Energieeffizienzgesetz 2014 Was steht drinnen? Was bedeutet das? Mag. Manfred Bürstmayr, MSc.
Grundlage EU-Richtlinie über über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, 2006 (Einsparung 9% bis 2016 aus Durchschnittsverbrauch EE 2001-2005) und 20/20/20 Ziele aus 2007 und Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 ( EU-27 Energy Baseline Szenario (PRIMES-Szenario), bis 2020 eine Reduktion der Energieintensität um 18%, inklusive alle Maßnahmen auf internationaler und nationaler Ebene, die bis Ende 2006 in Kraft traten) Energieeffizienz: das Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz Energieeffizienzverbesserung: die Steigerung der Endenergieeffizienz durch technische, wirtschaftliche und/oder Verhaltensänderungen; Energiedienstleistung: der physikalische Nutzeffekt, der Nutzwert oder die Vorteile als Ergebnis der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie und/oder mit Maßnahmen, die die erforderlichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Kontrollaktivitäten zur Erbringung der Dienstleistung beinhalten können; sie wird auf der Grundlage eines Vertrags erbracht und führt unter normalen Umständen erwiesenermaßen zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen und/oder Primärenergieeinsparungen;
Energieverbrauchende Großunternehmen Energieaudits alle 4 Jahre oder Einführung eines Energiemanagementsystems (EN 16001oder ISO 5000) Umweltmanagementsystem (ISO 14000) oder einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem gleichwertiges, innerstaatlich anerkanntes Managementsystem inkl. Energieaudit, zb EMAS Ergebnisse sind der Monitoringstelle vorzulegen www.monitoringstelle.at
Energielieferanten Energielieferanten ab 1.1.2015 (Endenergieverkauf), auch zb. Pelletshändler oder Hackgut (25 GWh, entsprechen bei 75% Gesamtwirkungsgrad ~ 40000 Srm (100*100*4 Hackgut) oder ca. 16.000 Festmeter Holz 25 GWh verkaufte Wärme Energieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, anderen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern - 0,6% des Energieabsatzes der Vorjahres an inländische Endkunden - Min. 40% der Maßnahmen im Haushalt - Ausländische Energielieferanten wenn österreichische Endkunden beliefert werden
Energielieferanten - Ausnahme: Energielieferanten in mehr als 50% Eigentum eines anderen Unternehmens, können dann dem Mutterunternehmen zugerechnet werden - Bei Lieferung von Prozesswärme und Abwärme an gewerbliche Endverbraucher - Energielieferanten mit weniger als 25 GWh Endenergieverkauf (wenn gesellschaftlich verbunden müssen diese zusammengerechnet werden) - Lieferanten an andere Lieferanten oder Lieferungen ins Ausland
Energielieferant Monitoringsstelle Energielieferant - Meldung an die Monitoringstelle - Setzen von Maßnahmen im eigenen Unternehmen, bei eigenen inländischen Endkunden, anderen Endenergieverbrauchern, min. 40% im Haushaltsbereich (Wohnraum oder Mobilität) Wie? - Maßnahmen im Umfang von 0,6% der Energieabgabemenge des Vorjahres - Kauf von Einspareinheiten von Einsparmaßnahmen - Ausschreibung der Einsparmaßnahmen, Abschluss innerhalb von 6 Monaten - Ausgleichsbetrag von 20 Cent/kWh - Bei Nichterfüllung Verwaltungsstrafe bis zu 100.000,-
Maßnahmen @ fotomek - Fotolia Derzeit in Begutachtung:
Was gilt als Maßnahme für EEffG Welche Maßnahmen können lt. Energieeffizienzgesetz angerechnet werden: - Wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt - Besser als Stand der Technik - Keine Bundes- oder Landesförderungen bezogen wurden (Umweltförderungen im Inland, Thermischer Sanierungsscheck, Wohnbauförderung, Klimafond, ) - Nachweis der Maßnahme (zb. Berechnung über Einsparung und Rechnungen)
Möglichkeiten der Gemeinden Laut derzeitigem Methodendokument gibt es folgende Bereiche die möglich sind: - Straßenbeleuchtung - Sanierungen - Heizsysteme - Individuelle Maßnahmen Derzeit Überarbeitung des Methodendokumentes geplante Erweiterungen: - Alternative Antriebssysteme Gas, Elektrofahrzeuge - Spritspartrainings - E-Tankstellen Mögliche individuelle Maßnahmen - Verleihsysteme (Fahrräder, E-Carsharing) - Qualitätsmanagement von e5-gemeinden - Energiebuchhaltung Straßenbeleuchtung Ineffizient 15 kwh/m/a Effizient 8 kwh/m/a Nachtabsenkung 50% zwischen 23:00 600 0,72 Einsparung 9,24 kwh/m/a Preis Einsparung 0,05 Wert der Einsparung 0,462 /m Lichtpunktabstand 40 m Wert der Einsparung pro Lichtpunkt 18,48
Vorgangsweise - Vorschlag 1. Abklären ob die Maßnahme unter das EEffG fällt 2. Kontakt mit Energieversorger Würde er die Einsparungen als Effizienzmaßnahme kaufen? 3. Preis der Effizienzmaßnahme verhandeln 4. Kalkulation ob andere Förderungen vorteilhafter sind 5. Wenn die Maßnahme als Effizienzmaßnahme durchgeführt wird: - Berechnung und - Rechnung an den Energieversorger übertragen Plattformen: e-effizienz, Energiebonus, ETHUS, One Two Energy, SYNECO
DANKE für Eure Aufmerksamkeit! manfred.buerstmayr@enu.at 16