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Transkript:

Scuola paritaria D. I. 3196 Liceo Linguistico Staatl. anerkannte Ergänzungsschule der Stiftung Private Schulen GmbH, Tel: 0221 139 29 85 Fax: 0221 139 29 86 kontakt@italo-svevo-koeln.de www.italo svevo-koeln.de S c h u l v e r t r a g Zwischen dem Schulträger: DIE Stiftung Private Schulen GmbH, - vertreten durch Frau Dr. Luciana Stortoni und der Sorgeberechtigte/dem Sorgeberechtigten Name:. Vorname:.. Straße: PLZ/Ort:. E-mail: Telefon:.. DIE Stiftung Private Schulen GmbH Geschäftsführer: Peter Gödde HRB 72293 Amtsgericht Köln USt-ID-Nr.: DE212798426

Präambel DIE Stiftung Private Schulen GmbH ist Trägerin des Europäischen Sprachgymnasiums als anerkannte Ergänzungsschule in freier Trägerschaft. DIE Stiftung Private Schulen GmbH verfolgt insbesondere den Zweck der schulischen und beruflichen Integration in einer europäischen Anschauung durch Wahrung und Verbreitung der italienischen Sprache und Kultur im Rahmen der Unterhaltung einer Schule. Gemeinsam tragen wir zur Erfüllung der Aufgaben bei. Die Vertragspartner verpflichten sich zu verantwortungsvoller Zusammenarbeit, die von gegenseitiger Achtung, Mitverantwortung und Engagement für das Wohlergehen der Kinder und die Entwicklung der Schule geprägt ist. Auf der Grundlage dieses Konzepts wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1 Aufnahme Der/die schulpflichtige Schüler/in Name:.. Vorname: Geburtsdatum:.. Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Straße: PLZ/Ort:.. E-Mail:. Telefon/Mobil:.. wird ab dem Schuljahr ab dem (Aufnahmedatum), in der Klasse des Schulträgers in Köln aufgenommen.

Der Schulträger ist verpflichtet, die schulpflichtige Schülerin/den schulpflichtigen Schüler gemäß des Lehrplanes des Landes Italien und gemäß der Konzeption des Schulträgers zu unterrichten. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, zur Verwirklichung der Erziehungs- und Bildungsziele der Schule auch selbst nach Kräften beizutragen und auf die konsequente Einhaltung der Schulordnung durch den/die Schüler/in zu achten. Die Schulordnung und Konzeption sind den Erziehungsberechtigten bekannt und Bestandteil dieses Vertrages. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass die Angaben in der verbindlichen Anmeldungen zutreffend und vollständig sind. Das Schuljahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Ferien entsprechen den Ferien der staatlichen Schulen. Die beweglichen Ferientage werden vom Schulträger festgelegt. 2 Versicherungsschutz Der Schüler/die Schülerin ist in der Schule und auf dem direkten Weg von der Wohnung dorthin und zurück oder auf dem direkten Weg zu einem anderen Ort, an dem einen Schulveranstaltung stattfindet, und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und Studenten gegen körperliche Unfälle versichert. Die Versicherung schließt Schulausflüge und Klassenfahrten, die als Schulveranstaltungen durchgeführt werden, ein. 3 Kündigung (1] Der Vertrag wird für die Dauer der Ausbildung im Liceo Italo Svevo abgeschlossen. Er endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, an dem Tag, an dem der schulpflichtige Schüler die 13. Klasse abschließt. (2) Während der Laufzeit des Vertrages kann dieser von jeder Seite mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres (31.1.) sowie zum Ende eines Schuljahres (31.07.) gekündigt werden. Sollte das Unterrichtshalbjahr am 31. Januar eines Jahres noch nicht beendet sein, hat der schulpflichtige Schüler das Recht, bis zum Ende des Unterrichtshalbjahres am Unterricht teilzunehmen. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. (4) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4 Datenschutzrechtlicher Hinweis Der Schulträger arbeitet mit elektronischer Datenverarbeitung (EDV). Er erhebt, speichert und verarbeitet nach den gesetzlichen Vorgaben des Nordrhein-Westfälischen Datenschutzgesetzes (DSG), des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) sowie der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern (VO-DV I) in der jeweils gültigen Fassung die in der Anlage 1 dieser Verordnung genannten personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungsund Erziehungsauftrags der Schule und für einen jeweils damit verbunden Zweck, zur Durchführung schulorganisatorischer Maßnahme oder zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlich oder zweckmäßig ist. 5 Wirksamkeit des Vertrages Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 6 Sonstige Regelungen Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Eignung zur Aufnahme des schulpflichtigen Schülers bei eventuellen Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten des schulpflichtigen Schülers nicht geprüft hat. Köln, den, den Für den Schulträger Sorgeberechtigte/r

Datenschutzrechtliche Belehrung Mir ist bekannt, dass DIE Stiftung Private Schulen GmbH mit elektronischer Datenverarbeitung arbeitet. Ich bin damit einverstanden, dass der Schulträger im gesetzlich zulässigen Rahmen des Vorgaben des Nordrhein-Westfälischen Datenschutzgesetzes (DSG), des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) sowie der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern (VO-DV I) in der jeweils gültigen Fassung die in der Anlage 1 dieser Verordnung genannten personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern erhebt, speichert und verarbeitet, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und für einen jeweils damit verbundenen Zweck, zur Durchführung schulorganisatorischer Maßnahme oder zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlich oder zweckmäßig ist. Ort, Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/r