Informationsveranstaltung zur 2. Offenlegung des Regionalplanes für Windkraft-Vorrangflächen. Verein für Landschafts- und Naturschutz im Fuldaer Land



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Transkript:

BI STEINHAUS STEINAU Energie mit Sinn und Verstand Informationsveranstaltung zur 2. Offenlegung des Regionalplanes für Windkraft-Vorrangflächen Steinhaus, 16.04.2015 Verein für Landschafts- und Naturschutz im Fuldaer Land Bündnis der Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften aus dem Kreis Fulda und dem Sinntal

Wer sind wir BI STEINHAUS STEINAU Energie mit Sinn und Verstand Sprecher/Vertreter für Steinhaus: Wolfgang Schad Tel.: 0661/603150 (abends) Mail: info-awk-bi-steinhaus@t-online.de Sprecher/Vertreter für Steinau: Thomas Flügel Tel.: 0661/66725 Mail: thomas.fluegel69@web.de Gegründet 9.2.2014 mit dem Ziel: Keine Windkraftanlagen in den Wäldern um unser Haunetal 2

Agenda 1. Abriß der Ereignisse des vergangenen Jahres, Planungsstand Anfang 2014, Erläuterung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG)-Verfahren, Entwicklung der Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände 2. Aktueller Planungsstand der Vorrangflächen im Dammersbacher Wald Veränderungen zum Stand 2013/2014, 3. Gründe gegen Windkraft-Anlagen (WKA) im Dammersbacher Wald Wie können wir die Planungen und Entscheidungen beeinflussen? 3

Regionaler Raumordnungsplan Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen, Regionalversammlungen stellen die Pläne auf, Festlegungen der Raumordnung für die Entwicklung der Planungsregionen, Planungszeitraum zehn Jahre. Ziele und Festlegungen: Grundzentren und Siedlungsstruktur, Trassen und Standorte für überörtliche Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgungsanlagen, Gebiete für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, Waldgebiete sowie Flächen für die Waldmehrung, Gebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung, regionale Grundzüge, Gebiete für den Klimaschutz und den Hochwasserschutz, Gebiete für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen, Anlagen der Denkmalpflege. Neuaufstellung Teilregionalplan Energie Nord- und Osthessen zur Festlegung von Windvorrangflächen 2. Anhörung und Offenlegung im Zeitraum: 16.03.2015-15.05.2015 4

Regionaler Raumordnungsplan Planungsstand 2013/2014 Windvorrangflächen 5

Vorgesehene Windrad Standorte 6

Schallemissionen der Windräder 7

Aussicht auf die verspargelte Roßkuppe 8

Regionaler Raumordnungsplan Planungsstand Anfang 2014 Windvorrangflächen 9

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge: bedeutendstes praxisrelevantes Regelwerk des Umweltrechts regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen Windkraftanlagen mit Gesamthöhe von mehr als 50 Metern brauchen Genehmigung bei 20 oder mehr Windenergieanlagen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei weniger als 20 Windenergieanlagen keine Beteiligung der Öffentlichkeit 10

BImSchG Verfahren ABO Wind Verfahren nach dem BImschG auf der Rotlöwenkuppe ABO Wind beantragt Bau von 7 Windkraftanlagen Einwände aus Dammersbach und Traisbach Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt 12.000,- Euro (überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern gezahlt) Nachweis von Rotmilanhorsten und Schwarzstorchnestern (harte Ausschlusskriterien) und vielen Fledermausarten Genehmigung von drei Anlagen mit Sofortvollzug (Rodungsfläche 15.000 m2) Rodung von 9.000 m2 Wald bis zum Baustopp durch das Verwaltungsgericht. Kosten Gerichtsverfahren: 12.000,- Euro 11

Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände Von Beginn an gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Dammersbach und Traisbach Basis war das gemeinsame Ziel, die gemäß BImschG auf der Rotlöwenkuppe beantragten 7 Windkraftanlagen zu verhindern. Verein für Landschafts- und Naturschutz im Fuldaer Land e.v. Gründung im September 2014 Zusammenschluss der Bürgerinitiativen rund um den Haunestausee (Buchfinkenland, Dammersbach, Dietershan, Hofbieber, Marbach, Steinhaus / Steinau) Bündelung der Kräfte Nutzung von Synergien 12

Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände Gründung Vernunftkraft Regionalverband Osthessen seit 08.01.2015 Zusammenschluss der Bürgerinitiativen in Osthessen Überparteilich, 5 Sprecher (verteilt auf alle Regionen). Ziele Unterstützung / Erfahrungsaustausch zwischen den Bürgerinitiativen, Aufklärung der Bürger/innen, Öffentlichkeitsarbeit, Hilfe bei der Gründung neuer Bürgerinitiativen, Bildung von Arbeitsgemeinschaften / Fachteams, gemeinsame Aktionen zur Einflussnahme auf die Politik, Unterstützung der Politiker, die sich eindeutig gegen Windkraft in unserer Region positionieren, Zusammenarbeit mit dem Vernunftkraft Landesverband Hessen und der Bundesinitiative, (www.vernunftkraft-hessen.de, www.vernunftkraft.de), Ausbau des Netzes der Bürgerinitiativen und Regionalverbände über Osthessen hinaus. 13

Aktuelle Veränderungen der Windvorrangflächen zum Planungsstand 2013/2014 Höhere Auflösung sh Link: http://www.jetzt-langt-es.de/images/vorrnggebiete%20winddnergie%20141117.pdf 14

Gründe gegen Windkraft-Anlagen NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSBILD Nach 35, Absatz 3, Ziffer 6 des BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben (Bauvorhaben von WKA) entgegen. Dabei muss das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert (Wandergebiet) beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten: Zerstörung von alten Buchenwaldbeständen (Roßkuppe), Zerstörung von Bodendenkmälern Beeinträchtigung von Grundwasserspeichergebieten durch Öl- und Schmiermittelaustritt, keine technischen Überprüfungen während des Betriebes durch TÜV o.ä. : Teichanlage Steinhaus gefährdet, da Teiche vom Quellwasser aus Vorranggebiet gespeist werden Quellgebiet (z.b. Abtsborn) bedroht Verstoß gegen 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, welcher die Tötung geschützter Tierarten verbietet: Windkraftindustriepark beeinträchtigt massiv Zugvogellinien und tötet Vögel in großer Zahl. Windkraftindustriepark zerstört natürlichen Lebensraum von wildlebenden Tieren: Vorkommen von unter besonderem Schutz stehenden rotem Milan und Schwarzstorch Widerspruch zum länderübergreifenden Rotmilan-Schutzprojekt (10.01.2015): In der gesamten Vorderrhön sollen Windkraftanlagen in großer Zahl gebaut werden. Verschandelung des Landschaftsbildes unserer Heimat 15

Beeinträchtigung von Grundwasserspeichergebieten durch Öl- und Schmiermittelaustritt Bilder durch u.g. Link ersetzt http://www.ksta.de/region/schlechter-zustandwindraeder-alsdreckschleudern,15189102,13034022.html 16

Gründe gegen Windkraft-Anlagen TECHNIK Havarie und Unfälle : Schäden mit Gefahr für Menschen und Kinder durch Verlust von Flügelteilen, Bruch von Rotorblättern oder Gondeln Sturmgefahr und Abknicken durch technische Defekte Blitzschlag durch massive Höhe: Brand und Brandbekämpfung für die Feuerwehr Möglicher Ölausttritt bei Unfällen (ca. 600 L pro Anlage): sehr bedenklich, wenn Anlagen in direkter Nähe zu Wasserschutzgebieten errichtet werden. 17

Blitzschlag : Brand und Brandbekämpfung für die Feuerwehr Bilder durch u.g. Links ersetzt http://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/win drad-meldet-ich-brenne_a_9,4,110083355.html http://www.nnn.de/mv-uebersicht/windrad-wirdzum-flammenwerfer-id5644486.html 18

Blitzschlag : Brand und Brandbekämpfung für die Feuerwehr Bilder durch u.g. Link ersetzt http://www.ingenieur.de/fachbereiche/windenerg ie/unterschaetzte-gefahr-jeden-monat-geratenzehn-windturbinen-in-brand 19

Gründe gegen Windkraft-Anlagen Wirtschaftlichkeit Möglicher Wertverlust von Immobilien und Grundstücken Verhinderung der Ortsentwicklung künftiger möglicher Neubaugebiete Wegfall von Mieteinahmen, denn niemand will vor einem Windindustriepark wohnen Es werden falsche Zahlen veröffentlicht. Der Nennwert (installierte Leistung) als Leistungszahl ist kein realistischer Durchschnittswert! Die bei der Planung von Windkraftanlagen zu Grunde gelegte Stromproduktion wird regelmäßig auch nicht annähernd erreicht. Der Rückbau der Anlagen, z.b.: tausende Tonnen Beton im Fundament (25 m x 25 m x 4 m) jeder einzelnen Anlage, ist nicht gesichert. Das könnte später wieder auf die Allgemeinheit oder den Verpächter zurückfallen. Ein großer Anteil der Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen ist bereits insolvent oder steht kurz davor 20

Bei der Planung von Windkraftanlagen zu Grunde gelegte Stromproduktion wird nicht annähernd erreicht Bilder durch u.g. Link ersetzt http://www.eike-klima-energie.eu/newscache/die-saeulen-der-energiewende-wanken-derweitere-ausbau-von-wind-und-solarstrom-istsinnlos/ 21

Betonmassen der Fundamente von Windkraft-Anlagen und Rückbaukosten Man muss sich vor Augen halten, um welche Betonmassen es hier geht: WKA E 126: Gesamthöhe von fast 200 Metern Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, mit 180 Tonnen Stahl armiert Gewicht des runden Fundaments 3.500 Tonnen, Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, mit 2.800 Tonnen Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen Nabe mit den Rotorflügeln 320 Tonnen Gesamtgewicht über 7000 Tonnen Boden wird mit Schottergranulat verdichtet, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird. Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts. Rückkehr zu normaler Nutzung aufgegebener WKA-Standorte ohne Rückbau nicht möglich. Kostenschätzungen für den Rückbau von Windkraftanlagen weit über 150000. WKA-Fundamente wurden bis dato noch nie beseitigt. Aus: Windräder Schrecken mit teurem Ende, Edgar Gärtner 22

Rückbau der Anlagen ist finanziell nicht gesichert Bilder durch u.g. Link ersetzt http://www.sachsengegenwind.de/mediadata/images/inhalte/10.03.% 20Windrad-Demontage.pdf 23

Gründe gegen Windkraft-Anlagen POLITIK, GESELLSCHAFT und RECHT Fehlende objektive Gutachten zu Naturschutzvorgaben Fehlende Fakten zur nutzbaren Windstärke Fehlende Transparenz im Vorhaben und Ausschluss der Bürger Ausweis der Gebiete aufgrund von mathematischen Berechnungen, nicht von Messungen Subventionen (letztlich unsere Steuergelder) kommen nur wenigen zu Gute Beeinträchtigung des Tourismus: Wer möchte vor Windkraftanlagen mit dem Rad fahren? 24

Gründe gegen Windkraft-Anlagen PERSÖNLICHE & MENSCHLICHE BEDÜRFNISSE 35 db Dauerlärm: Steinhaus wird im Bereich der Trift vom Lärm betroffen sein (Gutachten TÜV Rheinland) Wegfall der Erholungszonen im Garten und Balkon Infraschall: kann nicht verhindert und nicht abgeschirmt werden! Künstlich erzeugter Infraschall macht wissenschaftlich erwiesen krank! Aktuell: Dänemark stellt aufgrund einer möglichen Gefährdung durch Infraschall jeden weiteren Zubau von Windturbinen bis auf weiteres ein. Kleinzierzuchtfarm in Dänemark mußte aufgrund massiver Beeinträchtigung der Tiere durch Infraschall den Betrieb aufgeben. vollkommene Beeinträchtigung des Erholungs- und Wandergebietes rund um die Roßkuppe. Nach Artikel24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Erholung und Freizeit elementares Menschenrecht. Bei entsprechender Wetterlage hohe Gefahr von Eisschlag und Eiswurf. Gebiet dann zeitweise nicht begehbar! Deutliche Einschränkungen für Jogger, Wanderer und Spaziergänger Straßen und Wege des Vorranggebietes für Menschen mit Behinderung nicht attraktiv, da die Anlagen zu weiteren physischen und psychischen Belastungen führen können 25

35 db Dauerlärm für Steinhaus gem. Gutachten TÜV Rheinland Wegfall der Erholungszonen Garten & Balkon 35 db Zimmerventilator 40 db Konzentrationsstörungsschwelle 26

Infraschall kann nicht verhindert und nicht abgeschirmt werden! Er macht wissenschaftlich erwiesen krank! Bilder durch u.g. Link ersetzt http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137 970641/Macht-der-Infraschall-von- Windkraftanlagen-krank.html 27

Was können Sie tun Einspruch einlegen: persönlich gegen einen Ausbau von Windkraftindustrieanlagen in unserer Region Einspruch erheben Das Schreiben kann individuell und formfrei gestaltet sein. Mindestanforderung: eigene Anschrift, die Anschrift des Empfängers und eine Unterschrift, Umfang, Gestaltung und Formulierung spielen keine Rolle, keine Rechtfertigung erforderlich keiner wissenschaftlichen Aufarbeitung eines Punktes. Schreiben Sie einfach Ihre Bürgermeinung! Je persönlicher, umso eher erfolgt eine Einzelbehandlung. auf ausliegender Liste unterschreiben im Online-Verfahren Einspruch einlegen https://www.buergerbeteiligung-hessen.de/teilregionalplan_nordhessen/index 28

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