Internationalisierung der Lehrerbildung Berlin, 08.11.2013 Mobilitätshindernisse und strukturelle Rahmenbedingungen unter dem Aspekt der Akkreditierung Dr. Simone Kroschel, AQAS e.v. Köln
Inhalt Vorstellung AQAS Das Akkreditierungsverfahren Vorgaben für lehrerbildende Studiengänge Erfahrungen im Hinblick auf Mobilität Fazit 2
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Informationen zu AQAS AQAS wurde 2002 gegründet Hochschulen und wissenschaftliche Gesellschaften sind Mitglieder von AQAS AQAS ist zur Durchführung von Programm- und Systemakkreditierungsverfahren zugelassen AQAS akkreditiert Studiengänge aller Fachrichtungen an unterschiedlichen Hochschultypen Seit der Gründung hat AQAS über 3.500 Studienprogramme akkreditiert, darunter ca. 20% mit Lehramtsrelevanz 4
Erfahrungen von AQAS mit der Akkreditierung der Lehrerbildung Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen: (Re-)Akkreditierung aller lehrerbildenden Studiengänge in Rheinland- Pfalz (Re-)Akkreditierung der lehrerbildenden Studiengänge (fast) aller Standorte in Nordrhein-Westfalen Akkreditierung aller lehrerbildenden Studiengänge in Schleswig- Holstein Akkreditierung von lehrerbildenden Studiengängen in Gießen und Berlin Reakkreditierung der lehrerbildenden Studiengänge (fast) aller Standorte in Niedersachsen Organisation von Expertenkommissionen: Organisatorische Begleitung von Expertenkommissionen für die Lehrerbildung in NRW ( Baumert-Kommission ) und an der Universität Potsdam 5
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Zweistufiges Akkreditierungsverfahren Betrachtung des Modells der Lehrerbildung der Hochschule Begutachtung der wählbaren Teilstudiengänge (= Fächer) in der Regel in gebündelter Form Akkreditierungsentscheidung 7
Ziele der Akkreditierung Begutachtung und Rückmeldung durch Fachkolleg/inn/en, Praxisvertreter/innen und Studierende Beitrag zur Weiterentwicklung der Programme Sicherstellung der Einhaltung der relevanten Vorgaben Einbezug der zuständigen staatlichen Stellen Anerkennung durch KMK, Mobilität innerhalb von Deutschland 8
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Übersicht über die Vorgaben Bei der Akkreditierung lehrerbildender Studiengänge müssen verbindliche Vorgaben berücksichtigt werden: Bundesweit, für alle gestuften Studiengänge: Ländergemeinsame Strukturvorgaben, Rahmenvorgaben Leistungspunktsysteme und Modularisierung Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse Bundesweit, für lehrerbildende Studiengänge: Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für Fachwissenschaften / Fachdidaktik Landesspezifisch: Landesgesetze zur Lehrerbildung und ggfs. weitere landesspezifische Vorgaben Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion Quedlinburger Beschluss Kriterien des Akkreditierungsrates 10
Vorgaben KMK Quedlinburger Beschluss der KMK v. 02.06.2005 Integratives Studium von mind. zwei Fachwissenschaften und von Bildungswissenschaften im Bachelor- wie im Masterstudium (mögliche Ausnahmen: Kunst und Musik) Vernetzung von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften Erhöhung des Anteils an schulpraktischen Studien Wechselseitige Anerkennung zwischen den Ländern An der Akkreditierung von Studiengängen, die die Befähigung zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst vermitteln, wirkt ein/e Vertreter/in der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde mit. Die Akkreditierung bedarf deren/dessen Zustimmung 11
Landesvorgaben Landesspezifische Vorgaben beziehen sich z.b. auf Leistungspunktevolumina für Bildungswissenschaften und Fächer, Verteilung auf Bachelor- und Masterstudium Kombinationsmöglichkeiten von Studienbestandteilen Umfang, Platzierung und Ausgestaltung von Praxisphasen Studieninhalte und angestrebte Lernergebnisse Auslandsaufenthalte beim Studium moderner Fremdsprachen 12
Vorgaben Akkreditierungsrat 1 Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen (Beschluss des Akkreditierungsrats i.d.f.v. 20.02.2013) Lehramtsausbildende Studiengänge sind Kombinationsstudiengänge. Sie kombinieren i.d.r. zwei Fächer und Bildungswissenschaften (= Teilstudiengänge) Für alle Teilstudiengänge muss nachgewiesen werden, dass die Studierbarkeit gewährleistet ist Für den Kombinationsstudiengang gewährleistet die Hochschule die Studierbarkeit auch hinsichtlich der Überschneidungsfreiheit in den häufig gewählten Kombinationen und strebt sie für seltener gewählte Kombinationen an 13
Vorgaben Akkreditierungsrat 2 Internationalisierung ist an sich kein Kriterium des Akkreditierungsrates, aber Wenn ein Mobilitätsfenster vorgesehen ist, muss es curricular eingebunden sein Bei der Anerkennung von Leistungen muss die Lissabon Konvention berücksichtigt werden Strukturen zur Beratung und Unterstützung beziehen auch Auslandsämter, Erasmus-Beauftragte etc. ein 14
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Erfahrungen 1 Die Einhaltung der politischen Vorgaben erfordert eine starke Strukturierung der Lehramtsstudiengänge Modelle für Mobilität aus anderen Studiengängen sind i.d.r. schwer auf lehrerbildende Studiengänge zu übertragen Für frei gestaltbare Studienanteile (Optionalbereich o.ä.) sind i.d.r. nur wenige oder keine Leistungspunkte vorhanden Lehrerbildende Studiengänge werden stärker als Einheit mit übergeordnetem Konzept aufgefasst Durch hochschulweite Regelungen und Koordination wird weitgehende Studier- und Kombinierbarkeit sichergestellt Praxisphasen sind verbindlich in das Studium integriert 16
Erfahrungen 2 Mobilität in der Lehrerbildung ist möglich und wird praktiziert Es gibt Unterschiede zwischen Fächern und Lehrämtern Mögliche Ansätze Zwischen Fächern abgestimmte Mobilitätsfenster Nicht zu große Module, nach Möglichkeit Flexibilität in der Abfolge Auslandspraktika, Summer schools, Exkursionen etc. Internationalisation at Home Bei verpflichtenden Aufenthalten: breite Definition 17
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Fazit für die Akkreditierung Politische Vorgaben für die Kombination von Studienbestandteilen, Kreditpunktevolumina etc. müssen eingehalten werden Die Akkreditierung hat hinsichtlich der Mobilität im Blick, dass Strukturen für Beratung und Unterstützung vorhanden sind, durch Information und Beratung das Bewusstsein gefördert wird, individuelle Lösungen für unterschiedliche Studierendengruppen möglich sind, durch die Studienstruktur keine unnötigen Hindernisse aufgebaut werden, verpflichtende Aufenthalte realisiert werden. 19