Arbeitshilfe zur Finanzierung von Triple P-Elterngruppenkursen. 2. Ergebnisse einer Befragung zu finanziellen Rahmenbedingungen



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Transkript:

Arbeitshilfe zur Finanzierung von Triple P-Elterngruppenkursen Inhalt: 1. Einleitung 2. Ergebnisse einer Befragung zu finanziellen Rahmenbedingungen 3. Krankenkassen 3.1. Gesetzliche Krankenkassen 3.2. Private Krankenkassen 4. Kommunale Jugendämter 5. Projektfinanzierung 5.1. Projekt des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 5.2. Projekt des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern 6. Sponsoring-Projekte 7. Finanzierung über das Weiterbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (Weiterbildungsgesetz) hier am Beispiel NRW 7.1. Förderung von Maßnahmen mit Familien in besonderen Problemsituationen 8. Kirchengemeinden 9. Schulen 10. Zusammenarbeit mit Volkshochschulen 11. Schluss

1. Einleitung Die Arbeitshilfe zur Finanzierung von Triple P-Elterngruppentrainings soll als Orientierungshilfe für Triple P-Trainer dienen, die nach Möglichkeiten suchen, die Triple P- Elterngruppentrainings zu finanzieren bzw. diese kostengünstiger anzubieten. Diese Handreichung basiert auf gesetzlichen Grundlagen und Erfahrungen von Triple P- Trainern in Deutschland. Viele Entscheidungen werden auf lokaler Ebene und im Einzelfall getroffen, diese können aber sicherlich als Anregung für die eigene Akquise genommen werden. Die einzelnen Gliederungspunkte sind so aufgebaut, dass Sie zunächst allgemeine Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten erhalten und anschließend exemplarische Beispiele / Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt bekommen. Um eine stetige Weiterentwicklung dieser Arbeitshilfe zu gewährleisten, sind wir sowohl über positive als auch über negative Erfahrungen bei der Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten der Triple P-Angebote sehr dankbar. Fragen, Anregungen etc. richten Sie bitte an die PAG Institut für Psychologie AG (Frau Wichmann, Tel.: 0251-1621249). Die vorgestellten Finanzierungsmöglichkeiten beziehen sich bislang ausschließlich auf Triple P-Elterngruppentrainings, sind aber teilweise auch auf Triple P-Beratungen übertragbar. Die Höhe der Kosten für die Elterngruppentrainings sind dem jeweiligen Trainer freigestellt. Bei der Überlegung, ob und wie viel die Kurse kosten sollen, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: evtl. Honorarkosten, Träger, Material, Zielgruppe, Verpflegungs- und Fahrtkosten. Die Teilnahmebereitschaft der Eltern erhöht sich, wenn es während der Kurse die Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt und der Kurs an den Eltern bereits bekannten und für sie einfach zu erreichenden Veranstaltungsorten (z.b. Kindergarten, Gemeindehaus) stattfindet. 2. Ergebnisse einer Befragung zu finanziellen Rahmenbedingungen Im Rahmen einer Diplomarbeit Dokumentation der Arbeit der Triple P-Trainer in Deutschland und Evaluation des Triple P-Trainingsangebots (Gudlin, 2002) wurde u.a. nach den Finanzierungsmöglichkeiten der Triple P-Elternkurse bzw. nach Zuschüssen für Eltern zur Teilnahme an den Elternkursen gefragt. Bei der Beantwortung der Frage, ob es für Eltern Zuschüsse gibt, teilen 22 von 56 Trainern (39%) mit, dass die Eltern finanzielle Unterstützung bekommen. Diese bekommen sie von Beratungsstellen (4), vom Jugendamt / Jugendhilfe (7), von Stadt / Land (2), von Klinik (1), von Kindergarten / Schule (1), von Privater Krankenkasse (1), von Wohlfahrtsorganisation (1) und vom Verein (1). Als weitere zusätzliche Information zu den finanziellen

Rahmenbedingungen wurde erfasst, ob Sponsoren die Arbeit der Triple P-Trainer unterstützen. Von den 56 Angaben, die hierzu gemacht wurden, gibt es in sieben Fällen (12,5%) Sponsoren und in 49 Fällen (87,5%) keine. Die Sponsoren und die Summe der gespendeten Gelder waren ein Elektrogeschäft (1x mit 150,- ), eine Bank (1x mit 1500,- ), ein Verein (1x mit 2500,- ), eine Kirche (1x, ohne Angabe über Höhe der gespendeten Summe) und das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Saarland (3x, ohne Angabe über Höhe der gespendeten Summen) (vgl. Gudlin, 2002, S. 38f). 3. Krankenkassen 3.1. Gesetzliche Krankenkassen Auszüge aus den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen als mögliche Argumentationshilfe bei den Krankenkassen: 1. Die Prävention bzw. Gesundheitsförderung bei Krankenkassen ist ein wichtiges Instrument zur Kostendämpfung, dessen Bedeutung weiter zunehmen wird. Die Prävention umfasst Maßnahmen, die dem Aufkommen von Krankheiten vorbeugen, deren Fortschreiten eindämmen und Krankheitsfolgen minimieren. Daher ist es Aufgabe der Krankenkassen, u.a. zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung anzuregen. Die Prävention ist als eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege ausgebaut worden (vgl. GKV-Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, 2003). 2. Ein Bereich der Förderung von gesetzlichen Krankenkassen ist die Stressreduktion/Entspannung. Hier sollen spezifische Risiken und stressabhängige Krankheiten vermieden werden. Selbstschädigendes Verhalten soll mittels positiver Veränderung der Stressverarbeitung modifiziert werden: Durch den Aufbau von Bewältigungs- und Erholungskompetenz und präventiver Schutzfaktoren sowie der Stärkung persönlicher Ressourcen sollen chronische Stressfolgen vermieden und das Erregungsniveau gesenkt werden. Die Methodik sind systematische Trainingsprogramme für Gruppen auf der Basis verhaltenstherapeutisch orientierter Stressbewältigung (vgl. Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. Juni 2001). Triple P-Elterngruppentrainings sind sicherlich in weiteren Bereichen der Gesundheitsförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen anzusiedeln.

Erfahrungen aus der Praxis: Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt vom Stuttgarter Institut für Prävention und Psychotherapie (SIPP) beteiligt sich die AOK Stuttgart mit 100,- pro Elternpaar an Triple P-Kursen für Eltern mit Kindern, bei denen ADS (Aufmerksamkeits-Defizit- Störung) diagnostiziert wurde. Ein Modell (Triple P-Elternkurse für spezifische Zielgruppen), das sich vielleicht auch auf andere AOK s und weitere Kassen ausdehnen lässt. Eine weitere Psychologische Praxis (Kempten) wird ebenfalls von örtlichen Krankenkassen unterstützt, sofern die Diagnose ADS vorliegt. Der Krankenkassenanteil wird nach der Teilnahme (bei vorliegender Teilnahmebescheinigung) gezahlt. Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie Für Triple P-Trainer besteht die Möglichkeit, sich als Honorarkraft in psychiatrischen Praxen zu bewerben und die Kurse auf Honorarbasis anzubieten. Zudem ist es für Kinder- und Jugendpsychiater möglich, Elterntrainings über die kassenärztlichen Ziffern (GOÄ und EBM) abzurechnen. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Landshut finanziert die Elterngruppenkurse über die Behandlung der Kinder. Bei ambulanter Behandlung läuft die Abrechnung über eine Abrechnungsziffer; bei einer stationären Behandlung ist die Finanzierung der Elterngruppenkurse im Tagessatz inklusive. Ergebnis der vergangenen Ambulanzprüfung war eine sehr hohe Zufriedenheit seitens der Krankenkassen mit dem Triple P-Angebot. Weitere Informationen im Internet unter: www.bundesausschuss.de www.aok.de www.bmgs.bund.de www.g-k-v.com www.gesundheit-psychologie.de www.verbrauchernews.de 3.2 Private Krankenkassen Bisher liegen keine Erfahrungen mit privaten Krankenkassen vor. Aber auch hier wird eine Kostenerstattung im Einzelfall entschieden.

4. Kommunale Jugendämter Möglichkeit A: Das Jugendamt bildet eigene Fachkräfte zum Triple P-Trainer aus und nimmt die Kurse im Rahmen ihrer Jugendamtstätigkeit (ASD, Hilfen zur Erziehung u.a.) in ihr Konzept auf. Im Landkreis Müritz (Rendsburger Elterntraining) konnte das Elterntraining gemäß 29 KJHG als Erziehungsberatung laufen. Die Elternkurse sind über Fachleistungsstunden abzurechnen. Möglichkeit B: Triple P-Trainer sprechen das Jugendamt an und bieten Elternkurse auf Honorarbasis an. Die Kurse können für Eltern kostengünstig oder kostenfrei angeboten werden, weil das Jugendamt (Bereich Prävention, Hilfen zur Erziehung o.a.) die anfallenden Kosten übernimmt. Es liegt im Ermessen des Jugendamtes, ob Triple P in das Konzept integriert werden soll, das bedeutet, dass Verhandlungen immer zwischen Triple P-Trainer und dem zuständigen Jugendamt geführt werden müssen. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendämtern liegen z.b. bereits mit dem Jugendamt Kassel, dem Jugendamt Münster und dem Jugendamt Berlin vor. 5. Projektfinanzierung 5.1. Projekt des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes Das Saarländische Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales finanziert Triple P-Elternkurse in Form eines Modellprojektes über drei Jahre. Ein freier Träger (Familienbildungsstätte in kirchlicher Trägerschaft) mit vier Standorten führt die Elternkurse im Landkreis durch. Finanziert werden Fachkräfte mit Lizenz zur Durchführung der Triple P-Elternkurse. Die Zielsetzung dieses Modellprojektes des Landesministeriums ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie innerhalb eines Forschungsvorhaben. Der Kreis von Verhaltensproblemen der Kinder, Erziehungsinkompetenz der Eltern und weiteren Familienproblemen soll durchbrochen bzw. soll dem vorgebeugt werden. Den Eltern sollen Anregungen zum Aufbau einer guten Beziehung zu ihren Kindern mit an die Hand gegeben werden. Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Triple P-Elterntrainings ist das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG). Nach Gesprächen mit dem Ministerium, der Ausarbeitung einer Konzeption sowie Informationsveranstaltungen und Vorträgen zu Triple P ist das Modellprojekt für den Zeitraum vom 01. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2003 bewilligt worden. Nach der Modellphase geht das Projekt in die Regelförderung mit Honorarkräften über.

Weitere Informationen im Internet unter: www.soziales.saarland.de/9303.htm 5.2. Projekt des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern Die Leitidee des Projektes ist, Eltern Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder zu geben. Hierfür wurden qualifizierte Fachkräfte zum Triple P-Trainer ausgebildet. Neben dem Erziehungskonzept Triple P wurden auch Trainer für das Programm Starke Eltern Starke Kinder und das Rendsburger Elterntraining ausgebildet. Die Landesregierung hat parallel einen Landesarbeitskreis, bestehend aus Personen, die aktiv in der Familien- und Elternbildung tätig sind, sowie mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände, der Familien- und Kinderverbände, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes, der Volkshochschulen und mit ausgewählten Trainern, eingerichtet. Hier werden die künftigen Aufgaben und Schwerpunkte zur Verbesserung der Familienbildung diskutiert. Gemeinsam soll versucht werden, Strategien und Handlungsspielräume zu entwickeln sowie Verbündete und Sponsoren für die Umsetzung des Konzeptes zu gewinnen. Weg zum Projekt: 1. Das Sozialministerium, Abteilung Familie, organisierte eine Familienkonferenz, auf der ein umfangreicher Einblick in das Konzept von Triple P geboten wurde. Seitens des Ministeriums wurde deutlich, dass es Politik der Landesregierung ist, solche Unterstützungsprogramme für Eltern in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben zu rufen. 2. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) LV Mecklenburg-Vorpommern legte in Zusammenarbeit mit dem ISA-MV Institut für systemische Arbeit MV ein Konzept der Fortbildung von Elterntrainern für drei Konzepte vor. Das Rendsburger Elternprogramm gehörte neben Triple P und dem Programm Starke Eltern Starke Kinder zum Konzeptprogramm. Möglichkeiten des Europäische Sozialfonds (ESF) wurden genutzt. 3. Informationsveranstaltung organisiert vom DKSB Landesverband und dem Sozialministerium für Freie Träger. 4. Zunächst wurden Triple P-Elterntrainer ausgebildet (Mai 2001), später (ab August 2001) dann Trainer der anderen beiden Programme. 5. Gründung eines Forums Eltern stark machen. Dieses Forum soll Strategien für die Zukunft entwickeln, Defizite aufzeigen, Erfahrungen aus der Praxis einbeziehen, um so einen engen Kontakt zur Praxis herzustellen, in einen Gedankenaustausch zu treten, Handlungsspielräume auszuschöpfen, bestehende Projekte zu erfassen, Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Medien aufzubauen und Sponsoren zu finden.

Projektpartnerschaft: Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Förderer und Initiator des Projektes Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v., Projektträger Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern ISA-MV Institut für systemische Arbeit GmbH, Weiterbildungsinstitut für die Programme Schabernack Zentrum für Theorie und Praxis, Weiterbildungsinstitution der Jugendhilfe e.v. Visionen des Projektes: 1. Präventive Angebote für Eltern flächendeckend im Land 2. Direkter Dialog mit den Eltern auf der Internetseite 3. Zusammenarbeit mit den Medien im Land, um das Thema gewaltfreie Erziehung für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Projektdauer: Seit drei Jahren Informationen im Internet unter: www.eltern-stark-machen.de 6. Sponsoring-Projekte Eine weitere Möglichkeit, die anfallenden Kosten für die Elternkurse so gering wie möglich zu halten, ist die Akquise durch den Triple P-Trainer vor Ort nach Sponsoren. Mögliche Sponsoren sind u.a. Banken, kommunale Vereine und Verbände, Clubs wie der Rotary Club und der Ladies Circle. Bei der Gewinnung von Förder- oder Sponsoring-Partner ist es wichtig, deutlich zu machen, dass Sie keine Mittel für sich selber sondern für die Eltern sammeln. Hierfür bietet es sich u.u. an, eine dritte Organisation (z.b. kirchliche Träger, Vereine, Wohlfahrtsverbände) hinzuzuziehen, die den Antrag auf Fördermittel stellt. Nutzen Sie Stimmen oder Kontakte zufriedener Eltern aus Kursen für Ihre Werbung / Aquise. Bei der Antragstellung sollten Sie sich überlegen, welchen Nutzen Sie dem gewünschten Sponsoren bieten (z.b. Präsenz in Presse und Öffentlichkeit). Die Darstellung des geplanten Projektes sollte gezielt darauf

angepasst werden. Bei der Auswahl der Sponsoren bietet es sich an, Sponsoren mit lokalem Bezug anzusprechen. 7. Finanzierung über das Weiterbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (Weiterbildungsgesetz) hier am Beispiel NRW Erstes Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000: Einrichtungen der Weiterbildung sind Bildungsstätten in kommunaler Trägerschaft und anerkannte Bildungsstätten in anderer Trägerschaft ( 2 Abs. 2 WbG). Voraussetzung für die Förderung über das WbG ist eine Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung bzw. für Einrichtungen der Weiterbildung, die nach ihrer Bezeichnung dem Bereich der Eltern- und Familienbildung angehören durch das zuständige Landesjugendamt. Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt die Elternund Familienbildung ein ( 3 Abs. 1 WbG). Das Land ist zur Förderung der Weiterbildung verpflichtet. Es beteiligt sich an den Kosten für das hauptamtliche bzw. hauptberufliche pädagogische Personal und für die Maßnahmen, die nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen berechnet werden ( 7 WbG). Eine Unterrichtsstunde ist eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer ( 8 Abs. 2 WbG). (Jede förderungsfähige Unterrichtsstunde wurde im Jahr 2002 mit 11,50 bezuschusst.) Die Kostenerstattung erfolgt nach Durchschnittsbeträgen, die jährlich im Haushaltsgesetz festgesetzt werden ( 13 Abs. 3 WbG). An den geförderten Unterrichtsstunden müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 10 Personen teilnehmen, die in NRW wohnen oder arbeiten. Bei den geförderten Teilnehmertagen darf der Anteil der Personen, die nicht in NRW wohnen oder arbeiten, jährlich 15 von Hundert der geförderten Teilnehmertage nicht überschreiten ( 8 Abs. 4 WbG). Einrichtungen der Weiterbildung, die dem Bereich der Eltern- und Familienbildung angehören und zumindest zu drei Vierteln ihres Lehrprogramms in diesem Bereich tätig sind, beantragen den Zuschuss beim zuständigen Landesjugendamt. Andere Träger richten ihren Antrag an die Bezirksregierung ( 19 Abs. 2 WbG). Fördergelder erhalten zur Zeit nur bereits anerkannte Träger (Familienbildungsstätten, Haus der Familie u.a.) der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen der Familienbildung. Bis 2005 können auf Grund der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (und der aktuellen Haushaltslage) keine neuen Träger aufgenommen werden. Bereits

anerkannte Träger können einen formlosen Antrag an das zuständige Landesjugendamt (in NRW: Landesjugendamt Rheinland und Westfalen-Lippe entsprechend den 15 WbG) stellen. Weitere Informationen im Internet unter: www.text.masqt.nrw.de 7.1. Förderung von Maßnahmen mit Familien in besonderen Problemsituationen Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 26.11.2001 Amtszeichen: IV A I 6703.10.1: Zuwendungsempfänger sind Träger von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung, die nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes von dem zuständigen Ministerium bzw. vom zuständigen Landesjugendamt anerkannt sind. Gefördert werden Aufwendungen im Zusammenhang mit Maßnahmen mit Familien in besonderen Problemsituationen. Die Mittel werden gewährt zum Ausgleich von Gebührenausfall für Teilnehmende, die folgenden Zielgruppen angehören: Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur; Sozialhilfeempfänger und ihre Familien, Arbeitslose und Kurzarbeiter und ihre Familien; Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei oder mehr Kindern; Ausländer-Familien, Übersiedler-Familien und Spätaussiedler-Familien; Familien mit Behinderten oder Suchtkrankheiten; von Strafvollzug betroffene Familien. Die Art der Zuwendung ist eine Projektförderung, die Finanzierungsart eine Festbetragsfinanzierung und die Art der Zuwendung eine Bezuschussung. Die Landesmittel werden nach Pauschalbeträgen je nach Einzelfall als Budget bewilligt. Die Förderung soll im Einzelfall wenigstens ein Viertel der Teilnahmegebühr betragen. Die Förderung von Maßnahmen mit Familien in besonderen Problemsituationen beträgt im Rahmen verfügbarer Landesmittel bei für nach dem WbG geförderte Teilnehmertage je erwachsenen Teilnehmer zusätzlich 6,- je Tag und bei Tagesveranstaltungen je Teilnehmer und Kursangebot 23,- (Stand 2001). Anträge auf Gewährung der Landeszuwendung (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung + Anlagen, Verwendungsnachweis) werden an das zuständige Landesjugendamt gerichtet. Die

Landesjugendämter sind Bewilligungsbehörden nach 69 KJHG und 19 Weiterbildungsgesetz. Diese Art der Förderung ist eine Art Aufstockung des WbG. Voraussetzung ist also die Anerkennung nach dem WbG sowie das Erhalten von Fördergeldern vom Landesjugendamt. Zur Zeit ist es hier sehr schwer Gelder zu bekommen, da seit Jahren bestimmte Maßnahmen gefördert werden und der Topf damit voll ausgeschöpft ist. 8. Kirchengemeinden Kirchen- bzw. Pfarrgemeinden haben Fördertöpfe für Gemeindearbeit. Hierzu gehört u.a. die Arbeit mit Eltern. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde, welche Projekte gefördert werden. Eine Kirchengemeinde in Vlotho beteiligt sich nach Absprache mit Pastor und Presbyterium an den Kursgebühren in einer Höhe von 50,- pro Elternpaar. Die Kurse werden in einem der Kirchengemeinde zugehörigen Kindergarten angeboten; darüber hinaus wird im Gemeindebrief für die Elterngruppentrainings geworben. 9. Schulen Triple P-Elterngruppentrainings erhalten einen immer stärkeren Einzug an Schulen. Eine Möglichkeit, die Elternkurse zu finanzieren, wäre über eine Kooperation mit dem Förderverein der Schule. Schulfördervereine sind für Schulen ein Finanzierungs- und Organisationsinstrument, ein Hilfsmittel, um Schwächen der Institution Schule soweit wie möglich auszugleichen. Sie dienen dem Zweck der Förderung von Erziehung und Bildung. Hierzu gehört gemäß der Satzung u.a. die Finanzierung ggf. Einstellung von Hilfskräften, die in Abstimmung mit der Schulleitung die pädagogischen und fachlichen Anliegen der Schule unterstützen sowie die Förderung gesunder Lernbedingungen der Schüler. Die gesetzten Zwecke können auch in Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit Triple P-Elternkurse an Schulen zu finanzieren ist die Freistellung von Unterrichtsstunden durch das Schulamt. Beispielsweise an einer integrativen Hauptschule in Baesweiler/Setterich wurden Elternkurse zunächst von Projektmitteln des Schulamtes, später dann durch die Freistellung von Unterrichtsstunden finanziert. Eltern dieser integrativen Hauptschule sowie einer benachbarten Grundschule haben die Möglichkeit, an den Elternkursen kostenfrei (exklusiv das Gruppenarbeitsbuch) teilzunehmen.

10. Volkshochschulen Volkshochschulen sind öffentliche Weiterbildungseinrichtungen (vgl. Punkt 7). Für die Arbeit der Volkshochschulen sind die vom jeweiligen Land mit dem Weiterbildungsgesetz vorgegebenen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen maßgeblich. An vielen Volkshochschulen in Deutschland werden Triple P-Elternkurse angeboten. In den meisten Fällen werden die Telefonkontakte mit abgerechnet, hierüber müssen allerdings Verhandlungen mit der jeweiligen Volkshochschule geführt werden, ebenso über das Honorar. Was das Honorar betrifft haben die Volkshochschulen Spielräume. Der VHS-Verband NRW empfiehlt z.b. Triple P-Elternkurse. 11. Schluss An dieser Stelle möchten wir allen Triple P-Trainern danken, die mit Ihren Erfahrungsberichten einen wesentlichen Beitrag zu dieser Arbeitshilfe geleistet haben. Für eine stetige Weiterentwicklung sind wir über weitere Erfahrungen mit der Finanzierung von Elternkursen sehr dankbar, insbesondere auch über Erfahrungen mit den seit Sommer 2003 laufenden Triple P-Beratungen.