Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Fachkaufmann/-frau für Verwaltung von ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Industrie- und Handelskammern geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte allgemeines Immobilienrecht (z.b. Arten der Willenserklärung, rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen) srecht (WEG) (z.b. Bedeutung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnung, Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern) Verwaltung von (z.b. Sondereigentums- und Mietverwaltungen, technische und kaufmännische Aufgaben des WEG-Verwalters) Volks- und Betriebswirtschaft (z.b. strategisches und operatives Marketing, Unternehmens- und Objektfinanzierung unter Renditegesichtspunkten) Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt. Lernorte sind Schulungsräume Ausbildungsbedingungen Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und ggf. Übungen. Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: i.d.r. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend - Teilnahme am Unterricht im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort) Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Seite 1 von 5
Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Förderungsmöglichkeiten Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Ausbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter: Teilzeit: 6 Monate - 1 Jahr Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung finden an schulischen Bildungseinrichtungen statt. Sie können in Teilzeitform absolviert werden. Ausbildungsaufbau Stundenverteilung (beispielhaft) Unterrichtsinhalte Unterrichtsstunden Unternehmensprozesse 16 Verwaltertätigkeit 44 Konfliktmanagement/Kommunikation 8 technische Aspekte beim Bauen, Planen und 12 Modernisieren von sanlagen weitere Geschäftsfelder 8 aktuelle rechtliche Aspekte 8 Klausuren und Vorbereitung der Abschlusspräsentation 8 Gesamtstunden 104 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer Prüfungen Schriftliche Prüfung: allgemeines Immobilienrecht Seite 2 von 5
srecht (WEG) Verwaltung von Volks- und Betriebswirtschaft Mündliche Prüfung: situationsbezogenes Fachgespräch Prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer Abschluss-/Berufsbezeichnungen je nach zuständiger Kammer z.b. Fachkaufmann für die Verwaltung von (IHK)/ (IHK) Immobilienfachverwalter für (IHK)/Immobilienfachverwalterin für (IHK) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Immobilienkaufmann/-frau und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: eine Abschlussprüfung als Immobilienkaufmann/-frau oder im Vorläuferberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Verwaltung von oder eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Verwaltung von oder ggf. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung: Bereich Begründung Recht In der Prüfung sind u.a. Fragen zu den Bereichen Immobilienrecht und srecht zu beantworten. Um im späteren Berufsleben beispielsweise Immobilieneigentümer über ihre Rechte und Pflichten informieren zu können, sind gute Rechtskenntnisse erforderlich. Seite 3 von 5
Bereich Verwaltung Wirtschaft Begründung Angehende Fachkaufleute für Verwaltung von benötigen fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet Verwaltung von, um die Prüfung in diesem Bereich erfolgreich ablegen zu können. Da Fachkaufleute für Verwaltung von im späteren beruflichen Alltag beispielsweise dafür zuständig sind, Eigentümerversammlungen zu organisieren und deren Beschlüsse umzusetzen, benötigen sie Kenntnisse in diesem Bereich. In der Prüfung können u.a. Fragen zum Thema Kostenund Leistungsrechnung sowie Unternehmens- und Objektfinanzierung gestellt werden. Im späteren Berufsleben benötigen Fachkaufleute für Verwaltung von Kenntnisse der verschiedenen Controllinginstrumente, um beispielsweise Immobiliencontrolling durchzuführen. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Österreich Weiterbildungsangebote: AMS - Arbeitsmarktservice Österreich Internet: http://wbdb.ams.or.at/wbdb/index_wbdb.jsp (z.b. mit dem Suchbegriff "Hausverwalter/in" bzw. "Immobilienverwalter/in") Schweiz Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz Internet: http://www.berufsberatung.ch/dyn/13630.aspx (z.b. mit dem Suchbegriff "Immobilienmanager/in") Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkaufleute für Verwaltung von z.b. in Unternehmen der Immobilienwirtschaft, z.b. bei Maklern, Immobilienverwaltern oder bei Wohnungsbaugesellschaften. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Immobilienwirtschaft bis hin zu Mietrecht. Beruflich weiterkommen Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkaufleute auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Immobilienwirtschaft erwerben. Seite 4 von 5
Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. als Immobilienverwalter/in. Ausbildungsalternativen Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkaufmann/-frau für Verwaltung von an: Bereich Management und Unternehmensführung Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für allgemeine Betriebswirtschaft Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Controlling Gemeinsamkeit: Betriebswirtschaftliche Abläufe betreuen Bereich Geld, Versicherungen und Immobilien Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Immobilien Fachwirt/Fachwirtin für Facility-Management Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin Gemeinsamkeit: Immobilien projektieren, verwalten und bewirtschaften Rechtliche Regelungen Rechtsvorschriften zur Prüfung Die zuständigen Industrie- und Handelskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Industrie- und Handelskammer: Neufassung der Besonderen Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung "Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte (IHK)" - Bachelor of Residental Property Management vom 24.06.2004 (IHK Düsseldorf) Übersicht der zuständigen Industrie- und Handelskammern: Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von, Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung Internet: http://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/advanced_training/7814132 Seite 5 von 5