Produktblatt Exportfonds Global Export Finance Exportfonds-Rahmenkredit Beschreibung Ein Exportfonds-Rahmenkredit (Exportfonds) ist revolvierend ausnützbar und steht meist über Jahre hindurch zur Verfügung. Der Exportfonds deckt einen Teil der Betriebsmittelfinanzierung zu günstigen und flexiblen Konditionen während der Produktionsphase und Exportforderungsau#enstände. Voraussetzungen Exporteur: KMU mit Firmensitz in Österreich Als KMU gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen (Vollzeit) beschäftigen und die entweder weniger als EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder weniger als EUR 43 Mio. Bilanzsumme aufweisen; an denen ein Gro#unternehmen nicht oder mit max. 25 % beteiligt ist. Export österreichischer Waren bzw. Dienstleistungen mit einem max. Auslandsanteil von 75 %. Bei einem Auslandsanteil von 75 % und mehr ist eine Finanzierung, jedoch keine Risikoübernahme durch den Exportfonds möglich. Vorliegen von Exportaufträgen bzw. forderungen (zumindest in Kredithöhe) Erhalt der Exportfondszusage 1
Produktblatt Exportfonds 2 Antragsverfahren Der Exporteur übermittelt dem Exportfonds gemeinsam mit der Bank das Antragsformular. Bei Erstantrag benötigt der Exportfonds zur Bonitätsprüfung folgende Unterlagen: die Bilanzen der letzten 2 Geschäftsjahre aktuelle IST-Zahlen Exportumsatzprognosen (falls der letzte Bilanzstichtag mehr als 6 Monate zurückliegt) Aufstellung der bestehenden Bankkredite (wird vom Exportfonds direkt beim Kreditnehmer angefordert) Selbstauskunft aktuelle Bonitätsauskunft der Hausbank Firmenbuchauszug[ Besicherung Nach der vom Exportfonds durchgeführten Bonitätsprüfung werden die Auflagen und Bedingungen in der Exportfondszusage festgelegt. In erster Linie wird die Zession der Exportforderungen bedungen oder die Mithaftung der RBI, die dann die entsprechenden Sicherheiten festlegt. Kreditnehmer Österreichischer Exporteur Kredithöhe Max. 30 % des letztjährigen Exportumsatzes bzw. des erwarteten Exportumsatzes für das laufende Jahr, Basis ist der durchschnittliche Exportauftrags-(= Produktionsfinanzierung) und -forderungsstand. Kreditausnützung Nach Vorliegen der Exportaufträge bzw. forderungen Laufzeit Bis auf weiteres Kosten Exportfonds-Zinssatz siehe auch unter www.exportfonds.at/de/exportfondskredit/rahmenkredit/seiten/default.aspx Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich in jedem Fall die AnsprechpartnerInnen des Global Export Finance Teams der Raiffeisen Bank International AG ( RBI ).
Produktblatt Exportfonds 3 Bearbeitungsgebühr, Bereitstellungsprovision, Haftungsprovision, Risikoprovision gemä# Vereinbarung.
Produktblatt Exportfonds 4 Warum sollte ein Exportfondskredit in Anspruch genommen werden? + Haftungsübernahme bis max. 80 % des Kreditvolumens durch den Exportfonds möglich Bietet freie Finanzierungsrahmen + Revolvierende Kreditform Sichert die laufende Finanzierung der Exportgeschäfte + Rasche, einfache Abwicklung Spart Zeit (Genehmigung der Förderstelle innerhalb von ca. 3 Wochen) Übersichtliche Vertragsgestaltung/ Dokumentation Erhöht die Flexibilität (Möglichkeit von raschen Erhöhungen/Senkungen) + Ermöglicht eine Refinanzierung durch den Exportfonds Alle Exportfonds-Formulare sind unter www.exportfonds.at abrufbar!
Produktblatt Exportfonds 5 Ansprechpartner Abteilung Global Export Finance Mag. Anita Filaus (stv. Abteilungsleiterin und Teamleiterin Sales) DW 1013 anita.filaus@rbinternational.com Förderstelle Österreichischer Exportfonds GmbH Strauchgasse 3, 1014 Wien Tel. 712 61 51 www.exportfonds.at Mag. Markus Sluga (stv. Teamleiter Sales) DW 1142 markus.sluga@rbinternational.com Mag. Christa Augustin DW 3174 christa.augustin@rbinternational.com MMag. Lukas Baumann DW 3219 lukas.baumann@rbinternational.com Egbert Huber, B.A.M.A. DW 3673 egbert.huber@rbinternational.com Mag. Markus Hüttenberger DW 1890 markus.huettenberger@rbinternational.com Mag. Michael Kaiserseder DW 1207 michael.kaiserseder@rbinternational.com Mag. Petra Moser DW 3544 petra.moser@rbinternational.com Diese Information wurde mit grötmöglicher Sorgfalt erstellt, trotzdem können Daten falsch sein, insbesondere weil sie nicht mehr aktuell oder überholt sind. Daher kann die RBI keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.