Klinikum Bremen-Mitte Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bereich: Fort- und Weiterbildung Fachweiterbildung Hygiene und Infektionsprävention Staatlich anerkannte Weiterbildung Hygiene und Infektionsprävention 2. Lehrgang Januar 2015 Dezember 2016 1. Allgemeines Seite 2/3 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzung Seite 3 3. Ziel der Weiterbildung Seite 3 4. Grundmodul Seite 4/5 5. Fachmodule Seite 5/6 6. Nächst mögliche Termine Seite 7/8 7. Veranstaltungsort Seite 8 8. Abschluss der Weiterbildung Seite 8 9. Kosten Seite 9 10. Lehrgangsleitung und weitere Informationen Seite 9 Stand: April 2014 Anna Triphaus 1
1. Allgemeines Seit Anfang des Jahres 2013 wird die staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für Hygiene und Infektionsprävention den gesetzlichen Vorgaben 1 entsprechend in modularer Form durchgeführt. Dies bedeutet im Vergleich zur traditionellen zweijährigen Fachweiterbildung, dass eine individuellere Planung, in welchem Zeitraum und in welcher Reihenfolge die 840 Unterrichtsstunden des Gesamtlehrgangs absolviert werden, möglich ist. Im Einzelnen sieht die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung die folgenden Module zuzüglich einer staatlichen Abschlussprüfung für die Fachweiterbildungsrichtung Hygiene und Infektionsprävention vor: Grundmodul 2 Beratung und Anleitung Fachmodul 1 Grundlagen der Mikrobiologie und Infektiologie Fachmodul 2 Grundlagen der Hygiene, der technischen Hygiene und der Anforderungen von Baumaßnahmen in Versorgungszentren des Gesundheitswesens Fachmodul 3 Grundlagen der Hygiene, der technischen Hygiene und der Anforderungen von Baumaßnahmen im Krankenhaus Das Grundmodul 2 wird im Verlauf des Lehrgangs gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anderer staatlich anerkannter Weiterbildungen absolviert. Die Fachmodule 1 bis 3 richten sich ausschließlich an Absolventen der Fachweiterbildungsrichtung Hygiene und Infektionsprävention. Eine Anerkennung eventuell bereits erworbener Qualifikationen (beispielsweise als Praxisanleiter/in im Umfang von mindestens 200 Stunden) ist auf Antrag und nach Überprüfung der Gleichwertigkeit möglich. 1 Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 27. März 2007 und Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vom 15. Januar 2013, abrufbar unter: www.gesundheit.bremen.de > Themen der Abteilung > Fort- und Weiterbildung in der Pflege 2
Jedem Modul sind berufspraktische Anteile zugeordnet, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit wahrgenommen werden und zur Vertiefung und Anwendung des theoretischen Wissens beitragen. Das Klinikum Bremen-Mitte ist mit seinem Fort- und Weiterbildungsbereich der größte Anbieter von staatlich anerkannten Weiterbildungen und Fortbildungslehrgängen für Kranken- und Kinderkrankenpflegekräfte in Bremen. Neben der Fachweiterbildung Hygiene und Infektionsprävention und der Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv und Anästhesiefachpflege werden seit vielen Jahren die Fachweiterbildungsrichtung Operationsdienst, die Fachweiterbildung für Onkologie und für Leitungsaufgaben in der Pflege sowie Lehrgänge für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, Qualifizierungslehrgänge für die Aufbereitung von Medizinprodukten und Lehrgänge Palliative Care und zu anderen Themen durchgeführt. Die Lehrgänge richten sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen in ganz Norddeutschland und gewährleisten auf diese Weise einen fachbezogenen Austausch verschiedener Einrichtungen weit über die Bremer Landesgrenzen hinaus. 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Pflege. Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer: die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in nach 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder besitzt und eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in der Pflege nachweist. 3. Ziel der Weiterbildung Fachweiterbildungen im Rahmen der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung der Freien Hansestadt Bremen sollen Pflegefachkräfte durch die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten für ausgewiesene Tätigkeitsfelder besonders befähigen 3
und ihnen die hierfür erforderlichen Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Sie sollen insbesondere erlernen, ihre Tätigkeit in der Hygiene und Infektionsprävention auch auf Grund anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und zu überprüfen. Die speziellen Ziele und der jeweils angestrebte Kompetenzgewinn sind in der Beschreibung der einzelnen Module ersichtlich. 4. Grundmodul Das Grundmodul 2 bildet die bereits beschriebene Grundlage aller in Bremen angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte. Durch die Integration des Grundmoduls 2 in die Fachweiterbildungen wird den Zielen des Krankenpflegegesetzes, das Beratung und Anleitung als Ausbildungsziel definiert und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation als Voraussetzung für die praktische Ausbildung benennt, entsprochen. Grundmodul 2 Beratung und Anleitung (200 Stunden Unterricht, 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung im eigenen Arbeitsumfeld) Das Grundmodul 2 befähigt die Teilnehmer, in kommunikativ angemessener Weise im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit insbesondere Schülern, Praktikanten, helfenden Angehörigen, neuen Mitarbeitern und Angehörigen anderer Berufsgruppen Erkenntnisse, Einsichten, Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer haben ihre Fähigkeit verbessert, in der verbalen und nonverbalen Kommunikation unter Nutzung von Elementen der Gesprächsführung Beratungsund Anleitungssituationen ergebnisorientiert zu gestalten. - Die Teilnehmer sind in der Lage, inhaltliche und situative Zusammenhänge so zu strukturieren, dass ihr Gegenüber oder eine Gruppe ihr Anliegen verstehen kann und die Einsicht und Bereitschaft zu notwendigen Verhaltensänderungen entwickelt. - Die Teilnehmer können ihr eigenes Handeln innerhalb der Strukturen und Bedingungen des Hygienealltags gestalten. - Die Teilnehmer haben ein Verständnis für die jeweils aktuelle eigene professionelle Rolle innerhalb des Systems der Hygiene und der Institution und 4
können mit kommunizieren. den unterschiedlichen Adressaten entsprechend angemessen Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in vier Bereiche. Sie entsprechen im Wesentlichen den Inhalten zur Ausbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter in der Pflege (siehe Empfehlungen zur Praxisanleitung im Lande Bremen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 12. August 2005): 1. Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, 2. Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik, 3. Grundlagen der Pflegeorganisation, 4. Beratung und Anleitung für verschiedene Zielgruppen. Prüfung Grundmodul 2: Hausarbeit zu einer gezielten praktischen Anleitung, einer Beratung oder der Konzeption eines Unterrichtes oder Fortbildung 5. Fachmodule Fachmodul 1 Umfang: 200 Std. Unterricht Mindestens 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern. Beschreibung: Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche: 1. Medizinische Mikrobiologie 2. Chemotherapie und Immunsystem 3. Untersuchungsmaterial 4. Epidemiologie 5. Gesetzliche Grundlagen 6. EDV Grundlagen Angestrebter Kompetenzgewinn: Die TeilnehmerInnen entwickeln Sach- und Fachverstand um in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens an der Hygiene und Infektionsprävention mitzuwirken. Die TeilnehmerInnen lernen den professionellen Umgang mit Surveillance Systemen und orientieren sich dabei an den aktuellen gesetzlichen Grundlagen. Die TeilnehmerInnen sind in der Lage Hygienepläne zu erstellen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Modulprüfung: Schriftliche Prüfung nach 7 Abs.3 Nr.1 5
Fachmodul 2 Umfang: 200 Stunden mindestens 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche: 1. Hygienerelevante Gesetze und normative Grundlagen in der BRD/EU 2. Anforderungen der Hygiene an Baumaßnahmen im Gesundheitswesen 3. Anforderungen der Hygiene an Küchen 4. Anforderungen der Hygiene an die Physikalische Therapie/ Ergotherapie 5. Wäscherei/ Bettenaufbereitung 6. Spezielle Hygienemaßnahmen in der Altenpflege 7. Anforderungen der Hygiene an Einrichtungen der ambulanten Gesundheits- und Krankenpflege 8. Anforderungen an die Hygiene im Hospiz 9. Wassertechnische Einrichtungen 10. Abfall Angestrebter Kompetenzgewinn: Die TeilnehmerInnen entwickeln ihre Organisation- und Planungsfähigkeit weiter um hygienerelevante Probleme systematisch und konsequent zu bearbeiten. Die TeilnehmerInnen können die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene als Teil der Qualitätssicherung durchführen. Sie übernehmen erweiterte Verantwortungsspielräume in den Tätigkeitsfeldern der Hygiene und Infektionsprävention. Modulprüfung: Praktische Prüfung entsprechend 7 Abs.3 Nr.2 Fachmodul 3 Umfang: 240 Stunden mindestens 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern Die 240 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche 1. Anforderungen der Hygiene an Endoskopieabteilungen 2. Anforderungen der Hygiene an Dialyseeinheiten 3. Anforderungen der Hygiene an Anästhesieabteilungen 4. Anforderungen der Hygiene an Operationseinheiten 5. Anforderungen der Hygiene an Intensivstationen 6. Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 7. Anforderungen der Hygiene an Pflege und Therapie 6
8. Anforderungen der Hygiene an Diagnostik und Therapie 9. Anforderungen der Hygiene an Einrichtungen der Geburtshilfe 10. Anforderungen der Hygiene an Einrichtungen der Neonatologie 11. Zentrale und dezentrale Luftaufbereitung (RLT-Anlagen, LT-Anlagen, Luftbefeuchter) 12. Erstellung einer Facharbeit und Eigenstudien Die TeilnehmerInnen entwickeln ihre Organisations- und Planungsfähigkeit weiter um hygienerelevante Probleme im Krankenhaus systematisch und konsequent zu bearbeiten. Die TeilnehmerInnen können alle erforderlichen Maßnahmen der Hygiene als Teil der Qualitätssicherung durchführen. Sie übernehmen erweiterte Verantwortungsspielräume in den Tätigkeitsfeldern der Hygiene und Infektionsprävention. Modulprüfung: Praktische Prüfung entsprechend 7 Abs.3 Nr.2 6. Nächst mögliche Termine Grundmodul 2 Beratung und Anleitung 1. Block: 15.06. 19.06.2015 2. Block: 13.07. 17.07.2015 3. Block: 14.09. 18.09.2015 4. Block: 12.10. 16.10.2015 5. Block: 09.11. 13.11.2015 Fachmodul 1 Grundlagen der Mikrobiologie und Infektionsprävention 1. Block: 26.01. 30.01.2015 2. Block: 09.02. 13.02.2015 3. Block: 16.03. - 20.03.2015 4. Block: 20.04. - 24.04.2015 5. Block: 18.05. - 22.05.2015 Fachmodul 2 Grundlagen der Hygiene, der technischen Hygiene und der Anforderungen von Baumaßnahmen in Versorgungszentren des Gesundheitswesens 1. Block: 08.06. 12.06.2015 2. Block: 06.07. - 10.07.2015 3. Block: 21.09. - 25.09.2015 7
4. Block: 05.10. - 09.10.2015 5. Block: 16.11. - 20.11.2015 Fachmodul 3 Grundlagen der Hygiene, der technischen Hygiene und der Anforderungen von Baumaßnahmen im Krankenhaus 1. Block: 25.04. - 29.04.2016 2. Block: 23.05. 27.05.2016 3. Block: 13.06. 17.06.2016 4. Block: 15.08. 19.08.2016 5. Block: 12.09. 16.09.2016 6. Block: 24.10. 28.10.2016 Abschlussprüfung im Dezember 2016 Das Grundmodul 2 wird jedes Jahr angeboten, die Fachmodule alle 2 Jahre. Aktuell jetzt möglich: In 2015 Einstieg in Fachmodul 1, dann Fachmodul 2, Grundmodul 2 und das Fachmodul 3 in 2016 Abschlussprüfung: 2016. Genaue Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. 7. Veranstaltungsort Klinikum Bremen-Mitte Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bereich: Fort- und Weiterbildung/IBF IBF-Bereich, Gebäude 42, Ebene 2 St.-Jürgen-Str. 1, 28177 Bremen www.klinikum-bremen-mitte.de 8. Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Abschlussarbeit, die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch von 8
30 Minuten Dauer. Das Prüfungsgespräch dient zum einen der Vertiefung der Inhalte in der Hausarbeit und behandelt darüber hinaus modulübergreifend die Inhalte der Fachweiterbildung. Die staatliche Anerkennung zum Führen der Fachweiterbildungsbezeichnung Fachpflegerin für Hygiene und Infektionsprävention oder Fachpfleger für Hygiene und Infektionsprävention erhält, wer die für die Weiterbildung vorgeschriebenen vier Module erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat. Der genaue Termin wird nach Absprache mit dem Prüfungsvorsitzenden des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales rechtzeitig festgelegt. 9. Kosten Grundmodul 2: 1.160 Fachmodul 1: 2.210 Fachmodul 2: 2.210 Fachmodul 3: 2.750 Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung: 100 11. Lehrgangsleitung und weitere Informationen Anna Triphaus, Hygienefachkraft, Diplom-Biologin Telefon: (0421) 497-5035 oder -5038 Fax: (0421) 497-3332 E-mail: anna.triphaus@klinikum-bremen-mitte.de www.klinikum-bremen-mitte.de Margitta Bergmann, Diplom-Berufspädagogin (Pflegewissenschaft) Telefon: (0421) 497-5159 oder -5038 Fax: (0421) 497-3332 E-mail: margitta.bergmann@klinikum-bremen-mitte.de www.klinikum-bremen-mitte.de GESUNDHEIT NORD Klinikum Bremen-Mitte ggmbh Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bereich: Fort- und Weiterbildung/IBF St.-Jürgen-Str. 1 28177 Bremen 9