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Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul FernUniversität Hagen

Transkript:

Modulbezeichnung: Modulnummer: DLROFR Öffentliches Recht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Zugangsvoraussetzungen: keine Unterrichtssprache: Deutsch Kurse im Modul: Öffentliches Recht I (DLROFR01) Öffentliches Recht II (DLROFR02) Zeitaufwand: Selbststudium: 180 h Selbstüberprüfung: 60 h Tutorien: 60 h Kurskoordinatoren/Tutoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Modulverantwortliche(r): Dr. John Montag Bezüge zu anderen Programmen: keine Bezüge zu anderen Modulen im Programm: Einführung Wirtschaftsprivatrecht Strafrecht Besonderes Schuldrecht Qualifikations- und Lernziele des Moduls: In diesem Modul werden die Grundlagen des Öffentlichen Rechts dargestellt. An erster Stelle wird das Verfassungsrecht behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten und dem Staatsorganisationsrecht. Sodann wird das Allgemeine Verwaltungsrecht mit kurzen Bezügen zum Besonderen Verwaltungsrecht (z.b. Polizeirecht) und die Grundzüge des Europarechts behandelt. Im ersten Teil des Kurses soll den Studenten das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat und der Aufbau und die Funktion der einzelnen Staatsorgane verdeutlicht werden. Damit erklärt sich ihnen zugleich die Abgrenzung des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht. Das Lernziel ist erreicht, wenn die Studierenden zum Einen die primäre Funktion der Grundrechte, als Abwehrrechte gegen den Staat verinnerlicht haben und zum Anderen den Schutzbereich wesentlicher Grundrechte wie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, Art. 5, Art. 8, Art. 12 und Art. 14 kennen. Darüber müssen Grundkenntnisse über die Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Bundestags, der Bundesregierung, des Bundespräsidenten, der Beteiligung der Länder über den Bundesrat und die Funktion des Bundesverfassungsgerichts verstanden worden sein. Im zweiten Teil des Kurses liegt der Schwerpunkt auf den Handlungen der Exekutive. Es wird der Aufbau der Bundes und Landesverwaltungen erläutert, der Verwaltungsakt als primäre Handlungsform und die Rechtsschutzmöglichkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Das Lernziel des Kurses ist erreicht, wenn die Studenten Voraussetzungen eines wirksamen Verwaltungsakts kennen gelernt haben und verstanden haben, dass die staatlichen Behörden nicht willkürlich handeln können sondern über das Rechtsstaatsprinzip an Recht, Gesetz und die Grundrechte gebunden sind. Abschließend werden die Grundlagen des Europarechts vermittelt. In einem historischen Überblick wird die Entwicklung der Europäischen Union von 1945 bis Heute dargestellt. Die einzelnen Verträge werden erläutert, sowie auf die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Gemeinschaft eingegangen. Sobald die Studierenden einen Überblick über die Entstehung der Europäischen Gemeinschaft kennen gelernt haben und den organisatorischen Aufbau und die Handlungsmöglichkeiten der EG in den Grundzügen verstanden haben, ist das Lernziel erreicht. Lehrinhalt des Moduls:

Öffentliches Recht I: Grundrechte Staatsorganisationsrecht Öffentliches Recht II: Verwaltungsrecht Europarecht Lehrmethoden: Studienhefte, Übungsaufgaben, Video-Vorlesungen, Online-Tutorien Literatur: Siehe Literaturliste der vorliegenden Kursbeschreibungen Anteil der Modulnote an der Gesamtabschlussnote des Programms: -- Fortlaufende Prüfungsleistungen: Begleitende Online-Lernkontrolle als Prüfungszulassungsvoraussetzung Abschlussprüfungen: Präsenzmodulklausur 180 Min. (100 %)

Kurs Nr.: DLROFR01 Kursname: Öffentliches Recht I Gesamtstunden: 150 h ECTS Punkte: 5 ECTS Kurstyp: Pflicht Kursangebot: Kursdauer: Minimaldauer 1 Semester Zugangsvoraussetzungen: keine Kurskoordinator / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung

Beschreibung des Kurses: Teil 1: Staatsrecht Grundrechte Der Kurs vermittelt in einem ersten Teil die Aufgaben und Funktionen der Grundrechte nach dem Verständnis des Grundgesetzes. Dabei wird auch auf die historische Entwicklung der Menschenrechte in den USA und Frankreich eingegangen. Der Schwerpunkt wird dann auf der Betrachtung einzelner Grundrechte, wie der Menschenwürde, der Allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz etc. liegen. Teil 2: Staatsrecht Staatsorganisation Der zweite Kursteil ist in zwei Abschnitte untergliedert. Im ersten Abschnitt werden die einzelnen Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht), ihre Funktion, Aufgaben und Zusammensetzung nach den Vorgaben des Grundgesetzes dargestellt. Vereinzelt müssen dazu sowohl historische Bezüge hergestellt, als auch Beispiele aus der Politik herangezogen werden. Im zweiten Abschnitt werden die Strukturprinzipien und Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes dargestellt. Das Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip, das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Kursziele: Teil 1: Die Studenten sollen verstehen, dass die Grundrechte (aufgrund der historischen Entwicklung) im Wesentlichen Freiheitsrechte sind. Als solche Schützen sie den Bürger gegen staatliche Eingriffe. Nur in Ausnahmefällen kann daher ein Anspruch auf Grundrechte gestützt werde. Selektiv soll der Anwendungsbereich einzelner Grundrechte an Fallbeispielen untersuch werden. Das Lernziel ist erreicht, wenn die Studierenden darüber hinaus verstanden haben, dass die Grundrechte auch einen (objektiven) Maßstab darstellen, an den sich nicht nur der Staat sondern auch alle Bürger zu halten haben. Über den Richter als Teil der Judikative spielen sie somit auch im Privatrecht eine Rolle. Teil 2: Die Studierenden sollen in diesem Kurs die Grundzüge der Staatsorganisation erlernen. Das Lernziel ist erreicht, wenn die Wahl und Zusammensetzung des Bundestags, der formelle Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, die Beteiligung des Bundesrats sowie die Aufgaben des Bundespräsidenten in Grundzügen dargestellt werden können. Lehrmethoden: Die Kursunterlagen (Studienhefte, Video-Vorlesungen, Übungen, Online-Tutorien) sind dergestalt strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Ergänzt werden die Kursunterlagen durch Tutorien. Inhalte des Kurses: 1. Teil: 1 Geschichte der Grundrechte, Grundrechtsfunktionen und Grundrechtsprüfung Grundrechte in den USA und Frankreich, Begriffsbestimmung Status negativus, Leistungsrechte, Einrichtungsgarantien Drittwirkung von Grundrechten Grundrechtsprüfung 2 Einzelne Grundrechte Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1) Die Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) Das Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1) Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1) Die Versammlungsfreiheit (Art. 8) Die Berufsfreiheit (Art. 12) 2. Teil: 1 Die obersten Bundesorgane Der Bundestag Die Bundesregierung Der Bundesrat Der Bundespräsident Das Gesetzgebungsverfahren Das Bundesverfassungsgericht 2 Verfassungsprinzipien des Art. 20 GG Die verfassungsmäßige Ordnung Das Demokratieprinzip Republik Das Sozialstaatsprinzip Das Rechtsstaatsprinzip

Literatur: Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts für die Bundesrepublik Deutschland (1999), ISBN-13: 978-3811474994 Ipsen: Staatsrecht I (2012), ISBN-13: 978-3800639793 Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar (2012), ISBN-13: 978-3406639630 Maurer: Staatsrecht I (2010), ISBN-13: 978-3406595288 Pieroth/Schlink: Grundrechte, Staatsrecht II (2013), ISBN-13: 978-3811493414 (auch als E-Book) Sachs: Verfassungsrecht II, Grundrechte (2003), ISBN-13: 978-3540000037 Prüfungsleistung: Begleitende Online-Lernkontrolle (max. 15 Minuten je Lektion, Bestanden / Nicht bestanden) als Prüfungsvoraussetzung Integrierte Modulabschlussklausur (Präsenz, 180 Minuten), Gewichtung 100 % Zeitaufwand Studierenden (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 Selbstüberprüfung (in Std.) 30 Tutorien (in Std.): 30

Kurs Nr.: DLROFR02 Kursname: Öffentliches Recht II Gesamtstunden: 150 h ECTS Punkte: 5 ECTS Kurstyp: Pflicht Kursangebot: Kursdauer: Minimaldauer 1 Semester Zugangsvoraussetzungen: keine Kurskoordinator / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung

Beschreibung des Kurses: 1. Teil: Dargestellt werden die wesentlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts. Im vorangegangenen Kurs (Staatsorganisationsrecht) lag der Schwerpunkt auf der Struktur und dem Aufbau des Staates. Nunmehr wird die Verwaltung des Staates selbst und die Art und Form der Handlungsmöglichkeiten der Exekutive im Mittelpunkt stehen. Zur Veranschaulichung wird Fallbezogen auf Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts Bezug genommen. Hauptsächlich wird sich bei den Darstellungen auf den Verwaltungsakt konzentriert werden. Der Verwaltungsvertrag, Realakte oder Formen exekutiver Normsetzungen wie Rechtsverordnungen oder Satzungen kommt nur eine untergeordnete Rolle zu. 2. Teil: Der Aufbau dieses Kursteils orientiert sich an den vorangegangenen Kursen zum Staatsrecht I und II und ist in zwei Teile untergliedert. Nachdem die geschichtliche Entwicklung der Europäischen Union und der Europäische Einigungsprozess kurz dargestellt wurden, werden die Organe, die Rechtsquellen, die Art und Form der Rechtssetzung und der gemeinschaftsrechtliche Rechtsschutz behandelt. Danach werden die Unionsbürgerschaft, die europäischen Grundfreiheiten und das Diskriminierungsverbot dargestellt. Kursziele: 1. Teil: Das Kursziel ist erreicht, wenn die Studierenden einen groben Überblick über den Aufbau der Bundes- und Landesverwaltung haben und die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts in den wesentlichen Grundzügen verstanden haben. 2. Teil: Ziel dieses Kursteils ist es, den Studierenden zu verdeutlichen, welchen mittlerweile äußerst erheblichen- Einfluss das Unionsrecht auf nationalen Rechtsordnungen hat und welche Grenzen diesem Einfluss insoweit durch das Grundgesetz (noch) gesetzt sind. Lehrmethoden: Die Kursunterlagen (Studienhefte, Video-Vorlesungen, Übungen, Online-Tutorien) sind dermaßen strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Ergänzt werden die Kursunterlagen durch Tutorien. Inhalte des Kurses: 1. Teil: 1 Rechtsquellen der Verwaltung Verfassung Gesetze Verordnungen/Satzungen Gewohnheitsrecht, Richterrecht Europäisches Gemeinschaftsrecht 2 Grundbegriffe des Verwaltungsrechts Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Modalitäten der Rechtsbindung 3 Der Verwaltungsakt Bedeutung und Funktion Arten von Verwaltungsakten Wirksamkeit durch Bekanntgabe Nebenbestimmungen Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit 4 Rechtsschutz Widerspruchs- / Einspruchsverfahren Klageverfahren 2. Teil: 1 Die Europäische Union als Rechtsbegriff 2 Geschichtliche Entwicklung und Europäischer Einigungsprozess 3 Organe 4 Rechtsquellen 5 Rechtssetzung 6 Gemeinschaftsrechtlicher Rechtsschutz 7 Unionsbürgerschaft, Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot

Literatur: Geiger: Kommentar zum EUV/EGV (2004) ISBN-13: 978-3406511431 Ipsen: Allgemeines Verwaltungsrecht (2012), ISBN-13: 978-3800639786 Koenig/Haratsch: Europarecht (2014) ISBN-13: 978-3161531934 Kopp/ Ramsauer: Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz (2012), ISBN-13: 978-3406630415 Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht (2011), ISBN-13: 978-3406614521 Streinz: Europarecht (2012) ISBN-13: 978-3811497764 Prüfungsleistung: Begleitende Online-Lernkontrolle (max. 15 Minuten je Lektion, Bestanden / Nicht bestanden) als Prüfungsvoraussetzung Integrierte Modulabschlussklausur (Präsenz, 180 Minuten), Gewichtung 100 % Zeitaufwand Studierenden (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 Selbstüberprüfung (in Std.) 30 Tutorien (in Std.): 30