Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import. am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten

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Transkript:

Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten

Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import Hintergrund: Am 1. Juli 2010 trat das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) in Kraft. Die dadurch erreichte Angleichung an das EU-Recht führt insbesondere dazu, dass Produkte, die für Konsumenten/Verbraucher bestimmt sind, nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn Hersteller, Importeure und Händler (Inverkehrbringer) sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte auch nach dem Inverkehrbringen laufend beobachtet wird. Diese und weitere sog. Nachmarktpflichten erfordern von den Unternehmen zukünftig aufwendige organisatorische Vorkehrungen. Das neue PrSG bezweckt einerseits die Gewährleistung der Produktsicherheit sowie die Erleichterung des grenzüberschreitenden freien Warenverkehrs. Im Bestreben, die schweizerische Rechtsordnung möglichst Europa-kompatibel auszugestalten und technische Handelshemmnisse abzubauen, wurde mit dem neuen PrSG inhaltlich weitgehend die Regelung der Produktsicherheitsrichtlinie der EU übernommen. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des PrSG führt die Schweiz einseitig das sog. Cassis de Dijon-Prinzip im Verhältnis mit der EU ein. Dies bedeutet, dass in der EU zugelassene Produkte (mit wenigen Ausnahmen) auch in der Schweiz ohne weitere Prüfung zugelassen sein müssen. Das PrSG ist als Rahmenerlass konzipiert und kommt immer dann zur Anwendung, wenn nicht sektorielle bundesrechtliche Bestimmungen (z.b. das Bauproduktegesetz) bestehen, mit welchen das gleiche Ziel verfolgt wird. Da staatliche Produktzulassungen weitgehend (Ausnahmen z.b. bei Heilmitteln oder Chemikalien) abgeschafft wurden, obliegt es grundsätzlich den Inverkehrbringern bei nachträglichen Stichprobenkontrollen nachzuweisen, dass die Sicherheitsanforderungen eingehalten wurden. Diese Anforderungen sind im PrSG neu so umschrieben, dass ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, wenn es bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährdet. Dadurch erfolgt nicht nur eine Angleichung an das EU-Recht sondern auch an das PrHG. Seminarziele: Die Teilnehmer kennen ihre Pflichten und wissen, was es für sie als Händler und Importeure im Zusammenhang mit dem PrSG zu beachten gilt.

Stoffprogramm: 1. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Welche Produkte fallen unter das PrSG? Was geschieht mit STEG und STEV? Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen Das «spezifische Gefährdungspotenzial» Die «vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung» Risikobeurteilung - Verfahren und Bedeutung Rolle der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung Warn- und Sicherheitshinweise Bedeutung der Normen Dokumentation (Was? Wie? Wie lange?) Anforderungen an die Konformitätsbewertung 2. Aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts 3. Voraussetzungen nach dem Inverkehrbringen Rückverfolgbarkeit des Produkts Massnahmen zur Überwachung des Produkts Die Rolle der Vollzugsorgane Wer haftet bei Verstössen gegen das PrSG? 4. Praxisbeispiel (Instrumente und Massnahmen) Risikomanagement-Strategie Beschwerdemanagement Sicherheitsprobleme (Rückruf-/Notfallplanung) Produktesicherheits-Audits Teilnehmerkreis: Sämtliche MitarbeiterInnen, die mit dem Import, dem Einkauf oder Verkauf und der Logistik bei einem Händler oder Importeur befasst sind.

Durchführungsort und -termin Ort: Restaurant Aarhof Frohburgstrasse 2 4600 Olten Tel.: 062 212 88 62 http://www.aarhof.ch/ Datum / Zeit: Dienstag, 12. April 2016 08:30-12:30 Uhr Referent: Hans-Joachim Hess ist seit 1991 Geschäftsführer des European Business Development Institute und Seniorpartner der Kanzlei Hess & Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH. Schon während seiner Zeit bei der EU-Kommission in Brüssel hat er sich intensiv mit der Produzentenhaftung auseinandergesetzt. Er gilt heute in der Schweiz als ausgewiesener Spezialist für Produktesicherheit und Produktehaftung. Er ist Herausgeber der Standardkommentare zum Produktehaftpflichtgesetz und zum Produktesicherheitsgesetz. Herr Hess ist ein in der Wirtschaft bekannter Referent zu diesen Themenkreisen und hat zum Bauprodukterecht in der Schweiz bereits zahlreiche Vorträge gehalten. Teilnehmer: 5 - max. 20 TeilnehmerInnen Lehrmethoden: Referate, Diskussion, Übungen anhand konkreter Beispiele. Die TeilnehmerInnen sind eingeladen, vorgängig Fragen und Fälle einzureichen, welche in anonymisierter Form im Unterricht beantwortet werden.

Kursunterlagen: Kosten: Die umfangreichen Schulungsunterlagen werden als Dokumentation während der Veranstaltung abgegeben Mitglieder: CHF 350.- / Person inkl. Kaffeepausen und Sandwichlunch (+8% MwSt) Für jeden weiteren Teilnehmer der gleichen Firma CHF 250.- (+8% MwSt) Nichtmitglieder: CHF 450.- / Person inkl. Kaffeepausen und Sandwichlunch (+8% MwSt) (Der Mehrbetrag gegenüber einem Mitglied kann auf eine Mitgliedschaft im selben Jahr angerechnet werden) Anmeldung formlos per Email an oder mittels beiliegendem Anmeldetalon kzumbrunn@handel-schweiz.com Anmeldeschluss: Freitag, 26. Februar 2016 Ihr Kontakt: Karin Zumbrunn 061 228 90 34 kzumbrunn@handel-schweiz.com

Anmeldetalon Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import Firma: Strasse: PLZ/Ort Tel.: Abweichende Rechnungsadresse: Name: Vorname: Email: Name: Vorname: Email: Name: Vorname: Email: Datum Firmenstempel / Unterschrift Anmeldung schriftlich an: Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung. Karin Zumbrunn Postfach 656 Güterstrasse 78 4010 Basel