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Transkript:

Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim Die aktuelle Notlage der Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten verringern Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v.

Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 3 Papst Franziskus fasziniert die Menschen auch schon deshalb, weil er die Rechte der Armen einfordert und zugleich den kirchlichen Einsatz. Er arbeitet nicht nur an der politischen Klagemauer, sondern fordert auch von der Kirche ihren Beitrag, zum Beispiel kirchliche Gebäude für Flüchtlinge zu öffnen. Wir müssen unser Engagement deutlich verstärken: durch großzügige humanitäre Hilfe vor Ort und durch die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen auch bei uns. Daher dieser Fonds. Ich danke allen engagierten Frauen und Männern, die Flüchtlingen in unserer Mitte helfen, sich ihnen zuwenden." Bischof Norbert Trelle Fotos: TItel, S. 4,12,15: Heribert Schlensok; U2, U4: KNA

4 Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 5 1. Aktuelle Situation: Aktuelle Notlage der Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten Durch Kriege, Gewalt, Folter, Misshandlung, Verfolgung und Vertreibung werden viele Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Der überwiegende Teil lebt in den angrenzenden Nachbarstaaten. Einem geringen Teil von Flüchtlingen gelingt es, nach Europa und somit auch nach Deutschland zu kommen. Sie wollen ihr Leben und das ihrer Familien retten und sich in Sicherheit bringen. Sie suchen Zuflucht, da ihr Heimatland sie nicht mehr schützen kann oder nicht mehr schützen will. Diese Menschen brauchen die Hilfe von anderen Menschen! Asylsuchende Flüchtlinge werden bundesweit nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Niedersachsen nimmt 9,4 % der in Deutschland asylsuchenden Flüchtlinge auf. Entsprechend erfolgt auch eine gleichmäßige Verteilung auf die Städte, Landkreise, Kommunen. So steht manche kommunale Struktur vor aktuellen Herausforderungen.

6 Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 7 2. Situation in und Erfahrungen der Caritas Angefangen von der Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Grenzdurchgangslager Friedland und in Braunschweig: Hier kommen immer mehr und immer belastetere Flüchtlinge an, oft traumatisiert durch die Erfahrungen in ihren Herkunftsländern, aber auch durch grausame Erfahrungen auf den Fluchtwegen. Die Caritas hilft bei der ersten Orientierung, klärt auf über Rechte und Möglichkeiten und versucht, die weiterziehenden Flüchtlinge an lokale Beratungsstellen und Kirchengemeinden anzukoppeln. Antragsformular bitte heraustrennen. Die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen der Caritas im Bistum Hildesheim sind in sehr erhöhtem Maße Anlaufstellen für Fragen, Sorgen und Nöte. Viele Migrationsberatungsstellen sind mit der starken Nachfrage überlastet. Oft fehlt es an Beratungs-, an Dolmetscher- und Vernetzungskapazitäten. Manche Kirchengemeinde leistet schon einen Beitrag zum Willkommen und zur Integration, weitere sind dazu bereit, vielfach auch in ökumenischer Zusammenarbeit. Zwei stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben schon Sondergruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet. Caritasverbände haben die Betreuung in Flüchtlingswohnheimen übernommen. Kirchengemeinden oder kirchliche Organisationen stellen Wohnraum zur Verfügung. Die Malteser- Migranten-Medizin kümmert sich um die medizinische Versorgung

8Antrag Nothilfe-Fonds Bistum Hildesheim Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 9 Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. Frau Hedwig Mehring Moritzberger Weg 1 31139 Hildesheim Antrag auf Gewährung von Mitteln des Nothilfe-Fonds für Flüchtlinge im Rahmen einer Projektförderung (insgesamt max. 2 Seiten) Antragsteller: Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail: Bankverbindung (Name): IBAN: DE BIC: Projekttitel: Kurzbeschreibung (max. 1 Seite): Anlass, Hintergründe und Begründung zum Projekt, Darstellung der Notlage, welches Ziel soll (un)mittelbar für Flüchtlinge erreicht werden, Auflistung wichtigster Finanzierungsposten Beginn: Voraussichtlicher Abschluss: Gesamtkosten: Antragssumme: Verantwortliche/r des Projektes/der Maßnahme: Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers (ggf. Stempel) Das Projekt wird befürwortet durch: Ort, Datum, Unterschrift kath. Pfarrei/örtl. Caritasverband (ggf. Stempel)

10 Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 11 3. Herausforderungen annehmen: Beiträge des Bistums Hildesheim Die Diözese Hildesheim stellt sich dieser besonderen Herausforderung: Sie stattet einen Nothilfe-Fonds für zwei Jahre mit insgesamt 800.000,00 aus. Mit den Mitteln soll möglichst hoher Handlungsspielraum gegeben sein für Aktivitäten, die zurzeit staatlicherseits nicht gefördert werden. Es soll etwas Neues entstehen können, was notwendig ist angesichts der aktuellen Notsituation. Die Bistumsverantwortlichen sind sich darüber im Klaren, dass dieser Fonds kein flächendeckendes Unterstützungssystem schaffen kann; es liegt ihm jedoch daran, einen Beitrag zur Aufnahme und zum Willkommen in den Kirchengemeinden, mit den Verbänden und Einrichtungen sowie in besonderer Weise durch die Caritas-Strukturen zu leisten. Berufliche Arbeit und ehrenamtlich getragene Initiativen sollen dabei ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen und zusammenwirken. Nothilfe-Fonds Zusätzlich, gezielt, unkompliziert und befristet sind die Zielrichtungen des Nothilfe-Fonds. Der Fonds unterstützt drei Bereiche: 3.1 Einzelfallhilfe für Flüchtlinge Die Erfahrung des Bernward-Hilfsfonds zeigt, dass es immer wieder zu Notsituationen in Einzelfällen kommt. Stichworte sind: Passbeschaffung, Gutachten für Härtefallanliegen, Familienzusammenführung, Fahrkarten usw. Hier ist vorgesehen, dass der Bernward-Hilfsfonds um bis zu

12 Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 13 50.000,00 aufgestockt wird, um individuelle Notlagen von Flüchtlingen (mit)finanzieren zu können. Anträge sind nach dem bewährten Verfahren des Bernward-Hilfsfonds zu stellen. 3.2 Projekte von Pfarrgemeinden, Vereinen, Initiativen, (Caritas-)Verbänden und Einrichtungen Hier sollen Initiativen unterschiedlicher Art mit ihrem freiwilligen Engagement unterstützt werden, die von der örtlichen Pfarrei oder vom örtlichen Caritasverband befürwortet werden. Maximal 5.000,00 können beantragt werden. Es sind insgesamt bis zu 150.000,00 vorgesehen. Auf maximal einer Seite soll kurz beschrieben werden, was das Projekt beinhaltet, welches Ziel es verfolgt und welche Mittel wofür benötigt werden. Generell muss die aktuell bestehende Notlage deutlich werden. Der Antrag wird beim Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. eingereicht. 3.3 Unterstützung der professionellen Arbeit a) Die 12 Orts- und Kreis-Caritasverbände mit einer Migrationsberatung (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und/oder Jugendmigrationsdienst und/oder Flüchtlings-/Integrationsberatungsstelle) sollen die Möglichkeit erhalten, einen Antrag für bis zu 40.000,00 pro Verband beim Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V. einzureichen, der den jeweiligen zusätzlichen örtlichen Bedarf beschreibt. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung mit anderen Akteuren und auf die Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und Initiativen gelegt. Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Nachweis über die verwendeten Mittel zu erbringen. Anträge können bis zum 15.03.2015 an den Caritasverband für die Diözese Hildesheim, Referat Migration und Integration, gestellt werden.

14 Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim 15 b) Es erfolgt eine Aufstockung des Personals der Caritas im Grenzdurchgangslager Friedland für die Beratung, Begleitung, die Dolmetschertätigkeit in der Arbeit mit Flüchtlingen. 3.4 Sonstige Projekte und Initiativen Anträge, die nicht in die o.g. 3 Bereiche passen, aber dennoch als förderungswürdig betrachtet werden, können im Einzelfall entschieden werden. Ein Gremium aus Bischöflichem Generalvikar, einem Mitglied des Vorstands des Diözesanrates und dem Caritasdirektor entscheiden über die Anträge nach den Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4. Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Nachweis über die verwendeten Mittel zu erbringen. möglichst die Unterbringung von Flüchtlingen in eigenen Wohnungen, wo den besonders Schutzbedürftigen wie minderjährigen, alten, kranken, traumatisierten oder behinderten Flüchtlingen besonders Rechnung getragen werden muss, den Zugang zum frühzeitigen Spracherwerb, den Zugang zu regulären Angeboten der Gesundheitsversorgung, den schnellstmöglichen Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmarkt. Es sind Regelungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu treffen, die zu einer menschenwürdigen Aufnahme von und Willkommenskultur für Flüchtlinge beitragen. 4. Über den Nothilfe-Fonds hinaus Zeichnungen von Flüchtlingskindern im Libanon. Das Bistum wird weiterhin überprüfen, welche anderweitigen Ressourcen wie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden können. Das Bistum und seine Caritas sind sich bewusst, dass weiterhin auch an den politischen Rahmenbedingungen gearbeitet werden muss und beide werden auch zukünftig daran mitwirken. Ganz besonders geht es um ein europäisches Asylsystem, das in allen Ländern ein rechtsstaatliches Schutzsystem und eine humanitäre Unterbringung von Flüchtlingen sicherstellt. Darüber hinaus geht es um: die Forderung nach angemessenen Standards für Flüchtlingsunterkünfte, die regelmäßig zu überprüfen sind,

16 Der Nothilfe-Fonds für Flüchtlinge im Bistum Hildesheim ist eine Initiative von Bischof Norbert Trelle. Mehr Information und Kontakt: Spendenkonto: Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. Moritzberger Weg 1 31139 Hildesheim Hedwig Mehring Gudrun Hallmann mehring@caritas-dicvhildesheim.de Telefon 05121 938-160 Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. Darlehnskasse Münster eg IBAN DE50 4006 0265 0023 0033 26 BIC GENODEM1DKM Stichwort: Nothilfe-Fonds Flüchtlinge www.caritas-dicvhildesheim.de Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v.