Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa Maßnahmen, Risiken und Inkrafttreten Raiffeisenbank Perchtoldsdorf, 1. Juni 2015
Steuerreform, Finanzpolizei und die Kassa Steuerreform 2015/2016 Auswirkungen auf die Gastronomie Betrugsbekämpfung Maßnahmenpaket Schwerpunkt Kassenpflicht ab 1.1.2016 Warum kommt die Kassenpflicht? Begünstigungen beim Kassenkauf Wie prüft das Finanzamt? Protokoll Kassennachschau was wird gefragt? Welche Auswirkungen hat Manipulation der Kassa? Rückschlüsse Vergangenheit? Kassa Welche Typen / Arten von Kassen gibt es? Für wen eignet sich welche Kassa? Überblick Modelle und Preise Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen? Maßnahme E 131, Handbuch Datenexport? Kassensicherung Technische Sicherheitslösung? APP Kassen Risiko Server Finanzpolizei Ziele Befugnisse und Pflichten Finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Kassenmanipulation Selbstanzeige als Ausweg? Strafen wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden Überblick Finanzpolizei (FINPOL) Rechte / Pflichten der FINPOL wie läuft ein FINPOL Einsatz in der Praxis ab? Wie kann ich mich vorbereiten?
Überblick Ein Großteil der Steuerreform soll durch die Betrugsbekämpfung finanziert werden! Die Regierung erwartet dadurch EUR 1,9 Milliarden (!) an zusätzlichen Steuereinnahmen Davon EUR 900 Mio. aus der Kassenpflicht! Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Maßnahmenpaket Betrugsbekämpfung Einzelaufzeichnung der Barumsätze Kontrolle und Finanzstrafrecht Kassa mit Schutz vor Manipulation Belegpflicht
Einzelaufzeichnung von Barumsätzen Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen! Die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassensturz ist ab 1.1.2016 grundsätzlich nicht mehr anwendbar Ausnahme für Kalte-Hände-Umsätze Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ist nur für Kalten-Hände-Umsätze vorgesehen Diese Ausnahme ist begrenzt mit einem Jahresumsatz von EUR 30.000 pro Betrieb
Kassenpflicht Unter die Kassenpflicht fallen Betriebe die in überwiegender Anzahl Barumsätze tätigen und einen Jahresumsatz von EUR 15.000 überschreiten Sind diese Voraussetzungen erfüllt besteht die Kassenpflicht ab Beginn des drittfolgenden Monats Ausnahmen von der Kassenpflicht: Kalte Hände Umsätze bis EUR 30.000 pro Jahr Jahresumsatz pro Betrieb unter EUR 15.000 Keine Ausnahme aber Vereinfachung bei mobilen Umsätzen Begünstigungen für die Anschaffung einer neuen Kassa Inkrafttreten Kassapflicht ab 1.1.2016
Kassenpflicht Was muss die Kassa können? Datensicherung!!! Verfahrensdokumentationen E 131 Beschreibung der Einrichtung nach 131 Handbuch Beschreibung Anzahl Kassen, Anzahl mobile Geräte, Benutzer, Vorgeschriebene Berichte Datenerfassungsprotokoll Sämtliche Geschäftsvorfälle und deren Grundlagen Stornos Stammdatenänderungen / Zuordnung Artikel zu Warengruppe Datenexport Demonstration Kassa
Risiken Quelle: Erich Huber, Seminar Betrugsbekämpfung neu Mai 2015
Kassa Die Verpflichtung zur Verwendung einer vor Manipulation gesicherten Registrierkasse wird vorsätzlich verletzt strafbare Finanzordnungswidrigkeit Geldstrafe bis EUR 5.000 Die Kassa wird vorsätzlich systematisch manipuliert (= Daten werden verändert, verfälscht oder gelöscht) und diese Manipulation hat noch zu keinem Verkürzungsdelikt geführt strafbare Finanzordnungswidrigkeit Geldstrafe bis zu EUR 50.000 Abgabenhinterziehung mit gerichtlicher Zuständigkeit durch systematische Manipulation (= Daten werden verändert, verfälscht oder gelöscht) einer automationsunterstützen Datenverarbeitung Qualifikation als Abgabenbetrug nach 39 Finanzstrafgesetz Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Belegpflicht Der Kunde Brauchen Sie eine Rechnung? hat die Pflicht den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen! Der Unternehmer muss einen Beleg über empfangene Barzahlungen erteilen Ausnahmen nur bei Unzumutbarkeit ( Kalte-Hände-Regelung ) Der Beleg hat einen verpflichtenden Mindestinhalt zu enthalten (Beispiel Musterbeleg) Anfertigung einer Durchschrift jedes Belegs (auch elektronisch) 7 Jahre Aufbewahrungsfrist Inkrafttreten ab 1.1.2016
Belegpflicht wie schaut der Beleg nicht aus? WICHTIG: Beleg hat verpflichtenden Mindestinhalt ab 1.1.2016!
Belegpflicht wie schaut der Beleg aus? Verpflichtender Mindestinhalt ab 01.01.2016 Eindeutige Bezeichnung des leistenden Unternehmens Fortlaufende Belegnummer Datum der Belegausstellung Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände / Art und Umfang sonst. Leistungen Betrag der Barzahlung bei elektronisch erstellten Belegen evtl. noch weitere Merkmale, die der Bundesminister für Finanzen per Verordnung festlegen kann (techn. Sicherheitseinrichtung ab 01.01.2017)
NEU Kassa - Kassasturz - Einzelaufzeichnung Werden im Betrieb überwiegend Barumsätze erzielt? ja Beträgt der gesamte Umsatz im Betrieb über EUR 15.000 pro Jahr? nein ja Werden Kalte-Hände-Umsätze mit max. EUR 30.000 pro Jahr erzielt? nein nein Kassenpflicht Sonderregelung mobile Umsätze Kassensturz (keine Einzelaufzeichnung, keine Belegpflicht) KEINE Kassenpflicht (aber Einzelaufzeichnung und Belegpflicht)
Überblick Finanzpolizei Die Finanzpolizei ist eine Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums und ein Vollzugsorgan der Abgabenbehörde. Die Finanzpolizei wird oft als schnelle Eingreiftruppe oder Speerspitze der Finanzverwaltung im Aufsichts-bereich gesehen. (vgl Lehner, Wegweiser Finanzpolizei, SWK-Spezial 5/2014) Abgrenzung zum Finanzamt Das Finanzamt prüft, die Finanzpolizei kontrolliert! (vgl KWT-Leitfaden Die Finanzpolizei Verhalten bei Einschreiten der Finanzpolizei, 2014)
Leitbild Die Finanzpolizei soll durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben gewährleisten und Wettbewerbsvorteile aus Schwarzarbeit, Sozialund Abgabenbetrug verhindern (vgl BMF (Hrsg), Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness, 2014)
Aufgaben im Überblick Steueraufsicht Aufdeckung und Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte Sicherung von Abgabenansprüchen Ermittlung zum Zweck von Einbringungsmaßnahmen Einbringung von Abgabenrückständen Inkasso und Pfändung Ordnungspolitische Aufgaben zb illegale Beschäftigung, illegale Gewerbeausübung, Glückspiel, Sozialbetrug Auftragsarbeiten Nachschau/Prüfung im Auftrag der Finanzbehörde
Was darf sie / was nicht? RECHTE: PFLICHTEN: Betretungs- und Befahrungsrecht Betreten von Grundstücken, Betriebsstätten, Betriebsräume, Arbeitsstätten, Befahren von (Privat-)Wegen Private Räume dürfen nicht betreten werden Finanzpolizei hat kein Durchsuchungsrecht keine Zwangsgewalt Identitätsfeststellung Von Personen, bei denen Grund zur Annahme einer Zuwiderhandlung besteht Fahrzeugkontrollen Auskunftsrecht Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen/ Festnahmerecht ( 26 AuslBG) Ausweispflicht Unaufgeforderte Ausweisleistung vor jeder Amtshandlung Gegebenenfalls nach Aufforderung Belehrungspflicht Die gesetzliche Grundlage für die Kontrolle muss bereits vor der Kontrolle bekanntgegeben werden Bei Änderung/Ausweitung während der Kontrolle muss dies deutlich mitgeteilt werden. Belehrung über verfahrensrechtliche Möglichkeiten und Rechtsfolgen Belehrung über Duldungs- und Mitwirkungspflichten Durchführung der Betriebskontrolle möglichst ohne Störung des laufenden Betriebs
Überblick Ablauf Vorbereitung Einsatz Konsequenzen Besuch des Restaurants!!! Verdeckter Augenschein Auch mehrmals im Vorfeld! Kassennachschau: Fragebogen und Protokoll Gemeinsamer Kassensturz Datenexport Dokumentationen Strafen! Aufforderung zur Stellungnahme Finanzstrafrecht Datenbankabfragen Internetabfragen Steuerakt Einsatzbesprechung Grundbuchsausauszug Pläne des Einsatzortes Sicherung Einsatzort Einteilung des Personals Anmeldung Überprüfung Dienstnehmer Aufnahme der Niederschrift Mitwirkungspflicht!? Ankündigung Betriebsprüfung Analyse und Auswertungen der Daten aus der Kassennachschau Moderne Prüftechniken!!
Praxistipps Vorbereitung Risikoanalyse Bestimmung und Einschulung eines Stellvertreters (Bevollmächtigten) Information und Schulung aller Mitarbeiter Checkliste mit Telefonnummern und Verhaltensinformationen Organisation der benötigten Unterlagen und laufende Aktualisierung Vorbereitung einer Räumlichkeit für Befragungen, um den Geschäftsablauf nicht zu stören Die Arbeitspapiere sollten griffbereit sein. Dazu zählen unter anderen: Identitätsnachweis (zb Passkopien) Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Lehrverträge Arbeitszeiten (Vereinbarungen/Arbeitszeit-Aufzeichnungen) Entlohnungsvereinbarungen Versicherungsbestätigungen Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligungen, Entsendungsbewilligungen Befreiungsscheine
Praxistipps Verhalten bei einer Kontrolle Ruhe bewahren!!! Informieren Sie Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt! Kooperationsbereitschaft zeigen, freundlich bleiben! Namen des Einsatzleiters (Dienstausweis) festhalten Beamte in separate Räumlichkeiten bitten Rechtsbelehrung einfordern Fragen nach Rechtsgrundlage der Kontrolle (Formular FinPol20) Keine Verzögerung oder Behinderung der Kontrolle Belehrung über Mitwirkungs- und Duldungspflichten Verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift Übergabe, Einsicht und Kopie von Unterlagen dokumentieren
Zusammenfassung und Ausblick Wir rechnen mit vermehrten Kontrollen und empfehlen eine gezielte Vorbereitung auf Einsätze der Finanzpolizei in Ihrem Betrieb! Durch die neuen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zieht das Finanzamt Rückschlüsse auf die erzielten Umsätze in der Vergangenheit Eine Amnestieregelung für die Vergangenheit ist (derzeit) nicht vorgesehen! Einschaurecht der Finanzverwaltung in Bankkonten ist vorgesehen! (strafbefreiende) Selbstanzeige als Ausweg?
Kontaktdaten Firma Weinwurm GmbH Florian Weinwurm IQOS Kassensysteme - Weinwurm GmbH Ketzergasse 253 A-2380 Perchtoldsdorf Tel +43 1 865 82 55-0 Fax +43 1 865 82 55-44 Hotline 0800 20 30 36 www.iqos.at
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne! Mag. Manfred Kotlik KPS Steuerberatung GmbH Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Telefon: 02236/ 506 220 E-Mail: manfred.kotlik@kps-partner.at www.kps-partner.at Mag. Caroline Huemer KPS Steuerberatung GmbH Steuerberaterin Telefon: 02236/ 506 220 E-Mail: caroline.huemer@kps-partner.at www.kps-partner.at 24