Sorgen Sie schon jetzt für Ihren Nachwuchs vor. Nutzen Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung für die Zukunft Ihrer Kinder!



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Transkript:

Anfrage VORSORGE Rente Fonds für Kids Sorgen Sie schon jetzt für Ihren Nachwuchs vor. Nutzen Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung für die Zukunft Ihrer Kinder! Ein Produkt der VORSORGE Lebensversicherung AG

VORSORGE Rente Fonds für Kids* Schenken Sie Ihrem (Paten-)Kind oder Ihrem Enkel eine Perspektive für die Zukunft. Ihr privater Generationenvertrag mit einem Mix aus Vorsorge und Rendite. Vorsorge ist Fürsorge sorgen Sie schon heute für morgen vor. Die gesetzliche Rente bietet in Zukunft nur noch eine Grundversorgung. Unter anderem wegen der steigenden Lebenserwartung müssen immer weniger Beitragszahler für einen Rentner aufkommen. Daher wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Unterstützen Sie schon heute Ihren Nachwuchs mit der VORSORGE Rente Fonds für Kids. Gehen Sie Hand in Hand mit der Zeit! Je früher Sie starten, desto mehr Altersrente können Sie mit kleineren monatlichen Beiträgen bei entsprechender Risikoneigung erreichen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Rentenlücke der Kinder zu reduzieren. Die Lebenserwartung steigt. Durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland bei der Geburt in n 1949/51 1960/62 1970/72 1980/82 1991/93 76,9 79,0 2007/09 82,5 1901/10 1924/26 58,8 1932/34 62,8 59,9 72,4 68,5 66,9 64,6 ab 1949/51 Westdeutschland 73,8 67,4 72,5 70,2 ab 1991/93 Deutschland 77,3 48,3 56,0 44,8 bis 1932/34 Deutsches Reich Mädchen Jungen Quelle: Statistisches Bundesamt Sicherheit, auch wenn der Versorger verstirbt die Zusatzversicherung Termfix**. VORSORGE Rente Fonds für Kids bietet mehr als flexible Altersvorsorge. Falls Sie als Versicherungsnehmer und Beitragszahler sterben, werden die Beiträge dennoch weiter gezahlt. Das geschieht über die Termfixversicherung, die Sie einschließen können. (Das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers darf hierfür max. 53 betragen.) Im Falle eines Falles werden die ausstehenden Beiträge (max. bis zu 75.000 Euro) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bzw. 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers über diese Zusatzversicherung finanziert. * Eine fondsgebundene Rentenversicherung der VORSORGE Lebensversicherung AG, Düsseldorf. ** Risikoträger: CARDIF LEBENSVERSICHERUNG

VORSORGE Rente Fonds für Kids VORSORGE Rente Fonds für Kids passende Vorsorge für die Kleinen. VORSORGE Rente Fonds ist mehr als nur Vorsorge mit Flexibilität und Renditechancen ist VORSORGE Rente Fonds für Kids ein Lebensbegleiter. Die Vorteile im Überblick: Für die Termfix-Zusatzversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig! Durch einen frühzeitigen Start können Sie auch mit einem niedrigen Beitrag eine stattliche Summe fürs Alter erreichen. Nach einer Mindestlaufzeit von 12 n und einer Auszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres müssen Sie lediglich die Hälfte der Erträge versteuern (Halbertragsverfahren). Bei Rentenwahl gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Teilauszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.000 Euro möglich. Praktisch, wenn Ihr Kind Geld für die Ausbildung, die erste eigene Wohnung, einen Auslandsaufenthalt o. Ä. benötigt. Bei Teilauszahlungen ist lediglich der anteilige Wertzuwachs des Depotwertes zu versteuern. Bei Berücksichtigung von entsprechenden Freigrenzen (Sparer-Freibetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag) fällt unter Umständen gar keine Steuerlast an. Sie können oder möchten wenn Ihr Kind die Ausbildung beendet hat die Beiträge nicht mehr zahlen? Ganz einfach: Ihr Kind verdient nun eigenes Geld und übernimmt als Versicherungsnehmer die Beitragszahlung. Selbstverständlich kann Ihr Kind die Beitragszahlung neu bestimmen und profitiert im Rentenalter davon, dass Sie schon sehr früh vorgesorgt haben! Optimaler Begleiter für alle Lebensphasen: VORSORGE Rente Fonds. Policenbestandteile Anpassung Versicherungsschutz Entnahme aus ggf. vorhandenem Fondsvermögen* Aufbau von Vermögen Lebensalter Freizeit Führerschein Autokauf Hauskauf Weltreise Ereignisebenen Familie Kleinkind 18 18. Geburtstag Heirat Scheidung Enkel Ausbildung/ Beruf Einschulung Abitur Studium Berufsstart Altersteilzeit/ Abfindung Rentenbeginn Die dargestellten Ereignisse sind exemplarisch und werden sicherlich nicht bei jedem Kunden eintreffen. Es handelt sich hier um eine Zusammenstellung unverbindlicher Beispiele. * Es muss ein ausreichend hohes Fondsguthaben vorhanden sein.

Alles auf einen Klick. Über www.vorsorge-lebensversicherung.de und unser Fondsservicecenter haben Sie die Möglichkeit, sich tagesaktuell über die Anlagestrategien zu informieren. Zusätzlich finden Sie dort weitere nützliche Informationen rund um das Thema Fondsanlage. Sie entscheiden, ob Sie für die Vorsorge Ihres Kindes regelmäßig zahlen möchten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder einmalig (ab 5.000 Euro). Für den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 30 Euro können Sie auch hervorragend Teile des Kindergeldes nutzen. Es besteht die Möglichkeit, Teilverrentungen und Teilauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen. Das Restguthaben bleibt weiter in Fonds investiert (zusätzliche Renditesteigerung möglich). Wenn Sie darüber hinaus einmalige Beträge langfristig für Ihre Kinder anlegen möchten (zum Beispiel aus der Auflösung eines Sparbuches, oder Sie verwenden Geldgeschenke von Oma, Opa, Onkel oder Tante), so können Sie dies über Zuzahlungen (mindestens 300 Euro) ab dem 8. Lebensjahr während der Laufzeit tun. Durch die hohen Freibeträge für Schenkungen ergibt sich in der Regel keine Steuerlast: - Freibetrag 1. Linie (Eltern an ihre Kinder): bis zu 400.000 Euro - Freibetrag 2. Linie (Großeltern an ihre Enkelkinder): bis zu 200.000 Euro. Pluspunkte Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung: Beitragszahlung ohne Ratenzuschlag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig. Beliebige Zuzahlungen ab 300 Euro. Flexible Beitragszahlung: Beitragserhöhung ab 25 Euro pro Monat; Reduzierung bis zum Mindestbeitrag (30 Euro monatlich). Einmalbeitragsversicherung ab 5.000 Euro mit beliebigen Zuzahlungen ab 300 Euro. Dynamik zwischen 0 % und 10 % wählbar. Beliebige Teilentnahmen: mind. 1.000 Euro, max. 80 % des vorhandenen Fondsguthabens, wobei 2.500 Euro verbleiben müssen, Freibeträge jederzeit nutzbar. Steuerbegünstigte Kapitalleistung: Bei Auszahlung nach Ablauf von 12 n und nach Vollendung des 62. Lebensjahres ist die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen (Halbertragsverfahren). Kindergeld: Erfreuliche Entwicklung in den letzten 10 n. 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. und jedes weitere Kind 2000 2002 2009 2010 138,05 138,05 154,00 154,00 153,39 154,00 164,00 164,00 170,00 178,95 179,00 195,00 184,00 184,00 190,00 215,00 Im Jahr 2000 Umrechnung der DM-Beträge in Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesfamilienministerium

VORSORGE Rente Fonds für Kids Damit es Ihren Kleinen auch im Alter gut geht. VORSORGE Rente Fonds für Kids bietet attraktive Anlagestrategien renommierter Kapitalanlagegesellschaften und namhafte Fonds. Drei verschiedene Alternativen 1. Fondspicking Auswahl namhafter Fonds auch im Bereich Nachhaltigkeits- und Ökofonds 2. Fidelity Target Funds fester Anlagehorizont Gewinnabsicherung zum Laufzeitende 3. Garantiefondskonzept Höchststandssicherung und Kapitalschutz durch DWS Investments Mit der VORSORGE Rente Fonds nehmen Sie an den Chancen der Kapitalmärkte teil. Sie müssen allerdings Kursschwankungen berücksichtigen, die sich durch die Anlage in weltweit investierende Aktien- und Rentenfonds ergeben können. Dabei bestimmen Sie je nach Risikoneigung die Investmentstrategie. Mit den Anlagestrategien bleiben Sie auch während der Laufzeit flexibel. Und durch Ihren jährlichen Kontoauszug behalten Sie den Überblick. Ein Wechsel Ihrer gewählten Anlagestrategie ist möglich. Er ist zwölfmal innerhalb von 12 Monaten sogar kostenlos. 1. Fondspicking: Bei dieser Anlageform können Sie ganz individuell bis zu 10 Fonds auswählen. Hierbei haben wir für Sie eine Vorauswahl von rund 140 namhaften Fonds getroffen, die teilweise mehrfach ausgezeichnet worden sind. Zum Beispiel: Aktienfonds, Aktienfonds Nebenwerte, Aktienfonds Schwellenländer, Dachfonds, Themenfonds, Mischfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds und Wertsicherungsfonds. ERGO und damit auch die VORSORGE Lebensversicherung AG setzt mit ihren Fondsprodukten unter anderem auf Nachhaltigkeit. So leistet sie einen verantwortungsbewussten Beitrag zum Wirtschaftswachstum. In unserer Fondsauswahl finden Sie daher auch eine große Auswahl an Fonds mit nachhaltigen und ökologisch bestätigten Anlagestrategien. einer sogenannten Höchststandsgarantie* zum Laufzeitende. Der während der Laufzeit des Fonds zu bestimmten Stichtagen erzielte Anteilwert wird durch DWS FlexPension SICAV gezielt gesichert. Damit profitieren Sie von der Anlage der Beiträge (Sparanteile) sowie von möglichen Kursgewinnen aus der Fondsanlage. Bei Kursschwankungen bleibt Ihnen der jeweils erreichte Höchststand erhalten. Eine Beimischung zum Fondspicking ist ebenfalls möglich. Ablaufmanagement: Das Garantiefondskonzept können Sie 5 vor Rentenbeginn nutzen, um Ihr erreichtes Fondsguthaben abzusichern. Ganz gleich, für welche dieser Anlagestrategien Sie sich entscheiden mit der VORSORGE Rente Fonds investieren Sie immer in Ihre Zukunft. Denn sie ist flexibel auf Ihre Lebensumstände und Pläne zugeschnitten. * Die Höchststandsgarantie oder Höchststandssicherung wird von der DWS ausgesprochen. An vertraglich festgelegten Bewertungsstichtagen vergleicht die DWS das aktuelle Kursniveau mit dem vorherigen Stichtag. Ist der Wert besser, wird er als neuer Höchststand ab sofort bis zum vereinbarten Laufzeitende des jeweiligen Teilfonds garantiert. Ist er schlechter, bleibt der alte Höchststand erhalten. Über die gesamte Laufzeit wird das Kursniveau so an festgelegten Stichtagen als garantiert festgeschrieben, und der höchste jemals festgestellte Wert ist dann maßgeblich für die spätere Rentenzahlung bzw. Kapitalleistung. 2. Fidelity Target Funds: Die Fidelity Target Funds streben ein langfristiges Kapitalwachstum durch einen festen Anlagehorizont an. Je weiter das Zieldatum entfernt ist, desto höher ist der Anteil an risikoreichen Aktien. Diese sind dafür aber umso renditeträchtiger. Je näher das Zieldatum rückt, umso mehr werden die erzielten Gewinne abgesichert. Das geschieht durch den Fondsmanager, der in risikoärmere Renten- und Geldmarkttitel umschichtet. 3. Garantiefondskonzept: DWS FlexPension: Anders als bei normalen Investmentfonds handelt es sich bei DWS FlexPension SICAV um ein Garantiefondskonzept mit

Unsere Flexibilität ist Ihr Vorteil.

VORSORGE Rente Fonds für Kids Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Versicherungsangebotes Angebotes zu einer fondsgebundenen für eine Rentenversicherung fondsgebundene Rentenversicherung VORSORGE Lebensversicherung AG Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth Vorstand: Dr. Siegfried Nobel, Frank Wittholt Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632 Bei Zutreffendes bitte ankreuzen Anfrage-Nr. (IS301) Anfragesteller (Versicherungsnehmer) zugleich versicherte Person Anrede Herr Frau Versicherte Person (nur ausfüllen, wenn nicht mit Anfragesteller identisch) Anrede Herr Frau Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon / derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil Familien- bzw. Verwandtschaftsverhältnis oder sonstiges Verhältnis zum Anfragesteller abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige / Vertragsdaten Vertragsdaten Rentengarantiezeit Überschuss- System Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF51 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF53 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz Beratertarif für die Honorarberatung Versicherungsbeginn (0 Uhr) 01. Aufschubzeit bis Endalter (Rentenbeginn) Aufschubzeit mind. 5 Aufschubzeit mind. bis zum Endalter 18, max. bis zum Endalter 85 Zahlungsausfallversicherung Beitragszahlungsdauer bis Endalter BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 5 BZD max. bis zum Endalter 74 bzw. 67 bei Einschluss BUZ 5 10 Rentengarantiezeit keine Bei Rentenbeginn ab dem 75. Lebensjahr mindestens 5. (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 % Todesfallschutz Tarif der Hauptversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Wird sie gewünscht, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Todesfallschutz: Nach Ablauf von drei Versicherungsjahren beträgt der Versicherungsschutz Todesfallschutz wählbar in 10 %-Schritten zwischen 0 % und 200 % der Beitragssumme wenn Sie keine Angaben machen, beträgt der Todesfallschutz 10 % der Beitragssumme Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) Versicherungsbeginn 01. Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter (0 Uhr) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Überschuss-System (BUB): Fondsanlage analog der Hauptversicherung Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsbeginn (0 Uhr) 01. monatlich garantierte Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 Euro im Monat Überschuss-System (BUR): Bonusrente Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer bis Endalter Euro Leistungsdauer bis Endalter Karenzzeit für die Berufsunfähigkeitsrente Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen. % der Beitragssumme. 6 Monate 12 Monate 24 Monate VOR001 500 VOR018 589 58 500 09.2015 619 26 Anfrage 9.2015 Rente Anfrage Fonds Rente Fonds für Kids Gesundheitserklärung Dieser Versicherungsanfrage ist eine Gesundheitserklärung beigefügt. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 500 589 56) ist notwendig bei einer Todesfallleistung über 50.000 Euro riskiertem Kapital oder bei Auswahl einer BUZ. Automatische Anpassung Beitragszahlung Abruf der Beiträge Risikoträger: CARDIF ALLGEMEINE VERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 73) Zahlungsausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit (ALV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der ALV max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 60 des VN Ich wünsche die automatische Anpassung mit jährlich % Risikoträger: CARDIF LEBENSVERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 82) Zahlungsausfallversicherung bei Tod als Termfix-Versicherung (TFV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der TFV max. Eintrittsalter der VP = 15 und des VN = 53 max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 18 der VP bzw. Endalter 65 des VN wählbar 0 % 10 %, max. 5 % bei Einschluss BUB, max. 3 % bei Einschluss BUR ohne Angabe gelten 3 % Anpassung als gewünscht monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Beitrag für die Hauptversicherung Euro Einmalbeitrag Beitrag für die BUB Euro Zuzahlung zum Versicherungsbeginn Beitrag für die BUR Euro BUB und BUR Beitrag für die ALV Euro Berufsklasse 1 2 3 4 Beitrag für die TFV Euro Freizeitzuschlag ja Wie viel Prozent? % Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise Euro 1/3

Vertragsdaten Fondsanlage Ich wünsche folgende individuelle Fondsauswahl (maximal 10 Fonds, mindestens 10 % je Fonds; nur ganze Prozentsätze möglich; die Summe aller Fonds darf 100 % nicht überschreiten) Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Summe aller Fonds 100 % Ablaufmanagement: Das Fondsguthaben wird 5 vor Beginn der Rentenzahlung in das Garantiefondskonzept DWS FlexPension umgeschichtet. Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension zu 100 %, zu % in Verbindung mit der individuellen Fondsauswahl (bitte oben weitere Fonds auswählen). Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor dem Beginn der Abrufphase. Alternative Termine für die Höchststandsgarantie: (frühestens ab 2019, kein Ablaufmanagement möglich) Individueller Termin zum Ende des Garantiefondskonzeptes DWS FlexPension im Jahr Ablaufmanagement in Verbindung mit dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension: Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. * Höchststandsgarantie der DWS Investment S.A. Luxemburg gemäß den Besonderen Versicherungsbedingungen für die Garantiefonds DWS FlexPension. Bezugsberechtigung für die Versicherungsleistung der Hauptversicherung Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen ist bei Ablauf (im Erlebensfall) der Versicherungsnehmer. Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen sind bei Tod der versicherten Person die Erben des Versicherungsnehmers (VN = VP) bzw. der Versicherungsnehmer, falls dieser nicht die versicherte Person ist. Sonstige Person(en): Sonstige Person(en): 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil Sofern unter Andere Person keine namentliche Angabe gemacht wird, gilt: Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, wird widerruflich bei Tod des Versicherungsnehmers die versicherte Person neuer Versicherungsnehmer. Andere Person: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Unterschrift der anderen Person mit Vor- und Nachnamen Erklärung nach dem Geldwäschegesetz (zwingend erforderlich) * Bitte Fotokopie des Ausweis-Dokumentes beifügen, falls möglich! 1. Identifizierung des Anfragestellers PA-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis (tt.mm.jjjj) ausstellende Behörde Geburtsort Geburtsland 2. Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen (wirtschaftlich Berechtigter)? Anrede, Vorname, Nachname, nein ja, für wen? IBAN (wirtschaftlich Berechtigter) Kreditinstitut 3. Ist eine am Vertrag beteiligte Person eine politisch exponierte Person? nein ja, welche? Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger? Welches Amt übt/übte der Amts träger von wann bis wann aus? 2/3

Erklärung nach FATCA (nähere Erläuterungen siehe Rückseite) Besitzen Sie als Anfragesteller auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft als erste oder weitere Staatsangehörigkeit? nein ja US-amerikanische Steueridentifikationsnummer Zwingend erforderlich, wenn eine der beiden vorangegangenen Fragen mit Ja beantwortet wurde. SEPA-Lastschriftmandat IBAN Kreditinstitut Haben Sie als Anfragesteller einen Wohnsitz in den USA, dort Ihren ständigen Aufenthalt oder besitzen Sie eine Green Card? nein ja Kontoinhaber ist der Versicherungsnehmer Kontoinhaber ist nicht der Versicherungsnehmer Ich ermächtige die VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf (Gläubiger-ID DE73DUE00000021741), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VORSORGE Lebensversicherung AG auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Kalendertage vor dem SEPA-Basis-Lastschrifteinzug informiert mich der Zahlungsempfänger über die Abbuchung unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine und der Mandatsreferenznummer. Pflicht zur Vollständigkeit Anrede Straße und Haus-Nr. PLZ, Wohnort, Land Titel, Vorname, Nachname, Firma Unterschrift des Kontoinhabers mit Vor- und Nachnamen (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Rückseite in der abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Hinweise zum Vertragsschluss, zur Bindefrist und zum Widerrufsrecht Aufgrund dieser Anfrage erstellen wir Ihnen ein zeitlich befristetes Angebot auf Abschluss einer Versicherung (Versicherungsurkunde). Diese Anfrage ist für Sie unverbindlich. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, einen Monat gebunden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte diesen Unterlagen. Die Versicherungsbedingungen und die übrigen Verbraucherinformationen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (Versicherungsurkunde) zur Verfügung. Widerrufsrecht: Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Einverständniserklärung und Unterschriften Mit meiner (unseren) Unterschrift(en) stelle ich (stellen wir) eine unverbindliche Anfrage auf Abschluss der oben aufgeführten Versicherung(en). Zusätzlich gebe(n) ich (wir) die nachfolgend abgedruckte(n) Erklärung (en) ab: Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StBG (Strafgesetzbuch) unterliegen, gegenüber der VORSORGE Lebensversicherung AG. Dazu zählen: 1. die Datenweitergabe an Stellen außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG zur Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. die Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. die Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Das gilt für mich (uns) als versicherte Person(en). Ich erteile als Anfragesteller gleichzeitig auch das vorstehend ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat. Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter(s) für minderjährige Person mit Vor- und Nachnamen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person, sind die Unterschriften beider Elternteile* bzw. eines Vormundes erforderlich) 1. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen Unterschrift der zu versichernden Person mit Vor- und Nachnamen * Ausnahmen: Ein Elternteil ist Anfragesteller oder ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht bzw. ein Elternteil ist verstorben. Bitte vermerken und geeigneten Nachweis beifügen! Empfangsbestätigung Die folgenden Unterlagen habe ich erhalten: Anfrage Datenschutz Erklärungen und Informationen zur Verwendung Ihrer Daten Gesundheitserklärung Zusatzerklärung Kind Interne Vermerke (vom Vermittler auszufüllen) ERGO Stamm-Organisation ERGO Pro 2. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen (= Empfangsbestätigung) Zugangsweg Werbehilfe ERGO Ausschließlichkeits-Organisation ERGO Makler Vermittler, Kunden-Leitmerkmal RD/NGST OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % 1. 2. AP-Teilung nur für ERGO Stamm-Organisation und ERGO Pro 3. Versicherungsurkunde an VN Vermittler Unterschrift Vermittler mit Vor- und Nachnamen 3/3

VORSORGE Rente Fonds für Kids Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Versicherungsangebotes Angebotes zu einer fondsgebundenen für eine Rentenversicherung fondsgebundene Rentenversicherung VORSORGE Lebensversicherung AG Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth Vorstand: Dr. Siegfried Nobel, Frank Wittholt Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632 Bei Zutreffendes bitte ankreuzen Anfrage-Nr. (IS301) Anfragesteller (Versicherungsnehmer) zugleich versicherte Person Anrede Herr Frau Versicherte Person (nur ausfüllen, wenn nicht mit Anfragesteller identisch) Anrede Herr Frau Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon / derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil Familien- bzw. Verwandtschaftsverhältnis oder sonstiges Verhältnis zum Anfragesteller abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige / Vertragsdaten Vertragsdaten Rentengarantiezeit Überschuss- System Todesfallschutz Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF51 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF53 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz Beratertarif für die Honorarberatung Versicherungsbeginn (0 Uhr) 01. Aufschubzeit bis Endalter (Rentenbeginn) Aufschubzeit mind. 5 Aufschubzeit mind. bis zum Endalter 18, max. bis zum Endalter 85 Zahlungsausfallversicherung Beitragszahlungsdauer bis Endalter BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 5 BZD max. bis zum Endalter 74 bzw. 67 bei Einschluss BUZ 5 10 Rentengarantiezeit keine Bei Rentenbeginn ab dem 75. Lebensjahr mindestens 5. (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 % DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER Todesfallschutz: Nach Ablauf von drei Versicherungsjahren beträgt der Versicherungsschutz Todesfallschutz wählbar in 10 %-Schritten zwischen 0 % und 200 % der Beitragssumme wenn Sie keine Angaben machen, beträgt der Todesfallschutz 10 % der Beitragssumme % der Beitragssumme. Tarif der Hauptversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Wird sie gewünscht, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) Versicherungsbeginn 01. Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter (0 Uhr) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Überschuss-System (BUB): Fondsanlage analog der Hauptversicherung Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsbeginn (0 Uhr) 01. monatlich garantierte Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 Euro im Monat Überschuss-System (BUR): Bonusrente Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer bis Endalter Euro Leistungsdauer bis Endalter Karenzzeit für die Berufsunfähigkeitsrente Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen. 6 Monate 12 Monate 24 Monate VOR018 500 619 26 9.2015 Anfrage Rente Fonds für Kids VOR001 500 589 58 09.2015 Anfrage Rente Fonds Gesundheitserklärung Dieser Versicherungsanfrage ist eine Gesundheitserklärung beigefügt. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 500 589 56) ist notwendig bei einer Todesfallleistung über 50.000 Euro riskiertem Kapital oder bei Auswahl einer BUZ. Automatische Anpassung Beitragszahlung Abruf der Beiträge Risikoträger: CARDIF ALLGEMEINE VERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 73) Zahlungsausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit (ALV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der ALV max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 60 des VN Ich wünsche die automatische Anpassung mit jährlich % Risikoträger: CARDIF LEBENSVERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 82) Zahlungsausfallversicherung bei Tod als Termfix-Versicherung (TFV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der TFV max. Eintrittsalter der VP = 15 und des VN = 53 max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 18 der VP bzw. Endalter 65 des VN wählbar 0 % 10 %, max. 5 % bei Einschluss BUB, max. 3 % bei Einschluss BUR ohne Angabe gelten 3 % Anpassung als gewünscht monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Beitrag für die Hauptversicherung Euro Einmalbeitrag Beitrag für die BUB Euro Zuzahlung zum Versicherungsbeginn Beitrag für die BUR Euro BUB und BUR Beitrag für die ALV Euro Berufsklasse 1 2 3 4 Beitrag für die TFV Euro Freizeitzuschlag ja Wie viel Prozent? % Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise Euro 1/3

Vertragsdaten Fondsanlage Ich wünsche folgende individuelle Fondsauswahl (maximal 10 Fonds, mindestens 10 % je Fonds; nur ganze Prozentsätze möglich; die Summe aller Fonds darf 100 % nicht überschreiten) Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Summe aller Fonds 100 % Ablaufmanagement: Das Fondsguthaben wird 5 vor Beginn der Rentenzahlung in das Garantiefondskonzept DWS FlexPension umgeschichtet. Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension zu 100 %, zu % in Verbindung mit der individuellen Fondsauswahl (bitte oben weitere Fonds auswählen). Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor dem Beginn der Abrufphase. Alternative Termine für die Höchststandsgarantie: (frühestens ab 2019, kein Ablaufmanagement möglich) Individueller Termin zum Ende des Garantiefondskonzeptes DWS FlexPension im Jahr Ablaufmanagement in Verbindung mit dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension: Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. * Höchststandsgarantie der DWS Investment S.A. Luxemburg gemäß den Besonderen Versicherungsbedingungen für die Garantiefonds DWS FlexPension. Bezugsberechtigung für die Versicherungsleistung der Hauptversicherung Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen ist bei Ablauf (im Erlebensfall) der Versicherungsnehmer. Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen sind bei Tod der versicherten Person die Erben des Versicherungsnehmers (VN = VP) bzw. der Versicherungsnehmer, falls dieser nicht die versicherte Person ist. Sonstige Person(en): Sonstige Person(en): 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil Sofern unter Andere Person keine namentliche Angabe gemacht wird, gilt: Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, wird widerruflich bei Tod des Versicherungsnehmers die versicherte Person neuer Versicherungsnehmer. Andere Person: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Unterschrift der anderen Person mit Vor- und Nachnamen Erklärung nach dem Geldwäschegesetz (zwingend erforderlich) * Bitte Fotokopie des Ausweis-Dokumentes beifügen, falls möglich! 1. Identifizierung des Anfragestellers PA-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis (tt.mm.jjjj) ausstellende Behörde Geburtsort Geburtsland 2. Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen (wirtschaftlich Berechtigter)? Anrede, Vorname, Nachname, nein ja, für wen? IBAN (wirtschaftlich Berechtigter) Kreditinstitut 3. Ist eine am Vertrag beteiligte Person eine politisch exponierte Person? nein ja, welche? Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger? Welches Amt übt/übte der Amts träger von wann bis wann aus? 2/3

Erklärung nach FATCA (nähere Erläuterungen siehe Rückseite) Besitzen Sie als Anfragesteller auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft als erste oder weitere Staatsangehörigkeit? nein ja US-amerikanische Steueridentifikationsnummer Zwingend erforderlich, wenn eine der beiden vorangegangenen Fragen mit Ja beantwortet wurde. SEPA-Lastschriftmandat IBAN Kreditinstitut Haben Sie als Anfragesteller einen Wohnsitz in den USA, dort Ihren ständigen Aufenthalt oder besitzen Sie eine Green Card? nein ja Kontoinhaber ist der Versicherungsnehmer Kontoinhaber ist nicht der Versicherungsnehmer Ich ermächtige die VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf (Gläubiger-ID DE73DUE00000021741), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VORSORGE Lebensversicherung AG auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Kalendertage vor dem SEPA-Basis-Lastschrifteinzug informiert mich der Zahlungsempfänger über die Abbuchung unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine und der Mandatsreferenznummer. Pflicht zur Vollständigkeit Anrede Straße und Haus-Nr. PLZ, Wohnort, Land Titel, Vorname, Nachname, Firma Unterschrift des Kontoinhabers mit Vor- und Nachnamen (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Rückseite in der abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Hinweise zum Vertragsschluss, zur Bindefrist und zum Widerrufsrecht Aufgrund dieser Anfrage erstellen wir Ihnen ein zeitlich befristetes Angebot auf Abschluss einer Versicherung (Versicherungsurkunde). Diese Anfrage ist für Sie unverbindlich. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, einen Monat gebunden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte diesen Unterlagen. Die Versicherungsbedingungen und die übrigen Verbraucherinformationen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (Versicherungsurkunde) zur Verfügung. Widerrufsrecht: Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Einverständniserklärung und Unterschriften Mit meiner (unseren) Unterschrift(en) stelle ich (stellen wir) eine unverbindliche Anfrage auf Abschluss der oben aufgeführten Versicherung(en). Zusätzlich gebe(n) ich (wir) die nachfolgend abgedruckte(n) Erklärung (en) ab: Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StBG (Strafgesetzbuch) unterliegen, gegenüber der VORSORGE Lebensversicherung AG. Dazu zählen: 1. die Datenweitergabe an Stellen außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG zur Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. die Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. die Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Das gilt für mich (uns) als versicherte Person(en). Ich erteile als Anfragesteller gleichzeitig auch das vorstehend ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat. Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter(s) für minderjährige Person mit Vor- und Nachnamen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person, sind die Unterschriften beider Elternteile* bzw. eines Vormundes erforderlich) 1. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen Unterschrift der zu versichernden Person mit Vor- und Nachnamen * Ausnahmen: Ein Elternteil ist Anfragesteller oder ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht bzw. ein Elternteil ist verstorben. Bitte vermerken und geeigneten Nachweis beifügen! Empfangsbestätigung Die folgenden Unterlagen habe ich erhalten: Anfrage Datenschutz Erklärungen und Informationen zur Verwendung Ihrer Daten Gesundheitserklärung Zusatzerklärung Kind Interne Vermerke (vom Vermittler auszufüllen) DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER ERGO Stamm-Organisation ERGO Pro 2. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen (= Empfangsbestätigung) Zugangsweg Werbehilfe ERGO Ausschließlichkeits-Organisation ERGO Makler Vermittler, Kunden-Leitmerkmal RD/NGST OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % 1. 2. AP-Teilung nur für ERGO Stamm-Organisation und ERGO Pro 3. Versicherungsurkunde an VN Vermittler Unterschrift Vermittler mit Vor- und Nachnamen 3/3

VORSORGE Rente Fonds für Kids Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Versicherungsangebotes Angebotes zu einer fondsgebundenen für eine Rentenversicherung fondsgebundene Rentenversicherung VORSORGE Lebensversicherung AG Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Clemens Muth Vorstand: Dr. Siegfried Nobel, Frank Wittholt Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632 Bei Zutreffendes bitte ankreuzen Anfrage-Nr. (IS301) Anfragesteller (Versicherungsnehmer) zugleich versicherte Person Anrede Herr Frau Versicherte Person (nur ausfüllen, wenn nicht mit Anfragesteller identisch) Anrede Herr Frau Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige Titel, Vorname, Nachname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Telefon / derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche Straße und Haus-Nr. (keine Postfach- oder c/o-adresse) PLZ Wohnort (nur Erstwohnsitz Deutschland möglich) Ortsteil Familien- bzw. Verwandtschaftsverhältnis oder sonstiges Verhältnis zum Anfragesteller abgeschlossene/s Berufsausbildung/Studium 1 Arbeiter nicht im 4 Selbstst. Handwerker 2 Angest. öffentl. Dienst 5 Sonst. Selbstst./Freiberufler 3 Öffentl. Dienst (Beamte, 6 Gesellschafter/Vorstand Angestellte, Arbeiter usw.) 9 Sonstige / Vertragsdaten Vertragsdaten Rentengarantiezeit Überschuss- System Todesfallschutz Tarif der Hauptversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Wird sie gewünscht, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF51 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz VHF53 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz Beratertarif für die Honorarberatung Versicherungsbeginn 01. (0 Uhr) Aufschubzeit bis Endalter (Rentenbeginn) Aufschubzeit mind. 5 Aufschubzeit mind. bis zum Endalter 18, max. bis zum Endalter 85 Zahlungsausfallversicherung Beitragszahlungsdauer bis Endalter BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 5 BZD max. bis zum Endalter 74 bzw. 67 bei Einschluss BUZ 5 10 Rentengarantiezeit keine Bei Rentenbeginn ab dem 75. Lebensjahr mindestens 5. (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 % Todesfallschutz: Nach Ablauf von drei Versicherungsjahren beträgt der Versicherungsschutz Todesfallschutz wählbar in 10 %-Schritten zwischen 0 % und 200 % der Beitragssumme wenn Sie keine Angaben machen, beträgt der Todesfallschutz 10 % der Beitragssumme Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) Versicherungsbeginn 01. Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter (0 Uhr) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Überschuss-System (BUB): Fondsanlage analog der Hauptversicherung Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsbeginn (0 Uhr) 01. monatlich garantierte Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 Euro im Monat Überschuss-System (BUR): Bonusrente Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer bis Endalter Euro DURCHSCHRIFT FÜR ANFRAGESTELLER Leistungsdauer bis Endalter Karenzzeit für die Berufsunfähigkeitsrente Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen. % der Beitragssumme. 6 Monate 12 Monate 24 Monate VOR018 500 619 26 9.2015 Anfrage Rente Fonds für Kids VOR001 500 589 58 09.2015 Anfrage Rente Fonds Gesundheitserklärung Dieser Versicherungsanfrage ist eine Gesundheitserklärung beigefügt. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 500 589 56) ist notwendig bei einer Todesfallleistung über 50.000 Euro riskiertem Kapital oder bei Auswahl einer BUZ. Automatische Anpassung Beitragszahlung Abruf der Beiträge Risikoträger: CARDIF ALLGEMEINE VERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 73) Zahlungsausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit (ALV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der ALV max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 60 des VN Ich wünsche die automatische Anpassung mit jährlich % Risikoträger: CARDIF LEBENSVERSICHERUNG (Handelsregister Stuttgart HRB 181 82) Zahlungsausfallversicherung bei Tod als Termfix-Versicherung (TFV) Versicherungsnehmer = versicherte Person der TFV max. Eintrittsalter der VP = 15 und des VN = 53 max. Versicherungsdauer bis zum Endalter 18 der VP bzw. Endalter 65 des VN wählbar 0 % 10 %, max. 5 % bei Einschluss BUB, max. 3 % bei Einschluss BUR ohne Angabe gelten 3 % Anpassung als gewünscht monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Beitrag für die Hauptversicherung Euro Einmalbeitrag Beitrag für die BUB Euro Zuzahlung zum Versicherungsbeginn Beitrag für die BUR Euro BUB und BUR Beitrag für die ALV Euro Berufsklasse 1 2 3 4 Beitrag für die TFV Euro Freizeitzuschlag ja Wie viel Prozent? % Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise Euro 1/3

Vertragsdaten Fondsanlage Ich wünsche folgende individuelle Fondsauswahl (maximal 10 Fonds, mindestens 10 % je Fonds; nur ganze Prozentsätze möglich; die Summe aller Fonds darf 100 % nicht überschreiten) Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Einzelfonds (Name und ISIN) Aufteilung Summe aller Fonds 100 % Ablaufmanagement: Das Fondsguthaben wird 5 vor Beginn der Rentenzahlung in das Garantiefondskonzept DWS FlexPension umgeschichtet. Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension zu 100 %, zu % in Verbindung mit der individuellen Fondsauswahl (bitte oben weitere Fonds auswählen). Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor dem Beginn der Abrufphase. Alternative Termine für die Höchststandsgarantie: (frühestens ab 2019, kein Ablaufmanagement möglich) Individueller Termin zum Ende des Garantiefondskonzeptes DWS FlexPension im Jahr Ablaufmanagement in Verbindung mit dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension: Höchststandsgarantie* der DWS Investment S.A. zum Ende des Fondskonzepts vor Beginn der Rentenzahlung. * Höchststandsgarantie der DWS Investment S.A. Luxemburg gemäß den Besonderen Versicherungsbedingungen für die Garantiefonds DWS FlexPension. Bezugsberechtigung für die Versicherungsleistung der Hauptversicherung Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen ist bei Ablauf (im Erlebensfall) der Versicherungsnehmer. Wenn unter Sonstige Person(en) keine Angabe gemacht wird, gilt: Widerruflich bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen sind bei Tod der versicherten Person die Erben des Versicherungsnehmers (VN = VP) bzw. der Versicherungsnehmer, falls dieser nicht die versicherte Person ist. Sonstige Person(en): Sonstige Person(en): 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 1. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 2. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil 3. Person Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Anteil DURCHSCHRIFT FÜR ANFRAGESTELLER Sofern unter Andere Person keine namentliche Angabe gemacht wird, gilt: Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, wird widerruflich bei Tod des Versicherungsnehmers die versicherte Person neuer Versicherungsnehmer. Andere Person: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum Unterschrift der anderen Person mit Vor- und Nachnamen Erklärung nach dem Geldwäschegesetz (zwingend erforderlich) * Bitte Fotokopie des Ausweis-Dokumentes beifügen, falls möglich! 1. Identifizierung des Anfragestellers PA-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis (tt.mm.jjjj) ausstellende Behörde Geburtsort Geburtsland 2. Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen (wirtschaftlich Berechtigter)? Anrede, Vorname, Nachname, nein ja, für wen? IBAN (wirtschaftlich Berechtigter) Kreditinstitut 3. Ist eine am Vertrag beteiligte Person eine politisch exponierte Person? nein ja, welche? Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger? Welches Amt übt/übte der Amts träger von wann bis wann aus? 2/3

Erklärung nach FATCA (nähere Erläuterungen siehe Rückseite) Besitzen Sie als Anfragesteller auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft als erste oder weitere Staatsangehörigkeit? nein ja US-amerikanische Steueridentifikationsnummer Zwingend erforderlich, wenn eine der beiden vorangegangenen Fragen mit Ja beantwortet wurde. SEPA-Lastschriftmandat IBAN Kreditinstitut Haben Sie als Anfragesteller einen Wohnsitz in den USA, dort Ihren ständigen Aufenthalt oder besitzen Sie eine Green Card? nein ja Kontoinhaber ist der Versicherungsnehmer Kontoinhaber ist nicht der Versicherungsnehmer Ich ermächtige die VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf (Gläubiger-ID DE73DUE00000021741), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VORSORGE Lebensversicherung AG auf mein Konto bezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Kalendertage vor dem SEPA-Basis-Lastschrifteinzug informiert mich der Zahlungsempfänger über die Abbuchung unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine und der Mandatsreferenznummer. Pflicht zur Vollständigkeit Anrede Straße und Haus-Nr. PLZ, Wohnort, Land Titel, Vorname, Nachname, Firma Unterschrift des Kontoinhabers mit Vor- und Nachnamen (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Rückseite in der abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Hinweise zum Vertragsschluss, zur Bindefrist und zum Widerrufsrecht Aufgrund dieser Anfrage erstellen wir Ihnen ein zeitlich befristetes Angebot auf Abschluss einer Versicherung (Versicherungsurkunde). Diese Anfrage ist für Sie unverbindlich. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, einen Monat gebunden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte diesen Unterlagen. Die Versicherungsbedingungen und die übrigen Verbraucherinformationen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (Versicherungsurkunde) zur Verfügung. Widerrufsrecht: Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Einverständniserklärung und Unterschriften Mit meiner (unseren) Unterschrift(en) stelle ich (stellen wir) eine unverbindliche Anfrage auf Abschluss der oben aufgeführten Versicherung(en). Zusätzlich gebe(n) ich (wir) die nachfolgend abgedruckte(n) Erklärung (en) ab: Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StBG (Strafgesetzbuch) unterliegen, gegenüber der VORSORGE Lebensversicherung AG. Dazu zählen: 1. die Datenweitergabe an Stellen außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG zur Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) 2. die Datenweitergabe an Rückversicherungen 3. die Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Das gilt für mich (uns) als versicherte Person(en). Ich erteile als Anfragesteller gleichzeitig auch das vorstehend ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat. Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter(s) für minderjährige Person mit Vor- und Nachnamen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person, sind die Unterschriften beider Elternteile* bzw. eines Vormundes erforderlich) 1. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen Unterschrift der zu versichernden Person mit Vor- und Nachnamen * Ausnahmen: Ein Elternteil ist Anfragesteller oder ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht bzw. ein Elternteil ist verstorben. Bitte vermerken und geeigneten Nachweis beifügen! Empfangsbestätigung Die folgenden Unterlagen habe ich erhalten: Anfrage Datenschutz Erklärungen und Informationen zur Verwendung Ihrer Daten Gesundheitserklärung Zusatzerklärung Kind DURCHSCHRIFT FÜR ANFRAGESTELLER Interne Vermerke (vom Vermittler auszufüllen) ERGO Stamm-Organisation ERGO Pro 2. Unterschrift des Anfragestellers mit Vor- und Nachnamen (= Empfangsbestätigung) Zugangsweg Werbehilfe ERGO Ausschließlichkeits-Organisation ERGO Makler Vermittler, Kunden-Leitmerkmal RD/NGST OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % OE-Nummer/RD/AGT AP-Teilung % 1. 2. AP-Teilung nur für ERGO Stamm-Organisation und ERGO Pro 3. Versicherungsurkunde an VN Vermittler Unterschrift Vermittler mit Vor- und Nachnamen 3/3

Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihre Versicherungsanfrage ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der VORSORGE Lebensversicherung AG (Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf) schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf n nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Belehrung nach 28 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Mitwirkungspflichten zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie verschiedene Mitwirkungspflichten treffen: Sie müssen uns insbesondere jede Auskunft erteilen, die wir brauchen, um unsere Leistungspflicht zu prüfen. Hierzu können wir konkrete Anfragen stellen. Diese müssen Sie wahrheitsgemäß und fristgerecht beantworten. Wir können auch verlangen, dass Sie uns erforderliche Belege fristgerecht zur Verfügung stellen, soweit dies zumutbar ist. Die Einzelheiten der Mitwirkungspflichten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zu Grunde liegen. Sie erhalten keine Leistungen, wenn Sie die Mitwirkungspflichten vorsätzlich verletzen. Wenn Sie eine Mitwirkungspflicht grob fahrlässig verletzen, können wir unsere Leistungen kürzen. Wir kürzen entsprechend der Schwere des Verschuldens. Dies kann dazu führen, dass Sie keinerlei Leistungen erhalten. Sie erhalten jedoch dann im vereinbarten Umfang Leistungen, wenn die Verletzung der Mitwirkungspflicht keinen Einfluss auf unsere Leistungspflicht hat. Gleiches gilt, wenn Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies müssen Sie uns nachweisen. Unter keinen Umständen erhalten Sie Leistungen, wenn Sie arglistig eine Mitwirkungspflicht verletzt haben. Steht das Recht auf die Leistung einem Dritten zu, muss auch dieser die Mitwirkungspflichten erfüllen. Hinweise und Erläuterungen Wann handeln Sie auf Veranlassung eines anderen? Sie handeln auf Veranlassung eines anderen, wenn der Vertragsschluss für einen anderen wirtschaftlich Berechtigten als den Versicherungsnehmer durchgeführt wird. Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (z. B. abweichender Beitragszahler, Vereinbarung von Rechten Dritter, z. B. unwiderrrufliches Bezugsrecht, Abtretung oder Verpfändung). Wer ist eine politisch exponierte Person? Eine politisch exponierte Person im Sinne des 6 Abs. 2 Ziffer 1 GWG ist eine Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt/ausgeübt hat, ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person. Wichtige öffentliche Ämter sind Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre Parlamentsmitglieder Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken Botschafter, Geschäftsträger (Diplomaten) und hochrangige Offiziere der Streitkräfte Führungsorgane staatlicher Unternehmen Umittelbares Familienmitglied dieser Person ist Ehepartner Lebenspartner Kinder und deren Ehepartner oder Lebenspartner Eltern Bekanntermaßen nahestehende Person dieser Person ist jede natürliche Person, die bekanntermaßen gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält. jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der Person errichtet wurde. Was bedeutet FATCA? Das Gesetz Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verpflichtet Finanzdienstleister zur Übermittlung diverser steuerrelevanter Daten über US-Personen an die US-Steuerbehörden. US-Personen sind US-amerikanische Staatsbürger (unabhängig von ihrem Wohnsitz), in den USA lebende Residenten, Green-Card-Besitzer, Personen mit ständigem Aufenthalt in den USA sowie nach US-Recht organisierte Personengesellschaften, Stiftungen und Körperschaften. Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren stehen Ihnen offen? Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren bis zu einem Beschwerdewert von 80.000 in Anspruch nehmen: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800/3696000, Fax: 0800/3699000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Beschwerden, bei denen zurzeit ein Verfahren vor Gericht oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anhängig ist, behandelt der Ombudsmann nicht. Nach Beendigung des BaFin-Verfahrens kann das Ombudsmannverfahren wieder aufgenommen werden. Vom Versicherungsombudsmannverfahren unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bei welcher Aufsichtsbehörde können Sie sich beschweren? Beschwerden können Sie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn richten. E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de

Tarif- und Leistungsbeschreibung (Stand 01/2015) Folgende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Aus schlüs se und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen. 1. Fondsgebundene Rentenversicherung Risikoträger: VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz nach Tarif VHF51 und VHF53. Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter un mit telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Son dervermögens (Anlagestock). Wir legen den Anlagestock gesondert von unserem übrigen Vermögen in Anteilen von Invest ment fonds an. Der Versicherungsnehmer legt die Anlagestrategie fest. Detaillierte Informationen zu den Anlagemöglichkeiten entnehmen Sie dem Fondsüberblick und den besonderen Versicherungsbedingungen für Garantiefonds. Die Wertentwicklung der durch die Anlagestrategie gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt abhängig. Sie kann nicht garantiert werden. Es besteht die Chance, bei Kurs steigerungen der Investmentfonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang ist aber auch das Risiko einer Wertminderung gegeben. Der Wert der Ihrer Ver si cherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Fonds guthaben) kann bei Ablauf deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. 1.1 Aufschubzeit Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Ver sicherungsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung liegt. Beitragszahlung Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Die Beitragszahlung endet bei Tod der ver sicherten Person, der Inanspruchnahme der Abruf rente bzw. der Verlängerungsphase, bei Kündigung oder bei Beitragsfreistellung. Mindestbeiträge Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Ver siche rungsjahres: mindestens 360 Euro bei laufender Beitrags zahlung Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Bei trags zahlung: mindestens 7.200 Euro Einmalbeitrag: mindestens 5.000 Euro Beitragserhöhungen müssen mindestens 300 Euro p. a. be tragen Zuzahlungen müssen mindestens 300 Euro betragen Mindestdauern Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 5 und mindestens bis zum Alter 18 der versicherten Per son; maximal bis Endalter 85 Dauer der Beitragszahlung: mindestens 5 bei laufender Beitragszahlung, maximal bis Endalter 74 Eintrittsalter Versicherungsnehmer: mindestens 18 Versicherte Person: mindestens 0, maximal 67 (maximal 15 bei Termfixversicherung) Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn Stirbt die versicherte Person in den ersten 3 Versiche rungs jahren, wird das angesammelte Fondsguthaben ausgezahlt. Bei Tod infolge eines Unfalls innerhalb der ersten 3 Versicherungs jahre leisten wir die vereinbarte Todesfallleistung, mindestens das Fondsgut haben. Bei Tod ab dem 4. Versicherungsjahr vor Beginn der Rentenzahlung entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung, mindestens das Fondsguthaben. Die Todesfallleistung wird in Pro zent der Summe der insgesamt zu zahlenden Beiträge (Bei trags summe) der Hauptversicherung und der Zahlungsausfallversicherungen an gegeben. Stirbt die versicherte Person vor Vollendung des 7. Lebensjahres, ist die Leistung im Todesfall auf die gewöhnlichen Beerdigungskosten beschränkt. Der durch die Aufsichtsbehörde hierfür bestimmte Höchstbetrag beträgt 8.000 Euro ( 150 Absatz 4 VVG). Todesfallschutz vor Rentenbeginn Der Todesfallschutz vor Rentenbeginn ist wählbar in 10 %-Schritten von 0 % bis 200 % der vereinbarten Beitragssumme. 1.2 Rentenbezugzeit Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir, solange die versicherte Person lebt, eine monatliche Rente. Zum Beginn der Rentenzahlung werden wir die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile dem Anlagestock entnehmen. Diese Anteile legen wir in unserem übrigen Vermögen an. Die Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung nicht bestimmen. Diese ist vom Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Fondsguthaben) zum Rentenbeginn abhängig. Zum vereinbarten Renten beginn wird die von da an garantierte Rente berechnet. Dazu multiplizieren wir den durch 10.000 Euro geteilten Wert des Fondsguthabens mit dem in der Ver sicherungsurkunde genannten Rentenfaktor. Teilverrentung Anstelle der einmaligen Verrentung zum Rentenbeginn haben Sie die Möglichkeit, Teile der gutgeschriebenen Anteileinheiten zu unterschiedlichen Terminen zu verrenten. Höchstrentenbeginnalter Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 85. Vorzeitiger Rentenbeginn (Abrufrente) Ab dem 6. Versicherungsjahr und nach Vollendung des 62. Le bens jahres der versicherten Person können Sie die Vorverle gung des Rentenbeginns verlangen. Die garantierte Rente wird dadurch herabgesetzt. Verlängerungsphase Bis einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Renten be ginns kann die Aufschubzeit Ihrer Versicherung beitragsfrei verlängert werden. Der Rentenfaktor erhöht sich. Das Höchstrentenbeginnalter der versicherten Person beträgt 85. 1.3 Kapitalabfindung Anstelle der Rentenzahlungen können Sie eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Fondsguthabens verlangen. Dazu muss das 5. Versicherungsjahr abgeschlossen und das 62. Lebensjahr der versicherten Person vollendet sein. Eine Kapitalabfindung ist bis zum Höchstrentenbeginnalter 85 möglich. 2. Zusatzversicherungen 2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Risikoträger: VORSORGE Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf Es gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz versicherung nach den Tarifen BBH51 und BBH53 (Beitrags frei heit) sowie BRH51 und BRH53 (Berufsunfähigkeitsrente). Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der fondsgebundenen Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung. Eintrittsalter Versicherte Person: mindestens 15, maximal 62 Dauern Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit (BU) den Anspruch auf Leistungen entstehen lässt. Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den Sie längstens eine Leistung erhalten. Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu zahlen sind. Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Ver sicherungsfalls und dem Einsetzen der Leistungspflicht (Be ginn der Rentenzahlung). Die Vereinbarung einer Karenz zeit senkt den Beitrag. Beitragsfreiheit (BUB) Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der BUB enden mit der Beitragszahlungsdauer der Haupt versicherung. Spätestens endet die BUB in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Ende der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung. Spätestens endet die BUR in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versiche rungsdauer der BUR. Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der Ren tenzahlung bzw. der Kapitalabfindung der Haupt versiche rung. Spätestens in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Leistungen Beitragsfreiheit (BUB) Wird die versicherte Person während der Versicherungs dauer der BUB zu mindestens 50 % berufsunfähig oder im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten auch bei einem Grad der BU unter 50 % pflegebedürftig, so entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung während der Dauer der BU, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB. Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Wird die versicherte Person während der Versicherungs dauer der BUR zu mindestens 50 % berufsunfähig oder im Umfang von mindestens 3 Be wer tungspunkten auch bei einem Grad der BU unter 50 % pflegebedürftig, so entsteht Anspruch auf die BUR. Die BUR wird während der Dauer der BU, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUR, gezahlt. Die monatliche garantierte BUR darf maximal 4 % der Beitragssumme der Hauptversicherung und maximal 4.000 Euro betragen. Bei Versicherungen von Auszubildenden, Schülern und Studierenden beträgt die versicherbare monatliche garantierte BUR maximal 1.000 Euro. Bei Versicherungen von Hausfrauen/Hausmännern erbringen wir die Leistungen aus der BUZ nur, wenn die versicherte Person erwerbsunfähig wird. Die monatliche garantierte BUR beträgt maximal 1.000 Euro. Garantierte Leistungserhöhungen bei BU Ist die Automatische Anpassung vereinbart, sind zur BUZ garantierte Leistungserhöh ungen bei BU eingeschlossen. Beitragsfreiheit (BUB) Während der Dauer der BU erhöhen sich jährlich die Versicherungsleistungen der Haupt ver siche rung und eingeschlossener Zahlungs aus fall ver sicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhungen erfolgen längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Während der Dauer der BU erhöhen sich jährlich die Versicherungsleistungen der BUR ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhungen erfolgen längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Die jährlichen Anpassungen der BU entsprechen dem vereinbarten Erhöhungsprozentsatz der Hauptversicherung. Das gilt auch, wenn für die Hauptversicherung das Recht auf jährliche Automatische Anpassung erloschen ist. 3. Automatische Anpassung Es gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen zu fonds gebun de nen Rentenversicherungen. Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der fonds ge bundenen Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung. Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlich Zusatzversicherungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Erhöhungen erfolgen jeweils zum stag des Versicherungsbeginns. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche rungs leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Lei s tungen der Hauptversicherung und eingeschlossener Zu satzversicherungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. Rentengarantiezeit Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, wird die Altersrente bis zum Ablauf der garantierten Mindestdauer der Renten zah lung weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten Rentenbeginnalter können Sie eine Mindestdauer der Rentenzahlung zwischen 5 und 40 n wählen. Bei Rentenbeginn ab dem 75. Lebensjahr beträgt die Renten garantiezeit mindestens 5.

Datenschutz Erklärungen und Informationen zur Verwendung Ihrer Daten I. Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen.* Als Lebensversicherungsunternehmen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach 203 Strafgesetzbuch ge schützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Anfrage-/ Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der VORSORGE Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der VORSORGE Lebensversicherung AG Die VORSORGE Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die VORSORGE Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Anfrage angefügt. Die jeweils aktuelle Liste kann im Internet unter www.vorsorge-leben.de im Abschnitt Rechtliche Hinweise eingesehen oder über info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützten Daten und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG meine nach 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt, und entbinde die Mitarbeiter der VORSORGE Lebensversicherung AG und sonstiger Stellen insoweit von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die VORSORGE Lebensversicherung AG Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG Ihre Versicherungsanfrage oder Ihren Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die VORSORGE Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die VORSORGE Lebensversicherung AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge, Anfragen und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG meine nach 203 StGB geschützten Daten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich die für die VORSORGE Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach 203 StGB geschützten Daten infor miert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die VORSORGE Lebensversicherung AG meine nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt. Insoweit entbinde ich die für die VORSORGE Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. II. Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos, zur Abwicklung des Vertrages sowie im Leistungsfall benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Wie wir Ihre Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, ist gesetzlich geregelt. Es ist selbstverständlich, dass wir die relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie alle weiteren maßgeblichen Gesetze beachten. Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, die Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft einzuhalten. Deshalb informieren wir Sie umfassend über die Verwendung Ihrer Daten. Dadurch machen wir die Verarbeitung Ihrer Daten für Sie transparent. Weitergehende Informationen wie Erläuterungen zu den Verhaltensregeln, Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, Liste der Auftragnehmer und Dienstleister, die für uns tätig sind, öffentliches Verfahrensverzeichnis der VORSORGE Lebensversicherung AG finden Sie auf www.vorsorge-leben.de. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern einen Ausdruck dieser Dokumente zu. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice unter 0211 21022 9710 oder an info@vorsorge-leben.de. Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten. Sie haben das Recht, falsche oder unvollständige Daten berichtigen zu lassen. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig erweist. Wir löschen Ihre Daten, wenn ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Dabei müssen wir die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beachten. Ihre Rechte können Sie geltend machen unter der oben genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder bei: Datenschutzbeauftragter der ERGO Versicherungsgruppe Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf datenschutz@vorsorge-leben.de * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.

Anlage zu Ziffer 1 der Schweigepflichtentbindungserklärung: Konzerngesellschaften, die in gemeinsamen Datenbanken ihre Stammdaten verarbeiten und die gemeinsame Datenverarbeitungs-Verfahren nutzen DKV Deutsche Krankenversicherung AG ERGO Direkt Krankenversicherung AG ERGO Direkt Lebensversicherung AG ERGO Direkt Versicherung AG ERGO Lebensversicherung AG ERGO Pensionsfonds AG ERGO Pensionskasse AG ERGO Versicherung AG Victoria Lebensversicherung AG VORSORGE Lebensversicherung AG VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S.A. VORSORGE Service GmbH Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags Dienstleister Gegenstand/Zweck der Beauftragung Augsburger Aktienbank AG Übertragung Fondsanteile ERGO Beratung und Vertrieb AG Vertrieb und Vermittlung von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen ERGO Lebensversicherung AG ERGO Versicherungsgruppe AG ITERGO Informationstechnologie GmbH Longial GmbH msg life AG Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG T-Systems VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S.A. Antrags- und Leistungsbearbeitung Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Versicherungsverhältnisses (z. B. Bearbeitung eines Antrags, zur Beurteilung des zu versichernden Risikos, Verwaltung von Versicherungsverträgen, zur Prüfung einer Leistungspflicht) IT-Dienstleister Verwaltung von Versorgungsverträgen IT-Dienstleister Risikoprüfung von Altersversorgung Netzwerk- und Telefoniebetreiber Verwaltung von Verträgen Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist und Auftragnehmer, die nur einmal tätig werden Adressermittler Call-Center Dienstleisterkategorie IT- und Telekommunikationsdienstleister Marktforschungsunternehmen Marketingagenturen/-provider Lettershops/Druckereien IT-Wartungsdienstleister Inkassounternehmen Entsorger Adressprüfung In- und Outboundtelefonie Gegenstand/Zweck der Beauftragung IT-, Netzwerk- und Telefoniebetreiber Marktforschung Marketingaktionen Druck und Versand von Postsendungen Wartung von Systemen/Anwendungen Forderungseinzug Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier und Datenträgern Stand 9/2015