Datengenerierungsvorschriften (DGV) für CAD CAFM - CAIFM und MIS (Computer Aided Design) (Computer Aided Facility Management) (Computer Aided Integrated Facility Management) (Management Information System) DIN ISO EN 9001 : 2000 Die Implementierung eines Datenpools innerhalb von Immobilien- & Anlagenbewirtschaftungssysteme Zur Anwendung durch Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Betreiber, Nutzer, Planer und Investoren. Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Aufgaben 2 Organisation 3 CAD Vorgaben 4 Verknüpfung mit Datenbank 5 Nomenklatur 6 Alphanumerische Daten Datenbank, Excellisten 7 Übergabe Dokumentation 8 Objektdefinierte Vorgaben (individuelle Erstellung) 9 Anlagen 1 Ziele und Aufgaben Diese Vorgabe beinhaltet das grundsätzliche Regelwerk und die erforderlichen Standards, gemäss welchen Strukturen die Bestands- bzw. Planungsdaten EDV technisch und inhaltlich angelegt werden müssen. Um diese Daten für ein CAFM/CAIFM/MIS System kompatibel und strukturiert zu nutzen, sind die Regeln und Richtlinien dieser Vorgabe von allen Beteiligten zwingend einzuhalten. Diese Regeln werden projektspezifisch, aufgrund des Planungs- und Ausführungsfortschritts, erweitert und angepasst. Diese spezifischen Angaben bzw. Anpassungen werden durch den CAFM/CAIFM/MIS - Beauftragten festgelegt. Außerdem erhalten alle Beteiligten, nach deren Festlegung mit dem Bauherrn, zusätzlich eine Zusammenfassung von allgemein ergänzenden Forderungen zu den Inhalten der TGA Dokumentation. Diese Vorgaben legen den Planinhalt und die Ausführung der Planung fest. Aus nachstehenden CAFM/CAIFM/MIS -Vorgaben können Festlegungen entnommen werden: die CAD Zeichnungserstellung die Verknüpfung der Zeichnungselemente mit externen Datenbanken den Aufbau und den Ablauf der externen Datensammlung den Aufbau von Raum-, Fensterachs- und Türlisten und die Struktur der Papierdokumentation. 2 Organisation 2.1 Zur CAD- und Datenkoordination wird ein CAFM/CAIFM/MIS Beauftragter durch die FM Beratung eingesetzt. 2.2 FM Beratung erstellt und pflegt einen Datenpool für den strukturierten Datenaustausch. 2.3 Aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten entwickelt und pflegt FM Beratung ein objektbezogenes Raumbuch, gem. DIN 277. 2.4 Die Datengenerierung erfolgt durch die Ausführenden, sukzessive in den Planungs- und Ausführungsphasen, in mehreren Schritten. Diese Schritte sind jeweils in den die Ersteller der Pläne bzw. in den Planungsphasen Weiterbearbeitenden, haben die jeweils aktuelle Architektur zu hinterlegen.
2.5 Den ausführenden Gewerken werden neben Werkplänen und Deckenspiegeln vereinfachte Architekturen zur Dokumentation zur Verfügung gestellt. Diese sind bezüglich der Textgrössen so gestaltet, dass mit diesen Plänen Ausdrucke im Maßstab 1:200, 1:100 und 1:50 möglich sind.abschnitten, Organisation Leistungen CAD-Datenbankverknüpfung und Organisation Leistungen alphanumerische Daten beschrieben. 2.6 Die Beteiligten, Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen und Subunternehmer benennen je einen CAFM/CAIFM/MIS - Verantwortlichen, der als Ansprechpartner für den Datenaustausch verantwortlich ist. 2.7 Pläne, die die Architekten als Planbasis haben, (z.b. Grundrisse der technischen Gebäudeausrüstung) müssen immer den letzten Revisionsstand der Architektur haben. 2.8 Die FM Beratung überwacht und überprüft im Auftrag des Bauherren kontinuierlich die Einhaltung dieser CAFM/CAIFM/MIS - Vorgaben. Deshalb sind durch die ausführenden Firmen in jeder Planungs- und Ausführungsphase mindestens je einmal Testdateien und Plots zu 2.9 Die Pläne sind für jedes Gewerk und jede Planart (Schema, Grundriss, Detail) einschliesslich zugehöriger Ausplot in zweifacher Ausführung zu Die zum jeweiligen Planungsstand verfügbaren Excellisten bzw. Datenbanken sind auf Datenträger der FM Beratung bzw. dem AG ebenfalls kostenlos zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. 2.10 Die in den Prüfprotokollen festgestellten Mängel sind durch die Planer und Nachunternehmer innerhalb 14 Tage zu beseitigen. Die korrigierten Zeichnungen sind nochmals zu 2.11 Koordination Der AG und FM Beratung führen mit dem CAFM/CAIFM/MIS - Verantwortlichen der Projektbeteiligten regelmäßig (ca. alle 4 Wochen) CAFM/CAIFM/MIS - Abstimmungsgespräche durch. Die Teilnahme an diesen Abstimmungsgesprächen ist für die ausführenden Firmen und deren Planer Pflicht. 2.12 Datenpool Zur Koordinierung des Datenaustausches wird durch FM Beratung ein Datenpool eingerichtet. Dieser Datenpool regelt zentral die Zugriffe von Planern und Ausführenden auf CAD-Pläne und Daten. Außerdem wird mit dem Datenpool ein Workflow für das spätere Betreibermodell realisiert. 2.13 Der Datenpool ist über folgende Zugänge erreichbar 3 CAD-Vorgaben 1. ISDN (ID - Trans) 2. Internet (FTP, E-Mail) Wenn durch FM Beratung dem AG ein Datenpool zur Verfügung gestellt wird, sind die ausführenden Firmen verpflichtet ihren Datenaustausch im vorgegebenen Datenformat ausschließlich über diesen Datenpool abzuwickeln. 3.1 Allgemein Folgende CAD- und Datenbanksysteme werden vorgeschrieben. Diese können im Falle von Auto CAD mit anwendungsspezifischen Aufsätzen ergänzt werden. Alle hier beschriebenen Vorgaben sind jedoch einzuhalten. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur in Abstimmung mit FMB möglich. CAD-System: AutoCAD Rel. 14, 2000 CAFM/CAIFM/MIS-System : Objektorientierte Datenbank Betriebssystem: Windows NT 4.0, 2000 Office Programme: MS Office 2000 (Excel, Word, Power Point etc.) Projektmanagement-Software: MS-Project (4.0) 3.2 CAD-Datenformat Als gemeinsames CAD-Datenformat wird das Original Auto CAD Rel. 14, Rel. 2000 oder Auto - CAD R 12, DWG - Datenformat, DXF - Datenformat für alle Projektbeteiligten festgelegt. DWG - Formate von Nicht Auto CAD - Systemen werden nur nach Absprache und nach Freigabe von FM Beratung akzeptiert. Zusätzliche darüber hinausgehende systemspezifische Schnittstellen (IGES, HPGL usw.) die zur Nutzung zusätzlicher Daten herangezogen werden können, sind technisch und inhaltlich mit FM Beratung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen.
Grundsätzlich sind nur durch manuelle Eingabe (in AutoCAD) erstellte vektororientierte Pläne erlaubt. Bitmap, punktmatrix- bzw. pixelorientierte Pläne, die durch Scannung oder andere Prozesse erzeugt wurden und dann in das DWG Format konvertiert wurden, sind nur in Abstimmung und nach schriftlicher Freigabe durch FM Beratung zulässig. Dies gilt auch für nachträglich vektorisierte Bitmap, punktmatrix- bzw. pixelorientierte CAD Pläne. Datenlieferungen in anderen Formaten sind nicht zulässig! Ausnahmen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von FM Beratung. Neben allgemeinen Daten wie Layer, Linienart oder Farbe sind auch intelligente Informationen der Zeichnungselemente wie Attribute nach den Vorgaben des AG s zu erstellen und zu Diese Elemente werden für die Verknüpfung des CAD-Systems mit den externen Daten (Datenbank) genutzt. Eine ausführliche Erläuterung der Verknüpfung erfolgt in den Vorgaben Verknüpfung CAD-Datenbank. Das Projekt wird grundsätzlich 2-dimensional geplant und dargestellt. 3.3 Layerinhalte Allgemein Alle Geometrieobjekte sind inhaltlich und formell richtig auf dem vorgesehenen Layer zu legen. Layer, die keine geometrischen oder sonstigen Zeichnungselemente beinhalten, sind aus den Zeichnungen zu entfernen. Außerdem sind die Zeichnungen grundsätzlich bereinigt zu Die Zeichnungsdateien müssen ohne weitere Bearbeitung beim Auftraggeber, unter Verwendung der in den Vorgaben definierten Strichstärken bzw. Farbzuordnung (gegebenenfalls dokumentierte und freigegebene Änderungen), sowie Text- und Bemassungsteile normgerecht plotbar sein. Insbesondere ist FM Beratung exakt zu definieren wie die Layereinstellung zur Reproduktion eines beliebigen Planes zu erfolgen hat. Diese Dokumentation hat mit Hilfe einer Excelliste zu erfolgen. Die formulierten CAD-Vorgaben orientieren sich insbesondere an der DIN ISO 4069 und der DIN 1356-1. 3.4 Layernamen Alle Layernamen sind grundsätzlich in Grossbuchstaben zu benennen. Es sind keine Leerzeichen zulässig. Der Aufbau der Layerbezeichnung basiert auf einer 1. Hauptgruppe sowie weiteren Untergruppen. Eine Untergruppe besteht immer aus drei Buchstaben: Struktur: A_XXX_YYY_ZZZ Als Trennzeichen zwischen den Gruppenbezeichnungen ist der Unterstrich ( _ ) zu verwenden. Folgende Struktur für die Layerbelegung ist zu verwenden: a) Hauptgruppe: Klassifizierung der CAD Bereiche A = Architektur P = Bauphysik (Fassade) C = Statik T = Technische Gebäudeausrüstung F = Freiflächen B = Belegung 0 = Elemente für das FM b) Untergruppe: Klassifizierung der CAD Hauptgruppen (Gewerke) XXX = Untergruppe ( Hinweis: die Untergruppe ist durch _ von der Hauptgruppe getrennt)
c) Untergruppe: Spezifizierung: Klassifizierung der CAD Elemente YYY = Spezifizierung der Gruppen (Hinweis: Die Spezifizierung ist durch _ von der Untergruppe getrennt) d) Weitere Untergliederung: Klassifizierung der CAD Elemente ZZZ = Spezifizierung der Gruppen Beispiele: A_WAN = Architektur, Wände A_EBE_FEN = Architektur, Einbauelemente, Fenster B_AUS_MOB = Belegung, Raumausstattung, Möblierung GMA B_RDT = Belegung, Raumdaten T_ = Gefahrenmeldeanlage T_SAN_EIN = Technik, Sanitär, Einrichtungsgegenstände usw. Die verbindliche Layerstruktur ist in Anlage 1 festgelegt. Eine Erweiterung um Layer, die durch Auto CAD-Applikationen (z. B. PitCup) generiert werden ist möglich, bedürfen allerdings der Zustimmung von FM Beratung. Zur Übergabe von Planungsdaten an den AG ist die vorgegebene Layerstruktur einzuhalten. Andere Layerstrukturen sind entsprechend zu konvertieren. Prinzipiell können noch feiner differenzierende Layer durch Anhängen zusätzlicher Zeichen entsprechend der angelegten Struktur (3 Textzeichen 1 Unterstrich) gebildet werden. Diese sind jedoch in Form einer Excel-Liste zu dokumentieren. 3.5 Layerfarben Neben den Layernamen sind die Layerfarben von Bedeutung. Die Layerfarbe ist gleichzusetzen mit einer Stiftstärke bei der Ausgabe der Zeichnungen. Grundsätzlich müssen die Farben der Objekte als Farben von Layer deklariert sein. Die genaue Zuordnung der Layerfarben erfolgt in Abstimmung mit FM Beratung. Wichtig ist jedoch eine einheitliche Verwendung. Diese muss in Form einer Excel-Liste dokumentiert und reproduzierbar sein. 3.6 Modellbereich / Papierbereich / Referenzierungen Alle Zeichnungen für das CAFM/CAIFM/MIS sind im Modell- und Papierbereich zu Die Referenzierungstechnik ermöglicht u. a. ein schnelleres Arbeiten (bei grösseren Datenmengen) und die konsequente Trennung von Architekteninformationen von TGA Zeichnungsdaten sowie der Modellbereichsdaten von den Plankopfdaten. Dazu ist es notwendig die Referenzierungen für alle Planungs- und Ausführungsbeteiligten exakt zu regeln. Der Aufbau der Referenzierung wird durch FM Beratung festgelegt und ist für alle Beteiligten bindend. Die CAD - Planungs- und Ausführungsunterlagen sind komplett mit den abgestimmten Referenzierungen zu Die Dateinamen werden entsprechend den Erfordernissen der Referenzierungstechnik festgelegt. Ein Beispiel für eine Papierbereich-Modellbereich-Struktur ist in der Anlage enthalten. 3.7 Nullpunkt Ein gemeinsamer Nullpunkt als Ausrichtung für alle Zeichnungen und Bauteile muss festgelegt werden. Dieser Koordinatenursprung wird durch den Architekten festgelegt und ist auch über alle Bauteile gleich.
3.8 Zeichnungsgrenzen Die Planungsgrenzen müssen in den Zeichnungsköpfen eindeutig gekennzeichnet werden. Die einzelnen Blätter einer Zeichnung sind in der Übersicht deutlich zu kennzeichnen. 3.9 Zeichnungskopf Der Zeichnungskopf wird von FM Beratung festgelegt. Der Zeichnungskopf steht allen Projektbeteiligten für alle vorgegebenen Formate als Block mit Attributen für die Formate A0 (gleichzeitig für A1 und A2) A3 quer A4 hoch und A4 quer zur Verfügung. Er ist zwingend bei allen Zeichnungen (auch Details) zu verwenden. Referenzierungen der Planköpfe werden in den projektspezifischen Vorgaben definiert. 3.10 Planbezeichnung Die Plannumerierung erfolgt nach folgender Syntax: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 A M - A B - E G - G - 2 - R L T - 0 1 - A 1 Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden zwischen den einzelnen Gruppen Bindestriche verwendet. Bei unbenutzten Stellen wird das Zeichen / als Platzhalter eingesetzt. Die Inhalte der Gruppen sind wie folgt belegt. Stelle Beschreibung Beispiele 1 2 Bauteil Je nach Festlegung durch den OP hier zweistellig AM 3 Trennstrich 4 5 Bereich / Kern innerhalb des Bauabschnitts AB Bereich zwischen Kern A und B 6 Trennstrich 7 8 Geschoss Bei Schemen über mehrere Geschosse ist als Geschossbezeichnung 00 zu wählen 9 Trennstrich U2, U1, EG, 01,02,..., 99, Z1, Z2 für Zwischengeschosse