Grundlagen der Zusammenarbeit

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Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen Ihnen einen Überblick über uns und unsere Dienstleistungen geben. Die Freiburger Vermögensmanagement GmbH wurde im Jahr 1998 als unabhängiger Vermögensverwalter (Finanzportfolioverwalter) gegründet. Bereits bei der Gründung standen die Transparenz und Unabhängigkeit im Mittelpunkt unserer Geschäftsphilosophie. Unsere Kunden profitieren davon, dass wir keine Provisionen von Banken und Produktanbietern erhalten, sondern nur direkt von ihnen vergütet werden. Damit verhindern wir Interessenskonflikte und schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Ihre Freiburger Vermögensmanagement GmbH 1. Information über die Freiburger Vermögensmanagement GmbH (nachfolgend FVM ) Kontaktdaten Freiburger Vermögensmanagement GmbH Bertoldstr. 53, 79098 Freiburg Telefon 0761 / 21 71 071 Telefax 0761 / 21 71 070 e-mail info@freiburger-vm.de Internet www.freiburger-vm.de Geschäftsführer: Claus Walter (Vorsitz) und Karl-Heinz Haas Erlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die FVM ist ein zugelassener Finanzportfolioverwalter im Sinne von 1 Abs. 1a Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und 2 Abs. 3 Nr. 7 WpHG. Die Erlaubnis wurde ihr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, am 25. November 1998 unter der Nr. 115693 erteilt. Sie umfasst unter anderem, die Vermögensverwaltung gemäß den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen für ihre Kunden zu erbringen. Einlagensicherung und besondere Hinweise Die FVM ist aufgrund des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes (ESEAG) Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach 040347, 10865 Berlin. Der Schutz umfasst die Sicherung von Einlagen und Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften, insbesondere bei Insolvenz des Vermögensverwalters. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.e-d-w.de. Die FVM handelt als zugelassener Finanzportfolioverwalter gemäß 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) ausschließlich auf der Grundlage einer Verwaltungsvollmacht und erlangt damit zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden. Für die Sicherheit der Anlagen ist damit die jeweilige Sicherungseinrichtung des Kreditinstituts maßgebend, bei dem die Konten und Depots des Kunden geführt werden. Mitgliedschaften 1

Die FVM ist Mitglied im VuV Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v., Deutschherrenufer 41, 60594 Frankfurt am Main. Sprache und Kommunikationsmittel Maßgebliche Sprache für unsere Vertragsverhältnisse und die Kommunikation mit unseren Kunden ist Deutsch. Sie können persönlich in unserem Büro, per Telefon, per FAX, per e-mail oder über das Internet mit uns in Kontakt treten. 2. Umgang mit Interessenkonflikten Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen wir uns täglich in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lassen. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der FVM, verbundenen Unternehmen, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen Kunden der FVM. Wir haben organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen, um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an. 3. Informationen über unsere Dienstleistung Die Dienstleistungen der FVM als unabhängiger Vermögensverwalter richten sich an vermögende Privatpersonen und institutionelle Organisationen wie. z.b. Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Verbände. Kundenkategorisierung gemäß 31 a III des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Die FVM stuft alle Kunden als Private Kunden im Sinne des 31 a III WpHG ein, unabhängig davon, ob es sich um Privatkunden, Gewerbebetriebe, Stiftungen und/oder Kapitalanlagegesellschaften handelt. Abweichende Kategorisierungen erfolgen grundsätzlich durch eine gesonderte Vereinbarung. Zur Erläuterung: Der Gesetzgeber definiert unterschiedliche Anforderungen in der Zusammenarbeit mit Privatkunden oder sogenannten Professionellen Kunden. Aus diesem Grund ist eine Einstufung (Kundenkategorisierung) erforderlich. Die FVM hat sich dazu entschlossen, zunächst alle Mandanten als Privatpersonen einzustufen, womit einheitlich die höchste Anforderungsstufe gilt (z.b. Berichterstattung, Dokumentation etc.). Eine abweichende Einstufung erfolgt schriftlich. Unsere Dienstleistungen im Überblick Die FVM erbringt auf der Grundlage ihrer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) folgende Dienstleistungen: Finanzportfolioverwaltung ( klassische Vermögensverwaltung ) Anlageberatung von Investment-Sondervermögen und institutionellen Kunden Nachfolgende Dienstleistungen werden nur im Einzelfall erbracht und zählen nicht zum Kerngeschäft der FVM: (Punktuelle) Anlageberatung Anlage- und Abschlussvermittlung Sonstige Dienstleistungen, die nicht der Zulassungspflicht unterliegen, z.b. Vermögensanalysen, Vermittlung von Konten und Depots 2

Die einzelnen Dienstleistungen a. Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung) Am Anfang einer erfolgreichen Vermögensverwaltung steht neben einer Bestandsaufnahme die Definition Ihrer Ziele und Wünsche. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Anlagestrategie. In diesem Rahmen treffen wir für Sie alle Anlageentscheidungen und setzen sie bei Ihrer Depotbank um. Unser Service: Verantwortung für Ihr Vermögen Gemeinsame Entwicklung einer für Sie geeigneten Anlagestrategie Betreuung und Verwaltung Ihres Vermögens: Nach Ihren Vorgaben und auf der Grundlage eines disziplinierten und transparenten Investment-Prozesses Regelmäßige Berichterstattung über die Struktur und die Wertentwicklung Ihres Vermögens Beratung in allen Fragen der ganzheitlichen Vermögensanlage durch uns oder in unserem Netzwerk Ihre Vorteile Sicherheit und Verlässlichkeit durch eine unabhängige Entscheidungsfindung - ohne Interessenskonflikte Unsere ausgewogene und disziplinierte Anlagestrategie bietet Ihnen den größtmöglichen Schutz vor zukünftigen Unwägbarkeiten. Das Ziel ist eine verlässliche und stetige Wertentwicklung unter Kontrolle der Risiken. Persönliche Entlastung durch die Übernahme aller Verwaltungsarbeiten. Transparente Berichterstattung und kostengünstige Abwicklung aller Transaktionen b. Anlageberatung von Investment-Sondervermögen Die FVM betreut Wertpapier-Sondervermögen ( Investmentfonds ), die bei einer zugelassenen Kapitalanlagegesellschaft (KAG) geführt werden. Beispiel: Vermögensverwaltungsfonds: FVM-Classic UI, KAG: Universal Investment, Frankfurt. Das Management beruht auf der etablierten Vermögensverwaltungs-Strategie der FVM, die formell betrachtet als externer Berater fungiert. c. Anlageberatung: Private Kunden Professionelle Kunden Die FVM ist ein klassischer Vermögensverwalter und erbringt keine dauerhafte Anlageberatung ( Depotbetreuung ) für Private Kunden. Die Anlageberatung in Finanzinstrumenten erfolgt für Private Kunden nur punktuell, z.b. im Vorfeld eines Mandats. Dieses Dienstleistungsangebot richtet sich an Institutionelle Kunden, die gesetzlich als sogenannte Professionelle Kunden definiert sind oder auch an Privatkunden, die als solche eingestuft werden können. d. Anlage- und Abschlussvermittlung Die Anlage- und Abschlussvermittlung gehört nicht zu den originären Dienstleistungen der FVM. Eine Ausnahme bildet die Vermittlung von Anlagen in Investment- Sondervermögen, die im Rahmen eines Mandats von der FVM betreut werden (z.b. Vermögensverwaltungsfonds FVM-Classic UI). e. Sonstige Dienstleistungen Weitere Dienstleistungen, die keine anzeige- und erlaubnispflichtigen Geschäfte gemäß Kreditwesengesetz darstellen, erfolgen nach individuellen Vereinbarungen. 3

4. Kosten und Zuwendungen Die nachfolgende kompakte Darstellung soll Ihnen eine schnelle und transparente Orientierung ermöglichen. Bitte entnehmen Sie die weiteren Details wie. z.b. Stichtage, Bemessungsgrundlagen etc. den Vertragsunterlagen, deren Inhalt für die Zusammenarbeit verbindlich ist. Gerne erläutern wir Ihnen diese Details auch in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. a. Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung) Details: Vermögensverwaltungsvertrag (siehe Mustervertrag)! Verwaltungsvergütung (Honorar): Zwei Modelle zur Auswahl Modell 1: Kombinierte Vergütung (fixe und erfolgsabhängige Vergütung) Verwaltungsvergütung: 0,25% pro Quartal auf das verwaltete Vermögen, mindestens 190,-- + MwSt. Erfolgsabhängige Vergütung: Die Vergütung beträgt 10% des Betrages, um den die Performance des Kalenderjahres den Wert von 5% übersteigt. Hierbei wird berücksichtigt, ob die langfristige Vermögensentwicklung einen neuen Höchststand ( high-water-mark ) erreicht. Modell 2: Fixe Vergütung Verwaltungsvergütung: 0,375% pro Quartal auf das verwaltete Vermögen, mindestens 190,-- + MwSt. Erfolgsabhängige Vergütung: entfällt Vermögensverwaltungsfonds FVM-Classic UI Wird in der Vermögensverwaltung das von der FVM betreute Sondervermögen FVM- Classic UI anteilig oder insgesamt eingesetzt, so entfällt für diese Vermögensposition die Erhebung der dargestellten Verwaltungsvergütung, da die FVM eine Vergütung als Berater erhält. Siehe nachfolgende Regelung Sondervermögen FVM-Classic UI Die Erfolgsabhängige Vergütung für die Vermögensverwaltung entfällt, da das Sondervermögen eine eigenständige Vergütungsregelung aufweist. Konditionen der Depotbanken Die Konditionen der Depotbanken werden im separaten Konto- und Depotvertrag mit den jeweiligen Instituten Ihrer Wahl geregelt. Die wesentlichen Kosten bei der Wertpapieranlage stellen üblicher Weise die Transaktionskosten und Depotgebühren dar. Die FVM hat mit ausgewählten Partnerbanken Vereinbarungen getroffen, die für Sie zu einer deutlichen Reduktion der banküblichen Konditionen führen! Die wichtigsten Konditionen entnehmen Sie bitte der Konditionsübersicht unserer Partnerbanken. Informationen über Zuwendungen Grundsatz der Unabhängigkeit Die FVM erhält im Rahmen der Vermögensverwaltung keine Provisionen oder Anteile an Transaktionskosten von Depotbanken oder Produktanbietern. Grundsatz: Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Kunden direkt. Sonderfall FVM-Classic UI Die FVM erhält direkt von der Fondsgesellschaft (KAG) für ihre Tätigkeit als Fondsberater eine Beratungs-/ Erfolgsvergütung, die einen Anteil aus der offiziellen Verwaltungsvergütung darstellt. Aus diesem Grund entfällt in der 4

Vermögensverwaltung die Erhebung der vertraglich definierten Vergütung für diese Vermögensposition (siehe oben). b. Vermögensverwaltungsfonds: FVM-Classic UI Fondskosten Details: Verkaufsprospekt, Rechenschaftsbericht, Monatsbericht Für die vollständige Information über die Kostenregelung ist der offizielle Verkaufsprospekt in Verbindung mit dem aktuellen Rechenschaftsbericht verbindlich. Die nachfolgende Aufstellung soll Ihnen eine schnelle Orientierung ermöglichen: Ausgabeaufschlag 5% (entfällt für FVM-Kunden) Verwaltungsvergütung 0,3% (Universal Investment) Beratervergütung 1,0% (Fondsberater FVM) Depotbankgebühr 0,08% (Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA) Erfolgsvergütung 10% der 5% übersteigenden Wertentwicklung im Geschäftsjahr Stand: Januar 2011 Erwerbs- und Transaktionskosten der Depotbanken Die FVM erhält für den Erwerb des Vermögensverwaltungsfonds keine Provisionen oder Vergütungen. Über unsere Partnerbanken erfolgt der Erwerb ohne Ausgabeaufschlag. Die Transaktionskosten liegen je nach Depotbank zwischen 0 und 0,3%. Die jährlichen Depotgebühren unserer Partnerbanken betragen 0 0,15% Informationen über Zuwendungen Die FVM erhält direkt von der Fondsgesellschaft (KAG) für ihre Tätigkeit als Fondsberater eine Beratungs- und Erfolgsvergütung, die einen Anteil aus der offiziellen Verwaltungsvergütung darstellt (siehe oben). Aus diesem Grund verzichten wir in der Vermögensverwaltung auf die Erhebung der vertraglich definierten Vergütung für diese Vermögensposition und auf die Erhebung jeglicher Erwerbsprovisionen insgesamt. c. Anlageberatung Die Vergütung wird nach Art und Umfang der Dienstleistung individuell vereinbart. d. Anlage- und Abschlussvermittlung FVM-Classic UI Vermittelt die FVM die Anlage oder den Abschluss im Sondervermögen FVM-Classic UI, erhebt die FVM keine Kosten oder Provisionen für diese Dienstleistung. Die mit dem FVM-Classic UI verbundenen Kosten und Zuwendungen entnehmen Sie bitte der Darstellung oben. 5

e. Sonstige Dienstleistungen Werden durch die Freiburger Vermögensmanagement GmbH sonstige Leistungen erbracht, so erfolgt im Vorfeld eine individuelle Vereinbarung über die Vergütung. Die FVM wird bei sonstigen Dienstleistungen grundsätzlich keine Zuwendungen annehmen. Abweichende Regelungen erfolgen nur in Abstimmung mit dem Kunden. f. Allgemeine Zuwendungen Es ist ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftsphilosophie als unabhängiger Vermögensverwalter, dass wir in Verbindung mit einzelnen Transaktionen oder Produkten keine Zuwendungen durch Dritte erhalten. Unabhängig von einzelnen Geschäftsvorfällen ergeben sich in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern nachfolgende allgemeine Zuwendungen. Sachleistungen und sonstige unterstützende Leistungen Die FVM kann von Dritten (Geschäftspartnern) Zuwendungen in Form von Sachleistungen oder sonstigen unterstützenden (Geld-)Leistungen erhalten. Hierbei handelt es sich etwa um technische Unterstützung, Informationsmaterial, Broschüren und Formulare, die Bereitstellung von Finanzanalysen, Teilnahme an kostenlosen Fortbildungsmaßnahmen, Präsente, Unterstützung von Marketingmaßnahmen wie z.b. Veranstaltungen. Die FVM stellt sicher, dass diese Zuwendungen den Interessen des Kunden nicht entgegen stehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität seiner Dienstleistung aufrecht zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen ständig weiter zu verbessern. g. Zuwendungen an Dritte Die FVM kann an Dritte für die Vermittlung von Kontakten oder Anlagekapital eine Zuwendung in Form von Geld- und/oder Sachleistungen gewähren. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich in der Regel prozentual an der Höhe des jeweiligen verwalteten Vermögens seines vermittelten Kontaktes. Diese Vergütung erhöht die Kosten für den Kunden nicht, sondern ist aus Sicht der FVM Ersatz für nicht entstandene Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.. Transparenz ist uns sehr wichtig. Wir erläutern Ihnen gerne die Kosten und Zuwendungen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bitte sprechen Sie uns an. 6

5. Informationen über unsere Ausführungsgrundsätze Die Ausführung von Wertpapiertransaktionen ist wie folgt geregelt: Finanzportfolioverwaltung Der Vermögensverwaltungsvertrag der FVM regelt die Ausführungsgrundsätze. Auszug aus dem Vermögensverwaltungsvertrag (Stand: Januar 2011): Ziffer 2. Der Kunde beauftragt den Vermögensverwalter, die unter Ziffer 2.1. definierten Dispositionen jeweils über seine entsprechende/n Depotbank/en zu tätigen. Ziffer 2.2. Grundsätze zur Auftragsausführung Der Vermögensverwalter wird die Dispositionen gemäß Auftrag des Kunden (Ziffer 2) über dessen Depotbank vornehmen. Zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses wird der Vermögensverwalter der Depotbank eine Weisung für die Ausführung seiner Dispositionen (z.b. in Form des Ausführungsplatzes, eines Auftragslimits, der Gültigkeitsdauer usw.) erteilen. Im Einzelfall kann der Vermögensverwalter auf diese Weisung verzichten, so dass die Abwicklung nach den Ausführungsgrundsätzen ( Best Execution Policy ) der Depotbank/en erfolgt. Der Vermögensverwalter bewertet das bestmöglich zu erwartende Ergebnis für den Kunden am Maßstab des zu erzielenden Kauf- oder Verkaufspreises in Verbindung mit der Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung (Marktliquidität). Weiterführende Erläuterungen: Bestmöglicher Ausführungspreis: An welchem Handelsplatz kann der bestmögliche Ausführungskurs für den Mandanten erzielt werden. Marktliquidität: An welchem Handelsplatz ist für die Ausführung des Auftrages die ausreichende Marktliquidität gegeben. Im Einzelfall wird der Handelsplatz mit der höheren Sicherheit einer Ausführung vor dem Handelsplatz mit dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung höher erhofften Ausführungskurs den Vorzug erhalten. Kosten: Infolge der attraktiven Konditionsmodelle sind die Kosten ein nachrangiges Kriterium. Sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind, wird die FVM die Aufträge in der Regel an einen inländischen Börsenplatz bzw. im außerbörslichen Handel erteilen, um fremde Spesen der Auslandsbörsen zu vermeiden. Zwischen den inländischen Handelsplätzen erfolgt hinsichtlich der Kosten keine Differenzierung. Sonstige Dienstleistungen Erbringt der Vermögensverwalter im Einzelfall sonstige Dienstleistungen wie z.b. die Anlageberatung oder Anlage- und Abschlussvermittlung, erfolgt eine damit verbundene Auftragserteilung mit den entsprechenden Vorgaben und Weisungen direkt durch den Kunden. Ist der Auftrag unvollständig, so ist die FVM berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftrag nach Maßgabe der jeweils gültigen Ausführungsgrundsätze der Finanzportfolioverwaltung weiterzuleiten. 6. Schlussbemerkung Es ist uns bewusst, dass diese Informationen kein persönliches Gespräch mit Ihnen ersetzten können. Deshalb laden wir Sie gerne zu einem ausführlichen und völlig unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Freiburger Vermögensmanagement GmbH 7