LfA-Logo Öffentliche Finanzierungshilfen Peter Leitenmayer 11.07.2002 1 01/2002
LfA Förderbank Bayern auf einen Blick Die LfA Förderbank Bayern ist das Kreditinstitut des Freistaates Bayern zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. 1951 wurde die LfA als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München gegründet. Aufsichtsbehörde der LfA ist das Bayerische Finanzministerium. Fachlich zuständig ist das Bayerische Wirtschaftsministerium. Als Bank unterliegt die LfA der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sowie den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Die Bilanzsumme beträgt rund 15 Mrd. EUR (30 Mrd. DM). Die LfA arbeitet nach dem Hausbankprinzip. Zu den Geschäftsbanken verhält sie sich neutral und tritt nicht in Wettbewerb zu ihnen. 300 Mitarbeiter sind derzeit bei der LfA beschäftigt. 2 01/2002
Wir über uns Die Töchter der LfA Förderbank Bayern Gesellschaft für Vermögensverwaltung zu 100% Bayerische Beteiligungsgesellschaft bmh bmh zu zu 29% 29% zu 100% zu 51% Betreuung von Beteiligungen der LfA Beteiligungskapital Wachstum Innovation Unternehmensnachfolge, MBO/MBI New Venture Turn-around Chancenkapital für innovative Unternehmen Biotechnologie Industrielle Schlüsseltechnologien»Offensive Zukunft Bayern«Technologietransfer Technologiemarketing Innovationsberatung Kooperation, Forschung und Entwicklung 3 01/2002
Prinzipien der öffentlichen Förderung Anteilsfinanzierung öffentliche Hilfen sind immer Hilfen zur Selbsthilfe Antragstellung vor Vorhabensbeginn Antragseingang vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank bzw. Regierung vor Eingehen eines wesentlichen finanziellen Engagements (z.b. Abschluß eines Kaufvertrags) unschädlich sind rechtliche und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen (z.b. Abschluß von Miet- oder Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung etc.) Hausbankprinzip Beantragung und Ausreichung der finanziellen Hilfen über die Hausbank die Hausbank trägt das Risiko; hierfür verlangt diese eine bankübliche Absicherung bei unzureichenden Sicherheiten sind i.d.r. Risikoentlastungen (Bürgschaften, Haftungsfreistellungen) möglich 4 01/2002
Technologieförderung in Bayern Verkehrstechnik Medizintechnik Innovation Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie/Bayerische Staatskanzlei nnovation Innovationsberatungsstellen Technische Prüfung Förderentscheidung LfA Förderbank Bayern Betriebswirtschaftliche Prüfung Darlehensvergabe für Nordbayern: Landesgewerbeanstalt Nürnberg Tel. 0911 / 655 41 41 für Südbayern: Innovationsberatungsstelle im BStMWVT Tel. 089 / 21 62 27 83 für Software/ FAST GmbH IuK-Programm: 089 / 890 52 220 Innovation Biotechnologie Softwaretechnik 5 01/2002
Technologieförderung mit der LfA Sie entwickeln technologisch fortschrittliche Produkte und Produktionsverfahren Wir finanzieren Personal- und Materialkosten Fremdleistungen Verwaltungsgemeinkosten Lizenz- und Patentkosten projektbedingte Investitionen Sie verwenden nicht selbst entwickelte fortschrittliche Technologien in Produkten oder Produktionsverfahren Wir finanzieren Anschaffungskosten Implementierungskosten - Personal- und Materialkosten - Fremdleistungen - Verwaltungsgemeinkosten Die Lösungen für Sie Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP) FuE-Programm Informations- und Kommunikationstechnik 6 01/2002
Informations- und Kommunikationstechnik FuE-Programm des Freistaates Bayern Was wird gefördert? Forschungsverbundvorhaben mehrerer Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit hohem Innovationsgehalt, die in Bayern durchgeführt werden FuE-Projekte aus den Themenbereichen - Software-Engineering - Daten- und Wissensmanagement - Werkzeuge, Architekturen und Anwendungen für Rechnerwerkzeuge - benutzerfreundliche Mensch-Maschine-Kommunikation - Werkzeuge und Anwendungen für Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme - neue Formen der geschäftlichen Kommunikation - neue Telekommunikationssysteme und -dienste - Basiskomponenten für kommunikationstechnische Anwendungen - Komponenten, Systeme und Anwendungen für die mobile persönliche Kommunikation 7 01/2002
Informations- und Kommunikationstechnik Wie erfolgt die Förderung? Zuschußförderung bis max. 50 % der förderfähigen Personalund Materialkosten, der Fremdleistungsaufwendungen und der Sondereinzelkosten (zeit- und vorhabensanteilig) Forschungseinrichtungen können eine über 50 % liegende Förderung erhalten, jedoch darf der Fördersatz des Gesamtverbundes 50 % nicht übersteigen Wer nimmt die Förderanträge entgegen? FAST Gesellschaft für angewandte Softwaretechnologie mbh Arabellastraße 17 81925 München Tel. 089 / 890 52-220 Fax 089 / 890 52-222 Bewilligungsbehörde: Bayerische Staatskanzlei 8 01/2002
Bürgschaften bei zu hohem Risiko für Hausbank, d.h. wenn der Kredit mangels Sicherheiten nicht gewährt würde (gilt für alle langfristigen Kredite, z.b. auch für Hausbankdarlehen mit regelmäßiger Tilgung; möglich sind ferner auftragsbezogene Kontokorrent-/Avalkredite bei Umsatzwachstum, Export, Referenzkundengewinnung etc.) Bürgschaftsgeber Kosten abhängig vom Wirtschaftsbereich: 4 Kreditgarantiegemeinschaften (KGG) für Handel, Handwerk, Hotel/Gaststätten, Gartenbau sonst LfA für Dienstleistungen, mittelständische Industrie, freie Berufe 0,75 % bis 2 % p.a. des jeweiligen Bürgschaftsbetrages lfde. Provision (+ einmalige Bearbeitungsgebühr bei KGG) 9 01/2002
Bürgschaften Absicherung Unternehmer muß alle eigenen Sicherheiten ausschöpfen, evtl. Mithaftung von Ehegatten und Gesellschaftern Bewertung großzügig entscheidend: Gesamtbeurteilung des Unternehmens (Konzept, Rentabilität) und des Unternehmers (persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) Verfahren auf einheitlichem Formblatt Bürgschaft und Darlehen gleichzeitig beantragen (ggfs. zusätzliches Beiblatt Bürgschaft ) parallele Bearbeitung 10 01/2002
Bayerische Technologieförderprogramme Notwendige betriebswirtschaftliche Unterlagen zum Förderantrag (1) komplette Jahresabschlüsse (möglichst nicht älter als 1,5 Jahre) - auch von verbundenen Unternehmen und ggfs. weiteren Unternehmen der Gesellschafter (auch Besitzfirmen) private Vermögens- und Schuldenaufstellung, insbesondere bei Personengesellschaften bei bestehender bzw. lt. Planung absehbarer bilanzieller Überschuldung Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers über Ausgleich des Minuskapitals (stille Reserven, nachrangige Gesellschafterdarlehen etc.) 11 01/2002
Bayerische Technologieförderprogramme Notwendige betriebswirtschaftliche Unterlagen zum Förderantrag (2) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die vom Vorhaben betroffenen Geschäftsjahre einschließlich aller Projektaufwendungen (unabhängig von ihrer Fördermöglichkeit) Mitteilung der kurzfristigen Kreditlinien und deren aktueller Beanspruchung Liquiditätsplan i.d.r. bei Existenzgründern und Firmen mit beengten Liquiditätsverhältnissen 12 01/2002
Bayerische Technologieförderprogramme Notwendige betriebswirtschaftliche Unterlagen zum Förderantrag (3) Darlegung der Finanzierung zusätzlicher projektunabhängiger Investitionen, Tilgungen, Entnahmen etc. abgesehen vom Vorbehalt der Vorhabensförderung uneingeschränkte Zusagen für zur Projektfinanzierung benötigte Mittel Absicherung für Bankkredit muß geklärt sein, Vollzug ggf. erst bei positivem Förderbescheid Zusagebefristung mindestens bis Projektende mit Verlängerungsoption Gelder von privater Stelle müssen vor Auszahlung des ersten Teils der Fördermittel unwiderruflich und uneingeschränkt dem Unternehmen zur Verfügung stehen bei Darlehensförderung: Bereitschaftserklärung der Hausbank zur Darlehensdurchleitung ggfs. mit Antrag auf 50/70 %ige Haftungsfreistellung (Entwicklungsvorhaben) bzw. max. 80 %ige Bürgschaft (Anwendungsvorhaben) 13 01/2002
Existenzgründung mit der LfA Sie gründen ein Unternehmen Sie übernehmen ein Unternehmen Sie beteiligen sich an einem Unternehmen Wir finanzieren Ihre Investitionskosten (Maschinen, Einrichtungen, Betriebsanwesen) Ihren Beteiligungskaufpreis Ihr erstes Warenlager Ihre Nebenkosten (Makler, Notar, Mietkaution, Grundbuchkosten) die Lösung für Sie Mittelstandskreditprogramm (MKP) Ergänzungsdarlehen Beteiligungskapital für Existenzgründer 14 01/2002
Bayerisches Mittelstandskreditprogramm förderungsfähige Aufwendungen nicht förderungsfähig allgemeiner Betriebsmittelbedarf (Löhne und Gehälter, nicht aktivierbare Entwicklungskosten, Werbung, persönlicher Lebensunterhalt) reine Ersatzbeschaffungen reine Personenfahrzeuge: PKW (einschließlich Kombi), Omnibus, Taxi Zahlungen an Eltern/Schwiegereltern bei Übertragung der bestehenden, unveränderten Betriebssubstanz 15 01/2002
LfA-Logo 16 01/2002