Warburg - Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh. Hamburg. Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1



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Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Transkript:

Warburg - Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh Hamburg Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 Jahresbericht zum 31. Oktober 2005 Kennzahlen Auf einen Blick Kennzahlen zum Stichtag 31. Oktober 2005: Fondsvermögen (netto) 37.217.769,91 Immobilienvermögen Immobilienvermögen gesamt (brutto) 73.650.000,00 davon direkt gehalten 73.650.000,00 davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 0,00 Anzahl der Fondsobjekte Fondsobjekte gesamt 6 davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 0 Vermietungsquote 92,2% Veränderungen im Berichtszeitraum: An- und Verkäufe Ankäufe 4 Verkäufe 0 Nettomittelzu-/-abfluss 7.041.180,08 Ausschüttung Ausschüttung am 17. Januar 2005 1.827.270,00 Ausschüttung je Anteil 790,00 Anlageerfolg BVI-Rendite 12,7% Rücknahmepreis 12.918,35 Ausgabepreis 13.564,27

Bericht der Fondsverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, das von uns verwaltete Immobilien-Sondervermögen Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 hat das Geschäftsjahr 2004/2005 (1. November 2004 bis 31. Oktober 2005) erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnte das Sondervermögen in diesem Zeitraum einen Nettomittelzufluss von EUR 7,0 Mio. verzeichnen. Mit Wirkung zum 1. November 2004 wurde das Sondervermögen mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ein Immobilien-Publikums-Sondervermögen nach dem Investmentgesetz umgewandelt. Strategie Für den Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 soll ein Portfolio von 15 bis 20 Gewerbeimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut werden. Das Portfolio wird überwiegend in Büro-, Einzelhandels- und Logistikimmobilien investiert sein. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Immobilien mit Restrukturierungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten gelegt werden. Fondsvermögen Das Fondsvermögen des Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 betrug per Stichtag 31. Oktober 2005 EUR 37,2 Mio., die Anzahl umlaufender Anteile belief sich auf 2.881 Stück. Portfoliostruktur Für den Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 konnten im Geschäftsjahr 2004/2005 vier weitere Immobilien erworben werden. Damit umfasst das Portfolio des Sondervermögens zum Berichtsstichtag sechs Immobilien an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Leipzig und Berlin. Übersicht der Ankäufe Düsseldorf, Bennigsenplatz 1: Bei dem Objekt Bennigsenplatz 1 handelt es sich um ein 6-geschossiges Bürogebäude in günstiger Lage nördlich der Düsseldorfer Innenstadt. Das zwischen 1972 und 1974 erbaute Gebäude mit einer Nutzfläche von 17.200 m² ist vollständig an die Degussa AG vermietet. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 1. Dezember 2004. Leipzig, Nikolaistraße 28-32: Das Objekt Steibs Hof liegt im Zentrum Leipzigs in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs in einer der stärksten Einkaufsstraßen der Stadt. Das 7-geschossige Gebäude wurde 1995/1996 umfassend modernisiert und verfügt neben Büroflächen auch über Ladenflächen, Restaurants und Wohnflächen. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 1. April 2005. Berlin, Dircksenstraße 48: Das Objekt Dircksenstraße 48 ist zentral im Stadtbezirk Mitte der Bundeshauptstadt Berlin nahe den touristischen Attraktionen gelegen. Das Bürogebäude wurde 1998 erbaut und verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 1. Juli 2005. Berlin, Rosenthaler Straße 42: Das Objekt Rosenthaler Straße befindet sich in dem Berliner Bezirk Mitte in unmittelbarer Nähe von zentralen Punkten wie Alexanderplatz und Schlossbrücke. Das 8-geschossige Gebäude mit Tiefgarage wurde 1998 erbaut und wird als Büro- und Geschäftsgebäude genutzt. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 1. Juli 2005.

Geographische Verteilung der Immobilien (in % der Verkehrswerte): Geographische Verteilung Sonstige Städte/ Regionen in Deutschland 36,2% Weitere deutsche Großräume 63,8% In dieser wie auch in allen weiteren Darstellung des Jahresberichtes sind unter der Rubrik Sonstige Städte/Regionen in Deutschland die Städte Düsseldorf und Leipzig subsummiert, während die Rubrik Weitere deutsche Großräume die Städte Berlin und Hamburg umfasst. Verteilung der Immobilien nach Nutzungsarten (in % der Nettosollmieten): Nutzungsarten Wohnen 1,1% Kfz 4,1% Industrie (Lager, Hallen) 2,7% Büro 83,4% Handel/ Gastronomie 8,7% Verteilung der Immobilien nach Größenklassen (in % der Verkehrswerte): Größenklassen bis 10 Mio. 36,9% 10 bis 25 Mio. 26,5% 25 bis 50 Mio. 36,6%

Altersstruktur des Immobilienbestandes (in % der Verkehrswerte): Altersstruktur über 20 Jahre 45,2% 5 bis 10 Jahre 18,1% 10 bis 15 Jahre 36,7% Kredite und Währungsrisiken: Übersicht Kredite (in TEUR) Eurokredite (Inland) Kreditvolumen (direkt) % des Verkehrswertes aller Fondsimmobilien Kreditvolumen (indirekt % des über Beteiligungs-Verkehrswertegesellschaften) aller Fondsimmobilien 36.615 49,7% 0 0 Kreditvolumina nach Restlaufzeit der Zinsfestschreibung: Restlaufzeit Zinsfestschreibung 5-10 Jahre 26,5% unter 1 Jahr 29,6% 2-5 Jahre 37,0% 1-2 Jahre 6,9% Per Berichtsstichtag sind keinerlei Vermögensgegenstände in Fremdwährung Bestandteil des Fondsvermögens.

Rendite und Bewertung Renditekennzahlen Weitere deutsche Großräume Sonstige Städte/Regionen in Deutschland Gesamt I. Immobilien Bruttoertrag 6,2% 8,8% 8,2% Bewirtschaftungsaufwand 1,6% 0,5% 0,7% Nettoertrag 4,6% 8,3% 7,5% Wertveränderungen 0,4% 2,0% 1,6% Ergebnis vor Darlehensaufwand 4,9% 10,3% 9,2% Ergebnis nach Darlehensaufwand 5,5% 14,2% 12,3% Gesamtergebnis in Fondswährung 5,5% 14,2% 12,3% II. Liquidität 1,7% III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 11,8% Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 12,7% Kapitalinformationen (Gewichtete Durchschnittszahlen) Direkt gehaltene Immobilien 12.915.384,62 46.192.307,69 59.107.692,31 Über Beteiligungen gehaltene Immobilien 0,00 0,00 0,00 Immobilien gesamt 12.915.384,62 46.192.307,69 59.107.692,31 Liquidität 4.986.051,56 Kreditvolumen 6.250.769,23 23.103.846,15 29.354.615,38 Fondsvolumen (netto) 31.858.702,42 Information zu Wertveränderungen (stichtagsbezogen in Fondswährung) Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 22.150.000,00 51.500.000,00 73.650.000,00 Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 1.557.213,00 4.142.283,00 5.699.496,00 Positive Wertveränderungen lt. Gutachten 10.000,00 100.000,00 110.000,00 Sonstige positive Wertveränderungen 48.251,22 924.065,39 972.316,61 Negative Wertveränderungen lt. Gutachten 0,00-100.000,00-100.000,00 Sonstige negative Wertveränderungen -9.657,45 0,00-9.657,45 Wertveränderungen lt. Gutachten insgesamt 10.000,00 0,00 10.000,00 Sonstige Wertveränderungen insgesamt 38.593,77 924.065,39 962.659,16

Vermietung Entsprechend der Fondsstrategie des Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 enthält das Portfolio überwiegend Büro- und Einzelhandelsflächen, wobei die Büroflächen zur Zeit 83,3 % der gesamten Jahresnettosollmieten ausmachen. Kleinere Anteile entfallen auf die Nutzungsarten Handel/Gastronomie, KFZ, Industrie und Wohnen. Dabei blieb die Gewichtung der einzelnen Nutzungsarten innerhalb des Portfolios im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Vermietungsinformation Weitere deutsche Großräume Sonstige Städte/Regionen in Deutschland Gesamt Jahresmietertrag Büro 64,6% 90,3% 83,4% Jahresmietertrag Handel/Gastronomie 22,4% 3,6% 8,7% Jahresmietertrag Hotel 0,0% 0,0% 0,0% Jahresmietertrag Industrie (Lager/Hallen) 7,7% 0,8% 2,7% Jahresmietertrag Wohnen 0,4% 1,4% 1,1% Jahresmietertrag Freizeit 0,0% 0,0% 0,0% Jahresmietertrag KFZ 4,9% 3,8% 4,1% Jahresmietertrag Andere 0,0% 0,0% 0,0% Auf Grund leerstehender Büroflächen in den während des Geschäftsjahres 2004/2005 erworbenen Immobilien, von denen der größte Anteil auf das Objekt Berlin, Dircksenstraße 48 entfällt, ist die Vermietungsquote im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, liegt aber mit 92,2% nach wie vor im Bereich der Vollvermietung. Vermietungsinformation (stichtagsbezogen) Weitere deutsche Großräume Sonstige Städte/Regionen in Deutschland Gesamt Leerstand Büro 32,1% 1,9% 8,8% Leerstand Handel/Gastronomie 0,0% 0,0% 0,0% Leerstand Hotel 0,0% 0,0% 0,0% Leerstand Industrie (Lager/Hallen) 0,0% 0,0% 0,0% Leerstand Wohnen 0,0% 29,3% 26,8% Leerstand Freizeit 0,0% 0,0% 0,0% Leerstand KFZ 17,2% 0,0% 5,6% Leerstand Andere 0,0% 0,0% 0,0% Vermietungsquote 78,3% 97,7% 92,2% Mit einem Anteil von insgesamt 86,2% machen die Mietverträge mit einem Laufzeitende bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres 2008 den wesentlichen Teil des Portfolios aus. Hierin sind die unbefristeten Mietverträge nicht enthalten. Restlaufzeit der Mietverträge Weitere deutsche Großräume Sonstige Städte/Regionen in Deutschland Gesamt unbefristet 15,8% 1,7% 5,1% bis 2005 4,7% 0,2% 1,3% bis 2006 30,5% 1,3% 8,3% bis 2007 0,0% 48,8% 37,0% bis 2008 15,8% 47,1% 39,6% bis 2009 24,2% 0,9% 6,5% bis 2010 0,0% 0,0% 0,0% bis 2011 0,0% 0,0% 0,0% bis 2012 0,0% 0,0% 0,0% bis 2013 9,0% 0,0% 2,2% bis 2014 0,0% 0,0% 0,0% bis 2015 und länger 0,0% 0,0% 0,0%

Entwicklung des Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 Gj-Ende Gj-Ende Gj-Ende 2003 2004 2005 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Immobilien... 8,4 35,9 73,7 Liquiditätsanlagen... 0,3 13,7 3,3 Sonstige Vermögensgegenstände... 0,1 1,3 1,2. /. Verbindlichkeiten und Rückstellungen... 4,3 22,6 41,0 Fondsvermögen... 4,5 28,3 37,2 Anteilumlauf (Stück)... 420 2.313 2.881 Anteilwert (EUR)... 10.612,32 12.229,06 12.918,35 Ausschüttung je Anteil (EUR)... 250,00 790,00 1.090,00 Tag der Ausschüttung... 28.01.2004 17.01.2005 30.01.2006 Entwicklung des Fondsvermögens EUR EUR EUR Fondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres... 28.285.833,33 Ausschüttung für das Vorjahr... -1.827.270,00 Mittelzuflüsse aus Anteilsverkäufen... 7.041.180,08 Mittelabflüsse aus Anteilsrücknahmen... 0,00 Mittelzufluss/-abfluss (netto)... 7.041.180,08 Ertragsausgleich... -389.234,34 Ordentlicher Nettoertrag... 3.134.601,68 Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne bei Immobilien... 972.659,16 (davon in Fremdwährung:... 0,00) Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres 37.217.769,91 Erläuterungen zur Entwicklung des Fondsvermögens Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt die Einflüsse einzelner Arten von Geschäftsvorfällen auf, die im Laufe des Geschäftsjahres den Wert des Fondsvermögens verändert haben. In den Mittelzuflüssen aus Anteilscheinverkäufen ist der Ertragsausgleich in Höhe von EUR 389.234,34 enthalten. Dieser entspricht in der Summe dem an den Ausgabestichtagen im Ausgabepreis der Anteile enthaltenen anteiligen ordentlichen Nettoertrag. Der Ertragsausgleich wird in der Ertrags- und Aufwandsrechnung bei der Ermittlung des ordentlichen Nettoergebnisses berücksichtigt. Die Wertveränderungen aus nicht realisierten Gewinnen bei Liegenschaften ergeben sich aus der jeweiligen Bewertung der Grundstücke mit dem aktuellen, vom Sachverständigenausschuss ermittelten Verkehrswert und Veränderungen der Buchwerte im Laufe des Geschäftsjahres.

Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2005 EUR EUR Anteil am Fondsvermögen in % I. Immobilien 1. Geschäftsgrundstücke... 73.650.000,00 73.650.000,00 197,89 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) II. Liquiditätsanlagen 1. Bankguthaben 3.306.975,54 3.306.975,54 8,88 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) III. Sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 1.253.244,06 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 2. Andere 830,72 1.254.074,78 3,37 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) Summe 78.211.050,32 210,14 IV. Verbindlichkeiten aus 1. Krediten... 36.615.000,00 (davon besicherte Kredite ( 82 Abs. 3 InvG)... 36.615.000,00 ) (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben... 3.015.446,25 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 3. Grundstücksbewirtschaftung... 872.945,78 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 4. anderen Gründen... 243.492,80 40.746.884,83 109,48 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) V. Rückstellungen... 246.395,58 0,66 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) Summe... 40.993.280,41 110,14 Fondsvermögen... 37.217.769,91 100,00 Anteilwert (EUR):... 12.918,35 umlaufende Anteile (Stück):... 2.881 Erläuterungen zur Vermögensaufstellung Während des Geschäftsjahres 2004/2005 wurden vier Immobilien erworben. Der Bestand an Immobilien umfasst per 31. Oktober 2005 Immobilien mit einem Gesamtverkehrswert von EUR 73,7 Mio. Die Liquiditätsanlagen von insgesamt EUR 3,3 Mio. bestehen ausschließlich aus Bankguthaben, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Hiervon sind EUR 2,8 Mio. als Festgeld angelegt. Nach Abzug von in den Bankguthaben enthaltenen Mietkautionen entspricht die Liquidität rd. 8,8% des Nettofondsvermögens.

Die unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung enthalten insbesondere verauslagte umlagefähige Betriebskosten (EUR 0,6 Mio.) und im Rahmen der Objektverwaltung geleistete Kostenvorschüsse (EUR 0,6 Mio.). Die Verbindlichkeiten resultieren weitestgehend aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilien (EUR 36,6 Mio.). Diese Kredite sind in voller Höhe über Grundschulden abgesichert. Die ebenfalls unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben beinhalten weit überwiegend Kaufpreiseinbehalte aus dem Erwerb von Grundstücken (EUR 3,0 Mio.). Daneben bestehen Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung, die fast ausschließlich Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen beinhalten (EUR 0,8 Mio.). Bei den Verbindlichkeiten aus anderen Gründen (EUR 0,2 Mio.) handelt es sich neben Fondsverwaltungsgebühren und Darlehenszinsen vor allem um abzuführende Umsatzsteuern. Rückstellungen (EUR 0,2 Mio.) ergeben sich per Berichtsstichtag vor allem aus Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Erwerb von Immobilien.

Immobilienverzeichnis zum 31. Oktober 2005 I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung: Lage des Grundstücks D-20097 Hamburg, Wendenstraße 8-12 D-40474 Düsseldorf, Am Bonneshof 35 Art des Grundstücks 1) Art der Nutzung 2) Bau-/ Umbaujahr G B 08.2003 1972/ 1993-1994 1998-1999 Erwerbsdatum Grundstücksgröße (m²) Nutzfläche Gewerbe (m²) Nutzfläche Wohnen (m²) Ausstattungsmerkmale 3) 4.111 7.238 119 FW, G, I, L, RO, SZ G B 09.2004 1994 5.336 12.291 - BM, FW, G, I, L, SP, SZ, TE D-40474 Düsseldorf, Bennigsenplatz 1 G B 12.2004 1972/1974 7.489 17.200 - BM, FW, G, I, L, RO, SP, SZ, VK D-04109 Leipzig, Nikolaistraße 28-32 G B, E, G, W 04.2005 1906 1995/1996 1.201 3.222 907 BM, FW, L, SZ D-10178 Berlin, Dircksenstraße 48 G B, E 07.2005 1998 642 1.958 - FW, G, L, SZ D-10178 Berlin, Rosenthaler Straße 42 G B,E, G 07.2005 1998 918 3.071 - B, BM, FW, G, I, L, RO, SZ 1) G = Geschäftsgrundstück 2) B = Büros, E = Einzelhandel, G = Gastronomie, W = Wohnungen 3) B = Be- u. Entlüftungsanlage, BM = Brandmeldeanlage, FW = Fernwärme, G = Garage/Tiefgarage, I = Isolierverglasung, L = Lift, RO = Rolltor, SP = Sprinkleranlage, SZ = Sonnenschutz, TE = Teilklimatisierung, VK = Vollklimatisierung Verzeichnis der Käufe von Immobilien zum 31. Oktober 2005 I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung: Lage des Grundstücks Übergang von Nutzen und Lasten D-40474 Düsseldorf, Bennigsenplatz 1 01.12.2004 D-04109 Leipzig, Nikolaistraße 28-32 01.04.2005 D-10178 Berlin, Dircksenstraße 48 01.07.2005 D-10178 Berlin, Rosenthaler Straße 42 01.07.2005

Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. November 2004 bis 31. Oktober 2005 EUR EUR EUR I. Erträge 1. Erträge aus Immobilien... 4.832.924,83 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 2. Erträge aus Liquiditätsanlagen 2.1 Erträge aus Bankguthaben... 84.563,32 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 3. Sonstige Erträge... 37.378,34 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) Summe der Erträge 4.954.866,49 II. Aufwendungen 1. Bewirtschaftungskosten 1.1 Betriebskosten... -63.985,55 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 1.2 Instandhaltungskosten... -254.090,68 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 1.3 Kosten der Immobilienverwaltung... -50.478,42 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 1.4 Sonstige Kosten... -64.456,51-433.011,16 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 2. Zinsaufwendungen -1.280.005,39 (davon in Fremdwährung... 0,00 ) 3. Kosten der Verwaltung des Sondervermögens 3.1 Vergütung an die Fondsverwaltung... -451.340,08 3.2 Depotbankvergütung... -16.809,51 3.3 Sachverständigenkosten... -9.989,67 3.4 Sonstige Aufwendungen gem. 12 Abs. 5 BVB... -18.343,34-496.482,60 Summe der Aufwendungen -2.209.499,15 III. Ertragsausgleich 389.234,34 Ordentlicher Nettoertrag 3.134.601,68 Total Expense Ratio (TER) in %: 1,56 Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung Die Erträge aus Immobilien resultieren in voller Höhe aus der Vermietung der im Fonds befindlichen Grundstücke. Die Erträge aus Liquiditätsanlagen entfallen vollständig auf die Anlage von Bankguthaben. In den Bewirtschaftungskosten sind vor allem nicht umlegbare Betriebskosten, Instandhaltungskosten sowie Kosten der Immobilienverwaltung enthalten. Die Kosten der Immobilienverwaltung betreffen Honorare der die Objekte vor Ort betreuenden Fremdverwalter. Die unter den Bewirtschaftungskosten ausgewiesenen Sonstige Kosten enthalten unter anderem Vermietungsprovisionen.

Die Zinsaufwendungen enthalten neben Darlehenszinsen in geringem Umfang auch Darlehenskosten. Die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens liegen im vertraglich zulässigen Rahmen. Die hierin enthaltenen Sonstigen Aufwendungen enthalten neben den Kosten der Prüfung des Sondervermögens und des Jahresberichts auch Veröffentlichungskosten. Neben der Vergütung für die Fondsverwaltung erhielt unsere Gesellschaft Vergütungen gemäß 12 Abs. 2 BVB in Höhe von EUR 0,3 Mio. Im Rahmen der Ausgabe neuer Anteilscheine wurde ein Teil des Ausgabepreises als Ertragsausgleich in die Ertrags- und Aufwandsrechnung eingestellt. Die Total Expense Ratio (TER) ist die Gesamtkostenquote bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen in Prozent. Sie enthält die folgenden Positionen: Vergütung an die Fondsverwaltung, Depotbankvergütung, Sachverständigenkosten sowie sonstige Aufwendungen gemäß 12 Abs. 5 BVB. Berechnung der Ausschüttung insgesamt EUR je Anteil EUR Ordentlicher Nettoertrag 3.134.601,68 1.088,03 Vortrag aus dem Vorjahr 18.378,56 6,37 Einbehalt von Überschüssen gemäß 13 Abs. 2 BVB 0,00 0,00 Für Ausschüttung verfügbar 3.152.980,24 1.094,40 Der Wiederanlage gemäß 13 Abs. 5 BVB zugeführt 0,00 0,00 Vortrag auf neue Rechnung 12.690,24 4,40 Gesamtausschüttung 3.140.290,00 1.090,00 Hamburg, im Dezember 2005 Warburg Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh Die Geschäftsführung Timothy Horrocks Dr. Henning Klöppelt

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers Wir haben gemäß 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2004 bis 31. Oktober 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hamburg, den 29. Dezember 2005 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Behrens Wirtschaftsprüfer Schmidt Wirtschaftsprüfer

Gremien Kapitalanlagegesellschaft Warburg - Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh Fuhlentwiete 12 20355 Hamburg Telefon (040) 3282 3312 Telefax (040) 3282 3320 E-Mail: info@warburg-henderson.com Amtsgericht Hamburg HRB 82406 Geschäftsführung Dr. Henning Klöppelt, Kaufmann (Sprecher der Geschäftsführung) Timothy Horrocks, Kaufmann Aufsichtsrat Rodney Bysh Vorsitzender Max Warburg Stellv. Vorsitzender Harald Boberg Erik Marienfeld Michael Sales James Darkins Henderson Global Investors Partner M.M. Warburg & CO Partner M.M. Warburg & CO Hamburgische Immobilien Handlung Henderson Global Investors Henderson Global Investors Sachverständigenausschuss Hagen Hans Kiefer Dipl. Volkswirt, Dipl.-Ing. Heinz Lehn Dipl.-Ing., Architekt Ulrich Renner Dipl.-Kfm. Michael Schlarb Dipl.-Ing., MRICS Prof. Jürgen Simon Dipl.-Ing., Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Frankfurt am Main Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, München und Oberbayern Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wuppertal-Remscheid-Solingen Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Oberhausen und Essen Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Hannover-Hildesheim

Steuerliche Hinweise Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2004/2005 in Höhe von 1.090,00 je Anteil erfolgt am 30. Januar 2006. Besteuerung auf Fondsebene Der Gesetzgeber hat in Deutschland die Immobilien-Sondervermögen von allen Ertrag- und Substanzsteuern befreit. Die Besteuerung der Erträge erfolgt jeweils bei den Anlegern. Besteuerung auf der Ebene eines Privatanlegers Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, handelt es sich bei den steuerpflichtigen Erträgen des Fonds um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Erträge sind grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP bei den inländischen Kapitalerträgen anzugeben, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Freibetrag einschließlich des Werbungskosten-Pauschbetrages von jährlich 1.421 (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 2.842 (für zusammenveranlagte Ehegatten) übersteigen. Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen ( z.b. der steuerpflichtige Anteil der Ausschüttung des Fonds), oder die Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.b. die anteiligen steuerfreien ausländischen Immobilieneinkünfte des Fonds), jeweils mehr als 410 betragen. Inländische und ausländische Dividenden, auch der Immobilienkapitalgesellschaften, die vom Sondervermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim Anleger nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren). Insbesondere Miet-, Zins-, und Dividendenerträge, die nicht zur Ausschüttung verwendet werden, gelten bei den Anlegern als zugeflossen. Zum Fondsvermögen gehören Immobilien, die im Ausland belegen sind. Mieterträge hieraus fließen aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen i.d.r. im Inland steuerfrei zu. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h. die steuerfreien Einkünfte sind bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes, der für die steuerpflichtigen Einkünfte des jeweiligen Anlegers ermittelt wird, zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind in der Anlage AUS in einer Summe anzugeben. Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien außerhalb der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerfrei zu behandeln. Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerpflichtig zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zur Ausschüttung verwendet oder thesauriert werden. Steuerfrei bleiben auch Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien innerhalb der 10- Jahresfrist, auf deren Besteuerung Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens verzichtet hat. Der aus dem Ausland zufließende, aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nicht nochmals zu versteuernde Betrag, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Diese Gewinne sind in der Anlage AUS anzugeben. Substanzauskehrungen (z.b. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar.

Besteuerung auf der Ebene eines betrieblichen Anlegers Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten, erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte. Inländische und ausländische Dividenden, auch der Immobilienkapitalgesellschaften, die vom Sondervermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim einkommensteuerpflichtigen Anleger nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren). Bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern werden diese Erträge in der Regel steuerfrei gestellt (5% der Dividenden gelten jedoch als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben). Für die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist für steuerliche Zwecke ein passiver Ausgleichsposten zu berücksichtigen. Der passive Ausgleichsposten ist im Zeitpunkt der Veräußerung oder Rückgabe der Anteile aufzulösen. Dividenden, Zinsen und Mieten, die nicht zur Ausschüttung verwendet werden, gelten als zugeflossen. Für steuerliche Zwecke ist in Höhe der als zugeflossen geltenden Erträge ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden. Der aktive Ausgleichsposten ist im Zeitpunkt der Veräußerung oder Rückgabe der Anteile oder dann, wenn die thesaurierten Beträge zur Ausschüttung verwendet werden, aufzulösen. Nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Erträge und Erträge, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, sind bei der Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung von dem Gewinn lt. Handels- und Steuerbilanz zu kürzen (bei Erträgen, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und die einkommensteuerpflichtigen Anlegern zufließen, sind nur 50% dieser Erträge zu kürzen). Kapitalertrag-/Zinsabschlagsteuer Die steuerpflichtigen Erträge unterliegen grundsätzlich der Zinsabschlagsteuer (kurz ZAST). Das depotführende Kreditinstitut, bei dem die Anteile verwahrt werden, hat von den zinsabschlagsteuerpflichtigen Ertragsteilen bei Auszahlung an Privatkunden mit Wohnsitz im Inland grundsätzlich 30% als Zinsabschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei Tafelgeschäften beträgt der Zinsabschlag 35%. Steuerausländer erhalten die Ausschüttung ohne Steuerabzug, wenn die Anteile bei einer in- oder ausländischen Bank im Depot verwahrt werden. Die abgeführte Zinsabschlagsteuer wird dem Anleger bescheinigt und ist als anzurechnende Steuer (inländische Kapitalertragsteuer) in die Anlage KAP einzutragen und auf die Einkommensteuer anzurechnen. Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung oder bei Nachweis der Ausländereigenschaft beim depotführenden Kreditinstitut werden die in der Ausschüttung enthaltenen zinsabschlagsteuerpflichtigen Ertragsteile in voller Höhe, bei Vorlage eines Freistellungsauftrages bis zur Höhe des Sparer-Freibetrages einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag (1.421 / 2.842 vom Zinsabschlag freigestellt. Inländische Dividenden unterliegen bei Ausschüttung oder Thesaurierung in voller Höhe der Kapitalertragsteuer in Höhe von 20%. Der Privatanleger erhält die Kapitalertragsteuer sofort erstattet, sofern die Anteile bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen inländischen Kreditinstitut verwahrt werden und dort ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Inländische Dividenden werden bei Privatanlegern nur zur Hälfte auf den Freistellungsauftrag angerechnet (sog. Halbeinkünfteverfahren). Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine NV- Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, kann der Anleger die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag, unter Beifügung der Steuerbescheinigung seiner depotführenden Stelle, auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen. Die auf den einzelnen Anleger entfallende Kapitalertragsteuer wird auf Anweisung der Finanzverwaltung wie folgt errechnet: Die in der Ausschüttung enthaltenen kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge je Anteil sind zunächst mit der Anzahl der am Ausschüttungstag beim Anleger vorhandenen Anteile zu multiplizieren; hieraus sind 30% Zinsabschlagsteuer zu errechnen. Für die Kapitalertragsteuer auf Dividenden gilt das

gleiche Verfahren. Hierbei wird der auf den einzelnen Anleger entfallende Dividendenanteil zur Berechnung der Kapitalertragsteuer mit 20% multipliziert. Befinden sich die Anteile im Betriebsvermögen, ist eine Abstandnahme bzw. eine Vergütung vom Zinsabschlag und eine Erstattung der Kapitalertragsteuer nur durch Vorlage einer NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine entsprechende Steuerbescheinigung. Solidaritätszuschlag Der Solidaritätszuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer beträgt 5,5%. Soweit Ausschüttungen aus den Fonds-Anteilen dem Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag unterliegen, ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag wird in der Steuerbescheinigung gesondert ausgewiesen; er ist auf den im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung endgültig festzusetzenden Solidaritätszuschlag anrechenbar. Zuviel gezahlter Solidaritätszuschlag wird erstattet. Private Veräußerungsgeschäfte Werden Anteile an einem Immobilien-Sondervermögen von einem Privatanleger innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert, sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich steuerpflichtig. Bei einer Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Das Halbeinkünfteverfahren findet auf den Veräußerungsgewinn keine Anwendung. Zwischengewinnbesteuerung Seit 01. Januar 2005 kommt es wieder zur Besteuerung sog. Zwischengewinne. Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Die vom Sondervermögen erwirtschafteten Zinsen und Zinsansprüche sind bei der Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommen- und kapitalertragsteuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn beträgt 30% bei Depotverwahrung bzw. 35% bei Eigenverwahrung (jeweils zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer). Die einbehaltene Steuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und in die Anlage KAP einzutragen. Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden. Er wird auch beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Der Steuerabzug unterbleibt darüber hinaus im Rahmen eines Freistellungsauftrags oder bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Steuerausländer sind auch hier vom Steuerabzug grundsätzlich ausgenommen. Bei der Ermittlung des Zwischengewinns bleiben unberücksichtigt: Erträge aus Vermietung und Verpachtung sowie aus der Bewertung und Veräußerung der Objekte. Vom Anleger in die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung aufzunehmende Zwischengewinne ergeben sich aus der Multiplikation des jeweiligen Zwischengewinns je Anteil mit der Anzahl der in der Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung ausgewiesenen Anteile. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden. Immobilien- und Aktiengewinn Die Regelungen zum Immobilien- und Aktiengewinn sind nur für Anleger, die ihre Anteile in einem Betriebsvermögen halten, anzuwenden.

Der Fonds-Immobiliengewinn beinhaltet noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische Mieten und realisierte und nicht realisierte Wertveränderungen ausländischer Immobilien des Sondervermögens, sofern Deutschland gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung verzichtet hat. Die Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht den Fonds-Immobiliengewinn als Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils. Der Fonds-Aktiengewinn beinhaltet die dem Anleger noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividendenerträge, auch aus Immobilienkapitalgesellschaften, realisierte oder nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Beteiligung des Sondervermögens insbesondere an Immobilienkapitalgesellschaften. Am Tag des Kaufs und Verkaufs der Anteile (sowie zum Bilanzstichtag) hat der Anleger die ausgewiesenen Prozentsätze mit dem jeweiligen Rücknahmepreis zu multiplizieren, um einen absoluten Anleger-Immobilien- bzw. Anleger-Aktiengewinn zu ermitteln. Die Differenz aus beiden Größen stellt den steuerlich relevanten besitzzeitanteiligen Immobilien- bzw. Aktiengewinn des Anlegers dar. Für alle betrieblichen Anleger ist ein Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile, soweit er aus dem absoluten besitzzeitanteiligen Anleger-Immobiliengewinn resultiert, in voller Höhe steuerfrei. Für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, ist ein Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile, soweit er aus dem absoluten besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinn resultiert, in voller Höhe steuerfrei; allerdings gelten 5% dieser steuerfreien Gewinne als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Für einkommensteuerpflichtige Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten, ist der Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile, soweit er aus dem besitzzeitanteiligen Anleger- Aktiengewinn resultiert, zur Hälfte steuerfrei.

Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG für Anteile im Privatvermögen für Anteile im Betriebsvermögen einkommensteuerpflichtiger Anleger für Anteile im Betriebsvermögen körperschaftsteuerpflichtiger Anleger Betrag der Ausschüttung 109 109 109 Betrag der ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge 744,2328 724,9683 724,9683 in der Ausschüttung / den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre steuerfreie Veräußerungsgewinne ( Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Termingeschäften und Bezugsrechten) Dividenden, die dem Halbeinkünfteverfahren gem. 3 Nr. 40 EStG unterliegen Dividenden, die gem. 8b Abs. 1 KStG steuerfrei sind Veräußerungsgewinne, die dem Halbeinkünfteverfahren gem. 3 Nr. 40 EStG unterliegen Veräußerungsgewinne, die gem. 8b Abs. 2 KStG steuerfrei sind Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften, sofern es sich nicht um Kapitalerträge nach 20 EStG handelt Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten außerhalb der 10-Jahresfrist Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind (insb. ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem An- und Verkauf ausländischer Grundstücke) ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuern einbehalten wurden, sofern die ausländische Quellensteuer auf Fondsebene nicht wie Werbungskosten behandelt wurden ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer) Bemessungsgrundlage für die ZASt 744,2328 724,9683 724,9683 Bemessungsgrundlage für die KESt anzurechnende ZASt (30%) 223,2698 217,4905 217,4905 SolZ (5,5%) auf anzurechnende ZASt 12,2798 11,9620 11,9620 anzurechnende ZASt (35%) 260,4815 253,7389 253,7389 SolZ (5,5%) auf anzurechnende ZASt 14,3265 13,9556 13,9556 anzurechnende KESt (20%) SolZ (5,5%) auf anzurechnende KESt (20%) anrechenbare/abzugsfähige ausländische Quellensteuer abzugsfähige ausländische Quellensteuer fiktive ausländische Quellensteuer Absetzung für Abnutzung 361,3854 362,1588 362,1588 KöSt-Minderungsbetrag nach 37 Abs. 3 KStG

Bescheinigung nach 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (InvStG) Prüfung der steuerlichen Angaben Für das Investmentvermögen Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 An die Kapitalanlagegesellschaft Warburg-Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbh (nachfolgend: die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die als Anlage beigefügten zu veröffentlichenden Angaben gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG von der Gesellschaft für das Investmentvermögen Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 für den Zeitraum vom 1. November 2004 bis 31. Oktober 2005 nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die Angaben gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Wir haben unsere Prüfung unter Anwendung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur oder veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Frankfurt am Main bzw. Hamburg, den 20. Januar 2006 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Schmidt Rechtsanwalt Steuerberater Gerriet Behrens Wirtschaftsprüfer Steuerberater