EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000)



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Anlage 3 Allegato 3 Eigenerklärungen - 4 Vorlagen Autocertificazioni - 4 moduli EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000). (Nachname) (Vorname) geboren in. am. (Ort) (Prov.) wohnhaft in Straße... (Nr.).. ERKLÄRT: in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen von Falscherklärungen laut Strafgesetzbuch und den einschlägigen Sondergesetzen im Sinne des Art. 46 des DPR Nr. 445/2000 und nachfolgender Änderungen: 1.) nicht im Besitz der Lehrbefähigung für die Lehrbefähigungsklasse zu sein, zu deren Auswahlverfahren sie/er sich hiermit anmeldet; 2.) im Besitz des folgenden Studientitels zu sein (Studientitel angeben, der mit den unter Ziffer 3 dieser Erklärung angeführten Ergänzungsprüfung/en zur Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Studienplatz in der gewählten Lehrbefähigungsklasse berechtigt) (Zutreffendes ankreuzen) Laurea del vecchio ordinamento (V.O.) in.. Laurea specialistica (LS) in. classe di laurea... Laurea magistrale (LM) in. classe di laurea. Diploma ISEF Ausländischer Studientitel folgenden Grades und mit folgender Bezeichnung... erworben am. im akademischen Jahr..... in... mit./. Punkten. wenn der ausländische Titel in Italien schon anerkannt ist: Dekret der Anerkennung Nr. ausgestellt am..... Ausstellungsbehörde.. Bezeichnung des ausländischen Titels anerkannt in Italien als wenn der ausländische Titel noch nicht in Italien anerkannt ist: (Zutreffendes ankreuzen) 1

in Österreich erworbener Titel und in Italien anerkennbar aufgrund des Notenwechsels, Antrag um Anerkennung gestellt als Laureat/Fachlaureat (Laurea specialistica)/fachlaureat (Laurea magistrale) in....; in Österreich erworbener Titel und in Italien anerkennbar aufgrund des Notenwechsels, Antrag um Anerkennung noch nicht gestellt; in Österreich erworbener Titel und in Italien nicht aufgrund des Notenwechsels anerkennbar; in einem anderen Land erworbener Titel. 3.) folgende Ergänzungsprüfung/en abgelegt zu haben, die in Verbindung mit dem unter Ziffer 2 angeführten Studientitel zur Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Studienplatz in der gewählten Lehrbefähigungsklasse berechtigt/berechtigen: Prüfungsbezeichnung 1 Datum Universität ECTS 1 Sollte die Bezeichnung der Prüfung nicht so sein, wie sie von den im Artikel 2, Absatz 1, dieser Ausschreibung genannten Bestimmungen vorgesehen ist, so ist eine Erklärung beizulegen, aus der hervorgeht, dass der Inhalt der Prüfung dem jener entspricht, der von den oben genannten Bestimmungen verlangt wird (siehe Art 9, Abs. 4 und 5, der Ausschreibung). (Nur für die Kandidaten der Lehrbefähigungsklasse 28/A): die Maturaprüfung/Staatliche Abschlussprüfung der Oberschule abgelegt zu haben an.... 4.). in am (Schultyp angeben) (Schulort angeben) 5.) dass der Notendurchschnitt 2 (samt der für den Erwerb des Studientitels notwendigen Ergänzungsprüfungen) folgender ist../. 2 arithmetischer Durchschnitt für lauree del vecchio ordinamento ; gewichteter Durchschnitt für lauree specialistiche e magistrali Ich erkläre darüber informiert und einverstanden zu sein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten auch in elektronischer Form, nur für Ausübung des Verfahrens für welche die Erklärung abgegeben wurde, gemäß Art. 18 des G. Dekret Nr. 196/2003 verarbeitet werden dürfen. 2

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DER DIENSTZEITEN (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28.12.2000). (Nachname) (Vorname) geboren in. am (Ort) (Prov.) wohnhaft in Straße (Nr.).. ERKLÄRT in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen von Falscherklärungen laut Strafgesetzbuch und den einschlägigen Sondergesetzen im Sinne des Art. 46 des DPR Nr. 445/2000 und nachfolgender Änderungen, dass sie/er folgende Unterrichtsdienste mit gültigem Studientitel an Mittel- bzw. Oberschulen geleistet hat*: Schuldirektion Lehrbefähigungsklasse Zeitraum (von-bis) Angabe Dienstzeit in Tagen Gesamtanzahl der Diensttage:. *N.B.: es wird nur die Dienstzeit mit gültigen Studientitel bis zum 16.Oktober 2012 bewertet (Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung), welche in den Einrichtungen des staatlichen Bildungssystems geleistet wurde, und zwar in der spezifischen Lehrbefähigungsklasse oder in einer anderen Lehrbefähigungsklasse, die die Fächer der Lehrbefähigungsklasse beinhaltet, für welche man sich bewirbt. Ich erkläre darüber informiert und einverstanden zu sein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten auch in elektronischer Form, nur für Ausübung des Verfahrens für welche die Erklärung abgegeben wurde, gemäß Art. 18 des G. Dekret Nr. 196/2003 verarbeitet werden dürfen. 3

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DER ZUSATZTITEL (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28.12.2000). (Nachname) (Vorname) geboren in. am (Ort) (Prov.) wohnhaft in Straße (Nr.).. ERKLÄRT in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen von Falscherklärungen laut Strafgesetzbuch und den einschlägigen Sondergesetzen im Sinne des Art. 46 des DPR Nr. 445/2000 und nachfolgender Änderungen das Forschungsdoktorat in im akademischen Jahr. an der Universität von. erlangt zu haben. (Es wird nur jenes Forschungsdoktorat berücksichtigt, welches mit den spezifischen Inhalten der Lehrbefähigungsklasse übereinstimmt). folgende wissenschaftliche Forschungstätigkeit aufweisen zu können: Art der Forschungstätigkeit Zeitraum (von bis) Einrichtung/Institut Es wird eine befristete Forschungstätigkeit gewertet, die für mindestens zwei nicht zwingend aufeinanderfolgende Jahre gemäß Art. 51, Abs. 6 des G. 27.12.1997, Nr. 449, oder Art. 22 des G. 30.12.2010, Nr. 240, Art. 1, Abs. 14, des G. 04.11.2005, Nr. 230 oder Art. 24 des G. 30.12.2010, Nr. 240, im Bereich der spezifischen fachlichen Inhalte der betreffenden Lehrbefähigungsklasse geleistet wurde. folgende weitere Studientitel zu besitzen (min. 60 ECTS): Titel Datum des Abschlusses Ausstellungsbehörde Studiendauer/ECTS Es können weitere Studientitel, mit Ausnahme jener, die für die Aufnahmeprüfung notwendig sind und mit Ausnahme des Forschungsdoktorates bewertet werden, wenn die Inhalte eng mit den Fachinhalten der jeweiligen Lehrbefähigungsklasse verbunden sind; die Studientitel müssen wenigstens 60 ECTS aufweisen. 4

folgende Veröffentlichungen aufzuweisen: (Autor bzw. Hrsg./Titel/Verlag/Erscheinungsjahr angeben) Ich erkläre, darüber informiert und einverstanden zu sein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten auch in elektronischer Form, nur für Ausübung des Verfahrens für welche die Erklärung abgegeben wurde, gemäß Art. 18 des G. Dekret Nr. 196/2003 verarbeitet werden dürfen. 5

(fac-simile Ersatzerklärung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Orginal) ERSATZERKLÄRUNG DES NOTORIETÄTSAKTES (G. 04.01.1968, Nr. 15; G. 15.03.1997, Nr. 127; D.P.R. 20.10.1998, Nr. 403; D.P.R Nr. 445 vom 28.12.2000) An den Rektor der Freien Universität Bozen BOZEN. (Nachname) (Vorname) geboren in. am (Ort) (Prov.) wohnhaft in Straße (Nr.).. in Anwendung der Bestimmungen des D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000 und in Kenntnis der strafrechtlichen Bestimmungen laut im Art. 76 des D.P.R. Nr. 445/2000 zu falschen Attesten und unwahren Erklärungen ERKLÄRT UNTER EIGENER VERANTWORTUNG, DASS 1............................................................................. Ich erkläre darüber informiert und einverstanden zu sein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten auch in elektronischer Form, nur für Ausübung des Verfahrens für welche die Erklärung abgegeben wurde, gemäß Art. 18 des G. Dekret Nr. 196/2003 verarbeitet werden dürfen. 1 Die Ersatzerklärungen des Notorietätsaktes dürfen keine Willensäußerungen enthalten (Annahmeerklärungen, Verzichtserklärungen, Vollmachten, Abtretungen, Verpflichtungen oder andere Geschäftsakte). 6