ZUGANGSBERECHTIGUNG ZUM STUDIUM AM ICP ÜBER DAS IITC STAND: 19.03.2013

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Kanzler-Stürtzel-Str. 2, 97318 Kitzingen Tel: (09321) 13 30 45, Fax: (09321) 13 30 41 icp-studium@ignis.de, www.ignis.de/icp-studium ZUGANGSBERECHTIGUNG ZUM STUDIUM AM ICP ÜBER DAS IITC STAND: 19.03.2013 1 Allgemeine Hochschulreife... 1 2 Nicht fachgebundener Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung... 3 3 Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung... 4 4 Zugang zum Hochschulstudium ohne besondere Vorbildung... 6 5 Allgemeine Kriterien... 6 6 Anrechnung fachspezifischer Vorbildungen... 6 7 Obligatorisches Aufnahmegespräch... 6 1 Allgemeine Hochschulreife 1.1 Deutsche Schulabschlüsse Die Berechtigung zu einem Studium am ICP über das IITC (im weiteren Verlauf nur ICP genannt) wird durch die allgemeine Hochschulreife (Abiturzeugnis) oder durch eine fachgebundene Hochschulreife (Zeugnis des Fachabiturs) erworben. In beiden Fällen muss im Fach Mathematik in der 10ten Klasse ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht worden sein. 1.2 Schweizer Schulabschlüsse Äquivalent zur deutschen Hochschulreife berechtigt das Ablegen der Matura in der Schweiz (Gymnasium bzw. je nach kantonaler Benennung,Kantonsschule ) zum Studium am ICP. Hierzu zählt ebenso die Fachmittelschule (FMS), die in einzelnen Kantonen auch Fachmaturitätsschule genannt wird. Wird ein Abschluss der Fachmittelschule mit Fachmaturität und Praktikum (dauert ein Jahr länger als die normale Mittelschule) vorgelegt, so kann hier ebenso ein Zugang zum ICP- Studium gewährt werden. 1 In beiden Fällen muss der Notendurchschnitt in Mathematik mindestens 3,8 betragen. 2 3 1.3 Österreichische Schulabschlüsse Für Österreich gilt der Abschluss der Allgemeinbildenden Höhere Schule (AHS - Oberstufe Matura) als allgemeine Hochschulreife. Ebenso verschafft ein Abschluss der Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) den Zugang zum ICP-Studium. 4 Der Notendurchschnitt in Mathematik in der 10ten Klasse muss hier in beiden Fällen mindestens 4,0 betragen. 5 1 http://de.wikipedia.org/wiki/fachmittelschule 2 www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/zentraleeinrichtungen/aaa/ausland/files/notenumrechnung.pdf 3 www.zpa.uni-bremen.de/bachelorstudiengaenge/ba_hanse_law_school/hanse_law_school_noten - Umrechnungstabelle.pdf 4 http://de.wikipedia.org/wiki/berufsbildende_h%c3%b6here_schule#berufsbildende_schule 5 Der Notenschlüssel ist derselbe wie in Deutschland. Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 1

1.4 Schulabschlüsse anderer Länder 1.4.1 Sprachliche Qualifikation Das Studium am ICP wird in Deutsch absolviert (mit Ausnahme der Studienfächer Englisch 1A und 1B). Um die Zugangsberechtigung am ICP zu erlangen wird Deutsch als Muttersprache vorausgesetzt. Ist dies nicht der Fall, so gehört zu den Voraussetzungen bei ausländischen Studienbewerbern, dass sie einen Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erbringen. Hierbei hält sich das ICP an den Beschluss der KMK vom 12.12.2007 6. Demnach gilt: Die für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse werden durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachgewiesen. Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe sind gleichwertig: das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist. das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung), Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden, das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München. Zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse als Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse siehe den Beschluss der KMK vom 12.12.2007 (Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse www.kmk.org) 1.4.2 Zeugnisanerkennung Ist die sprachliche Qualifikation gewährleistet, so ist zu prüfen, in wie weit die erworbenen Zeugnisse zum Studium am ICP berechtigen. 7 Zu diesem Zwecke müssen Studienbewerber ihre ausländischen Abschlüsse bei der Zulassungstelle für Zeugnisanerkennung Hochschulzugang zu Bewertung vorab einreichen. Jedes deutsche Bundesland verfügt über eine solche Zulassungsstelle. Eine Übersicht hierzu findet sich auf www.anabin.de unter,zuständige Stellen in Deutschland. Ist die sprachliche Qualifikation sowie die Hochschulzugangsberechtigung gewährleistet, so sind diese Nachweise zusammen mit den geforderten Bewerbungsunterlagen am ICP einzureichen. 6 www.kmk.org/fileadmin/pdf/bildung/auslandsschulwesen/dsd-info/zugangau.pdf 7 http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-hochschulbereich/hochschulzugang.html Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 2

2 Nicht fachgebundener Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung 2.1 Deutsche Bildungsabschlüsse Durch bestimmte berufliche Fortbildungen wird eine nicht fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben und damit ebenfalls der Zugang zum ICP- Studium eröffnet. Der Notendurchschnitt in Mathematik muss hier mindestens 3,3 betragen. Hierzu zählen gemäß KMK: 8 a. Meisterinnen und Meister, die die Meisterprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgelegt haben b. Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, z.b. Fachwirte und Fachwirtinnen (als gleichgestellt gilt jede berufliche Fortbildungsprüfung, die nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegt wurde und deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden umfasste; hierüber müssen entsprechende Nachweise der Berufskammer vorgelegt werden) c. Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetztes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst), d. Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen 9 der Kultusministerkonferenz in der jeweilig geltenden Fassung e. Absolventinnen und Absolventen einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule (z.b. Techniker und Technikerinnen) oder Fachakademien (z.b. Erzieher und Erzieherinnen) f. Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen 10 für Berufe im Gesundheitswesen 11 (z.b. Fachgesundheits- und Krankenpfleger); sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (z. B. Fachpfleger für Sucht, Pflegeberater, Familiengesundheitspflege) 2.2 Schweizer Bildungsabschlüsse Der Zugang zum ICP-Studium kann im Falle von bestimmten beruflichen Fortbildungen in der Schweiz ebenfalls eröffnet werden. Der Notendurchschnitt in Mathematik muss hier mindestens 4,3 betragen. Folgende berufliche Fortbildungsprüfungen berechtigen zum Studium am ICP: a. Inhaber einer eidgenössischen höheren Fachprüfung (HFP) Diplom/ Meisterdiplom 12 gemäß des BBT 13 b. Diplom einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) mit einem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verfügten schweizerischen Fachhochschultitel (FH-Titel) 14 8 Konferenz Kultusministerium: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06- Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf 9 www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-rv-fachschulen.pdf 10 www.bibb.de/dokumente/pdf/empfehlung_051-fortbildungsreg._zust.stellen_196.pdf 11 www.zab-gesundheitsberufe.de/data/tl_files/upload/daten/zab_programm_2011_web.pdf 12 http://www.juventus.ch/dokumente/berufs-_und_laufbahnberatung/hoehere_fachpruefung.pdf 13 http://www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/index.html?lang=de 14 http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/310.5_zulassungsverordnung_eth_zuerich.pdf Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 3

c. Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandenen,ergänzungsprüfungen 15 d. Schweizerisches Primarlehrerpatent mit fünfjähriger Ausbildung oder Lehramtsmaturität, im Jahr 2000 oder später erworben 16 e. Ausweis über zwei nach Maßgabe des Regelstudienplans erfolgreich absolvierte Studienjahre mit allen dazugehörenden Prüfungen oder mit bestandener Zwischenprüfung (Vordiplom) an einer schweizerischen universitären Hochschule 17 f. Weitere Zeugnisse und Abschlüsse ähnlich denen unter 2.1 können geprüft werden. 2.3 Österreichische Bildungsabschlüsse Der Zugang zum ICP-Studium kann im Falle von bestimmten beruflichen Fortbildungen in Österreich ebenso eröffnet werden. Der Notendurchschnitt in Mathematik muss hier mindestens 3,3 betragen. Hierzu zählen folgende berufliche Fortbildungsprüfungen: a. Gewerblicher Meister, Werkmeister (Prüfungsordnung BmUK Österreich: BMHS) b. Inhaber einer der o.g. Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung (siehe 2.1 b). c. Inhaber einer staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie, wie z. B. Höherer Technische Lehranstalt (HTL); Technische und Gewerbliche Lehranstalt; Höhere Bundeslehranstalt. 18 19 20 d. Absolventen/Innen der Berufsbildenden höheren Schule (BHS). e. Inhaber der Berufsreifeprüfung (BRP) (Früher: Berufsmatura) 21 f. Weitere Zeugnisse und Abschlüsse ähnlich denen unter 2.1 können geprüft werden. 2.4 Bildungsabschlüsse anderer Länder Die unter 1.4 und 2.1 aufgeführten Kriterien gelten auch hier. 3 Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung 3.1 Deutsche Bildungsabschlüsse Wurde keine Fortbildungsprüfung abgelegt, jedoch eine längerer Berufszeit zurückliegt, kann eine Zulassung zum ICP Studium erfolgen, vor allem, wenn die Berufsausbildung und Berufspraxis zum ICP Studium affin sind. 22 In der Regel muss der Berufsausbildung ein Abschluss der Mittleren Reife (Realschule) zu Grunde liegen. Der Notendurchschnitt in Mathematik muss mindestens 3,3 betragen. 15 http://www.sbf.admin.ch/htm/themen/bildung/matur/passerelle_de.html 16 http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/310.5_zulassungsverordnung_eth_zuerich.pdf 17 http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/310.5_zulassungsverordnung_eth_zuerich.pdf 18 http://de.wikipedia.org/wiki/bildungssystem_in_%c3%96sterreich#ahs-oberstufe 19 http://de.wikipedia.org/wiki/bildungssystem_in_%c3%96sterreich#ahs-oberstufe 20 http://de.wikipedia.org/wiki/matura 21 http://de.wikipedia.org/wiki/bildungssystem_in_%c3%96sterreich#ahs-oberstufe 22 Konferenz Kultusministerium: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06- Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 4

Folgenden Zulassungskriterien gelten in diesen Fällen: 23 a. erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (in der Regel Ausbildungen im Sozial- oder Gesundheitswesen wie z. B. Logopädie, Diakonie, Heilpädagogik, Heilerziehungspfleger, Altenpfleger, Pastor, Krankenschwester, Krankenpfleger), b. anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweijährige Berufspraxis; als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäftigten), oder mindestens dreijährige Berufspraxis in einem fachlich nicht verwandtem Bereich bei gleichzeitiger ehrenamtlicher Tätigkeit im Sozialbereich oder Gesundheitswesen im Umfang von mindestens 3 Std/Woche. c. Wurden Berufsausbildung und Berufspraxis nach 3.1.a und 3.1.b in einem fachlich nicht verwandten Bereich absolviert 24, wird als Erfahrungsgrundlage zusätzlich eine dreijährige anderweitige (z.b. ehrenamtliche) Tätigkeit im Gemeindeoder Sozialbereich oder im Gesundheitswesen im Umfang von durchschnittlich mindestens 3 Std./Woche vorausgesetzt. d. Erfolgreiche Absolvierung eines 1. Studienjahres (2 Semester) im Sinne eines Probestudiums. Das Probestudium gilt als bestanden, wenn im ersten Jahr ein Gesamtnotenschnitt von mindestens 60% erreicht wurde. 3.2 Schweizer Bildungsabschlüsse Die Kriterien für eine Zugangsberechtigung zum ICP- Studium für Schweizer entsprechen denen unter 3.1. Allerdings müssen die der Berufsausbildung zugrunde liegenden Schulabschlüsse geprüft werden. Zum einen entspricht der Realschulabschluss des Schweizer Bildungssystems nicht dem Deutschen. 25 Hier wird der Abschluss einer Sekundarschule bzw. Bezirksschule (Untergymnasium) gefordert. Zum anderen ist aber auch hier ein automatischer Zugang nicht gewährleistet. Die Anforderungen der Sekundarstufe sind kantonal unterschiedlich. So kann damit eine Schule mit höheren, aber auch mit geringeren Anforderungen gemeint sein. 26 Der Notendurchschnitt in Mathematik muss in jedem Falle mindestens 4.3 betragen. 3.3 Österreichische Bildungsabschlüsse Die Kriterien für eine Zugangsberechtigung zum ICP- Studium für Österreicher entsprechen denen unter 3.1. Allerdings gibt es im österreichischen Bildungssystem z. Zt. 27 keinen der deutschen Mittleren Reife äquivalenten Schulabschluss. Ein Abschluss der österreichischen Wirtschaftsschule ist nicht ausreichend. 28 Liegt der Berufsausbildung jedoch ein Abschluss der Polytechnischen Schule (PTS) zugrunde, so kann nach Prüfung der Unterlagen ein Zugang zum ICP- Studium gewährt werden. 29 Der Notendurchschnitt in Mathematik muss mindestens 3,3 betragen. 23 Konferenz Kultusministerium: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06- Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf 24 So bietet z.b. die Universität Bochum bietet einen Zugang ohne Fachbezug: http://www.ruhr-unibochum.de/zsb/ohneabi.htm#3gruppen 25 http://de.wikipedia.org/wiki/realschule#schweiz 26 http://de.wikipedia.org/wiki/sekundarschule 27 Wurde jetzt beschlossen. Erste Abschlüsse werden ab 2020/21 zu erwarten sein. Vgl. http://www.krone.at/oesterreich/mittlere_reife_in_schulen_kommt_ab_2020-schmied_bestaetigt-story-242120 28 http://www.sbndb.de/web-content/materialien/oesterreich_bayern.pdf 29 http://www.sbndb.de/web-content/materialien/oesterreich_bayern.pdf Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 5

3.4 Bildungsabschlüsse anderer Länder Die unter 1.4 und 3.1 aufgeführten Kriterien gelten auch hier. 4 Zugang zum Hochschulstudium ohne besondere Vorbildung Hat ein Bewerber das 45. Lebensjahr überschritten, so kann ihm der Zugang zum ICP- Studium ohne besondere Vorbildung in Form eines einjährigen Probestudiums gewährt werden. Liegt nach Absolvierung des Probejahrs der Gesamtnotendurchschnitt nicht unter 60%, so kann der Bewerber weiterstudieren. 5 Allgemeine Kriterien Folgende allgemeine Kriterien sind zu erfüllen: Englischkenntnisse, welche mindestens dem Niveau der deutschen Mittleren Reife entsprechen (sind bei ausländischen Abschlüssen ggf. zu prüfen) Persönliche Eignung zum Studium der Christlichen Psychologie (ist Bestandteil des Aufnahmegesprächs) 6 Anrechnung fachspezifischer Vorbildungen Bei fachspezifischer Vorbildung auf entsprechendem Niveau kann das Erlassen von Kursen beantragt werden. Hierzu ist nach Absprache mit dem IITC ein Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsinhalten zu stellen. 7 Obligatorisches Aufnahmegespräch Werden die formalen und fachlichen Voraussetzungen für ein Studium am ICP erfüllt, so findet mit dem jeweiligen Bewerber ein Aufnahmegespräch statt. Dieses Aufnahmegespräch ist unabhängig von den jeweilig gegebenen Voraussetzungen für alle Bewerber obligatorisch. Zweck dieses Aufnahmegesprächs ist, neben dem persönlichen Kennenlernen, den Interessenten einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Studiums zu vermitteln. Ebenso sollen typische Problemfelder (z. B. physische, emotionale, soziale, familiäre, intellektuelle Anforderungen sowie Zeitmanagement) angesprochen werden. Kommt es zu einer Aufnahme zum Studium, so wird die Aufnahme durch die Registration (mit der Vergabe entsprechenden Studentennummer) am ICP und einer Immatrikulationsbescheinigung bestätigt. Zugangsberechtigung zum Studium Stand 19.03.201315.09.2011 rh Seite 6