Masterstudiengang Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft

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Transkript:

Masterstudiengang Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft FAQ Studieninteressierte Was zeichnet den Master Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft aus? Das Studienkonzept vermittelt die notwendigen Kompetenzen zum professionellen sozialarbeiterischen Handeln gemäß den Anforderungen einer Migrationsgesellschaft auf Basis eines zeitgemäßen, theoriebasierten und praxisorientierten Konzepts. Die konsequente Orientierung am Prinzip des dualen berufsintegrierenden Studiums, das insbesondere die Einbeziehung der Anstellungsträger vorsieht und dadurch eine studienund tätigkeitsbegleitende individuelle Persönlichkeits- und Berufsentwicklung der Absolventen/-innen fördert. Was bedeutet Berufsintegration und Duales Studium? Das berufsintegrierende Konzept bedeutet zum einen, dass zum Studium nur zugelassen werden kann, wer zum Zeitpunkt der Studienaufnahme eine Tätigkeit ausübt, die erwarten lässt, dass er/sie in seinem/ihrem Verantwortungsbereich die Möglichkeit hat, die im Masterstudiengang erworbenen Kenntnisse in der Praxis zu erweitern, zu vertiefen und zu ergänzen. Es bedeutet zum anderen, dass der jeweilige Anstellungsträger bzw. die kooperierende Einrichtung mit in das Studium eingebunden wird: Studierende, Anstellungsträger und DHBW CAS entwickeln gemeinsam eine Perspektive für das Masterstudium, insbesondere für Studienprojekte und für die Masterarbeit. Dieses duale Studienkonzept, insbesondere der kontinuierliche Wechsel zwischen Theorie und Praxis und die enge inhaltliche Verzahnung haben zur Folge, dass die Studierenden Kompetenzen erwerben, die über die reine Wissensanreicherung hinausgehen und spezifische Handlungskompetenzen erzeugen. Was ist das Studienziel? Der berufsbegleitende, anwendungsorientierte und berufsintegrierende Weiterbildungsmaster Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft vermittelt transdisziplinär die notwendigen Kompetenzen zur fallspezifischen und fallübergreifenden Arbeit mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in sowie zur interkulturellen Gestaltung von sozial(wirtschaftlich)en Organisationen in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft. 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 1/8

Ist es sinnvoll, den Master so bald wie möglich nach dem ersten Hochschulabschluss zu studieren? Das Masterprogramm qualifiziert für verantwortungsvolle Aufgaben. Daher sieht die Zulassungssatzung vor, dass nur teilnehmen kann, wer nach dem ersten Hochschulabschluss mindestens ein Jahr berufstätig gewesen ist. Inwieweit es sinnvoll ist, das Masterstudium bereits nach einem Jahr Berufstätigkeit aufzunehmen, ist differenziert zu beantworten. Wer vor dem Erststudium bereits berufstätig war, kommt - wenn die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind - unter Umständen frühzeitiger im Berufsverlauf für entsprechende Positionen in Frage. Eignet sich ein Studium des Masterprogramms zum Quereinstieg in die Soziale Arbeit? In den laufenden Kursen findet sich eine Reihe von Studierenden, deren erster Abschluss nicht in der Sozialen Arbeit war. Zu beachten ist, dass der Abschluss des Masterstudiengangs nicht zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/-in führt. Was der Master für jemanden, deren/dessen erster Abschluss nicht in der Sozialen Arbeit war, "wert" ist, hängt sehr von der Gesamtperspektive ab. Wenn man zum Beispiel als junger Mensch am Anfang der Berufslaufbahn den Master nutzen will, um (etwa nach einem Erststudium im Bereich der Schulpädagogik) als Quereinsteiger/-in einen Fuß in die Soziale Arbeit zu bekommen, könnte dies schwierig werden (weil es vermutlich viele Mitbewerber/- innen mit staatlicher Anerkennung gibt). Wenn man dagegen als berufserfahrener Mensch als Quereinsteiger/-in eine Position im sozialen Bereich anstrebt, in der die staatliche Anerkennung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfte die Frage der (nicht) vorhandenen staatlichen Anerkennung unter Umständen kaum von Bedeutung sein. Welche Voraussetzungen muss ich zur Zulassung erfüllen? Mindestens der Abschluss eines sechssemestrigen Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit (oder vergleichbar). 210 Credit Points bzw. ein entsprechendes Diplomstudium mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Durchschnitt von mindestens 2,5 oder der Zugehörigkeit zu den ECTS-Klassifikationen A oder B. Eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nach dem Erstabschluss und vor Studienbeginn sowie ein Beschäftigungsverhältnis, eine selbständige oder eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich während des Studiums. Vorlage einer unterzeichneten Studienvereinbarung. Was kann ich tun, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle? Interessierte, die in einem vorherigen Bachelor-Studium 180 Credit-Points erworben haben, sollten sich vor ihrer Bewerbung mit dem Wissenschaftlichen Leiter des Studiums in Verbindung setzen, um zu klären, welche Optionen einer Zulassung es gibt. 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 2/8

Fachfremde Bewerber/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium können unter der verbindlichen Verpflichtung zugelassen werden, dass sie vor Beginn des Masterprogramms die erforderlichen Grundkenntnisse in Sozialer Arbeit in Anpassungskursen des Kontaktstudiums erwerben. Auch ist eine Kontaktaufnahme mit dem Wissenschaftlichen Leiter im Vorfeld der Bewerbung sinnvoll. Wie funktioniert das Anpassungsstudium? Wer sein Erststudium mit 180 CPs abgeschlossen hat und/oder sein Erststudium nicht im Fach Soziale Arbeit abgeschlossen hat, kann die fehlenden Credit Points bzw. Kenntnisse Sozialer Arbeit vor dem Masterstudium über kostenpflichtige Zusatzleistungen erwerben. Inhalt und Form werden anhand eines Vergleichs zwischen den bereits studierten Inhalten und dem Curriculum des Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der DHBW individuell vereinbart. Müssen in diesem kostenpflichtigen Anpassungsstudium noch 30 Credit Points erworben werden, wird dies bei der Festlegung des Umfangs entsprechend berücksichtigt. Der konkrete Weg sieht so aus: Bitte kontaktieren Sie den Wissenschaftlichen Leiter des Masterstudiengangs bereits vor Ihrer Bewerbung mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf. Nach einem Vergleich der Studieninhalte wird das Anpassungsstudium festgelegt, das überwiegend in Form eines Selbststudiums mit Prüfungen absolviert wird. Was hat es mit der Mastervereinbarung auf sich? Weil die Berufsintegration ein Kernelement des Masterprogramms im Sozialwesen darstellt, ist verbindlich vorgesehen, dass Studierende, Hochschule und Praxisstellen eine sogenannte Mastervereinbarung (Vereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem/der Studierenden) schließen. Dies unterscheidet die Dualen Master des DHBW CAS von fast allen anderen gängigen Masterprogrammen. Ohne eine solche Vereinbarung kann niemand zum Masterstudium zugelassen werden. Die Studienvereinbarung regelt die Eckpunkte des Zusammenwirkens, lässt aber viel Gestaltungsspielraum im Detail. Sie greift weder in bestehende Arbeitsverträge ein noch begründet sie als solcher ein Anstellungsverhältnis. Wie intensiv die Zusammenarbeit im konkreten Fall sein soll, ist also nicht von vornherein festgelegt. Dies wird zwischen Studierenden, Hochschule und Praxisstellen individuell vereinbart. In der Mastervereinbarung können auch Regelungen zur Beteiligung an oder der Übernahme von Studiengebühren getroffen und festgehalten werden. Falls der Arbeitgeber sich an den Studiengebühren beteiligt: Kann der Gebührenbescheid aufgeteilt werden, so dass ein Teilbetrag dem/der Studierenden und ein anderer Teilbetrag dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt wird? Dies ist nicht möglich: Adressat des Gebührenbescheids muss der/die Studierende als natürliche Person sein. 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 3/8

Rechnungen an die Einrichtungen kann das DHBW CAS nicht ausstellen, da die Hochschule nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (und daher keine MwSt. ausweisen darf) und damit nur Gebührenbescheide erstellen kann. Wenn sich der Arbeitgeber (über die ggf. bestehenden tariflichen Ansprüche) hinaus an den Masterstudiengebühren beteiligt, sollte diese Vereinbarung in der Mastervereinbarung festgehalten werden. Der Arbeitgeber kann dann der/dem Studierenden Teile der Gebühren erstatten. Unbedingt mit aufgenommen werden muss eine Klausel, wonach der Studierende nach dem Studium für eine bestimmte Zeit (z.b. 3 Jahre) an das Unternehmen gebunden ist. Ansonsten würde die Erstattung der Studiengebühren vom Finanzamt als geldwerter Vorteil gewertet und müsste vom Studierenden versteuert werden. Bei Aufnahme dieser Klausel ist eine Steuerfreiheit gegeben, da die Übernahme der Gebühren vornehmlich im Interesse des Unternehmens ist. Sollte der Studierende das Unternehmen vorzeitig verlassen wollen, müssten die Studiengebühren anteilig an das Unternehmen zurückgezahlt werden. Welche Pflichten ergeben sich durch die Unterzeichnung der Mastervereinbarung für die Praxisstelle? Mit der Unterzeichnung der Studienvereinbarung verpflichtet sich die Praxisstelle, dem/der jeweiligen Mitarbeiter/-in, der/die ein Masterstudium absolvieren möchte, die oben beschriebene Integration der Studieninhalte in das betriebliche Umfeld zu ermöglichen. In welcher Form und in welchem Umfang dies geschieht, ist frei zu vereinbaren. Die Praxisstelle benennt eine/n Ansprechpartner/-in für das DHBW CAS. Er/sie wird z.b. in Überlegungen zu Schwerpunktsetzungen im Studium einbezogen. Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus nicht? Die Praxisstelle geht nicht die Verpflichtung ein, dem/der jeweiligen Mitarbeiter/-in nach Abschluss des Masters eine Leitungsaufgabe zu übertragen (sofern diese/r nicht bereits eine solche Aufgabe innehat). Die Praxisstelle geht nicht die Verpflichtung ein, dem/der jeweiligen Mitarbeiter/-in nach Abschluss des Masters automatisch ein höheres Entgelt zu zahlen. Welche Rechte ergeben sich durch die Unterzeichnung der Mastervereinbarung für die Praxisstelle? Die Praxisstelle hat das Recht, bei der Festlegung des Wahlpflichtbereichs bzw. bei der Themenfestlegung für Studienarbeiten und für die Masterthesis mitzuwirken. Die Wissenschaftliche Leitung des Masterprogramms steht nicht nur den Studierenden, sondern soweit gewünscht auch den Praxisstellen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann jederzeit kontaktiert werden. Wann beginnt das Studium? Das Studium beginnt jeweils zum 1. Oktober eines Jahres. 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 4/8

Wie sind die Bewerbungsfristen? Die Bewerbungsphase beginnt immer zu Anfang eines Jahres für einen Studienbeginn im Oktober. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Startseite der Fakultät Sozialwesen unter dem Punkt Bewerbung. Wie lange dauert das Studium? Der Master ist als berufsintegriertes Teilzeitstudium mit einer Regeldauer von vier Semestern konzipiert. Bei einem Workload von insgesamt 2.700 Stunden sind 520 Stunden als Präsenzstudium und 2.180 Stunden als angeleitetes Selbststudium ausgewiesen. Die durchschnittliche Gesamtarbeitsbelastung beträgt 675 Lehrstunden pro Semester bzw. 21 Stunden pro Woche. Wie viel kostet das Masterstudium Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft? Die Gesamtkosten des Masterstudiums belaufen sich auf knapp 6.000 Euro (ohne Studentenwerksbeiträge und ggf. anfallende Reise- und Übernachtungskosten). Pro Semester Regelstudienzeit wird eine Studiengebühr von 1.425 Euro erhoben. Mit der Einschreibung wird außerdem eine Einmalzahlung von 300 Euro fällig. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Stipendium: Wem die Mittel fehlen, sich sein Studium selbst zu finanzieren, kann versuchen, ein Stipendium zu erhalten. Ein solches Stipendium wird größtenteils von nationalen und internationalen Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Stiftungen vergeben. Bildungskredit: Der Bildungskredit als Form der finanziellen Unterstützung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und bietet Studierenden einen zinsgünstigen Kredit. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Kredites. Das Modell sieht eine monatliche Rate von 300 Euro vor. Somit beläuft sich die Förderhöchstsumme bei der Maximalförderung von 24 Monaten auf insgesamt 7.200 Euro. Unter speziellen Umständen können die Raten jedoch auch anders ausgezahlt werden. https://www.bva.bund.de/de/themen/bildung/bildungskredit/bildungskredit-node.html Studienkredit: Der CHE-Studienkredit-Test arbeitet anhand von 20 Kriterien differenziert die Vor- und Nachteile der existierenden Angebote für verschiedene Zielgruppen heraus. http://www.che-studienkredit-test.de. Ist das Masterprogramm nur in Verbindung mit einer Teilzeittätigkeit studierbar? Soll das Studium in der Regelzeit von vier Semestern absolviert werden, ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 21 Zeitstunden pro Woche (entsprechend 28 Lehrstunden) auszugehen. Dies ergibt sich daraus, dass Credit Points nach European Credit Transfer System (ECTS) hochschulübergreifend mit einem bestimmten Arbeitsaufwand hinterlegt sind: Der Erwerb eines Credit Points erfordert einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Hieraus ergibt sich für das mit 90 Credit Points ausgewiesene Masterprogramm Soziale 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 5/8

Arbeit in der Migrationsgesellschaft ein Workload von insgesamt 2.700 (Lehr)Stunden. Die DHBW legt Wert darauf, diese Anforderung nicht nur transparent zu machen, sondern auch ernst zu nehmen. Auch Sie sollten entsprechend realistisch planen. Selbstverständlich handelt es sich beim veranschlagten Arbeitsaufwand um einen Durchschnittswert. Eine Reihe von Studierenden wird die vorgesehenen Kompetenzen in kürzerer Zeit erwerben. Manche Anstellungsträger sind bereit, Mitarbeitenden, die ein Masterstudium absolvieren möchten, durch Freistellungen oder bezahlten Sonderurlaub zu unterstützen. In solchen Fällen ist es ggf. möglich den Master in Verbindung mit einer Vollzeitstelle zu studieren. Die Empfehlung der DHBW ist es das Masterstudium mit einer Berufstätigkeit im Umfang von ca. 50 bis maximal 75 Prozent zu kombinieren. Eine umfänglichere Berufstätigkeit dürfte mit einiger Sicherheit dazu führen, dass sich die Studienzeit auf mehr als vier Semester verlängert. Was ist, wenn ich während des Studiums meine Arbeitsstelle verliere? Entsprechend des berufsintegrierten Dualen Konzepts kann nur studieren, wer eine gültige Studienvereinbarung mit einem Dualen Partner vorweisen kann. Sollte es während des Studiums zu einer Vertragskündigung kommen, muss die DHBW darüber informiert und schnellstmöglich ein neuer Anstellungsträger gefunden werden. Dieses Szenario muss jedoch je nach Einzelfall differenziert betrachtet und geklärt werden. Kann ich das Masterprogramm auch studieren, wenn ich derzeit in Elternzeit oder arbeitssuchend bin? Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Studienvereinbarung mit einem Dualen Partner. Des Weiteren muss jedoch auch gewährleistet werden, dass die theoretischen Inhalte des Masterstudiums aktiv in die Praxis transferiert werden können. Die Aufnahme des Studiums während der Elternzeit sowie bei Erwerbslosigkeit ist daher nur dann möglich, wenn dennoch ein geeignetes betriebliches Umfeld vorhanden ist. In Frage käme z.b. ein Trainee-Programm, ein qualifiziertes Praktikum oder eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit. Der jeweilige Träger bzw. die Einrichtung oder Dienststelle übernimmt die Funktion als Dualer Partner und schließt eine Mastervereinbarung mit der/dem Studierenden ab. Werden Sie während des Studiums Mutter oder Vater, können Sie entweder eine Beurlaubung beantragen oder das Studium in einer der Belastung angepassten Form fortsetzen. Wie liegen die Präsenzzeiten? Die Präsenzzeiten finden in Form von Blockveranstaltungen statt; d.h. als Zwei- bis Vier- Tages-Blöcke (jeweils Samstag und Sonntag oder Donnerstag bis Sonntag ganztags). Hinzu kommt eine Sommerakademie im 2. Studiensemester (Montag bis Freitag). Die Präsenztage 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 6/8

finden i.d.r. von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt. (siehe Organisation Präsenzzeiten auf der Homepage). Wer sind die Lehrenden? Als Dozenten/-innen werden vor allem die Professoren/-innen der DHBW sowie Professoren/- innen anderer Universitäten eingesetzt. Hinzu kommen erfahrene Dozierende aus der Praxis. Aufgrund des international üblichen Leitgedankens, dass Dozierende in einem Studiengang mindestens einen gleichwertigen und idealer Weise einen höheren Abschluss vorweisen sollten als die Studierenden des Masterstudiengangs, kommen Nicht-Hochschullehrer/-innen nur dann in Frage, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, d.h. ausgewiesene Experten/-innen im jeweiligen Lehrgebiet sind. Wo finden die Vorlesungen statt? Der Studienbetrieb findet in den Räumen des Center for Advanced Studies (CAS) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg auf dem Bildungscampus in Heilbronn oder an den Standorten Stuttgart und Villingen-Schwenningen statt. Ist der Masterstudiengang akkreditiert? Alle Masterprogramme im Sozialwesen der DHBW sind durch die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEVA) Hannover akkreditiert. 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 7/8

Wer sind die zuständigen Ansprechpersonen? Wissenschaftliche/r Leiter/in Masterstudiengang Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen Prof. Dr. Süleyman Gögercin Prof. Dr. Karin E. Sauer Schramberger Str. 26 Schramberger Str. 26 78054 Villingen-Schwenningen 78054 Villingen-Schwenningen Telefon +49.7720.3906.208 Telefon +49.7720.3906.205 Fax +49.7720.3906.219 Fax +49.7720.3906.219 goegercin@dhbw-vs.de sauer@dhbw-vs.de Duale Hochschule Baden-Württemberg Center for Advanced Studies Prof. Dr. Paul-Stefan Roß Dekan Fakultät Sozialwesen Bildungscampus 3 74076 Heilbronn Telefon +49.07131.3898.290 paul-stefan.ross@cas.dhbw.de Neele Mayer (M. A.) Wissenschaftliche Referentin Fakultät Sozialwesen Bildungscampus 3 74076 Heilbronn Telefon +49.07131.3898.290 neele.mayer@cas.dhbw.de 16. Dezember 2015 DHBW CAS, Fakultät für Sozialwesen Seite 8/8