Informationsblatt Darlehen Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft Rechts- und Verwaltungssitz: ABI-Kodex: BIC/SWIFT-Code: eingetragen im Bankenverzeichnis unter der Nummer: eingetragen im Handelsregister Bozen unter der Nummer: eingetragen im Genossenschaftsregister unter der Nummer: Steuer-und Mehrwertsteuernummer: Telefon: Fax: E-Mail-Adresse Internet-Homepage: 39054 Klobenstein, Dorfstraße 7 08187-7 RZSBIT21030 4731.6.0 3270/3617 I/CBA/A145480 00182850214 +39 0471 357500 +39 0471 357555 rk.ritten@raiffeisen.it www.raikaritten.it - Dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken i.s. des GvD Nr. 659/1996 angeschlossen. - Dem Nationalen Garantiefonds laut Art. 62 GvD Nr. 415/1996 angeschlossen. - Der Bankenschlichtungsstelle "Conciliatore Bancario" für die Funktion des Ombudsman-Giurì Bancario beigetreten. - Dem außergerichtlichen Streitbeilegungssystem im Bereich der Bank-und Finanzierungsdienstleistungen des ABF Arbitro Bancario finanziario beigetreten. Was ist ein Darlehen? Merkmale und typische Risiken Das Darlehen ist eine kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierung. In der Regel wird es für den Erwerb, die Sanierung, den Bau einer Immobilie oder für andere Zwecke aufgenommen. Das Darlehen kann ohne oder mit Sicherstellung vergeben werden z.b. durch Hypothek auf Immobilien, das dann als "Hypothekardarlehen" bezeichnet wird, was auch in Form eines Bodenkredites im Sinne des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom 01.09.1993, Artikel 38 u. ff. geschehen kann. Der Kunde tilgt das Darlehen durch Raten zu bestimmten Fälligkeiten, die Kapital und Zinsen umfassen, unter Anwendung eines festen oder variablen (indexierten) Zinssatzes. Die Raten können Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresraten sein. Wird das Darlehen für einen bestimmten Zweck gewährt (in der Regel als Baufinanzierung für die Errichtung eines Gebäudes) dann kann die Auszahlung desselben auch in mehreren Raten erfolgen, beispielsweise aufgrund des festgestellten Baufortschritts. Arten von Darlehen und ihre Risiken Darlehen mit festem Zinssatz Während der gesamten Laufzeit des Darlehens bleibt sowohl der Zinssatz als auch der Ratenbetrag unverändert aufrecht. Der Nachteil besteht darin, dass von einem möglichen Rückgang der Marktzinsen nicht profitiert werden kann. Der Festzins ist für denjenigen interessant, der vom Vertragsabschluss an Gewissheit haben will über die Höhe des Zinssatzes, des Ratenbetrages und des Gesamtbetrages der Schuld, die getilgt werden muss, und zwar unabhängig von einer Änderung der Marktbedingungen. Darlehen mit variablem (indexiertem) Zinssatz Ausgabe vom 04.01.2016 1/5
Der Zinssatz, wie er zu Beginn gilt, kann sich zu den vereinbarten Fälligkeiten entsprechend der Entwicklung eines oder mehrerer Parameter, die im Vertrag angeführt sind, ändern. Das Hauptrisiko besteht in der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Ratenbetrages oder der Anzahl der Raten. Die variable Verzinsung ist für denjenigen interessant, der Sätze wünscht, die sich entsprechend der Marktentwicklung ändern und der in der Lage ist, eine mögliche Erhöhung der Raten zu verkraften. Wirtschaftliche Bedingungen Die zugunsten des Kunden angeführten Bedingungen stellen Mindestkonditionen dar, während die zugunsten der Bank angeführten Bedingungen Maximalkonditionen entsprechen. Finanzierbarer Höchstbetrag Maximale Laufzeit unbegrenzt 30 Jahre Zinssätze Fester Zinssatz Jährlicher Nominalzinssatz 7,500% Mindestzinssatz 0,000% Verzugszinssatz Nominalzinssatz + 3,000% Variabler (indexierter) Zinssatz Jährlicher Nominalzinssatz Referenzzinssatz Spread/Aufschlag EURIBOR 6 Monate (365 Tage) + 6,000 Prozentpunkte (Spread) EURIBOR 3 Monate (365 Tage) + 6,000 Prozentpunkte (Spread) EURIBOR 1 Monat (365 Tage) + 6,000 Prozentpunkte (Spread) EZB-Leitzinssatz + 6,000 Prozentpunkte (Spread) EURIBOR 6 Monate (365 Tage) EURIBOR 3 Monate (365 Tage) EURIBOR 1 Monat (365 Tage) EZB-Leitzinssatz 6,000 Prozentpunkte Mindestzinssatz 0,000% Verzugszinssatz Nominalzinssatz + 3,000% Spesen Spesen für den Vertragsabschluss Kreditbearbeitungsprovision 0,00% Spesen für die Verwaltung der Vertragsbeziehung Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen Postspesen Spesen für Kontoführung Euro 0,00 Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50 Anderes Änderung Sicherstellungen Euro 0,00 Erstellung Zinsbescheinigung Euro 0,00 Tilgungsplan Art der Tilgung Periodizität der Rate Französischer Tilgungsplan monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich Ausgabe vom 04.01.2016 2/5
Zinsberechnung Zinsberechnung Operationen bis 18 Monate Laufzeit Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres aufgrund des Handelsjahres Vor Abschluss des Vertrages ist es angebracht, den personalisierten Tilgungsplan zu prüfen, der der Zusammenfassung der Bedingungen beigelegt ist. Wieviel kostet das Darlehen? Beispiel für die Berechnung Angewandter Zinssatz (%) Laufzeit in Jahre Kapital ( ) Betrag der Rate ( ) TAEG (%) 7,500 5 50.000,00 1.001,90 7,880 7,500 10 50.000,00 593,51 7,820 7,500 15 50.000,00 463,51 7,810 7,500 20 50.000,00 402,80 7,800 Neben dem TAEG sind auch andere Kosten zu bedenken, wie die Spesen und Steuern für den Abschluss des Vertrages und die Einverleibung der Hypothek sowie die Spesen für die Versicherung der belasteten Liegenschaft Der durchschnittliche globale Effektivzinssatz (Tasso Effettivo Globale Medio - TEGM) für Darlehen, der im Art. 2 des Wuchergesetzes (Gesetz Nr. 108/1996) vorgesehen ist, kann in einer Niederlassung abgefragt werden. Weitere wirtschaftliche Bedingungen Steuer Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen (bei Laufzeit von über 18 Monaten) 0,250% Wertstellungen Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung Sonstige Spesen Bei Vertragsabschluss muss der Kunde für die Kosten von Dienstleistungen aufkommen, die von Dritten erbracht werden. Dazu gehören Notar- und Versicherungsspesen, die vom jeweiligen Darlehensbetrag abhängen und daher variabel sind. Kreditprüfung Euro 0,00 Periodische Kreditrevision Euro 0,00 Mitteilung auf Papier an Dritte im Sinne der Transparenzbestimmungen für Sicherstellungen Euro 0,00 Entschädigung im Falle der vorzeitigen teilweisen oder gänzlichen Tilgung des Darlehens Euro 0,00 Kreditbearbeitungsgebühr bei Verlängerung Darlehen Euro 0,00 Spesen für Dokumentensuche/-erstellung im Archiv pro angebrochener Stunde Euro 30,00 Spesen für Sonderauswertungen pro angebrochener Stunde Euro 80,00 Vorzeitige Tilgung, Rücktritt und Beschwerden Vorzeitige Tilgung und Rücktritt Das Darlehen kann von Seiten des Kunden ohne Voranzeige, Strafgebühr, Entschädigung oder Zusatzbelastung vorzeitig zur Gänze oder zum Teil getilgt werden. Die Bank kann nur zurücktreten, wenn die vertraglich vorgesehenen bzw. bestimmte Voraussetzungen eintreten, wie z.b. Art. 1186 ZGB. Ausgabe vom 04.01.2016 3/5
Höchstfristen für die Beendigung der Geschäftsbeziehung Die Geschäftsbeziehung endet unmittelbar mit der Zahlung der geschuldeten Beträge. Beschwerden Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Einschreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Adresse: Raiffeisenkasse Ritten - Dorfstraße 7 39054 Klobenstein). Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt, an folgende Einrichtungen wenden: das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen (ABF). Informationen darüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d Italia und die Bank; die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore BancarioFinanziario); bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Bankenschlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz in Rom wenden. Homepage www.conciliatorebancario.it. Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei einer beliebigen dazu ermächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Vertrag vereinbarten Stelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen-ABF) ist im Sinne des Art. 5 Abs. 1-bis des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich zuständigen Mediationsstelle und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab. Legende und Erklärung der wichtigsten Begriffe Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz - Tasso Effettivo Globale Medio (TEGM) Effektiver Jahreszins - Tasso Annuo Effettivo Globale (TAEG) Zinssatz, der alle drei Monate vom Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht wird, wie im Wuchergesetz vorgesehen. Um festzustellen, ob der Zinssatz verbotenen Zinswucher darstellt, muss unter den veröffentlichten effektiven Globalzinssätzen der für das Darlehen zutreffende ausgewählt, um ein Viertel (+25%) zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte erhöht und geprüft werden, ob der von der Bank verlangte Zins nicht höher ist. Der wie oben berechnete Zinssatz darf jedenfalls den veröffentlichten effektiven Globalzinssatz + 8 Prozentpunkte nicht überschreiten. Gibt die Gesamtkosten des Darlehens auf Jahresbasis an und ist in Prozent bezogen auf den Betrag der gewährten Finanzierung ausgedrückt. Er umfasst den Zinssatz und die anderen Kostenpunkte, z.b. die Kreditbearbeitungsgebühr und die Kosten für den Rateneinzug. Einige Spesen, wie etwa die Notarkosten sind nicht enthalten. Ersatzsteuer Steuer in Höhe von 0,25% (Erstwohnung) oder 2% (Zweitwohnung) des Darlehensbetrages im Falle des Erwerbs, des Baus, der baulichen Umgestaltung Sanierung der Immobilie. Gleich bleibende Rate Hypothek Jährlicher Nominalzinssatz Kapitalanteil Kreditbearbeitung Die Summe aus dem Kapital- und Zinsanteil bleibt während der gesamten Laufzeit des Darlehens gleich. Garantie auf einer Sache, in der Regel eine Immobilie. Ist der Schuldner nicht in der Lage die Schuld zu zahlen, kann der Gläubiger die Zwangsenteignung und den Verkauf herbeiführen. Ein in Prozent ausgedrücktes Verhältnis zwischen dem Zins (als Entgelt für das geliehene Kapital) und dem geliehenen Kapital. Teil der Rate, der aus dem Betrag der zurückgezahlten Finanzierung besteht. Verfahren und Formalitäten, die für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind. Ausgabe vom 04.01.2016 4/5
Mindestzinssatz Referenzzinssatz (für variabel verzinste Darlehen)/ Referenzzinssatz (für festverzinsliche Darlehen) Spread/Aufschlag Tilgungsplan Verzugszinssatz Zinsanteil Schwelle, die der vom Kunden geschuldete Zinssatz nicht unterschreitet. Marktparameter oder geldpolitische Größe als Bezugsgröße für die Bestimmung des Zinssatzes. Aufschlag auf den Bezugs- oder Indexierungsparameter. Plan für die Rückzahlung des Darlehens unter Angabe der Zusammensetzung der einzelnen Rate (Kapitalanteil, Zinsanteil), errechnet zum im Vertrag festgelegten Zinssatz. Erhöhung des Zinssatzes für den Fall der verspäteten Ratenzahlung. Teil der Rate, die aus dem angefallenen Zins besteht. Ausgabe vom 04.01.2016 5/5