Standards für Schulsozialarbeit in Niedersachsen



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Transkript:

Standards für Schulsozialarbeit in Niedersachsen Ein Orientierungsrahmen (Entworfen von Mitarbeiter/innen des Unternehmens Fuchs Konzepte, Bramsche, in Zusammenarbeit mit interessierten Fachkräften aus dem Landkreis Osnabrück. Stand: 20.01.2015) Definition Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch eine verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Trägern der Jugendhilfe oder anderen Bildungsträgern mit Schule und Schulträger dauerhaft im Schulalltag verankert ist. 1 Schulsozialarbeit unterstützt und fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung und trägt dadurch dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. 2 Schulsozialarbeit orientiert sich am Gemeinwesen, bezieht bewusst das weitere soziale Umfeld von Schule in die konkrete Arbeit mit ein. Damit wird am Lernort Schule eine pädagogische Fachkompetenz etabliert, die auch auf eine Öffnung von Schule und Erweiterung des nicht-formellen Lernens zielt. 3 Rechtsgrundlagen Nach 13 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist Schulsozialarbeit Teil der Jugendsozialarbeit: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Schulsozialarbeit ist vorrangig das Sozialgesetzbuch VIII zuständig. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt je nach Anstellungsverhältnis beim Jugendamtsleiter (für Fachkräfte des öffentlichen Trägers), bei einem freien Träger oder beim Land Niedersachsen. Schulsozialarbeiter/innen können im Rahmen ihrer Tätigkeit weitere Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die jedoch nicht notwendigerweise in der Schule stattfinden müssen: z.b. Jugendarbeit ( 11 SGB VIII), Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII), Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII). Weitere wesentliche Rechtsnormen im Kontext Schulsozialarbeit, Datenschutz und Schweigepflicht sind: - 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) - 61 ff. SGB VIII (Datenschutz) 1 Vgl. Landesarbeitskreis Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein: Standards für Schulsozialarbeit, http://www.lak-schulsozialarbeitsh.de/standards.html, 2013 2 Vgl. Karsten Speck: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2006, S. 23 3 Vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur: Standards der Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz, http://www.jugend.rlp.de/fileadmin/downloads/bildung/standards_schulsozialarbeit.pdf, Mainz 2006

- 81 SGB VIII (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen) - 25 Niedersächsisches Schulgesetz (Zusammenarbeit Schulen und Jugendhilfe) - 31 Niedersächsisches Schulgesetz (Verarbeitung personenbezogener Daten) - 53 Niedersächsisches Schulgesetz (Übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) - 11 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs) - 13 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs) - 203 Strafgesetzbuch (Schweigepflicht) - 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung) - Artikel 1 Bundeskinderschutzgesetz, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, 4 Träger von Schulsozialarbeit Träger von Schulsozialarbeit in Niedersachsen sind (freie) Bildungsträger, (kommunale) Jugendhilfeträger oder das Land Niedersachsen. Träger der Schulsozialarbeit verfügen über Erfahrungen in der Jugendhilfe und in der Bildungsarbeit an Schulen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Personalauswahl, das Verfassen von Stellenbeschreibungen, die Einarbeitung von Mitarbeiter/innen, die Planung und Koordination der Schulsozialarbeit in Kooperation mit Vertretern der Schule sowie die Organisation von Dienstbesprechungen, Fachtreffen, Kollegialer Beratung, Supervision und Fortbildungen. Der Träger garantiert seinen Mitarbeiter/innen die fachliche Beratung und Fachaufsicht durch qualifizierte Ansprechpartner/innen. Zudem obliegen dem Träger alle Aufgaben des Personalwesens. Die Personalauswahl für die Schulsozialarbeit erfolgt einvernehmlich zwischen dem Anstellungsträger und der Schulleitung der Kooperationsschule und ggf. dem Auftraggeber (z.b. Schulträger). Gleiches gilt für die am Dienstort notwendigen Absprachen und Vereinbarungen. Kooperation Schule - Schulsozialarbeit Der Schulsozialarbeit liegen eine jeweils auf die Schule abgestimmte Kooperationsvereinbarung (zwischen Träger und Auftraggeber) und eine Zielvereinbarung (zwischen Träger und Schule) zugrunde, in welcher die Rahmenbedingungen, Ziele, Angebote, Aufgaben und Projekte des Schulsozialarbeiters/ der Schulsozialarbeiterin genau beschrieben und geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung definiert sind. Die Zielvereinbarung muss im Sinne einer Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung regelmäßig im jährlichen Rhythmus gemeinsam mit Vertretern der Schule fortgeschrieben werden. 4 4 Vgl. Landkreis Osnabrück, Arbeitskreis Schulsozialarbeit: Qualitätsstandards der sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen im Landkreis

Zielgruppe Schulsozialarbeit richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen an der jeweiligen Schule, zusätzlich an Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte. Ziele Schulsozialarbeit zielt auf die Verbesserung der Zukunftsperspektiven von Schülerinnen und Schülern sowie die Verbesserung des Schulerfolgs, der Schulqualität, des Schulklimas und des Schullebens. Je nach programmatischer Ausrichtung sind dies: - Soziale Lerngewinne (z.b. positives Gruppenverhalten, Verantwortungsgefühl, Engagement) - Steigerung von Konfliktfähigkeit und konstruktiven Konfliktlösungen - Integration von Schülerinnen und Schülern mit individuellen oder sozialen Problemlagen - Stärkung der Basis- und Schlüsselqualifikationen und Förderung spezifischer Begabungen - systematische berufliche Orientierung und Entwicklung beruflicher Perspektiven - Bewältigung von Alltagsproblemen der Schüler/innen - Regelmäßiger Schulbesuch der Schüler/innen - Einbeziehung der Lehrerinnen, Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigten in die Beratungsangebote der Schulsozialarbeit - Öffnung der Schule gegenüber dem sozialen Umfeld und Gemeinwesen. Es wird mit Einrichtungen, Trägern und Betrieben vor Ort dauerhaft kooperiert. Aufgaben der Schulsozialarbeit Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Unterstützung, Begleitung und Beratung von einzelnen Schüler/innen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Zusammenarbeit mit und Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote, die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien sowie die Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen. 5 Schulsozialarbeit ersetzt hierbei weder den Erziehungsauftrag der Schule noch die eigenständigen Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe. Schulsozialarbeit berücksichtigt in unterschiedlichen Handlungsfeldern mit differenzierter Methodik die zentralen Funktionen Sozialer Arbeit: Prävention, Früherkennung und Intervention: 6 - Einzelfallhilfe im Sinne einer lebensweltorientierten Begleitung, Unterstützung und Beratung, welche die Vermittlung in andere Helfersysteme ausdrücklich einbezieht und sich an den Prinzipien Hilfe zur Selbsthilfe und Freiwilligkeit orientiert. 5 Vgl. Karsten Speck: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2006, S. 23 6 Vgl. Landesarbeitskreis Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein: Standards für Schulsozialarbeit, http://www.lak-schulsozialarbeitsh.de/standards.html, 2013

- Gruppenarbeit in Kleingruppen und im Klassenverband zur Kompetenzentwicklung (z.b. in den Bereichen Sozialverhalten, Konfliktlösungsstrategien, Mobbing, Medien) durch Antiaggressionstraining, Training von Team- und Gruppenfähigkeiten, Selbstbehauptungs- und Selbstsicherheitstraining, Mediatorenausbildung, Mädchen- und Jungenarbeit. - Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung als das Begreifen von Lebenszusammenhängen und Problemen von Schülern durch Vernetzung der Schulsozialarbeit mit den Ressourcen des Sozialraums oder durch Vermittlung an andere Professionen durch Kontaktangebote, Einbeziehung von Ressourcen des (pädagogischen) Netzwerkes. - Elternarbeit durch die Organisation und Durchführung von Elternkursen, Elternschulungen oder thematischen Elternabenden in Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachkräften. - Berufs- und Lebensplanung durch Projekte und Seminare zum Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, Kooperation mit Betrieben, Bewerbungstraining, Stärkenund Schwächenanalyse, individuelle Beratung und Betreuung sowie Vermittlung in Ausbildung und Beruf. - Partizipation und Schulkulturentwicklung durch das Mitwirken an Schulfesten und Veranstaltungen, Unterstützung oder Durchführung von Gruppenangeboten bei Projekttagen oder -wochen, Beratung der Schülervertretung. - Gremienarbeit in Schule durch regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung, Teilnahme an Konferenzen (Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen, Gesamtkonferenzen, Klassen- und Zeugniskonferenzen), Mitarbeit in Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften, Mitarbeit am Schulprogramm. Grundsätze und Leitideen in der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit befindet sich im öffentlichen Diskurs, die bundesweite Diskussion dreht sich aber nicht mehr um die Frage des Warum Schulsozialarbeit? sondern um die Frage des Wie?. Neben der Entwicklung eines einheitlichen Orientierungsrahmens reflektieren und aktualisieren Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ihr Selbstverständnis. Folgende Grund- und Leitsätze gelten für die Schulsozialarbeit 7 : 1. Schulsozialarbeiter/innen dienen der Sozialisations- und Kompetenzförderung aller Schüler/innen (und nicht ausschließlich der Bearbeitung verhaltensauffälliger Problemschüler). 2. Schulsozialarbeiter/innen suchen den kollegialen Austausch zur innerschulischen Verständigung, Kooperation und Fallbesprechung (und nicht ein Dasein als Einzelkämpfer). 3. Schulsozialarbeiter/innen stehen für sozialräumlich abgestimmte Unterstützungsund Bildungskonzepte (und nicht ausschließlich für schulorientierte Ansätze). 4. Schulsozialarbeiter/innen orientieren sich an fortlaufender Dokumentation, Reflexion, Selbstevaluation und Qualitätsentwicklung (und nicht ausschließlich an Erfolgsmeldungen). 7 Speck, Karsten: Vortrag auf der dem Regionaltreffen von Profil Schulsozialarbeit im Emsland am 07. Juni 2013 im Kreishaus in Meppen, http://www.profil-s.de/2013%20vortrag%20schulsozialarbeitkarsten%20speck1.pdf

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich Schulsozialarbeit stets an den Grundsätzen der Partizipation, innerschulischen Kooperation und Vertraulichkeit. 8 Professionelle Schulsozialarbeit integriert alle am Prozess Beteiligten in angemessener Form. Diese Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf die Planung und Gestaltung der Angebote, aber auch auf mitbestimmte Vereinbarungen bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen. Auf der Grundlage von Wertschätzung und gegenseitiger Akzeptanz arbeiten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit Lehrerinnen und Lehrern zusammen. Regeln, Abläufe und Arbeitsteilungen werden dabei transparent ausgehandelt, Ziele, Angebote und Ergebnisse regelmäßig kommuniziert. Für alle Angebote der Schulsozialarbeit gelten das Prinzip der Vertraulichkeit und die rechtlichen Normen des Datenschutzes. Die Adressaten und auch die am Prozess Beteiligten werden über dieses Grundprinzip informiert. Ausnahmen bilden Handlungsanweisungen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung. Personal Schulsozialarbeiter/innen an Schulen verfügen über eine anerkannte pädagogische oder sozialpädagogische Qualifikation: sie sind Diplom-Sozialpädagoge/-pädagogin, Diplom- Sozialarbeiter/in, Diplom-Pädagoge/Pädagogin, Master-/Bachelorabschluss Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaftler/in. Arbeitszeiten und Gehalt richten sich nach den Bestimmungen des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst. Dienstliche Termine außerhalb der Schule (aufsuchende Arbeit, Hausbesuche, Teambesprechungen etc.) gehören zur Arbeitszeit. Für die Vorbereitung und Reflexion der pädagogischen Arbeit muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrstunden werden durch entsprechende Arbeitsbefreiungen ausgeglichen. 9 Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung, regelmäßiger (auch trägerübergreifender) Austausch mit anderen Schulsozialarbeiter/innen sowie die Möglichkeit zur Kollegialen Beratung oder externen Supervision sind gewährleistet und gelten als Arbeitszeit. 10 Um den system- und individuumsbezogenen Leistungen der Schulsozialarbeit gerecht zu werden, bedürfen Schulsozialarbeiter/innen beruflicher Handlungskompetenzen, die sich in den Dimensionen Sach-, Methoden-, sozial-kommunikative und Selbstkompetenz wiederfinden. 11 Schulsozialarbeiter/innen verfügen in ihrer persönlichen Eignung über eine positive Einstellung zur Tätigkeit im Schulkontext, eine wertschätzende Haltung mit Eigenschaften wie Toleranz, über physische und psychische Belastbarkeit, Empathie und Engagement, die Fähigkeit selbstorganisiert zu arbeiten, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu Kooperation und Netzwerkarbeit. 8 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock: Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit, Rostock 2008, http://www.soziale-bildung.org/fileadmin/schulsozi/qualitaetsstandards_schulsozialarbeit_rostock.pdf 9 Vgl. Landesarbeitskreis Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein: Standards für Schulsozialarbeit, http://www.lak-schulsozialarbeitsh.de/standards.html, 2013 10 Vgl. Landkreis Osnabrück, Arbeitskreis Schulsozialarbeit: Qualitätsstandards der sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen im Landkreis 11 Damit bildet die berufliche Handlungskompetenz im konkreten schulsozialarbeiterischen Kontext eine Synthese of professional behaviors that integrate knowledge, skills, and activities in the performance of the tasks of school social work. (National Association of Social Workers (NASW) (2002): NASW Standards for school social workservices. Washington ) in: Barbara Schörner & Christine Würfl, Zum Aufgaben- und Kompetenzprofil von Schulsozialarbeit in Österreich, Soziales Kapital - wissenschaftliches Journal österreichischer Fachhochschulstudiengänge, 2013, Printversion: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewfile/288/479.pdf, Seite 5

Personalschlüssel Der Stellenumfang von Schulsozialarbeit (Personalschlüssel) ist abhängig von der jeweiligen Situation der Schule. Ein angemessener Personalschlüssel muss entsprechend dem jeweiligen Programm definiert werden, zu berücksichtigen sind hierbei die Schulform, der Schulstandort, die Klientel und weitere personelle Ressourcen am Schulstandort. Eine sozialpädagogische Fachkraft in Vollzeit darf für maximal 150 Schülerinnen und Schüler zuständig sein. Ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen ist anzustreben. Programme mit Teilzeitkräften erfordern eine Begrenzung des Aufgabenkataloges. 12 Rahmenbedingungen 13 Schulsozialarbeit braucht Kontinuität durch eine dauerhafte und angemessene finanzielle Absicherung der Arbeitsstellen. Schulsozialarbeit erfordert eine angemessene materielle Ausstattung sowie einen eigenständigen Etat für Arbeits- und Verbrauchsmaterial. Schulsozialarbeit braucht geeignete Räumlichkeiten: Möglichkeiten für Beratungen, sozialpädagogische Gruppenarbeit, offene Angebote, Büroräume (mit moderner IT-Ausstattung), Nutzungsrecht für weitere schulische Räume sowie jederzeitigen Zugang zur Schule, unabhängig von Schulbetrieb und Ferienzeiten. Evaluation Voraussetzung für Aussagen zur Ergebnisqualität ist die Benennung konkreter, überprüfbarer Ziele. Schulsozialarbeit definiert auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen und Zielvereinbarungen 14 präzise ihre Aufgaben, Arbeitsziele und Methoden sowie Instrumente zu deren Evaluation. Für die Ergebnisqualität von Schulsozialarbeit ist neben einer Kosten- Nutzen-Relation (Effizienz) vor allem die Wirkung auf ihre Zielgruppen und das schulische bzw. gesellschaftliche Umfeld von Interesse (Effektivität). 15 Eine Evaluation zur Reflektion, Überprüfung und Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit soll am Schulstandort regelmäßig und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Verantwortlich sind die Träger der Schulsozialarbeit. 12 Vgl. Landkreis Osnabrück, Arbeitskreis Schulsozialarbeit: Qualitätsstandards der sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen im Landkreis 13 Vgl. Landkreis Osnabrück, Arbeitskreis Schulsozialarbeit: Qualitätsstandards der sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen im Landkreis 14 Vgl. Absatz Kooperation Schule Schulsozialarbeit 15 Speck, Karsten: Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2006, S. 275