Olympus Europa CODE OF ETHICS & BUSINESS CONDUCT. Verhaltenskodex

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Transkript:

CODE OF ETHICS & BUSINESS CONDUCT Verhaltenskodex 1

VORWORT Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Führungskräfte, als Vertreter der europäischen Olympus Gesellschaften (darunter fallen alle europäischen Gesellschaften, die zur Holding GmbH, der Olympus KeyMed-Gruppe oder zu Olympus Biotech International gehören) sind wir alle dafür verantwortlich, unser Unternehmen auf positive Art und Weise zu gestalten. Dieser Code of Ethics and Business Conduct 1 soll uns dabei helfen, die Werte und Ansichten, die wir gemeinsam vertreten, zu verstehen und als eine Organisation dafür einzustehen. Er enthält viele Richtlinien und soll dabei als Grundlage für Ihre Entscheidungen im täglichen Business dienen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Vorgesetzen, die relevante Corporate Function oder die Abteilung Compliance. Wir bitten alle Mitarbeiter und Führungskräfte, diese Broschüre durchzulesen und mit ihren Vorgesetzten zu diskutieren. Wir lassen uns von den Grundprinzipien der Unternehmensphilosophie "Social IN" und einem starken Bewusstsein für unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft leiten. Als Unternehmen, auf das sich unterschiedliche Menschen aus verschiedenen Kulturen und Wertsystemen verlassen, ist die Olympus-Gruppe bestrebt, Positives für die Gesellschaft zu leisten, indem sie das Leben der Menschen durch die Entwicklung und Lieferung ihrer Produkte und Lösungen verbessert. Die folgenden Social IN Grundprinzipien bilden das Fundament dieses Verhaltenskodex: Die Wahrung ethischer Standards und die Befolgung aller relevanten Gesetze und Richtlinien sind für die Olympus-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. INtegrity (INtegrität in der Gesellschaft) 1. Einhaltung hoher ethischer Standards 2. Achtung der Menschenrechte INnovation (Entwicklung INnovativer Werte) 3. Lieferung innovativer Werte 4. Arbeitsumfeld mit Vitalität INvolvement (Sozial INvolviert) 5. Harmonie mit der Umwelt 6. Beitrag zur Gesellschaft 1/2 2 1 Nachfolgend Verhaltenskodex genannt 2

VORWORT Diese Prinzipien richten das Verhalten eines jeden Einzelnen und des Unternehmens an anerkannten internationalen Standards wie dem United Nations Global Compact aus, den die Olympus-Gruppe 2004 unterzeichnet hat. Mit dieser Unterschrift haben wir uns zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Sie umfassen unter anderem die Respektierung der Menschenrechte, das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften, den Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit, die Ablehnung von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf, die Förderung von Umweltschutz und umweltgerechten Technologien sowie das Vorgehen gegen Korruption, Erpressung und Bestechung. Wir möchten hiermit jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft auffordern, sich aktiv für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Verhaltenskodex einzusetzen. Denn lebendig" wird der vorliegende Verhaltenskodex nur, wenn er im Alltag von jedem Einzelnen konsequent angewendet wird. Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, im Einklang mit unseren Konzernprinzipien und dem vorliegenden Verhaltenskodex zu agieren. Nur so handeln wir verantwortlich für das Unternehmen und für die Gesellschaft. Die Geschäftsleitung der Holding GmbH Der Verhaltenskodex kann nur ein lebendiges" Dokument von Leitlinien und Vorschriften werden, wenn jeder Einzelne diese konsequent im Alltag anwendet. 2/2 3 3

GELTUNGSBEREICH Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter und Führungskräfte der europäischen Olympus-Gesellschaften. Seine Prinzipien sind nicht umfassend. Sie liefern jedoch wichtige Informationen im Hinblick auf die Art und Weise, wie Olympus sich als Unternehmen verhält. Lokale oder abteilungsspezifische Richtlinien werden in einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften verwendet, um diese Prinzipien zu ergänzen oder umzusetzen. Internationale Gesetze oder Gepflogenheiten können es erfordern, dass die hier dargestellten Verhaltensweisen angepasst werden müssen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zur angemessenen Vorgehensweise haben, besprechen Sie die Situation mit Ihrem Vorgesetzten, mit der zuständigen Corporate Function oder mit der Abteilung Compliance. Eine Änderung dieses Verhaltenskodex oder ein Verzicht auf seine Umsetzung muss schriftlich von der Geschäftsleitung der Holding GmbH genehmigt werden. Bitten denken Sie daran, dass eine Nichteinhaltung dieser Richtlinien Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung zur Folge haben kann. Diese Richtlinien sollten Bestandteil Ihrer täglichen Arbeitsroutinen sein. Wenn Sie Unterstützung bei der Anwendung dieser Richtlinien in Ihrer speziellen Situation benötigen, kann Ihr Vorgesetzter oder Manager Ihnen diesbezüglich behilflich sein. In bestimmten Fällen sollten Sie sich eventuell mit der zuständigen Corporate Function in Verbindung setzen, um weiterführende Richtlinien oder Stellungnahmen zu erhalten. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie! Ihr Verständnis dieser Richtlinien trägt dazu bei, dass das Unternehmen sowie alle Mitarbeiter und Führungskräfte ihren Geschäften mit kompromissloser Integrität und Professionalität nachgehen. 4 4

FAIRER WETTBEWERB Die Basis unserer Geschäftsbeziehungen ist ein freier und fairer Wettbewerb. Wir lehnen daher Absprachen mit Wettbewerbern in Bezug auf Markt- und Kundenaufteilung, Preise und Produktionsmengen ab und wenden keine unfairen Geschäftspraktiken an. Wir halten uns an die Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Ländern, in denen wir tätig sind. Seit Jahren gehören wir in den Bereichen medizinische Endoskopie und Service für Endoskope zu den Marktführern. Jedem Mitarbeiter muss bewusst sein, dass eine marktbeherrschende Stellung auch Gefahren für das Unternehmen birgt. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt vor, wenn z.b. der Markteintritt anderer Unternehmen verhindert oder der Wettbewerb unterdrückt wird. Die Einschätzung, wann eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, ist häufig vom Einzelfall abhängig. Wenn Zweifel bestehen, ist umgehend Rechtsbeistand einzuholen. Handelsbeschränkungen Verträge, Absprachen oder Vereinbarungen ausdrücklich oder impliziert, formal oder informal zur Beschränkung von Handel oder Wirtschaftsverkehr sind laut gültiger EU- Wettbewerbsgesetze und anderer relevanter Gesetzgebungen untersagt. Wir alle müssen vermeiden, dass auch nur der Anschein einer Beteiligung an Handelsbeschränkungen entsteht. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Compliance. Umgang mit Wettbewerbern Es widerspricht der Politik unseres Unternehmens, Diskussionen oder Gespräche mit einem Wettbewerber in Zusammenhang mit Preisen oder anderen Angelegenheiten zu führen, die Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Hierzu zählen Kosten, Kreditbedingungen, Aufteilung der Märkte, Gebiete, Kunden oder Geschäftssparten. Wir lehnen illegale Absprachen mit Wettbewerbern und jede Form der unfairen Geschäftspraxis ab. 5 5

RECHTSTREUE Die Beachtung nationaler und internationaler Gesetze ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, die für ihren Arbeitsbereich geltenden Gesetze konsequent einzuhalten, sich über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand zu halten und Novellierungen gewissenhaft umzusetzen. Olympus trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter über Gesetze, die seinen Arbeitsalltag und das Unternehmen als Ganzes betreffen, entsprechend unterrichtet ist. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, die für ihren Arbeitsbereich geltenden Gesetze konsequent umzusetzen und sich über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand zu halten. 6 6

INTEGRITÄT IN DEN BEZIEHUNGEN ZU KUNDEN Die Zufriedenheit unserer Kunden gehört zu unseren Grundprinzipien. Wir unterstützen den Erfolg unserer Kunden durch die Entwicklung und Bereitstellung von wertschöpfenden, qualitativ hochwertigen, bedeutsamen, sicheren und innovativen Lösungen, Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere im medizinischen Bereich sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit unserer Kunden bewusst. Alle Kunden sind fair und ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen Gründen zu behandeln. Mitarbeitern und Führungskräften ist es untersagt, gegenüber Vertragspartnern absichtlich falsche Angaben zu machen. Unsere Kundendaten unterliegen einem besonderen Schutz. Informationen von unseren und über unsere Kunden nutzen wir ausschließlich für interne Zwecke und setzen die entsprechenden internationalen und nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um. Wir behandeln Kunden fair und ohne jede Bevorzugung aus persönlichen Gründen. 7 7

EINHALTUNG VON GESETZEN IM EXPORT- UND IMPORTMANAGEMENT Auch im tun wir alles, um die relevanten Bestimmungen (z.b. die Vorschriften des japanischen Ministry of Export, Trade and Industry (METI), das internationale Handelsrecht, das EU-Außenwirtschaftsgesetz, Import- und Exportbestimmungen, Embargos und Boykotte) zu kennen und einzuhalten. Ohne Genehmigung der zuständigen Behörden führt Olympus Stoffe, Produkte und Technologien, die der gesetzlichen Kontrolle unterliegen und einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen, weder aus noch ein. In einigen Sparten müssen wir die EU- Verordnung zum Umgang mit Dual-Use-Produkten einhalten. Wir müssen uns alle bewusst sein, dass wir als Mitarbeiter und Führungskräfte von Olympus dazu verpflichtet sind, unser Wissen über Änderungen von Richtlinien und neuen gesetzlichen Regelungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Wenn Fragen in Bezug auf Aus- und Einfuhrbestimmungen auftauchen, muss umgehend Rechtsbeistand eingeholt werden. 8 8

SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Schutz des Unternehmensvermögens Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind für den Schutz des Unternehmensvermögens verantwortlich. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte müssen außerdem die Pflichten von Olympus zum Schutz von Vermögen kennen, das uns von Kunden oder Lieferanten anvertraut wurde, und entsprechend damit umgehen. Zum Unternehmensvermögen gehören materielle Werte, wie etwa Ausstattung und Gebäude, sowie unsere finanziellen Mittel, unser geistiges Eigentum, unsere Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen. Um das Unternehmensvermögen zu schützen, muss es ausreichend gesichert und gegebenenfalls eingeschlossen sein. Diese Vermögenswerte dürfen nicht verkauft, beliehen, verliehen, übertragen oder in einer wertmindernden Weise modifiziert werden, sofern dies nicht geschäftlich ausreichend begründet ist und vom zuständigen Manager genehmigt wurde. Verwendung von Unternehmensressourcen Unternehmensressourcen, einschließlich (ohne jedoch darauf beschränkt zu sein) Barmittel, Personal, Software und Ausrüstung, dürfen nur für legitime geschäftliche Zwecke des Unternehmens verwendet werden. Einige Beispiele: Mitarbeiter und Führungskräfte dürfen keine Geschäftsreisen unternehmen oder Flugtickets zum Höchstpreis erwerben mit dem Ziel, Vielflieger-Meilen oder andere Prämien für private Zwecke zu erhalten. Externe dürfen ohne entsprechende Genehmigung keinen Zugang zu unseren Rechnern haben. Materielles und immaterielles Unternehmensvermögen ist pfleglich zu behandeln und nur zu Geschäftszwecken einzusetzen. 1/3 9 9

SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Immaterielle Unternehmenswerte und Geheimnisse Insbesondere die immateriellen Vermögenswerte wie Patente und Technologie- und Verfahrenswissen sind für unseren langfristigen Unternehmenserfolg von außerordentlicher Bedeutung. Dazu gehören (ohne darauf beschränkt zu sein) Informationen, die aus dem unmittelbaren Zugriff auf Rechnersysteme stammen, Informationen, die über Netzwerke übertragen werden, Informationen, die auf tragbaren elektronischen Medien gespeichert werden, und Informationen, die als Hardcopy vorliegen. Erfindungen von Mitarbeitern, Führungskräften oder Dritten für das Unternehmen müssen gegebenenfalls rechtlich geschützt werden. Entsprechend hoch ist auch die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber einen hohen Wert für das Unternehmen oder Wettbewerber haben. Dazu zählen strategische Informationen, Informationen über Preise, Produktionsmengen, Lagerbestände, Angebote, Produktionsaufteilungen usw. Jede Tochtergesellschaft muss alle relevanten und geeigneten Schutzvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Bekanntwerden von immateriellen Vermögenswerten treffen. Der Umfang der Schutzmaßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsbereich und entsprechenden Geheimhaltungsanforderungen. Unsere Mitarbeiter und Führungskräfte sind ausdrücklich dazu verpflichtet, immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und mit großer Vorsicht zu behandeln sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Auch vertrauliche Informationen von Dritten sind in diesen Maßnahmen eingeschlossen. Immaterielles Vermögen und Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt und Schutzvorkehrungen müssen getroffen werden. 2/3 10 10

SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Bei ihrer Einstellung werden alle Mitarbeiter und Führungskräfte auf das Datengeheimnis verpflichtet. Diese Verpflichtung zum Schutz der vertraulichen Informationen und geistigen Eigentumsrechte von Olympus besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort. Nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses müssen Mitarbeiter und Führungskräfte Olympus alle firmeneigenen Materialien oder geschützten Informationen (d.h. Patente, Muster, Daten) zurückgeben und Olympus das Eigentumsrecht an solchen Informationen übertragen. Olympus verlangt, dass jeder Einzelne die persönliche Verantwortung für den Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens, in ihren verschiedensten Formen, vor Verlust, unangemessener Modifikation und Offenlegung gegenüber Personen, die weder befugt sind noch einen Kenntnisbedarf haben, übernimmt. In wenigen Fällen, z.b. bei der Mitarbeit externer Berater, kann die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte erforderlich sein. In diesen Fällen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder ein Non-Disclosure Agreement unterzeichnet werden. Das Management unserer Patente ist zentral geregelt. Wenn Lizenzen vergeben werden, sind Mitarbeiter oder Führungskräfte verpflichtet, Olympus Corporate Quality Management sowie den betreffenden Bereich der jeweiligen europäischen Olympus Gesellschaft einzuschalten. Aufbewahrung von Unterlagen Geschäftliche Dokumente und Unterlagen stellen wichtige Unternehmenswerte dar. Sie enthalten wichtige Daten und Informationen für die Kontinuität unseres Geschäftes sowie Informationen, die zum Schutz unserer Rechte, zum Nachweis und zur Dokumentation von steuerlichen Angelegenheiten und zur Erfüllung anderer Vorschriften benötigt werden. Diese Dokumente und Unterlagen müssen ordnungsgemäß und in gutem Glauben erstellt werden. Es sollen keine Dokumente fiktiver, irreführender oder betrügerischer Natur erstellt werden. Daten und Informationen werden bei Olympus gemäß der rechtlichen Vorschriften aufbewahrt. Gleichzeitig wird die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten durch die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit geregelt. 3/3 11 11

KOMMUNIKATION MIT DEN MEDIEN Public Relations/Presse Olympus setzt sich für eine offene und konsequente Kommunikation mit ein. Für die Weitergabe von unternehmensinternen Informationen an die Medien sind die Abteilung Corporate Communications und die Geschäftsleitung der jeweiligen europäischen Olympus-Gesellschaften zuständig (z.b. Finanzdaten, Informationen über Unfälle und Krisen, Fusionen und Übernahmen oder personelle Veränderungen in der Führungsstruktur). Offizielle öffentliche Bekanntmachungen von Olympus erfolgen ausschließlich über die Abteilung Corporate Communications oder den zuständigen PR-Repräsentanten. Einzelne Mitarbeiter sollten in einem öffentlichen Forum, einschließlich Internet, Online-Dienste und Presse, nicht ohne vorausgehende Genehmigung im Namen von Olympus auf Anfragen antworten, sofern dies nicht zu ihren Aufgaben gehört. Olympus respektiert die Meinungsfreiheit aller Mitarbeiter. Jeder sollte sich aber bewusst sein, dass Meinungen und Stellungnahmen zu Olympus, positive wie negative, den Interessen von Olympus oder den verbundenen Unternehmen schaden können. Mitarbeiter sollten die Rechte und Interessen von Olympus respektieren und die öffentliche Äußerung persönlicher Meinungen sorgfältig abwägen. 1/2 12 12

KOMMUNIKATION MIT DEN MEDIEN Mitarbeiterverhalten im Internet Wenn der Aufgabenbereich von Mitarbeitern eine Beteiligung an öffentlichen Online-Foren verlangt, dürfen Mitarbeiter keinesfalls eine Meinung von Olympus vertreten, sofern sie nicht ausdrücklich von Olympus dazu aufgefordert wurden. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit ihre Eintragung nicht über eine Seite von Olympus vornehmen, sollten sie auf ihre Zugehörigkeit zu Olympus hinweisen. Kommentare sollten nicht über den Kompetenzbereich des jeweiligen Mitarbeiters hinausgehen. Wenn eine Veröffentlichung andere Mitarbeiter bei Olympus betrifft, sollten die Betroffenen vorab davon in Kenntnis gesetzt und einkopiert werden. Mitarbeiter von Olympus sind für ihre privaten Veröffentlichungen im Netz allein verantwortlich, und private Informationen sollten deutlich als solche gekennzeichnet werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie ihre persönliche Meinung äußern, und nicht die Meinung von Olympus. Auch mit diesem Hinweis gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung. Das Verhalten von Mitarbeitern im Netz hat weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen. Mitarbeiter dürfen keinesfalls vertrauliche oder interne Angelegenheiten des Unternehmens oder Informationen, die Insiderinformationen enthalten könnten, oder laufende Verfahren unter Beteiligung von Olympus, unseren Kunden oder unseren Partnern, kommentieren. Die regionalen Vorschriften zum Schutz von Informationen und Kundendaten (z.b. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) gelten auch für soziale Medien. 2/2 13 13

SCHUTZ VON PERSÖNLICHEN DATEN Olympus respektiert die grundsätzlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre gemäß geltender Datenschutzgesetze. Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Wir legen daher besonderen Wert auf die organisatorische und technische Absicherung personenbezogener Daten gegen unerlaubten Zugriff. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte erhalten Schulungen zu den geltenden Bestimmungen. 14 14

KEINE VERWENDUNG VON INSIDERINFORMATIONEN, KEINE MARKTMANIPULATION Mitarbeiter oder Führungskräfte haben eventuell Zugang zu Informationen, die sich auf unser Unternehmen oder unser Geschäft beziehen und der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Solche Informationen bezeichnet man als Insiderinformationen. Die Politik bei Olympus besagt, dass Insiderinformationen keinesfalls für unangemessene Zwecke verwendet werden dürfen. Schutz von Insiderinformationen Insiderinformationen dürfen Außenstehenden gegenüber nicht offengelegt werden, außer zum Zwecke der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Börsengeschäfte und wesentliche Insiderinformationen Bestimmte Insiderinformationen werden als wesentlich betrachtet, d.h. es handelt sich um Informationen, die Einfluss auf den Aktienkurs unserer Muttergesellschaft (Olympus Corporation, Japan) haben können. Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte wesentliche Insiderinformationen über das Unternehmen besitzen, ist es ihnen untersagt, mit Firmenaktien oder anderen Finanzinstrumenten zu handeln, bis solche Informationen veröffentlicht werden. Informationen, die wesentlich sein können, sind beispielsweise finanzielle Ergebnisse, Pläne zur Übernahme eines anderen Unternehmens oder geplante Ankündigungen von neuen Produkten. Der Handel mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten basierend auf Insiderinformationen, die Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte sowie die Veranlassung Dritter, mit solchen Finanzinstrumenten zu handeln, sind ebenso untersagt wie eine Beteiligung an Marktmanipulationen. Bestimmte wesentliche Insiderinformationen zum Geschäft des Unternehmens haben keine Auswirkung auf den Kurs seiner Aktien, können aber den Aktienkurs anderer Unternehmen oder den Wert anderer Investitionsmöglichkeiten beeinflussen. Mitarbeiter oder Führungskräfte bei Olympus dürfen solche wesentlichen Insiderinformationen nicht einsetzen, um sich einen persönlichen finanziellen Vorteil zu sichern oder den Markt zu beeinflussen. Diese Art von Insiderinformationen beinhaltet beispielsweise die Absicht von Olympus, eine große Investition in ein anderes Unternehmen zu tätigen oder ein umfangreiches Geschäft an einen Lieferanten zu vergeben. Wenn es Mitarbeitern oder Führungskräften untersagt ist, zu ihrem Vorteil tätig zu werden (beispielsweise durch Aktienhandel oder Investitionen), gilt dies auch für Transaktionen im Namen Dritter, für die Preisgabe von Insiderinformationen an Dritte oder für die Veranlassung anderer zum Handeln. 1/2 15 15

KEINE VERWENDUNG VON INSIDERINFORMATIONEN, KEINE MARKTMANIPULATION Allen Mitarbeitern und Führungskräften muss bewusst sein, dass die Missachtung der nationalen und internationalen Gesetze zum Insiderhandel ein schweres Vergehen darstellt, das arbeitsrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzforderungen und sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Alle Fragen in Zusammenhang mit dieser Art von Transaktionen sollten mit der Abteilung Compliance abgestimmt werden. Für Führungskräfte gelten zusätzliche Bestimmungen. Das gleiche gilt für Mitarbeiter die Zugang zu Insiderinformationen haben. 2/2 16 16

VERMEIDUNG VON INTERESSEN- KONFLIKTEN Für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gilt es, Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und den Interessen des Unternehmens, die sich aus dem Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Dritten ergeben können, konsequent zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die konkrete Situation mit dem Vorgesetzten zu besprechen, um eventuelle Probleme zu identifizieren und gegebenenfalls eine Lösung zu entwickeln. Wenn der Vorgesetzte zu dem Schluss kommt, dass ein Interessenskonflikt vorliegt oder vorliegen könnte, hält der Manager Rücksprache mit der Abteilung Compliance. Die Abteilung Compliance arbeitet mit dem zuständigen Manager zusammen, um festzustellen, ob es sich um einen tatsächlichen oder scheinbaren Interessenskonflikt handelt. Wenn ein Interessenskonflikt besteht, kann es erforderlich werden, den Mitarbeiter zu versetzen oder als Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung von ihm zu verlangen, auf das Interesse zu verzichten oder die Situation zu beheben. Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte die Möglichkeit haben, Einfluss auf die geschäftliche Situation eines Geschäftspartners (z.b. Lieferanten oder Kunden) zu nehmen, müssen sie ihrem Vorgesetzten ihr unmittelbares finanzielles oder eigentumsrechtliches Interesse oder ihre sonstige Kontrolle oder Einflussnahme (z.b. über einen unmittelbaren Familienangehörigen oder einen engen persönlichen Freund) vollständig offenlegen. (Hinweis: finanzielle oder eigentumsrechtliche Interessen beinhalten Investitionen, Besitz von Wertpapieren oder Darlehensverträge). Mitarbeiter oder Führungskräfte, die in ihrer Position Einfluss auf den Einkauf von Materialien oder Dienstleistungen nehmen können, müssen eine formale Erklärung abgeben, wenn ein unmittelbarer Familienangehöriger oder ein enger persönlicher Freund bei einem Geschäftspartner von Olympus beschäftigt ist. Die Politik von Olympus verfolgt nicht das Ziel, die Zusammenarbeit mit Familienmitgliedern oder engen persönlichen Freunden der Mitarbeiter und Führungskräfte als Geschäftspartner zu verhindern. Jeder Einzelne hat selbstverständlich das Recht, seinen beruflichen Werdegang selbst zu bestimmen. Das Unternehmen möchte jedoch gewährleisten, dass keine tatsächliche oder scheinbare Einflussnahme in seinen geschäftlichen Beziehungen als Folge einer solchen Zusammenarbeit erfolgt. Konflikte zwischen privaten Interessen und denen des Unternehmens müssen jederzeit vermieden werden. 1/2 17 17

VERMEIDUNG VON INTERESSEN- KONFLIKTEN Mitarbeiter oder Führungskräfte, die eine gewerbliche Nebentätigkeit aufnehmen wollen, müssen die Personalabteilung informieren. Mitarbeitern und Führungskräften von Olympus ist das Betreiben eines Unternehmens, das mit Olympus oder Konkurrenzunternehmen im Wettbewerb steht, untersagt. Keinesfalls duldet Olympus Nebentätigkeiten für Konkurrenzunternehmen. Nichtsdestotrotz unterstützt Olympus das soziale Engagement seiner Mitarbeiter und Führungskräfte, solange es keinen Interessenskonflikt darstellt. 2/2 18 18

ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Einladungen zu Geschäftsessen und kleine Geschenke sind Gegenstand des Geschäftsalltags. Problematisch sind Einladungen zu Veranstaltungen, die Vergabe von Geschenken oder andere Gefälligkeiten, wenn sie missbräuchlich eingesetzt werden oder es nahe liegt, dass damit Geschäftsentscheidungen beeinflusst und Vorteile erzielt werden sollen. Insbesondere trifft dies auf Kooperationen mit dem öffentlichen Sektor zu. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt Zusammenarbeit mit Organisationen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Hand in diesem Verhaltenskodex. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Geschäftsvereinbarungen in einer komplett unabhängigen und transparenten Art und Weise und in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen sowie unternehmensinternen Regeln und berufsbezogenen Verhaltenskodizes getroffen werden. Die Vergabe oder Annahme von monetären Geschenken wie Geld, finanziellen Gegenwerten oder Wertpapieren ist unter allen Umständen untersagt. Vergabe von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen oder andere Gefälligkeiten Die Anforderungen für die Vergabe von Geschenken oder Einladungen zu Veranstaltungen variieren, je nachdem, ob es sich um ein Geschäft im privaten oder öffentlichen Sektor handelt. Die Bestechung von Kunden, Lieferanten oder anderen Partnern ist strikt verboten. Geschenke, die von Mitarbeitern und Führungskräften von Olympus gemacht werden, dürfen nur von symbolischem Wert sein und sollen die nationale steuerliche Höchstgrenze nicht überschreiten. Ausnahmen, sollten diese angemessen erscheinen, werden immer dokumentiert und durch den zuständigen Geschäftsführer genehmigt. Angemessenes Urteilsvermögen und entsprechende Sensibilität sind erforderlich bei der Berücksichtigung der für den Empfänger geltenden unternehmenseigenen Vorschriften und/oder nationalen Richtlinien für die Entgegennahme von Geschenken und Einladungen zu Veranstaltungen. Darüber hinaus dürfen Einladungen zu Essen und zu Veranstaltungen nur gelegentlich, in einem angemessenen finanziellen Umfang und ohne Aufforderung seitens des Empfängers erfolgen. Die Vergabe, das Angebot oder das Versprechen von Geschenken an einen Regierungsbeamten (z.b. Ministerialbeamte) oder an Mitglieder seiner Familie sind für Mitarbeiter von Olympus strikt verboten. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Compliance. Es muss sichergestellt sein, dass Geschäftsvereinbarungen in einer komplett unabhängigen und transparenten Art und Weise und in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen sowie unternehmensinternen Regeln und berufsbezogenen Verhaltenskodizes getroffen werden. 1/3 19 19

ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Annahme von Geschenken, Einladungen oder andere Gefälligkeiten Mitarbeiter und Führungskräfte dürfen Geschenke oder ähnliche Gefälligkeiten von geringem Wert und auf gelegentlicher Basis annehmen. Selbstverständlich ist es Mitarbeitern von Olympus untersagt, nach Geschenken jeder Art zu fragen. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer zahlreichen externen Kontakte regelmäßig Geschenke oder ähnliche Zuwendungen erhalten, sind aufgefordert, diese abzugeben, sobald der Höchstwert von 35 EUR pro Jahr überschritten ist. Wenn die jeweilige jährliche nationale steuerliche Höchstgrenze niedriger als 35 EUR ist, gilt diese Höchstgrenze. Diese Vorschrift trifft für alle Mitarbeiter und Führungskräfte zu, insbesondere zur Weihnachtszeit oder zu anderen großen nationalen Feiertagen. Die gesammelten Geschenke werden gespendet, für wohltätige Zwecke versteigert oder unter den Mitarbeitern verteilt. Jede europäische Olympus-Gesellschaft soll die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorschrift einleiten. Mitarbeiter und Führungskräfte können Einladungen zu Geschäftsessen und anderen geschäftlichen Veranstaltungen akzeptieren, solange diese von angemessenem Wert und auf gelegentlicher Basis sind. Einladungen von Dritten sollten einem Geschäftszweck dienen und durch den Vorgesetzten genehmigt werden. Reine Incentives sollten nicht akzeptiert werden. Die Vergabe, das Anbieten oder das Versprechen von Geschenken gegenüber einem Regierungsvertreter oder Mitgliedern seiner Familie ist Mitarbeitern von Olympus untersagt. Bestechung und Schmiergelder Mitarbeitern und Führungskräften ist es untersagt, Bestechungsgelder anzubieten oder anzunehmen. Bestechung ist definiert als Vergabe eines Wertgegenstands an eine andere Person mit der Absicht, eine vorteilhafte Behandlung vom Empfänger zu erfahren. Schmiergelder sind Zahlungen in bar oder in Sachleistungen, einschließlich Waren, Dienstleistungen, Nutzung der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens oder Entlastung von Pflichten jeglicher Art, die einem Kunden oder Lieferanten angeboten werden, um eine vorteilhafte Behandlung bei einem Verkauf oder Kauf zu erhalten oder zu honorieren. Bestechungsleistungen und Schmiergelder dürfen weder direkt, noch über einen Dritten angeboten werden, um den Empfänger zu einer Gegenleistung zu verpflichten. 2/3 20 20

ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Beispiel: Die Bezahlung eines Spediteurs zur Beschleunigung der Zollabfertigung ist nicht akzeptabel, wenn der Zollagent die geltenden Regeln und Vorschriften nicht befolgt und Gelder oder Sachleistungen an einen Regierungsbeamten zu dessen persönlichen Vorteil übergibt. Eine Beschleunigung unter Befolgung der Regeln und Vorschriften und ohne die Bestechung von Beamten ist hingegen zulässig. Diese Grundsätze gelten für jedes Land, in dem wir tätig sind, und auch dann, wenn kulturelle Gepflogenheiten den Austausch von als übliche Geschäftspraxis anerkennen. Die nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption halten wir strikt ein. Fragen zu speziellen Fällen sind an die Abteilung Compliance zu richten. 3/3 21 21

ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN DES GESUNDHEITSWESENS UND DER ÖFFENTLICHEN HAND Geschäfte im Gesundheitswesen sind weltweit streng geregelt, und insbesondere im öffentlichen Sektor gelten restriktive Vorschriften. Gesetzgebung und geschäftliche Gepflogenheiten unterscheiden sich von Land zu Land, und diese Unterschiede erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die europäischen Olympus-Gesellschaften befolgen strikt alle nationalen und internationalen Vorschriften. Relevante Verhaltenskodizes im Bereich der Medizintechnik und im Pharma-Bereich, wie z.b. EUCOMED oder EFPIA, werden ebenfalls befolgt. Die im Folgenden genannten Grundsätze gelten für die Beziehungen von Olympus mit Einzelpersonen (in oder außerhalb von Krankenhäusern, einschließlich, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Ärzte, Krankenpflegepersonal, Techniker und Forschungskoordinatoren) oder Organisationen (wie etwa Krankenhäuser oder Einkaufsgenossenschaften), die unmittelbar oder mittelbar Medizinprodukte von Olympus kaufen, mieten, empfehlen, verwenden, ihren Kauf oder ihre Miete arrangieren oder solche Produkte verschreiben ( Healthcare Professionals ).Diese Prinzipien gelten auch für unsere Zusammenarbeit mit Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht im Gesundheitswesen tätig sind, wie beispielsweise staatliche Universitäten. Unsere Beziehung zu unseren Partnern muss unter Anwendung der folgenden im EUCOMED aufgelisteten Grundprinzipien geführt werden: Trennung Die Beziehungen zwischen Industrie und Healthcare Professionals dürfen nicht missbraucht werden, um, über unangemessene oder ungeeignete Vorteile, Einfluss auf Kaufentscheidungen zu nehmen. Solche Beziehungen dürfen auch nicht von Verkaufstransaktionen oder der Verwendung oder Empfehlung von Olympus-Produkten abhängig gemacht werden. Transparenz Die Beziehungen zwischen Industrie und Healthcare Professionals müssen transparent sein und mit nationalen und lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Verhaltenskodizes der jeweiligen Berufsgruppen übereinstimmen. In Ländern, in denen es keine ausdrücklichen Vorschriften gibt, gewährleistet Olympus die angemessene Transparenz durch die Bedingung, dass die Krankenhausverwaltung, der Vorgesetzte des Mitarbeiters im Gesundheitswesen oder andere vor Ort bezeichnete zuständige Behörden vorab vom Zweck und Umfang der Beziehung vollständig in Kenntnis gesetzt werden. 1/2 22 22

ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN DES GESUNDHEITSWESENS UND DER ÖFFENTLICHEN HAND Gleichwertigkeit Wenn Healthcare Professionals von Olympus beauftragt werden, eine Dienstleistung für oder im Namen von Olympus zu erbringen, muss die von Olympus gezahlte Vergütung dem Marktpreis für solche Dienstleistungen entsprechen. Dokumentation Beziehungen zwischen Olympus und Healthcare Professionals, wie beispielsweise die Erbringung von Leistungen durch einen Healthcare Professional gegenüber Olympus, müssen durch eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert werden. In der Vereinbarung müssen unter anderem der Zweck der Beziehung, die zu erbringenden Leistungen, die Art der Kostenerstattung sowie die von Olympus zu zahlende Vergütung festgelegt werden. Die durch den Vertrag vorgesehenen Aktivitäten müssen durch Aktivitätsberichte und ähnliche Unterlagen begründet und nachgewiesen werden. Eine adäquate Dokumentation, wie etwa der Vertrag, die dazugehörigen Berichte, Rechnungen usw., muss von Olympus aufbewahrt werden, um den Bedarf an den Dienstleistungen, ihre Erheblichkeit sowie die Angemessenheit der bezahlten Vergütung nachzuweisen. 2/2 23 23

BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN, DISTRIBUTOREN UND BEHÖRDEN Wir fühlen uns für den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte verantwortlich vom Produktdesign über die Materialbeschaffung und die Produktion bis zur umweltgerechten Entsorgung. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten und Distributoren, dass sie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs beachten und im Sinne der 10 Prinzipien des United Nations Global Compact im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Verhinderung von Korruption handeln. Lieferanten und Distributoren werden von uns nach objektiven Kriterien ausgewählt. Dies beinhaltet das Einholen von Vergleichsangeboten für Waren, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind, oder für Dienstleistungen wie Werbung, Übersetzung, Beratung und ähnliche Serviceleistungen, die gemäß interner Richtlinien erbracht werden. Dabei gilt unser Grundsatz, dass wir keinesfalls wissentlich Waren und Dienstleistungen von Lieferanten beziehen, auf die Folgendes zutrifft: Vertrieb von unsicheren Produkten und Dienstleistungen, Verstöße gegen geltendes Recht, Anwendung von Kinder- oder Zwangsarbeit sowie die körperliche Züchtigung von Mitarbeitern. Beiden Parteien muss bewusst sein, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu einer Kündigung der Verträge und/oder Schadensersatzforderungen führen kann, wenn damit eine Schädigung von Olympus einhergeht. In Fällen, in denen ein Distributor sowohl gegen Gesetze als auch den Charakter des Verhaltenskodex absichtlich verstoßen hat und rechtskräftig verurteilt wurde, muss die Geschäftsbeziehung umgehend beendet werden. In vielen Bereichen unterliegt Olympus der Regulierung durch Behörden. Im Umgang mit Behördenvertretern kommunizieren wir grundsätzlich offen und aufrichtig. Zugleich achten wir darauf, dass die rechtmäßigen Interessen von Olympus gewahrt werden. Bei behördlichen Anfragen, die über routinemäßige Informationen hinausgehen, ist grundsätzlich rechtlicher Beistand einzuholen. Keinesfalls sind illegale Zuwendungen an Behörden, illegale Parteispenden, oder illegale Wahlunterstützungen für oder im Namen von Olympus erlaubt. Lieferanten und Distributoren werden von uns nach objektiven Kriterien ausgewählt. Wir erwarten, dass sie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs beachten und im Sinne der 10 Grundsätze des United Nations Global Compact handeln. 24 24

UMGANG MITEINANDER UND DISKRIMINIERUNGSVERBOT Würde und gegenseitiger Respekt sind die Basis für unseren Umgang miteinander und mit Dritten. Wir erkennen ein allgemeines Verbot der Diskriminierung von Mitarbeitern und Dritten aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, politischer Meinung, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, sozialer Herkunft oder Behinderung an. Belästigungsfreier Arbeitsplatz Olympus verpflichtet sich, einen Arbeitsplatz ohne jede Form der Belästigung anzubieten. Olympus lehnt jede Form der Belästigung von Mitarbeitern durch Manager oder Kollegen mit Nachdruck ab und wird sie nicht tolerieren. Olympus stellt außerdem eine Arbeitsumgebung bereit, die Mitarbeiter vor Belästigung durch Dritte schützt. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung von Mitarbeitern und Dritten ab. Unter Belästigung verstehen wir ein verbales, physisches und visuelles Verhalten, das eine einschüchternde, beleidigende oder feindliche Arbeitsatmosphäre schafft oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Beispiele sind rassistische Aussagen; ethnische oder sexistische Witze; beleidigende Äußerungen, Poster oder Cartoons; Einschüchterungstaktiken; Verbreitung unangemessener Witze oder beleidigende Sprache in E-Mails oder über Rechner oder Netzwerke von Olympus; Verwendung pornografischer Materialien oder Software; oder ähnliche Verhaltensweisen. Sexuelle Belästigung beinhaltet Verhaltensweisen, wie etwa die Bitte um sexuelle Gefälligkeiten, unaufgeforderte sexuelle Annäherung oder andere verbale, visuelle oder physische Verhaltensweisen sexueller Art. 1/2 25 25

UMGANG MITEINANDER UND DISKRIMINIERUNGSVERBOT Offene Kommunikation Olympus fördert Leistung, Teamarbeit und Arbeitsergebnisse durch offene Kommunikation. Wir unterstützen Kommunikationsmeetings an allen Standorten, um Mitarbeitern die Gelegenheit einzuräumen, ihre Angelegenheiten mit dem oberen Management zu erörtern. Olympus unterstützt außerdem eine open door Managementpolitik. Mitarbeiter werden ermuntert, Bedenken hinsichtlich ihrer Arbeit mit dem für sie zuständigen Manager zu erörtern. Sollte es sich dabei nicht um den geeigneten handeln, können sie ihre Bedenken dem Manager der zuständigen Corporate Function oder einem Angehörigen des oberen Managements, bis hin zur Geschäftsführung, vortragen. Gewalt am Arbeitsplatz Olympus verfolgt eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf Gewalt. Unter Gewalt verstehen wir körperliche Schädigung anderer, Schieben, Stoßen, Belästigung, Beleidigung, Zwang, Bedrohung mit Waffen sowie das Androhen solcher Aktivitäten oder die Erwähnung der Beteiligung an solchen Aktivitäten. Olympus möchte gewährleisten, dass jeder Einzelne, der mit dem Geschäft in Verbindung steht, einschließlich Mitarbeiter und Kunden, zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hat, durch die Maßnahmen oder das Verhalten von Mitarbeitern und Führungskräften bedroht zu werden. Jeder Mitarbeiter ist dafür zuständig, Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Mitarbeiter können helfen, indem sie Vorfälle am Arbeitsplatz melden, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Kollege in Not ist. Mitarbeiter werden ermuntert, jeden Vorfall zu melden, der eine Verletzung der Grundsätze des Unternehmens darstellen kann, auf deren Basis eine angenehme Arbeitsumgebung geschaffen werden soll. Bedenken können den n gemeldet werden, die im entsprechenden Abschnitt in diesem Dokument genannt sind. Alle Meldungen werden untersucht und alle Angaben vertraulich behandelt. 2/2 26 26

UMWELT, GESUNDHEIT & SICHERHEIT Der verantwortungsvolle und schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist für uns an all unseren Standorten eine Selbstverständlichkeit. Dort, wo wir produzieren, setzen wir auf den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte für unsere Kunden. Die Einhaltung der Gesetze zum Umweltschutz sowie hoher interner Standards stellen wir durch die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Managementsystemen sowie durch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicher. Wir setzen uns für eine deutliche Verringerung der Treibhausemissionen ein, indem wir Energie und eine optimierte Logistik für alle Unternehmensprozesse effizient nutzen. Mitarbeiter und Führungskräfte sollen ein tieferes Verständnis für Fragen der globalen, nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung der Artenvielfalt hervorbringen und die Initiative zum Schutz der Umwelt in ihrem täglichen Leben bei der Arbeit und in der Gesellschaft ergreifen. Der Schutz aller Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz hat für Olympus oberste Priorität. Daher setzen wir nicht nur die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen um, sondern entwickeln zusätzlich unsere Verfahrensanweisungen und Systeme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich weiter. Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft ist verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz strikt einzuhalten. 27 27

QUALITÄT Olympus ist für qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen bekannt. Um diesen namhaften Ruf zu wahren, verwenden wir ein Qualitätsmanagementsystem, das die Befolgung internationaler Standards gewährleistet. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Die Effektivität dieses Qualitätsmanagementsystems unterliegt der konstanten Überwachung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die einmal pro Jahr ein System- Audit durchführt. Von allen Mitarbeitern und Führungskräften wird erwartet, dass sie die Anforderungen dieses Qualitätsmanagementsystems erfüllen. Der Schlüssel zum Qualitätsmanagement liegt in unserem ständigen Streben nach Verbesserung. Qualitätsverbesserung ist die Basis für alle Innovationen auf Produkt-, Prozessund Serviceebene. Sie gewährleistet, dass die Erwartungen erfüllt werden und die Kunden zufrieden sind. Qualität ist immer das Endergebnis hoher Standards, eines angemessenen Einsatzes, einer professionellen Arbeitsweise und konsequenter Umsetzung. Die Optimierung der betrieblichen Prozesse ist Voraussetzung, um Qualitätsziele zu realisieren. Der Prozessschwerpunkt ist ebenfalls ein Grundprinzip der Qualitätsstandards. Somit ist er auch die Basis aller nachfolgenden Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf zielen, die Effektivität und Effizienz der gesamten Organisation zu wahren. 28 28

UNTERSTÜTZUNG VON CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY Als Corporate Citizens sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Olympus Corporate -Strategie (CSR-Strategie) basiert auf drei Säulen: Unterstützung unserer Mitarbeiter, Engagement in der Gesellschaft und Harmonie mit der Umwelt. Insbesondere engagieren wir uns persönlich und finanziell in den Bereichen Medizin und Gesundheit, Wissenschaft und Bildung sowie bei der Unterstützung lokaler Einrichtungen. Wir begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit etablierten Wohltätigkeitsorganisationen, das freiwillige Engagement unserer Mitarbeiter und Führungskräfte und das Wahrnehmen von Ehrenämtern. Darüber hinaus treten wir für gute Beziehungen zu unseren Nachbarn und lokalen Gemeinden ein und gehen verantwortungsbewusst und im Einklang mit ethischen Standards mit deren Bedürfnissen und Erwartungen um. Wir fördern das gegenseitige Verständnis und die Achtung der Kulturen und Bräuche der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind und tolerieren keine Beziehungen, weder direkt noch indirekt, zu kriminellen Organisationen oder Kräften, die die Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft bedrohen. Olympus verfolgt eine globale CSR-Strategie, die darauf abzielt, die Qualität des Lebens auf verschiedenen Ebenen zu verbessern, von der lokalen Gemeinde bis hin zur globalen Umwelt. Sie zielt darauf ab, die Wirksamkeit unseres gesellschaftlichen Engagements durch die Planung und Durchführung von einzelnen CSR-bezogenen Aktivitäten sicherzustellen. Alle gesellschaftlichen Engagements werden grundsätzlich mit der Abteilung Corporate CSR abgesprochen. Es sei darauf hingewiesen, dass weitere Beschränkungen bei Spenden gelten. 29 29

UMSETZUNG, REVISION UND SANKTIONEN Die Abteilung Corporate Governance ist für die europaweite Kommunikation und Umsetzung des Verhaltenskodex verantwortlich. Unser Verhaltenskodex ist kein statisches Dokument, sondern wird fortwährend den sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Daher findet regelmäßig eine Revision durch die Abteilung Corporate Governance statt. Um die Umsetzung des Verhaltenskodex sicherzustellen und um zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und den ethischen Werten unseres Unternehmens handeln, wurde ein Compliance-Programm entwickelt. Es umfasst folgende Maßnahmen: interne und externe Kommunikation des Verhaltenskodex kontinuierliche Schulung von Mitarbeitern Aufbau und Pflege eines Compliance-Management-Systems Revisionsprozess als Bestandteil des Compliance-Management-Systems Zustimmung zum Verhaltenskodex durch Geschäftsführer Berichterstattung an die Geschäftsleitung Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex durch die interne Revision. Dieser Verhaltenskodex stellt eine unentbehrliche Grundlage für unsere tägliche Arbeit dar. Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch Mitarbeiter oder Führungskräfte können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Nur wenn jeder Einzelne Verstöße gegen den Verhaltenskodex umgehend meldet, haben wir die Möglichkeit, Schaden vom Unternehmen und somit von uns selbst abzuwenden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Wahrung der Anonymität. Mitarbeiter, die einen Verstoß melden, werden keinesfalls einen Nachteil dadurch erleiden. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können ernsthafte Konsequenzen für Sie und das Unternehmen haben! 1/2 30 30

UMSETZUNG, REVISION UND SANKTIONEN Die europäischen Olympus-Gesellschaften behalten sich vor, bei erwiesenen Verstößen gegen den Verhaltenskodex disziplinarische und juristische Maßnahmen bis hin zur Kündigung sowie Schadensersatzforderungen einzuleiten. Ziel des vorliegenden Verhaltenskodex ist es jedoch, derartige Konfliktsituationen konsequent zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Anforderungen und Standards unseres Verhaltenskodex möchten wir alle Mitarbeiter und Führungskräfte dazu auffordern, ihr persönliches Verhalten zu hinterfragen und wenn nötig anzupassen. Benachrichtigung und Bestätigung Jeder Mitarbeiter erhält eine Schulung zum Verhaltenskodex. Die Geschäftsführer der europäischen Olympus-Gesellschaften müssen bestätigen, dass sie den Verhaltenskodex erhalten und gelesen haben. Gleichzeitig gehen sie die Verpflichtung ein, den Inhalt und Geist des Verhaltenskodex ihren Mitarbeitern zu vermitteln. Informationen über Änderungen am Verhaltenskodex und das Angebot von Schulungen sind umgehend vom Vorgesetzten an die betreffenden Mitarbeiter weiterzuleiten. Zu ihrer Aufgabe gehört auch die Dokumentation der eingeleiteten Informationsmaßnahmen. 2/2 31 31

ANSPRECHPARTNER Um den unterschiedlichen Bedürfnissen beim Melden von Verstößen, inhaltlichen Änderungsvorschlägen oder allgemeinen Fragen zum Verhaltenskodex Rechnung zu tragen, stehen Ihnen verschiedene zur Verfügung. Vorgesetzter Erster für das Melden von Verstößen oder bei Fragen zum Verhaltenskodex ist Ihr Vorgesetzter. Abteilung Compliance In Fällen, in denen der normale Dienstweg über den Vorgesetzten nicht angemessen erscheint, steht Ihnen die zuständige Abteilung Compliance zur Verfügung. Selbstverständlich werden Fragen und Beschwerden, sofern gewünscht, streng vertraulich behandelt. Bei der zuständigen Abteilung Compliance liegt außerdem die Gesamtverantwortung für die Einführung und Weiterentwicklung des Verhaltenskodex. In dieser Rolle sind die Compliance Mitarbeiter Ihre für Verbesserungsvorschläge und Beschwerden. Sie unterstützen Sie darüber hinaus bei Fragen der juristischen Auslegung und praktischen Anwendung des Verhaltenskodex. EthicsLine In manchen Fällen möchten Sie vielleicht Ihre Anliegen melden, ohne Olympus Ihre Identität preiszugeben. Die EthicsLine ist ein vertraulicher, von einem unabhängigen Unternehmen angebotener Service, der für Sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Die EthicsLine steht allen Mitarbeitern sowie allen Olympus Geschäftspartnern zur Verfügung, die Unterstützung bei einer möglichen Verletzung des Verhaltenskodex suchen. Jede Ihrer Meldungen wird streng vertraulich behandelt, Ihre Anrufe können dabei nicht zurückverfolgt werden. Alle, die sich mit der EthicsLine in Verbindung setzen, können anonym bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Ihr Name und andere Angaben, die zu Ihrer Identifizierung herangezogen werden können, werden nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an Olympus oder andere weitergegeben. Alle Meldungen, die durch die EthicsLine berichtet werden, werden ernst genommen und gründlich untersucht. 1/2 32 32

ANSPRECHPARTNER Wie Sie die EthicsLine erreichen Sie können sich in Ihrer Muttersprache an die EthicsLine wenden, via: Webreporting-Tool: www.expolink.co.uk/ethicsline.olympus E-Mail: ethicsline.olympus[at]expolink.co.uk Telefon, unter den folgenden gebührenfreien Rufnummern Land Rufnummer Land Rufnummer Ägypten 0800 0000023 Bahrain 8000 4475 Belgien 0800 71025 Bulgarien 00800 1104474 Dänemark 8088 4368 Deutschland 0800 1823246 Estland 800 0044265 Finnland 0800 116773 Frankreich 0800 900240 Griechenland 00800 44131422 Großbritannien 0800 374199 Israel 180 9446487 Italien 800 783776 Kroatien 0800 222845 Lettland 8000 2670 Litauen 8800 30444 Luxemburg 800 24450 Malta 800 62404 Niederlande 0800 0229026 Norwegen 800 14870 Österreich 0800 281700 Polen 00800 4412392 Portugal 800 880374 Rumänien 0800 894440 Russland 810 80020582044 Saudi-Arabien 800 8440172 Schweden 0200 285415 Schweiz 0800 563823 Slowakei 0800 004461 Slowenien 0800 80886 Spanien 900 944401 Südafrika 0800 990520 Tschechien 800 142428 Türkei 00800 44632066 Ungarn 06800 14863 Vereinigte Arabische Emirate 8000 4413873 Zypern 800 95207 Sollte Ihr Land hier nicht aufgeführt sein, rufen Sie bitte +44 1249661808 an. Alle Telefonnummern und E-Mail- Adressen finden Sie auch auf den jeweiligen Olympus Internetseiten. 2/2 33 33