMAS) Weitere Öffentlichkeitsarbeit und die Erweiterung des Beratungsstellennetzwerkes sind notwendig. Machbarkeitsstudie zum Einsatz von ICF-Kriterien bei einer Vereinheitlichung der Bedarfsfeststellungsverfahren wird z. Z. vom BMAS gefördert. - 153 -

- 153 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 18 Projektträger: Stadt AG Hilfe für Behinderte e. V., Bernhardstraße 17, 01069 Dresden Projekttitel: Alle für einen und einer kann alles? - Stadtnetzwerk Persönliches Budget Kurzbeschreibung des Projekts entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Um eine verbindlich geltende, gut abgestimmte und dadurch reibungslos verlaufende Arbeitsweise zwischen potenziellen Budgetnehmern, Leistungsträgern und Leistungsbringern bei der Beantragung und Umsetzung von Persönlichen Budgets zu erreichen, sollten runde Tische für Budgetnehmer und potenzielle Budgetnehmer, für Leistungserbringer sowie für Leistungsträger in Dresden installiert werden. Alle drei runden Tische sollten darüber hinaus in gemeinsamen Arbeitstreffen miteinander verknüpft werden. Eine Ausdehnung dieses Modells sachsenweit und nach Möglichkeit bundesweit war vorgesehen. Schwerpunkt: Die Schwerpunkte des Modellprojekts lagen in der Installierung von runden Tischen für - Budgetnehmer, - Leistungserbringer, - Leistungsträger. Zur Verknüpfung dieser runden Tische wurden gemeinsame Arbeitstreffen vereinbart und durchgeführt. Daneben wurde die Übertragung der Projektidee landes- und auch bundesweit vorangetrieben. Neben der insbesondere im Rahmen des runden Tisches für Budgetnehmer und potenzielle Budgetnehmer entstandenen zwangsläufigen Beratungstätigkeit wurden auch, erstmals in - 154 -

- 154 - einem Projekt, in Zusammenhang mit dem runden Tisch für Leistungserbringer freiberufliche Assistentinnen und Assistenten vernetzt, informiert und in die Projektarbeit eingebunden. Das gesamte Projekt wurde durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitend unterstützt. Projektlaufzeit: 1. November 2008 bis 31. Dezember 2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 30. Oktober 2008 und 7. Dezember 2009 betragen die Gesamtkosten 58.665 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 49.865 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Die Ziele des Modellprojektes sind in vier große Gruppen zu unterteilen. 1. Erfahrungsaustausch zwischen Budgetnehmern ermöglichen und fördern, Budgetnehmer als Berater für künftige potenzielle Budgetnehmer gewinnen, den Budgetnehmer als Arbeitgeber schulen, Anzahl der Persönlichen Budgets erhöhen, Motivation zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets durch Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen Budgetnehmern und potenziellen Budgetnehmern schaffen. 2. Unabhängige und kostenlose Unterstützung für Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer zur Nutzung des Persönlichen Budgets anbieten lassen, Austausch zwischen den Leistungserbringern initiieren, Informationen von möglichen Leistungserbringern über das Persönliche Budget sammeln und für potenzielle Nutzer veröffentlichen, Gewinnung von neuen Leistungserbringern durch Bekanntmachung von Best-Practice- Fällen anderer Leistungserbringer und Austausch der Leistungserbringer im Rahmen eines Netzwerkes. 3. Unabhängige und kostenlose Budgetunterstützung für Menschen mit Behinderungen durch die Leistungsträger anstoßen und dabei das positive Herangehen und Öffnen für das Persönliche Budget fördern, schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Anträgen - 155 -

- 155 - des Persönlichen Budgets durch Einbindung der Leistungsträger in das Projekt ermöglichen. 4. Verbreitung der Projektidee und der Projektergebnisse landes- und bundesweit. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Zum Erreichen der v. g. Ziele hat der Projektträger verschiedene runde Tische von Budgetnehmern, einen runden Tisch für Leistungserbringer und einen runden Tisch für Leistungsträger, die regelmäßig tagten, gegründet. Zum Austausch und teilweisen Vernetzung dieser runden Tische wurden gemeinsame Arbeitstreffen organisiert und durchgeführt. Durch diese Vernetzungsarbeit im Rahmen der Gründung des Stadtnetzwerks Persönliches Budget in Dresden konnten alle Beteiligten für die neue Leistungsform Persönliches Budget sensibilisiert werden und der Umgang in der Praxis mit diesem Leistungsinstrument besprochen, erprobt und reibungsloser gestaltet werden. Alle Beteiligten konnten im Rahmen der runden Tische von den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern über das Persönliche Budget detailliert informiert und zielgerichtet geschult werden. Das Verzahnen von Gruppen der Budgetnehmer, Leistungserbringer und Leistungsträger ist für ein besseres Verständnis untereinander von großer Bedeutung. Hierdurch wird auch das Prinzip auf Augenhöhe gestärkt. Der daraus erwachsene ungezwungene Umgang der Beteiligten aus allen drei Gruppen erleichtert eine Beantragung und die Umsetzung eines Persönlichen Budgets. Dem Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden ist es gelungen, in Kooperation mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, die Gründung eines sächsischen Netzwerkes zum Persönlichen Budget Budget-aktiv-Sachsen zu initiieren. Daneben konnten auch in anderen Regionen, so z. B. Mittweida und Leipzig Netzwerke nach dem Muster des Dresdner Projektes entstehen. Durch die Beteiligung des neu gegründeten landesweiten Netzwerkes zum Persönlichen Budget auch an der bundesweiten Vernetzung der Beratungsstellen konnte die Projektidee, den Erfahrungsaustausch zu Praxisbeispielen und die Zusammenarbeit zwischen Budgetnehmern, Leistungserbringern und Leistungsträgern mit Hilfe von runden Tischen zu forcieren, auch bundesweit bekannt gemacht werden. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. - 156 -

- 156 - Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Gründung von runden Tischen und die damit verbundene verbesserte Zusammenarbeit aller an der Umsetzung von Persönlichen Budgets Beteiligter wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Dresdner Projekt Stadtnetzwerk Persönliches Budget wurde deutlich, dass eine Zusammenführung und Vernetzung von an der Umsetzung von Persönlichen Budgets Beteiligter in einer Region zum unkomplizierten Umgang miteinander führen kann und somit durch einen Austausch auf Augenhöhe auch die Strukturen für eine Verbreitung von Persönlichen Budgets erheblich verbessert werden können. Da hier alle Beteiligten voneinander lernen können und das gegenseitige Verständnis gefördert wird, lassen sich Beratung zum Persönlichen Budget, das Antragsverfahren und die Umsetzungsstrukturen erheblich verbessern und teilweise auch vereinfachen. Es kann somit eine Win-win-Situation entstehen, die auch Zeitersparnis bei den Beratungs- und Antragsbearbeitungsverfahren mit sich bringt. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Untermauerung der Erkenntnis wichtig, dass es für ein reibungsloses Beratungs-, Bedarfsermittlungs- und Bedarfsfeststellungs-, Antrags- sowie Bewilligungsverfahren mehr als sinnvoll und hilfreich ist, in den einzelnen Regionen funktionierende Netzwerke aller an der Umsetzung Persönlicher Budgets beteiligter Personen und Organisationen zu errichten und zu pflegen. Die Projektidee sowie die Ergebnisse des Modellprojektes sind bereits landes- und bundesweit bekannt und werden insbesondere im Freistaat Sachsen regional und landesweit kopiert. Auch in den über 300 bundesweit vernetzten Beratungsstellen sind das Projekt und dessen Ergebnisse bekannt und werden in verschiedenen Regionen bereits gleich oder in ähnlicher Form umgesetzt. Daneben wird der Abschluss- Sachbericht auf den Internetseiten des BMAS zur Kenntnisnahme aller in der Bundesrepublik Deutschland Interessierter veröffentlicht. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die entstandenen Netzwerke in Dresden und anderen sächsischen Regionen sowie das landesweite Netzwerk auch nach Abschluss des Projektes fortgeführt und mit weiterem Leben erfüllt werden. So wird z. B. der Dresdner - 157 -

- 157 - runde Tisch der Leistungserbringer an der Entwicklung eines Leistungskataloges auf Basis eines Web-Portals selbst organisiert weiter arbeiten. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Stadtnetzwerk Persönliches Budget Dresden hat gezeigt, dass es möglich ist, die unterschiedlichen an der Umsetzung von Persönlichen Budgets beteiligten Personen an runden Tischen zum Informations- und Erfahrungsaustausch und durch zusätzliche Vernetzung auch zur Zusammenarbeit zu bringen und hiermit den Boden für reibungslosere Verfahren bei der Umsetzung von Persönlichen Budgets zu bereiten. Das Kopieren dieser Projektidee in verschiedenen anderen Regionen und insbesondere in einem landesweiten Netzwerk Sachsens stellt die Machbarkeit und die zu erwartenden Erfolge nochmals deutlich dar. Projektziel: Gut erreicht - 158 -

- 158 - - 159 -

- 159 - Projekt Nr. 19 Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen ProBudget Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_pro_budget_dguv.html?nn=725002-160 -

- 160 - Lfd. Nr. 19 Az.: Va 3-58330/ 31 Projektbezeichnung/Name Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen ProBudget Projektträger Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berlin Laufzeit 7. Januar 2009 bis 31. Oktober 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 24.500,-- (18.700,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Der Leistungsträger DGUV verfolgte erstmals eine proaktive Beratung und daraus folgende Umsetzung des Persönlichen Budgets. Statt der automatischen Bewilligung von Sachleistungen wurden dem behinderten Menschen primär die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets vorgestellt und diese neue Leistungsform angeboten. Die Mitarbeiter/-innen des Leistungsträgers wurden entsprechend geschult und eine Handlungshilfe wurde erstellt. Erkannte Hemmnisse, Probleme Unzureichende Kenntnisse bei potenziellen Budgetnehmern und Sachbearbeitern des LT, somit Unsicherheiten bei den Betroffenen Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Schulung der LT-Sachbearbeiter und proaktive Beratung zum PB durch diese gegenüber den behinderten Menschen Erarbeitete Handlungsempfehlungen. Durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und deren zahlreiche Partner am Modellprojekt wurde erreicht, dass auch weiterhin die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der gesetzlichen Unfallversicherungen in Deutschland qualifiziert zu Fragen des Persönlichen Budgets beraten können (diese Beratung grundsätzlich proaktiv bei jedem einzelnen Versicherungsfall von schwerstverletzten Menschen einsetzt) und die Bewilligung von Persönlichen Budgets gegenüber einer Sachleistung bevorzugen. Hierdurch können die schwerstverletzten Menschen personenzentrierte passgenaue Hilfen erhalten, die darüber hinaus auch für den Leistungsträger in der Regel preiswerter sind als pauschalierte Sachleistungen. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit ist aufrecht zu erhalten. Bei eventl. Anpassung des SGB IX ist die Frage der Proaktiven Beratung zum PB aufzugreifen. - 161 -

- 161 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 19 Projektträger: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband, Mittelstraße 51, 10117 Berlin Projekttitel: Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen (ProBudget) Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Um Persönliche Budgets bei schwerverletzten Menschen bekannt zu machen und zu verbreiten, werden vor allem laufende Versicherungsfälle im Rahmen eines proaktiven Vorgehens aufgegriffen. Proaktives Vorgehen bedeutet, Versicherte, die budgetfähige Sachleistungen beziehen, aber selbst keinen Budgetantrag stellen, aufzusuchen und über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets zu beraten. Dabei sollen auch hemmende und fördernde Faktoren für die Antragstellung dokumentiert werden. Hierzu werden die genauen Verfahren und Methoden durch die Projektleitungsgruppe gemeinsam mit einer Fachhochschule festgelegt und den beteiligten Mitarbeitern zusammen mit den Projektzielen vermittelt. Schwerstverletzte Menschen, die ein Persönliches Budget beantragt und dieses über einen Zeitraum von sieben bis acht Monaten genutzt haben, sollen dann zu ihren Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget befragt werden, um auch hier hemmende und fördernde Faktoren, die im Verlauf der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu Tage getreten sind, analysieren zu können. Es werden geeignete Möglichkeiten der Unterstützung bei der Beantragung und dem Management Persönlicher Budgets für schwerstverletzte Menschen unter Einbeziehung von Betroffenen entwickelt, auch mit dem Ziel, diese in die im Rahmen des Projektes zu entwickelnde Handlungshilfe der DGUV aufzunehmen. Schwerpunkt: Der Leistungsträger DGUV verfolgt zum ersten Mal eine proaktive Beratung und daraus folgende Umsetzung des Persönlichen Budgets. Statt der automatischen Bewilligung von Sachleistungen werden dem behinderten Menschen primär die Möglichkeiten des Persönli- - 162 -

- 162 - chen Budgets vorgestellt und diese neue Leistungsform angeboten. Die Mitarbeiter/-innen des Leistungsträgers werden entsprechend geschult und eine Handlungshilfe wird erstellt. Projektlaufzeit: 7.1.2009 bis 31.10.2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 20.1.2009 betragen die Gesamtkosten 24.500 Euro (ohne Personalkosten, die grundsätzlich von den Projektbeteiligten finanziert wurden). Die Bundeszuwendung beläuft sich auf lediglich 18.700 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren die Bekanntmachung und Verbreitung von Persönlichen Budgets am Beispiel von schwerstverletzten Menschen, die Identifikation von hemmenden und fördernden Faktoren bei der Beantragung und der Nutzung Persönlicher Budgets für diesen Personenkreis, Feststellung, ob und in welchen Rehabilitations-Phasen komplexe Persönliche Budgets von schwerstverletzten Menschen gewünscht werden, die Feststellung, ob das Persönliche Budget für die Selbstbestimmung förderlich ist und die Entwicklung geeigneter Möglichkeiten der Unterstützung bei der Beantragung und dem Management von Persönlichen Budgets für schwerstverletzte Menschen sowie die Erarbeitung von praktischen Umsetzungsvorschlägen: Welche Hilfestellungen werden benötigt und wie kann dieser Hilfebedarf sinnvoll abgedeckt werden? Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: a) Bekanntmachung und Verbreitung PB: 2. HJ 2007: 299 1. HJ 2008: 389 2. HJ 2008: 521 + lfd. Fälle 322 1. HJ 2009: 505 + lfd. Fälle 405 2. HJ 2009: 572 + lfd. Fälle 584 1. HJ 2010: 608 + lfd. Fälle 639 2. HJ 2010: 602 + lfd. Fälle 803-163 -

- 163 - b) Identifikation von Faktoren: Fördernde Faktoren für Beantragung PB: Einbindung in Familie und Verwandtschaft, frühzeitige, umfassende und proaktive Beratung und Information Hemmende Faktoren für Beantragung PB: Verhältnis Aufwand und Nutzen Formalien Fördernde Faktoren für Nutzung PB (Tendenzen!): Einbindung in Familie und Verwandtschaft, frühzeitige, umfassende und proaktive Beratung und Information Verhältnis Aufwand/Nutzen (vor Nutzung hemmend!) Hemmende Faktoren für Nutzung PB (Tendenzen!): Bei einer Person Alter/Persönlichkeit Einschätzung der Berater/innen: Grundsätzlich positive Grundeinstellung zum PB; aber Unsicherheiten vor allem aufgrund empfundenen Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung und der damit verbundenen Verantwortung für eine gezielte Heilverfahrenssteuerung sowie ein frühzeitiges Reha-Management auf der einen Seite und der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Versicherten im Umgang mit dem PB auf der anderen Seite. c) Feststellung, ob und in welchen Rehabilitationsphasen komplexe PB gewünscht werden Ausweitung der Fragestellung auch auf einfache PB Proaktive Beratung zu Beginn des Rehabilitationsverfahrens erscheint sinnvoll Ausschlaggebend für Wunsch nach PB: Individuelle Situation und Bedürfnisse d) Feststellung, ob PB die Selbstbestimmung fördert Klares Ja! bei den befragten Budgetnehmer/innen e) Entwicklung geeigneter Unterstützungsmöglichkeiten: Versicherte: Fundament aus Beratung, Vertrauen und Sicherheit Berater/innen: Umfassende Information, sicherer Umgang mit PB, eigene Entscheidungskompetenzen f) Erarbeitung von praktischen Umsetzungsvorschlägen: Einführung von Probe-Budgets zum Lernen und Üben (vergleichbar einem Vorschuss) - 164 -

- 164 - Einführung eines vereinfachten Verfahrens für weniger komplexe PB Stärkung der Rechtssicherheit aller Beteiligten auch unter Einbindung der Aufsichtsbehörden, z. B. durch verbindliche Handlungsanweisungen Vermehrte Darstellung von Beispielfällen sowohl aus Sicht der Versicherten als auch aus Sicht der Berater/innen und damit verbunden: Institutionalisierter Erfahrungsaustausch Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die proaktive Beratung und Begleitung von potenziellen Budgetnehmern sowie die Erarbeitung von praktischen Umsetzungsvorschlägen wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und deren zahlreiche Partner am Modellprojekt wurde erreicht, dass nunmehr die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der gesetzlichen Unfallversicherungen in Deutschland qualifiziert zu Fragen des Persönlichen Budgets beraten können (diese Beratung grundsätzlich proaktiv bei jedem einzelnen Versicherungsfall von schwerstverletzten Menschen einsetzt) und die Bewilligung von Persönlichen Budgets gegenüber einer Sachleistung bevorzugen. Hierdurch können die schwerstverletzten Menschen personenzentrierte passgenaue Hilfen erhalten, die darüber hinaus auch für den Leistungsträger in der Regel preiswerter sind als pauschalierte Sachleistungen. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass eine qualifizierte Schulung der Mitarbeiter eines Leistungsträgers sowie eine daran anschließende proaktive Beratung von potenziellen Budgetnehmern zu einer vermehrten Beantragung von Persönlichen Budgets führen kann. Der Gesamt-Abschluss-Sachbericht einschließlich einer Kurzfassung werden auf die Internetseiten des BMAS gestellt und können von Interessierten dort eingesehen und heruntergeladen werden. Auch für andere Leistungsträger könnte das Herangehen der DGUV an das - 165 -

- 165 - Persönliche Budget hilfreicher Wegweiser zur vermehrten Bewilligung dieser neuen Leistungsform sein. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Probudget hat die bisher nur geäußerte Vermutung bestätigt, dass Persönliche Budgets vermehrt beantragt werden, wenn die Leistungsträger hierzu proaktiv beraten und unterstützen. Dieses Ergebnis ist auch als lehrreicher Hinweis für andere Leistungsträger zu verstehen. Die Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und die daraus resultierenden proaktiven Beratungen und Unterstützungen von potenziellen Budgetnehmern werden auch nach Ablauf der Projektlaufzeit weitergeführt. Die ständig wachsende Zahl von Budgetbewilligungen durch die Unfallversicherungsträger macht den Erfolg des Modellprojektes deutlich. Der große personelle Einsatz der DGUV und die damit verbundene geringe finanzielle Bundesbeteiligung ist besonders hervorzuheben. Projektziel: Sehr gut erreicht - 166 -

- 166 - - 167 -

- 167 - Projekt Nr. 20 Info-Mobil zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets insbesondere in der Metropolregion Nürnberg Transfer GmbH & Co. KG Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_info_mobil.html?nn=725002-168 -

- 168 - Lfd. Nr. 20 Az.: Va 3-58330/ 33 Projektbezeichnung/Name Info-Mobil zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets insbesondere in der Metropolregion Nürnberg Projektträger Laufzeit Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Transfer GmbH & Co. KG, Erlenstegenstraße 7, 90491 Nürnberg 1. November 2009 bis 30. April 2011 (vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 kostenneutrale Verlängerung) 155.513,-- (127.484,-- aus dem Bundeshaushalt) Kurzbeschreibung des Projekts Einsatz eines vor und außerhalb des eigentlichen Projektes zweckentsprechend umgebauten und innerhalb des Projektes beschrifteten Busses als mobile Informationsstelle und rollende Werbewand ( Eye-Catcher, Hingucker ) für das PB (auch in strukturschwachen ländlichen Regionen). Erkannte Hemmnisse, Probleme Noch immer Informationsbedarf und Berührungsängste, Angst vor nicht ausreichendem Budget. Mehraufwand für Betreuer ohne Kostenerstattung. Mangelhafte oder fehlende Modularisierung bei stationären Einrichtungen Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weitere Informations- und Schulungsveranstaltungen für alle Betroffenen. Vernetzung von Beratungsstellen und LT. Abschlussbericht, der als Anschauungspapier für interessierte Organisationen, die Ähnliches vorhaben, dient, wurde ins Internet gestellt. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen, Vernetzung von Beratungsstellen unterstützen. Proaktive Beratung zum PB evtl. im Rahmen der Anpassung des SGB IX verstärken, dadurch müssen indirekt die LT-Mitarbeiter besser geschult werden. Finanzierung von Mehrarbeit für rechtliche Betreuer regeln. Abkehr von Pauschalen bei Bedarfsfeststellungen und hin zur personenzentrierten passgenauen Feststellung und damit verbundener Leistungsmodularisierung (ggf. im Rahmen einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, aber auch durch veränderte, möglichst vereinheitlichte Bedarfserhebungs- und -feststellungsverfahren, evtl. mit Hilfe von ICF). - 169 -

- 169 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 20 Projektträger: Transfer GmbH & Co. KG, Erlenstegenstraße 7, 90491 Nürnberg Projekttitel: Info-Mobil zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets insbesondere in der Metropolregion Nürnberg Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Der Erwerb des Busses, der zum Info-Mobil umzurüsten war, und dessen grundlegende Ausstattung erfolgten im Rahmen eines von dem PB-Projekt unabhängigen Jugendprojektes im Auftrag der ARGE Nürnberg, welches die Zielsetzung verfolgte, die Hilfebedürftigkeit junger Menschen zu beseitigen und ihre Chancen auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung deutlich zu verbessern. Die konkret vereinbarte Projektaufgabe war dabei die Reparatur, Restauration und fahrtüchtige Instandsetzung eines Busses, der mit Fertigstellung einem gemeinnützigen Zweck in öffentlichem Interesse zugeführt werden sollte. An dieser Stelle begann dann das PB-Projekt. Der Bus wurde projektorientiert gestaltet und als mobile Informations- und Erstberatungsstelle insbesondere an vielen unterschiedlichen Standorten in der Modellregion Nürnberg eingesetzt. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in der Metropolregion Nürnberg verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit durch einen außergewöhnlichen Eye-Catcher, die öffentlichkeitswirksame Resonanz in den Medien und die persönliche Information in der mobilen Informations- und Beratungsstelle. Projektlaufzeit: 1. November 2009 bis 30. April 2011 (vom 1. Januar 2011 bis 30. April 2011 war das Projekt kostenneutral verlängert). - 170 -

- 170 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 12. Mai 2010 betragen die Gesamtkosten 155.513 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 127.484 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes laut Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, das trägerübergreifende Persönliche Budget als neue Leistungsform sowohl unter potenziellen Budgetnehmern, deren Netzwerken, Eltern, Angehörigen, Selbsthilfeorganisationen, behandelnden Ärzten und Therapeuten als auch unter Leistungsträgern und Servicestellen bekannter zu machen und auch die Aufgeschlossenheit gegenüber dieser neuen Leistungsform zu erhöhen und etwaige Hemmschwellen aufzuzeigen und möglichst zu beseitigen. Es sollten Ideen geweckt werden, wie und wo das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden kann. Durch die besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit und die begleitende Informationstätigkeit sollte der Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets gesteigert werden. Ergebnisse des Modellprojektes laut Abschluss-Sachbericht: Während der Projektdauer wurden insgesamt mehr als 30 Standorte in der Metropolregion Nürnberg angefahren. Dort verweilte das Info-Mobil meist ein bis drei Tage, um die Besucher über das trägerübergreifende Persönliche Budget zu informieren. In den Medien (Presse, Regional- und Internetfernsehen) wurde begleitend zu den Auftritten des Info-Mobils berichtet. An den einzelnen Einsatzorten wurden Informations- und Beratungstage angeboten. Daneben trat das Info-Mobil auch mit bundesweiter Wirkung als echter Hingucker bei der Werkstättenmesse in Nürnberg und der REHACARE in Düsseldorf auf. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. - 171 -

- 171 - Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. Präsenz auf den Straßen und an ausgewählten Orten der Modellregion Nürnberg, Öffentlichkeitsarbeit sowie Information und Beratung wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Nürnberger Projekt wurde erstmals in einer Großregion eine mobile Informationsund Beratungsstelle mit entsprechender Außenwirkung ( Eye-Catcher, Medienresonanz) eingesetzt. Hierdurch wurde eine Vielzahl von Menschen auf die neue Leistungsform Persönliches Budget insbesondere in ländlichen Regionen aufmerksam. Dieser ambulante Einsatz von öffentlichkeitswirksamem Auftritt, Information und Beratung konnte eine Vielzahl von örtlichen Informationsveranstaltungen ersetzen und war somit, auch durch den Einsatz des qualifizierten Personals, wahrscheinlich wesentlich kostengünstiger. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS war die Erkenntnis wichtig, dass nicht nur in Städten, sondern auch in einwohnerschwachen Regionen durch den Einsatz einer mobilen, öffentlichkeitswirksamen Beratungs- und Informationsstelle auch in ländlichen Bereichen qualifiziert über das Persönliche Budget informiert werden kann, ohne das einzelne örtliche Angebote vorgehalten werden müssen. Der Ergebnisbericht wird vom BMAS auf seine entsprechenden Seiten im Internet gesetzt in der Absicht, dass auch andere interessierte Regionen ähnliche mobile Informationsmöglichkeiten schaffen. Die festgehaltenen guten Ergebnisse, aber auch Probleme des Nürnberger Projektes können bei einer Nachahmung sinnvolle Hilfestellung leisten. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Info-Mobil hat die Möglichkeiten des Einsatzes eines Info-Mobils als öffentlichkeitswirksames ( echter Hingucker ) Informations- und Beratungsinstrument, insbesondere in Großregionen mit überwiegend ländlichem Zuschnitt, deutlich gemacht. Die sinnvolle Verknüpfung mit einem Förderprojekt der ARGE Nürnberg für arbeitslose Jugendliche ist hier besondere herauszustreichen. Die Besonderheit des Projektes wird durch die Auftritte - 172 -

- 172 - des Info-Mobils auf den Messen mit bundesweiter und internationaler Ausstrahlung (REHACARE, Werkstättenmesse), wo es für besondere Aufmerksamkeit sorgte, deutlich. Projektziel: Erreicht - 173 -

- 173 - Projekt Nr. 21 An die Arbeit - mit Persönlichem Budget Josefsheim ggmbh Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_tu_dortmund.html?nn=725002-174 -

- 174 - Lfd. Nr. 21 Az.: Va 3-58330/ 16 Projektbezeichnung/Name An die Arbeit - mit Persönlichem Budget Projektträger Josefsheim ggmbh, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg Laufzeit 1. April 2008 bis 31. März 2011 (Das Projekt wurde zweimal kostenneutral verlängert: Vom 1.6.2010 bis 31.12.2010 und vom 1.1.2011 bis 31.3.2011) Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 152.575,-- (119.810,-- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Zunächst fand eine Information und Interessengewinnung statt. Danach wurden praxisnah mit interessierten potenziellen Budgetnehmern persönliche Lebensplanungen erarbeitet, Bedarfe formuliert und Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets insb. für den Arbeitsbereich erörtert. Bei der Umsetzung (Antragstellung, Bedarfsfeststellung, Bewilligung und Verwaltung) des Persönlichen Budgets wurden die Budgetnehmer eng begleitet. Das gesamte Verfahren wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Technischen Universität Erkannte Hemmnisse, Probleme Kontoführungsgebühren wurden nicht in das Budget eingerechnet. Personenzentrierte Bedarfsund Leistungsbemessung fällt im jetzt noch praktizierten Einrichtungssystem schwer. Angebote der LE noch zu starr (einrichtungsorientiert) Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Persönliches Budget ist bedarfsdeckend zu bewilligen. Bedarfsfeststellungsverfahren ändern (personenzentrierter gestalten). Abschlussbericht einschl. wiss. Evaluation wurde gefertigt und ist im Internet jederzeit abrufbar. Die im Projekt begonnene Entwicklung wird auch nach Ablauf des Modells festgesetzt. Veränderte Normen im Bereich der WfbM-Vorgaben Bemerkungen (BMAS) Die rechtlichen Bestimmungen sehen eine grundsätzliche Gesamtbedarfsabdeckung vor. Im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, evtl. Anpassung des SGB IX, insbesondere aber durch die Modularisierung und Verpreislichung von Leistungen in WfbM (s. Modellprojekt der BAG WfbM) bzw. die in Angriff genommene Veränderung der Vorgabe zu WfbM-Nutzung (auch außerhalb auf dem Arbeitsmarkt) werden zahlreiche Persönliche Budgets zur Bewilligung kom- - 175 -

- 175 - Kurzbeschreibung des Projekts Dortmund evaluiert, Befragungen wurden durchgeführt und eine Dokumentation sowie Handlungsempfehlungen für Leistungsträger, -erbringer, Berater und Beraterinnen sowie künftige potenzielle Budgetnehmer wurde erarbeitet. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit und bessere personenzentrierte Bedarfsfeststellungen und Leistungseinordnungen werden der Entwicklung für eine vermehrte Nutzung von Persönlichen Budgets entgegenkommen. Bemerkungen (BMAS) men. Personenzentrierte und möglichst vereinheitlichte Bedarfsfeststellungsverfahren (ggf. mit Hilfe von ICF) werden auch Persönliche Budgets in Einrichtungen der Ausbildung und Umschulung behinderter Menschen zur Steigerung des Wunsch- und Wahlrechts sinnvoller machen. - 176 -

- 176 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 21 Projektträger: Josefsheim ggmbh, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg Das Projekt wurde vom Josefsheim Bigge in Olsberg in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund, Rehabilitationssoziologie, Emil-Figge-Straße 50, 44221 Dortmund, durchgeführt. Projekttitel: An die Arbeit - mit Persönlichem Budget! Neue Steuerung der Leistungen und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und Berufsbildungswerken. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Zunächst sollte eine Information- und Interessengewinnung stattfinden. Danach sollten praxisnah mit interessierten potenziellen Budgetnehmern persönliche Lebensplanungen erarbeitet, Bedarfe formuliert und Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets erörtert werden. Bei der Umsetzung (Antragstellung, Bedarfsfeststellung, Bewilligung und Verwaltung) des Persönlichen Budgets sollten die Budgetnehmer eng begleitet werden. Das gesamte Verfahren sollte von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Technischen Universität Dortmund evaluiert werden, Befragungen sollten durchgeführt und eine Dokumentation und Handlungsempfehlungen für Leistungsträger, -erbringer, Berater und Beraterinnen sowie künftige potenzielle Budgetnehmer erarbeitet werden. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Olsberg-Bigge verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Arbeits- und Ausbildungswelt in Werkstätten für behinderte Menschen und Berufsbildungswerken. Schwerpunkte waren das Wecken von Interesse in beschützenden Einrichtungen wie WfbM und BBW für das Persönliche Budget und praxisnahe Umsetzung eines Antragsverfahrens und der damit verbundenen Veränderungen im Arbeits- bzw. Ausbildungsbereich des einzelnen Budgetnehmers. - 177 -

- 177 - Projektlaufzeit: 1. April 2008 bis 31. März 2011 (das Projekt wurde zweimal kostenneutral vom 1. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 bzw. vom 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 verlängert) Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 14. Mai 2008 betragen die Gesamtkosten 152.575 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 119.810 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, den Menschen mit Behinderungen - neben den traditionellen Förderinstrumenten - mit Hilfe von Geldleistungen alternative Handlungsoptionen für die Verwirklichung selbstbestimmter Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung zu stellen und sie beim Prozess der Budgetumsetzung zu begleiten. Im Rahmen des Projektes sollten aus Sicht der Nutzer und Nutzerinnen praktische Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets insbesondere für die Leistungsbereiche berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildung, Berufsbildung sowie Arbeit und Beschäftigung erschlossen und so neue Wege zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe verfolgt werden. Daneben sollte der gesamte Prozess evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden mit dem zusätzlichen Ziel, Handlungshinweise für alle an diesem Prozess Beteiligten zu erarbeiten und zu dokumentieren. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Das Projekt hat praxisnah - von Menschen mit Behinderungen ausgehend - den gesamten Prozess von der Information, über die Befähigung und persönliche Auseinandersetzung mit der Lebensplanung und mit Zielen, über die Beantragung von Persönlichen Budgets bis zum Einsatz des Persönlichen Budgets sowie die Begleitung, Unterstützung und die Dokumentation vorgenommen. Statt der zunächst aus Hunderten von erstinteressierten ausgewählten 10 bis 15 Personen wurden insgesamt 22 Menschen mit Behinderungen aus Werkstätten für behinderte Menschen bzw. dem Berufsbildungswerk orientiert an ihrer Lebensplanung und ihren Wünschen und Zielen auf eine Beantragung des Persönlichen Budgets praxisnah vorbereitet. Tatsächlich gelang es im Laufe des Projektes, drei behinderten Menschen veränderte Bildungs- und Arbeitsbedingungen mittels bewilligter Budgets zu ermöglichen. - 178 -

- 178 - Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Information potenzieller Budgetnehmer aus dem Werkstatt- bzw. Berufsbildungswerksumfeld, die praxisnahe Begleitung und Heranführung von potenziellen Budgetnehmern an das Persönliche Budget sowie die Dokumentation mit Handlungsempfehlungen für alle interessierten Beteiligten wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt des Josefsheim Bigge wurde deutlich, dass es möglich ist, behinderte Menschen selbst aus beschützenden Einrichtungen im Arbeitsbereich mittels des Persönlichen Budgets an neue, veränderte Arbeitsstrukturen heranzuführen und sie durch gezielte Weiterbildung produktiver im Arbeitsprozess tätig werden zu lassen. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass auch Menschen in beschützenden Arbeitsbereichen an Veränderungen ihrer Arbeitsstrukturen und an Weiterbildung interessiert sind. Dies nicht zuletzt, um auch den Weg heraus aus der beschützenden Einrichtung gehen zu können. Dass das Interesse von Nutzern und Nutzerinnen der Berufsbildungswerke am Persönlichen Budget sehr gering ist, verwundert das BMAS nicht, da es sich hierbei um ein Rundum-sorglos-Bildungspaket handelt. Der Einsatz von Persönlichen Budgets oder Teilbudgets macht hier nur gelegentlich Sinn. Diese Erkenntnis wurde auch in dem Modellprojekt bestätigt. Dies macht aber umso deutlicher, wie wichtig es ist, dass gerade bei dem Wechsel aus dem beschützenden Bereich auf den Arbeitsmarkt das Persönliche Budget von den am Übergang und der Integration in den Arbeitsmarkt beteiligten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Berufsbildungswerke angeboten, erklärt und ggf. empfohlen wird. Der Abschluss-Sachbericht einschließlich der wissenschaftlichen Dokumentation und der Handlungshinweise für Leistungsträger, Leistungserbringer und Berater und Beraterinnen - 179 -

- 179 - sowie in leichter Sprache für potenzielle Budgetnehmer/Budgetnehmerinnen werden auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Projekt An die Arbeit - mit Persönlichem Budget! hat in dem für den Einsatz Persönlicher Budgets schwierigen Betätigungsfeld der Werkstätten für behinderte Menschen und der Berufsbildungswerke versucht, Menschen mit Behinderungen für die neue Leistungsform zu interessieren und praxisnah diese Menschen an das Persönliche Budget heranzuführen. Dies ist gelungen, obwohl es zu dieser Zeit rechtliche Veränderungen (Unterstützte Beschäftigung), unterschiedliche Rechtsauslegungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für den Werkstattbereich und eine noch nicht abgeschlossene Modularisierung und Verpreislichung von Werkstattleistungen gab. Wenn dies in einer so schwierigen Situation möglich war, ist zu erwarten, dass heute, nach der Festlegung von Modulen und Preisvorgaben für Werkstattleistungen (s. Modellprojekt der BAG WfbM) bzw. künftig nach Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für den Bereich Werkstatt für behinderte Menschen eine Vielzahl von Persönlichen Budgets für Arbeit beantragt werden. Projektziel: Erreicht - 180 -

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- 181 - Projekt Nr. 22 Multiplikatoren-Projekt BudgetMitArbeit zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets - Schwerpunkt Arbeit - ARINET GmbH - Das Arbeitsintegrationsnetzwerk - Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_arinet.html?nn=725002-182 -

Lfd. Nr. 22-182 - Az.: Va 3-58330/ 5 Projektbezeichnung/Name Multiplikatoren-Projekt BudgetMitArbeit zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets - Schwerpunkt Arbeit - Projektträger ARINET GmbH - Das Arbeitsintegrationsnetzwerk -, Schauenburger Straße 6, 20095 Hamburg Laufzeit 1. März 2008 bis 31. August 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 87.322,-- (71.622,-- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Multiplikatoren-Motivation für professionelle und ehrenamtliche Berater und Unterstützer mittels Werbung, Publikationen, Informationsveranstaltungen (Seminare) und Erstellung von Informations- und Schulungsinstrumenten. Das Vorhaben konzentrierte sich auf die Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget mittels zu schulender und mit zu erarbeitendem Informationsmaterial auszustattender Multiplikatoren. Dabei war das Projekt speziell fokussiert auf den Bereich Arbeit. Zum Projektabschluss wurde für die weitere Bekanntmachung des Persönlichen Budgets für Arbeit in anderen Regionen Deutschlands ein hierfür speziell konzipiertes und im Projektverlauf aus der Praxis heraus weiterentwickeltes Informations- und Schulungskonzept vorgelegt. Erkannte Hemmnisse, Probleme Zu wenige Leistungserbringer für Maßnahmen i. R. der PB-Leistung. Kaum personenzentrierte Bedarfsfeststellung. Zu lange Bearbeitungszeiten. Unklare Rechtsverhältnisse für grds. WfbM-Bedürftige außerhalb von WfbM Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Anpassung des SGB IX. Die im Rahmen der durchgeführten Schulungsveranstaltungen entwickelten und im Internet veröffentlichten Seminar-/Schulungs-, Informationsund Beratungsunterlagen und -materialien können alle an entsprechenden Schulungen interessierte Verbände, Organisationen, Vereine etc. in Deutschland nutzen, ohne dass sie derartige Materialien selbst erstellen müssen. Bemerkungen (BMAS) Im Rahmen der Überlegungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, der Werkstattnormierungen und der Anpassung des SGB IX sollten die Projekterkenntnisse berücksichtigt werden. - 183 -

- 183 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 22 Projektträger: Arbeits-Integrations-Netzwerk (ARINET) GmbH, Schauenburgerstraße 6, 20095 Hamburg Projekttitel: Multiplikatoren-Projekt BudgetMitArbeit - zur Bekanntmachung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets - Schwerpunkt Arbeit - Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Multiplikatoren-Motivation für professionelle und ehrenamtliche Berater und Unterstützer mittels Werbung, Publikationen, Informationsveranstaltungen (Seminare) und Erstellung von Informations- und Schulungsinstrumenten. Schwerpunkt: Der Schwerpunkt lag im Einsatzbereich Arbeit. Der kommunikative Ansatz liegt in der Ansprache potenzieller Budgetnehmer/innen über Bezugspersonen (Multiplikatoren-Konzept). Es wurde ein Konzept entwickelt und erprobt zur zielgruppenspezifischen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Information und Schulung incl. Erstellung entsprechender umfangreicher Materialien. Über Informationsveranstaltungen, eine Fortbildungsreihe und die Bereitstellung von Beratungsinstrumenten wurden die künftigen Multiplikatoren/innen in die Lage versetzt, ihre Klienten/innen über die Möglichkeiten und Perspektiven des Persönlichen Budgets für Arbeit aufzuklären und sie ggf. bei der Einleitung weiterer Schritte (z. B. Antragsverfahren) zu unterstützen. Projektlaufzeit: 1. März 2008 bis 31. August 2009-184 -

- 184 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 8. Februar 2008 betragen die Gesamtkosten 87.322 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 71.622 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Das Vorhaben konzentrierte sich auf die Bekanntmachung der neuen Leistungsform trägerübergreifendes Persönliches Budget mittels zu schulender und mit zu erarbeitendem Informationsmaterial auszustattender Multiplikatoren. Dabei war das Projekt speziell fokussiert auf den Bereich Arbeit. Ziel des Projektes war es, durch Bekanntmachung dieser Leistungsform und detaillierte Informationen zu Leistungsinhalten, Beantragung, Verwaltung etc. im Bereich Arbeit Potenziale zur verstärkten Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu wecken und nachhaltig zu erschließen. Zum Projektabschluss war für die weitere Bekanntmachung des Persönlichen Budgets für Arbeit in anderen Regionen Deutschlands ein hierfür speziell konzipiertes und im Projektverlauf aus der Praxis heraus weiterentwickeltes Informations- und Schulungskonzept vorzulegen. Durch das Projekt sollten insbesondere folgende Personengruppen als künftige Multiplikatoren/innen erreicht werden: Mitarbeiter/innen der Landesarbeitsgemeinschaft Behinderte, von Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuungshelfer/innen, Arbeitsassistenten/innen, Fachkräfte in psychiatrischen Kliniken, Abteilungen und Tageskliniken, Mitarbeiter/innen der Sozialpsychiatrie, Netzwerkpartner/innen im Arbeitskreis Frauen und Psychiatrie, im Arbeitskreis Arbeit, in stadtteilbezogenen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, im Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie, in Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Elterninitiativen, Mitarbeiter/innen im betreuten Wohnen, Lehrer/innen von berufsvorbereitenden Lehrgängen, Beratungslehrer/innen, Arbeitsloseninitiativen, Jugendinitiativen, Angehörigenverbände etc. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Während des Projektverlaufs wurden Kompaktschulungen zu den Themen Budgetmanagement, rechtlicher Kontext, Gestaltungsspielräume, Handlungshilfen von A bis Z, das trägerübergreifende Persönliche Budget in der Praxis, Chancen und Risiken, Informationsmaterialien mit insgesamt 39 Teilnehmern/innen sowie individualisierte Schulungen für spezielle Personengruppen mit 8 bzw. 17 Teilnehmern/innen sowie eine Praxisreflexionsveranstaltung mit nochmals 9 Personen durchgeführt. - 185 -

- 185 - Die Veranstaltungen wurden von den Teilnehmern/innen durchweg positiv beurteilt. Als besonders hilfreich hervorgehoben wurden die präsentierten Fallbeispiele, der Bedarfserhebungsbogen zur Beantragung eines Persönlichen Budgets und der intensive themenbezogene Austausch. Bisweilen kritisiert wurde der hohe zeitliche Aufwand für die Veranstaltungen, die dann im Laufe dieses lernenden Projektes verkürzt wurden, damit bei einer Übertragung in andere Regionen Deutschlands eine höhere Akzeptanz bezüglich des Zeitaufwandes erreicht werden kann. Darüber hinaus wurden im Laufe des Projektes umfangreiche Informations- und Beratungsmaterialien entwickelt. Dies sind z. B. eine Dokumentationsmappe für Budgetnehmer/innen (Arbeitshilfen für die Beantragung und Verwaltung eines Persönlichen Budgets), Bedarfserhebungsbogen (zur Beantragung eines Persönlichen Budgets für Arbeit), Budgetfibel (Handbuch zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget für Arbeit), das kleine ABC zum Persönlichen Budget (Begrifflichkeiten im Überblick verständlich erklärt -), Literaturliste (Bücher, Flyer, Broschüren und Fachartikel zum Persönlichen Budget). Darüber hinaus fanden neben Fachbeiratssitzungen eine Konferenz der Leistungsträger, eine Befragung von Budgetnehmer/innen sowie die Vernetzung des Projektes in der Region statt. Ziel/Ergebnisabgleich: Wenngleich die Schulungsveranstaltungen im Laufe des Projektes insbesondere bezüglich des Zeitrahmens modifiziert werden mussten, bleibt doch festzuhalten, dass im Ergebnis die Zielvorgaben erfüllt wurden. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Durchführung von Schulungsveranstaltungen und die Erarbeitung von Schulungs- und Informations-/Beratungsmaterialien wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Das Projekt der Multiplikatoren-Schulung hat sich als praktikabel erwiesen und wurde von der Zielgruppe angenommen. Das erarbeitete Schulungskonzept erfüllt die Erwartungen der Teilnehmenden in hohem Maße. Es ist ohne weiteres nach ggf. entsprechender inhaltlicher - 186 -

- 186 - Anpassung für andere Regionen adaptierbar. Da die Schulungsmaterialien nunmehr vorliegen, können sie ohne größeren zeitlichen oder finanziellen Aufwand auch von anderen an der Durchführung von Schulungsmaßnahmen für potenzielle Multiplikatoren/innen Interessierten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass mittels fachlich qualifizierter Schulungsmaßnahmen Multiplikatoren/innen zur Verbreitung des Persönlichen Budgets geschult werden können. Für den Bereich Arbeit haben sich bei der Umsetzung des von den Multiplikatoren/innen Erlernten im Rahmen der Beratung von potenziellen Budgetnehmern/innen jedoch noch Probleme ergeben, die z. B. aus den Strukturen der Ausbildungseinrichtungen, aber auch den z. Z. noch gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Werkstattrecht) erwachsen sind. Die Erkenntnisse waren und sind somit auch hilfreich zur Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Unterstützte Beschäftigung und Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Werkstattähnliche Beschäftigung und Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Abschlussbericht und Schulungsmaterialien werden auf den entsprechenden Internetseiten des BMAS zur Nutzung in anderen Projekten verbreitet. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Die im Rahmen der durchgeführten Schulungsveranstaltungen entwickelten Seminar-/Schulungs-, Informations- und Beratungsunterlagen und materialien können allen an entsprechenden Schulungen interessierte Verbände, Organisationen, Vereine etc. in Deutschland nutzen, ohne dass sie derartige Materialien selbst erstellen müssen. Insbesondere die im Zuge des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets entstandenen und inzwischen über das Kompetenzzentrum Persönliches Budget beim PARITÄTISCHEN vernetzten Beratungsstellen (über 300) können diese Materialien und die Erfahrungen des Projektträgers ausgezeichnet nutzen, um ihre Mitarbeiter/innen entsprechend zu schulen. Die im Abschlussbericht aufgezeigten Probleme bei der Verwendung des erlernten Wissens der Multiplikatoren/innen gegenüber potenziellen Budgetnehmern/innen haben die Überlegungen im Rahmen der Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen insbesondere für - 187 -

- 187 - den Personenkreis der sog. werkstattbedürftigen Menschen beeinflusst bzw. werden auch beim weiteren Vorgehen nicht unberücksichtigt bleiben. Projektziel: Erreicht - 188 -

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- 189 - Projekt Nr. 23 Berufsstart Fo(e)rdern Wegweiser e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_berufsstart.html?nn=725002-190 -

- 190 - Lfd. Nr. 23 Az.: Va 3-58330/ 10 Projektbezeichnung/Name Projektträger Laufzeit Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Berufsstart Fo(e)rdern Wegweiser e. V., Schlewiger Straße 8, 17192 Waren Ursprünglich vom 1. Februar 2008 bis 31. Januar 2009 (Projekt wurde am 30. September 2008 vorzeitig beendet) 30.601,- (22.718,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Bekanntmachung der neuen Leistungsform, Aquise von Projekt- Probanden und Heranführen an das Persönliche Budget von Schülern und Schülerinnen, die i.d.r. die Förderschulen beenden und bei denen Unterstützungsbedarf beim Start ins Berufsleben besteht, der ggf. mittels PB finanziert werden kann. Erkannte Hemmnisse, Probleme Das Projekt musste vorzeitig beendet werden, da alle Probanden im Laufe der ersten Projektmonate absprangen : Die Gründe waren insbesondere: - Unsicherheit wegen der bevorstehenden Einführung der neuen Leistungsart Unterstützte Beschäftigung (UB) - Rechtsunsicherheit bei Nichtnutzung der WfbM - Offene Rentenfrage - Kaum zu entrinnenden Automatisierung von der Förderschule in die WfbM Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Neue Leistungsart Beschäftigung für grundsätzlich WfbM-Bedürftige auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich rechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen schaffen. Der Projektträger wird auch künftig im Bereich Übergang von Förderschule in die Arbeitswelt auch in Verbindung mit UB und evtl. weiteren noch zu schaffenden Leistungsarten tätig bleiben. Bemerkungen (BMAS) Im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, aber auch unabhängig davon werden die rechtlichen Bedingungen für Beschäftigungsverhältnisse von grundsätzlich WfbM-Bedürftigen an die Praxis und Bedarfe behinderter Menschen anzupassen sein. Auch eine mögliche Anpassung des SGB IX wird von dieser in dem Projekt deutlich gewordenen Problematik und der Praxisentwicklung tangiert sein. - 191 -

- 191 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 23 Projektträger: Wegweiser e. V., Schleswiger Straße 8, 17192 Waren Projekttitel: Berufsstart Fo(e)rdern Kurzbeschreibung und Ziele des Modells entsprechend des Konzeptes/Zuwendungsbescheides: a) Publizierung des Leistungsinstrumentes Persönliches Budget, hier insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben speziell für benachteiligte Berufseinsteiger. b) Prüfung der tatsächlichen Anwendbarkeit des Persönlichen Budgets (im speziellen Bereich der Förderung von Schulabgängern mit Vermittlungshemmnissen). Darstellung der vorgefundenen Hemmnisse und Hindernisse und der Möglichkeiten des Persönlichen Budgets, diesen Hemmnissen wirksam zu begegnen. c) Vermittlung eines ausgewählten Personenkreises von Förderschülern zunächst in Praktikumsbetriebe zur Überprüfung der Passgenauigkeit dieser Arbeitsaufgabe mit der Intention, durch weiterführende Hilfestellung und Begleitung durch einen Sozialpädagogen dort oder in einem ähnlichen Unternehmen einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden. d) Zum Projektabschluss sollten im Rahmen einer Informationsveranstaltung die gewonnenen Ergebnisse interessierten Betroffenen, beteiligten Schulen und Betrieben, Leistungsträgern, Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft etc. bekannt gegeben werden. e) Auf zunächst vorgesehene Erstellung eines Dokumentarfilmes über die Ergebnisse des Projektes wurde wegen der Kürze der Projektlaufzeit in Abstimmung zwischen dem Projektträger und dem BMAS verzichtet. Kosten hierfür wurden nicht geltend gemacht. - 192 -

- 192 - Schwerpunkt: Hinführung ausgewählter Schüler und Schülerinnen von Förderschulen zum Persönlichen Budget, die die Schule verlassen und bei denen Hilfebedarf beim Start ins Berufsleben besteht, der ggf. mit dieser neuen Leistungsform gedeckt werden kann. Projektlaufzeit: Ursprünglich war eine Projektlaufzeit von einem Jahr (1. Februar 2008 bis 31. Januar 2009) vorgesehen. Das Projekt wurde jedoch aus im Folgenden beschriebenen Gründen zum 30. September 2008 vorzeitig beendet. Projektkosten: Die ursprünglichen Gesamtkosten beliefen sich auf 48.554 Euro bei bewilligten Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 36.160 Euro. Aufgrund der verkürzten Laufzeit belaufen sich die inzwischen abgerechneten und vom Bundesverwaltungsamt für förderfähig erklärten Gesamtkosten auf 30.601,35 Euro bei einer Bundesförderung von 22.718,07 Euro. Umsetzung/Ergebnisse des Modellprojektes: Die unter der Kurzbeschreibung a) bis c) genannten Ziele wurden Zug um Zug von dem Projektträger durch geeignete Maßnahmen umgesetzt. Bei der Realisierung des Zieles c) zeigte sich jedoch, dass nach und nach die Eltern der ausgewählten behinderten Personen wegen aus ihrer Sicht ungeklärter rechtlicher Fragen in Bezug auf WfbM, Unterstützte Beschäftigung, Rentenanspruch etc. ihre Teilnahme zurückzogen. Letztendlich blieb tatsächlich kein vorgesehener Modellteilnehmer mehr übrig, so dass das Projekt aufgrund einer Forderung des BMAS in Abstimmung mit dem Projektträger vorzeitig zum 30. September 2008 beendet wurde. Das Zurückziehen der beteiligten Eltern ist grundsätzlich nachvollziehbar, da genau während der Projektphase die neue Leistungsart Unterstützte Beschäftigung erstmals zur Anwendung kam und gleichzeitig Fragen der Werkstatt für behinderte Menschen in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten, abhängig oder unabhängig von diesen Einrichtungen mit allen in diesem Zusammenhang stehenden sozialversicherungsrechtlichen und Hilfeleistungsfragen im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe diskutiert wurden und werden und somit diese Eltern verunsichert haben. Der Projektträger wird sich jedoch auch weiterhin dem Thema trägerübergreifendes Persönli- - 193 -

- 193 - ches Budget widmen und mit Unterstützung des gegründeten Fachbeirates ggf. ein neues Projekt entwickeln, welches vom Inhalt und dem zeitlichen Rahmen bezüglich der teilweise veränderten rechtlichen Situation angepasst realistischere Zielsetzungen enthalten wird. Eine Bundesförderung ist für dieses Projekt nicht vorgesehen. Schlussfolgerung/Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Trotz der vorzeitigen Beendigung des Projektes oder gerade deswegen wurde erkennbar, dass die inzwischen umgesetzten bzw. noch zu entwickelnden Leistungsarten wie die Unterstützte Beschäftigung bzw. Finanzierung von Leistungen für grundsätzlich Werkstattbedürftige außerhalb von Werkstätten im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe zwingend notwendig waren bzw. sind. Es ist davon auszugehen, dass diese neuen Instrumente hervorragend geeignet sind, sie mit Hilfe des Persönlichen Budgets zu finanzieren. Um hierzu erste Erkenntnisse gewinnen zu können, werden solche Instrumente jedoch erst einige Jahre in der Praxis umgesetzt werden müssen. Auf der Internetseite des BMAS wird der Abschlussbericht eingestellt, um anderen interessierten Trägern die vorhandenen Hemmnisse zu verdeutlichen und somit die Möglichkeit zu geben, auch im Rahmen der sich verändernden Rechtslage, alternative Einsatzmöglichkeiten für das Persönliche Budget beim Einstieg in das Berufsleben behinderter Menschen zu finden. Projektziel: Aus v. g. Gründen nur teilweise erreicht. - 194 -

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- 195 - Projekt Nr. 24 Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik - ISB ggmbh Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_kowa.html?nn=725002-196 -

- 196 - Lfd. Nr. 24 Az.: Va 3-58330/ 4 Projektbezeichnung/Name Projektträger Laufzeit 1. Januar 2008 bis 20. Januar 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik - ISB ggmbh, Potsdamer Straße 141, 10783 Berlin (1.1.2008-31.3.2009)/Verein zur Förderung von Kooperation von Wissenschaft und Arbeitswelt e. V. - KOWA -, Postfach 17 86 (Europa- Universität Viadrina), 15207 Frankfurt/Oder (1.4.2009-31.12.2009) 251.000,-- (207.000,-- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Deckung des Bedarfs an Information, Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben mittels Persönlichem Budget bei Betroffenen, Eltern, Multiplikatoren und Leistungsträgern sowie Arbeit mit Förderschulen zur Verhinderung der automatischen Übernahme von Schulabgängern in die Werkstatt für behinderte Menschen. Stattdessen sollten Möglichkeiten aufgezeigt und angeboten werden, wie geistig behinderte junge Menschen aus den Förderschulen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere mit Hilfe des Persönlichen Budgets - finden können. Erkannte Hemmnisse, Probleme Unkenntnis über das Persönliche Budget bei allen Beteiligten. Angst vor fehlender sozialer Absicherung. Zu lange Bearbeitungszeiten. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weiterhin Öffentlichkeitsarbeit erbringen, Ausbau der Beratungsstellen Information und rechtliche Anpassung Abschlussbericht und erarbeitete Materialien für vergleichbare Projekte im ganzen Bundesgebiet wurden ins Internet gestellt. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit fortführen, das Netz der Beratungsstellen ausbauen (z. B. durch Projekt des PARITÄTISCHEN). Rechtliche Anpassung ins Auge fassen bei möglicher Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und evtl. Anpassungen der WfbM-Normierungen bzw. des SGB IX (ggf. auch Bearbeitungszeiten überprüfen). - 197 -

- 197 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 24 Projektträger: Vom 1. Januar 2008 bis einschließlich 31. März 2009 wurde das Projekt in Trägerschaft der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik, ISB ggmbh, Potsdamer Straße 141, 10783 Berlin durchgeführt. Diese stellte zum 31. März 2009 ihren Geschäftsbetrieb ein. Mit Wirkung zum 1. April 2009 übernahm der Verein zur Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Arbeitswelt e. V. (KOWA), Postfach 17 86, 15207 Frankfurt/Oder, die Trägerschaft für das Projekt. Projekttitel: Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Deckung des Bedarfs an Information, Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Assistenz zum Einstieg in das Arbeitsleben mittels Persönlichem Budget bei Betroffenen, Eltern, Multiplikatoren und Leistungsträgern. Schwerpunkt: Der Schwerpunkt des Projektes lag neben der Informations- und Beratungsarbeit insbesondere bei der Arbeit mit Förderschulen zur Verhinderung der automatischen Übernahme von Schulabgängern in die Werkstatt für behinderte Menschen. Stattdessen sollten Möglichkeiten aufgezeigt und angeboten werden, wie geistig behinderte junge Menschen aus den Förderschulen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere mit Hilfe des Persönlichen Budgets - finden können. Projektlaufzeit: 1. Januar 2008 bis 20. Januar 2010-198 -

- 198 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 7. Februar 2008 und 21. April 2009 betragen die Gesamtkosten rd. 251.000 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf rd. 207.000 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren die modellhafte Erprobung des Persönlichen Budgets - insbesondere im Arbeitsbereich - in der Region Ost-Brandenburg, Vermeidung des fast automatischen Übergangs von Absolventen und Absolventinnen der Förderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung in die Werkstatt für behinderte Menschen und das Aufzeigen von Alternativen, aber auch das Bekanntmachen von Umfeldleistungen (z. B. Wohnen, Freizeit) neben den direkten Maßnahmen zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Neben einer hierfür notwendigen direkten Unterstützung von behinderten Menschen waren der Bekanntheitsgrad und damit die Nutzung des Persönlichen Budgets in der Gesamtregion durch gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu steigern. Das Projekt zielte somit auch in seiner Gesamtheit darauf ab, bestehende Beratungs- und Angebotslücken in der Region zu schließen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Neben einer Eröffnungsveranstaltung wurden Tagungen und Workshops zu dem Thema Persönliches Budget für Arbeit und insbesondere im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf durchgeführt. Informationsveranstaltungen in Einrichtungen wurden angeboten und realisiert sowie Informations- und Arbeitsmaterialien erarbeitet. Die enge Kooperation mit den Förderschulen und den Leistungsträgern führte zu einer Reihe von bewilligten Persönlichen Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel/Ergebnisabgleich: Die Ziele des Projektes wurden erfüllt. Insbesondere gelang es, Persönliche Budgets für die Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen und bewilligt zu bekommen. So konnten erstmals in der Projektregion Alternativen zum Übergang in die Werkstatt für behinderte Menschen nicht nur aufgezeigt, sondern auch nutzbar gemacht werden. - 199 -

- 199 - Durch die zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit ist es gelungen, Betroffene, Leistungsträger, Leistungserbringer und Selbsthilfeorganisationen zu sensibilisieren und zu motivieren, durch die Nutzung des Persönlichen Budgets individuelle Leistungen zu organisieren, die passgenau auf die Bedarfe der betroffenen behinderten Menschen abgestimmt werden. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Umsetzung der Beantragung und Bewilligung Persönlicher Budgets für den Arbeitsbereich sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt von ISB bzw. KOWA wird bewiesen, dass auch in strukturschwachen Regionen Deutschlands Persönliche Budgets für den Arbeitsbereich umgesetzt werden können, auch wenn die wirtschaftliche Struktur der Region durch Klein- und Kleinstbetriebe geprägt ist. Es wird deutlich, dass der automatische Übergang von der Förderschule für geistig behinderte Menschen in die Werkstatt für behinderte Menschen auch außerhalb großer Städte mit entsprechendem Angebot an Unternehmen möglich ist und so nicht nur für den Menschen mit Behinderung passgenaue Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden, sondern somit ggf. auch Einsparungsmöglichkeiten für die Leistungsträger entwickelt werden können. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass die Aufnahme einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht die grundsätzlich logische Fortsetzung einer Förderschule für Menschen mit geistiger Behinderung sein muss. Die Realisierung von Alternativen (gerade) in einer strukturschwachen Region macht Mut zur Umsetzung von solchen und weiteren Alternativlösungen im gesamten Bundesgebiet. Die Ergebnisse des Projektes selbst beeinflussen auch den Prozess der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen für Werkstätten für behinderte Menschen, der z. Z. im BMAS im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe bearbeitet wird. Der Projekt-Abschluss-Bericht wird zusammen mit den erarbeiteten Informations- und Arbeitsmaterialien auf die einschlägigen Internetseiten des BMAS zur Verwendung in anderen Regionen Deutschlands eingestellt. - 200 -

- 200 - Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in Form von Tagungen und Workshops wurde die neue Leistungsform Persönliches Budget in der Projektregion bekannt gemacht. Die gezielte Ansprache von Förderschule, Schulamt und Leistungsträger sowie die Vermittlung einer Kooperation dieser zusammen mit Leistungserbringern, dem Arbeitsmarkt und potenziellen Budgetnehmern führte dazu, dass zahlreichen Menschen mit Behinderungen der Weg in die Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen mittels des Persönlichen Budgets aufgezeigt und ermöglicht wurde. Diese Projektergebnisse können richtungweisend für alle Regionen in Deutschland sein. Projektziel: Gut erreicht - 201 -

- 201 - Projekt Nr. 25 Werkstatt Budget - ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte - Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_bag.html?nn=725002-202 -

- 202 - Lfd. Nr. 25 Az.: Va 3-58330/ 20 Projektbezeichnung/Name Werkstatt Budget - ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte - Projektträger Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V., Sonnemannstraße 5, 60314 Frankfurt Laufzeit 1. September 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 246.000,- (208.000,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Die BAG WfbM hat zur Erleichterung der Nutzung der neuen Leistungsform Persönliches Budget für Maßnahmen der Werkstatt für behinderte Menschen die bisher grundsätzliche Komplexleistung Werkstatt nach Vorgaben des Werkstättenrechts in Einzelleistungen, Module, Bausteine und Elemente zerlegt und mit Preisen versehen. Hierdurch können auch Teilleistungen aus dem Werkstattbereich mit dem Persönlichen Bud- Erkannte Hemmnisse, Probleme Große Unkenntnis und dadurch Verunsicherung bei allen Beteiligten. Fragen zur Sozialversicherung. Zu wenig gute Beispiele. Zusätzlicher Aufwand für Betreuer ohne Vergütung. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Werbemaßnahmen fortsetzen (auch für WfbM-Verwaltungen). Sozialversicherungsfragen klären. Best-Practice-Fälle publizieren. Finanzierung des Verwaltungsaufwands für Betreuer muss geklärt werden. Für die Weiterentwicklung des Werkstättenrechts und der Eingliederungshilfe ist es unerlässlich, Teilleistungen der Werkstätten beschrieben und verpreislicht zu bekommen. Dies war vor Abschluss des Projektes WerkstattBudget grundsätzlich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in Einzelfällen möglich. Dass der Projektträger und seine Partner auch weiterhin interessierte behinderte Menschen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets in Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen und begleiten wird, macht die Nachhaltigkeit des Projektes darüber hinaus deutlich. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit des BMAS sollte fortgesetzt werden (inkl. Best- Practice-Broschüre ). Eine Rechtsentwicklung (Eingliederungshilfe- Weiterentwicklung, Anpassung SGB IX etc.) erscheint notwendig. Im Rahmen dieser Rechtsentwicklung wäre auch die Frage der Zusatzvergütung für Betreuer abschließend zu klären. - 203 -

- 203 - Kurzbeschreibung des Projekts get, ggf. auch außerhalb der Werkstatt, finanziert werden. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Die BAG WfbM wird den Abschlussbericht mit einem entsprechenden Begleittext allen Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen und über diese LAG s allen deutschen Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung stellen. Bemerkungen (BMAS) Auch das BMAS hat den Abschlussbericht auf seine Internetseite gestellt. - 204 -

- 204 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 25 Projektträger: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V., Sonnemannstraße 5, 60314 Frankfurt Projekttitel: Werkstatt Budget ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Werkstattbeschäftigte Schwerpunkt: Die BAG WfbM hat zur Erleichterung der Nutzung der neuen Leistungsform Persönliches Budget für Maßnahmen der Werkstatt für behinderte Menschen die bisher grundsätzliche Komplexleistung Werkstatt nach Vorgaben des Werkstättenrechts in Einzelleistungen, Module, Bausteine und Elemente zerlegt und mit Preisen versehen. Hierdurch können auch Teilleistungen aus dem Werkstattbereich mit dem Persönlichen Budget, ggf. auch außerhalb der Werkstatt, finanziert werden. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend dem Konzept bzw. dem Zuwendungsbescheid: Das Modellprojekt der BAG WfbM verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten des Werkstättenrechts. Das Projekt teilte sich in sechs Phasen: 1. Erarbeitung inhaltlicher Module in der beruflichen Rehabilitation in der WfbM und Aufarbetung für die inhaltliche Eignung für ein Persönliches Budget. 2. Verpreislichung der Leistungen. In Zusammenarbeit mit den Kostenträgern erarbeiteten die beteiligten Werkstätten eine Kostenstruktur für die angebotenen Leistungen. 3. Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit dem BMAS. - 205 -

- 205-4. Beschreibung der Anreizfaktoren für diejenigen Personen, die die erarbeiteten Module nutzen wollen und Benennung von Fragen und möglichen Schwierigkeiten. 5. Werbe-, Angebots-, und Übungsphase. 6. Erprobung einschließlich begleitender Beratung. Projektlaufzeit: 1.9.2008 bis 31.12.2010 Projektkosten: Laut ergänzendem Zuwendungsbescheid vom 17.2.2010 betragen die Gesamtkosten des Projektes 245.944 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 207.985 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojekts lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Erreichung einer diskriminierungsfreien individuellen Bedarfsstillung der Menschen mit Behinderungen durch die Inanspruchnahme von Leistungen/Einzel- oder Teilleistungen in der Werkstatt aufgrund einer entsprechenden Bedarfsfeststellung und einer Zielvereinbarung und deren Umsetzung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes des Werkstattbeschäftigten. Hierzu war die aus der Praxis (Werkstätten für behinderte Menschen) hergeleitete Modularisierung und Verpreislichung von Werkstattleistungen unabdingbar. Die Möglichkeit der bundesweiten Anwendung durch grundsätzlich alle Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland wurde angestrebt. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Sachbericht: Das Praxismoment wurde umgesetzt durch die Beteiligung von zwei Werkstätten für behinderte Menschen. Die Aufteilung der Werkstattangebote in Leistungen, Module, Bausteine und Elemente sowie deren Verpreislichung wurde realisiert. - 206 -

- 206 - Die Umsetzung wurde an praktischen Beispielen vorgenommen (entsprechende Budgetnehmer). Ziel/Ergebnisabgleiche/zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt und die zugesagten Maßnahmen durchgeführt. Lediglich die Erstellung einer Handreichung für die Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland ist unterblieben, da durch die bereits erfolgte und noch weiter vorgesehene Entwicklung des Werkstattrechts derartige Empfehlungen zum praktischen Ablauf der Umsetzung des Persönlichen Budgets in Werkstätten für behinderte Menschen in Kürze überholt sein könnten. Der Abschlussbericht ist aber mehr als ein Kompass für die Werkstätten für behinderte Menschen und wird diesen auch zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets für die Leistungen von Werkstätten für behinderte Menschen scheiterte vor Durchführung des Projektes Werkstattbudget meist daran, dass Teilleistungen als Sachleistung und andere als Geldleistung (Budget) erbracht werden sollten, es hierfür aber keine Maßnahmebeschreibung und insbesondere keine Preisfeststellung gab. Zur Realisierung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets im klassischen Werkstattbereich war die Aufgabenmodularisierung und Verpreislichung unerlässlich. Es kann erwartet werden, dass bei der Herauslösung bestimmter Teilaufgaben aus der Werkstatt mittels des Persönlichen Budgets zu evtl. anderen Anbietern eine Kostenreduzierung für den Leistungsträger möglich wird. Die Aufarbeitung der Projektergebnisse ermöglicht die Anwendung der Module und der Preisberechnungen im gesamten Bundesgebiet. Der Charakter einer bundesweiten Ausstrahlung des Projektes ist damit deutlich geworden. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist es im Rahmen der Weiterentwicklung des Werkstättenrechts und der Eingliederungshilfe unerlässlich, Teilleistungen der Werkstätten beschrieben und verpreislicht zu bekommen. Dies war vor Abschluss des Projektes Werkstattbudget grundsätzlich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in Einzelfällen möglich. Dass der Projektträger und seine Partner auch weiterhin interessierte behinderte Menschen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets in Werkstätten für behinderte Menschen - 207 -

- 207 - unterstützen und begleiten wird, macht die Nachhaltigkeit des Projektes darüber hinaus deutlich. Die BAG WfbM wird den Abschlussbericht mit einem entsprechenden Begleittext allen Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen und über diese LAG s allen deutschen Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung stellen. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das BMAS hat schon seit einigen Jahren ein erhebliches Interesse daran, dass das Gesamtleistungspaket Werkstatt für behinderte Menschen aufgeschnürt und transparent wird. Für die Anwendung des Persönlichen Budgets in Werkstätten für behinderte Menschen ist eine solche Teilleistungsaufgliederung unerlässlich. Trotzdem hatte sich eine Vielzahl von Werkstätten für behinderte Menschen zunächst gegen das Aufschnüren des Gesamtpaketes und somit indirekt gegen die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Werkstattbereich ausgesprochen. Dass ausgerechnet der Dachverband der Werkstätten für behinderte Menschen, die Bundesarbeitsgemeischaft WfbM, dieses umfassende Projekt zur Erfassung und Verpreislichung der Teilaufgaben in Werkstätten für behinderte Menschen in Angriff genommen hat, wird von Seiten des BMAS sehr begrüßt. Auch der ständige Dialog bei naturgemäß auftretenden Problemen bei der Auslegung von Rechtsfragen, insbesondere bei der sich verändernden Werkstattrechtslage (z. B. Unterstützte Beschäftigung ) zwischen Projektträger und BMAS war für das Projekt, aber auch für die inzwischen bereits abgeschlossene und die noch geplante Rechtsveränderung im Werkstattbereich sehr befördernd. Das Projekt hat somit den Prozess der Rechtsentwicklung nicht nur begleitet, sondern auch maßgeblich beeinflusst. Projektziel: Sehr gut erreicht - 208 -

- 208 - - 209 -

- 209 - Projekt Nr. 26 ARBEIT.SELBST.BESTIMMT. Verein zur sozialen und beruflichen Integration (VSBI) e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_vsbi.html?nn=725002-210 -

- 210 - Lfd. Nr. 26 Az.: Va 3-58330/ 24 Projektbezeichnung/Name Projektträger Laufzeit 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 177.548,21 (140.882,62 ) ARBEIT.SELBST.BESTIMMT. Verein zur sozialen und beruflichen Integration (VSBI) e. V., Gotthardstraße 4 a, 04217 Merseburg Kurzbeschreibung des Projekts Versuche der Gewinnung, Fortbildung und des Einsatzes von Menschen mit geistiger Behinderung als Mentoren/Mentorinnen für Beratung und Assistenz bei der Beantragung und Umsetzung Persönlicher Budgets insbesondere im Arbeitsbereich von ebenfalls Menschen mit geistiger Behinderung und geistig behinderten Menschen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen. Im Laufe des Projektes wurde wegen Schwierigkeiten bei der Durchführung der v. g. Maßnahmen noch eine Befragungsaktion bei den Trägern von Leistungen im Arbeitsbereich in das Projekt implantiert, ohne dass sich die Gesamtkosten damit veränderten. Bei dieser Aktion sollten Kenntnisse über die Beratung und Bewilligung von Persönlichen Budgets für den Arbeitsbereich der einzelnen Leistungsträger gewonnen werden. Erkannte Hemmnisse, Probleme Mangelhafte Kenntnisse aller Beteiligten. Starres stationäres System der WfbM und fehlende Alternativ- Angebote. Sachleistungsprinzip hat noch immer Priorität (auch bei den LT), Unsicherheit insbesondere in sozialversicherungsrechtlichen Fragen (LE). Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Werbung und Informationskampagnen. Proaktive Beratung zum PB durch LT wünschenswert. Rechtsentwicklung für WfbM- und insbesondere Sozialversicherungsfragen. UB-System ausbauen. Bemerkungen (BMAS) Der Projekt-Abschluss-Sachbericht und die erarbeiteten Unterlagen für die Mentorenschulung (auch in leichter Sprache) werden auf den einschlägigen Internetseiten des BMAS zur bundesweiten Verwendung eingestellt. Öffentlichkeitsarbeit des BMAS fortführen. Rechtsentwicklun gen (Weiterentwicklung Eingliederungshilfe, Anpassung SGB IX etc.) vorantreiben. Hierbei sind auch Fragen der Sozialversicherung und der Beratungspflicht und -form der LT zu klären (z. B. proaktiv). - 211 -

- 211 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 26 Projektträger: Verein zur sozialen und beruflichen Integration (VSBI) e. V., Gotthardstraße 4 a, 06217 Merseburg Projekttitel: ARBEIT.SELBST.BESTIMMT. Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Gewinnung, Fortbildung und Einsatz von Menschen mit geistiger Behinderung als Mentoren/Mentorinnen für Beratung und Assistenz bei der Beantragung und Umsetzung Persönlicher Budgets insbesondere im Arbeitsbereich von ebenfalls Menschen mit geistiger Behinderung und geistig behinderten Menschen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen. Im Laufe des Projektes wurde wegen Schwierigkeiten bei der Durchführung der v. g. Maßnahmen noch eine Befragungsaktion bei den Trägern von Leistungen im Arbeitsbereich in das Projekt implantiert, ohne dass sich die Gesamtkosten damit veränderten. Bei dieser Aktion sollten Kenntnisse über die Beratung und Bewilligung von Persönlichen Budgets für den Arbeitsbereich der einzelnen Leistungsträger gewonnen werden. Schwerpunkt: Das Projekt ARBEIT.SELBST.BESTIMMT. sah seinen Schwerpunkt zunächst im Einsatz von Mentoren und Mentorinnen für die Beratung und Unterstützung geistig behinderter Menschen beim Einsatz des Persönlichen Budgets in der jeweils persönlichen Arbeitssituation. Ein weiterer Schwerpunkt trat mit v. g. Frageaktion bei für den Arbeitsbereich zuständigen Leistungsträgern hinzu. Projektlaufzeit: 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009. - 212 -

- 212 - Da das Projekt bei der Umsetzung des Mentorings auf Schwierigkeiten stieß, wurde einer beantragten Projektverlängerung bis zum 30. September 2010 nicht zugestimmt. Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 24. Juni 2008 und 14. November 2008 betragen die Gesamtkosten rd. 178.000 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf rd. 151.000 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, die Handlungskompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken und ihr Wissen zu Unterstützungsleistungen, die dabei hilfreich sein können, zu erweitern. Der Einsatz von Mentoren und Mentorinnen als Budgetassistenten/-assistentinnen, die bereits selbstbestimmt ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingenommen haben, sollte nicht nur ein Mittel zur Erreichung der Zielgruppe sein, sondern sollte auch sie selbst zu qualifizierten Fachberatern in Fragen des Persönlichen Budgets fortbilden, so dass aus Laienmultiplikatoren qualifizierte Unterstützungscoaches für Menschen mit Behinderungen werden. Ein weiteres Ziel trat im Laufe des Projektes hinzu, die Auswertung einer Befragung der Mitarbeiter in den Behörden der Leistungsträger im Rahmen einer ohnehin durchzuführenden Infopostaktion zur Ermittlung von potenziellen Mentoren und Mentorinnen. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass z. Z. noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Akquise von Mentoren und Mentorinnen aus dem Kreis der geistig behinderten Menschen, die ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben, vorhanden sind. Trotzdem zeigen die gelungenen Ansätze des Projekte, dass eine Mentorenschulung innerhalb dieses Personenkreises und somit der Einsatz dieser Menschen als Unterstützer ebenfalls geistig behinderter Personen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Arbeitsleben mit Hilfe des Persönlichen Budgets möglich ist und künftig noch vermehrt zur Anwendung kommen kann. Die für eine derartige Mentorenschulung entwickelten Arbeitsmaterialien können hierbei hilfreich sein. - 213 -

- 213 - Die Umfrage bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Leistungsträgern macht im Ergebnis deutlich, dass es noch immer einen vermehrten Informationsrückstand zum Persönlichen Budget bei diesen Sachbearbeitern/innen gibt, den es gilt, Stück für Stück zu reduzieren, da fehlende Information oftmals auch zu mangelhafter Motivation bei der Beratung zum Persönlichen Budget und deren Bewilligung und Umsetzung führt. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben nur teilweise erreicht. Dies lag in erster Linie daran, dass es sich als besonders schwierig erwies, potenzielle Mentoren und Mentorinnen für den Einsatz als Berater und Unterstützer für einen vergleichsweise ähnlich behinderten Personenkreis zu Fragen des Persönlichen Budgets für Arbeit zu finden. Die zum Zeitpunkt des Projektes noch geringe Anzahl von geistig behinderten Menschen, die mittels des Persönlichen Budgets außerhalb einer Werkstatt für behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, erschwerte die Suche nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen. Dass sich nur wenige Personen bereit erklärten und auch in der Lage waren, eine Mentorentätigkeit nach entsprechender Fortbildung aufzunehmen, sollte nicht so gewertet werden, dass Menschen mit geistiger Behinderung hierzu nicht in der Lage sind. Die wenigen Menschen mit geistiger Behinderung, die eine derartige Peer Counceling-Unterstützung bereits erfolgreich durchführen, beweisen das Gegenteil. Mit zunehmender Bewilligung Persönlicher Budgets für Arbeit auch für geistig behinderte Menschen werden auch vermehrt Mentoren und Mentorinnen aus diesem Personenkreis gefunden werden können. Die in dem Projekt erstellten Arbeitsmaterialien zur Fortbildung von Mentoren und Mentorinnen können dann sinnvoll eingesetzt werden. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Schulung von potenziellen geistig behinderten Mentoren und Mentorinnen zur Unterstützung und Beratung von ebenfalls geistig behinderten Menschen auf dem Weg zu einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittels Persönlichem Budget, wurden teilweise (Schulung) umgesetzt. Der Einsatz dieser Mentoren wurde während des Projektes leider nicht erreicht. Die Arbeitsmaterialien zur Mentorenschulung wurden erarbeitet. Die Fragebogenaktion bei den in Frage kommenden Leistungsträgern wurde durchgeführt. - 214 -

- 214 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Projekt ARBEIT.SELBST.BESTIMMT konnte aufgezeigt werden, wie schwierig das Anwerben von potenziellen Mentoren und Mentorinnen mit geistiger Behinderung als Berater und Unterstützer von ebenfalls geistig behinderten Menschen auf deren Weg zu einer selbstbestimmten Beschäftigung außerhalb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt z. Z. noch ist. Dies liegt zum großen Teil daran, dass es immer noch verhältnismäßig wenig geistig behinderte Menschen mit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Trotzdem ist es gelungen, Arbeitsmaterialien für eine Mentorenschulung zu erarbeiten und erste Schulungen durchzuführen. Die Arbeitsmaterialien können künftig, wenn es bei mehr geistig behinderten Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch vermehrt potenzielle Mentoren und Mentorinnen gibt, zu deren Schulung sofort und unmittelbar eingesetzt werden. Die dann möglicherweise, insbesondere nach entsprechender Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für grundsätzlich werkstattbedürftige Menschen, einsetzende Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten von geistig behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt, dürfte auch dazu führen, dass die Leistungsträger insgesamt finanziell entlastet werden, da Unterstützung außerhalb von stationären Einrichtungen, wie hier der Werkstatt für behinderte Menschen, in der Regel günstiger einzukaufen sind. Allerdings wird es zu Verschiebungen bei den Leistungen der einzelnen Träger untereinander kommen. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist zunächst einmal die Erkenntnis wichtig, dass es grundsätzlich möglich ist, geistig behinderte Menschen als Unterstützer und Berater in Fragen des Persönlichen Budgets für Arbeit für ebenfalls geistig behinderte Menschen zu schulen und einzusetzen. Wichtig ist aber auch die Erkenntnis, dass sicher nur ein kleiner Kreis der selbst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigten geistig behinderten Menschen diese Tätigkeit übernehmen will und kann. Aber: Je mehr geistig behinderte Beschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, umso mehr potenzielle Beratungs- und Unterstützungspersonen (Mentoren/-innen) wird man akquirieren können. Die beabsichtigten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen werden die Zahl der geistig behinderten Personen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht in Werkstätten gehen, genauso erhöhen, wie weiter notwendige gezielte Informationen und Schulungen von - 215 -

- 215 - Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der entsprechenden Leistungsträger. Die hier vorhandenen Defizite sind aus der im Projekt durchgeführten Umfrage deutlich erkennbar. Der Projekt-Abschluss-Sachbericht und die erarbeiteten Unterlagen für die Mentorenschulung (auch in leichter Sprache) werden auf den einschlägigen Internetseiten des BMAS zur bundesweiten Verwendung eingestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt ARBEIT.SELBST.BESTIMMT hat die Möglichkeiten eines Einsatzes von geistig behinderten Menschen als Mentoren bzw. Mentorinnen zur Unterstützung und Beratung zum Persönlichen Budget von ebenfalls geistig behinderten Personen im Rahmen der Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt getestet und für die Weiterbildung dieser Mentoren und Mentorinnen Arbeitsmaterialien entwickelt. Obwohl oder gerade weil die Umsetzung aus v. g. Gründen nicht optimal gelang, bleibt jedoch die wichtige gewonnene Erkenntnis, dass ein Peer-Counselors- Mentoring auch im Bereich der Behinderungsart kognitive Behinderung und insbesondere eine Beschäftigung von geistig behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich ist. Die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse, auch die Ergebnisse der Umfrage bei den Mitarbeitern der entsprechenden Leistungsträger, machen deutlich, dass weitere Anstrengungen (Information und Schulung der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen bei den Leistungsträgern, Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen) notwendig sind, um das Persönliche Budget als alternative Leistungsform auch im Bereich Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzubringen. Projektziel: In größeren Teilbereichen erreicht - 216 -

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- 217 - Projekt Nr. 27 Projekt zum Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_bag_gemeinsam_leben.html?nn=725002-218 -

- 218 - Lfd. Nr. 27 Az.: Va 3-58330/ 25 Projektbezeichnung/Name Projekt zum Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften Projektträger Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e. V., Falkstraße 106, 60487 Frankfurt Laufzeit 1. September 2008 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 171.550,- (145.817,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Information, Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zum Persönlichen Budget, insbesondere im Arbeitsbereich, sowie der Aufbau eines bundesweiten Unterstützungsnetzwerkes und/oder einer entsprechenden Organisation (z. B. Genossenschaft) zur Unterstützung beim Einsatz und der Verwaltung des Persönlichen Budgets (insbesondere im Rahmen von Arbeitgebermodellen). Erkannte Hemmnisse, Probleme Informationsdefizite bei den LT. Oftmals fehlende Beratung und Unterstützung. Die Deckelung kann PB- Bewilligungen verhindern. Zu starre WfbM-Pflichten für grundsätzlich Werkstattbedürftige. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Informationen weiterhin verbreiten. Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke ausbauen. Deckelungsregelung auflösen oder zumindest im Sinne des behinderten Menschen und dessen Wunsch- und Wahlrecht verändern. Rechtliche Möglichkeiten für eine flexible Beschäftigung von geistig behinderten Menschen auch außerhalb einer WfbM schaffen. Die in dem Projekt entwickelte und inzwischen ins Leben gerufene Arbeitsgemeinschaft zur Budgetverwaltung kann künftig eine kostengünstige Unterstützungsalternative in der gesamten Bundesrepublik Deutschland werden. Die innerhalb des Projektes erarbeiteten Produkte, wie der Abschluss-Sachbericht, der Netz-Katalog von Projekten und Maßnahmen Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit des BMAS sollte fortgeführt werden. Das BMAS sollte den Ausbau des Beratungsstellen-Netzwerkes unterstützen (z. B. durch laufendes Projekt des PARITÄTISCHEN). Im Zuge der Rechtsentwicklung (Eingliederungshilfe, WfbM-Normierungen, SGB IX etc.) sind auch die Deckelung des 17 SGB IX und die Beschäftigung von grundsätzlich WfbM-Bedürftigen - auch außerhalb einer WfbM - zu beleuchten. - 219 -

- 219 - Kurzbeschreibung des Projekts Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf und der Leitfaden zur Gründung einer Budgetgenossenschaft, wurden auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Bemerkungen (BMAS) - 220 -

- 220 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 27 Projektträger: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Falkstraße 106, 60487 Frankfurt Projekttitel: Projekt zum Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Mit dem Projekt sollte es gelingen, das Interesse an der Wahrnehmung von Persönlichen Budgets zu wecken, die Einsatzmöglichkeiten vor allem im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf zu erschließen und die Kenntnisse über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets sowohl bei Kosten- und Maßnahmeträgern als auch bei betroffenen Menschen zu erhöhen. Mittels einer zentralen Budgetverwaltung sollten künftig existierende Hemmnisse bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets beseitigt werden und Budgetnehmer und -nehmerinnen im bürokratischen Ablauf und Verfahren maßgebliche Unterstützung erhalten, die wiederum die Nutzung Persönlicher Budgets erhöhen würde. Hierzu sollte Information, Beratung, Unterstützung angeboten und eine Vernetzungsstruktur von Beratungs- und Unterstützungsprojekten insbesondere für den Übergangsbereich von der Schule in den Beruf für junge Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Darüber hinaus sollte versucht werden, eine Unterstützungsgenossenschaft oder ähnliche Organisation regional und/oder bundesweit aufzubauen. Schwerpunkt: Das Modellprojekt der Bundesarbeitsgemeinschaft in Frankfurt verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen beim Übergang von der Schule in den Beruf bzw. die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen. Schwerpunkte waren die Information der Menschen mit Behinderungen, deren Unterstützung auf dem Weg zum Persönlichen Budget sowie der Aufbau eines bundeswei- - 221 -

- 221 - ten Unterstützungsnetzwerks und/oder einer entsprechenden Organisation (z. B. Genossenschaft) zur Unterstützung beim Einsatz des Persönlichen Budgets (Verwaltung), insbesondere im Rahmen des Arbeitgebermodells. Projektlaufzeit: 1. September 2008 bis 31. Dezember 2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 4. Juli 2008 und 4. Februar 2009 betragen die Gesamtkosten 171.550 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 145.817 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, die vorhandenen Schwierigkeiten und Hemmschwellen bei der Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets zu mindern und ein Konzept zur Lösung dieser Probleme zu entwickeln. Es konzentrierte sich dabei auf Persönliche Budgets im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf für junge Menschen mit Behinderungen. Das Projekt zielte des Weiteren auf die Personengruppe der Menschen mit geistigen Behinderungen, die als Budgetnehmer/-innen in die Rolle von Arbeitgebern schlüpfen. Das Persönliche Budget sollte nutzbar gemacht werden für - Menschen mit Behinderungen im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt - Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen/geistigen Behinderungen - Menschen mit Behinderungen bzw. deren gesetzlichen Vertretern, die Budgetleistung in eigener Regie umsetzen möchten und dazu Unterstützung benötigen. Zu diesem Zweck sollte mittelfristig ein bundesweites Netzwerk Persönliches Budget auf Grundlage der Genossenschaftsidee aufgebaut werden, welches perspektivisch folgende Unterstützungsleistungen anbieten könnte: - Konzeptmodule - Aufbau, Entwicklung und Unterstützung regionaler Arbeitskreise - Beratung, Fortbildung - 222 -

- 222 - - Koordination, Strategieentwicklung - Information - Budgetverwaltung Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: - Beratung und Unterstützung von über 200 Einzelpersonen. - Rund 40 Informationsveranstaltungen bundesweit für Eltern- und Arbeitsgruppen zum Thema Übergang Schule/Beruf mit insgesamt ca. 800 Teilnehmern. - Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung Persönlicher Budgets nach dem Arbeitgebermodell in zwei Pilotfällen. - Die Initiierung von Sozial- bzw. Budgetgenossenschaften, -arbeitsgemeinschaften oder -vereinen wurde angeschoben, eine Gründung erfolgte während der Projektlaufzeit zwar nicht, aber ein Leitfaden für die Gründung einer solchen Organisation wurde erarbeitet. Inzwischen wurde auf der Grundlage des erarbeiteten Musterkonzepts eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft zur Budgetverwaltung in den Zentren für selbstbestimmtes Leben gegründet. - Ein Katalog zur Information über örtliche Maßnahmen und Anbieter in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wurde erarbeitet. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Information, Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf/Ausbildung, die Erarbeitung und Dokumentation eines Netzes von entsprechenden Informations- und Unterstützungsstellen wurden umgesetzt. Die Gründung einer Sozial- und Budgetverwaltungsorganisation wurde während des Projektes zwar nicht erreicht, aber mittelbar wurde durch den Leitfaden die Gründung einer solchen nach Projektablauf maßgeblich beeinflusst. - 223 -

- 223 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Frankfurter Projekt der BAG Gemeinsam legen - gemeinsam lernen wurde deutlich, wie wichtig die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gerade beim Übergang von der Schule in den Arbeits-/Ausbildungsbereich ist. Insbesondere bei der Umsetzung des Arbeitgebermodells ist die Assistenz bei der Verwaltung des Budgets und bei den Arbeitgeberpflichten oftmals unerlässlich. Das Projekt zeigt, dass bei entsprechender Unterstützung und bei sich künftig wahrscheinlich verändernder Rechtslage im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen zahlreiche, insbesondere junge Menschen mit Behinderungen, für ein Persönliches Budget entscheiden würden. Es ist absehbar, dass die Kosten für die Leistungsträger deutlich unter den ursprünglichen Kosten für einen WfbM-Platz liegen werden. Die inzwischen gegründete Arbeitsgemeinschaft zur Budgetverwaltung wird ihr übriges zur weiteren Steigerung der Budget-Nutzer-Zahlen tun. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget auch für Menschen mit geistiger Behinderung und der Inanspruchnahme des Arbeitgebermodells bei entsprechender Unterstützung Anwendung finden kann. Dies wurde in dem Projekt für den Arbeitsbereich erprobt, kann aber auf alle anderen Lebensbereiche übertragen werden. Bei dieser besonderen Einsatzart des Budgets und dem speziellen Personenkreis wird ganz besonders deutlich, wie wichtig die Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung des Budgets und dem Einsatz der Gelder ist. Um diesem Personenkreis Persönliche Budgets auch im Arbeitgebermodell zu ermöglichen, wird es unerlässlich sein, diese Unterstützungsleistungen im Rahmen der Bedarfsfeststellung zu ermitteln und zu finanzieren. Darüber hinaus ist die Erkenntnis für das BMAS wichtig, dass das derzeit geltende Werkstattrecht noch als Hemmnis für die Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts und ggf. den Einsatz von Persönlichen Budgets empfunden wird. Die inzwischen ins Leben gerufene Arbeitsgemeinschaft zur Budgetverwaltung kann künftig evtl. eine kostengünstige Unterstützungsalternative in der gesamten Bundesrepublik Deutschland werden. - 224 -

- 224 - Der Abschluss-Sachbericht, der Netz-Katalog von Projekten und Maßnahmen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf und der Leitfaden zur Gründung einer Budgetgenossenschaft werden auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt hat die noch bestehenden Grenzen, aber auch die Möglichkeiten des Einsatzes von Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen, insbesondere junge Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, auf dem Weg von der Schule ins Berufsleben oder den Ausbildungsplatz, aber auch bezüglich der Budgetverwaltung aufgezeigt. Der erstellte Katalog eines Netzes von vielen Maßnahmen und Organisationen, die sich mit der Beratung und Unterstützung in solchen Fällen beschäftigt, wird vielen potenziellen Budgetnehmern eine entscheidende Hilfe sein. Die aus dem Projekt mittelbar entwickelte Arbeitsgemeinschaft zur Budgetverwaltung wird künftig voraussichtlich bundesweit Unterstützungsarbeit leisten können. Weitere entsprechende Unterstützungsorganisationen können sich mit Hilfe des im Projekt erarbeiteten Leitfadens jederzeit gründen. Projektziel: Erreicht - 225 -

- 225 - Projekt Nr. 28 Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe, Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung (BAG UB) Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_beratungskompetenz.html?nn=725002-226 -

- 226 - Lfd. Nr. 28 Az.: Va 3-58330/ 30 Projektbezeichnung/Name Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe, Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung Projektträger Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung (BAG UB), Schulterblatt 36, 20357 Hamburg Laufzeit 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 129.077,- (109.715,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Mittels bedarfsgerechter Information und Fortbildung sollten Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget, insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen, innerhalb von zwei Jahren bundesweit über einen gemeinsamen Wissensgrundstock verfügen, um entsprechende Budgetberatung und -unterstützung leisten zu können. Erkannte Hemmnisse, Probleme Hoher Beratungsbedarf bei potenziellen Budgetnehmern. Zu wenig personenzentrierte Bedarfsfeststellungen und starres stationäres System. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Beratungsstellen erhalten und ausbauen. Bedarfsfeststellungsverfahren überarbeiten, personenzentrierter anlegen und vereinheitlichen. Die erstellte Arbeitshilfe-Broschüre dient den zahlreichen Beratungsstellen in Deutschland heute als wichtiges Hilfsmittel zur qualifizierten Beratung potenzieller Budgetnehmer. Der Abschluss-Sachbericht sowie die Broschüre Beratung zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben wurden zur Information aller Interessierten auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Bemerkungen (BMAS) Vernetzung und Ausbau des Beratungsstellennetzes erfolgt z. Z. im Rahmen eines vom BMAS geförderten Projektes des PARITÄTISCHEN. Die Machbarkeit eines ICF-gestützten vereinheitlichten und personenzentrierten Bedarfsermittlungsverfahrens wird z. Z. in einer vom BMAS geförderten Studie durch die BAR u. a. geprüft. - 227 -

- 227 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 28 Projektträger: Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung (BAG UB), Schulterblatt 36, 20357 Hamburg Projekttitel: Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe. Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Mittels bedarfsgerechter Information und Fortbildung sollten Beraterinnen und Berater zum Persönlichen Budget, insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen, innerhalb von zwei Jahren bundesweit über einen gemeinsamen Wissensgrundstock verfügen, um entsprechende Budgetberatung und -unterstützung leisten zu können. Schwerpunkt: Das Modellprojekt der BAG UB verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der notwendigen Stärkung von Beratungskompetenz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Hierzu wurden neben über 20 Schulungsveranstaltungen, zahlreichen Einzelschulungen und der Erarbeitung einer bundesweit bekannt gemachten Broschüre Arbeitshilfe zur Beratung zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben auch die Einbindung von Beratungsstellen in regionale und bundesweite Netzwerke gefördert, um sicherzustellen, dass sowohl spezifisch regionale als auch bundesweite Informationen und aktuelle Entwicklungen, die die Nutzung des Persönlichen Budgets für berufliche Teilhabeleistungen betreffen, auch zusätzlich zu den ursprünglichen Projektmaßnahmen zu den Beratungsstellen gelangen. Projektlaufzeit: 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010-228 -

- 228 - Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheiden vom 11. Dezember 2008 und 11. Mai 2010 betragen die Gesamtkosten 129.077 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 109.715 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangiges Ziel des Projektes war es, die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu fördern, indem in enger Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN bundesweit eine qualitativ hochwertige, ergebnisoffene und personenzentrierte Beratung zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt berufliche Teilhabeleistungen sichergestellt werden kann. Dies geschah in erster Linie durch Informationsveranstaltungen, Fortbildungen sowie Einzelunterrichtungen von Multiplikatoren/innen, die grundsätzlich in Beratungsstellen zu den Themen Rehabilitation und berufliche Teilhabe informieren. Das Projekt richtete sich gezielt an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen (dazu gehörten nicht die gemeinsamen Servicestellen und die Leistungsträger), die Budgetberatung anbieten oder entsprechende Beratungsangebote entwickeln wollten. Um eine Beratungsgrundlage aber allen Interessierten bundesweit zur Verfügung stellen zu können, sollte darüber hinaus eine Broschüre als Arbeitshilfe erstellt werden. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: 24 Informationsveranstaltungen, Seminare und Vorträge wurden im Rahmen des Projektes durchgeführt bzw. gehalten. Die Vernetzung der Beratungsstellen, regional und bundesweit, wurde in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Persönliches Budget vorangetrieben und dadurch konnten Synergieeffekte auch bei der Wissensvermittlung an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen erzielt werden. Erstellung der Broschüre Arbeitshilfe, Beratung zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben. - 229 -

- 229 - Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Schulungs- und Informationsveranstaltungen von Beratern und Beraterinnen zum Persönlichen Budget sowie die Erstellung einer Arbeitshilfe-Broschüre wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Erfahrungen im benachbarten europäischen Ausland, aber auch in Modellen einzelner Bundesländer machten deutlich, dass die erste niederschwellige Beratung zur Hinführung der behinderten Menschen an das Persönliche Budget für die Verbreitung dieses neuen Instruments von besonderer Bedeutung ist. Diese sollte grundsätzlich ehrenamtlich von unabhängigen oder auch trägergebundenen Beratungsstellen durchgeführt werden. Sie sollte auf keinen Fall die Fachberatung der Leistungsträger und der Gemeinsamen Servicestellen ersetzen, sondern dieser in der Regel vorgeschaltet sein. Durch ein gelingendes Zusammenspiel zwischen gesetzlich vorgeschriebener Fachberatung durch die Leistungsträger und ehrenamtlicher Erstberatung zum Persönlichen Budget durch die verschiedensten Beratungsstellen erscheint es möglich - so zeigen es die Ergebnisse aus dem Modellprojekt -, dass für die Erstberatung, also vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides, keine weiteren Mittel der Leistungsträger zur Verfügung gestellt werden müssen. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget insbesondere dann besser verbreitet werden kann, wenn ein Heranführen an dieses neue Leistungsinstrument und eine Erstberatung hierzu noch vor einem Behördengang erfolgen. Selbstverständlich ist es notwendig, dass diese Beratung fachlich qualifiziert und durch die Vorstellung guter Beispiele begleitet werden kann. Hierzu hat das Projekt in den 24 v. g. Veranstaltungen gute Arbeit geleistet. Insbesondere aber die erstellte Arbeitshilfe-Broschüre dient den zahlreichen Beratungsstellen in Deutschland heute als wichtiges Hilfsmittel zur qualifizierten Beratung potenzieller Budgetnehmer. - 230 -

- 230 - Der Abschluss-Sachbericht sowie die Broschüre Beratung zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben werden zur Information aller Interessierten auf die Internetseiten des BMAS gestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe. Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung hat genau dort gegriffen, wo bisher eine erhebliche Lücke klaffte. Der Bedarf an Erstberatung zum Persönlichen Budget war seit der Einführung dieser neuen Leistungsform erkennbar und steigerte sich kontinuierlich mit der zunehmenden Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch durch die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMAS. Wichtig ist natürlich auch, dass eine solche Erstberatung nicht oberflächlich oder von Halbwissen geprägt ist, sondern qualifiziert zu den Fragen des Persönlichen Budgets Auskunft gegeben werden kann. Um auch die gesetzlichen Bestimmungen so zu verstehen und auszulegen, wie sie vom Gesetzgeber gemeint waren, war es von erheblichem Bundesinteresse, in einem durch das BMAS geförderten und gesteuerten Projekt dieses Wissen an möglichst viele Berater und Beraterinnen in Deutschland zu vermitteln. Dies ist durch die Schulungen und Informationsveranstaltungen, insbesondere aber durch die bundesweit zur Verfügung stehende Arbeitshilfe-Broschüre sehr gut gelungen. Projektziel: Sehr gut erreicht - 231 -

- 231 - Projekt Nr. 29 Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischen Syndromen anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation Berufsbildungswerk St. Franziskus Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_zum_modellprojekt.html?nn=725002-232 -

- 232 - Lfd. Nr. 29 Az.: Va 3-58330/ 32 Projektbezeichnung/Name Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischen Syndromen anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation Projektträger Laufzeit Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - Berufsbildungswerk St. Franziskus, Regensburger Str. 60, 93326 Abensberg 1. März 2009 bis 30. Juni 2011 (vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 kostenneutral verlängert) 234.352,- (198.052,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets als Hilfestellung zur nachhaltigen beruflichen und damit verbundenen sozialen Teilhabe von Menschen mit autistischen Syndromen wurden ermittelt und erprobt. Auf dem Weg dorthin waren Hemmschwellen, die einzelne Personen bislang daran hinderten, ein Persönliches Budget zu beantragen, zu lokalisieren sowie Unterstützungs- und Beratungsbedarf von Menschen mit Autismus zu erheben. Es wurde eine Übersicht über geeignete budgetfähige Erkannte Hemmnisse, Probleme Noch große Unkenntnis über das PB und dessen Einsatzmöglichkeiten (insb. im Bereich Autismus) bei allen Beteiligten. Große regionale Unterschiede bei Antragsverfahren und Bedarfsermittlung. Oftmals wird Budgetassistenz nicht finanziert. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Öffentlichkeitsarbeit weiterhin betreiben. Sachbearbeiter von LT (auch GS) durch Schulung informieren. Verfahren vereinheitlichen. Budgetassistenz in Bedarfsermittlung einbeziehen und finanzieren. Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen. Ein vom BMAS gefördertes Projekt der BAR prüft die Machbarkeit von vereinheitlichten Bedarfsermittlungsverfahren (auch unter Einbezug von ICF). SGB IX sieht die Budgetassistenz grundsätzlich als budgetfähig an. Bezüglich der Deckelung wird im Rahmen einer möglichen Gesetzesanpassung nachzudenken sein (ggf. auch Pauschallösung). - 233 -

- 233 - Kurzbeschreibung des Projekts Leistungen zur beruflichen, aber auch zur sozialen Teilhabe gewonnen. Des Weiteren wurden Personen mit unterschiedlichem Hilfebedarf bei der Beantragung des Persönlichen Budgets begleitet und ggf. unterstützt. Der Antrags- und Bewilligungsprozess wurde in jedem Einzelfall dokumentiert und die Ergebnisse gegenübergestellt. Antragsverfahren, Leistungen, Effekte und Leistungsangebote wurden umfassend evaluiert und Best-Practice-Beispiele beschrieben. Darüber hinaus wurden aus den sich ergebenden Erkenntnissen Empfehlungen im Rahmen eines Handlungsleitfadens für Personen mit Autismus zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets entwickelt. Erkannte Hemmnisse, Probleme Angebote von LE noch zu gering. Bearbeitungsfristen werden nicht eingehalten. Bürokratischer Aufwand erscheint zu hoch. Kaum proaktive Beratung zum PB. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit LE-Börse/Katalog erarbeiten. Kompetenzsteigerung bei den Sachbearbeitern erforderlich. Konsequenzen bei Fristüberschreitungen Diensteinweisungen, Fortbildung, Information Der Projektträger arbeitet auch weiterhin an der Umsetzung der Ziele des Projektes. Sein Projektabschlussbericht und der erarbeitete Handlungsleitfaden sind für alle Interessenten auf die Internetseite des BMAS gestellt worden. Bemerkungen (BMAS) Die Schaffung einer LE-Börse muss aus den Organisationen und Verbänden heraus realisiert werden. Fristen sind im Rahmen einer möglichen SGB IX-Anpassung zu hinterfragen. Aber: Routine schafft Kompetenz und verkürzt Bearbeitungszeiten. Auch die Aufnahme der proaktiven Beratung im SGB IX könnte im Rahmen einer entsprechenden Anpassung zur Verstärkung der bisher schon bestehenden gesetzlichen Beratungsverpflichtung geprüft werden. - 234 -

- 234 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 29 Projektträger: Berufsbildungswerk St. Franziskus, Regensburger Straße 60, 93326 Abensberg Projekttitel: Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischen Syndromen anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets als Hilfestellung zur nachhaltigen beruflichen und damit verbundenen sozialen Teilhabe von Menschen mit autistischen Syndromen sollten ermittelt und erprobt werden. Auf dem Weg dorthin waren Hemmschwellen, die einzelne Personen bislang daran hinderten, ein Persönliches Budget zu beantragen, zu lokalisieren sowie den Unterstützungs- und Beratungsbedarf von Menschen mit Autismus zu erheben. Es sollte eine Übersicht über geeignete budgetfähige Leistungen zur beruflichen, aber auch zur sozialen Teilhabe gewonnen werden. Des Weiteren sollten Personen mit unterschiedlichem Hilfebedarf bei der Beantragung des Persönlichen Budgets begleitet und ggf. unterstützt werden. Der Antrags- und Bewilligungsprozess sollte in jedem Einzelfall dokumentiert und die Ergebnisse gegenübergestellt werden. Antragsverfahren, Leistungen, Effekte und Leistungsangebote sollten umfassend evaluiert und Best-Practice-Beispiele beschrieben werden. Darüber hinaus sollten aus den sich ergebenden Erkenntnissen Empfehlungen im Rahmen eines Handlungsleitfadens für Personen mit Autismus zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets entwickelt werden. Daneben sollten die Aktivitäten durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet und unterstützt werden. Schwerpunkt: Der Schwerpunkt des Projektes lag darin, zu ermitteln und zu erproben, ob das Persönliche Budget auch für Menschen mit autistischen Syndromen, insbesondere im Bereich der beruflichen Teilhabe, nutzbar zu machen ist. Die Nachhaltigkeit einer Vermittlung in Arbeit und Beruf ist gerade für den Personenkreis der Menschen mit autistischen Syndromen grund- - 235 -

- 235 - sätzlich abhängig von einer geeigneten Arbeits- und auch Wohnform und eng mit einer sozialen Einbindung der Betroffenen sowie einer passgenauen individuellen Unterstützung in allen lebenspraktischen Belangen verbunden. Die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets ließen hier eine personenzentriertere Bedarfsfeststellung und somit passgenaue Unterstützung im Gegensatz zu den Pauschalangeboten der Sachleistung vermuten. Projektlaufzeit: 1. März 2009 bis 30. Juni 2011 (vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 wurde eine kostenneutrale Projektverlängerung genehmigt). Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 20. März 2009 betragen die Gesamtkosten 234.352 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 198.052 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Die Hauptziele des Modellprojekts bestanden in der Überprüfung der Möglichkeiten, die das Persönliche Budget für Menschen mit autistischen Syndromen bieten kann, sowie darin, diesem Personenkreis Zugänge zu dieser neuen Leistungsform zu erschließen und zu erleichtern. Die Nutzbarmachung des Persönlichen Budgets sollte als hervorragende Möglichkeit erkannt werden, mit Hilfe spezieller Unterstützung behinderungsspezifische Barrieren bei der Inklusion von Menschen mit Autismus zu überwinden bzw. zu beseitigen. Zielgruppe waren Menschen mit Asperger-Syndrom, High-functioning-Autismus, autistischen Zügen, Teilautismus und andere Betroffene aus dem autistischen Spektrum. Zur Unterstützung der Menschen mit Autismus sollte ein Handlungsleitfaden (Checklisten für den Alltag, Strukturierungshilfen, Notfallpläne, Wegweiser durch die Behörden etc.) in einer für autistische Menschen verständlichen Sprache erstellt werden. Außerdem sollte zur Bekanntmachung des an mehreren Standorten Deutschlands angebotenen Projektes entsprechende Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. - 236 -

- 236 - Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: - Publikation von 11 Aufsätzen in einschlägigen Fachorganen. - Umfangreiche bundesweite Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. - Vorstellung des Projektanliegens im Rahmen von 25 Fachforen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. - Fragebogenerhebung, mit deren Hilfe die Erfahrungen und Bedarfe von 28 Budgetinteressenten sowie 15 Budgetnehmern ausgewertet und dokumentiert wurden. - Beratung von 70 Personen mit Autismus und Angehörigen zur Thematik des Persönlichen Budgets. - Begleitung von drei Personen während des Antrags- und Bewilligungsverfahrens. - Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Handlungs- und Praxishilfen (z. B. Handlungsleitfaden zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets, Muster eines Dienstleistungsvertrages in vereinfachter Sprache, Übersicht relevanter budgetfähiger Leistungen, Literaturdatenbank). - Dokumentation von Fallbeispielen. - Dokumentation von Empfehlungen für die weitere Verbreitung von Persönlichen Budgets, insbesondere für Menschen mit autistischen Syndromen, anhand von während des Projektverlaufs herausgearbeiteten Schlussfolgerungen. Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Ermittlung von Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets für Menschen mit autistischen Syndromen, die Information und Unterstützung von interessierten Betroffenen, die Auswertung von Erfahrungen der autistischen Menschen bei Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets, die Dokumentation von Best-Practice-Fällen und die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens wurden umgesetzt. - 237 -

- 237 - Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Berufsbildungswerk Abensberg wurde erstmals die Nutzung von Persönlichen Budgets für Menschen mit autistischen Syndromen, insbesondere im Bereich der beruflichen Teilhabe, aber auch der sozialen Teilhabe, erprobt. Menschen mit autistischen Auffälligkeiten galten bis vor wenigen Jahren noch als grundsätzlich nicht ausbildungsfähig. Eine Reihe von Forschungsprojekten und die Erarbeitung besonderer Ausbildungsstrukturen, insbesondere durch die Berufsbildungswerke, hat inzwischen gezeigt, dass eine große Anzahl von autistischen Menschen aufgrund außergewöhnlicher Fähigkeiten durchaus in der Lage sind, ausgebildet zu werden und eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ggf. mit entsprechender Unterstützung, aufzunehmen. Da die Unterstützung gerade für diesen Personenkreis ganz besonders individuell und passgenau erbracht werden muss, scheiterten in der Vergangenheit eine Vielzahl von Arbeitsversuchen an den pauschalierten Unterstützungsleistungen. Die passgenaue und personenzentrierte Bedarfsfeststellung und daraus folgende Unterstützung des besonderen Personenkreises mittels des Persönlichen Budgets lässt erwarten, dass Ausbildungs- und/oder Arbeitsabbrüche reduziert und somit versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nachhaltig aufrecht erhalten werden. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass die neue Leistungsform Persönliches Budget auch für Menschen mit der besonderen Behinderungsart Autistische Syndrome nicht nur Anwendung finden kann, sondern eine ganz besondere und oftmals zwingend notwendige passgenaue Unterstützung im Beruf, beim Wohnen und in der Freizeit möglich werden lässt. Der Abschluss-Sachbericht wird zusammen mit dem Handlungsleitfaden vom Projektträger und dem BMAS auf die entsprechenden Internetseiten gestellt und somit bundesweit verbreitet. Gerade der Handlungsleitfaden kann Menschen mit autistischen Syndromen, deren Eltern und/oder Vertrauenspersonen eine sehr gute Arbeitshilfe beim Einstieg, der Beantragung und der Verwaltung von Persönlichen Budgets sein. Das Projekt wird auch nach Ende der Projektlaufzeit partiell weiter betrieben. So soll im Februar 2012 noch eine abschließende Informationsveranstaltung mit Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet stattfinden. Daneben ist die Errichtung einer Internetplattform mit - 238 -

- 238 - Chatroom als Informations- und Beratungsmöglichkeit für betroffene Menschen mit autistischen Syndromen, Angehörige und professionelle Helfer geplant. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das v. g. Modellprojekt hat die Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets insbesondere bei der beruflichen Inklusion, aber auch bei der sozialen Teilhabe von Menschen mit autistischen Syndromen aufgezeigt, aber auch Hemmschwellen und Barrieren beschrieben, nicht ohne Vorschläge zu deren Bewältigung zu machen. Die Projektergebnisse machen deutlich, dass das Persönliche Budget für den besonderen Personenkreis der Menschen mit autistischen Syndromen nicht nur anwendbar ist, sondern in vielen Fällen auch eine sinnvolle, oft notwendige passgenaue Unterstützung, gerade im Ausbildungs- und Arbeitsbereich, möglich macht. Den in jedem Einzelfall unterschiedlichen und oftmals einem Veränderungsprozess unterliegenden Behinderungserscheinungen und damit verbundenen Unterstützungsanpassungen kann mittels Persönlichem Budget sehr gut Rechnung getragen werden. Der erstellte Handlungsleitfaden in einer auch für Menschen mit Autismus verständlichen Sprache und die dokumentierten Best-Practice-Fälle werden das Interesse der autistischen Menschen am Persönlichen Budget vermehrt wecken und dessen Inanspruchnahme verstärken. Projektziel: Sehr gut erreicht - 239 -

- 239 - Projekt Nr. 30 Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt - Ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Arbeit - Ohne Barrieren e. V. Projekt-Abschluss-Sachbericht im Internet unter: http://www.budget.bmas.de/marktplatzpb/shareddocs/downloads/de/foerderpr ojekte/abschlussbericht_ohne_barrieren.html;jsessionid=c74516cf3b13a3198 1C908B0FF416F6F.1_cid250?nn=725002-240 -

- 240 - Lfd. Nr. 30 Az.: Va 3-58330/ 34 Projektbezeichnung/Name Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt - Ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Arbeit - Projektträger Ohne Barrieren e. V., Doberaner Straße 114, 18057 Rostock Laufzeit 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Gesamtkosten (BMAS-Zuwendung) - - 150.228,- (127.694,- aus dem Ausgleichsfonds) Kurzbeschreibung des Projekts Information über Chancen und Möglichkeiten des Persönlichen Budgets für Arbeit, Beratung von potenziellen Budgetnehmern und Budgetnehmerinnen sowie von Leistungsträgern und -erbringern, Entwicklung eines Beratungskonzeptes und Qualifizierung von Personal, das dadurch in die Lage versetzt wird, das Persönliche Budget im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben umzusetzen. Das Projekt richtete sich an diejenigen Menschen mit Behinderungen, die Erkannte Hemmnisse, Probleme Automatismus: Förderschule - WfbM. Hoher Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Kooperation und Koordination durch (neutrale) Stellen fehlen häufig. Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Information aller Beteiligter. Eingliederungshilfe auch im Bereich allg. Arbeitsmarkt statt WfbM weiterentwickeln. Beratungsstellennetz ausbauen. Die notwendige Unterstützung und Beratung potenzieller Budgetnehmer wird auch nach Ende der Projektlaufzeit durch den Projektträger weiter gewährleistet. Darüber hinaus wird der Projektträger auch weiterhin als Koordinierungsstelle zwischen den einzelnen Akteuren (insbesondere Wirtschaft/WfbM, Leistungsträger, Budgetnehmer) tätig sein. Das Qualifizierungskonzept soll in einer Kooperation mit der Reha-Akadamie als Bemerkungen (BMAS) Öffentlichkeitsarbeit sollte fortgesetzt werden. Ein vom BMAS gefördertes Projekt des PARITÄTISCHEN baut das Beratungsstellennetzwerk kontinuierlich aus und qualifiziert dessen Berater. Die Eingliederungshilfe sollte nach Möglichkeit weiterentwickelt werden und dem grundsätzlich WfbM- Bedürftigen sollten (auch rechtlich und sozialversicherungsrechtl.) Möglichkeiten zur Beschäftigung auf dem allg. Arbeitsmarkt eröffnet werden. - 241 -

- 241 - Kurzbeschreibung des Projekts nicht nur ihr individuelles Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen wollen, sondern die ihre Teilhabe am Arbeitsleben mitten in der Gesellschaft, in verschiedenen Formen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, direkt in Betrieben erfahren wollen. Erkannte Hemmnisse, Probleme Lösungsvorschläge, erarbeitete Produkte, Dienstleistungen/Nachhaltigkeit Weiterbildung zum Übergangsbegleiter nach Projektablauf praxisnah und für Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet angeboten werden. Der Abschlussbericht nebst Anlagen wurde auf den Internetseiten des BMAS eingestellt. Bemerkungen (BMAS) - 242 -

- 242 - Projektkurzbeschreibung/-bewertung/BMAS-Stellungnahme zum Abschluss- Sachbericht des Modellprojekts Nr. 30 Projektträger: Ohne Barrieren e. V., Doberaner Straße 114, 18057 Rostock Projekttitel: Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt - Ein Projekt zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Arbeit Kurzbeschreibung des Modells entsprechend Konzept bzw. Zuwendungsbescheid: Information über Chancen und Möglichkeiten des Persönlichen Budgets für Arbeit, Beratung von potenziellen Budgetnehmern und Budgetnehmerinnen sowie von Leistungsträgern und - erbringern, Entwicklung eines Beratungskonzeptes und Qualifizierung von Personal, das dadurch in die Lage versetzt wird, das Persönliche Budget im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben umzusetzen. Das Projekt sollte sich an diejenigen Menschen mit Behinderungen richten, die nicht nur ihr individuelles Wahlrecht wahrnehmen wollen, sondern die ihre Teilhabe am Arbeitsleben mitten in der Gesellschaft, in verschiedenen Formen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, direkt in Betrieben erfahren möchten. Schwerpunkt: Das Modellprojekt in Rostock verfolgte die angestrebten Ziele des Förderprogramms unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen für Persönliche Budgets für Arbeit. Die Schwerpunkte lagen in der Information und Beratung von Schülern mit Behinderungen, ihren Eltern und Lehrern über Möglichkeiten des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung im Betrieb und über das Sammeln von Betriebserfahrungen durch betriebliche Praktika sowie in der Beratung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der konkreten Gestaltung und Umsetzung des Übergangs von behinderten Werkstattmitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Außenarbeitsplätze oder Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ggf. auch Zuverdienstbereich). - 243 -

- 243 - Projektlaufzeit: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Projektkosten: Laut Zuwendungsbescheid vom 25. Januar 2010 betragen die Gesamtkosten 150.228 Euro. Die Bundeszuwendung beläuft sich auf 127.694 Euro. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der zahlenmäßigen Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesverwaltungsamt. Ziele des Modellprojektes lt. Zuwendungsbescheid/Konzept: Vorrangige Ziele des Projektes waren - die Erarbeitung von Beratungskonzepten für behinderte Schüler, Eltern und Lehrer sowie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Werkstätten für behinderte Menschen für den Übergang von der Schule oder der Werkstatt für behinderte Menschen in betriebliche Förderung und Beschäftigung, - die engere Verknüpfung von Förderschulen und Werkstatt für behinderte Menschen mit der regionalen Wirtschaft, - der Aufbau eines Betriebspools, in dem Betriebe der regionalen Wirtschaft erfasst sind, die Praktikums-, Qualifizierungs- und Arbeitsstellen für die Zielgruppe zur Verfügung stellen, - die Erarbeitung von Qualifizierungskonzepten für Übergangsbegleiter, - die Unterstützung der Werkstätten für behinderte Menschen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets. Ergebnisse des Modellprojektes lt. Abschluss-Sachbericht: - Erstellen einer Homepage zur Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und der Information - Erarbeitung der Grundlagen für eine Praktikums-, Ausbildungs- und Jobbörse - 244 -

- 244 - - Kontaktaufnahme und Kooperation mit der regionalen Wirtschaft und der Werkstatt für behinderte Menschen - Erstellung eines Qualifizierungskonzeptes für Übergangsbegleiter - Aufbau einer qualifizierten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstelle zum Persönlichen Budget Ziel/Ergebnisabgleich: Im Ergebnis wurden die Zielvorgaben im Wesentlichen erfüllt. Zugesagte und durchgeführte Maßnahmen: Die aus den v. g. Zielen resultierenden Maßnahmen, wie z. B. die Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget, die Erstellung eines Qualifizierungskonzeptes für Übergangsbegleiter, die Koordination mit der Wirtschaft und der Werkstatt für behinderte Menschen in Zusammenhang mit der Erstellung einer Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse sowie das Heranführen von behinderten Menschen an das Persönliche Budget für Arbeit und Umsetzung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurden umgesetzt. Schlussfolgerung aus den Abgleichen/Bewertung (politischer/(volks-)wirtschaftlicher Nutzen aus den Ergebnissen und/oder deren Umsetzung): Durch das Rostocker Projekt des Vereins Ohne Barrieren wurde deutlich, dass der vermeintlich automatisierte Übergang von der Förderschule für geistig behinderte Menschen in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit entsprechender begleitender Unterstützung und mittels des Persönlichen Budgets durchbrochen werden kann. Es wird aber auch deutlich, dass die noch bestehenden rechtlichen Barrieren bei der Nutzung von werkstatt- oder werkstattähnlichen Leistungen außerhalb einer Werkstatt hemmend sein können. Mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe werden hier vermehrt Möglichkeiten geschaffen werden können, die eine Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen entsprechend den Wünschen des Personenkreises und deren Wahl bei voraussichtlich geringeren Kosten für die Leistungsträger möglich machen wird. Hierfür sind die Ergebnisse des Projektes eindeutige Hinweise. - 245 -

- 245 - Dass in den Fällen des Übergangs von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder heraus aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Begleitung notwendig ist, macht das Projekt ebenfalls deutlich. Für die Qualifizierung solcher Begleiter wurde innerhalb des Projektes ein Konzept erarbeitet. Erkenntniswert für das BMAS/weitere Verwendung/Verbreitung der Ergebnisse bzw. des gesamten Abschlussberichtes: Für das BMAS ist die Erkenntnis wichtig, dass das Persönliche Budget für behinderte Menschen auch im Übergang von der Schule auf den Arbeitsmarkt oder heraus aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den Arbeitsmarkt unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Die notwendige Unterstützung und Beratung potenzieller Budgetnehmer wird auch nach Ende der Projektlaufzeit durch den Projektträger weiter gewährleistet. Darüber hinaus wird der Projektträger auch weiterhin als Koordinierungsstelle zwischen den einzelnen Akteuren (insbesondere Wirtschaft/WfbM, Leistungsträger, Budgetnehmer) tätig sein. Das Qualifizierungskonzept wird in einer Kooperation mit der Reha-Akadamie als Weiterbildung zum Übergangsbegleiter nach Projektablauf praxisnah und für Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet angeboten. Der Abschlussbericht nebst Anlagen wird auf die Internetseiten des BMAS eingestellt. Fachliche Gesamtbeurteilung des Projektes (kurze Zusammenfassung): Das Modellprojekt Individuelle und selbstbestimmte Wege in den Arbeitsmarkt hat die Möglichkeiten des Einsatzes des Persönlichen Budgets für Arbeit im Übergang von der Förderschule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verdeutlicht. Hierbei wurden noch bestehende Barrieren aufgezeigt, aber insbesondere Möglichkeiten erarbeitet, wie mit entsprechender Unterstützung die v. g. Vorhaben umgesetzt werden können. Das Fortbestehen wesentlicher Bestandteile des Förderprojekts auch nach Ablauf des Förderzeitraums macht die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse deutlich. Sollte es im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu Veränderungen bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für grundsätzlich werkstattbedürftige Menschen kommen, können die erarbeiteten Projektergebnisse passgenau zur vermehrten Inanspruchnahme von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bundesweit verwendet werden. Insbesondere die - 246 -

- 246 - erarbeiteten Anleitungen für den Übergang begleitende Personen können zur entsprechenden Qualifizierung eines solchen Personenkreises eingesetzt werden. Projektziel: Erreicht - 247 -

- 247-4.2 Auswertung des Gesamtprogramms 4.2.1 Entwicklung der Bewilligungszahlen, Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit Bis 2007, zum Ablauf eines Modellversuchs zum Persönlichen Budget in 8 deutschen Modellregionen 5, wurden 494 bewilligte Budgets in diesen Regionen und weitere 353 im Rahmen des Modellversuchs außerhalb der Regionen gemeldet. Darüber hinaus gab es zu diesem Zeitpunkt rd. 3.500 Persönliche Budgets in Rheinland-Pfalz aufgrund eines Landesmodells Hilfe nach Maß. Insgesamt konnte man Ende 2007 von rd. 4.500 laufenden Persönlichen Budgets bundesweit ausgehen. Nach der 2008 begonnenen massiven Öffentlichkeitsarbeit des BMAS zum Persönlichen Budget, deren Kernstück das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets war, haben sich die Zahlen bewilligter Budgets bis Ende 2010 verdreifacht (rd. 14.200 laufende Budgets 6 ). Da ein stetiger und deutlicher Anstieg des Persönlichen Budgets nach wie vor zu verzeichnen ist, kann heute, Mitte 2012, von rd. 20.000 laufenden Persönlichen Budgets bundesweit ausgegangen werden. Das entspricht einer Steigerung vom Zeitpunkt vor Beginn der Laufzeit des Förderprogramms zum Persönlichen Budget bis Mitte 2012 von nahezu 450 %. Dabei ist die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt nicht mehr laufenden Budgets (Einmal-Budgets, Budgetlaufzeitbeendigung wegen veränderter Bedarfslage, Todesfall etc.), die nicht bekannt ist, noch gar nicht berücksichtigt. Die weiterhin steigende Zahl von Persönlichen Budget-Bewilligungen, die zum Beispiel aus dem Netzwerk der Beratungsstellen, das sich aus dem Projekt des Paritätischen (lfd. Nr. 1) entwickelt hat, bekannt werden, machen deutlich, dass das Interesse am Persönlichen Budget nach wie vor - auch nach Auslaufen des Förderprogramms - sehr groß ist. Aus dem Netzwerk verlautet und eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern von Projektträgern verdeutlichen, dass vor allem jüngere Menschen die Leistungsform Persönliches Budget bei der Planung und Gestaltung ihres Lebens mit Unterstützung wünschen. In den 30 Modellprojekten wurde erkennbar, dass Menschen mit Behinderungen, die bereits viele Jahre nach dem Sachleistungsprinzip Unterstützung und Hilfe, zum großen Teil auch in stationären Einrichtungen, gefunden haben, sich eingerichtet haben und das bequeme Rundum-Wohlfühl-Paket nicht gegen selbstbestimmtere Formen, die auch mehr Verantwortung und Eigeninitiative zur Folge haben, tauschen möchten. 5 BMAS-Forschungsbericht 366 Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets - Abschlussbericht -, Metzler, Meyer, Rauscher, Schäfers, Wansing 6 Forschungsvorhaben Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets - Zweiter Zwischenbericht der Prognos AG, Stand 21. Mai 2012-248 -

- 248 - Aber auch unter den älteren behinderten Menschen gibt es vermehrt Personen, die sich eine Selbstständigkeit mit dem Persönlichen Budget wünschen. Viele von ihnen sind ermutigt, nachdem sie von anderen entsprechenden oder ähnlichen Beispielfällen gehört haben. Insgesamt kann festgestellt werden, dass gute Beispiele, die bekannt werden, zum Motor für eigene Entscheidungen werden. Die vom BMAS vorgesehene Erstellung einer Broschüre über Best-Practice-Beispiele, die innerhalb der Projekte des Förderprogramms oder in deren Umfeld oder als deren Folge entstanden sind, kann hier zu einer Motivationsunterstützung für noch unschlüssige Budgetinteressierte werden. Gleiches gilt für die vom BMAS im Projekt e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - Online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! des Paritätischen Gesamtverbandes geförderte Best-Practice-Online-Datenbank. Dieses Projekt baut auf wesentliche Ergebnisse des Förderprogramms und daraus gewonnene Erkenntnisse auf, so dass insbesondere IT-affine junge behinderte Menschen über die neuen elektronischen Kommunikationsmittel und -methoden erreicht, informiert und beraten werden können. Die Erfahrungen der Projekte, Reflexion verschiedener Messen und Ausstellungen legen nahe, dass viele junge Menschen mit Behinderungen, die vom Persönlichen Budget gehört haben, vielfach keine Sachleistungen und keine stationären Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchten. Oftmals als Facebook-Generation bezeichnet, gehört sie dem Personenkreis an, der vordringlich zu der Zielgruppe weiterer werblicher Maßnahmen gehören sollte. Bewerbung des Persönlichen Budgets über die elektronischen Medien ist gerade für diesen Personenkreis sehr sinnvoll und effizient. Die Auswertung der Projekt-Abschluss-Sachberichte, der erarbeiteten Handlungsempfehlungen und sonstigen Anlagen, der Beiratsprotokolle und viele Gespräche mit Vertretern der Projektträger, der Projektmitarbeiter, aber auch mit in den Projekten angesprochenen und beteiligten Menschen mit Behinderungen und/oder ihren Angehörigen und Betreuungspersonen haben eine Reihe von positiven Faktoren bei der Beantragung, Bewilligung und dem Umgang mit dem Persönlichen Budget erkennen lassen. Aber auch Hemmschwellen und Probleme wurden offen gelegt und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder Lösungsansätze vorgeschlagen. - 249 -

- 249-4.2.2 Positive Erkenntnisse aus dem Förderprogramm Bereits während der Phase eines Modellversuchs, die Umsetzbarkeit des Persönlichen Budgets in acht deutschen Regionen zwischen 2004 und 2007 zu testen, haben sich 90 % der beteiligten behinderten Menschen ausgesprochen positiv über ihre persönlichen Erfahrungen mit dem für sie bewilligten Budget geäußert. 91 % der befragten behinderten Budgetnehmer/-innen würden sich wieder für diese neue Leistungsform entscheiden. 7 4.2.2.1 Zufriedenheit, passgenaue Hilfen Diese insgesamt hohe Zufriedenheit mit dem Persönlichen Budget konnte auch bei einer Adhoc-Umfrage bei behinderten Menschen auf der Messe REHACARE 2011 in Düsseldorf im Rahmen der BMAS-Öffentlichkeitskampagne zum Persönlichen Budget und innerhalb der Projekte bestätigt werden. Hat man sich erst einmal für das Persönliche Budget entschieden und es bewilligt bekommen, wird die damit verbundene Veränderung in den Lebensabläufen als überwiegend zufriedenstellend empfunden. So wurde in Gesprächen mit Projektbeteiligten auch immer wieder deutlich, dass die gewonnene Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl von Diensten und unterstützenden Personen sowie die Unabhängigkeit von diesen und die damit verbundenen passgenauen Hilfen ebenso hoch geschätzt werden wie die Einflussnahme und Kontrolle über das eigene Leben und das wirkliche Teilhabe- und Dabeisein-Gefühl. Das Persönliche Budget trägt daher erheblich zur Inklusion bei und kann so zur gelebten Teilhabeform werden. 4.2.2.2 Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein Dass durch diese Selbstbestimmung mehr Selbstständigkeit und auch ein erhöhtes Selbstbewusstsein erwachsen und dies von den Betroffenen auch so empfunden und in den Projektverläufen immer wieder geäußert wurde, ist somit nicht verwunderlich. Diese - auch in guten Beispielen beschriebene - Zufriedenheit der einzelnen Budgetnehmer animierte auch immer wieder andere behinderte Menschen, sich mit der neuen Leistungsform zu beschäftigen. 7 BMAS-Forschungsbericht 366 Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets - Abschlussbericht -, Metzler, Meyer, Rauscher, Schäfers, Wansing - 250 -

- 250-4.2.2.3 Personenzentriertere Unterstützung - ggf. auch ohne Wechsel der Leistungsform - Dieses Interesse am Persönlichen Budget, die Prüfung, ob es für einen selbst in Frage kommt, und die damit verbundene Überprüfung der eigenen Lebenslagen und -situationen hat aber längst nicht in allen Fällen zu einer Beantragung oder gar Bewilligung dieses alternativen Instrumentes geführt. In vielen Fällen haben diese Selbstprüfung, die Gespräche mit Vertrauten, Betreuern, Leistungserbringern und -trägern dazu beigetragen, dass die Bedarfssituation von allen Beteiligten neu definiert wurde und Lebensqualität und Zufriedenheit des behinderten Menschen steigernde bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen auch mittels angepasster Sachleistung möglich wurden. So hat diese neue Leistungsform erheblich Anteil daran, dass personenzentriertere Hilfen angeboten und in Anspruch genommen werden, auch ohne dass ein Persönliches Budget in jedem Fall tatsächlich zur Bewilligung kommen muss. Auch hier muss das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen akzeptiert und dessen Zufriedenheit als oberster Qualitätsmesser betrachtet werden. 8 4.2.3 Erkenntnisse aus dem Förderprogramm, die eine Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets hemmen können Ebenso wie sich die förderlichen Faktoren, die positiven Zeichen, für die Inanspruchnahme in den Projekten herauskristallisierten, wurden auch Hemmschwellen erkennbar. Teilweise wurden in den Projekten bereits Lösungen erarbeitet und umgesetzt oder zumindest Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. 4.2.3.1 Fehlende Kenntnis und Informationen Genauso wie wachsende Kenntnisse über das Persönliche Budget bei allen Betroffenen eine ansteigende Zahl von Budgetbeantragungen zur Folge hat, genauso beeinflussen Unkenntnis oder lückenhafte Informationen das Antragsverhalten negativ. Die trotz der bisher durchgeführten Öffentlichkeitskampagnen des BMAS und des hier beschriebenen Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets besteht noch immer eine aus Unkenntnis erwachsene Unsicherheit aller Beteiligten gegenüber der neuen Leistungsform. Die Unkenntnis und Unsicherheit der Beteiligten sind weiterhin mehr oder weniger stark als wesentlicher Hemmfaktor für die Umsetzung des Persönlichen Budgets zu nennen. 9 8 s. hierzu u. a. Projekt-Nrn. 10, 21, 29 9 s. insb. Projekt-Nrn.: 3, 4, 6, 8, 9, 10, 12, 13, 18, 19, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30-251 -

- 251 - Die öffentlichkeitswirksamen Informationsmaßnahmen haben das Interesse am Persönlichen Budget erheblich gestärkt und damit die Antrags- und Bewilligungszahlen positiv beeinflusst. Daher wird es - wie von vielen Projektträgern auch begrüßt - weiterhin für das BMAS notwendig bleiben, das Persönliche Budget offensiv für nachwachsende Generationen zu bewerben. Messen, Großveranstaltungen, Konferenzen,Tagungen und Ausstellungen (insbesondere zu behindertenpolitischen Themen) bieten sich an, mit den bewährten Messeständen und beratendem Fachpersonal potenzielle Nutzer zu erreichen. Aber auch ein zweiter bundesweiter Budgettag (der Erste war 2010 ein großer Erfolg) mit bundesweiten Pressemitteilungen und über 100 regionalen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der Beratungsstellen wäre ein geeignetes Instrument zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Persönlichen Budgets. In Zusammenhang mit dem großen Bedarf an Informationen steht der Bedarf an qualifizierter Beratung. Diese hat rechtlich vorgegeben 10 bei den Leistungsträgern (einschließlich Gemeinsame Servicestellen) stattzufinden. Von den Mitarbeitern vieler Förderprojekte und aus den Projektabschlussberichten war aber zu erfahren, dass die Beratung zum Persönlichen Budget durch die Leistungsträger häufig völlig unterbleibt, unzureichend ist oder erst halbherzig nach gezielter Anfrage erfolgt. 11 Und das, obwohl bekannt ist, dass eine proaktive Beratung durch den vom behinderten Menschen oder seiner Vertrauensperson angesprochenen Leistungsträger die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets erheblich erhöht. 12 So hat die im Projekt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) ProBudget 13 vorgenommene proaktive Beratung der DGUV-Sachbearbeiter/-innen in kürzester Zeit zu über 1000 Budgetbewilligungen geführt. Aber auch aus anderen Projekten, aus unterschiedlichen Regionen und von verschiedenen Leistungsträgern wurde bekannt, dass eine proaktive positive Beratung und eine damit verbundene Unterstützung im Antragsverfahren durch die Leistungsträger die Anzahl der Budgetanträge und somit der Bewilligungen erheblich steigert. Die Vorschläge aus den Projekten heraus, die proaktive Beratung durch die Leistungsträger zu verbessern, sind also nachvollziehbar. Im Rahmen einer eventuellen Weiterentwicklung bzw. einer möglichen Anpassung rechtlicher Vorschriften sollte über eine die bisherige gesetzliche Beratungspflicht der Leistungsträger verstärkende Verpflichtung für eine proaktive Beratung zum Persönlichen Budget nachgedacht werden. 10 14 SGB I 11 s. hierzu u. a. auch Projekt-Nrn.: 3, 4, 7, 8, 9, 13, 14, 29 12 s. u. a. Projekt-Nrn.: 19, 26, 27, 29 13 Projekt-Nr. 19-252 -

- 252-4.2.3.2 Budgetbemessung und Deckelung Eine solche Beratung müsste dann auch mehr beinhalten, als nur den bloßen Hinweis auf das Persönliche Budget. Durch eine positive und unterstützende Beratung könnten auch die von potenziellen Budgetnehmern geäußerten Ängste vor fehlerhafter Budgetbemessung und mangelhafter, nicht bedarfsdeckender Finanzausstattung 14 und vor nicht zu bewerkstelligender Mehrbelastung 15 abgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die in vielen Projekten als budgethemmend bezeichnete Besonderheit hinzuweisen, dass Leistungsträger die Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung und dem Umgang mit dem Budget nach einer Bewilligung (auch Budgetassistenz genannt) nicht als Bedarf anerkennen und somit eine Finanzierung ablehnen bzw. darauf hinweisen, dass diese durch Einsparungen an anderen Einsatzstellen des Budgets erbracht werden müsse. 16 Letzteres trifft gegebenenfalls nur dann zu, wenn der Deckel des 17 SGB IX Abs. 3 Satz 4 ( Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringende Leistungen nicht überschreiten. ) überschritten würde. Ansonsten werden Persönliche Budgets so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. 17 Die erläuterte Deckelung wurde in einigen Projekten als Hemmfaktor für die Beantragung von Persönlichen Budgets genannt. 18 Um Verunsicherungen und Fehlinterpretationen bei Leistungsträgern zu verringern, wurde angeregt, eventuell im Rahmen von Weiterentwicklungen des Rechts noch klarer auf die grundsätzliche Budgetfähigkeit von Beratungs- und Unterstützungsleistungen beim Umgang mit dem Persönlichen Budget hinzuweisen. 4.2.3.3 Unterstützung von Betreuungspersonen Die grundsätzlich fehlende zusätzliche Finanzierung der Mehrarbeit von Betreuungspersonen bei der Verwaltung von Persönlichen Budgets wurde wiederholt kritisiert. Daher sollte diese Frage der Finanzierung von Mehrarbeit für rechtliche Betreuungspersonen - ggf. in Verbindung mit dem Bundesministerium der Justiz - einer Klärung näher gebracht werden. Das bei einer Finanzierung aus dem Budget evtl. entstehende In-sich-Geschäft der Betreuungsperson könnte z. B. im Rahmen einer Abtrennung vom Budget durch eine bilaterale Vereinbarung zwischen 14 s. insb. Projekt-Nrn.: 8, 20, 21 15 s. insb. Projekt-Nrn. 13, 23, 25 16 s. insb. Projekt-Nrn.: 1, 4, 7, 14, 15, 20, 25, 27 17 s. 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX 18 s. insb. Projekt-Nrn.: 4, 6, 8, 27, 29-253 -

- 253 - Leistungsträger und Betreuer/-in verhindert werden. Diese nicht klar geregelte Finanzierung der mit dem Persönlichen Budget verbundenen zusätzlichen Unterstützungsleistung an die Betreuungspersonen wurde ebenfalls als Barriere für die Beantragung von Budgets (insbesondere durch Betreuer/-innen) angesehen. 19 Hier stehen gesetzliche Regelungen nicht entgegen. Auch die ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms geforderte Budgetassistenz im Peer-Counseling-Verfahren 20 ist heute bereits möglich und aus dem Budget unter Beachtung der erläuterten Deckelung grundsätzlich finanzierbar. 4.2.3.4 Beratung und Unterstützung beim Antragsverfahren In fast allen Projekten wird auf die Notwendigkeit von Beratung und Unterstützung bereits beim Antragsverfahren, also vor der Bewilligung des Persönlichen Budgets und deren ggf. notwendigen Finanzierung, hingewiesen. Hier besteht die bereits genannte gesetzliche Verpflichtung der Leistungsträger und Gemeinsamen Servicestellen nach 14 SGB I. Diese Beratung erfolgt unentgeltlich, ist aber, wie aus den Projekten berichtet, je nach Region und/oder Leistungsträger mehr oder weniger zufriedenstellend. Darüber hinaus wird ehrenamtlich/unentgeltlich Beratung von vielen Verbänden und Organisationen, auch Selbsthilfevereinigungen angeboten. Im Rahmen des Projektes aus dem Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets Kompetenzzentrum Persönliches Budget ist ein Netzwerk von über 300 dieser Beratungsstellen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entstanden. 21 Dieses sorgt für eine zentrale Qualifizierung unter Beachtung einheitlicher Qualitätsstandards. Kommunikation und Koordinierung der Beratungsstellen untereinander sowie mit allen anderen Beteiligten wird regional ermöglicht und bundesweit publiziert. Aus den Projekten wurde angeregt, auch diese Erstberatung und -unterstützung im Antragsprozess zu finanzieren. Da dies aus dem Persönlichen Budget nicht möglich ist, weil es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bewilligt ist, wurde als praktische Lösung vorgeschlagen, einen gewissen Pauschalbetrag für diese Leistungen in die Finanzierung der Kosten für die Budgetassistenz auf einen mittelfristigen Zeitraum verteilt einzurechnen. Einige Leistungsträger sollen diesen Weg mitgegangen sein. Eine Änderung der gesetzlichen Regelungen ist hier nicht geboten. Allerdings kann eine bessere Beratung durch die Leistungsträger zu einer Entlastung der sonstigen Beratungsstellen 19 s. insb. Projekt-Nrn.: 1, 4, 7, 20, 25 20 s. insb. Projekt-Nrn.: 14, 15, 27 21 s. Projekt-Nrn.: 4 und auch 28-254 -

- 254 - führen. Sollte es evtl. einmal zu einer Pauschalvergütung der Budgetassistenz kommen, könnte bei entsprechender plausibler Begründung des Leistungsträgers ggf. ein kleinerer Teilbetrag für Primärberatung eingerechnet werden, sofern diese stattgefunden hat und von der gleichen Beratungsstelle vorgenommen wurde. 4.2.3.5 Bedenken der Leistungserbringer Neben den v. g. Ängsten und Unsicherheiten der potenziellen Budgetnehmer werden auch immer wieder die Ängste und Bedenken der Leistungserbringer als hemmende Faktoren bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets genannt. Die Leistungserbringer äußerten Bedenken bezüglich der notwendig werdenden Angebotsflexibilisierung aufgrund von passgenauen Unterstützungsleistungen. Dies erfordere angeblich mehr Zeit und Personal. Darüber hinaus wurde die Befürchtung formuliert, dass die Leistungsstunden bei einer Finanzierung mittels Budget geringer honoriert würden als im Rahmen der Sachleistung innerhalb des Leistungsdreiecks von Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger. 22 Tatsächlich konnte aber während der Förderprogrammlaufzeit innerhalb und außerhalb der Modellprojekte festgestellt werden, dass immer mehr Leistungserbringer ihren Angebotskatalog um Leistungsmodule, die aus dem Persönlichen Budget finanzierbar sind, erweitern. Stationäre Einrichtungen bieten ambulante Dienste auch mit flexiblen Einsatzzeiten an und die BAG WfbM hat die Werkstattleistungen modularisiert und verpreislicht 23 und macht somit Finanzierungen mittels Persönlichem Budget, auch auf Arbeitsplätzen außerhalb von Werkstätten, möglich. Die steigende Nachfrage scheint das Angebot entsprechend zu steigern, so dass mittelfristig davon ausgegangen werden kann, dass der Markt das Problem löst. Allerdings können nicht leistungsgerechte Honorierungen nicht akzeptiert werden. Tariflöhne sind zu beachten. 4.2.3.6 Unsicherheiten der Leistungsträger beim Verwaltungsverfahren und der Qualitätskontrolle Leistungsträger haben Unsicherheiten beim Verwaltungsverfahren und dem Verfahren der Qualitätskontrolle beschrieben. 24 Ersteres lässt auch die oftmals noch zu langen Bearbeitungszeiten 25 zum Teil erklären. Allerdings konnte bei fast allen damit befassten Projekten 22 s. insb. Projekt-Nrn. 1 und 6 23 s. Projekt-Nr. 25 24 s. insb. Projekt-Nr. 1 25 s. insb. Projekt-Nrn.: 4, 5, 6, 22, 24, 29-255 -

- 255 - festgestellt werden, dass sich mit steigender Anzahl der bearbeiteten Budgetanträge eine Verwaltungsroutine einstellt, die sich auch positiv auf die Bearbeitungszeiten auswirkt. Trotzdem sollten die gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungszeiten im Rahmen einer Rechtsanpassung (z. B. SGB IX, Eingliederungshilfe) einer genauen Prüfung unterzogen werden. Was die Qualitätskontrolle betrifft, konnten im Rahmen des Förderprogramms unterschiedliche Ansätze festgestellt werden. Während es auf der einen Seite Leistungsträger gibt, die auf einen Verwendungsnachweis grundsätzlich ganz verzichten (z. B. Landschaftsverband Rheinland - LVR -) und die Qualität der Leistungen lediglich an der Zufriedenheit der Budgetnehmer messen, findet man auf der anderen Seite Leistungsträger, die sich für jede Teilleistung regelmäßig Arbeitsnachweise, Rechnungen etc. vorlegen lassen, um damit ihrer vermeintlichen Pflicht einer detaillierten Qualitätskontrolle nachzukommen. Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen weisen darauf hin, dass die Qualität grundsätzlich nur der betroffene behinderte Mensch selbst feststellen kann. Gesetzlich sind zu der Form und dem Inhalt der Verwendungsnachweise keine Regelungen getroffen worden. Durch genau formulierte Zielvereinbarungen und gelegentliche Überprüfung der Zielerreichung dürfte grundsätzlich eine ausreichende Qualitätskontrolle möglich sein. Hier sollten aber sinnvollerweise auch künftig die Leistungsträger - ggf. auch einzelfallbezogen - Entscheidungen treffen und Aufwand und Nutzen Berücksichtigung finden. 4.2.3.7 Fehlende oder nicht ausreichende Angebotsstrukturen Immer wieder wurden im Umfeld der Projekte die noch fehlenden oder nicht ausreichenden Angebotsstrukturen bei den Leistungserbringern als Hemmnisse bei der Entscheidung für Persönliche Budgets genannt. 26 Dies war naturgemäß häufiger in ländlichen Regionen zu beklagen. Allerdings konnte auch festgestellt werden, dass sich mit zunehmenden Bewilligungszahlen auch Angebote veränderten und/oder erweiterten. Im Laufe des Programms öffneten sich z. B. stationäre Wohnheime für ambulante Angebote im Rahmen der Umsetzung alternativer Wohnformen wie Wohngemeinschaften, Partnerwohnungen, Einzelwohnungen, Wohngruppen, aber auch Eltern/Kind- Wohnformen im Rahmen unterstützter Elternschaft behinderter Mütter/Väter 27. Auch die bisher grundsätzlich auf stationäre Rund-um-Betreuung mit auf Sachleistung setzenden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) öffneten ihre Angebotspalette nicht zuletzt durch das 26 s. insb. Projekt-Nrn.: 4, 11, 13, 17, 18, 22, 26, 29 27 s. Projekt-Nr. 16-256 -

- 256 - zum PB-Förderprogramm gehörende Projekt der BAG WfbM, das erstmals Werkstattleistungen modularisierte und verpreislichte. 28 Die vorgesehene rechtliche Weiterentwicklung zur Beschäftigung von grundsätzlich WfbM-bedürftigen Menschen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird - auch mit Hilfe der Ergebnisse des v. g. BAG-WfbM-Projektes - eine Vielzahl neuer Budgetanträge mit sich bringen. Die Forderung nach diesen erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb einer WfbM wurde in einer Vielzahl von Projekten geäußert. 29 Dieses so entstehende neue Wunsch- und Wahlrecht bei der Beschäftigung, aber auch bei der Wohnform, das in einigen Projekten noch vermisst wurde 30 und die damit auch verbundene freie Auswahl der Leistungserbringer, die noch nicht in allen Fällen durch die Leistungsträger ermöglicht wird, 31 drängen sich zur Umsetzung mit der neuen Leistungsform Persönliches Budget nahezu auf. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass nicht durch in Zielvereinbarungen vorgeschriebene Abtretungserklärungen an vom Leistungsträger vorgegebene Leistungserbringer eben diese freie Auswahl, also das Wunsch- und Wahlrecht, unterlaufen wird und somit nur Scheinbudgets bewilligt werden und das Leistungsdreieck wieder auflebt. Das ist nicht der Sinn des Persönlichen Budgets. Gleichwohl können Abtretungen sinnvoll und verwaltungsvereinfachend sein. Sie müssen aber von den betroffenen behinderten Menschen auch so gewollt und jederzeit kündbar sein, ohne dass dies Einfluss auf die grundsätzliche Bewilligung des Budgets hat. Auch die Beachtung der Freiwilligkeit bedeutet die Akzeptanz des Wunsch- und Wahlrechts. Zur Realisierung der individuellen Wohnwünsche fehlen nach Auffassung von Projektbeteiligten 32, aber auch nach Meinung von außerhalb der Projekte angesprochenen betroffenen behinderten Personen alternative Wohnangebote für Wohngemeinschaften, Wohngruppen, Partnerwohnungen, Einzelwohnungen etc.. Diese Aussage bezieht sich sowohl auf die fehlende Barrierefreiheit - insbesondere bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen - als auch auf die mangelnde Bereitschaft der Vermieter, an Personen mit Behinderungen zu vermieten. An dieser Stelle könnten die immer wieder im Umfeld der Projekte angeregten öffentlichkeitswirksamen Kampagnen und/oder Programme für den Abbau der mentalen Barrieren und zur Findung neuer alternativer Ideen zum Thema Wohnen für behinderte Menschen hilfreich sein. 28 s. Projekt-Nr. 25 29 s. insb. Projekt-Nrn.: 6, 13, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30 30 s. Projekt-Nrn.: 4, 23, 26, 30 31 s. Projekt-Nr. 4 32 s. Projekt-Nr. 16-257 -

- 257-4.2.3.8 Pauschale Bedarfsfeststellung Auch das bei den Leistungsträgern verbreitete System der pauschalen, auf stationäre Einrichtungen bezogenen Bedarfsfeststellung wird für die Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets als nicht förderlich angesehen, 33 da gerade die Leistungsform Persönliches Budget nach einem personenzentrierten Bedarfsfeststellungsverfahren und modularisierten Angeboten verlangt. Eine mögliche Weiterentwicklung des Rechts, die eventuelle Öffnung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die grundsätzlich werkstattbedürftig sind, sowie damit verbundene personenzentriertere Bedarfsfeststellungen, können hier weitere wichtige Schritte in Richtung Inklusion werden. 4.2.3.9 Komplexleistung bei Frühförderung Die Umsetzung der Komplexleistung bei der Frühförderung und die Konzentration der Leistungen auf und in Therapie-Zentren kann, bei ungenauer Auslegung des Komplexleistungsgedanken, dazu führen, dass Frühfördermaßnahmen von den Leistungsträgern nur bewilligt und finanziert werden, wenn die in den von den Leistungsträgern ausgewählten Zentren vorgenommen werden. Die Finanzierung erfolgt dann in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip. Dies kann dazu führen, dass Eltern mit behinderten Kindern lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bevor Therapien begonnen werden. Das vor allen Dingen dann, wenn die Zentren für Frühförderung überlaufen sind. In ländlichen Regionen sind mit vorgegebenen zentralisierten Therapieleistungen, die meist im städtischen Bereich vorgehalten werden, unzumutbare oder gar unüberwindbare Fahrstrecken verbunden. 34 Und dies, obwohl Frühförderung von Kindern bedeutet, dass Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig erkannt und dann auch zügig therapiert werden sollen. Dass die Komplexleistung eine Therapiekoordination in einer Hand bedeutet, wird überwiegend anerkannt. Interdisziplinäre Komplexleistung ist auch durch Kooperation von Zentren und sonstigen Frühförderungsdienstleistern mit Sitzen z. B. im ländlichen Raum möglich. Ein gutes Beispiel hierzu findet sich bei der Kooperation eines Behindertenverbandes im Kreis Ahrweiler (ländliche Gegend in Rheinland-Pfalz) mit einem Frühförderzentrum in der Stadt Neuwied. Ein nach diesem Muster organisierter Lösungsweg konnte inzwischen auch in der Region des Förderprojektes der Lebenshilfeeinrichtungen Worms ggmbh 35 gefunden werden. Für die Leistun- 33 s. insb. Projekt-Nrn.: 20, 21, 28 34 s. insb. Projekt-Nr. 2 35 s. Projekt-Nr. 2-258 -

- 258 - gen innerhalb solcher Kooperationen bietet sich auch eine Finanzierung mittels Persönlichem Budget an. 4.2.3.10 Trägerübergreifende Persönliche Budgets Ein zusätzliches Augenmerk sollte in den Projekten des Förderprogramms auf trägerübergreifende Persönliche Budgets gelegt werden, damit die Hilfe aus einer Hand möglich wird, die Antragstellung, Bedarfsfeststellung, Bewilligung und Mittelauszahlung zentralisiert werden und ein Ansprechpartner, der Beauftragte nach dem SGB IX, für den behinderten Menschen zur Verfügung steht. Wie aus den Ergebnissen der Projekte ablesbar, bewegt sich die Anzahl der trägerübergreifenden Budgets - gemessen an allen Budgetbewilligungen - wahrscheinlich im einstelligen Prozentbereich. Das hat augenscheinlich mehrere Gründe: - Viele Menschen mit Behinderungen haben Ansprüche auf Teilhabe-/Rehabilitationsleistungen gegenüber nur einem Leistungsträger; somit kommen in diesen Fällen keine trägerübergreifenden Konstellationen in Betracht. - Sofern es Ansprüche gegenüber mehreren Leistungsträgern gibt, diese aber nicht kooperieren, kommt es zu mehreren unabgestimmten Einzelbudgets. Eine mangelhafte Kooperationsbereitschaft der Leistungsträger untereinander 36 wurde im Zuge vieler Projektveranstaltungen ebenso beklagt wie fehlende Vernetzungsstrukturen der Leistungsträger. 37 Das es bei besonderer Bereitschaft und guter Vernetzung der Leistungsträger auch anders geht, zeigt das Beispiel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, das im Rahmen der Auswertung der Quantitätsentwicklung Persönlicher Budgets in den letzten Jahren bekannt wurde. In diesem Kreis sind z. Z. 70 Persönliche Budgets bewilligt, davon sind 38 trägerübergreifend. Die Zusammenarbeit der regionalen Leistungsträger ist für die Umsetzung Persönlicher Budgets und insbesondere trägerübergreifender Budgets von besonderer Bedeutung. Das wurde bei einer Vielzahl der Förderprojekte deutlich. Das Erreichen solcher Vernetzungsstrukturen ist u. a. ein Ziel eines neuen vom BMAS geförderten Projektes e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - Online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen! des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e. V.. - Die weit überwiegende Anzahl Persönlicher Budgets wird von den Trägern der Eingliederungshilfe bewilligt. In vielen Fällen erhalten diese Budgetnehmer auch Leistungen der Pflege- 36 s. insb. Projekt-Nr. 4 37 s. insb. Projekt-Nrn.: 16, 18, 20-259 -

- 259 - versicherung, die aber aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht budgetfähig sind. Diese Konstellation wäre aber der klassische Fall für ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Der behinderte Mensch erhält heute also ein Persönliches Budget des Eingliederungshilfeträgers und eine Sachleistung oder bestenfalls einen Gutschein seiner Pflegeversicherung, auf keinen Fall aber ein Teilbudget in Form von Geldleistungen. Geld wird nur bewilligt, wenn die Pflege in der Familie übernommen wird. Aber auch hier nicht in der Leistungsform des Persönlichen Budgets und somit auch nicht trägerübergreifend und nicht aus einer Hand. Aus vielen Veranstaltungen im Rahmen des PB-Förderprogramms und Auswertungen von Projektergebnissen 38 ist dieser trägerübergreifende Budgets verhindernde Missstand bekannt. Deshalb hat das BMAS mehrmals versucht - im Rahmen von Pflegeversicherungsreformen -, eine Öffnung dieser Pflegeleistungsfinanzierung für das Persönliche Budget zu bewirken. Das hat dazu geführt, dass die Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbandes im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem BMG nunmehr einen mehrjährigen Modellversuch zu diesem Thema durchführt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, gleichwohl erscheint die rasche bundesweite Verwirklichung der Budgetfähigkeit v. g. Pflegeversicherungsleistungen mehr als sinnvoll. 4.2.3.11 Umsatzsteuerpflicht von Sozialdienstleistern Immer wieder wurde am Rande von Projektveranstaltungen als ein Problem für die Beantragung von Persönlichen Budgets die umsatzsteuerliche Behandlung von Sozialdienstleistern genannt. Hintergrund ist, dass die aus dem Persönlichen Budget erbrachte Vergütung der Unterstützungsleistung nicht in die Ermittlung der sogenannten Sozialgrenze einbezogen wird. Daraus ergibt sich, dass die Leistungsträger, die nur oder überwiegend über das Persönliche Budget finanziert werden, keine Umsatzsteuerbefreiung erfahren, soweit nicht ein anderer Ausnahmetatbestand greift. Das wird als ein wettbewerblicher Nachteil zu anderen Sozialleistungsträgern, die im Rahmen des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses Sozialleistungen erbringen und deshalb von der Umsatzsteuer befreit sind, gesehen. Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/138/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie MwStSystRL) sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, u. a. eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden, von der Umsatzsteuer freizustellen. 38 s. insb. Projekt-Nrn.: 2, 4, 6-260 -

- 260 - Nach dem im Projektzeitraum geltenden 4 Nr. 16 Buchstabe k) UStG waren Einrichtungen - darunter können grundsätzlich auch Einzelpersonen, die entsprechende Dienstleistungen erbringen, fallen - umsatzsteuerbefreit, bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs- oder Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegsopferversorgung zuständigen Versorgungsverwaltung einschließlich der Träger der Kriegsopferfürsorge ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet worden sind. Es hatte sich jedoch - auch im Programmverlauf - gezeigt, dass die Unternehmer, die nur oder überwiegend Leistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets erbringen, diese Umsatzgrenze nur schwer erfüllen und dadurch die Befreiungsvorschrift für diese praktisch unanwendbar wurde. Deshalb sieht das Jahressteuergesetz 2013 - u. a. aufgrund der Anregungen des BMAS - vor, dass die sogenannte Sozialgrenze im Umsatzsteuerrecht von derzeit 40 % auf 25 % herabgesetzt wird, um den stetigen Anstieg der Verbreitung von Persönlichen Budgets Rechnung zu tragen und die weitere Verbreitung zu fördern. Ein großer Schritt in die richtige Richtung. Begrüßenswert wäre aber die Anerkennung von Leistungen, die aus dem Persönlichen Budget finanziert werden, generell als Sozialleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dies wäre auch konsequent, weil jedes Persönliche Budget ausschließlich aus Geldern der Leistungsträger, ebenso wie die Leistungen der Einrichtungen, die innerhalb des Leistungsdreiecks finanziert werden, bezahlt werden. Somit sind auch Persönliche Budgets klassische Sozialleistungsgelder. Einem vom BMF befürchteten Missbrauch könnte durch Vorlage z. B. des Zuwendungsbescheides oder sonstiger schriftlicher Bestätigung durch den Leistungserbringer beim Finanzamt entgegengewirkt werden. Für insbesondere Einzelpersonen als Dienstleister kann sich begünstigend auch die sog. Kleinunternehmerregelung des 19 UStG auswirken: Wird die Leistung von einem Unternehmer, dessen Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer), erbracht, fällt in der Regel ebenfalls keine Umsatzsteuer an. Auch hierdurch können v. g. Wettbewerbsnachteile vermieden werden. 4.2.4 Fazit Die Ergebnisse der Projekte im Rahmen des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets machen deutlich, dass dieses neue Leistungsinstrument nicht für jeden Menschen mit Behinderung die ideale Form der Unterstützungsgewährung für eine Teilhabe darstellt. Für viele Menschen kann das Persönliche Budget aber der Weg zu mehr - 261 -

- 261 - Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit sein und somit zu einem Zugewinn an Selbstbewusstsein führen. Die hohe Zufriedenheit der bisherigen Budgetnehmer mit dieser neuen Leistungsform und ihren flexiblen Einsatzmöglichkeiten zeigt, dass die Einführung des Persönlichen Budgets mit Inkrafttreten des SGB IX im Jahre 2001 und insbesondere des Rechtsanspruchs am 1. Januar 2008 die richtigen und wichtige Schritte auf dem Weg zum grundsätzlich uneingeschränkten Wunschund Wahlrecht und somit einer echten Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sind. - 262 -

- 262 - - 263 -

- 263-5 Zusammenfassung Mit der Kodifikation des SGB IX wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Es besteht nun ein modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen, in dessen Mittelpunkt steht der behinderte und von Behinderung bedrohte Mensch nicht als Objekt der paternalistischen Fürsorge, sondern der selbstbestimmende Mensch mit individuellem Anspruch auf medizinische und berufliche Rehabilitation und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ein herausragendes Instrument zur Realisierung dieses politisch gewollten Wechsels in der Behindertenpolitik stellt das Persönliche Budget dar. Zur Steigerung der Verbreitung dieser neuen Leistungsform waren insbesondere nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs von behinderten Menschen auf ein Persönliches Budget ab 1. Januar 2008 erhebliche Unterstützungen notwendig. Schließlich ist auch die Zahl der Inanspruchnahme der Persönlichen Budgets ein Indikator für die verbesserte Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen und somit für das Gelingen des gewollten Paradigmenwechsels in der Politik für behinderte Menschen, auch im Gleichklang mit den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Bericht der Bundesregierung über die Ausführungen der Leistungen des Persönlichen Budgets nach 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 21. Dezember 2006 hatte die Bundesregierung eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung Persönlicher Budgets angekündigt. Die Jahre 2007 und 2008 wurden genutzt, um durch Öffentlichkeitsarbeit Impulse für die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets zu geben und zu ihrem effizienten Einsatz mit Beginn des Rechtsanspruchs auf die Leistungsform im Jahre 2008 und zu dessen Begleitung beizutragen. Unterstützend wurden die Strukturen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche in einzelnen Projekten im Rahmen eines Strukturverstärkungsprogramms zum Persönlichen Budget in den Jahren 2008 bis 2010 herausgearbeitet und die Ergebnisse nachhaltig als Multiplikationshilfen veröffentlicht. Im Sommer 2007 wurde dieses Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets ausgeschrieben. Interessierte Träger konnten sich mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets, deren Umsetzung etc. für Zuwendungen aus diesem Programm bewerben. Die Inhalte und somit neue Ideen waren vorzugsweise von den sich Beteiligenden zu entwickeln. 30 Projektanträge erfüllten die Kriterien des Förderprogramms. Alle 30 Projekte konnten aus Mitteln des Bundeshaushalts (Kapitel 1102 Titel 68462) bzw. des Ausgleichsfonds (Projekte im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben) gefördert werden. - 264 -

- 264 - Insgesamt wurden von den bis zu 3,5 Mio. Euro zur Verfügung stehenden Mitteln rd. 3,26 Mio. Euro verbraucht. Die durchschnittliche Zuwendung je Projekt betrug rd. 109.000 Euro. Die Prognos AG ermittelte im Auftrag des BMAS zum 31.12.2010 rd. 14.200 laufende Persönliche Budgets in Deutschland. 39 Berücksichtigt man bei dieser Zahl, dass sich etwa 92 % der Leistungsträger an der Umfrage beteiligt haben, dass einmalige und aus unterschiedlichen Gründen vor dem 31.12.2010 beendete Budgets nicht erfasst wurden und dass bis zum Juli 2012 bereits ca. 1,5 Jahre vergangen sind und ein stetiges Ansteigen der Bewilligungszahlen bereits während der Förderprogrammlaufzeit erkennbar war und auch von Prognos zum Ende des Jahres 2010 bestätigt wurde, kann man heute von über 20.000 Persönlichen Budgets in Deutschland ausgehen. Vor Beginn der Laufzeit des Förderprogramms, Ende 2007, wurden bundesweit rd. 4.500 Budgetbewilligungen geschätzt. Bis zum Juli 2012 bedeutet dies eine Steigerung von nahezu 450 %. Diese Entwicklung ist insbesondere der groß angelegten Öffentlichkeitskampagne mit ihrem Kernstück, dem PB-Förderprogramm, zu verdanken und somit ein wichtiges und erfreuliches Ergebnis des Programms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets. Darüber hinaus hat das Programm bzw. haben die Einzelprojekte eine Vielzahl von Erkenntnissen über das Gelingen, also förderliche Faktoren, aber auch über Probleme und somit hemmende Faktoren geliefert, die vorstehend unter Ziffer 4 erläutert wurden. Hier die Wesentlichsten: - Die hohe Zufriedenheit der Budgetnehmer mit der neuen Leistungsform verbreitet sich zunehmend und die Schilderung guter Beispiele wird zum Motor für andere potenzielle Budgetnehmer. - Den Menschen mit Behinderungen wird mehr und mehr bewusst, dass mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu mehr Selbstbewusstsein führen, und dass dies zusammen mit der Realisierung ihres in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Wunsch- und Wahlrechts am besten mittels Persönlichem Budget oder in manchen Fällen ausschließlich mit diesem zu erreichen ist. - Vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, Information und verbesserte Beratung führten und führen dazu, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen sich mit dem Persönlichen Budget beschäftigen und letztlich auch entsprechende Anträge stellen. 39 Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets - Zweiter Zwischenbericht der Prognos AG, Stand 21. Mai 2012-265 -

- 265 - - Gute Beratung durch sich verstärkt gründende sonstige freie Beratungsstellen. Diese Entwicklung wurde auch durch das Förderprogramm initiiert. - Als beschwerlich für eine Budgetbeantragung wird immer wieder eine fehlende oder (noch) nicht ausreichende Beratung vor einer Beantragung durch die Leistungsträger genannt. - Angesprochen wird auch, dass die Unterstützung bei der Umsetzung und Verwaltung des Budgets stets finanziert werden sollte (insbesondere auch für gesetzliche Betreuer/-innen), auch wenn dadurch der sogenannte Deckel geöffnet wird. Dies geschieht bisher nicht immer oder ist wegen der Deckelung grundsätzlich nicht möglich. - Dem Grunde nach werkstattbedürftige Menschen beklagen, dass sie nach geltendem Recht grundsätzlich nicht, z. B. mittels des Persönlichen Budgets, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer werkstattähnlichen Beschäftigung unter an Werkstattleistungen angelegten Bedingungen nachgehen können. - Die Budgetunfähigkeit der Pflegesachleistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (bestenfalls Gutscheinlösung) verhindern insbesondere trägerübergreifende Persönliche Budgets mit den Sozialhilfeträgern. Als Fazit kann aus den Erkenntnissen des Förderprogramms festgestellt werden, dass das Persönliche Budget in der Sozialleistungslandschaft als neue alternative Leistungsform für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen angekommen ist. Für sehr viele Projektbeteiligte ist es nicht mehr wegzudenken. Auf die nachfolgend fördernden Faktoren sollte stärker abgestellt werden, um die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets effizient zu fördern: - Informationen durch Öffentlichkeitskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit des BMAS auf Messen, Tagungen und sonstigen Großveranstaltungen fortsetzen. - Ausbau und Verbesserung der Beratung, z. B. durch Qualitätssteigerung bei den Gemeinsamen Servicestellen und vermehrter Ausbau und Vernetzung der sonstigen Beratungsstellen zum Persönlichen Budget. 40 40 s. Projekt e-strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln - Online informieren, beraten, vernetzen, beteiligten! www.budget.paritaet.org - 266 -

- 266 - - Best-Practice-Beispiele publizieren. Gute Beispiele aus den Projekten und deren Umfeld sollen als BMAS-Broschüre im Herbst 2012 herausgegeben werden. Planung einer Datenbank für gute Beispiele erfolgt derzeit bei einem vom BMAS geförderten Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. 40 - Die hemmenden Faktoren sollten überdacht und möglichst beseitigt oder zumindest reduziert werden. - Bei einer möglichen Anpassungsüberarbeitung des SGB IX könnte eine Präzisierung der Beratungspflicht von Leistungsträgern 41 im Sinne einer proaktiven Pflichtberatung zum Persönlichen Budget geprüft werden. - Bei v. g. Gesetzesüberarbeitung könnte auch an eine Präzisierung der Formulierung zur Förderfähigkeit von Beratung und Unterstützung und evtl. an eine Veränderung des Kostendeckels gedacht werden (ggf. Spielräume schaffen). 42 - Im Rahmen einer evtl. Weiterentwicklung des Rechts und/oder einer möglichen Anpassung des Leistungsrechts für grundsätzlich Werkstattbedürftige könnten ggf. die Öffnung des allgemeinen Arbeitsmarktes als Beschäftigungsmöglichkeit für diesen Personenkreis unter grundsätzlicher Beibehaltung der ursprünglichen Unterstützungsleistungen (wie in einer WfbM) insbesondere mittels des Persönlichen Budgets und entsprechende Angleichung der sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen ermöglicht werden. - Die Pflegesachleistungen könnten mittelfristig von der Pflegeversicherung als budgetfähig erklärt werden. Ein entsprechender vom BMAS initiierter Modellversuch läuft bereits in Verantwortung des BMG bei der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbandes. Die qualitativen und quantitativen Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets und aus dessen Projekten haben deutlich gemacht, wie wichtig ein mit der Durchführung dieser Projekte verbundener Anschub für die neue Leistungsform war und für das weitere Vorgehen zur Begleitung dieses neuen Leistungsinstruments als deutliches Indiz für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein kann. Das Programm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets war ein wichtiger Wegbereiter für die inzwischen eingesetzte vermehrte Nachfrage, Beantragung und 41 bisher in 14 SGB I 42 17 Abs. 3 SGB IX - 267 -

- 267 - Bewilligung von Persönlichen Budgets. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass mit dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und der Einführung des Persönlichen Budgets ein sich entwickelnder Prozess, inzwischen positiv begleitet durch die UN-Behindertenrechtskonvention und den Nationalen Aktionsplan, begonnen hat, der längst noch nicht abgeschlossen ist. Inklusion wird nur gelingen mit selbstbestimmenden, selbstständigen und selbstbewussten Menschen mit Behinderungen in einer Gemeinschaft ohne physische und psychische Barrieren. Das Persönliche Budget bewirkt keine Wunder, ist aber ein ausgezeichnetes Instrument auf dem Weg zur Realisierung einer solchen inklusiven Gesellschaft.

- 268 - eine Wahl habe ich nur, wenn mir verschiedene Wege gezeigt werden. (Zitat einer Budgetnehmerin)