Prüfungsordnung Bankbetriebswirt BankColleg



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Transkript:

Prüfungsordnung Bankbetriebswirt BankColleg (Gültig ab Studienbeginn 2015) 1 Teilnahmevoraussetzungen Zum Studiengang Bankbetriebswirt BankColleg wird zugelassen, wer den Titel Bankfachwirt BankColleg oder geprüfter Bankfachwirt (IHK) erworben hat. Empfohlen wird die Teilnahme ab einem Notendurchschnitt von 67 Punkten. Bei einer anderen Vorbildung entscheidet die ZPU auf der Basis des individuellen Falles über die Teilnahme. Für die Entscheidung der ZPU ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 2 Ablauf des Studienganges Bankbetriebswirt BankColleg Das Studium zum Bankbetriebswirt BankColleg umfasst 2 Semester (ca. 8 Monate). Es beinhaltet die Studienfächer Strategiemanagement, Markt und Vertrieb, Organisation und Projektmanagement, Gesamtbanksteuerung inkl. Finanzmathematik und Portfoliomanagement sowie Personalmanagement. Die Präsenzveranstaltungen finden im dezentralen Präsenzformat in der Regel samstags am gewählten Standort statt. Im online-gestützten Format Bankbetriebswirt Spezial finden die Präsenzveranstaltungen in geblockter Form zentral, in der Regel in der RWGA in Forsbach, statt. Das Gesamtergebnis des Studienganges Bankbetriebswirt BankColleg berechnet sich aus den Teilergebnissen aller Studienfächer. 3 Zulassung zur Prüfung (1) Zur Prüfung im ersten Semester ist zugelassen, wer am Studiengang Bankbetriebswirt BankColleg teilnimmt. Zur Prüfung des zweiten Semesters ist zugelassen, wer an der Semesterprüfung des 1. Semesters teilgenommen hat. Stand: September 2015 ZPU Zentrum für Personal- und Unternehmensentwicklung (gültig ab 2015) Seite 1 von 5

4 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung sind die Inhalte des Studienwerkes Bankbetriebswirt BankColleg. Im ersten Semester ist in den Studienfächern Strategiemanagement, Markt und Vertrieb sowie Organisation und Projektmanagement je ein Leistungsnachweis (schriftliche Prüfung / Klausur) von einstündiger Dauer zu erbringen. Im zweiten Semester ist in den Studienfächern Portfolio- und Personalmanagement je ein Leistungsnachweis (schriftliche Prüfung / Klausur) von einstündiger Dauer, im Studienfach Gesamtbanksteuerung von zweistündiger Dauer zu erbringen. 5 Bewertung der Einzelnachweise Die einzelnen Leistungsnachweise werden nach der Notenempfehlung des DIHK (gemäß Verordnung zum geprüfte/n Bankfachwirt/in (IHK) vom 01.03.2000) bewertet. Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Soweit die ZPU im Einzelfall nichts anderes bestimmt, obliegt die Notenfestsetzung bei schriftlichen Prüfungen dem Prüfer (Korrektor) des jeweiligen Faches. 6 Ermittlung der Abschlussnote Bankbetriebswirt BankColleg Jeder Prüfungsteilnehmer erbringt in den Studienfächern Strategiemanagement, Markt und Vertrieb sowie Organisation und Projektmanagement, Portfolio- und Personalmanagement und Gesamtbanksteuerung jeweils ein Teilergebnis aus den Semesterleistungsnachweisen. In das Gesamtergebnis gehen die Teilergebnisse aus den Fächern Strategiemanagement, Markt und Vertrieb sowie Organisation und Projektmanagement, Portfolio- und Personalmanagement mit einer Gewichtung von jeweils 15 % ein. Das Teilergebnis aus dem Fach Gesamtbanksteuerung fließt mit einer Gewichtung von 25 % in das Gesamtergebnis ein. Die Teilergebnisse und das Gesamtergebnis sind jeweils kaufmännisch auf volle Prozentpunkte zu runden. Der Studiengang Bankbetriebswirt BankColleg ist bestanden, wenn in allen Teilergebnissen Ergebnisse von mindestens 50 Prozent erzielt wurden. Stand: September 2015 ZPU Zentrum für Personal- und Unternehmensentwicklung (gültig ab 2015) Seite 2 von 5

7 Wiederholung der Prüfungsleistungen Jeder Leistungsnachweis mit einem Teilergebnis von unter 50 % kann einmal wiederholt werden. Den genauen Termin und den Ort der Wiederholungsprüfung bestimmt die ZPU. Das Ergebnis der jeweiligen Wiederholungsprüfung des Leistungsnachweises ersetzt in diesem Fall das vorherige Einzelergebnis. 8 Verhinderung, Versäumnis, Rücktritt Ist ein BankColleg-Teilnehmer aus wichtigem Grund verhindert, an einer Prüfungsleistung teilzunehmen, so werden von der ZPU ein Nachholtermin und der Prüfungsort festgesetzt. Tritt ein Teilnehmer des Studienganges Bankbetriebswirt BankColleg ohne wichtigen Grund zu einem Leistungsnachweis nicht an, führt dieses zum Ausschluss vom Studiengang Bankbetriebswirt BankColleg. Ein Leistungsnachweis wird mit null Prozent bewertet, wenn ein BankColleg- Teilnehmer nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der ZPU unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Die ZPU entscheidet, in welchem Fall ein wichtiger Grund vorliegt. Bei Krankheit des BankColleg-Teilnehmers muss eine ärztliche Bescheinigung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz 5 vorgelegt werden. Für jeden Prüfungsversuch sind die zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsgebühren zu entrichten. Die ZPU ist berechtigt, die zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung gültige Prüfungsordnung anzuwenden, sofern dies den Prüfling nicht unangemessen benachteiligt. 9 Täuschungshandlungen Versucht ein BankColleg-Teilnehmer das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so wird die entsprechende Prüfungsleistung mit null Prozent bewertet. Dies gilt auch, wenn Täuschungshandlungen nach Beendigung der Prüfungsleistung zweifelsfrei nachgewiesen werden können. In diesem Fall kann die ZPU nachträglich die entsprechenden Ergebnisse berichtigen und die Prüfungen ganz oder teilweise für ungültig erklären. Stand: September 2015 ZPU Zentrum für Personal- und Unternehmensentwicklung (gültig ab 2015) Seite 3 von 5

10 Aufbewahrung und Einsicht von Prüfungsunterlagen Schriftliche Prüfungsleistungen werden bis zum Ablauf von einem Jahr seit Aushändigung des Abschlusszertifikates aufbewahrt. Bei Abbruch der Ausbildung werden die Prüfungsunterlagen bis zu einem Jahr nach Eingang der Kündigung aufbewahrt. Der BankColleg-Teilnehmer kann Einsicht in seine schriftliche Prüfungsleistungen nehmen. Auf Antrag des Teilnehmers ist die Einsichtnahme innerhalb der Aufbewahrungsfrist möglich. Ort und Zeit der Einsichtnahme werden von der ZPU vorgegeben. 11 Einwendungen Einwendungen des Prüfungsteilnehmers gegen Prüfungsentscheidungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einsicht der Klausuren der ZPU schriftlich anzuzeigen. Über Einwendungen von Prüfungsteilnehmern gegen Prüfungsentscheidungen entscheidet die ZPU. In begründeten Fällen kann der BankColleg-Teilnehmer eine unabhängige Zweitkorrektur seiner Prüfungsleistungen schriftlich beantragen. Dabei verfällt das jeweilige Einzelergebnis aus dem ersten Leistungsnachweis. Die ZPU ist berechtigt, dem BankColleg-Teilnehmer für die Zweitkorrektur eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Ablehnende Entscheidungen sind schriftlich zu begründen. 12 Abschlusszertifikat Beim erfolgreichen Abschluss des Studienganges erwirbt der Teilnehmer den Titel Bankbetriebsiwrt/in BankColleg und erhält eine Urkunde und ein Abschlusszeugnis. Stand: September 2015 ZPU Zentrum für Personal- und Unternehmensentwicklung (gültig ab 2015) Seite 4 von 5

Anlage 1 Bewertungssystem in Anlehnung an den Notenschlüssel der IHK 100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut Eine besonders hervorragende Leistung 91-81 Punkte = Note 2 = gut Eine über dem Durchschnitt liegende Leistung 80-67 Punkte = Note 3 = befriedigend Eine im Durchschnitt liegende Leistung 66-50 Punkte = Note 4 = ausreichend Eine noch ausreichende Leistung mit geringen Mängeln 49-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft Eine Leistung mit erheblichen Mängeln 29-0 Punkte = Note 6 = ungenügend Eine völlig unbrauchbare Leistung Stand: September 2015 ZPU Zentrum für Personal- und Unternehmensentwicklung (gültig ab 2015) Seite 5 von 5