TELESKOP 01-2013. Am 12. März öffnen die Türen - VDZI für Sie vor Ort. - Internationale Dental-Schau 2013 -



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Transkript:

MAGAZIN FÜR DAS DEUTSCHE ZAHNTECHNIKER-HANDWERK Zahntechnik TELESKOP 01-2013 (Januar/Februar) - Internationale Dental-Schau 2013 - Am 12. März öffnen die Türen - VDZI für Sie vor Ort In der Heftmitte zum Herausnehmen: Übersicht der erhöhten Festzuschüsse für Zahnersatz seit 1. Januar www.vdzi.de

Urlaubszeit, schönste Zeit, zumindest für Ihre Kunden. Und für Sie im Dentallabor? Ihre Kunden waren im Urlaub und im Dentallabor war es etwas ruhiger? Wie wirkt sich das in der Nachurlaubszeit auf Ihre finanzielle Laborsituation aus? Weniger Umsatz, weiterlaufende Kosten für Lohn, Labor etc. und die Kunden haben noch keine Rechnungen bezahlt. Salopp gesagt, es herrscht Ebbe auf dem Firmenkonto und bis erste Zahlungen eingehen, ist die Kreditlinie am Limit. Das muss nicht sein! Antwort-Coupon Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu Leistungen Factoring-Test-Wochen: Name Firma Straße Ort Telefon TELE Unsere Leistung Ihr Vorteil: Finanzierung der laufenden Forderungen und Außenstände kontinuierliche Liquidität Sicherheit bei Forderungsausfällen Stärkung des Vertrauensverhältnisses Zahnarzt und Labor Abbau von Bankverbindlichkeiten Schaffung finanzieller Freiräume Lernen Sie uns und unsere Leistungen einfach kennen. Jetzt ganz praktisch mit den LVG Factoring-Test-Wochen. Liquidität ist machbar, keine Frage. Schnell, einfach und direkt. Sprechen Sie mit einem unserer Factoring Berater oder fordern Sie kostenlos Erstinformationen (www.lvg.de) an. Sie werden begeistert sein, denn Liquidität und Sicherheit durch LVG machen Ihren Kopf frei für Familie, Arbeit und Freizeit. Wir machen Ihren Kopf frei. Labor-Verrechnungs-Gesellschaft mbh Hauptstr. 20 (Schwabengalerie) 70563 Stuttgart 0711/666 710 Fax 0711/617762 info@lvg.de www.lvg.de Jetzt hier abtrennen, gleich ausfüllen und faxen an 0711/617762

Editorial Politik Von Uwe BreUer VDZi-PRäSiDent IDS 2013 - Unangefochtener Meeting Point der Dentalbranche am 12. März 2013 beginnt die 35. internationale Dental-Schau (ids) in köln. aus Sicht des VDZi hat sich die ids in den vergangenen Jahren als unangefochtener Meeting Point der berufs- und fachpolitischen akteure bewährt. Sie bietet Zahnärzten und Zahntechnikern regelmäßig eine Gesamtschau des aktuellen angebotes neuer Fertigungstechniken und Materialien. Mega-trends sind in diesem Jahr die komplettierung der computergestützten, digitalen Prozessketten und die dynamischen entwicklungen im Bereich der implantologie. eine optimale, patientenorientierte nutzung der neuen technologien setzt nach ansicht des VDZi eine noch intensivere, fachprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Spezialisten Zahnarzt und Zahntechnikermeister voraus. Die fachkompetenten Meisterlabore der innungen stehen vor Ort für diese Zusammenarbeit bereit. Die digitalen technologien sind mittlerweile ein integraler Bestandteil im Zahntechniker-handwerk. Jedes zahntechnische Meisterlabor muss angesichts der vielfältigen Möglichkeiten allerdings sorgfältig prüfen und dann entscheiden, wie es neue technologien sinnvoll in die eigenen Laborprozesse integrieren kann, auch und gerade um investitionsruinen zu vermeiden. Die internationale Dental-Schau ist hierfür der geeignete Ort. im austausch mit der industrie, mit den Zahnärzten und den eigenen kollegen können sich Laborinhaber ein Bild über technologische Weiterentwicklungen und neue technologien machen. als Partner des Verbandes der Deutschen Dental-industrie ist der VDZi auch in diesem Jahr wieder vor Ort. Der VDZI-Stand in Halle 11.2, Gang S 10/12 ist anlaufstelle zu allen Fragen und anregungen rund um die Zahntechnik. eine Übersicht der themen und ansprechpartner finden Sie auf Seite 13 dieser tele- SkOP-ausgabe. in guter tradition zeichnet der VDZi auf der ids seinen erfolgreichen nachwuchs aus. Die teilnehmer am renommierten Gysi-Preis, dem nachwuchswettbewerb für auszubildende im Zahntechniker-handwerk, werden am 14. März feierlich geehrt. Dadurch hebt der VDZi einmal mehr das Markenzeichen des deutschen Zahntechniker-handwerks heraus: die Qualifikation und Begeisterung der Mitarbeiter, die Qualität schaffen. Die Siegerarbeiten werden während der gesamten ids auf der Verteilerebene zwischen den hallen 10 und 11 in Vitrinen ausgestellt. Qualität durch Qualifikation ist eine wesentliche Grundlage für das hohe niveau der zahntechnischen Versorgung in Deutschland. So ist das Meisterprinzip im Zahntechniker-handwerk ein wichtiges element der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes. Vor dem hintergrund der Verpflichtung der Zahnärzte, seit 2011 ein dokumentiertes Qualitätsmanagement in der Praxis vorzuweisen, stellt eine nachweisliche und dokumentierte Qualitätssicherung im Labor ein wichtiges instrument für die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der zahnmedizinischen-zahntechnischen Leistungserbringung dar. Die Zahntechniker-innungen und der VDZi haben hierzu das branchenspezifische Qualitätssicherungskonzept QS-Dental entwickelt. QS-Dental sorgt über die hohen anforderungen aus dem Medizinproduktegesetz und dem arbeitsschutz hinaus für noch mehr Sicherheit und Qualität des Zahnersatzes aus dem Meisterlabor. Die stringente Zwischen- und endkontrolle sowie die arbeit nach fachlich fundierten Qualitätskriterien und -zielen sichern dabei ein optimales Resultat. Überzeugen Sie sich davon auf der IDS 2013. Der VDZI freut sich auf Ihren Besuch. TELESKOP 01-2013 3

Politik Inhalt - Internationale Dental-Schau - Von der haptischen Erfassung der Innovationen zur Investitionsentscheidung Grußwort von Dr. Martin Rickert, VDDI-Vorstandsvorsitzender 10 VDZI ist auf der IDS für Sie da Besuchen Sie uns am Messestand in Halle 11.2, Gang S 10/12 13 -Politik - Bundesregierung hat sich im Dezember auf Eckpunkte einer Präventionsstrategie verständigt Steilvorlage für die Präventionsziele der Zahnärzteschaft für ältere und pflegebedürftige Patienten 8 VDZI auf Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft in Berlin 9 - Elektronischer Datenaustausch - Labore müssen beim elektronischen Datenaustausch nicht die XSD-Version 4.2 verwenden VDZI empfiehlt jedoch beim nächsten Update den Einsatz einer Laborsoftware mit der neuen Datenstruktur 20 - Kooperation VDZI - DGOI - Kooperation mit dem VDZI: DGOI Jahreskongress am 20. und 21. September 2013 in München Zahntechnik als wichtiger Baustein in der Implantologie 22 - EADT-Fortbildung - EADT-Curriculum: Rundum zufriedene Teilnehmer Mitte Januar endete der erste Jahrgang der Seminarreihe / Curriculum 2013 startet im April 24 - Aus den Innungen - Neues aus den Innungen 27 Impressum ZAHNTECHNIK TELESKOP Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk AnScHrIft Der redaktion: Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main tel.: 069-66 55 86-40, Fax: 069-66 55 86-33 e-mail: info@vdzi.de Stichwort: teleskop HerAUSGeBer: Verband Deutscher Zahntechniker-innungen, Bundes innungsverband, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main V.i.S.p.: Verband Deutscher Zahn techniker-innungen (VDZi), Frankfurt a.m. redaktion: G. temme, W. Winkler textbeiträge: BGeteM, BZäk, prodente, uphoff PR, ZDh, Zti hsh, Zti Sachsen-anhalt, Zti Südbayern in den Rubriken industrie/ Marktneuheiten werden Pressemeldungen der entsprechenden industrieunternehmen abgedruckt. konzeption: Walter Winkler, Gerald temme, VDZi AnZeIGen: P. hartmann / G. temme GeStAltUnG UnD layout: Gerald temme, VDZi DrUck: kühn, Langen fotos: BZäk/axentis.de, Bayer, Deutscher Bundestag/Lichtblick/achim Melde, Die Zahnarzt Woche, fotolia, ikam Gmbh, Magdeburg Fotos: Dirk Mahler, ivoclar Vivadent, koelnmesse, prodente, VDZi, Zti hsh, Zti Sachsen-anhalt titelbild: koelnmesse VerlAG: Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechnikerinnungen mbh, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main tel.: 069-665586-40, Fax: 069-665586-33 AnZeIGenrUf: 069-665586-10 erscheinungsweise UnD BeZUGSpreIS: 10 Mal pro Jahr, Bezugspreis jährlich euro 77.00, Bestellungen direkt an den Verlag, Bezugsgebühren sind im Voraus zu entrichten. kündigungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese 8 Wochen vor Quartalsende vorliegen. Zur Zeit gilt anzeigenpreis liste nr. 11. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder mit kürzeln des Verfassers signierte Beiträge geben die Meinung des autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen und Bilder wird keine haftung übernommen. nachdruck, auch auszugsweise, nur unter Zusendung von Belegexemplaren mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Nachruf Politik Josef Wagner 15.05.1929 19.12.2012 Das Zahntechniker-handwerk trauert um eine hochverdiente Persönlichkeit der zahntechnischen Welt. Josef Wagner verstarb am 19. Dezember 2012. Josef Wagner, am 15. Mai 1929 in Saalhausen/ Lennestadt geboren, hat sich in höchstem Maße über die Grenzen des von ihm vertretenen Zahntechnikerhandwerks hinweg im Rahmen seines ehrenamtlichen Wirkens für das Gesamthandwerk auch bundesweit hohes ansehen und anerkennung erworben. nahezu 20 Jahre, von 1992 2011, amtierte Wagner als Obermeister der Zahntechniker-innung im Regierungsbezirk arnsberg und gehörte zudem in diesem Zeitraum dem Vorstand der kreishandwerkerschaft hagen an. auf Landesebene bekleidete Josef Wagner von 1995 2000 das amt des stellvertretenden Landesinnungsmeisters des nordrhein-westfälischen Zahntechnikerhandwerks und wurde anschließend zum Landesinnungsmeister gewählt. auf Bundesverbandsebene vertrat Josef Wagner seine innung als Delegierter zum Verband Deutscher Zahntechniker-innungen (VDZi) und war hierbei impulsgeber und Berater für die zukunftsorientierte entwicklung seines handwerks. Seine Visionen, Gedanken und Vorschläge zur Gestaltung der Zukunft des Zahntechniker-handwerks hat er mit Überzeugung in die kollegialen Debatten des gesamten Zahntechniker-handwerks hineingetragen und hartnäckig mit guten argumenten vertreten. Diesen konsequenten Gestaltungswillen hat Josef Wagner auch in den Gremien des VDZi bewiesen. Die demokratisch getroffenen ergebnisse der Mitgliederversammlung des VDZi hat er stets solidarisch mitgetragen. Für Josef Wagner war die einheit des Berufsstandes eine unabdingbare Voraussetzung für die Verteidigung der zahntechnischen interessen in der Region und auf Bundesebene. Der besondere und über das übliche Maß ehrenamtlichen engagements deutlich hinausgehende einsatz von Josef Wagner lässt sich vor allem an seiner unermüdlichen Förderung des ausbildungswesens ablesen. einrichtungen der beruflichen aus- und Weiterbildung am Sitz der innung in hagen bleiben dauerhaft mit dem namen Josef Wagner verbunden. Mit Josef Wagner verliert das deutsche Zahntechnikerhandwerk einen großen Förderer und Verfechter der berufsständischen anliegen dieses Gewerks. Das gesamte Zahntechniker-handwerk wird Josef Wagner stets in allerbester erinnerung behalten. TELESKOP 01-2013 5

Nachrichten ZDH warnt vor unseriösen Branchenverzeichnissen Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 1. Februar den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. Wesentliche Regelungsfelder des Referentenentwurfs sind: Der Behandlungsvertrag wird im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Die Rechte bei Behandlungsfehler verdacht werden gestärkt. effektive Qualitätssicherung durch Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme. Schnellere entscheidung über Leistungen durch die krankenkasse. Umfassende information der Patientinnen und Patienten. Stärkung der Patientenbeteiligung Verhältnis von Zahnarzt und Zahntechniker bleibt unberührt Das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker bleibt vom Patientenrechtegesetz unberührt. Das Gesetz regelt den Behandlungsvertrag zwischen arzt und Patient. Das Zahntechniker-handwerk ist von dem Gesetz nicht betroffen. Die Vertragsbeziehungen zwischen Zahntechniker und Zahnarzt werden als zivilrechtliche Verträge qualifiziert. Zur anwendung kommt hier das Werkvertragsrecht nach Paragraph 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, so VDZi-Jusitiziar Michael Prehn. Branchenverzeichnisse können ein Weg sein, die eigene kompetenz in einer Region oder im internet besser auffindbar zu machen. ein eintrag in etablierte Verzeichnisse kann sich durchaus lohnen, handwerksbetriebe sollten jedoch die anbieter und Produkte genau prüfen: hinter den Formularen unseriöser anbieter und verborgen im kleingedruckten verstecken sich häufig langfristige Verträge und unangemessen hohe kosten ohne Mehrwert. Getäuschten Betrieben rät der ZDh, sich bei eingehenden Rechnungen im Zweifelsfall unverzüglich an die zuständige handwerkskammer oder innung zu wenden. Unseriöse angebote zur eintragung in Branchenverzeichnisse folgen stets demselben Schema: Die Betriebe erhalten mit der tagespost ein unscheinbar oder amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder ein leeres adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen, ein mit vollständigen Daten des Betriebes bereits ausgefülltes adressfeld zu bestätigen oder nichtzutreffend eingetragene Daten zu korrigieren und das Formular zurückzusenden. Die erhebung bzw. Bestätigung der Firmendaten ist angeblich erforderlich, um die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. anfallende kosten für die eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Zwar erfolgt eine eintragung in den meisten Fällen tatsächlich. Der haken versteckt sich allerdings bewusst im kleingedruckten: Die eintragung ist kostenpflichtig. nicht selten bedeutet die Rücksendung des Formulars den abschluss eines Vertrages über einen längeren Zeitraum der Betrieb verpflichtet sich beispielsweise für zwei Jahre zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren für die eintragung. hat ein Betrieb das ausgefüllte Formular zurückgesendet, trifft zeitnah eine Rechnung, bei nichtbeachtung ein Mahnbescheid ein. Selbst wenn sich Urteile mehren, die solche überraschenden und unseriösen angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz. Betroffene Betriebe sollten die handwerkskammer oder innung informieren, um andere Betriebe zu schützen. Sie sollten die geforderte Summe nicht ohne Weiteres zahlen bzw. im Fall einer geleisteten Zahlung ein Zahlungsstorno veranlassen. Liegt bereits ein Mahnbescheid vor, sollte nach Rücksprache mit dem anwalt, der handwerkskammer oder innung Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und die Wirksamkeit des zustande gekommenen Vertrages wegen arglistiger täuschung angefochten werden. hilfreich kann es dabei sein, den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zu melden (e-mail: mail@dsw-schutzverband.de, tel.: 06172/12150, Fax: 06172/84422) und dort nachzufragen, ob der anbieter bereits aktenkundig ist und bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind. 6 TELESKOP 01-2013

Nachrichten Handwerk gegen niedrige EU-Ausbildungsstandards durch die Hintertür Der Binnenmarktausschuss des europäischen Parlaments hat am 23. Januar für den Berichtsentwurf zur Berufsanerkennungsrichtlinie gestimmt. Dazu erklärte ZDh-Generalsekretär holger Schwannecke: Das abstimmungsergebnis ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. allerdings müssen aus Sicht des handwerks zwei Punkte eindeutig geklärt werden. erstens sehen wir die partielle einführung des herkunftslandprinzips bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung äußerst kritisch. Beauftragt beispielsweise ein Unternehmen einen Subunternehmer mit einem auftrag jenseits der Grenze, so müssen für diesen Subunternehmer auch in Zukunft zumindest gewisse Mindestqualifikationen in zulassungspflichtigen Berufen sichergestellt werden. Umgehungstatbestände dürfen nicht legalisiert werden. Zweitens sind nachbesserungen dringend notwendig, um das duale ausbildungssystem leistungsfähig zu erhalten. Das gilt vor allem hinsichtlich eines europaweit gemeinsamen ausbildungsrahmens. Die duale ausbildung stößt im ausland zunehmend auf interesse: Deutsche handwerkskammern kooperieren mit ihren Schwesterorganisationen in Spanien und italien, dortige Unternehmen wollen ihre Lehrlinge künftig ebenfalls systematisch in theorie und Praxis ausbilden. Das duale ausbildungssystem hat sich in Deutschland bewährt und auch in krisenzeiten seinen Praxistest bestanden. Umso weniger Grund gibt es, einen europaweiten ausbildungsrahmen zu schaffen, der neben die bereits bestehenden nationalen ausbildungssysteme treten würde. es ist ein Widerspruch, wenn einerseits die hochwertige duale ausbildung in Deutschland gelobt wird und andererseits in kauf genommen wird, dass ihre Standards nach unten nivelliert werden. Der ZDh unterstützt ausdrücklich die abgeordneten, die parteiübergreifend mit änderungsanträgen auf diese Gefahr hingewiesen haben. hier müssen alle Befürworter des dualen Systems wachsam bleiben. niedrigere ausbildungsstandards darf es nicht geben auch nicht durch die hintertür. EU-Kommission empfiehlt Ausbau Dualer Berufsbildung Die europäische kommission empfiehlt in ihrer aktuellen Bildungsstrategie den aufbau und ausbau dualer ausbildungsmodelle. Das sei ein wirksames instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die kammerorganisationen aus Deutschland, Österreich und Luxemburg sprechen sich ebenfalls für enge Bildungskooperationen in der eu aus. in ihrer Luxemburger erklärung haben sie die besondere Bedeutung der kammern im Rahmen der dualen Berufsausbildung unterstrichen. in den drei Ländern leisten die kammern auch dank der gesetzlichen Mitgliedschaft der Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zum erfolgsmodell Duale Berufsbildung. weitere Infos: www.zdh.de Bundestagswahl am 22. September Deutscher Bundestag/ Lichtblick/Achim Melde am 22. September findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Große Reformen sind im Wahljahr nicht mehr zu erwarten. in der Gesundheitspolitik wird das thema der zukünftigen Finanzierung von Gesundheitsleistungen sicherlich ein thema im Wahlkampf. Die Zahnersatzversorgung in Deutschland steht aktuell nicht im Fokus der gesundheitspolitischen Debatten. Ungeachtet dessen besteht aus Sicht des VDZi weiterhin politischer handlungsbedarf im Leistungsbereich Zahnersatz, beispielsweise bei der angemessenen entlohnung, der Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer oder der umfassenden Beteiligung des VDZi in der arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses in Fragen der Zahnersatzversorgung. Dies macht der VDZi auch zu Beginn des Jahres in seinen politischen Gesprächen mit den Gesundheitspolitikern in Berlin deutlich. Gesundheitshandwerke auf Medientag des Handwerks am 7. März 2013 findet anlässlich der internationalen handwerksmesse in München der 3. Medientag des handwerks statt. Die Präsidenten der fünf Gesundheitshandwerke werden im Rahmen einer Pressekonferenz ihr gemeinsames Positionspapier zur Bundestagswahl vorstellen. Für den VDZi nimmt Präsident Uwe Breuer an der Pressekonferenz teil. Für die Gesundheit der Menschen leisten die fünf Gesundheitshandwerke in Deutschland - augenoptiker, hörgeräteakustiker, Orthopädie-Schuhtechniker, Orthopädie-techniker und Zahntechniker - einen unschätzbaren Beitrag. als moderne kleine und mittelständische Unternehmen sichern sie qualifizierte Beschäftigung von rund 160.000 Menschen und sind damit wirtschaftlich gesehen ein struktur- und regionalpolitischer Stabilitätsfaktor. Die 24.000 Unternehmen der Gesundheitshandwerke investieren überproportional in die qualifizierte aus- und Fortbildung. TELESKOP 01-2013 7

Politik Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention im Gesundheitswesen Präventionsziele der Zahnärzteschaft für ältere und pflegebedürftige Patienten Das thema Prävention, gerade auch in der besseren zahnmedizinsichen Versorgung von handicap-patienten, ist ein Ziel, das auch von der aktuellen Bundesregierung verfolgt wird. Die koalition hat sich im Dezember des vergangenen Jahres auf eckpunkte einer Präventionsstrategie geeinigt, die Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung schaffen und einen wesentlichen Beitrag für eine weitere Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen leisten sollen. Das Bundesgesundheitsministerium hat ende Januar einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention im Gesundheitswesen, kurz Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz, nachgelegt. Ziel ist es, die primäre Prävention zu stärken und gesundheitsförderliches Verhalten zu unterstützen. Die Zahnärzteschaft (Bundeszahnärztekammer und kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) hat mit ihren Präventionszielen gerade für ältere und pflegebedürftige Patienten im vergangenen Jahr intensive arbeit geleistet. entsprechend positiv fällt auch das gemeinsame Fazit im Grußwort 2013 in den Zahnärztlichen Mitteilungen aus: hier (beim thema ältere pflegebedürftige Menschen oder auch Menschen mit Behinderungen, anm. d. Red.) hat das vergangene Jahr mit durchaus positiven Diskussionen und zum Jahresende wegweisenden Beschlüssen über die aufsuchende Zahnheilkunde gezeigt, dass die Gesellschaft bereit ist, den zahnärztlichen argumenten und konzepten zu folgen. Neue Positionen im Leistungskatalog zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege Der GkV-Spitzenverband und die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben Mitte Dezember in Berlin auf zusätzliche Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versihcerten in huslicher und stationärer Pflege geeinigt. ab diesem Jahr gibt es im Leistungskatalog der krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können. So soll auch das Wegegeld, das Zahnärzte für haus- und heimbesuche erhalten, wird angepasst werden. Beide Seiten zeigten sich mit dem ergebnis der Verhandlungen im Bewertungsausschuss zufrieden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GkV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: Wir wollen und müssen uns in der gesetzlichen krankenversicherung rechtzeitig auf die herausforderungen des demografischen Wandels und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger einstellen. Das gilt natürlich auch für den zahnärztlichen Sektor. Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen. Dafür haben wir jetzt eine solide Grundlage geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern. Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der kzbv, Dr. Wolfgang eßer, sagte: Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können. Wir sind froh, jetzt nach konstruktiven Gesprächen eine gute einigung erzielt zu haben. Mit den vereinbarten Leistungen wird die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. Bisher war sie vor allem durch ehrenamtliches engagement von 8 TELESKOP 01-2013

Politik Zahnärzten getragen. Jetzt gibt es für diese Patienten einen verbrieften anspruch auf aufsuchende Betreuung. Damit haben wir eine wichtige etappe in der Umsetzung unseres zahnärztlichen Versorgungskonzeptes für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft. Die neuen Leistungen sollen ab april 2013 zur Verfügung stehen. Grundlage für die Verbesserungen ist eine änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GkV- Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte. Der Bewertungsausschuss Zahnärzte und krankenkassen ist für die genaue Beschreibung neuer Leistungen und ihre honorierung zuständig. VDZI möchte sich mit Zahnärzteschaft auf gemeinsame Strategie bei der zahnmedizinsichen Versorgung von Pflegebedürftigen verständigen Unter dem titel "Dem Patienten zugewandt...neue Zusammenarbeitsformen von Zahnarzt und Zahntechnikermeister für handicap-patienten" hat VDZi-Präsident Uwe Breuer in einem editorial in der Dentalzeitung zum ende des vergangenen Jahres die notwendigkeit hervorgehoben, dass sich Zahnmedizin und Zahntechnik bei der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung auf eine gemeinsame Strategie verständigen. neue Möglichkeiten fachlich und arbeitsteilig sinnvoller Zusammenarbeit sind hier eröffnet. es ist offenkundig, dass der Zahntechnikermeister vor Ort mit seinem zahntechnischen Wissen und Fähigkeiten, auch mit seinem bereits berufsmäßig gegebenen logistischen Potenzial, besonders geeignet ist, mit dem Zahnarzt zukunftsfähige kooperationsmodelle zu entwickeln. Dies stellt für die Sicherung einer wirtschaftlichen zahnmedizinischen Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen vor Ort eine hervorragende chance dar, so Breuer. Weitere informationen: www.vdzi.de ( BZÄK/axentis.de Für den VDZi nahmen Präsident Uwe Breuer, hinten rechts im Gespräch mit BZäk-Präsident Dr. engel und Generalsekretär Walter Winkler, vorne rechts mit BZäk-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich am empfang teil. Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft in Berlin VDZI setzt konstruktive Gespräche fort am 29. Januar 2013 fand in Berlin der neujahrsempfang von Bundeszahnärztekammer (BZäk) und kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (kzbv) statt. Für den VDZi nahmen Präsident Uwe Breuer und Generalsekretär Walter Winkler am empfang teil und setzten die konstruktiven Gespräche mit der Zahnärzteschaft fort. BZäk-Präsident Dr. Peter engel warnte vor einer Stigmatisierung der heilberufe. nach wie vor stünden heilen und Vorbeugen an der Spitze der aufgaben - und die Selbstverwaltung nehme ihre aufgaben bei der Durchsetzung des Berufsrechts sehr ernst. Zahnärzte würden sich als Freier heilberuf zu ihren ethischen Verpflichtungen bekennen. auch das im Berufsstand außergewöhnlich ausgeprägte Bemühen um das allgemeinwohl werde häufig übersehen. als weitere wichtige themen aus der Sicht des Berufsstands nannte engel die Frage nach der Zukunft des dualen krankenversicherungssystems, den entwurf eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes sowie die dringend erforderliche anpassung der zahnärztlichen approbationsordnung. Beim Präventionsgesetz erwartet der Berufsstand den stärkeren einbezug der expertise des Berufsstandes vor dem hintergrund der nachhaltigen erfolge in der zahnmedizinischen Prävention. auch in den Grußworten der Vertreter der im Bundestag vertretenen Fraktionen von Johannes Singhammer (cdu/ csu), Steffenclaudio Lemme (SPD), christine aschenberg-dugnus (FDP), Dr. Bettina Bunge (Die Linke) und Brigit Bender (Bündnis 90/Die Grünen) spielten die themen Prävention und die Versorgung von vulnerablen Gruppen ein große Rolle. abschließend fasste Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender des Vorstands der kzbv, zusammen, dass der Zahnarzt der beste anwalt der Patienten sei. Zukünftig sei die Prävention bei 0 bis 3-Jährigen, bei kindern mit erhöhtem kariesrisiko und bei älteren und Menschen mit Behinderungen besonders zu fokussieren. TELESKOP 01-2013 9

Internationale Dental-Schau 12. - 16. März 2013 Das geht in dieser Breite nur auf der Internationalen Dental-Schau: Von der haptischen Erfassung der Innovationen zur Investitionsentscheidung von Dr. Martin Rickert, VDDI-Vorstandsvorsitzender Wo wird die Zukunft der Zahntechnik entschieden? auf der internationalen Dental-Schau (ids) in köln diese antwort aus dem Mund oder der Feder eines Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Dental-industrie würde niemanden überraschen. an erster Stelle steht jedoch: Die Zukunft der Zahntechnik entscheidet sich jeden tag in jedem einzelnen innungsbetrieb. Für eine Standortbestimmung und für die Sicherung der Zukunft stellt aber die ids alle zwei Jahre einen Meilenstein dar. Der Blick auf die Messen der vergangenen Jahre zeigt eine rasante technische entwicklung. Der einzug digitaler technologien und eine cad/cam-prozesskette, die sich heute durchgehend von der abformung ohne abformmasse bis zur fertigen Restauration erstrecken kann, hat ein schärferes tempo in die Zahntechnik gebracht. Sowohl für die innungsbetriebe wie auch für die Dentalindustrie ist dies mit einem immer wettbewerbsintensiveren Markt verbunden. Wer seine chancen frühzeitig erkennt oder besonders nachhaltig in innovative Geschäftsmodelle umsetzt und dabei vor allem auch individuelle Zahntechnik vom Feinsten bietet, hat die nase vorn. National hervorstechen international an der Weltspitze Um sich in diesem Markt wirkungsvoll zu differenzieren, kann das einzelne Labor zum Beispiel auf bewährte nationale Wettbewerbe zurückgreifen an erster Stelle auf den Gysi-Preis, benannt nach dem Prothetik-Pionier Prof. alfred Gysi. Diesen klassiker hat der VDZi 1979 ins Leben gerufen. Jetzt findet er im ids-turnus alle zwei Jahre statt, und die besten unter den eingesandten arbeiten werden auf der Messe in köln ausgestellt und prämiert. So sieht Zahntechnik an der Weltspitze aus. Damit die hiesigen Meisterbetriebe dort bleiben und ihren Vorsprung im globalen Wettbewerb nach Möglichkeit sogar ausbauen, ist eine hochkarätige Weiterbildung unerlässlich. Die ids ist einfach der Ort für zukunftsweisende entwicklungen und für die Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Dentalfamilie: Labors und Praxen, industrie und Fachhandel. als erfolgreich hat sich in diesem Rahmen nicht zuletzt die unter anderem von VDZi und VDDi getragene initiative pro- Dente erwiesen, denn sie bringt die Leistungsfähigkeit der gesamten Branche sowie ihre Bedeutung für die Zahn- und mittelbar auch für die allgemeingesundheit durch vielfältige aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit nahe. Damit verbindet sich stets das Bekenntnis zur wohnortnahen Versorgung. Dies entspricht den Bedürfnissen der Bevölkerung und gibt Labors und Praxen die Gelegenheit, eine ihrer größten Stärken auszuspielen: den engen persönlichen kontakt zu jedem einzel- 10 TELESKOP 01-2013

Internationale Dental-Schau 2013 nen Patienten. Und weil für ihn beide, Zahnarzt und Zahntechniker mit ihren jeweiligen teams wichtige ansprechpartner darstellen, erweist sich, wie ich in vielen Gesprächen erfahren habe, der Besuch der ids im team als besonders ergiebig. ein wesentlicher Vorzug der Messe in köln liegt auf der hand: es ist die größte ihrer art; hier sind die relevanten anbieter aus aller Welt vertreten, und hier stellen sie auch ihre innovationen vor. So lässt sich auf der ids das neuste vom neuen wortwörtlich begreifen, begutachten, mit Wettbewerbs-angeboten vergleichen und idealerweise direkt vor Ort mit seinem team und mit Zahnarzt-kunden besprechen. einen genaueren Blick sollten die Messebesucher auf die komplettierung computergestützter Prozessketten legen. Denn mit der sinnvollen nutzung von computer aided design und computer aided manufacturing lassen sich Fehlerquellen ausschalten, lässt sich präziser und ökonomischer arbeiten. Dabei setzt sich naturgemäß dasjenige zahnärztlichzahntechnische team an die Spitze, das genau festlegt, in welchen Bereichen man cad/cam-technologien verwenden und wie dabei das arbeiten hand in hand aussehen soll. Das betrifft heute unterschiedlichste indikationen und Werkstoffe, von monolithisch eingesetztem Zirkonoxid im Seitenzahnbereich über hochästhetische Frontzahnkronen aus demselben Material oder via netzwerkfertigung in nichtedelmetall bestellte und im Labor verblendete Gerüste. hochgoldhaltige und andere edelmetalllegierungen bleiben wichtige zahntechnische Werkstoffe, verlieren jedoch wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren im Gesamt-Material-Mix noch etwas an Gewicht. Dafür dürften mit den jetzt verfügbaren aufbauenden Rapid-Prototyping-Verfahren hochleistungskunststoffe auftrieb erhalten gut, wenn man auch das auf der ids an konkreten Beispielen im team besprochen hat. eine große chance birgt die implantatprothetik, insbesondere weil immer mehr Senioren davon profitieren können und möchten. im Zuge des backward planning haben hier digitale technologien längst einzug gehalten, wobei moderne Dr. Martin Rickert, VDDi-Vorstandsvorsitzender, lädt alle innungsbetriebe zur ids 2013 nach köln ein. Bildgebungsverfahren (Röntgen, computertomographie) und stereolithographisch hergestellte Bohrschablonen zu den augenfälligsten Beispielen zählen. Moderne cad/cam-technologie erleichtert heute die anwendung seit langem bewährter konzepte zur implantatprothetischen Versorgung und kann eine höhere erfolgssicherheit und/oder eine kostengünstigere herstellung ermöglichen. So führt auf der ids ein direkter Weg von der haptischen erfassung von innovationen bis hin zur Optimierung bestehender oder zur einführung neuer therapiekonzepte und letztlich auch zu entscheidungen über Zukunftsinvestitionen. Die industrie im allgemeinen ist gespannt, wie sie fallen werden, und im Besonderen freut sich der autor der vorliegenden Zeilen auf die fachlichen Gespräche zwischen dem 12. und 16. März 2013 in den Messehallen. Mit Online-Services auf IDS vorbereiten anreise, aufenthalt und Messeticket können dank zahlreicher Online-Services schnell und unkompliziert über die ids-website gebucht werden. Die Registrierung und der ticketkauf sind bereits über den Onlineticket-Shop möglich. Wer einen Gutscheincode besitzt, sollte diesen frühzeitig im Vorfeld im ticket- Shop gegen sein e-ticket austauschen. Denn das e- ticket ist nicht nur eintrittskarte zur ids, sondern auch Fahrschein für Bus und Bahn. Für die anreise nach köln werden spezielle Sonderangebote offeriert. Bahnreisende können mit vergünstigten Zugtickets der Deutschen Bahn zur internationalen Dental-Schau reisen. Zudem ist die Lufthansa erneut die offizielle airline der ids, die ausstellern und Besuchern aus über 250 ausländischen Städten in rund 100 Ländern Flugtickets zu ermäßigten Preisen anbietet. Weitere informationen: www.ids-cologne.de TELESKOP 01-2013 11

Internationale Politik Dental-Schau 12. - 16. März 2013 IDS mit attraktivem Rahmenprogramm für alle Besucherzielgruppen Vom 12. bis 16. März 2013 trifft sich die internationale Dentalwelt zur 35. auflage der internationalen Dental- Schau in köln. Mehr als 1.950 aussteller aus über 55 Ländern präsentieren dann die neuesten innovationen, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen der Dentalbranche. ergänzend zum Produktangebot an den Ständen der aussteller bietet auch das Rahmenprogramm für alle Besucherzielgruppen spannende informationen: angefangen von der Speaker's corner, über das angebot der Bundeszahnärztekammer (BZäk) bis hin zur feierlichen Preisverleihung des 14. Gysi- Preis-Wettbewerbs für herausragende arbeiten der auszubildenden im Zahntechniker handwerk. Speakers' Corner: das Forum für neueste Trends, Produkte und Methoden auch in diesem Jahr bietet die Speaker's corner in halle 3.1 an allen fünf Messetagen ein abwechslungsreiches Programm. in halbstündigen expertenreferaten präsentieren Referenten dort zwischen 10 und 17 Uhr aktuelle trends, innovationen, Produkte und Methoden aus den Forschungslaboren und ideenschmieden diverser aussteller. Die agenda des Forums umfasst unter anderem themen wie Prophylaxe, cad/cam, Funktionsdiagnostik, implantologie, Dentalanästhesie oder auch erfahrungsberichte mit der GOZ 2012. Die Zahnärzte im Blick Die Bundeszahnärztekammer (BZäk) bietet zusammen mit Partnerorganisationen an ihrem Stand informationen und Gesprächsrunden zu ganz unterschiedlichen, für Zahnärzte relevante themen. auf dem Stand in halle 11.2 sind neben der BZäk die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und kieferheilkunde (DGZMk), die kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (kzbv), das institut Deutscher Zahnärzte/Zentrum Zahnärztliche Qualität (idz/zzq), die Zahnärztlichen Mitteilungen (zm), die Stiftung hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und notgebiete (hdz), der Dentista club, der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM), der Bundesverband der zahnmedizinischen alumni in Deutschland (BdZa), die Young Dentists Worldwide (YDW), der Verein für Zahnhygiene (VfZ) und die aktion zahnfreundlich vertreten. VDZI vergibt 14. Gysi-Preis - Verleihung am 14. März auf der IDS am 14. März werden die begehrten Gold-, Silber- und Bronzemedaillen sowie die Urkunden des 14. Gysi-Preis-Wettbe- werbs in einer feierlichen Preisverleihung an die Preisträger überreicht. Der vom Verband der Deutschen Zahntechniker-innungen (VDZi) ausgeschriebene renommierte nachwuchs-wettbewerb kürt die besten zahntechnischen arbeiten der auszubildenden im Zahntechniker-handwerk. Die arbeiten werden während der gesamten Messelaufzeit auf der Verteilerebene zwischen den hallen 10 und 11 ausgestellt (siehe Bild.) Generation Lounge Der Bundesverband zahnmedizinischer alumni in Deutschland (BdZa) ist erstmalig mit der Generation Lounge in Passage 4/5 auf der ids vertreten. Unter dem Motto "Welche Ratschläge haben die Generationen füreinander" ruft der BdZa alle Zahnmediziner dazu auf, den ideen- und erfahrungsaustausch zu suchen. Die Generation Lounge dient nicht nur als treffpunkt zum erfahrungsaustausch, sondern behandelt auch so spannende themen wie "Die Rolle der modernen Medien für die Zahnmedizin". Initiative prodente auf der IDS Die Gemeinschaftsinitiative der deutschen Dentalbranche, Zahnärzte, Zahntechniker, Dentalfachhandel und Dental-industrie, verleiht am 13. März um 12 Uhr im cc-ost den pro- Dente- Jour nalistenpreis "abdruck 2013". Für die Besucher der ids 2013 gibt es auf dem Stand von prodente (V2, Passage halle 11/12) zahlreiche kostenlose Services zu entdecken. kompetent, kostenlos und modern, so charakterisiert Dirk kropp, Geschäftsführer der initiative prodente, das angebot des Vereins auf der ids 2013. Weitere informationen zum Rahmenprogramm www.ids-cologne.de Sämtliche informationen zum Rahmenprogramm bietet auch die ids app, die kostenlos über die ids-website herunter geladen werden kann. 12 TELESKOP 01-2013

Internationale Dental-Schau 2013 VDZI ist auf IDS für Sie da Besuchen Sie uns am Messestand in Halle 11.2, Gang S 10/12 Der VDZi ist als Partner der Dentalindustrie auch 2013 wieder auf der internationalen Dental-Schau vertreten. Der Messestand des VDZi in halle 11.2, Gang S 10/12 ist vom 12. bis 16. März anlaufstelle zu allen Fragen und anregungen rund um die Zahntechnik. auch 2013 stehen die experten des VDZi zu berufspolitischen themen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen Rede und antwort. Darüber hinaus bekommen interessierte umfassende informationen zu qualitätssichernden Maßnahmen und deren Vermarktbarkeit mittels QS-Dental, zu Sinn, Zweck und nutzen der BeB Zahntechnik, den Fortbildungsangeboten der european association of Dental technology (eadt) und zu grundsätzlichen Fragen der arbeitssicherheit im Labor. Themen und Ansprechpartner Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 12.03. 13.03. 14.03. 15.03. 16.03. erfolgreiche Betriebsführung mit Branchenkennzahlen Patrick hartmann (Dienstag - Samstag) Fortbildung "state-of-the-art" - Das curriculum der eadt QS-Dental - Fachgrechte Qualitätssicherung - effektiv & effizient! Sandra kathrein-deak (Mittwoch - Freitag) Q_aMZ - Differenzierung mit Marke! BeB Zahntechnik - Sinn Zweck nutzen harry Marschke (Donnerstag - Samstag) elektronischer Datenaustausch ZtM Werner hebendanz Fachkraft für arbeitssicherheit, stellv. Obermeister der innung Dresden-Leipzig (Donnerstag - Samstag) arbeitssicherheit / Unternehmermodell / berufsgenossenschaftliche anforderungen und Vorschriften für das Meisterlabor eadt - Meeting Point. Vertreter der eadt am Stand TELESKOP 01-2013 13

Befunde Politik und Festzuschüsse Erhöhte Festzuschüsse für Zahnersatz gelten seit dem 1. Januar 2013 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Dezember 2012 eine Anpassung der Festzuschussbeträge für Zahnersatz beschlossen. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht zum Herausnehmen. 14 TELESKOP 01-2013

Befunde und Festzuschüsse Befunde und festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen versorgung mit zahnersatz Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus 20 % Mit Bonus 30 % doppelter FZSch. 1 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 126,61 151,93 164,59 253,22 141,94 170,33 184,52 283,88 46,38 55,66 60,29 92,76 27,28 32,74 35,46 54,56 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 83,53 100,24 108,59 167,06 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I). Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. Protokollnotiz: Die Indikation für die Einbeziehung eines Weisheitszahns als Brückenanker bei Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 ist besonders kritisch zu bewerten. Für Freiendbrücken gilt: Leistungen im Rahmen der Regelversorgung bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahnes sind nach Bema und BEL II abzurechnen. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. Protokollnotiz: Einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich bei Versicherten, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten als gleichartige Versorgung. Die Pfeilerzähne sollen karies- und füllungsfrei sein. 300,36 360,43 390,47 600,72 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke 343,68 412,42 446,78 687,36 Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Fest zuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 387,68 465,22 503,98 775,36 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 426,60 511,92 554,58 853,20 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblend bereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich 167,63 201,16 217,92 335,26 129,24 155,09 168,01 258,48 45,24 54,29 58,81 90,48 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten. TELESKOP 10-01-2013 15

Befunde Politik und Festzuschüsse Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus 20 % Mit Bonus 30 % 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen doppelter FZSch. 1 3.1. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 303,09 363,71 349,02 606,18 222,65 267,18 289,45 445,30 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 299,53 359,44 389,39 599,06 4.2 Zahnloser Oberkiefer 278,94 334,73 362,62 557,88 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 300,88 361,06 391,14 601,76 4.4 Zahnloser Unterkiefer 297,67 357,20 386,97 595,34 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer Protokollnotiz: Gemäß Nr. 30 der Zahnersatz-Richtlinien geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Torus palatinus und Exostosen). 75,30 90,36 97,89 150,60 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn Protokollnotiz: Werden andere Verbindungselemente als Teleskopkronen für eine dentale Verankerung verwendet, ist die Indikation besonders sorgfältig zu stellen. 235,59 282,71 306,27 471,18 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 29,53 35,44 38,39 59,06 211,15 253,38 274,50 422,30 53,06 63,67 68,98 106,12 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist Protokollnotiz: Die Zahl der fehlenden Zähne ist ausschlaggebend für den Befund nach Nrn. 5.1 bis 5.3, in dem zu versorgenden Gebiet. Befund Nr. 5.4 ist nur ansetzbar bei zahnlosem Kiefer 94,20 113,04 122,46 188,40 129,68 155,62 168,58 259,36 169,62 203,54 220,51 339,24 245,28 294,34 318,86 490,56 16 TELESKOP 01-2013

Befunde und Festzuschüsse Befunde 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz Protokollnotiz: Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nrn. 6.0-6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung. Festzuschüsse in EURO Ohne Mit Bonus Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungs bedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maß nahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn Protokollnotiz: Die Versorgung ist bei Vorliegen der Befunde nach Nrn. 3.2 oder 4.6 Regelversorgung. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl Primär- als auch Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden. 12,43 14,92 16,16 24,86 29,45 35,34 38,29 58,90 47,80 57,36 62,14 95,60 67,13 80,56 87,27 134,26 47,55 57,06 61,82 95,10 7,58 9,10 9,85 15,16 72,52 87,02 94,28 145,04 12,65 15,18 16,45 25,30 56,45 67,74 73,39 112,90 72,65 87,18 94,45 145,30 9,14 10,97 11,88 18,28 40,70 48,84 52,91 81,40 160,93 193,12 209,21 321,86 TELESKOP 01-2013 17

Befunde und Festzuschüsse Befunde 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen Festzuschüsse in EURO Ohne Mit Bonus Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesen - konstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 126,22 151,46 164,09 252,44 78,50 94,20 102,05 157,00 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 38,84 46,61 50,49 77,68 7.4. Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 9,35 11,22 12,16 18,70 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)2 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weiter gehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. 287,48 344,98 373,72 574,96 9,35 11,22 12,16 18,70 41,85 50,22 54,41 83,70 2 Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet. 18 TELESKOP 01-2013

10. Internationaler Jahreskongress der DGOI 19.-21. September 2013 Hotel Sofitel Munich Bayerpost München In Kooperation mit: Implantologie: Technik & Medizin Die Bedeutung moderner Zahntechnik für das chirurgische und prothetische Vorgehen in der Implantologie Information & Anmeldung: www.dgoi.info Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie (DGOI) Bruchsaler Straße 8 76703 Kraichtal Tel. 07251 618996-0 Fax: 07251 618996-26 mail@dgoi.info

Elektronischer Datenaustausch Labore müssen beim elektronischen Datenaustausch nicht die XSD-Version 4.2 verwenden VDZI empfiehlt jedoch beim nächsten Update die Laborsoftware auf die neue Datenstruktur umzustellen Beim elektronischen Datenaustausch sorgten zu Beginn des Jahres die Aussagen einiger Laborsoftware-Hersteller zur Frage, ob das zahntechnische Labor ein Update zur neuen XSD-Version 4.2 vornehmen muss, für Irritationen. Zahntechnik TELESKOP hat mit VDZI-Vizepräsident Guido Braun über den aktuellen Stand der Weiterentwicklung der Datenstrukturen für den Elektronischen Datenaustausch zwischen gewerblichem zahntechnischem Labor und Zahnarztpraxis gesprochen. Guido Braun, VDZi-Vizepräsident Herr Braun, wie ist der aktuelle Sachstand beim elektronischen Datenaustausch? Vorausschicken möchte ich, dass der VDZi die einführung der beleglosen abrechnung der Vertragszahnärzte mit zwiespältigen Gefühlen verfolgt. Dem VDZi gehen die Datensammelambitionen der kzbv und der Landes-kZVen viel zu weit; eine gesetzliche Legitimation dafür können wir nicht finden. Wir kooperieren mit der kzbv nur deshalb, um zu verhindern, dass die Betriebe einfach ins kalte Wasser geworfen werden. Letztendlich darf die Behandlungsfallabrechnung des Zahnarztes nicht an der Laborrechnung scheitern, daran kann kein Be- trieb ein interesse haben. Und erinnern Sie sich, trotz unserer kooperation haben in der Vergangenheit beim auftreten eines Problems die kzven den Laboren die Schuld in die Schuhe geschoben. tatsächlich aber lag der Fehler jedes Mal bei der kzv und/oder den Vertragszahnärzten. nun zu ihrer Frage: am 16. november 2012 wurde planmäßig die testphase für die am 1. Juli 2012 veröffentlichten Version 4 der Datenstruktur für den Datenaustausch abgeschlossen. am 27. november 2012 wurde durch VDZi, kzbv und VDDS einvernehmlich die Version 4.2 der Strukturdatei (XSD-Datei) für die entwicklung von Labor- und Praxissoftware freigegeben. Arbeiten Zahnärzte schon mit der neuen Praxisverwaltungssoftware? Seit anfang des Jahres dürfen PVS nur noch auftragsnummern gemäß dem in der Version 4.2 der XSD beschriebenen 20 TELESKOP 01-2013