IT Services Support. Passwort Policy. Passwort Policy HSLU/PHLU/D-EDK



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Transkript:

IT Services Support Werftestrasse 4, Postfach 2969, CH-6002 Luzern T +41 41 228 21 21 hslu.ch/helpdesk, informatikhotline@hslu.ch Luzern, 2. Juni 2014 Seite 1/5 Kurzbeschrieb: HSLU/PHLU/D-EDK Hinweis für PHLU-Kunden: In dieser Dokumentation wird der Begriff Benutzerkonto gleichbedeutend mit PHLUnet-Account verwendet. Klassifikation: IT intern Public Kundengruppe: HSLU PHLU Rolle: Mitarbeitende / Doz. Studierende Geräteverwaltungstyp: HSLU/PHLU Geräte private Geräte Betriebssystem: Windows OS X Publikation: hslu.ch/helpdesk Intranet Support: Web: hslu.ch/helpdesk E-Mail: informatikhotline@hslu.ch Tel: 041 / 228 21 21 Portal: helpdesk.hslu.ch

Seite 2/5 Änderungsverzeichnis Version Datum Status Änderungen und Bemerkungen Bearbeitet von Nr. 1.1 24.04.2014 Überführung in CD/CI mih Nr. 1.2 13.08.2014 Überarbeitet Web12 enp Inhaltsverzeichnis 1. Zweck... 3 2. Adressaten... 3 3. Geltungsbereich... 3 4. Regeln... 4 5. Sanktionen... 5

Seite 3/5 1. Zweck Die von der Hochschule Luzern angebotenen IT-Dienste werden mithilfe von Passwörtern vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Zu diesen Diensten gehören z.b. das Windows Benutzerkonto, ILIAS, EventoWeb, Webmail, SAP, VPN, AAI, WLAN usw. Passwörtern kommt deshalb in sicherheitstechnischer Hinsicht an der HSLU eine grosse Bedeutung zu. Geraten Passwörter in falsche Hände, kann grosser Schaden entstehen. Die vorliegende Weisung macht Vorgaben zum richtigen Umgang mit Passwörtern. Dazu gehören insbesondere die Verwendung von starken Passwörtern und die Sicherstellung von deren Vertraulichkeit. 2. Adressaten Die Weisung richtet sich an alle Studierenden und Mitarbeitenden der HSLU, welche Daten in elektronischer Form bearbeiten, d.h. über ein Benutzerkonto verfügen. Sie gilt auch für Dritte, welche im Auftrag der HSLU auf HSLU-Systemen Daten bearbeiten. 3. Geltungsbereich An der Hochschule Luzern ist kein flächendeckendes Single Sign-on implementiert. Dies bedeutet, dass es IT-Dienste gibt, welche nach der Anmeldung an der Domäne 1 eine zusätzliche Anmeldung erfordern. Zu diesen Diensten gehört z.b. SAP. Bei SAP ist im Weiteren zu beachten, dass die Anmeldeinformationen d.h. Benutzername und Passwort nicht mit den für die Domänen- Anmeldung benötigten Informationen übereinstimmen müssen. Die Anmeldeinformationen werden von SAP unabhängig von der Windows-Domäne verwaltet. Es gibt weitere Dienste, für welche diese Eigenschaft gilt. Die in der vorliegenden Weisung gemachten Vorgaben für Passwörter gelten für sämtliche Dienste (unabhängig von der Art der Passwort-Verwaltung). 1 Diese ist bei den HSLU-Standardrechnern an die Anmeldung an das Windows Benutzerkonto gekoppelt.

Seite 4/5 4. Regeln 1. Die Hochschule Luzern verzichtet bei sämtlichen personalisierten Accounts 2 auf regelmässige, d.h. zeitabhängige Passwortwechsel. Passwörter müssen jedoch unter den folgenden Bedingungen zwingend geändert werden: Bei Verdacht auf Diebstahl oder Missbrauch des Passworts. In diesem Fall muss das betroffene Passwort unverzüglich geändert werden. Bei Mehrfachverwendung des gleichen Passworts muss es bei sämtlichen Diensten geändert werden. Bei Verlust des Passworts, d. h. wenn es vergessen wurde. IT-Services setzt in diesem Fall auf dem betroffenen Dienst ein neues Passwort, das vom Benutzer durch ein eigenes ersetzt werden muss. Bei Mehrfachverwendung des gleichen Passworts muss es bei sämtlichen Diensten geändert werden. 2. Bei nicht personalisierten Accounts 3 gilt zusätzlich die folgende Passwortwechsel-Anforderung: Das Passwort des Accounts muss gewechselt werden, sobald eine der Personen, welche den Account verwendet, die HSLU verlässt oder andere Aufgaben übernimmt, für welche der Zugriff auf den Account nicht mehr benötigt wird. 3. Komplexitätsanforderungen an Passwörter: Minimale Passwortlänge: 10 Zeichen aus untenstehendem Zeichensatz, wobei aus drei der vier Gruppen mindestens je ein Zeichen verwendet werden muss Zeichensatz: o Kleinbuchstaben: a-z o Grossbuchstaben: A-Z o Zahlen: 0-9 o Sonderzeichen (abschliessende Liste): _ + -? # * @! $ % ~ = / \ ( )., ; : Wörter, welche in einem Lexikon zu finden sind (egal in welcher Sprache), dürfen nicht als Passwörter verwendet werden. Auch wenn diese Wörter durch eine Reihe von Zahlen und/oder Sonderzeichen an Anfang oder Ende ergänzt werden, sind sie nicht zulässig. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Passwörter nicht einfach erraten und vor allem auch nicht durch automatisiertes Durchprobieren mithilfe von Wortlisten (so genannte lexikalische Attacken und Varianten davon 4 ) gebrochen werden können. Beispiele für nicht zulässige Passwörter: Olympiade, Olympiade21 oder 4Olympiade5. Ebenfalls leicht zu erraten und deshalb unbedingt zu vermeiden sind Namen von Familienangehörigen, Freunden oder Haustieren, Geburtsdaten, Adressen, Nummern von Kontrollschildern oder Telefonnummern und Anmeldenamen von Benutzerkonten. Gleiches gilt für Buchstaben oder Zahlensequenzen, wie 123456, abcdef, qwertz etc. Passworthistory: Einmal benutzte und dann gewechselte Passwörter sollten nicht wieder eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird die Wiederverwendung von Passwörtern mithilfe einer Passworthistory, welche 24 Elemente lang ist, verhindert. (Wiederverwendung nach 24 Passwortwechseln möglich.) Bei der Verwendung von Sonderzeichen in Passwörtern gilt es zu bedenken, dass diese Zeichen auf Tastaturen ohne schweizerdeutsches Layout an anderer, allenfalls unbekannter Stelle liegen (weil z.b. der entsprechende Tastaturaufdruck fehlt). 2 Als personalisierte Accounts gelten Accounts, welche ausschliesslich von einer Person verwendet werden (in diesem Sinne also persönlich sind). Die gewöhnlichen Windows Benutzer-Accounts zählen zu den personalisierten Accounts. 3 Als nicht personalisierte Accounts gelten Accounts, welche von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden (in diesem Sinne also unpersönlich sind). Zu den nicht personalisierten Accounts gehören z.b. so genannte Root-Accounts, welche zu Management-Zwecken auf Netzwerkgeräten eingerichtet sind. 4 Diese Varianten werden als hybride Attacken bezeichnet; bei diesen werden den durchzuprobierenden Wörtern Zahlen und/oder Sonderzeichen vorangestellt oder danach angefügt.

Seite 5/5 4. Backups von Passwörtern: Handschriftlich aufnotierte Passwörter (zwecks Verhinderung von Passwortverlust) sind an einem sicheren Ort zu verwahren, idealerweise unter Verschluss. 5 Elektronische Backups sind sicher zu verschlüsseln. Am besten wird dazu ein so genannter Passwort-Safe verwendet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Zugangspasswort zum Safe stark ist (komplexes Passwort der Länge 10 oder besser 12 Zeichen). 5. Passwörter, welche für den Zugriff auf IT-Dienste der HSLU verwendet werden, dürfen nicht gleichzeitig für passwortgeschützte Dienste im Web (Web-Shops, Soziale Netzwerke, Nicht-HSLU Mail-Dienste etc.) benutzt werden. 6. Passwörter dürfen nicht mit anderen Mitarbeitenden oder Privatpersonen geteilt werden. Alle Mitarbeitenden der HSLU haben ihre eigenen Passwörter und greifen über diese auf die benötigten IT-Dienste zu. 6 7. Passwörter dürfen weder am Telefon noch in elektronischen Fragebogen oder auf sonst eine Art und Weise preisgegeben werden, selbst wenn sie von einem Administrator nachgefragt werden. Echte Administratoren fragen nie nach Passwörtern. Passwörter sind persönlich und nur für die persönliche Nutzung bestimmt. 8. Die in unterschiedlichen Anwendungen und Betriebssystemen eingebaute Passwort speichern/merken -Funktion sollte nach Möglichkeit für HSLU-Passwörter nicht verwendet werden, da die zugehörigen Passwort-Datenbanken in der Regel unzureichend geschützt sind und mit einfachen Mitteln ausgelesen werden können. Von dieser Anforderung ausgenommen sind Passwort-Safes, welche eine eigene Passwort speichern/merken -Funktion mitbringen. 9. Regeln für SW-Entwickler: Passwörter dürfen von Applikationen nicht im Klartext abgespeichert werden Passwörter dürfen nicht im Klartext übertragen werden 5. Sanktionen Bei Missachtung der Regelungen in dieser Weisung werden die folgenden Sanktionsmassnahmen ergriffen: 1. Verwarnung 2. Beschränkung der Zugriffsberechtigungen auf die eigenen Daten (Home-Verzeichnis) 3. Meldung an den Vorgesetzten oder Studiengangsleiter 5 Die Aufbewahrung unter der Tastatur oder unter der Schreibmatte ist nicht als sicher zu betrachten. 6 Ausnahme: Nicht personalisierte Accounts, welche von IT-Services verwendet werden.