RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 7 vom 29. Juni 2007



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Transkript:

RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 7 vom 29. Juni 2007 1. Änderung des HVM 2. Information zur Verordnung von Arzneimitteln 3. Überweisung von Infektionspatienten an die Charité 4. Billiger Zahnersatz? 5. Pendlerproblem Berlin-Brandenburg 6. Verschiebung von Zahlungen 7. Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel 8. Deutscher Zahnärztetag 2007 in Düsseldorf 9. Kursangebote am Philipp-Pfaff- Institut 10. 15. Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie

1. Änderung des HVM Die durch das ab 01.01.2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) notwendig gewordenen Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZV Berlin, insbesondere zum Praxisstatus, sind nunmehr erfolgt. In den Sitzungen der Vertreterversammlung am 26.03. und 25.06.2007 wurden die wesentlichen Änderungen im HVM beschlossen. Diese gelten ab dem 01.07.2007. Den Beschlüssen der Vertreterversammlung gingen schwierige Verhandlungen mit den Krankenkassen über den HVM voraus. Seit 2004 ist der HVM nämlich von der KZV mit den Krankenkassenverbänden (gemeinsam) vertraglich zu vereinbaren. Die Neuregelungen im HVM resultieren dabei aus den redaktionellen Änderungen aufgrund der Einführung der Festzuschüsse bei prothetischen Leistungen sowie den Änderungen aufgrund des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG). Letzteres spiegelt sich in der HVM-Regelung hinsichtlich der Faktorenbildung wieder, welche nachfolgend abgebildet wird: HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen IV. Praxisstatus 1. Die Fallpunktmenge nach III wird einem Praxisinhaber zugeordnet. (Praxisfaktor). 2. Weitere Praxisfaktoren ergeben sich wie folgt: - je Praxispartner: 1,0 - je teilzugelassenen Zahnarzt: 0,5 - je vollzeitbeschäftigten angestellten Zahnarzt: 1,0 - je vollzeitbeschäftigten Assistenten zur Vorbereitung und Weiterbildung: 0,25 3. Bei Teilzeit von angestellten Zahnärzten ändert sich der Praxisfaktor entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit: bis 10 Stunden pro Woche auf 0,25, über 10 bis 20 Stunden pro Woche auf 0,5, über 20 bis 30 Stunden pro Woche auf über 30 Stunden pro Woche auf 1,0 0,75 und Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung verringert sich der Praxisfaktor entsprechend. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr André Neubacher unter der Telefonnummer 0 30 / 8 90 04 1 49 (Email: kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 2. Information zur Verordnung von Arzneimitteln Wir haben für die Praxis eine Übersicht zur Einzelverordnung und zum Sprechstundenbedarf ab 01.01.2007 erstellt (siehe Anlage). Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Carola Deicke unter der Telefonnummer 0 30 / 8 90 04 2 79 und Frau Andrea Sommer unter der Telefonnummer 0 30 / 8 90 04 2 24 (Email: kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 3. Überweisung von Infektionspatienten an die Charité Die Kollegen der Zahnklinik Süd beklagen, dass sich in jüngster Zeit Überweisungen von Infektionspatienten in die Zahnklinik häufen! Wir bitten Sie daher zweierlei zu bedenken: Infektionspatienten haben nicht nur aus berufs- und vertragsrechtlichen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen denn wir sind Ärzte Anspruch auf Behandlung! Die Zahnklinik der Charité ist nach ihrer Zusammenlegung in der Zahnklinik Süd personell nicht in der Lage, diesem Ansturm zu begegnen! Diese Patienten dürfen nämlich nur von den Zahnärzten der Klinik behandelt werden. Studenten dürfen diese Behandlungen nicht ausführen! 1

4. Billiger Zahnersatz? Einige Krankenkassen, insbesondere die City-BKK, stellt ihren Versicherten mit der Einreichung von Heil- und Kostenplänen Listen zur Verfügung, auf denen sich Zahnärzte anbieten, den geplanten Zahnersatz billiger auszuführen. Unsere Schreiben an die Berliner Aufsichtsbehörde blieben wirkungslos, weil es sich bei der City-BKK um eine (auswärtige) Hamburger Kasse handelt. Um Ihnen eine Argumentationshilfe an die Hand zu geben und zur Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patienten, haben die Vorstände von Kammer und KZV die beiliegende "Patienteninformation" verfasst. Diese können Sie nach Bedarf selbst vervielfältigen. 5. Pendlerproblem Berlin- Brandenburg Das Pendlerproblem Berlin-Brandenburg im Bereich der Ersatzkassen ist endlich gelöst. Wenn es auch nur einen Kompromiss gab: Der VdAK zahlt den Ausgleich ab 2004, so dass wir erstmalig seit Einführung der Budgetierung im Jahre 1993 keine Überzahlungen für die Jahre 2004, 2005, 2006 und wohl auch 2007 in diesem Kassenbereich haben. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KZV Berlin, das Interview mit dem Vorstandsmitglied der KZV Land Brandenburg, Herrn Linke, sowie den Leitartikel im MBZ. 6. Verschiebung von Zahlungen Es erreichen uns zahlreiche Briefe von unseren Mitgliedern, die uns bitten, anstehende Zahlungen, wie Vorauszahlungen und Restzahlungen, in diesem Jahr nicht mehr auszuführen und erst Anfang des nächsten Jahres die Überweisung auf das Praxiskonto zu veranlassen. Dies ist aus steuerlichen Gründen unzulässig. Generell sind Einnahmen und Ausgaben im Jahr des Zuflusses bei der Einnahmenüberschussrechnung zu berücksichtigen (Zuflussprinzip). Dieser Grundsatz gilt nicht für wiederkehrende Einnahmen im Sinne des 11 Abs. 1 EStG. Nach dieser Vorschrift liegt eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme vor, wenn sie regelmäßig wiederkehrend gezahlt wird, kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zufließt und wirtschaftlich zum vorangegangenen Kalenderjahr gehört. Die KZV Berlin hat in ihrer Satzung Auszahlungstermine fest geregelt, so dass der Zufluss unstrittig zu einem vorangegangenen Kalenderjahr bestimmt werden kann. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Anfragen mit der Bitte um Zahlungsverschiebung zurückweisen müssen. Abgesehen von den steuerlichen Bestimmungen wäre der Zahlungsaufschub ins nächste Kalenderjahr mit nicht zu unterschätzendem Verwaltungs- und Terminüberwachungsaufwand verbunden. Zusätzlich sind die nicht geleisteten Zahlungen zum Stichtag 31.12. jeden Jahres in unserer Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber unseren Mitgliedern auszuweisen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Pache unter der Telefonnummer 0 30 / 8 90 04 1 80 (Email: kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 7. Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel Als Anlage liegt diesem Rundschreiben eine Einladung der Zahnärztekammer Berlin zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel bei. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer unter der Telefonnummer 0 30 / 3 48 08 1 24 8. Deutscher Zahnärztetag 2007 in Düsseldorf Als Anlage liegt diesem Rundschreiben ein Flyer des vom 21. 24. November 2007 in Düsseldorf stattfindenden Deutschen Zahnärztetages 2007 bei. 2

9. Kursangebote am Philipp- Pfaff-Institut Aufgrund der überaus positiven Resonanz auf die Veranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnheilkunde für ZFA/ZAH und dem inzwischen mehrfach geäußertem Wunsch nach einem alternativen Kurs bietet das Pfaff Berlin nun zwei weitere Termine am 27. und 28.10.2007 für die jeweils eintägige Veranstaltung an. Ein Anmeldeformular ist diesem Rundschreiben beigefügt. Ferner erhalten Sie als Anlage mit diesem Rundschreiben ein Anmeldeformular für den 12. Berliner Prophylaxetag, der am 07. und 08.12.2007 stattfinden wird. Das Themenspektrum ist auch in diesem Jahr sehr vielfältig und richtet sich sowohl an zahnärztliche Kollegen als auch an die Praxismitarbeiter, so dass Sie das Jahr gemeinsam mit einer Fortbildung ausklingen lassen können. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter des Philipp-Pfaff-Instituts werktags von 8:00 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0 30 / 41 47 25 0. Weitere Informationen zu den Fortbildungsangeboten des Institutes finden Sie in der Kursbörse im Internet auf www.pfaff-berlin.de Anlagen zu: Pkt. 2: Pkt. 4: Pkt. 5: Pkt. 7: Pkt. 8: Pkt. 9: - Übersicht zur Einzelverordnung und zum Sprechstundenbedarf - Patienteninformation - Pressemitteilung, Interview - Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel - Flyer zum Deutschen Zahnärztetag 2007 - Zwei Anmeldeformulare des Pfaff Berlin Pkt. 10: - Einladung zur 15. Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie 10. 15. Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie Zur weiteren Information legen wir eine Einladung zur 15. Jahrestagung am 17.11.2007 bei. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beiliegenden Flyer. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog 3

Anlage zum Rundschreiben Nr. 7/2007 I. E V EV = Einzelverordnung / SSB = Sprechstundenbedarf Einzelverordnung und Sprechstundenbedarf ab 01.01.2007 Primärkassen Ersatzkassen Die Rechtsgrundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V in den 31, 34, 35, 92 und 12 festgeschrieben. Für anspruchsberechtigte Versicherte ist eine Verordnung von Mund- und Rachentherapeutika zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse zulässig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund- und Rachenraum sofern sie verschreibungspflichtig sind. Nicht verschreibungspflichtige (apothekenpflichtige) Mund- und Rachentherapeutika können bei versicherten Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei versicherten Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen ohne Einschränkung zu Lasten der GKV verordnet werden. II. S S B Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Kassenrezept der AOK Berlin in der Apotheke. Analgetika (schmerzstillende Mittel) Zum unmittelbaren Verbrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen. Pyrazolone, z.b. Demex, Titretta, Copyrkal, Analgin, Novalgin, Berlosin Metamizol, Paracetamol, z.b. Ben-u-ron, Paracetamol, Dolomo, Dolviran, Gelonida Salizylate und Profene, z.b. Aspirin, ASS-Stada, Optalidon Filmtabl., Aktren, Dismenol Fluorpräparate für Prophylaxe Lokale Fluoridierungsmaßnahmen IP4 für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (keine Abgabe an Patienten) - Lacke, z.b. Bifluorid 12, Fluorprotector, Duraphat - Gele, z.b. Fluorid Gel DENTSPLY, Elmex Gel - Fluorid-Tabl. /Fluorid-Gele, z.b. Zymafluor - Fluorid, z.b. Elmex Fluid > kann auf den Namen des Patienten zur häuslichen Fluoridierung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über SSB verordnet werden. Neuroleptika (beruhigende u. Motorik hemmende Wirkung) - Promethazin (für Kinder), z.b. Atosil, Closin zur Sedierung - Diazepam z.b. Valium, Faustan, Diazepam Sedativa/Tranquilize (Beruhigungsmittel) Zur Vorbereitung des Patienten bei chirurgischen Eingriffen - Medaezpam, z.b. Rudotel - Oxazepam, z.b. Adumbran, Durazepam - Midazolam, z.b. Dormicum (nur in Tablettenform) Die Kosten für den übrigen Sprechstundenbedarf (Lokalantibiotika, Wundbehandlung, Nahtmaterial, Zahnfleischverbände, Verbandsstoffe und Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder mit einer einmaligen Verwendung verbraucht sind) sind mit dem jeweilig vereinbarten Punktwert abgegolten. Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Für die folgenden Positionen wird bei der Abrechnung pro Punkt ein Punktwert in Höhe von 0,0452 für Sprechstundenbedarf gezahlt unbudgetiert!! Die Auszahlung erfolgt mit der Quartalsabrechnung (Honorarbescheid). Beispiel mit einer Position: Inz1 wird 4 x im I/07 abgerechnet. Inz1: 4 x 15 Punkte = 60 Punkte x 0,0452 = 2,71 Betrag für SSB Name Pos. Bew.- Zahl Name Pos. Bew.- Zahl Inz1 Ä161 15 Pla1 51a 80 Inz2 2430 34 Pla0 51b 40 Ohn 02 20 Trep2 52 24 P 26 6 Ost3 53 72 Pulp 27 29 WR1 54a 72 VitE 28 18 WR2 54b 96 Dev 29 11 RI 55 72 Trep1 31 11 SMS 57 48 Nbl1 36 15 KnR 58 48 Nbl2 37 29 Pla2 59 120 X1 43 10 Pla3 60 80 X2 44 15 Dia 61 72 X3 45 40 Alv 62 36 XN 46 21 Fl 63 80 Ost1 47a 58 Mu 105 8 Hem 47b 72 IP4 IP4 12 Ost2 48 78 P202 Offenes Verf. einw. Zahn 22 Exc2 50 37 P203 Offenes Verf. mehrw. Zahn 34 Auf den Namen des Patienten ad. Man. Med. können Medikamente verordnet werden, wenn diese für einen Patienten allein in der Sprechstunde benötigt werden (z. B. Depotpenicillin)

Anlage zum Rundschreiben Nr. 7/2007 EV = Einzelverordnung / SSB = Sprechstundenbedarf Sprechstundenbedarf ab 01.01.2007 II. S S B Heilfürsorgeberechtigte Für den Sprechstundenbedarf bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Zivildienst wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,80 je abgerechnetem Behandlungsfall vereinbart. Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Die vereinbarte Pauschale wird bei der jeweiligen Abrechnung vergütet. Polizeipräsident in Berlin (Polizeivollzugsbeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge) Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Für die folgenden Positionen wird bei der Abrechnung pro Punkt ein Punktwert in Höhe von 0,0452 für Sprechstundenbedarf gezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit der Quartalsabrechnung (Honorarbescheid). Beispiel mit einer Position: Inz1 wird 4 x im I/07 abgerechnet. Inz1: 4 x 15 Punkte = 60 Punkte x 0,0452 = 2,71 Betrag für SSB Name Pos. Bew.- Zahl Name Pos. Bew.- Zahl Inz1 Ä161 15 Pla1 51a 80 Inz2 2430 34 Pla0 51b 40 Ohn 02 20 Trep2 52 24 P 26 6 Ost3 53 72 Pulp 27 29 WR1 54a 72 VitE 28 18 WR2 54b 96 Dev 29 11 RI 55 72 Trep1 31 11 SMS 57 48 Nbl1 36 15 KnR 58 48 Nbl2 37 29 Pla2 59 120 X1 43 10 Pla3 60 80 X2 44 15 Dia 61 72 X3 45 40 Alv 62 36 XN 46 21 Fl 63 80 Ost1 47a 58 Mu 105 8 Hem 47b 72 IP4 IP4 12 Ost2 48 78 P202 Offenes Verf. einw. Zahn 22 Exc2 50 37 P203 Offenes Verf. mehrw. Zahn 34 Rechtsgrundlagen finden Sie im Handbuch der KZV Berlin unter I SGB V, unter IV Bundesmantelvertrag und unter V Ersatzkassenvertrag

Anmeldeformular per Fax an 030/4148967 bzw. 030/41472521 12. Berliner Prophylaxetag mit begleitender Dentalausstellung Vortragsblock, am Samstag 08.12.2007 Kursgebühr: 109, 8 Punkte Kursnr. 3030.0 09:00 16:15 Uhr Vortragsblock (Prof. Dr. Splieth, Greifswald Dr. Ruegger, Zürich Prof. Dr. Saxer, Zürich Prof. Dr. Hannig, Homburg Prof. Dr. Hellwig, Freiburg) Die Themen finden Sie auf www.pfaff-berlin.de Workshops, am Freitag 07.12.2007 Kursgebühr: 43, je Workshop je 2 Punkte Kursnr. 3031.0 Kursnr. 3031.1 Kursnr. 3032.0 Kursnr. 3032.1 Kursnr. 3033.0 Kursnr. 3033.1 Kursnr. 3034.0 Kursnr. 3034.1 Kursnr. 3035.0 Kursnr. 3035.1 Kursnr. 3036.0 Kursnr. 3036.1 Kursnr. 3037.0 Kursnr. 3037.1 Prophylaxe bei Implantaten - was muss beachtet werden? Oralchirurgin Eleni Kapogianni - Berlin Beschwerden managen - Patienten binden: der professionelle Umgang mit Beanstandungen im Praxisalltag Jennifer Schnell - Berlin Dem Parodontitis-Keim auf der Spur - Anwendung und Aussagekraft von Labortests in der zahnärztlichen Praxis Dr. Jörg Fuhrmann - Berlin Die besondere Art der Patientenansprache - Kommunikation in der Prophylaxe Dr. Horst Freigang - Berlin Der Mundhygieneshop - zeitgemäßes Patientenangebot oder steuerliches Risiko? StB Michael von Arps-Aubert - Berlin Erfolgreiches Angstmanagement in der Prophylaxe - mit Empathie, Akupressur und gezielten Entspannungsverfahren Dr. Gisela Zehner - Herne Individualprophylaxe - richtig berechnet! Gudrun Sieg-Küster - Wülfrath Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und melde mich verbindlich für die angekreuzten Kurse an. Rechnungsadresse in Druckbuchstaben Telefon Fax E-Mail Kennziffer 06_2007_KZV Ort, Datum Unterschrift des Praxisinhabers Praxisstempel Weitere Informationen auf www.pfaff-berlin.de

Anmeldeformular Per Fax an 030/4148967 bzw. 030/41472521 Aktualisierung der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der ZHK Fortbildungsveranstaltung für ZAH/ZFA Kursnummer: 9033.2 (Sa 27. Oktober 2007) oder 9033.3 (So 28. Oktober 2007) Termin: Alternativtermin: Referenten: Veranstaltungsort: Kursgebühr: 95, Themen: 27.10.2007; 09:00 18:00 Uhr 28.10.2007; 09:00 18:00 Uhr Dr. Dieter Buhtz, Berlin Dr. Richard Hilger, Köln Prof. Dr. Martin Mielke, Berlin Humboldt-Saal im URANIA-HAUS, An der Urania 17, 10787 Berlin Einführung und rechtliche Grundlagen Grundlagen der Inaktivierung von Krankheitserregern Hygiene Aufbereitung von Medizinprodukten mit LIVE-DEMONSTRATIONEN Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und melde hiermit folgende Mitarbeiter(innen) verbindlich zu der o. g. Fortbildungsveranstaltung an. Die Kursgebühr pro Person beträgt 95, und ist nach Rechnungslegung zu begleichen. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Name/n Termin bitte ankreuzen Sa 27.10.2007 oder So 28.10.2007 ACHTUNG: Bitte unbedingt die Kopie des Helferinnenbriefes als Nachweis der Zugangsvoraussetzung beilegen. (Es kann keine Anmeldung ohne Helferinnenbrief erfolgen!) Rechnungsadresse in Druckbuchstaben Telefon Fax E-Mail Kennziffer 06_2007_KZV Ort, Datum Unterschrift des Praxisinhabers Praxisstempel Weitere Informationen auf www.pfaff-berlin.de

Berlin, 27.06.2007 Presseinformation Berliner Zahnärzte: Brandenburgs Ersatzkassen zahlen nun auch für Zahnbehandlungen von Pendlern Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin ist ein Verhandlungserfolg für die Berliner Zahnärzte gelungen: Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) ist einer langjährigen Forderung der KZV nachgekommen und begleicht Zahnbehandlungen von Brandenburgern, die sich in Berlin behandeln lassen, rückwirkend ab 2004. Endlich, freut sich der KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörg-Peter Husemann. Der langanhaltende Konflikt entstand aufgrund der Tatsache, dass sich viele Patienten nach wie vor von ihrem Berliner Zahnarzt behandeln lassen, derweil sie in Brandenburg wohnen. Somit wurde das gesetzlich gedeckelte Budget der Brandenburger Zahnärzte geschont und damit nicht ausgeschöpft, während das der Berliner KZV in Mitleidenschaft gezogen und permanent überzogen wurde. Dies wiederum führte dazu, dass Berliner Zahnärzten aufgrund der Pendler nicht mehr das ganze Budget für ihren eigenen Bereich zur Verfügung stand und sie Honorarkürzungen seitens der KZV, die das gesamte Budget unter Berlins Zahnärzten verteilt, in Kauf nehmen mussten. Eine Regelung, wonach Ausgleichszahlungen zu leisten sind, ignorierte der VdAK weitgehend, diesbezügliche Verhandlungen zwischen der KZV Berlin und den Ersatzkassen gestalteten sich zäh. Bei rund 100.000 Zahnarztbesuchen pro Jahr kam es somit zu Zahlungsausfällen, auf denen die Berliner Zahnärzte sitzen blieben. Doch die Hartnäckigkeit der Berliner KZV zahlte sich aus: Mit Unterstützung des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und angesichts von Zahlungsklagen sowie Schiedsamtsverfahren haben sich die Ersatzkassen doch noch auf ihre Verantwortung besonnen, so Husemann. Als Kompromiss konnten wir erreichen, dass seitens der Kasse rückwirkend bezahlt wird und die Budgetüberschreitungen wenigstens aus den Jahren 2004 und 2005 beglichen werden. Dies entspricht einer Budgetaufstockung von ca. 2 Mio. Euro, die den Berliner Zahnärzten nun zugute kommt. Für Rückfragen: Dr. Jörg Meyer, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.: 42 21 14 37 Stefan Grande, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.: 89 00 41 68

Gemeinsame Patienteninformation der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin Liebe Patientin, lieber Patient, Sie haben sich gemeinsam mit Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt für einen Zahnersatz entschieden, für den Sie den vorliegenden Heil- und Kostenplan nun Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vorlegen werden. Einige Krankenkassen sind in jüngerer Zeit dazu übergegangen, Ihnen mit dem genehmigten Heil- und Kostenplan Zahnärzte zu benennen, die diesen geplanten Zahnersatz billiger anfertigen. Von den möglichen Problemen, die dabei entstehen können, berichten sie leider nicht! Sollte auch Ihre Krankenkasse Ihnen vorschlagen, sich von fremden Zahnärzten beraten und ggf. auch behandeln zu lassen, damit Sie den Zahnersatz so billig wie möglich erhalten können, beachten Sie bitte Folgendes: Das Ergebnis der Behandlung wird genau so gut, wie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Zahnarzt und dem zahntechnischen Labor funktioniert. Die Auswahl des Labors stützt sich in aller Regel auf langjährige Erfahrung und die Gewissheit, auch in schwierigen Fällen eine gleichbleibend gute Qualität zu erhalten. Nur so kann Ihnen das bestmögliche Ergebnis geboten werden. Zahnersatz ist keine Ware, die sich in identischer oder gar genormter Form zu unterschiedlichen Preisen in verschiedenen Praxen kaufen lässt. Ein Zahnersatz muss und wird immer ein Unikat sein, das in Handarbeit erstellt wurde. Und denken Sie bitte auch daran: Ihr Zahnarzt kennt Sie! Vielleicht ist über die Jahre sogar eine persönliche Beziehung, ein gewachsenes Vertrauen entstanden. Die Auswahl des Labors durch und mit dem Zahnarzt Ihres Vertrauens und die enge, persönliche Zusammenarbeit mit dem Techniker ist der Grundpfeiler einer erfolgreichen Behandlung. Übrigens müssen Sie sich nicht dazu genötigt fühlen, dem möglichen Drängen der Krankenkasse nachzugeben. Nur Sie treffen letztlich die Entscheidung. Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Der Vorstand Zahnärztekammer Berlin Der Vorstand