Antrag für eine Club-Lizenz von REGATTA.yellow8.com OESV-Edition Club: Vorname: Nachname: Emailadresse(n): (An die angegebenen Emailadressen werden Informationen über Programmupdates geschickt.) SMS Telefonnummer: (Der Lizenzcode wird aus Sicherheitsgründen nicht per Email sondern per SMS versendet. Daher ist eine Mobiltelefonnummer notwendig.) Bitte alle Blätter ausgefüllt an: yellow8.com Florian Kruse Erndtgasse 28 1180 Wien oder FAX: +43 1 23629309 senden. Der Lizenzcode und weitere Informationen werden per SMS bzw. Email versendet.
S O F T W A R E L I Z E N Z V E R T R A G Ich verpflichte mich gegenüber dem Österreichischen Segel-Verband (ÖSV), Seestraße 17b, 7100 Neusiedl am See, sowie dem Inhaber des ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechtes des Datenverarbeitungsprogrammes REGATTA.yellow8.com OESV-Edition. Kopien des Datenverarbeitungsprogrammes auf maximal 3 Computern zu installieren und zu benützen, wobei Benützen im Sinne dieses Lizenzvertrages das Einspeichern des Datenverarbeitungsprogrammes und der Datenbestände in den Computern, die Ausführung der Programme und die Verarbeitung der Datenbestände, umfasst das Datenvereinarbeitungsprogramm nur auf österreichischem Staatsgebiet zu verwenden, es sei denn die Veranstaltung im Ausland findet unter Beteiligung eines österreichischen Mitgliedsvereins statt das Datenverarbeitungsprogramm nicht von einem Computer auf einen anderen zu übertragen, es sei denn, dass das Datenverarbeitungsprogramm auf dem ursprünglichen Computer gelöscht wird, vom Datenverarbeitungsprogramm nur eine einzige Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen, auf der der Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen ist. Änderungen, Übersetzungen oder andere Bearbeitungen und Umgestaltungen des Lizenzmaterials, ebenso wie Rückübersetzung der Software in die Form von Quellenprogrammen oder andere Darstellungsformen zu unterlassen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers das Lizenzmaterial nicht weiter zu übergeben, zumindest einmal jährlich, jedenfalls aber vor Beginn der Regattasaison, sowie bei Benachrichtigung ein Update vom Lizenzserver zu beziehen. Die Leistungsbeschreibung wurde mir ausgefolgt. (Namen) (Ort) (Datum) Unterschrift
Registrierung für den Zugriff und die Verwendung von Daten aus der OeSV Datenbank Bitte um Registrierung eines Benutzerkontos zum Zugriff auf die Schnittstellendaten für Regattaauswertungsprogramme. Mein Benutzername und Passwort wird mir nach Einlagen der Verpflichtungserklärung beim OeSV per E-Mail zugesandt. Name: Adresse: Geburtsdatum: E-Mailadresse Zweck des Zugriffs auf die OeSV Datenbank:
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG (zur Wahrung des Datengeheimnisses gem. 15 DSG 2000) 1) Verpflichtung Ich verpflichte mich rechtsverbindlich das Datengeheimnis gemäß Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) in der jeweils geltenden Fassung zu wahren; zur Erfüllung des Datenschutzes und der Datensicherheit, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Verpflichtungen oder vereinsinterne Anordnungen handelt. Die mir auf Grund der Registrierung zum Zugang zur OeSV Datenbank zugänglichen persönlichen Daten nur für den Zweck der Überprüfung der gültigen Mitgliedschaft eines Regattateilnehmers bei einem der OeSV Mitgliedervereinen, sowie die Mitgliedsnummer als Identifikationsmerkmal einer Person für den Datenaustausch von Regattaergebnissen zwischen einem Regattaauswertungsprogramm und der OeSV Datenbank zu verwenden. 2) Informationen Mir ist bekannt, dass die personenbezogenen Daten natürlicher wie juristischer Personen einem besonderen Schutz unterliegen und die Verwendung solcher Daten nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist, personenbezogene Daten, die mir aufgrund meiner Tätigkeit anvertraut oder zugänglich gemacht wurden, nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Anordnung der jeweiligen Vereinsorgane übermittelt werden dürfen, es insbesondere untersagt ist, unbefugten Personen oder unzuständigen Stellen personenbezogene Daten mitzuteilen oder ihnen die Kenntnisnahme zu ermöglichen, es untersagt ist, personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zum rechtmäßigen Aufgabenvollzug gehörenden Zweck zu verwenden, allfällige weiterreichende andere Bestimmungen über die Geheimhaltungspflichten ebenfalls zu beachten, diese Verpflichtung auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fortbesteht, Verstöße gegen diese Verpflichtungen von der zuständigen Behörde mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 18.890,-- bedroht sind und auch schadenersatzpflichtig machen können. Mir wurden anlässlich der Unterschriftsleistung folgende Unterlagen ausgehändigt: Kopie dieser Verpflichtungserklärung Informationsblatt zum Datenschutzgesetz (Namen) (Ort) (Datum) Unterschrift
MERKBLATT Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) hat jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden persönlichen Daten, soweit er daran ein schutzwürdiges Interesse hat. Daher ist jedermann verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter, dh sowohl natürlicher, als auch juristischer Personen und Personengesellschaften geheim zu halten. Das schutzwürdige Interesse ist dabei grundsätzlich anzunehmen. Es liegt nur dann nicht vor, wenn die Daten in allgemein zugänglichen Quellen, wie zb Telefon- und Adressbüchern aufliegen. Personenbezogene Daten sind dabei Angaben über natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften wie insb. Name Adresse Geburtsdatum Beruf Versicherungsdaten Bankverbindung KFZ-Kennzeichen Einkommensverhältnis Bestellungen Zahlungen Interessen und vieles mehr. In besonderem Maße geschützt sind darüber hinaus auch so genannte sensible Daten, das sind insb. rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit sowie das Sexualleben. Das DSG 2000 regelt das Verwenden von personenbezogenen Daten. Unter diesem Begriff wird jede Art der Handhabung von Daten verstanden, also das Ermitteln, Erfassen, Speichern, Verarbeiten sowie das Übermitteln, also die Weitergabe von Daten. Eine Datenverwendung ist in Art und Umfang nur im Rahmen des berechtigten Unternehmens- bzw. Vereinszweckes zulässig. Auch dabei müssen jedenfalls schutzwürdige Interessen des Betroffenen immer beachtet werden. Weiters ist darauf zu achten, dass die Daten nur aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung der zuständigen Vereinsorgane Dritten übermittelt werden dürfen. Das Datengeheimnis schließt die Verpflichtung zur Datensicherheit ein, dh sicherzustellen, dass die Daten unberechtigten Personen weder zur Kenntnis gelangen, noch von diesen eingesehen werden können.